Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164737.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
09.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0235/WP17
öffentlich
09.05.2016
45/300
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2016 (01.01. - 31.03.2016)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.06.2016
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0235/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Fortgeschr.
Ansatz 2017
Fortgeschr.
Folgekos-
Folgekos-
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
ff.
Ansatz 2017 ff.
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag*
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
26.172.800
26.172.800
79.015.800
79.015.800
0
0
55.742.300
55.742.300
169.610.600
169.610.600
0
0
0
0
0
0
0
0
- 29.569.500
- 29.569.500
- 90.594.800
- 90.594.800
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
*
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-916-5 SK 44820000
**
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und
4-060301-916-5 SK 53320000
Vorlage FB 45/0235/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgabenentwicklung
Der Daten- und Erkenntnisstand zum 31.03.2016 weist für das Haushaltsjahr 2016 eine
Gesamtvormerkungssumme von rd. 58,9 Euro auf. Bei einer Realisierungsquote von 96 %
(entsprechend dem Ergebnis in 2015) würde dies einen Ist-Aufwand von 56,57 Mio. Euro bedeuten.
Zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 55,74 Mio. Euro. Es bestünde demnach ein
Fehlbetrag von rd. 830.000 Euro.
Hierbei handelt es sich um die erste Hochrechnung im Haushaltsjahr 2016. Da vor dem Hintergrund
einer hohen Fallzahlenbewegung sich hierdurch automatisch die Vorbelastungssumme im zweiten
Quartal 2016 weiter bewegen wird, empfiehlt die Verwaltung, die Entwicklung und deren finanzielle
Auswirkungen dem zweiten Quartalsbericht 2016 zu entnehmen.
1.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Auf den „klassischen“ HzE-Bereich entfallen rund 36,15 Mio. Euro. Dies ergäbe einen Ist-Aufwand von
34,71 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,98 Mio. Euro gegenüberstehen.
1.2. Unbegleitete minderjährige Ausländer
Auf den UMF/UMA-Bereich entfallen rd. 22,77 Mio. Euro. Dies ergäbe einen Ist-Aufwand von 21,86
Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 21,76 Mio. Euro gegenüberstehen.
Es wird davon ausgegangen, dass ein möglicher Mehraufwand im Bereich UMF/UMA zeitversetzt
durch das Land NRW erstattet wird. Dieser Mehrertrag dient als Deckung für den Mehraufwand.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.03.2016 wurden bereits 3.204 (2015: 2863) Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
Es kam zu 506 (2015: 424) absoluten Zugängen und zu 464 (2015: 369) absoluten Abgängen.
Zum 31.03.2016 wurden 2.740 (2015: 2.494) Hilfen zur Erziehung betreut.
Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.03.2016 deutlich mehr Zugänge als Abgänge zu
verzeichnen. Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 246 Hilfen höher als im vergangenen
Jahr.
Vorlage FB 45/0235/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 dargestellt, unterscheidet die Fachverwaltung im
Fallzahlenbereich zwischen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches zum
01.11.2015 in Kraft trat (s. auch Anlage 1 b und 1 c).
Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2016 wurden insgesamt 589 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - UMF - und 216 unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.
173 absolute Zugänge und 195 absolute Abgänge waren insgesamt zu verzeichnen.
Zum 31.03.2016 wurden 524 UMF und 86 UMA begleitet.
Rund 60 Altfälle wurden auf der Grundlage der Gesetzgebung zu Beginn des Jahres
gesamtverantwortlich an andere Kommunen abgegeben.
Das zu Beginn holprige Abgabeverfahren der Landesverteilstelle an andere Jugendämter verläuft
zwischenzeitlich reibungslos. Innerhalb der 7-Tages-Frist erhält FB 45 die Mitteilung, welche NRWKommune für den in Aachen erstaufgegriffenen und gemäß § 42 a SGB VIII untergebrachten jungen
Ausländer zuständig ist.
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 beschrieben, ist weiterhin eine Fallzahlensteigerung im
ambulanten Bereich (Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogische Familienhilfen) zu
verzeichnen.
Dies führt FB 45 auf die pädagogische, teils intensive Begleitung von jungen Flüchtlingen, aber auch
von Familien bzw. Familienverbünden mit Flüchtlingshintergrund zurück. Bei den zu betreuenden
Familien ist der Kinderschutz ein maßgeblicher Faktor zur Einrichtung der Hilfe.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Die Stadt Aachen gehört nach wie vor zu den sechs sogenannten "abgebenden" Kommunen in NRW.
Gemessen an dem vom Ministerium vorgegebenen Verteilerschlüssel für unbegleitete minderjährige
Ausländer ist Aachen weit davon entfernt, Zuweisungen anderer Kommunen zu erhalten. Dennoch
erhält FB 45 Zuweisungen; diese geschehen im Rahmen von Familienzusammenführungen oder auf
eigenen Vorschlag (bei Kindern unter 14 Jahren, personenbezogenen Gründen und Mädchen).
Nach der enormen Fallzahlensteigerung der vergangenen Jahre ist es in den ersten Monaten 2016
ruhiger geworden.
Vorlage FB 45/0235/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Dies hat zur Folge, dass sowohl das zuständige Sozialraumteam, alle in diesem Bereich tätigen
Träger und auch die Vormünder den jungen Menschen adäquater begleiten können. Bedingt durch die
hohe Inanspruchnahme der zuständigen Teams, besonders im vierten Quartal 2015, erfolgte in den o.
g. Bereichen bis dahin ein ausschließliches Notfallmanagement.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Hotelunterbringungen zugunsten adäquater (aber
kostenintensiverer) Jugendhilfeangebote deutlich minimiert (von ca. 90 Hotelunterbringungen
reduziert auf ca. 30).
Im Aufbau von neuen Angeboten hat sich FB 45 bedingt durch die Gesetzgebung (Schaffung von
adäquaten Angeboten gemäß § 42 a SGB VIII) eher zurückgehalten. Vor dem Hintergrund der
abnehmenden Erstaufnahmefälle und der zeitgleichen reibungslosen Abgabe über die
Landesverteilstelle an andere Kommunen wurden initiierte stationäre Angebote bereits der
Bedarfslage angepasst.
Vor dem Hintergrund des weiteren Zuwachses der Vorbereitungsklassen an allen Aachener Schulen
in Stadt und Städteregion wurden die im Februar 2015 initiierten drei tagesstrukturierenden Gruppen
auf derzeit eine Gruppe reduziert. Diese wird zum Schuljahresende ebenfalls auslaufen. Ein
weitergehender Bedarf besteht nicht mehr.
In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.
5. Resümee
Die weiter zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und die damit verbundene
professionelle Unterstützung für den oben genannten Personenkreis wird in den kommenden Jahren
im Sinne des Kinderschutzes und der erforderlichen Integration der Menschen die Jugendhilfe
nachhaltig fordern.
Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das
aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf für 2016 bestehen wird. Eine Konkretisierung
hierzu wird jedoch erst im 2. Quartalsbericht 2016 erfolgen können.
Anlage/n:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - I. Quartal 2016
Anlage 3
Entwicklung der monatlichen Vormerkungen
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