Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165181.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
08.06.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0171/WP17
öffentlich
08.06.2016
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht der
Verwaltung
Beratungsfolge:
TOP: 9
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Erläuterungen:
1. Aktuelle Lage
Derzeit befinden sich in Aachen (Stand 31.05.2016)
1. 2.541 zugewiesene Flüchtlinge in städtischen Unterkünften
2. 175 Landesflüchtlinge in der Einrichtung am Westbahnhof
3. 577 UMA in der Betreuung des FB 45 (Stand 30.04.2016)
Die unter 1. genannten zugewiesenen Flüchtlinge sind wie folgt untergebracht:
Gemeinschaftseinrichtung
Einrichtung mit abgeschlossenen Wohnungen
Einzelwohnungen
Gesamt
1.196
317
1.345
2.541
Personen
Personen
Personen
Personen
1.1 Situation Turnhallen
Bis auf die Turnhallen Königstraße (Nutzung der Duschen durch die Bewohner der Beginenstraße) und
Bergstraße/Saarstraße (Probleme mit der Lüftung) sind alle Turnhallen freigegeben und stehen dem
Schul- und Vereinssport wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Auch diese beiden Hallen werden noch
vor den Sommerferien wieder dem Sport zur Verfügung stehen.
Es können weiterhin ca. 300 Plätze in Turnhallen innerhalb von 8 bis 14 Tagen für Flüchtlinge
hergerichtet und möbliert werden, sofern eine adhoc-Situation wie im letzten Spätsommer eintreten
würde. Dabei handelt es sich um die Turnhallen Königstraße, Reumontstraße, Vetschauer Straße und
Peliserkerstraße. Diese stehen dem Schul- und Vereinssport bis zu einer möglichen Nutzung
uneingeschränkt zur Verfügung.
1.2 Aktuelle und weitere Plätze
Unter Berücksichtigung der freien Kapazitäten in den bereits belegten Einrichtungen und den in Kürze
zur Belegung zur Verfügung stehenden Plätzen in den Spaceboxen auf dem Gelände der Dr. Leo
Löwenstein Kaserne (80 Plätze) und Debyestr. (60 Plätze) beläuft sich der aktuelle Bestand auf 2864
Plätze.
Im Laufe des Jahres werden voraussichtlich 845 weitere Plätze belegbar sein:
150 Plätze in Spaceboxen auf dem ehemaligen Sportplatz Adenauerallee
40 Plätze in bereits belegten Objekten (Werkstr. und Peterstr.)
160 Plätze im Objekt Tempelhofer Str.
25 Plätze in einem derzeit sanierten Objekt in der Sigmundstr.
40 Plätze in 6 EFH in der Raafstr. (Förderung nach der Richtlinge Flüchtlinge)
220 Plätze in Fulda-Containern
geplant war das Aufstellen von weiteren 164 Containern (ca. 220 Plätze) auf dem Gelände der LeoLöwenstein-Kaserne, jedoch befindet sich der Verkäufer in Bezug auf Lieferung und Leistung
(baurechtliche Genehmigungsfähigkeit) im Verzug. Der Vorgang (ggf. Rücktritt vom Vertrag) wird von FB
30 geprüft.
210 Plätze in angemieteten Wohnungen (geschätzt monatlich 30 Plätze)
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Aufgrund nur befristeter Nutzungsmöglichkeit fallen bis Ende des Jahres 416 Plätze in folgenden
Objekten weg:
50 Plätze im Objekt Süsterfeldstr. 99
120 Plätze in der Schule Kirchberg 14
200 Plätze Stubenhäuser Körner Kaserne (hier wurde bzgl. einer Verlängerung angefragt)
46 Plätze in Einzelwohnungen
Es ergibt sich somit eine voraussichtliche Gesamtkapazität bis zum Jahresende von 3.293 Plätzen.
Als Notfalloption stehen ca. 300 Plätze in der Turnhalle der Körner Kaserne sowie im Spielcasino an der
Monheimsallee zur Verfügung, die unmittelbar belegt werden können. Diese Kapazitäten werden
vorgehalten, um kurzfristig notwendige Aufnahmen vornehmen zu können und Verzögerungen bei der
Herrichtung von Unterbringungsplätzen aufzufangen. Auch können sie als Ersatz für eine
beispielsweise durch einen technischen Defekt, Brand o. Ä. vorübergehend nicht bewohnbare
Unterkunft dienen. Die erneute Belegung von Turnhallen soll möglichst vermieden werden.
2. Prognose
Die Prognose bezüglich der Flüchtlingszugänge für das Jahr 2016 gestaltet sich weiterhin schwierig.
Während das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen in einem
Schreiben vom 10.02.2016 mitteilte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Jahr
2016 keine Prognose herausgibt, wurde FB 50 in einem Telefonat mit der Bezirksregierung Köln am
03.03.2016 informiert, dass von ca. 5.000 Flüchtlingszugängen pro Woche in NRW auszugehen ist.
In einem weiteren Telefonat mit der Bezirksregierung am 18.03.2016 erfolgte eine Korrektur der
Angaben. Derzeit sei in NRW zwar mit 2.000 Flüchtlingen pro Woche zu rechnen, ein „Einpendeln“ auf
durchschnittlich 3.500 Flüchtlinge sei aber realistisch.
Weitere Korrekturen sind den Medien in den letzten Wochen zu entnehmen gewesen.
In Ermangelung einer verlässlichen Prognose hat die Verwaltung unter Anwendung des für Aachen
geltenden Verteilerschlüssel (1,2991346550%) die nachfolgenden drei Szenarien erarbeitet, um
zumindest in gewissem Umfang eine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit herzustellen.
Minimale Prognose
Szenario: wöchentlich kommen 1.000 Menschen nach NRW
Für Aachen: wöchentlich 13 Menschen, monatlich 56 Menschen => kein Fehlbedarf, da
ausreichend Plätze vorhanden sind bzw. sukzessiv geschaffen werden können
Risiko einer evtl. Unterdeckung ist groß
Mittlere Prognose
Szenario: wöchentlich kommen 3.000 Menschen nach NRW
Für Aachen: wöchentlich 39 Menschen, monatlich 170 Menschen => Fehlbedarf 268 Plätze
wird empfohlen
Maximale Prognose
Szenario: wöchentlich kommen 5.000 Menschen nach NRW
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Für Aachen: wöchentlich 65 Menschen, monatlich 280 Menschen => Fehlbedarf: 928 Plätze
(es werden von 7-12/16 monatlich 110 Plätze mehr benötigt als bei der mittleren Prognose)
Risiko einer evtl. Überdeckung ist groß
Da die Stadt Aachen die Zuweisungsquote Stand Mitte Mai mit 500 Plätzen übererfüllt, andererseits die
Anrechnung der ehemaligen Landesplätze monatlich um ca. 200 Plätze sinkt, rechnet der FB 50 (unter
Berücksichtigung einer monatlichen Zuweisungsquote von 170 Personen) ab Juli 2016 mit neuen
Zuweisungen.
Die Landeseinrichtung am Westbahnhof wird aktuell mit 1.000 Plätzen bei der Berechnung der
Zuweisungsquote berücksichtigt. Sollte die Einrichtung geschlossen werden, werden ab dem
Folgemonat monatlich 200 Plätze in der Anrechnung entfallen. Sukzessive sind entsprechende Plätze
für zugewiesene Flüchtlinge zu schaffen.
3. Bedarfsdeckung
Der Verwaltungsvorstand hat am 17.05.2016 beschlossen, dass die mittlere Prognose die
Arbeitsgrundlage aller weiteren Planungen darstellen soll. Zum Jahresende 2016 müssten demnach
insgesamt 3561 Plätze zur Verfügung stehen (Plätze für 2541 Personen Stand 31.05.2016 zzgl. 6x 170
Personen in den Monaten Juli bis Dezember 2016). Das bedeutet, dass über die bisher geschaffenen
und geplanten 3293 Plätze hinaus (vgl. Punkt 1.2) weitere 268 Plätze bis Ende des Jahres geschaffen
und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Vertreter der sog. Donnerstagsrunde haben mehrere Kategorien formuliert, mit denen eine
Bedarfsdeckung bis Jahresende gelingen kann. Diese Kategorien wurden mit einer Priorisierung
versehen, die sich auf die bisher im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung gemachten Erfahrungswerte
stützt.
So ist nach Einschätzung der Fachdienststellen weiterhin die Unterbringung von Flüchtlingen in
Wohnungen, Schulen oder umgebauten Gewerbeimmobilien der Unterbringung in einer mobilen
Wohneinheit vorzuziehen.
Wirtschaftlich darstellbar ist die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie allerdings in der Regel nur dann,
wenn eine mindestens zehnjährige Laufzeit vereinbart wird. Seitens des E 26 wird zudem empfohlen,
aus haftungsrechtlichen Gründen nicht in fremden Bestand zu bauen. Dies gilt insbesondere dann,
wenn eine Anschlussnutzung anderer Art geplant ist zudem der Rückbau finanziert werden muss.
Erklärtes Ziel ist es, in den nächsten Jahren regulären Wohnraum zu schaffen, der die Nutzung solcher
Immobilien entbehrlich macht.
Der Verwaltungsvorstand ist diesen Vorschlägen gefolgt. Zur Schaffung der weiteren benötigten Plätze
sind nun folgende Objekte vorgesehen:
Objekte Kronenberg (150 Plätze)
Hauptschulgebäude (ohne Pausenhalle und Mensagebäude); städtisches Objekt; Herrichtung
durch die Stadt. Der Kostenrahmen wird ermittelt.
Über den Gebäudeteil, der bis vor kurzem für die Friedensschule vorgesehen waren, wird nun
mit dem Uniklinikum verhandelt. Es besteht Interesse, diese Räumlichkeiten für die MTAAusbildung zu nutzen.
Objekt Nizzaallee (55 Plätze)
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Kostenlose Anmietung vom Land; Herrichtung durch Stadt und gegebenenfalls Rückbau
erforderlich. Der Kostenrahmen wird ermittelt.
„Make Home“- Module (mind. 60 Plätze)
Angebot wird zurzeit geprüft; um die Herrichtungskosten für die Aufstellflächen möglichst gering
zu halten, werden große Grundstücke bevorzugt, so dass mehr als die aktuell benötigten
Module aufgestellt werden können. Dadurch können bereits Plätze für das Jahr 2017
geschaffen werden oder Alternativen für Objekte, die in Zukunft wegfallen. Die Make-HomeModule wären zudem auch für die Unterstützung des allgemeinen Wohnungsmarktes, z.B. für
studentisches Wohnen, geeignet.
Die Entscheidung, durch welche Maßnahmen die fehlenden Plätze geschaffen werden, hat unter
Abwägung von Kosten und Nutzen zu erfolgen. Bei der Entscheidungsfindung ist zudem zu
berücksichtigen, welche Mittel im konsumtiven und investiven Haushalt noch zur Verfügung stehen.
Vorlage FB 50/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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