Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165236.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
07.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Aachener Stadtbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0112/WP17
öffentlich
07.06.2016
FB 36/40, Frau Mombartz
Lärmbelästigung Kohlscheider Straße
hier: Bürgeranfrage
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.06.2016
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0112/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die
Verwaltung
wurde
beauftragt,
nochmals
mit
dem
Straßenbaulastträger
über
Lärmminderungsmaßnahmen für die L 232, Kohlscheider Straße, im Bereich Schönauer Friede zu
verhandeln (u.a. Temporeduzierung und lärmmindernder Belag auf der Kohlscheider Straße,
Hinweisschilder auf das Wohngebiet) und die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die
Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Verkehrsbelastung
auf der Kohlscheider Straße in den vergangenen 10 Jahren nicht zugenommen, sondern nach
Informationen von Straßen NRW leicht abgenommen hat.
Rechtliche Möglichkeiten Lärmschutz einzufordern bzw. durchzusetzen
1. Forderung nach baulicher Nachbesserung des Lärmschutzes für das Wohngebiet:
Bebauungsplan Nr. 714 – Kohlgasse Der Lärmschutz für das Wohngebiet im Bereich Schönauer Friede ist Bestandteil des 1993
rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans. Im Rahmen der Planung des Gebietes wurde der
Aspekt „Lärmschutz“ fachgerecht betrachtet und umgesetzt. Es liegen keine nachweisbaren
Planungs-, Erschließungs- oder Baufehler vor. Dementsprechend besteht keine rechtliche
Möglichkeit, eine Verstärkung des Lärmschutzes einzufordern.
2. Forderung nach Temporeduzierung/ Hinweisschilder auf das Wohngebiet:
Anspruchsvoraussetzungen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm
Gemäß §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde
(der Stadt Aachen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die Benutzung
bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Hierbei wird die Lärmschutz - Richtlinie StV
herangezogen, die den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über
straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen
geben
soll.
Straßenverkehrsrechtliche
Lärmschutz-
maßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende
Beurteilungspegel am Immissionsort [RLS90] die angegebenen gebietsspezifischen Richtwerte
überschreitet. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Somit ist die maßgebende Anspruchsvoraussetzung nicht gegeben.
Die Straßenverkehrsbehörde hat sich außerdem seinerzeit bereits hierzu wie folgt geäußert: Bei
der Kohlscheider Straße „überwiegen die Funktion der Straße und die Freizügigkeit des Verkehrs
die Belange der Umwelt. Die Belange des Einzelnen werden den Belangen der Allgemeinheit
untergeordnet.“ Demnach sind keine geschwindigkeitsregulierenden Maßnahmen einforderbar.
Vorlage FB 36/0112/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2016
Seite: 2/3
3. Forderung nach lärmmindernden Belag:
Straßenbaulastträger Straßen NRW
Der Straßenbaulastträger Straßen NRW zieht sich ausdrücklich auf die bisherige Stellungnahme
aus dem Jahre 2014 zurück und erklärt, dass es hierzu keine neuen Gesichtspunkte gibt. Eine
Deckensanierung ist aufgrund des guten Zustandes der Straße kurzfristig nicht vorgesehen.
4. Forderung, die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider
Straße Richtung Berensberg zu ersetzen
Auf der Brücke über die Kohlscheider Straße wurden beidseitig jeweils die letzten beiden
transparenten Lärmschutzelemente durch Fremdeinwirkung zerstört. Die fehlenden Elemente
haben eine Gesamtfläche von ca. 12 m².
Für den Ersatz der transparenten Lärmschutzelemente ist nach Angebotsbeiziehung durch den
Aachener Stadtbetrieb mit Kosten in Höhe von 9.000 € zu rechnen, die aus dem Wirtschaftsplan
des Aachener Stadtbetrieb finanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahme kann nach Auskunft
des Stadtbetriebs bis Ende des dritten Quartals 2016 erfolgen.
5. Zusammenfassung:
Für die Kohlscheider Straße sind auf absehbare Zeit keine zusätzlichen lärmmindernden
Maßnahmen angedacht bzw. seitens der Stadt Aachen bei Straßen NRW einforderbar.
Die fehlenden Lärmschutzelemente werden bis Ende September 2016 ersetzt.
Vorlage FB 36/0112/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2016
Seite: 3/3