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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
163555.pdf
Größe
58 MB
Erstellt
17.05.16, 12:00
Aktualisiert
24.03.17, 11:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0452/WP17 öffentlich 35028-2013 17.05.2016 Dez. III / FB 61/200 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 - Lütticher Straße/Unterer Backertsweg Vorhabenbezogener Bebauunsplan Nr. 969 - Lütticher Straße/Unterer Backertsweg hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.06.2016 16.06.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 969 - Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 1/8 Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 969 -Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- in der vorgelegten Fassung. Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 2/8 Erläuterungen: Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße/Unterer Backertsweghier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters mit zwei kleinen Shops zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald geschaffen werden. Die Verkaufsfläche soll unter 800 m² und die Verkaufsflächen der Shops je unter 150 m² liegen. Am 28.02.2013 hat der Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 27.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für einen etwas erweiterten Planbereich gefasst (FB61/0830/WP16). Seinerzeit war die Verlagerung des Waldparkplatzes in Richtung Norden noch Planungsabsicht und daher der Planbereich größer. Zwischenzeitlich wurde der Ersatz für die Parkplätze auf das Vorhabengrundstück gelegt, daher wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit dem kleineren Geltungsbereich erforderlich. Am 26.02.2015 hat der Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 18.03.2015 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschluss angeschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 02.11. bis 13.11.2015 stattgefunden und wurde öffentlich ausgestellt. Am 09.11.2015 fand die Anhörungsveranstaltung im Gemeindezentrum Maria im Tann statt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich und mündlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war zusätzlich im Internet einsehbar. Die betroffenen Behörden wurden ebenfalls beteiligt. Der Umweltausschuss hat den Umweltbericht zum Bebauungsplan bzw. zur Flächennutzungsplanänderung am 12.05.2016 beraten und empfohlen, den Umweltbericht in die entsprechenden Begründungen einzufügen, sobald die Ergebnisse zum Ausgleich und der Entwässerung darin eingearbeitet sind. Diese Einarbeitungen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Zum Ausgleich sind entsprechende Regelung zur Umwandlung einer Grünlandfläche in Wald getroffen worden. Zur Entwässerung wurden Planungen durch das Ingenieurbüro IQ durchgeführt und mit der Verwaltung abgestimmt. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Die im Bereich der Planung greifende Darstellung des Flächennutzungsplanes stellt den Bereich als „Fläche für die Forstwirtschaft“ und „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Ziel der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes – Lütticher Straße/ Untere Backertsweg – ist die Ausweisung als „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „Gebäude und Stellplätze“. Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 3/8 Die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) bei der Bezirksregierung Köln ergab, dass die bisher vereinbarte zukünftige Darstellung als „Gemischte Baufläche“ nicht weiter forciert wird, aufgrund der konkreten Planungsinhalte für den Discounter. Des Weiteren wies die Bezirksregierung Köln nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verkaufsfläche unterhalb 800 m² bleiben muss und gut fußläufig an den Siedlungsbereich angebunden sein sollte. Zudem wird empfohlen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nunmehr als „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „ Gebäude und Stellplätze“ darzustellen. Dieser Empfehlung wird entsprochen. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Stand frühzeitige Beteiligung Mai 2014) stellt den in Rede stehenden Bereich als „Gemischte Baufläche“ dar. Durch die Empfehlung der Bezirksregierung im Rahmen der gestellten Anfrage nach §34 LPIG wird nunmehr von dieser Darstellung abgesehen. Die vorgesehene Darstellung als „Sondergebiet Nr. 32“ und der entsprechend ergänzenden Zweckbestimmung ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 rückzukoppeln. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 02.11.2015 bis 13.11.2015 stattgefunden. Es waren ca. 120 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen. Hauptthemen für die Anwesenden waren  Umweltthemen wie der Verlust von Wald, Eingriff in die Landschaft  Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohner  Abwicklung des Verkehrs, Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche  Standortfrage und der grundsätzliche Bedarf Die geplante Versorgung des Ortsteils durch einen Discounters wurde von vielen Bürgern begrüßt. Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen: Gestaltung der geplanten Lärmschutzwand, Anforderung an die Gebäudegestaltung, Hinweis auf den historischen Straßenbahndamm, weitere Entwicklung von Wohnbebauung in der Umgebung. Weiterhin liegen 32 schriftliche Äußerungen von Bürgern vor, von denen sich 10 positiv zur Planung geäußert haben. Die 22 kritischen Äußerungen spiegeln die gleichen Themen wieder, die bereits in der Anhörungsveranstaltung geäußert wurden. Die Hauptpunkte der Anregungen befassen sich mit folgenden Themen:  Wegfall des Waldes / Eingriff in die Landschaft Der Eingriff in den Wald und damit in Natur und Landschaft wurde von vielen Bürgern bemängelt und darauf hinwiesen, dass ein Einzelhandelsbetrieb dieser Größenordnung nicht erforderlich ist bzw. dass andere Standorte im Preuswald unter Schonung des Waldes besser geeignet wären. Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 4/8 Tatsächlich wurden alternative Standorte in der Umgebung geprüft und von den Standorten hat sich der gewählte als der geeignetste herausgestellt. Für einen Nahversorgungsmarkt ist für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit eine entsprechende Einwohnerzahl erforderlich, die vom Preuswald selbst nicht erreicht wird. Daher ist nur ein Konzept tragbar, das zusätzlich Einwohner aus umliegenden Stadtteilen und aus Belgien miteinbezieht. Die Flächen des ehemaligen Ladenzentrums an der Reimser Straße sind eindeutig zu klein für einen wirtschaftlichen Markt, dort fehlen die ebenerdigen Kundenparkplätze und der zusätzliche Fahrtweg in das Ladenzentrum würde zusätzlichen Verkehr in die Siedlung Preuswald ziehen. Außer bei der Planung im Bestand wäre ein Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in Wald nicht vermeidbar, da rund um die Siedlung Preuswald ähnliche Verhältnisse vorzufinden sind. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden zwingend vorgesehen. Bei der Entscheidung für einen Supermarkt kann nur ein Eingriff in den Wald in Kauf genommen werden. Die Belange einer guten Versorgung des Siedlungsbereichs Preuswald werden jedoch sehr hoch bewertet und sind wesentlich für die Erhaltung eines lebenswerten Ortsteils. Dieses Ziel ist nur eines von vielen, die konzeptionell für den Ortsteil Preuswald vorgesehen sind. Auch die Wohnungsbaugesellschaft VONOVIA hat sich verpflichtet, Maßnahmen zur städtebaulichen Aufwertung des Ortsteils durchzuführen.  Lärmschutz Zum einen wurde die Befürchtung geäußert, dass der Einzelhandelsbetrieb die Wohngebiete in der Umgebung belastet und zum zweiten wurde nach der Gestaltung der geplanten Lärmschutzwand gefragt. Sowohl die westlich angrenzende Bebauung als auch die nördlich, jenseits der Lütticher Straße, angrenzende Wohnbebauung wurden im Lärmgutachten berücksichtigt. Nur im Falle des westlichen Wohngebietes wurde die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand ermittelt, um die Immissionswerte nicht zu überschreiten. Die geplante Lärmschutzwand ist jetzt in Ansichtsplänen zum Vorhaben dargestellt. Sie steht in einem Abstand von ca. 5,0 m zur Grundstücksgrenze, sie ist selbst ca. 3,0 m hoch und ca. 25 m lang parallel zur Grundstücksgrenze. Durch die Aufschüttung des Geländes erhöht sich die Gesamthöhe zum Nachbargrundstück auf ca. 5,0 m. Zur Minderung der Wirkung sollen in dem Abstandsstreifen Baumpflanzungen stattfinden und die Wand begrünt werden. Eine weitere Wand von 15 m Länge befindet sich als Teil des Einzelhandelsgebäudes im hinteren Teil des Grundstücks unmittelbar neben der Anlieferungszone und ist durch den Abstand von ca. 7,0 m zur Grundstücksgrenze viel weniger wirksam. Laut Lärmgutachten hat die Lage der Anlieferung keine Auswirkung auf die Gestaltung der ersten Lärmschutzwand in 5,0 m Entfernung; das heißt, dass sich die Höhe der Lärmschutzwand sich nicht allein nach der Anlieferungszone sondern vor allem nach der Lage und der Zahl der Kundenparkplätze auf dem Gelände richtet.  Anforderung an die Gebäudegestaltung Auf die Gestaltung des Gebäudes hat die Stadt selbst großen Wert gelegt und hat erreicht, dass der Vorhabenträger nicht die übliche Architektur für eine Aldi-Discounter-Filiale baut, sondern eine individuellere Gestaltung wählt. Hierzu finden sich Ansichten in der Anlage.  Hinweis auf den historischen Straßenbahndamm Auf den ehemaligen Straßenbahndamm parallel zum Unteren Backertsweg wurde mehrfach hingewiesen. Laut Unterer Denkmalbehörde liegen keine Hinweise auf einen Denkmalwert vor und gibt es keine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt.  Verkehrssicherheit Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 5/8 Die Querung der Lütticher Straße sowohl für Kfz als auch für Fußgänger und Radfahrer ist ein mehrfach genanntes Thema. Die Stadt folgt dem vorliegenden Verkehrsgutachten, das aussagt, dass die Abwicklung des Knotens ohne Schwierigkeiten möglich ist und durch einen neuen Linksabbiegerstreifen, einen neuen Rechtsabbiegerstreifen, die Beibehaltung der Querungshilfe und zusätzliche Maßnahmen an der Fuß-/ Radweg-Querung am Unteren Backertsweg ausreichend Maßnahmen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ergriffen werden. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Lütticher Straße von 70 km/h auf 50 km/h ist wünschenswert, lässt sich jedoch nur bedingt umsetzen. Hierfür ist zudem die Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schlägt zusätzlich eine Lichtsignalanlage (LSA) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor. Hierzu finden noch Abstimmungsgespräche zwischen Vorhabenträger und Landesbetrieb Straßenbau NRW statt, um den Landesbetrieb von der Entbehrlichkeit der LSA zu überzeugen. Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage 11 (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Die Anregungen führen nicht zu einer Änderung der Planung. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Parallel wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 6 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat insbesondere auf die 40-m-Anbaubeschränkungszone bzw. die 20-m-Anbauverbotszone hingewiesen, in der Zustimmungsverpflichtungen bestehen. Pläne zum Umbau des Knotens sind zur Genehmigung vorzulegen. Außerdem wird eine Lichtsignalanlage verlangt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die STAWAG verweist auf Leitungen auf dem Gelände und Abstimmungsbedarf zu jeglichen Veränderungen. Die Untere Wasserbehörde formuliert ihre Forderungen an ein vorzulegendes Entwässerungskonzept, da sowohl Niederschlagswasser, eine Leitung des Landesbetriebs Straßen NRW als auch Hangwasser aus dem Wald betroffen sind. Die Thyssengas weist auf eine Gasleitung im Plangebiet hin, die jedoch zurückgebaut werden soll. Das Regionalforstamt hat Bedenken gegen die Planung und sieht die Erforderlichkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung. Hierfür sei eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich. Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband legt Wert auf die Beschränkung der Verkaufsfläche auf unter 800m². Als Ergebnis lässt sich resümieren, dass die Anforderungen von Landesbetrieb Straßenbau NRW, STAWAG und Thyssengas und Einzelhandelsverband überwiegend erfüllt werden, jedoch noch Abstimmungsbedarf zu der Lichtsignalanlage sowie zu den Leitungen besteht, die verlegt werden müssen. Für die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde muss das Entwässerungskonzept noch weiter ausgearbeitet werden. Dem Regionalforstamt wird insoweit widersprochen als eine Waldumwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für eine Waldumwandlungsgenehmigung erfüllt sind. Hierzu ist insbesondere der 100%-ige Waldausgleich zu leisten. Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 6/8 Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlagen 12 (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. 4. Durchführungsvertrag Zum Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abgeschlossen, der im Wesentlichen folgendes enthalten soll: - Durchführungsverpflichtung des Vorhaben– und Erschließungsplanes - Umsetzung der Hochbauplanung mit Architekturdetails - Umsetzung der Grünflächenplanung - Umsetzung der öffentlichen Erschließungsstraße, des Waldweges und des Umbaus des Knotens gem. abgestimmter Straßenplanung - Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen einschließlich Waldausgleich 5. Finanzielle Auswirkungen / Kosten Die Kosten für die Herstellung der Erschließung werden von der Vorhabenträgerin getragen. Das Gleiche gilt für die Kosten des neuen Abschnitts des Waldweges und die Kosten für den kombinierten Waldausgleich und die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Daher entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. 6. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 und die Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- soll für einen Discounter mit 799 m² Verkaufsfläche und zwei Shops von je 150 m² Verkaufsfläche Planungsrecht geschaffen werden. Gleichzeitig wird für den Ausbau des Unteren Backertswegs zur Erschließung des Grundstücks die Rechtsgrundlage geschaffen. Für das beabsichtigte Vorhaben soll der Flächennutzungsplan 1980 geändert werden. Die Darstellung „Flächen für die Forstwirtschaft“ soll in die Darstellung „Sondergebiet Nr. 32“ für „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „ Gebäude und Stellplätze“ geändert werden. Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Des Weiteren empfiehlt sie, die Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. BPlan Übersichtsplan 2. BPlan Luftbild 3. BPlan Entwurf des Rechtsplanes Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 7/8 3a BPlan Längsprofilplan 4. BPlan Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. BPlan Entwurf der Begründung 6. BPlan Vorhaben- und Erschließungsplan (mit Ansichten/Schnitten) 7. FNP Übersichtsplan 8. FNP Luftbild 9. FNP Entwurf zur Änderung Nr. 137 (Plan) 10. FNP- Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 137 gemeinsame Dokumente: 11. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 12. Abwägungsvorschlag Behörden Vorlage FB 61/0452/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 8/8 Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Sraße/ Unterer Backertsweg - eg sw ert ack er B ter Un e traß S er h c i t Lüt Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Sraße/ Unterer Backertsweg - gg sswwee eerrtt aacckk rr BB tteerree UUnn ßßee a a r r t t eerr SS h h c c i i t t LLüüt A4 567 A3 A2 455 I SO Einzelhandel A1 GRZ 0,8 553 757 383 554 382 386 552 551 915 914 889 Schallschutzwand 913 461 887 R`w = 25 dB 859 458 A1-A4 888 886 860 566 Schallschutzwand 350 349 858 862 460 710 R`w = 25 dB 879 459 424 883 423 884 881 709 882 729 885 877 Alle zeichnerischen Festsetzungen sind aus Koordinaten dem digitalen Plan zu entnehmen. 876 875 873 844 861 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 – Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann (zur Offenlage) Lage des Plangebietes Seite 1 / 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1. Sondergebiet 1 (SO ) „Einzelhandel“ Das SO dient der Unterbringung eines nicht großflächigen Lebensmittel-Discounters mit ergänzenden Einzelhandels-, Dienstleistungs-, Handwerks- und gastronomischen Nutzungen. Zulässig sind: - ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m²; Shops mit jeweils max. 150 m² Verkaufsfläche; Dienstleistungs-, Handwerks- und gastronomische Betriebe Auf mind. 80 % der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters sind nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß der Aachener Sortimentsliste anzubieten. Zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß der Aachener Sortimentsliste sind auf max. 20 % der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters zulässig. Verkaufsfläche Die Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient, dem Kunden zugänglich ist und nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt wird. Eingeschlossen sind die Standflächen für Warenträger, Kassenzone, Pack- und Entsorgungszone, Bedientheken, Pfandvorraum, Windfang, Schaufenster, Treppen in Verkaufsräumen sowie die Aufstellflächen für Einkaufswagen, sofern sie innerhalb des Gebäudes untergebracht sind. Nicht zur Verkaufsfläche zählen Büroräume, Lager- und Vorbereitungsflächen, Werkstätten und Flächen, die Personalzwecken dienen sowie Kundensozialräume (Toiletten u.ä.). 1.2 Aachener Sortimentsliste Nahversorgungsrelevante Sortimente • Lebensmittel, Getränke Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und Tabakwaren (WZ 47.11) Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) (WZ 47.2) • Drogerie, Kosmetik Drogerieartikel (WZ 47.45) Hygieneartikel (WZ 47.75), einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9) • Apotheken (WZ 47.73) • Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1) • Grundbedarf Schreibwaren (WZ 47.62.2) * Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant. Zentrenrelevante Sortimente • Bücher (WZ 47.61) • Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62) • Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) ( WZ 47.71) Seite 2 / 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 • Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72) • Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) • Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63) • Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2) • Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9) • Haushaltsgegenstände Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke (WZ 47.59.9) • Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren Unterhaltungselektronik (WZ 47.43) Kommunikationselektronik (WZ 47.42) Computer, Computerzubehör (WZ 47.41) Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54) • Foto, Optik Augenoptiker (WZ 47.78.1) Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2) • Kunst, Antiquitäten Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikel (WZ 47.78.3) Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79) • Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51) Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53) • Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65) • Musikalienhandel Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3) • Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77) • Sportartikel Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote, Yachten) (WZ 47.64.2) Nicht-zentrenrelevante Sortimente (nicht abschließend) • Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel, Garten- und Campingmöbel • Teppicherzeugnisse, Bettwaren ohne Raumdekoration • Bau- und Heimwerkerbedarf (Bauelemente, Werkstoffe, Baustoffe Fliesen, Holz, Werkzeuge, Beschläge, Rollläden Gitter, Rollos, Markisen, Bad- und Sanitäreinrichtungen u. Zubehör, Elektroartikel, z.B. Kabel, Antennen, Batterien, Kompressoren, Türen, Fenster, Blockhäuser, Wintergärten) • Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren • Bürobedarf / Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung) • Campingwagen / Campingartikel / Zelte u. Zubehör • Elektrogroßgeräte (weiße Ware) • Fahrräder und -zubehör, Fahrrad-/ Motorradbedarf • Farben / Tapeten / Bodenbeläge • Pflanzen u. Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- u. Düngemittel, Gartengeräte, Rasenmäher, Gartenhäuser, Zäune, Teichbau • Kamine • Kraftfahrzeuge / Autozubehör- u. Reifenhandel • Saunaanlagen / Schwimmbadanlagen • Sportgroßgeräte Seite 3 / 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 • Großhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher • Videoverleih, CD-Verleih • sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Autovermietung, Fahrschule • Handwerksbetriebe mit werkstattgebundenem Verkauf und weniger als 200 m² Verkaufsfläche • Handwerksbetriebe, wie z.B. Autoglaserei, KFZ-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten • Tiernahrung, Zooartikel 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1. Höhen baulicher Anlagen 2.1.1. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf aus konstruktiven Gründen um bis zu 0,2 m überschritten werden. Unter Gebäudehöhe ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude zu verstehen. 2.1.2. Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen ausnahmsweise überschritten werden ausschließlich durch - nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Wärmetauscher, Empfangsanlagen, Lichtkuppeln und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, Ansaug- und Fortführungsöffnungen) bis zu einer Höhe von max. 2,00 m (für Lüftungs- und Klimaanlagen gilt diese Ausnahmeregelung nicht), Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. 3. Besondere Regelungen zur Art der baulichen Nutzung In den Sondergebieten sind folgende Nutzungen nicht zulässig: Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden. 4. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen 4.1. Im SO ist westlich, zur Wohnbebauung hin gemäß zeichnerischer Festsetzung im Bereich an der Ladezone eine Schallschutzwand (1) mit einer Höhe von 3 m über Gelände, einer Länge von 15 m und einem SchalldämmMaß von R`w=25 dB zu errichten. Die Wand ist schalldicht an das Gebäude anzuschließen. Zur Vermeidung von Reflektionen ist die Wand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche auszubilden. An der Westseite des Kundenparkplatzes zur Wohnbebauung hin ist gemäß zeichnerischer Festsetzung eine Schallschutzwand (2) mit einer Höhe von 3 m über Gelände, einer Länge von 25 m und einem SchalldämmMaß von R`w=25 dB zu errichten. Zur Vermeidung von Reflektionen ist die Wand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche auszubilden. 4.2. In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dürfen in den zeichnerisch festgesetzten Bereichen Schallschutzwände und Stützwände errichtet werden. 5. Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 5.1. Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und unversiegelt zu erhalten. 5.2. Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Grünordnungsplan folgende Bepflanzungen vorzusehen: Seite 4 / 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg   6. Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Pflanzung von 23 großkronigen Laubbäumen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Hainbuche, Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche in der Qualität Hochstamm 18-20) entlang der Lütticher Straße und auf der Stellplatzanlage, Pflanzung von 17 mittelkronigen Laubbäumen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche in der Qualität Hochstamm 16-18) an der Rückseite des Gebäudes und auf der Stellplatzanlage, Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche). Die Sträucher sollen gruppenweise im Unterstand mehrerer Baumreihen sowie als Abgrenzung des Kletterwaldparkplatzes gegenüber dem Gebäude gepflanzt werden. Zulässigkeit von Vorhaben Gemäß § 12 (3a) BauGB i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet. Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW 1. Dachgestaltung In dem Sondergebiet sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Neigung von 15° - 35° zulässig. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist zulässig. Satteldächer, Walmdächer und Krüppelwalmdächer sind nicht zulässig. 2. Werbeanlagen Im Bereich der Stellplatzanlage ist gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur eine freistehende Werbeanlage außerhalb der Baugrenzen mit max. 6,0 m Höhe über Gelände zulässig. Weitere Werbeanlagen sind nur an der Gebäudefassade zulässig und dürfen den Hochpunkt des Daches nicht überschreiten. An den Eingängen der Gebäude sind zusätzliche Werbeträger in einer maximalen Größe von (B x H) 2,0 m x 2,0 m zulässig. Kennzeichnung Flächen, deren Böden mit erheblichen umweltgefährdenden Stoffen belastet sind In den gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichneten Flächen befinden sich Auffüllungen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 5 / 5 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann (zur Offenlage) Lage des Plangebietes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3 1.1. Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3 1.2. Regionalplan ...................................................................................................................................................... 3 1.3. Aussagen Masterplan Aachen* 2030 ................................................................................................................. 3 1.4. Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3 1.5. Änderung des Flächenutzungsplanes ................................................................................................................ 4 1.6. Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4 3. Ziel und Zweck der Planung....................................................................................................................................... 4 3.1. Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 4 3.2. Städtebau und Gestaltung .................................................................................................................................. 5 3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 6 3.4. Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 6 3.5. Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 6 4. Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 6 4.1. Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 6 4.2. Maß der Nutzung................................................................................................................................................ 6 4.3. Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................................................................................... 7 4.4. Besondere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 7 4.5. Anpflanzung von Bäumen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.................................... 7 4.6. Verkehrsfläche ................................................................................................................................................... 7 4.7. Fläche für Wald .................................................................................................................................................. 7 4.8. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ................................................... 8 4.9. Flächen mit Geh- und Fahrrechten..................................................................................................................... 8 5. Erschließung ............................................................................................................................................................... 8 5.1. Äußere Erschließung .......................................................................................................................................... 9 5.2. Innere Erschließung ........................................................................................................................................... 9 5.3. Entwässerungskonzept ...................................................................................................................................... 9 6. Umweltbericht ........................................................................................................................................................... 10 6.1. Einleitung.......................................................................................................................................................... 10 6.2. Lage des Plangebietes ..................................................................................................................................... 10 6.3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................. 12 6.4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes.................................................................................................. 29 6.5. Grundlagen....................................................................................................................................................... 29 6.6. Monitoring......................................................................................................................................................... 30 6.7. Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 30 7. Auswirkungen der Planung...................................................................................................................................... 32 8. Durchführungsvertrag .............................................................................................................................................. 32 9. Kosten ........................................................................................................................................................................ 32 10. Plandaten ................................................................................................................................................................... 32 Seite 2 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Aachener Stadtteil Preuswald, es handelt sich um die 0,74 ha große Grundstücksfläche und die der Erschließung dienenden Flächen des Unteren Backertswegs sowie eines neuen Waldweges. Im Süden wird das Plangebiet von der Lütticher Straße begrenzt. Derzeit ist das Gebiet noch Teil des Aachener Stadtwaldes, in unmittelbarer Umgebung befinden sich ein Kinderheim und ein Kletterpark. Das Waldstück trägt den Namen Maria im Tann. In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein „Allgemeines Wohngebiet“, hier sind hauptsächlich Einfamilienhäuser angesiedelt. Das angrenzende Flurstück im Westen wird derzeit mit einer zweigeschossigen Doppelhaushälfte bebaut. In der näheren Umgebung befindet sich derzeit kein nennenswerter Einzelhandel. Das Gebiet um und in Preuswald hat keinerlei Nahversorgungsmöglichkeiten; es ist sogar von einer Unterversorgung von Einzelhandelsangeboten zu sprechen. Im Bereich der Reimser Straße befinden sich lediglich wenige Dienstleistungsbetriebe wie eine Sparkasse, ein Frisör, eine Pizzeria, ein Stadtteilladen und ein Stadtteilbüro. Prägend für den Stadtteil Preuswald ist neben der Waldrandlage die unmittelbare Grenznähe zu Belgien, in dem 1,5 km entfernten Kelmis befindet sich der nächste Nahversorgungsstandort. 1.2. Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Stand: April 2008), ist die Fläche als „Regionaler Grünzug“ deklariert. 1.3. Aussagen Masterplan Aachen* 2030 In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6) Nr.11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen* 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung absteckt. Es werden Aussagen zum Planungsgebiet und die unmittelbare Umgebung im Hinblick auf die Handlungsfelder „Wohnen“, „Gewerbe“, „Lebensumfeld“, „Mobilität und „Stadtbaukultur“ gemacht. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Gewerbe“ ist, die Nahversorgung in Preuswald wieder zu beleben und die Bürger mit Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Des Weiteren gilt es, eine Qualitätsverbesserung im Wohnungsbestand zu erzielen und - zur Stärkung der `kompakten und gemischten Stadt` - die städtebauliche Qualität der Großsiedlung zu verbessern. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die beabsichtigte Planung – unter Berücksichtigung der Maßstabsebene – den Zielsetzungen des Masterplanes entspricht. 1.4. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Seite 3 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 ist das Planungsgebiet im Hauptplan als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt, mit der nachrichtlichen Übernahme “Landschaftsschutzgebiet“. Der Beiplan 3 „Grün- und Forstflächen/Spielund Sportanlagen“ übernimmt die Darstellung als Forstfläche. Weiterhin unterliegt der Bereich den Darstellungen „Klima und Immissionsschutz“ sowie der „Erholung I“. Umgeben wird das Grundstück von „Wohnbaufläche“ im Westen mit einer von Nordosten nach Südwesten verlaufenden, als „Grünfläche“ dargestellten Verbindungsachse. Im Osten grenzt die Darstellung „Fläche für die Forstwirtschaft“ an. Südlich des Plangebietes erstreckt sich die Lütticher Straße, als „Hauptverkehrsfläche“ dargestellt. Auf der südlich gegenüberliegenden Straßenseite der Lütticher Straße erstreckt sich eine weitere „Wohnbaufläche“, die weiter südlich von „Flächen für Bahnanlagen“ begrenzt ist. Nördlich an das Plangebiet angrenzend und im weiteren Verlauf der „Fläche für die Forstwirtschaft“ befinden sich das Kinderheim Maria im Tann und die Jugendberufshilfe, ausgewiesen als „Wohnbauflächen“. Der Flächennutzungsplan wird aktuell neu aufgestellt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat 2014 stattgefunden. 1.5. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln; dies folgt aus dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Parallel zum Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren Nr. 969 wird deshalb die Darstellung „Flächen für die Forstwirtschaft“ in ein Sondergebiet (Nr. 32) mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“ geändert 1.6. Bestehendes Planungsrecht Ein Bebauungsplan existiert für das Plangebiet nicht. . 2. Anlass der Planung Zur Umsetzung der Städtebaulichen Ziele und zur Beplanung des Grundstücks an der Lütticher Straße mit einem Einzelhandelsmarkt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Das bestehende Planungsrecht wird den Ansprüchen zur Sicherung einer Nahversorgung in Preuswald nicht gerecht. Die Bauleitplanung folgt dabei den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Aachen. Zur Sicherung des Vorhabens und aller erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Ziel der Planung Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel Preuswald mit einer dauerhaft tragfähigen Nahversorgung aufzuwerten und den Stadtteil wieder neu zu beleben. Zu der ALDI Filiale werden noch zwei kleinflächige Shops an diesem Standort integriert, diese sollen eine Bäckerei/Café und ein Kiosk/Toto-Lotto a. Die ALDI-Filiale erfüllt mit einer max. Verkaufsfläche von 799 m² die Anforderung der Bezirksregierung an einen kleinflächigen Einzelhandel. Die zwei Geschäfte bleiben mit einer Verkaufsfläche von jeweils 120 m² ebenfalls kleinflächig. Diese Geschäfte sollen den Stadtteil zusätzlich mit Sortimenten des täglichen Bedarfs oder Dienstleistungen versorgen und führen zu einer Aufwertung des Angebotes. Übergeordnetes Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen attraktiven und zukunftsorientierten Nahversorgungsstandort für Preuswald zu schaffen. Betont wird das Vorhaben durch eine zeitgemäße und ansprechende Architektur, die einem modernen Einzelhandelsstandortes entspricht. Neben der Stellplatzanlage für die Geschäfte werden hier zusätzlich die bereits vorhandenen Parkplätze des Kletterwaldes ersetzt und in die Planung aufgenommen. Seite 4 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Die Lage des Standortes eignet sich besonders dazu, neben dem Einzugsgebiet Preuswald, auch die Pendlerverkehre auf der B264 anzusprechen, wodurch sich die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Marktes verbessert. Entsprechend soll auf der Lütticher Straße eine Linksabbiegespur und eine Rechtsabbiegerspur zur besseren Erschließung des Grundstückes geplant werden. Auf dem Gelände selber werden 99 Stellplätze hergestellt. 25 Stellplätze davon ersetzen den bisherigen Kletterwald-Parkplatz. Diese Plätze bleiben auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verkaufsstätten für die Öffentlichkeit zugänglich. Die ALDI Parkplätze werden beschrankt und können nur zu den Öffnungszeiten genutzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen unbebauten Bereich, der derzeit als Waldfläche deklariert ist. Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Daher sind Alternativstandorte vor Ort geprüft worden. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner) von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B264 angewiesen 1Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916 .798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Die Anbindung des Standortes Unterer Backertsweg/Lütticher Straße dagegen bietet eine geschützte fußläufige Anbindung zur Siedlung Preuswald. Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“ und ist ebenfalls Wald im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche, eher ungünstigere Ausgangslage einstellt. Der gewählte Standort verfügt über eine sehr gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr unmittelbar an der Lütticher Straße. Der geplante Einzelhandel sichert auf kurzen Wegen die Deckung der Nachfrage mit Gütern des täglichen Bedarfs. Dadurch werden weite Wege mit einem hohen CO²-Ausstoß vermieden. 3.2. Städtebau und Gestaltung Die besondere Lage des Grundstückes am Ortseingang von Preuswald machte eine hochwertige Gestaltung der Verkaufsstätte notwendig. Es kommt hier keine Standardplanung zur Ausführung. Aus Richtung Aachen gesehen liegt das Gebäude ca 35 vom Fahrbahnrand ca.4 m unter dem neu zu gestaltenden Knotenpunkt Lütticher Straße / Unterer Backertsweg. Die drei Zugänge sind Richtung Stellplatzanlage und Lütticher Straße ausgerichtet und durch auskragende Träger, die die Vordächer aufnehmen, betont. Die umlaufende betonte Attika gliedert den Baukörper in ablesbare Einheiten. Dieser Baukörper integriert zudem zwei zusätzliche Shops, die evtl. einen Kiosk/Toto Lotto und eine Bäckerei/Café aufnehmen. Diese Shops fungieren vollkommen unabhängig von der ALDI Filiale, sie haben zwei separate Eingänge, die durch die Architektur inszeniert werden. Somit entsteht ein moderner klar strukturierter Baukörper. 1 Positionspapier FuturaConsult zur Verträglichkeit vom 06.10.2014 Seite 5 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit Der Standort des Plangebietes befindet sich in integrierter Lage. Es ist aus den benachbarten Wohngebieten sehr gut fußläufig zu erreichen. Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend und wird in Richtung Preuswald nach Westen verschoben neu angelegt. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den Unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß- und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Ebenfalls bietet sich durch die direkte Lage an der Lütticher Straße eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. 3.4. Freiraumkonzept Die offene Bauweise des Gebäudes lässt es zu, dass rundherum genug Platz für Freiflächen entsteht. Ein Großteil dieser Fläche ist die Stellplatzanlage des Einzelhandels. Die Freiflächen sind intensiv begrünt und dienen teilweise dem Ausgleich. Zudem bestehen die Freiflächen aus den Treppenanlagen sowie die barrierefreien Rampen, die zur fußläufigen Erschließung des Grundstückes dienen. 3.5. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Gebäude werden nach den Erfordernissen gemäß der Energieeinsparungsverordnung (ENEV) 2014 errichtet werden. Welche sekundäre Formen der Energie- und Wärmegewinnung zum Einsatz kommen können, wird bis zum Bauantrag entschieden. Der Umweltbericht2 stellt im Abschnitt 1.2.5 Schutzgüter Luft und Klima/Energie dar, dass durch die besondere Lage vor dem Höhenzug des Aachener Waldes und die besondere Waldrandlage nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen Wirkungen entstehen. „(…) Aus den zusätzlichen Kfz-Verkehren (rund 1.490 KfzFahrten an einem Normalwerktag (Montag bis Freitag); mit 10 Lkw-Fahrten pro Tag) werden lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her aufgrund des offenen Geländes entlang der Lütticher Straße nur geringe Betroffenheit für die benachbarten Wohnnutzungen hervorrufen werden.“ 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Im Bereich des jetzigen Waldgebietes soll ein Sondergebiet „Einzelhandel“ gem. §11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Zulässig ist ein Lebensmittel-Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² und zwei Shops mit jeweils maximal 150 m² Verkaufsfläche. Weiter sind Dienstleistungs-, Handwerks- und gastronomische Betriebe zulässig. Auf mind. 80 % der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters sind nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß der Aachener Sortimentsliste anzubieten. Zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß der Aachener Sortimentsliste sind auf max. 20 % der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters zulässig. Der konkrete Besatz der Shops wird bis zum Satzungsbeschluss im Durchführungsvertrag festgelegt. Durch diese Festsetzungen werden negative Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche verhindert und dem Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen entsprochen. 4.2. Maß der Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf Grundflächen- und Geschossflächenzahl soll an den Obergrenzen gem. §17 BauNVO orientiert werden. Die GRZ wird auf 0,8 festgesetzt. 2 Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969, Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der Lütticher Straße, dem Unteren Backertsweg und dem Aachener Wald zum Offenlagebeschlus, Stand 20.05.2016 Seite 6 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Aufgrund der Bebauung, der Stellplatzanlage sowie der Zuwegung zum Grundstück ist ein Versiegelungsgrad von 80% notwendig, um die Planung zu realisieren. 4.3. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Der Baukörper wird im nordwestlichen Bereich des Plangebiets angeordnet. 4.4. Besondere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung Die zulässigen Nutzungen in dem Plangebiet schließen gleichermaßen die Nutzung von Vergnügungsstätten sowie Bordellen oder bordellartigen Nutzungen aus. Neben Spielhallen und Betriebe, die auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, sind auch Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen, und denen gleichzeitig Glücksspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten oder Lotterien angeboten werden, nicht zulässig. Diese Nutzungen passen nicht zur Nachfrage sowie zum Angebot des Standortes. Um eventuelle Umsatzeinbußen und daraus resultierende Leerstände (Trading Down Effekte) zu vermeiden, werden diese Nutzungen nicht zugelassen. 4.5. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Auf der Stellplatzanlage und am Rand des Plangebietes sowie dessen Zuwegungen bieten sich einige entsiegelte Flächen, die für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern geeignet sind. Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Grünordnungsplan entsprechende Anpflanzungen vorgesehen. Die Anpflanzung von 23 großkronigen Laubbäumen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Hainbuche, Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche in der Qualität Hochstamm 18-20) ist entlang der Lütticher Straße und auf der Stellplatzanlage, zudem die Pflanzung von 17 mittelkronigen Laubbäumen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche in der Qualität Hochstamm 16-18) an der Rückseite des Gebäudes und auf der Stellplatzanlage vorgesehen. Außerdem soll es Gebüschpflanzungen aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) geben. Die Sträucher sollen gruppenweise im Unterstand mehrerer Baumreihen sowie als Abgrenzung des Kletterwaldparkplatzes gegenüber dem Gebäude gepflanzt werden. 4.6. Verkehrsfläche Angrenzend an das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes die öffentliche Zufahrtsstraße „Unterer Backertsweg“. Um die Erschließung des Grundstücks zu gewährleisten, muss die Steigung des unteren Backertswegs angepasst werden. Die Erschließungsstraße Unterer Backertsweg wird auf ca. 8 m verbreitert, wobei die Straße dann aus einem 2,5 m breiten Gehweg und einer 5,5 m breiten Zufahrtsstraße besteht. Zur Vermeidung von direkten Zufahrten auf das Grundstück von der Lütticher Straße, die aufgrund der Verkehrsbelastung der Lütticher Straße nicht möglich sind, wird ein Zufahrtsverbot festgesetzt. 4.7. Fläche für Wald Um den vorhandenen Waldweg aus der Siedlung Preuswald kommend mit dem Unteren Backertsweg zu verbinden, wird es notwendig, einen Teil des Waldweges neu zu erstellen. Diese Fläche bleibt Wald im Sinne des Gesetzes und wird deshalb als solche festgesetzt. Seite 7 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 4.8. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind in der TA Lärm Immissionsgrenzen festgesetzt worden: Für die schalltechnische Untersuchung wird für die Gebäude westlich und südlich des geplanten Kundenparkplatzes von einer Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) ausgegangen. Im Umfeld des Betriebsgrundstückes des Einzelhandels sind nach örtlicher Begehung keine weiteren Anlagen als potentielle Schallquellen vorhanden. Die Richtwerte können demnach unter Berücksichtigung der zugrunde zu legenden Gebietsnutzung in den Beurteilungszeiträumen (Tagzeit: 06:00Uhr – 22.00Uhr, Nachtzeit: 22:00Uhr – 06.00Uhr) ausgeschöpft werden. Das östliche Nachbargrundstück wurde zwischenzeitlich aufgeteilt. Der Neubau einer Doppelhaushälfte ist hier im Bau. Durch die vorgesehene Aufschüttung des Geländes auf dem Plangebiet wird der Kundenparkplatz einige Meter höher liegen als das heutige Niveau des Nachbargrundstücks. Das Gelände ist insgesamt nach Westen abfallend. Durch eine 3 m hohe und 15 m lange Lärmschutzwand an der Ladezone und eine 3 m hohe und 25 m lange Lärmschutzwand unmittelbar an der Westseite des Kundenparkplatzes können die Immissionen an den nächstgelegenen Fassaden des geplanten Wohngebäudes auf dem angrenzenden Nachbargrundstück in allen Geschosslagen unter den Richtwert 55 dB(A) gemindert werden. Die Sichtverbindungen zwischen Kundenparkplatz und den anderen beiden Geschosslagen werden durch die topographisch günstigen Bedingungen mit hochliegender Lärmschutzwand nahe der Emissionsquelle (Stellplatzanlage) vollständig, in der obersten Geschosslage zumindest teilweise unterbrochen. Im Zuge der Entwurfsplanung wurden mehrere Varianten für den Standort der Anlieferung geprüft. Aufgrund der einzig möglichen Erschließung des Plangebietes über den Unteren Backertsweg ergab dann die Überprüfung der LkwSchleppkurven im Verkehrsgutachten, dass eine Anlieferung auf der Seite Richtung Unterer Backertsweg nicht möglich ist. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung war, dass dieser vordere Bereich als Ersatz für die Kletterwaldstellplätze dient und querende Fußgänger-Verkehre Richtung Waldweg/Maria im Tann aufweist. Die besondere Gefahr bei LKWAnlieferungen liegt im Rückwärtsrangieren. Deswegen wurde abgewogen diese Verkehre nicht die Fußgängerströme kreuzen zu lassen. Gegen das Vorhaben bestehen aus schallimmissionstechnischer Sicht, unter Berücksichtigung der schalltechnischen Schutzvorkehrungen keine Bedenken. 4.9. Flächen mit Geh- und Fahrrechten Der vorhandene Wanderparkplatz (sogenannter „Kletterwaldparkplatz“) wird überplant. Dadurch entfallen öffentliche Stellplätze. Als Ersatz werden auf dem Grundstück 25 Stellplätze gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan realisiert; dies wird im Durchführungsvertrag vertraglich geregelt. Außerdem wird für den betreffenden Bereich des Plangebiets ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Eine entsprechende Dienstbarkeit ist im Grundbuch bereits eingetragen. Im Gegensatz zu den 74 Kundenstellplätzen sind diese nicht beschrankt und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Weitere Details werden im Durchführungsvertrag geregelt. 5. Erschließung Der Begriff Erschließung im Sinne des Vorhaben- und Erschließungsplans (Abs. 1 S. 1) bezieht sich im engeren Sinne auf die Erschließung im Sinne von § 30 Abs. 2 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedoch auch Erschließungsmaßnahmen umfassen, die über diesen engeren Begriff hinausgehen. Gegenstand eines Vorhaben- und Erschließungsplans können alle nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähigen oder auch nicht beitragsfähigen Erschließungsanlagen sein. Der Erschließungsbegriff umfasst somit alles an Erschließung, was zu einer funktionsgerechten Nutzung der Vorhaben auf den Grundstücken erforderlich ist, also auch Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Gas-, Strom- und Wärmeversorgungsanlagen. Seite 8 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 5.1. Äußere Erschließung Die Verkehrserschließung erfolgt über die hochfrequentierte „Lütticher Straße“ und die Straße Unterer Backertsweg. Auf Grund des starken Pendlerverkehrs zwischen Belgien und der Stadt Aachen gehört sie zu den meistbefahrenen Bundesstraßen in der Umgebung. Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h. Um eine sichere Erschließung der Liegenschaft zu gewährleiten, wird eine zusätzliche Abbiegespur für Linksabbieger aus Richtung Belgien hergestellt. Für eine sichere Erschließung der Rechtsabbieger wird eine Rechtsabbiegerspur errichtet. Zur Sicherung des Fahrrad- und Fußgängerüberwegs wird dieser über den Unteren Backertsweg als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Die direkte Zufahrt erfolgt dann über die Stichstraße „Unterer Backertsweg“. Diese dient heute u.a. für die Erschließung des vorhandenen Parkplatzes an der Lütticher Straße und des nahegelegenen Kletterwaldes. Der Radverkehr erreicht den Einzelhandel über die gleichen Verkehrswege wie der Kfz-Verkehr, zusätzliche Möglichkeiten gibt es aus den angrenzenden Siedlungsbereichen über bestehende Wegeverbindungen z.B. aus Richtung Reimser Straße und Maria im Tann. Die vorhandenen Bushaltestellen vor Ort werden weiterhin im gleichen Maße nutzbar sein und gewährleisten somit eine gute Anbindung an den ÖPNV. Zur Überquerung der Lütticher Straße wird die kurze bestehende Mittelinsel entfernt und durch eine neue, ausreichend dimensionierte Mittelinsel im Zusammenhang mit dem neuen Linksabbiegerstreifen ersetzt und bietet so einen sicheren Zugang aus südlicher Richtung. Im Anschluss an die Mittelinsel führt eine neu geplante Treppenanlage auf das Geländeniveau des zukünftigen Einzelhandels. Ein barrierefreier Zugang befindet sich ca. 40 m weiter westlich. Für die fußläufige Zuwegung aus nördlicher Richtung (Maria im Tann) aus der Reimser Straße bzw. den Fußweg Maria im Tann sind sowohl eine Treppenanlage als auch zwei barrierefreie Anbindungen auf das Grundstück vorgesehen. Hier finden derzeit noch Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW statt. 5.2. Innere Erschließung Aufgrund der Topographie des Grundstücks sowie den Anforderungen aus der geplanten Nutzung wird deutlich, dass der Baukörper nur in einer Südwest/Nordost- Ausrichtung angelegt werden kann. Ein weiterer limitierender Faktor bei der Positionierung des Baukörpers sind die 20m-Anbauverbotszone und die 40m-Anbaubeschränkungszone nach §9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die notwendigen Stellplätze für den Einzelhandel müssen außerhalb der Anbauverbotszone nachgewiesen werden. Sie sind so angelegt, dass ein sicheres Befahren der Stellplatzanlage von Pkw- sowie von anliefernden Lkw – Verkehren möglich ist. Die Stellplätze sind so angelegt, dass die Einkaufswagenstation und auch die Eingänge der einzelnen Geschäfte sehr gut zu erreichen sind. Die vorhandenen Stellplätze für die Nutzer der Kletterwaldanlage und die Öffentlichkeit werden in der Planung berücksichtigt und auf dem Gelände neu angelegt. Im Gegensatz zu den Stellplätzen des Einzelhandels, sind diese nicht beschrankt und jederzeit frei zugänglich. Es werden derzeit 74 Stellplätze für den Einzelhandel und 25 Stellplätze für die Öffentlichkeit gesichert. 5.3. Entwässerungskonzept Im Zuge der Planung wird ein Entwässerungskonzept für das gesamte Grundstück neu erarbeitet. Anfallendes Wasser wird vor der Einleitung in das Trennwassersystem zurückgehalten und danach gedrosselt in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet. Anfallendes Oberflächenwasser der Stellplätze wird vorgeklärt. Die Einleitung darf nach Angaben der STAWAG 10 l/s nicht übersteigen um das bereits ausgelastete Kanalsystem nicht zu überlasten. Im Entwässerungskonzept wird ebenfalls berücksichtigt, dass die bisher in die auf dem Grundstück vorhandene Mulde entwässernden Abwässer der Lütticher Straße auf dem Grundstück aufgenommen und separat in das vorhandene Seite 9 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Kanalsystem eingeleitet werden. Hangwasser aus dem Wald wird in einer offenen Rinne entlang des nördlichen Waldweges gefasst und in Richtung Regenwasserkanal abgeführt. 6. Umweltbericht 6.1. Einleitung Für das Plangebiet erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB.). Gemäß § 2 a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan in einem Umweltbericht zu dokumentieren. 6.2. Lage des Plangebietes Das rund 0,82 ha große Plangebiet wird geprägt durch seine Lage im Wald. Es liegt im südwestlichen Stadtgebiet der Stadt Aachen im Stadtteil Aachen-Preuswald unmittelbar an der Lütticher Straße, die die Hauptverkehrsachse zwischen dem Stadtgebiet der Stadt Aachen und der Gemeinde Kelmis im Nachbarland Belgien bildet. Es befindet sich in fußläufiger Erreichbarkeit zur der in den 1970er Jahren als Modellsiedlung im Aachener Wald errichteten Siedlung Preuswald. Der zu beplanende Bereich wird umgrenzt vom Aachener Stadtwald im Nordwesten, dem Unteren Backertsweg im Nordosten, von der Lütticher Straße im Süden und einem Grundstück mit Wohnnutzung im Südwesten, auf dem kürzlich eine Doppelhaushälfte errichtet wurde. Auf der gegenüberliegenden Seite an der Lütticher Straße befindet sich ein Wohngebiet, welches hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht. Über den Unteren Backertsweg werden die sich nördlich des Plangebietes befindende Freizeiteinrichtung „Kletterpark Aachen“ und das nordwestlich gelegene Zentrum für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im Tann“ an die Lütticher Straße angebunden. Hier beginnt auch das Reitwegenetz der Stadt Aachen durch den Wald. Außerdem verfügt die Lütticher Straße über einen Fuß- und Radweg, der von der Zufahrt gekreuzt wird. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche „Wald im Sinne des Gesetzes“. Auf dieser Fläche befindet sich neben dem Baumbestand ein Parkplatz für Pendler (P&R), Wanderer und Kletterwaldbesucher. Der größte Teil des Plangebietes liegt etwa 4 m tiefer als die in Dammlage befindliche Lütticher Straße. 6.2.1. Inhalt und Ziele des B-Plans Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Einzelhandelsflächen zur Nahversorgung in fußläufiger Entfernung sowohl zur Siedlung Preuswald als auch zu den bestehenden Wohngebieten entlang der Lütticher Straße und dadurch eine Stärkung und städtebauliche Aufwertung der von der Innenstadt isoliert liegenden Waldsiedlung. Auch die zukünftige Erschließung erfolgt über den Unteren Backertsweg. Seite 10 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Die Parkmöglichkeiten für Pendler (P&R), Wanderer und Besucher des Kletterwaldes sollen weiterhin auf dem Gelände erhalten bleiben. 6.2.2. Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand 2015, stellt für das Plangebiet „Waldbereich“ dar überlagert mit der Darstellung „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes. Die geplante Einzelhandelsnutzung übernimmt Nahversorgungsfunktionen in fußläufiger Entfernung für die Wohnsiedlung Preuswald. Die Nutzung entspricht nicht den Darstellungen des Regionalplanes. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist eine Änderung des Regionalplanes nicht erforderlich, wenn die Verkaufsfläche der geplanten Einzelhandelsnutzung 800 m² unterschreitet und eine gute fußläufige Verbindung an den Siedlungsbereich Preuswald gewährleistet ist. Flächennutzungsplan Der für das Plangebiet geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für den Bereich Lütticher Str./Unterer Backertsweg „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, so dass im Parallelverfahren die 137. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird, zu der ein separater Umweltbericht erstellt wird. Derzeit geltendes Planungsrecht Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 (BauGB) zu beurteilen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 611 (Siedlung Preuswald) aus dem Jahre 1973 mit den dazugehörigen Änderungen Nr. 611.I und Nr. 611.II. Im südöstlichen Bereich der Siedlung Preuswald zwischen Reimser Straße, Lütticher Straße und Waldgebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 506. In den Nachbarbebauungsplänen zum Plangebiet werden in der Hauptsache „allgemeines Wohngebiet (WA) und reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Landschaftsplan Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. Es ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Für den Bereich der Lütticher Straße vor dem Plangebiet ist im Landschaftsplan „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ eingetragen. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte des Landschaftsplanes aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die bestehenden textlichen Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den genannten Bereich, die den Festsetzungen des geplanten Seite 11 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Bebauungsplanes widersprechen, werden gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG NRW) mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes nicht widersprochen hat. Masterplan Im Dezember 2012 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Masterplan Aachen*2030 beschlossen, welcher Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt darstellt bzw. formuliert. Dabei wurde u.a. die städtebauliche Qualitätsverbesserung von Großsiedlungen im Schwerpunktraum „Stadtumbau Preuswald“ u.a. mit der Zielsetzung der Ansiedlung eines Nahversorgungsunternehmens zur Stärkung der in den 1970er erbauten Wohnsiedlung beschlossen. 6.2.3. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (gerundet) Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: gesamt vollversiegelt Sondergebiet (SO) GRZ 0,8 7.437 m² 5.949,60 m² = davon Anpflanzfläche: 1.487 5.946 m² m² 1.148 m² Öffentliche Verkehrsfläche 673 m² Waldweg 114 m² insgesamt teilversiegelt/ unversiegelt 673 m² 114 m² 8.224 m² 6.623 m² 1.601 m² (100 %) (rd. 81 %) (rd. 19 %) 6.2.4. Ziele des Umweltschutzes Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen. Bisheriges Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Waldes mit all seinen Funktionen zum Schutz des Menschen sowie des Naturhaushaltes. Durch die geplante gewerbliche Nutzung wird dieses Ziel aufgegeben. Es wird ein Eingriff in den Naturhaus- halt vorgenommen, der auszugleichen ist. Darüber hinaus ist gesundes Arbeiten und Wohnen zu gewährleisten. 6.3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 6.3.1. Schutzgut Mensch 6.3.1.1. Bestandsbeschreibung Seite 12 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Grundlage für die Beurteilung der Planungsabsichten ist die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998, sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Verkehrsbelastung Verkehrstechnisch wird das Plangebiet über den Unteren Backertsweg von der Lütticher Straße aus erschlossen. Im Zufahrtsbereich quert ein Fuß- und Radweg. Über den Unteren Backertsweg verläuft die Anbindung an das Reitwegenetz westlich der Lütticher Straße. Lt.. Verkehrsgutachten von BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH beträgt die durchschnittliche Verkehrsbelastung an den Normalwerktagen (DTVW5) ca. 12.500 Kfz / 24h. Lärmimmissionen Auf das Plangebiet wirkt der Verkehrslärm der Lütticher Straße ein. Seite 13 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Quelle: Umgebungslärm in NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Quelle: Umgebungslärm in NRW Geruchsimmissionen Im Plangebiet selbst und in der näheren Umgebung befinden sich derzeit keine Betriebe, von denen möglich- erweise Geruchsentwicklungen ausgehen, die als störend empfunden werden können. Lichtimmissionen Die Nutzung des derzeitigen Parkplatzes mit 25 Stellplätzen erfolgt weitgehend tagsüber, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Tierwelt zu verzeichnen sind. Erholung und Freizeit Das Plangebiet ist Teil des Naherholungsgebietes Aachener Wald. Der Wald ist als Immissions- und Klimaschutzwald ausgewiesen, jedoch nicht mit der höchsten Schutzstufe (Stufe 2). Die Erholungsfunktion des Waldes nimmt einen vorrangigen Stellenwert ein (Stufe 1= Intensiverholungswald). Darüber hinaus kommt dem Parkplatz im Plangebiet eine besondere Funktion zu. Er ist Startpunkt von Waldbesuchern(auch Reitern) und von Besuchern des Kletterwaldes und dient daher im weiteren Sinne der Erholung. Erschütterungen, Gefahrenschutz Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen und auf das Vorhanden- sein von Kampfmitteln vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Seite 14 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 6.3.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch BSV, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH erstellte Verkehrsgutachten ermittelt das zusätzliche Verkehrsaufkommen, welches durch die geplante Einzelhandelsnutzung entsteht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung aller berechnungsrelevanten Parameter für die geplante Einzelhandelsnutzung mit 10 Lkw-Fahrten pro Tag und bei einem Kopplungsgrad von 20 % täglich mit insgesamt ca. 2.130 Kfz- Fahrten je Werktag zu rechnen ist. Der Verkehrsknotenpunkt wird als leistungsfähig beurteilt. Lärmimmissionen Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 wurde die grundsätzliche Realisierbarkeit der zukünftigen Einzelhandelsnutzung im Sinne der TA Lärm (Gewerbelärm) sowohl an der vorhandenen als auch an der geplanten Wohnbebauung im Umfeld (vorausschauend) aus immissionstechnischer Sicht geprüft. Dazu wurde im April 2015 eine Schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky Sommer erstellt. Vorausschauend wurde auch der geplante, südwestlich an das Plangebiet angrenzende Neubau berücksichtigt. Für das Vorhaben wurde eine Einzelfallprüfung nach TA-Lärm durchgeführt. Der Richtwert gemäß TA-Lärm für Allgemeine und Besondere Wohngebiete (WA) beträgt zur Tagzeit (6.00 bis 22.00 Uhr) 55 dB (A) und zur Nachtzeit (22.00-6.00 Uhr) 40 dB (A). Zur Nachtzeit (22:00 – 6.00 Uhr) ist der Lebensmittelmarkt geschlossen; auf eine Nachtanlieferung wird verzichtet. Von dem Betriebsgelände werden daher nur Emissionen der technischen Geräte auf die Umgebung einwirken. Die technischen Anlagen werden im nördlichen Gebäudeteil des Lebensmittelmarktes untergebracht und damit abgewandt zum nächstgelegenen Gebäudebestand an der Lütticher Straße. Die Schallabstrahlung der technischen Anlagen erfolgt an den Außenwänden bzw. auf den Dächern nach Norden in Richtung Wald. Die Richtwerte zur Tagzeit der TA-Lärm werden für die bereits vorhandenen Gebäude unterschritten (Insbesondere auch für die am nächsten gelegenen Gebäude Lütticher Straße 512, 517 und 519). Für kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen aus einzelnen Ereignissen (beispielsweise beim Schlagen von Kofferraumdeckeln oder Fahrzeugtüren von Pkw oder beim Entlüften der Betriebsbremse des Lkw in der Ladezone) darf ein Spitzenpegel zur Tagzeit von 85 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht überschritten werden; lt. Gutachten sind Spitzenpegel oberhalb von 68 dB(A) zur Tagzeit sicher auszuschließen. Durch die Position des geplanten Gebäudekomplexes im Nordwesten des Plangebietes werden die betriebs- bedingten Auswirkungen auf den Waldbereich im Norden und das Kinderheim „Maria im Tann“ minimiert. Tendenziell ist sogar mit einer Lärmschutzwirkung für den Waldbereich durch den Baukörper zu rechnen. Für den im Bau befindlichen Immissionsort an der südwestlichen Plangebietsgrenze, welcher räumlich am nächsten zu den Stellplatzanlagen, Verkehrsflächen und dem Einzelhandelskomplex liegt, wurde ein Immissionskonflikt (ehemaliges Flurstück 64) ermittelt. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass durch die vorgesehene Anschüttung des Geländes auf dem Neubaugelände der Kundenparkplatz topographisch einige Meter höher liegen wird, als das heutige Niveau des Nachbargrundstückes, so dass die gesamt Fassade von der Schallauswirkungen betroffen sein wird. Seite 15 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Der Anlage zuzurechnender Fahrzeugverkehr ist auf direktem Weg an das öffentliche Straßennetz angebunden und eine Vermischung in weniger als 500 m Abstand erfolgt bereits an der nächstgelegenen Kreuzung (Lütticher Straße). Eine Steigerung des Beurteilungspegels um mindestens 3 dB (A) aus dem anlagenbezogenen Zusatzverkehr ist bereits aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung der Lütticher Straße auszuschließen. Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Betrachtung der Einwirkungen des an- und abfahrenden Verkehrs auf der Lütticher Straße nicht erforderlich. Geruchsimmissionen Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen. Lichtimmissionen Im Rahmen der Einzelhandelsnutzung ist mit Lichtimmissionen durch Scheinwerfer und Leuchtreklame zu rechnen. Erholung und Freizeit Durch die Waldumwandlung wird der über den vorhandenen Parkplatz hinausgehende Bereich für die Erholungsnutzung entfallen. Darüber hinaus wird die Anbindung der Wegeverbindung von der Siedlung Preusswald kommend an den heutigen Parkplatz überplant. 6.3.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Verkehrsbelastung Um die zukünftigen Verkehre im bestehenden Verkehrsnetz abwickeln zu können, sind die Anlage eines Linksabbiegestreifens von der Lütticher Straße in Richtung Einzelhandel und eine Rechtsabbiegerspur von der Lütticher Straße aus Richtung Aachen kommend erforderlich. Dafür muss die vorhandene Überquerungshilfe in der Lütticher Straße zugunsten des Linksabbiegestreifens nach Westen verschoben werden. Die Anlage beider Abbiegespuren erfolgt auf den bereits versiegelten Flächen der Lütticher Straße. Seitens des Verkehrsgutachters wird empfohlen, die heutige Geschwindigkeit auf der Lütticher Straße in Höhe des Plangebietes von 70 km / h auf 50 km / h zu reduzieren. Lärmimmissionen Der Immissionskonflikt am Wohngebäude (ehemals Flurstück 64 nach Teilung Flurstück 915) lässt sich lt. Gutachten durch die Errichtung einer 3 m hohen und 15 m langen Lärmschutzwand an der Ladezone und einer 3 m hohe und 25 m lange Lärmschutzwand unmittelbar an der Westseite des Kundenparkplatzes lösen. Der Maßgebliche Richtwert von 55 dB (A) kann dadurch eingehalten werden. Durch einen Schrankenbetrieb ist sicherzustellen, dass Fahrzeugbewegungen durch Pkw und Lkw im Nachtzeitraum (22.00-6.00 Uhr) auf dem Betriebsgrundstück bzw. Parkplatz unterbunden sind. Die Errichtung einer Schrankenanlage und die Einhaltung der Geschäftszeiten sind im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu regeln. Geruchsimmissionen Da sich innerhalb und in unmittelbare Nähe zum Plangebiet keine Betriebe befinden, von denen einen Geruchskonflikt ausgelöst werden könnte, sind keine Maßnahmen erforderlich. Seite 16 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Bei Flächen mit Aufenthaltsqualität sind Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Geruchsbelastungen im Rahmen der Betriebsgenehmigung zu berücksichtigen. Lichtimmissionen Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlagen zur Lichtwerbung sind die Vorgaben des Licht-ImmissionsErlasses NRW zu berücksichtigen. Es sind verbindliche Regelungen im Durchführungsvertrag zu den Anlagen zur Lichtwerbung und zu den Werbeanlagen zu treffen. Darüber hinaus sind Werbeanlagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzustimmen. Aufgrund des Ausschlusses der Parkplatznutzung für den Einzelhandelsbetrieb im Nachtzeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr durch die Einrichtung einer Schrankenanlage entfällt hier die Blendwirkung durch Pkw´s. Der Ersatzparkplatz für die Waldbenutzer ist weiterhin nachts nutzbar, liegt allerdings zu der bestehenden Wohnbebauung abgewandt. Erholung und Freizeit Die Erreichbarkeit des Aachener Waldes mit dem Pkw für Pendler (P&R), Wanderer, Reiter und Kletterwaldbesucher ist durch die zur Anlage von 25 Stellplätzen (im Bestand sind es nur 21 Stellplätze) für die Besucher des Waldgebietes zu gewährleisten. Der Fußweg von der Siedlung Preuswald kommend wird durch die Anlage eines Waldweges in gradliniger Fortsetzung des bestehenden Weges an den Unteren Backertsweg angebunden. Damit wird der Weg nördlich hinter dem Grundstück des zukünftigen Lebensmittelmarktes entlang. geführt. Entsprechenden Regelungen sollen im Durchführungsvertrag erfolgen. Erschütterungen, Gefahrenschutz und elektromagnetische Felder Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nicht zu rechnen. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Da nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, wurde ein Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen über die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Maßnahmen. 6.3.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 6.3.2.1. Bestandsbeschreibung Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 sowie auch das Landschaftsgesetz NRW führen folgende Ziele des Landes- und Naturschutzes auf: Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt mit ihren Lebensräumen sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft langfristig zu sichern. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Das Plangebiet befindet sich im zusammenhängenden Waldbestand des Aachener Waldes mit landesweit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund (VB-5202-001). Das Plangebiet liegt weder in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG der Seite 17 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Europäischen Union ausgewiesenen FFH-Gebiet oder Natura 2000 Gebiet noch in einem Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Brander Wald“ ist ca. 10 km Luftlinie vom Plangebiet entfernt, so dass vorhabenbedingte negative Auswirkungen auf dieses Gebiet wegen der großen Entfernung nicht zu erwarten sind. Auf das nahegelegene Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg werden durch die Realisierung der Planung keine Auswirkungen erwartet. Tiere Im Zusammenhang mit der geplante Siedlungserweiterung Preuswald wurden seinerzeit zwei artenschutz- rechtliche Untersuchungen im Auftrag der Stadt Aachen durch das Büro proterra, Büro für Vegetationskunde, Tier- und Landschaftsökologie (Fledermauserfassung Aachen Preuswald, Stand September 2013) und durch das Büro Haese Büro für Umweltplanung (Geplante Siedlungserweiterung Preuswald – Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Stand September 2013) durchgeführt. Lt. Gutachten hat das Plangebiet direkt an der Lütticher Straße für eine planungsrelevante Art eine Bedeutung, weil es Teil des festgestellten Jagdgebiet von Zwergfledermäusen ist, das den gesamten Siedlungsraum vor Ort umfasst. Bei dem nicht von der o.a. Artenschutzprüfung erfassten östlichen Rand des Plangebiets wurde bei der Biotopkartierung besonders auf das Vorhandensein von Niststätten und Baumhöhlen geachtet, um das Vorkommen planungsrelevanter Arten auszuschließen. In den dort vorhandenen Fichten und Laubbaumbeständen jungen bis mittleren Alters konnten weder Nester noch Baumhöhlen festgestellt werden, so dass hier kein Konfliktpotential zu erwarten ist. Ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten kann aufgrund der Untersuchungsergebnisse der oben ge- nannten artenschutzrechtlichen Prüfung ausgeschlossen werden. Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet besteht zum größten Teil aus „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Den größten Anteil des Waldes nimmt in einer beckenartigen Lage ein Roteichenforst mit Stammdurchmessern von überwiegend 10-20 cm, teilweise 50-80 cm ein. Untergeordnet sind bodenständige Laubhölzer beigemischt (z.B. Bergahorn, Vogelkirsche, Hasel und Schwarzer Holunder). Zum Parkplatz bzw. zur Lütticher Straße hin überwiegen heimische alte Laubbäume (Eiche, Linde, Bergahorn). Darüber hinaus befindet sich im Nordostteil ein Fichtenforst mit einem eutrophen Unterwuchs, am östlichen Rand ein weiterer kleiner Laubwaldrest aus bodenständigen Arten (Eiche, Hainbuche, Vogelkirche, Bergahorn) zumeist ohne Unterwuchs. Das reiche Vor- kommen der Rasenschmiele an einem Tümpel am Ende einer der zeitweise wasserführenden Rinnenstrukturen innerhalb des Roteichenforstes zeigt hier regelmäßig feuchte bis nasse Standortverhältnisse an. In der westlichen Fortsetzung des Tümpels ist eine weitgehend baumfreie Verlichtung ausgebildet. In der östlichen Ecke des Plangebietes befindet sich ein asphaltierter Parkplatz, der teilweise von Gebüsch bzw. ruderalem Grassaum eingefasst ist. Das Plangebiet ist fast allseits von asphaltierten Wege- und Verkehrsflächen eingerahmt. 6.3.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Tiere Seite 18 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht gem. § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Alle heimischen Fledermäuse sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und in Anhang IV der FFHRL aufgeführt und zählen somit zu den planungsrelevanten Arten. Mit Ausnahme der verbreiteten Zwergfledermaus sind alle Arten gefährdet. Für den gesamten Siedlungsraum vor Ort und damit auch für das Plangebiet wurde ein Jagdgebiet von Zwergfledermäusen festgestellt. Da das vorgefundene Artenspektrum auch im weiteren Umfeld vertreten ist und das Nahrungshabitat als nicht essentiell eingestuft wird, ist jedoch davon auszugehen, dass dadurch kein lokaler Artenverlust ausgelöst wird. Pflanzen und biologische Vielfalt Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind nachfolgend beschriebene potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen verbunden: Anlagebedingte Wirkungen Der Verlust des Lebensraums Wald durch Versiegelung der Fläche beschränkt sich auf das Plangebiet selbst mit Lage in einem zusammenhängenden Waldbestand des Aachener Waldes mit landesweit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund (VB-5202-001). Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens; da ein Großteil der natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet bereits vor Jahrzehnten abgegraben wurde, ist von einem weitgehenden Verlust der oben genannten Funktionen und einer entsprechenden Vorschädigung auszugehen. Die zusätzliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch den bereits vorhandenen asphaltierten bzw. durch Bodenveränderung von eher geringer Bedeutung. Baubedingte Wirkungen Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastung durch vorhandenen Verkehr in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind. Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie be- schränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität. Die Baufeldfreimachung erfolgt im Zeitraum von Oktober bis Februar und damit außerhalb der Fortpflanzungsperiode aller vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Dadurch kann das Eintreten der artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 2 BNatSchG für potentiell vorkommende und allgemein häufige europäische Brutvogelarten ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Wirkungen Seite 19 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Vom „Betrieb“ des Sondergebietes gehen akustische und optische Störungen aus. Eingriffserhebliche Wirkungen sind allerdings in unmittelbarer Nachbarschaft zur stark befahrenden Lütticher Straße auch durch die randlichen Pflanzflächen auf das Sondergebiet selbst beschränkt. 6.3.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die erforderlichen Baumfällungen (Baufeldfreimachung) sind vorsorglich jeweils zwischen Oktober und Ende Februar (Bauzeitenfenster) durchzuführen, um eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für alle vorkommen- den Tierarten und Artengruppen, insbesondere für die potentiell vorkommenden und allgemein häufigen europäischen Brutvogelarten sicher ausschließen zu können. Für die Außenanlagen sind „Insekten-Lampen“ verwendet wurden. Das Betriebsgelände des Supermarktes wird durch einheimische mittelkronige und großkronige Laubbäume umrahmt und mit Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzfläche entlang der Lütticher Straße durchgrünt. Entlang der westlichen Grundstückgrenze und entlang des Unteren Backertsweges werden Sträucher heimischer Arten angepflanzt. Auch der Parkplatz für den Kletterwald wird mit Sträuchern heimischer Art umpflanzt. Im Bebauungsplan sind die folgenden Maßnahmen festzusetzen, die in einem Freianlagenplan dargestellt sind, der Bestandteil des Durchführungsvertrags wird: o 23 großkronige Laubbäume heimischer Arten entlang der Lütticher Straße o 17 mittelkronige Laubbäume heimischer Arten o Sträucher heimischer Arten, die Sträucher sollen gruppenweise in Unterstand mehrerer Baumreihen sowie als Abgrenzung des Kletterparkplatzes gegenüber dem Gebäude gepflanzt werden. o Verwendung von forstlich anerkannten regionalen Pflanzgut o Die aus schallschutztechnischen Gründen zu errichtende Lärmschutzwand im westlichen Plangebiet zur Wohnbebauung erhält zusätzlich eine Begrünung mit Kletterpflanzen (Efeu), was auch zur optischen Einbindung des Gebietes in das Landschaftsbild beiträgt. Ausgleichsmaßnahmen Die Realisierung der Planung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar; daher gilt die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Der Eingriff wurde im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 20.05.2016) auf der Grundlage des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ ermittelt und bilanziert. Die durchgeführte Eingriffs-Ausgleichsbilanz schließt wegen des hohen zukünftigen Versiegelungsgrades (GRZ 0,8) mit einem Defizit von -3.123 Wertepunkten ab. Da das Vorhaben im Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, erfolgt ein Waldausgleich gemäß Landesforstgesetz durch Neuanlage von Wald auf der bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft Gemarkung Aachen, Flur 32, Flurstück 14 auf einer Grundstücksgröße von 11.679 m². Bei der Fläche handelt es sich um eine in ca. 1.400 m Entfernung nördlich des Plangebietes am selben zusammenhängenden Waldgebiet gelegene Fläche. Durch die Aufforstung wird zukünftig eine vorhandene Schneise im Waldgebiet geschlossen. Bei einer Aufwertung von 0,2 Punkten pro Quadratmeter ergeben sich 2.335 Wertpunkte. Für das noch verbleibende Defizit von 788 Punkten ist eine weitere Ersatzaufforstungsmaßnahme oder die Entwicklung der Fläche bzw. Abbuchung vom Ökokonto „Wilburg“ Seite 20 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 durchzuführen. Eine verbindliche Regelung erfolgt über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bis spätestens zum Satzungsbeschluss. 6.3.3. Schutzgut Boden 6.3.3.1. Bestandsbeschreibung Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden von Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Altlastenverdachtsflächen Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre. Im Gebiet und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster der Stadt Aachen. Im Rahmen der Erstellung des Geotechnischen Berichtes wurde parallel zur Lütticher Straße auf einer Breite von 10 – 15 m Auffüllungen erbohrt, die zum Teil hohe PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)- Werte bis 1460 mg /kg aufweisen. Schutzwürdige Böden Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, da der Boden einen besonderen Schutz benötigt, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt er- füllen. Jede flächenbezogene Planung beeinflusst z. T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine Lebensgemeinschaften sowie seine Funktions- und Leistungsfähigkeit. Zurzeit befindet sich im Plangebiet ein versiegelter Waldparkplatz auf einer Fläche von ca. 880 m². Der übrige Teil des Plangebietes weist Waldflächen auf. Seite 21 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Geotechnischer Bericht durch die Herbst Ingenieurgesellschaft mbH & CO. KG, Ingenieurbüro für Tiefbau, Geotechnik, Umwelttechnik und Altlasten (Stand 06.01.2015) erstellt. Zusätzlich wurden einschlägige Kartenmaterialsammlungen, u.a. die Aachener Boden- funktionskarte ausgewertet. Nach Auswertung der Aachener Bodenfunktionskarte wurde zunächst das Vorliegen von AbgrabungsRegosol (oberste Bodenartenschicht lehmig-sandig, > 20dm mächtig, basenarm, aus teilspräquartärem Sand) festgestellt. Dieser Bodentyp weist sogenannte Archivfunktion aus und wäre dem- nach schutzwürdig. Nach erfolgten Bodenuntersuchungen durch den Bodenschutzgutachter und nach zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 konnte das Vorliegen schutzwürdiger Böden ausgeschlossen werden. Die Böden sind größtenteils abgegraben worden, insbesondere im Bereich der vorhandenen Mulde, so dass schutzwürdige Böden überwiegend nicht mehr vorhanden sind. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Altlastenverdachtsflächen sind für das Plangebiet nicht bekannt. Es wurden Proben vom Auffüllungsmaterial des Parkplatzes im Rahmen der Baureifmachung des Parkplatzes entnommen, die teilweise erhöhte PAK-Werte aufweisen. 6.3.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verlust bzw. Beeinträchtigung der Archivfunktion durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung: Da ein Großteil der natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet bereits vor Jahrzehnten abgegraben wurde, ist von einem weitgehenden Verlust der oben genannten Funktion und einer entsprechenden Vorschädigung auszugehen. Schutzwürdige Böden: Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten zukünftigen Nutzungen, da keine schutzwürdigen Böden im Plangebiet vorliegen. Darüber hinaus wird der Boden vor der Bebauung bis zu 4 m aufgeschüttet bzw. überdeckt, so dass kein Eingriff in den vorhandenen Boden erfolgt. Altlastenverdachtsflächen Es sind keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden. 6.3.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Das belastete Auffüllungsmaterial unterhalb der Parkplatzfläche wird im Rahmen der Baureifmachung vollständig ausgehoben und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies hat unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. Eine Regelung dazu erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan. 6.3.4. Schutzgut Wasser 6.3.4.1. Bestandsbeschreibung Seite 22 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt als Rahmengesetz neben den Bewirtschaftungsgrundsätzen für Gewässer und dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz für die Benutzung von Gewässern insbesondere die Genehmigungstatbestände für bestimmte Gewässerbenutzungen sowie die Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 51a Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Entsprechende Regelungen können als Satzung beschlossen oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Weitergehende Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung regelt der Trennerlass (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004) des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundwasser Im Plangebiet befindet sich keine Grundwassermessstelle (Quelle: Grundwassermessstellenkataster). Es liegt sowohl außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges. Im Hinblick auf die zukünftige Einzelhandelsansiedlung wurde ein Geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro Herbst erstellt. Aufgrund der vorgefundenen Bodenschichtungen liegt eine nur geringe Bodendurchlässigkeit des gewachsenen Bodens vor. Oberflächengewässer Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Es tangiert weder ein Oberflächengewässer noch liegt es in einem Gewässerstreifen. Der Bereich liegt im Einzugsgebiet des Tüljebaches, der im weiteren Verlauf über die Bundesgrenze nach Belgien fließt. Er ist teilweise verrohrt, besitzt viele diffuse Zuläufe und ist derzeit nahezu ausgelastet. Bei dem im Plangebiet vorgefundenen Graben handelt es sich nicht um ein Fließgewässer im Sinne des Gesetzes. Entwässerung / Hochwasserschutz Die bestehende Niederschlagsentwässerung der bebauten Grundstücke an der Lütticher Straße erfolgt über ein Trennsystem (Regenwasserkanal), das entlang der Lütticher Straße verläuft, anschließend über das Plangelände, in geringem Abstand zum Südostrand geführt wird und schließlich über den namenlosen Weg abgeleitet wird, bis zum 1. Vorfluter Moresneter Wald / Tüljebach. Das Schmutzwasser dieses Bereiches wird über einen parallel zum Regenwasserkanal verlaufenden Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Plombieres (Belgien) geleitet. Das Niederschlagswasser der Lütticher Straße (Fahrbahn) wird in einem Regenwasserkanal, der sich im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, gesammelt, in einem offenen Graben diagonal über das Plangrundstück geführt und anschließend ins städtische Kanalisationsnetz (Regenwasserkanal) eingeleitet. Seite 23 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Der im Plangebiet befindliche Parkplatz ist nahezu vollständig versiegelt, die übrigen Flächen des Plangebietes sind unbebaut Das in der unbebauten Senke des Plangeländes anfallende Niederschlagswasser versickert entsprechend der geringen Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Böden derzeit nur zum Teil. Der überschüssige Teil entwässert einerseits in den offenen Graben des Landesbetriebes Straßenbau NRW und andererseits in einen weiteren Graben, der auf dem Plangebiet am nordwestlichen Rand verläuft. Bei diesem Graben handelt es sich um eine städtische Entwässerungsrinne, die Niederschlagswasser aus dem Waldgebiet nordöstlich des Plangeländes bis zum städtischen Regenwasserkanal leitet. 6.3.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasser Infolge der geringen Bodendurchlässigkeit des gewachsenen Bodens ist eine betriebssichere, punktuelle Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. In Nasszeiten ist der gewachsene, oberflächennahe Boden (Tallehm) vollständig wassergesättigt. Im Plangebiet steht in 3,00 m Tiefe Grundwasser an. In der Geländemulde wurde bereits nach 1,2 m Grundwasser erbohrt. Ein Einbinden ins Grundwasser von Bauwerken ist damit hier grundsätzlich nicht zu befürchten. Das in der Mulde liegende Gelände wird für eine Bebauung bis zu 4 m aufgefüllt, so dass auch hier ein Einbinden ins Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Durch die Realisierung der Bebauung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung über den versiegelten Teilbereich des bereits bestehenden Parkplatzes hinaus. Eine signifikante Verringerung der Grundwasserneubildung ist jedoch wegen der anstehenden, wenig versickerungsfähigen Böden nicht zu erwarten. Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befindet sich kein Oberflächengewässer, das bei der Planung zu berücksichtigen ist. Das Plangebiet liegt jedoch im Einzugsbereich des Tüljebachs, das durch die zunehmende Versiegelung der Fläche durch die vermehrte Ableitung von Niederschlagswasser betroffen sein kann. Dies wird Gegenstand der Entwässerungsplanung sein. Entwässerung / Hochwasserschutz Der Versiegelungsgrad des bisher weitgehend unversiegelten Geländes wird sich deutlich erhöhen. Durch die anstehende Bebauung wird der bisherige Entwässerungsgraben auf dem Gelände überbaut. Im Rahmen der noch in der Abstimmung befindlichen Entwässerungsplanung ist darzulegen, dass die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung des Vorhabens gewährleistet ist. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Niederschlagswasser auf dem Plangebiet selbst aber auch dem der umliegenden Flächen darzulegen, die bisher über dem im Plangebiet verlaufenden Graben abgeleitet werden. Dabei ist auch der Hochwasserschutz des Tüljebachs zu berücksichtigen und dass bei Starkregenereignissen keine Überflutungen tieferliegender Fläche eintreten werden. 6.3.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Seite 24 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Die Wassertechnische Erschließung sowie der Hochwasserschutz sind im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes schlüssig darzulegen. Die Umsetzung dieses Konzeptes ist vertraglich zu sichern. Nachfolgend werden die bisherigen Inhalte des in Bearbeitung befindlichen Entwässerungskonzeptes näher beschrieben: Das im Bereich des Lebensmittelmarktes anfallende Schmutzwasser wird über eine auf der rückwärtigen Seite des Gebäudes angeordnete Schmutzwassersammelleitung gefasst und ungedrosselt in den an der westlichen Grundstücksecke vorbei laufenden städtischen Schmutzwasserkanal eingeleitet. Das gesamte auf den Dach- und Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird hiervon separat über Regenwassersammelleitungen gefasst und gedrosselt in den an der südwestlichen Grundstücksgrenze entlang laufenden städtischen Regenwasserkanal eingeleitet. Vor Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in den städtischen Regenwasserkanal ist ein entsprechend zu dimensionierendes Regenrückhaltevolumen vorzuschalten. Bei der Dimensionierung sind zu berücksichtigen die Kanalkriterien (Vorgabe STAWAG: max. Einleitungsmenge in den Regenwasserkanal 10 l/s) sowie die Hochwasserschutzkriterien (Vorgabe UWB der Stadt Aachen: Bemessung für ein 100-jährliches Niederschlagsereignis). Darüber hinaus ist vor Einleitung in den städtischen Regenwasserkanal bzw. weiterführend in ein Gewässer das anfallende Niederschlagswasser zumindest von den Verkehrsflächen einer Behandlung zu unterziehen, z. B. in Form eines klassischen Regenklärbeckens, einer SediPipe-Anlage oder gleichwertiges. Die derzeit quer über das Grundstück verlaufende Entwässerung des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird nicht an das neu geplante Entwässerungssystem für den Lebensmittelmarkt angeschlossen sondern hiervon komplett losgelöst über eine neu zu bauende Verbindungsleitung direkt an den an der südwestlichen Grundstücksgrenze entlang laufenden städtischen Regenwasserkanal. Das an der nordwestlichen Grundstücksgrenze potenziell anfallende Hangwasser wird über eine am Fuß der geplanten Winkelstützmauer angeordnete, offene Betonsteinrinne gefasst und dem natürlichen Gefälle folgend in den an der westlichen Grundstücksecke vorbei laufenden städtischen Regenwasserkanal eingeleitet. Die vor der Winkelstützmauer geplante Betonsteinrinne ist im Lageplan grün dargestellt. Das auf dem zum Umbau des Unteren Backertsweg anstehenden Teilstück anfallende Niederschlagswasser wird über einen in dem Weg neu geplanten Endschacht und einer ca. 40 m langen Anschlussleitung an das auf dem Grundstück geplante Regenwassernetz angeschlossen. Das im Grünstreifen an der südwestlichen Grundstücksgrenze vorhandene städtische Trennsystem mit Regen- und Schmutzwasserkanal wird durch die an dieser Stelle geplante Winkelstützmauer bzw. Schallschutzwand überbaut. Die Kanäle sind in Abstimmung mit der STAWAG unter Berücksichtigung des vorgegebenen Schutzstreifens entsprechend umzuverlegen. 6.3.5. Schutzgüter Luft und Klima / Energie 6.3.5.1. Bestandsbeschreibung Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Freilandklima / Waldklima. Als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung an der Lütticher Straße ist es als Siedlungsinsel im Aachener Wald zu bezeichnen, d.h. in allen Richtungen von Waldnutzung um- rahmt. Eine derartige Seite 25 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 „Waldsiedlung“, weist überwiegend gemäßigte Klimaeigenschaften auf, mit der Ausprägung nur schwacher Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Lütticher Straße). Laut Auswertung der Gesamtkarte liegt das Plangebiet in einer Kaltluftbahn, die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes keine räumliche Verbindung zum klimatisch- lufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. Die Kaltluftbahn entlang der Lütticher Straße im Bereich des Ortsteils Preuswald verläuft der Geländeneigung nach Richtung belgische Grenze und zeigt ihren Fortlauf im Tal des Tüljebaches. Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Lütticher Straße mit etwa 12.500 Kfz / 24h und einem LKW-Anteil von durchschnittlich 3,7 % für die Flächen des Plangebietes durch ihre Lage unmittelbar an der Lütticher Straße von einer direkten Luftschadstoffbelastung für mögliche Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes auszugehen. 6.3.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Das Plangebiet ist bereits heute zum Teil durch die Fläche des Waldparkplatzes versiegelt. Durch die Sonderlage im Aachener Wald abseits anderer dicht bebauter Siedlungen wird die vorgesehene bauliche Flächenerweiterung am Rand des Preuswaldes nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen Wirkungen zeigen wie dies sonst im städtischen Raum der Fall ist, sondern in abgeschwächter Form. Aus den zusätzlichen Kfz-Verkehren (rund 1.490 KfzFahrten an einem Normalwerktag (Montag bis Freitag); mit 10Lkw-Fahrten pro Tag) werden aus lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her aufgrund des offenen Geländes entlang der Lütticher Straße nur geringe Betroffenheit für die benachbarten Wohnnutzungen hervorrufen werden Trotz der Planung und damit einhergehenden leichten verkehrlichen Zunahmen um etwa 10 % wird sich die lufthygienische Situation nur in geringem Maße verschlechtern, zumal davon auszugehen ist, dass die dortige lufthygienische Situation entlang der Lütticher Straße mit guter Durchlüftung im Vergleich zu innerstädtischen dicht bebauten Hauptverkehrsstraßen als sehr moderat zu bewerten ist. Im Gegensatz zu der in Anspruch genommenen Waldfläche ist die Fläche des versiegelten Waldparkplatzes von niedriger ökologischer Wertigkeit. Durch den zunehmenden Versiegelungsgrad des Plangebietes, insbesondere durch die sich daraus ergebenden großen Aufheizungsflächen, wird sich eine geringfügige Verschlechterung der kleinklimatischen Situation einstellen. Durch die Nähe zum Aachener Wald kann sommerlichen Hitzestaus weiterhin entgegengewirkt werden. Daher bestehen aus klimatologischer Sicht nur wenig Bedenken gegen die Planung. Gegenüber der Bestandssituation ergeben sich durch die Planung keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der vorhandenen klimatischen und lufthygienischen Belastungen. 6.3.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten geplanten Wohnnutzung zu erzielen, sind folgende klimawirksame Maßnahmen zu treffen: o o o Möglichst geringer Versiegelungsgrad Dauerhafte Begrünungsmaßnahmen des Gebäudes in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen Begrünung der Stellplatzanlage Seite 26 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 6.3.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild 6.3.6.1. Bestandsbeschreibung Die Landschaft des Plangebietes und seines Umfeldes ist geprägt durch großflächigen Waldbestand, teil- weise bereits unterbrochen durch naheliegende Siedlungsstrukturen, insbesondere durch die Wohnbebauung entlang der Lütticher Straße und die nördlich gelegenen Gebäude des Kinderheimes Maria im Tann. Die Wohngebäude aus mehreren Jahrzehnten bieten ein heterogenes Bild. Die Lütticher Straße prägt als breiter, stark frequentierter Verkehrsweg das Plangebiet maßgeblich. Die Fläche des heutigen Waldparkplatzes ist durch den vorhandenen Höhenversprung im Gelände entlang der Straße (alter Bahndamm) von der Lütticher Straße aus Aachen kommend kaum einsehbar. 6.3.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Das Gelände wird in großen Teilen aufgehöht, so dass eine ebene Fläche auf 252,30 m NN entsteht, die beckenartige Geländesituation im dem Wald zugewandten Bereich entfällt zukünftig. Zum Unteren Backertsweg wird die fehlende Höhe von 1 m durch eine Rampe überwunden, die Zugänge nach Norden und Süden durch Treppenanlagen. Ein weiterer Zugang im Süden entsteht barrierefrei auf gleicher Höhe. Das L-förmige Gebäude für den zukünftigen SB-Lebensmittelmarkt befindet sich im nordwestlichen Bereich des Plangebietes. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit Flachdach und einer repräsentativen Gebäudefront zur Lütticher Straße hin, seine Anlieferzone befindet sich am westlichen Teil des Baukörpers. Die Stellplatzanlage für den Einzelhandelsbereich sind zur Lütticher Straße hin ausgerichtet, der Parkplatzbereich für den Kletterwald befindet sich am Unteren Backertsweg im Bereich der Zufahrt auf das Gelände. Das Betriebsgelände des Supermarktes wird durch einheimische mittelkronige und großkronige Laubbäume umrahmt und mit Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzfläche entlang der Lütticher Straße durchgrünt. Entlang der westlichen Grundstückgrenze und entlang des Unteren Backertsweges werden Sträucher heimischer Arten angepflanzt. Auch der Parkplatz für den Kletterwald wird mit Sträuchern heimischer Art umpflanzt. Die aus schallschutztechnischen Gründen zu errichtende Lärmschutzwand im westlichen Plangebiet zur Wohn-bebauung erhält zusätzlich eine Begrünung mit Kletterpflanzen (Efeu), was zur optischen Einbindung des Gebietes in das Landschaftsbild beiträgt. Durch die Eingrünung des Standortes mit mittel- und großkronigen Baumpflanzungen und Sträuchern heimischer Arten erfolgt eine Einbindung in die Umgebung. Die Baumpflanzungen entlang der Lütticher Straße und entlang des Unteren Backertsweges führen zu einer Sichtverschattung des Gebäudes und der Stellplatzanlage. Durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes gemindert. Mögliche negative Auswirkungen durch Dachaufbauten und Gebäudeteile, die die Gebäudehöhe der Haupt-baukörper überschreiten dürfen, werden durch gesonderte planungsrechtliche Festsetzungen zur Höhe (maximal 2 m) vermieden. Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe auf das erforderliche Maß reduziert. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Erschließungssituation im Kreuzungsbereich der Lütticher Straße und des Unteren Backertsweges erfolgt die Anlage eines Linksabbiegestreifens von der Lütticher Straße in Richtung Einzelhandel. Die vorhandene Überquerungshilfe in der Lütticher Straße wird zugunsten des Linksabbiegestreifens nach Westen verschoben. Es erfolgt eine Aufwertung des Erschließungsbereiches. Insgesamt betrachtet verändert sich das bisherige Ortsbild. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes liegt jedoch nicht vor, da sich die geplanten Bebauungsstrukturen in das bestehende Umfeld verträglich einfügen und der Eingriff durch Maßnahmen der Eingrünung und durch planungsrechtliche Festsetzungen zur Gebäudehöhe gemindert wird. Seite 27 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 6.3.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen o Trennung der Nutzungen Einzelhandelszentrum und Parkplatz für die Waldbenutzer (Wanderer, Kletterwald, Reiter, Park & Ride) als Erholungs- und Freizeitnutzung durch einen Anpflanzstreifen o Bauliche Gestaltung o Baumpflanzung entlang der Lütticher Straße als Sichtverschattung des Gebäudes von der Straße aus Umgestaltung Einfahrtsbereich sowie Knotenpunkt Lütticher Straße / Unterer Backertsweg / Zu- fahrt o Eingrünung der Fläche Standortes mit mittel- und großkronigen heimischen Baumpflanzungen und Sträuchern heimischer Arten, um den Standort gerecht zu werden und diesen in seine Umgebung einzubinden o Anpflanzen großkroniger einheimischer Laubbäume, um dem Standort gerecht zu werden o Begrünung der Schallschutzwand Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild sind nicht erforderlich. 6.3.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 6.3.7.1. Bestandsbeschreibung Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nut- zen und wissenschaftlich zu erforschen. Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. 6.3.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Bei den vorgenommenen Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen zur Bodenbestimmung vom Büro Herbst, 2014) wurden keine Hinweise auf erhaltenswerte Bodendenkmäler vorgefunden. Das Gelände wird in großen Teilen aufgehöht (bis zu 4 m), so dass etwaig vorhandene Bodendenkmäler konserviert würden. 6.3.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen In den Hinweisen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird unter dem Punkt Bodendenkmäler darauf hingewiesen, dass im Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten im gesamten Plangebiet die zuständige Behörde gem. §§ 15, 16 DSchG (Denkmalschutzge- setz) einzuschalten ist. 6.3.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Seite 28 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die in den Umweltbelangen behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. 6.4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung Die bisherige Waldnutzung des Plangebietes entfällt vollständig. Durch die neue Nutzung Einzelhandel wird das Plangebiet weitgehend dem Naturhaushalt entzogen. Durch Begrünungsmaßnahmen können die negativen Auswirkungen gemindert werden. Eine Bedrohung planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen wer- den, da im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zum einen die schädlichen Auffüllungen unterhalb des Parkplatzes zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen zum anderen Schallschutzmaßnahmen u.a. in Form von Schallschutzwänden zur nächstgelegenen Wohnbebauung sowie strikte Reglementierung der Öffnungszeiten zu treffen. b) bei Nullvariante Die Waldnutzung bleibt bestehen. c) Eine Alternativplanung wurde für das Plangebiet nicht durchgeführt. Grundsätzlich wäre eine Wohnnutzung als Ergänzung der vorhandenen Bebauung denkbar. Hinsichtlich der bereits heute schon starken Belastung des Plangebiets durch Lärm und Geruch durch die stark befahrene Lütticher Straße wird eine Wohnnutzung als problematisch angesehen. Die vorhandene Waldfläche würde mit einer anderen Nutzung an dieser Stelle gleichfalls entfallen. 6.5. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (Oktober 2001) und die Fortschreibung des Klimagutachtens „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel (Oktober 2014) mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: o Neubau einer Filiale des Lebensmitteldiscounters „ALDI“- Lütticher Straße / Unterer Backertsweg, Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen aus dem geplanten SB-Lebensmittelmarkt an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung nach TA Lärm, Schallimmissionstechnische Untersuchung, IBK Schallimmissionsschutz Ingenieurbüro Dipl.- Ing. S. Kadansky-Sommer, Stand 04 / 2015 Seite 29 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 o Verkehrsplanerische Beratung und Verkehrsgutachten im Rahmen des „VEP Preuswald“ zur Errichtung eines Aldi-Marktes -Aktualisierung- BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand November 2015 o Geotechnischer Bericht über Baugrund, Gründung, Altlasten und Aussagen zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit, Herbst Ingenieurgesellschaft MBH & CO. KG, Stand 06.01.2015 o Fledermauserfassung Aachen, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier & Landschaftsökologie, Stand September 2013 o Geplante Siedlungserweiterung Preuswald, Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Haese Büro für Umweltplanung, Stand September 2013 o Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lütticher Straße / Unterer Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 29.01.2016. 6.6. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist der Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt. 6.7. Zusammenfassung Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst: Durch die gewerbliche Nutzung gehen im wesentlichen Waldflächen verloren, die durch ihre Lage an der breiten, stark frequentierten Lütticher Straße bereits lufthygienisch und lärmtechnisch vorbelastet ist. Für den entfallenen Waldparkplatz werden alle 25 Stellplätze weiterhin im Plangebiet als Kletterwald- / Wanderparkplatz zur Verfügung gestellt, so dass der Startpunkt für den angrenzenden Erholungsraum Wald erhalten bleibt. Die überplante Anbindung der Wegeverbindung von der Siedlung Preuswald kommend an den heutigen Parkplatz wird durch die Anlage eines Waldweges in gradliniger Fortsetzung des bestehenden Weges an den Unteren Backertsweg angebunden. Damit wird der Weg nördlich hinter dem Grundstück des zukünftigen Lebensmittelmarktes entlang geführt. Seite 30 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Eine wesentliche Zunahme des Verkehrs auf der Lütticher Straße wird nicht erwartet. Das Plangebiet selbst wird durch die An- und Abfahrten auf dem künftigen Kundenparkplatz wesentlich mehr als bisher in Anspruch genommen werden, so dass eine konfliktfreie Anbindung an das bestehende Wander- und Reitwegenetz zu gewährleisten ist. Die Lärmuntersuchung zur Einzelhandelsnutzung ergab, dass das südwestlich gelegene Gebäude durch eine Lärmschutzwand zu schützen ist; so dass die maßgeblichen Richtwerte auch hier - wie an den anderen Gebäuden im Umfeld - nicht überschritten werden. Durch Beschränkung der Betriebszeit auf den Zeitraum 6:00 – 22:00 Uhr und eine entsprechende Schrankenanlage kann die Lärmbelastung durch den Betrieb des Einzelhandels während des Nachtzeitraums ausgeschlossen werden. Durch die Realisierung des Bebauungsplans wird es zu einem höheren Versiegelungsgrad und dadurch bedingt zu einer Zunahme von klimatisch ungünstigen Aufheizflächen kommen. Dem wird durch Begrünungsmaßnahmen entgegengewirkt. Trotz der erwarteten leichten Zunahme der Verkehrsbelastung wird nicht mit einer wesentlichen Verschlechterung der Lufthygienischen Situation gerechnet Im Plangebiet konnten keine planungsrelevanten Brutvogelarten nachgewiesen werden. Für die Zwergfledermaus ist das Plangebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat einzustufen, so dass ihre Art aufgrund der Ausweichmöglichkeiten im Umfeld nicht in ihrem Bestand gefährdet ist. Die Realisierung des Bauvorhabens stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Trotz Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes verbleibt ein Ausgleichsbedarf von – 3.123 Wertepunkten. Da das Vorhaben im Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, erfolgt ein Waldausgleich gemäß Landesforstgesetz durch Neuanlage von Wald auf der bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft Gemarkung Aachen, Flur 32, Flurstück 14 auf einer Grundstücksgröße von 11.679 m². Bei der Fläche handelt es sich um eine in ca. 1.400 m Entfernung nördlich des Plangebiet am selben zusammenhängenden Waldgebiet gelegene Fläche. Durch die Aufforstung wird zukünftig eine vorhandene Schneise im Waldgebiet geschlossen. Bei einer Aufwertung von 0,2 Punkten pro Quadratmeter ergeben sich 2.335 Wertpunkte. Für das noch verbleibende Defizit von 788 Punkten ist eine weitere Ersatzaufforstungsmaßnahme oder die Entwicklung der Fläche bzw. Abbuchung vom Ökokonto „Wilburg“ durchzuführen. Eine verbindliche Regelung erfolgt über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bis spätestens zum Satzungsbeschluss. Im Plangebiet befinden sich keine besonders schützenswerten Böden. Die Fläche wird nicht als Altlastenverdachtsfläche geführt. Bei einer ersten Untersuchung des Baugebietes hat sich herausgestellt, dass sich im Bereich des Parkplatzes belastetes Auffüllungsmaterial befindet, dass im Zuge der Baureifmachung des Geländes fach- und sachgerecht zu entfernen ist. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser werden aufgrund der wenig versickerungsfähigen Böden nicht erwartet. Im Plangebiet selbst befindet sich kein Gewässer. Die Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen ist im Hinblick auf die Hochwassersicherheit und eine geordnete Entwässerung noch im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes nachzuweisen. Seite 31 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Begründung zur Offenlage Fassung vom 02.06.2016 Durch die geplanten standortgerechten Begrünungsmaßnahmen wird der Erhalt bzw. die Verbesserung des Ortsbildes sichergestellt. Die geplanten Bebauungsstrukturen fügen sich nach Umsetzung der Freiraumplanung verträglich in die Umgebung ein, die derzeit noch in der Endabstimmung ist. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. 7. Auswirkungen der Planung Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, das betreffende Waldgebiet auf dem Grundstück für die Bebauung frei zu machen. Im Plangebiet selber werden ebenfalls Pflanzflächen für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen geplant, auf Grund der hohen Versiegelung wird es aber für den Ausgleich der Waldfläche nicht ausreichend sein. Die Waldfläche wird in ca. 1.400 m Entfernung 1 zu 1 ausgeglichen. Ein darüber hinaus gehendes Defizit an Wertepunkten kann unabhängig von diesem Waldausgleich z.B. über die Stiftung „Rheinische Kulturlandschaft“ ausgeglichen werden. Die Einzelheiten des naturschutzfachlichen Ausgleichs werden im Durchführungsvertrag geregelt. Das bestehende Gelände hat derzeit ein sehr starkes Gefälle, dieses soll im Zuge der Planung aufgeschüttet und abgetragen werden. Der bestehende Wanderparkplatz wird durch neue Stellplätze ersetzt, die durch ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gesichert werden. Der bestehende Waldweg Richtung Maria im Tann wird durch eine neue Querspange, die an den Unteren Backertsweg anschliesst, ersetzt. Der Untere Backertsweg muss für die Erschließung des Einzelhandelsvorhabens verbreitert und ausgebaut werden, wobei die Höhenverhältnisse sich wesentlich verändern. Durch die Durchführung der Planung kommt es zu einer Stärkung und städtebaulichen Aufwertung der Siedlung Preuswald durch die Ansiedlung eines fußläufig erreichbaren Lebensmitteldiscounters zur fehlenden Nahversorgung. Der entstehende Baukörper inklusive des Parkplatzes wird mit standortgerechten heimischen Baum- und Strauchpflanzungen neu begrünt und fügt sich somit in das vorhandene Waldgebiet ein. 8. Durchführungsvertrag Zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung soll vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen, insbesondere die Erschließung des Vorhabens. 9. Kosten Die Kosten werden von der Vorhabenträgerin, ALDI GmbH & Co. KG Eschweiler, getragen. 10. Plandaten Plangebiet: Sondergebiet: Öffentliche Verkehrsfläche: Waldweg: 8.224 m² 7.437 m² 673 m² 114 m² 100% 90% 8,5% 1,5% Seite 32 / 32 STADT AACHEN Bebauungsplan Nr. 969 Entwurf Bebauungsplan Nr. vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB Lageplan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus: - Lageplan - Schriftlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan - Begründung Beigefügt ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan: - Durchführungsvertrag - zusammenfassende Erklärung nach § 10 BauGB Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung. Aachen, den Der Oberbürgermeister Baudezernat Fachbereich Stadtentwicklung Öffentl. bestellter In Vertretungund Verkehrsanlagen Vermessungsingenieur Im Auftrag vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB Lütticher Straße / Unterer Backertsweg Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 1/3) g we ald W 567 t et nk e BRainn eg w ald ett nk Ba inne R Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 40m 455 Bestand: 253,22 m ü. NHN gepl. Höhe: ca. 252,44 m ü. NHN wag Sta er t et nk e BRainn ck Ba sw ert 20m Anbauverbotszone und 40m Anbaubeschränkungszone nach §9 FstrG Fahrradstation d an 2 3.00 0 3.50 G 8.28 Shop 1 51 sc rm tz hu nd wa .00 25 B 710 350 tt Lü Gemarkung Aachen Flur 78 e ß tra rS e ich 887 ier re ef er rri ang a B ing E 862 le tel es alt sh Bu 859 458 566 2 889 517 461 252,19 m ü. NHN 51 a 915 913 349 b 515 Lä 914 0 A Werbepylon Br.252.70 515 5c a -/R h Ge e dw 551 3.9 d ü St B g a tzw e tell ltes a ush 552553 0 an .00 15 nd 254,58 m ü. NHN 3.5 Ku tzw .00 15 hu sc rm Lä Bestand: 248,42 m ü. NHN gepl. Höhe OKF: ca. 251,80 m ü. NHN a zw üt St 0 nd en la kp r pa 4.0 Vordach 386 nd 0 Br.252.20 tz 3.0 8.19 24 554 382 0 5.0 4 24 553 383 4.3 Br.251.10 eg dw Ra / eh- 3.76 Shop 2 0 Bäume t et nk e Br.250.10 BRainn 7.0 757 0 Grünfläche 255,68 m ü. NHN 5.0 249.20 e traß er S tich Lüt 3.25 1.0 Lärmschutzwand Br.251.08 .51 0 t et nk e BRainn 0 5.5 Einkaufswagenstation 5.0 Gebäudeplanung gepl. Höhe OKF: 251,80 m ü. NHN t et nk e BRainn 0 W Schranke Vordach 7.0 ald tzw r (vo Lebensmittel - Discountmarkt Anb 2 g we n) 20m ne szo bot er auv 1.2 Verkehrsflächen und Stellplätze Schranke de n ha Stü t et nk e BRainn eg Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) M 1 : 500 sch ube a Anb ter 7 1. 10 ü St Un Br.251.80 nd a tzw ier re ef er rri ang Ba ing E Zeichenerklärung W e zon ngs ku rän 460 519 459 517 e 860 7d 51 879 517 c 517 517 886 a 890 888 b 858 861 Dieser "Vorhaben- und Erschließungsplan" ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am den Bebauungsplan Nr. 969 als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass der oben genannte "Vorhaben- und Erschließungsplan" den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den (Datum: 1 Tag nach dem Ratsbeschluss, Feiertage beachten) Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg OK Pylon =+257.80 =+6.00 GH Neubau +257.50 =+5.70 Lütticher Straße First Nachbar ca.+257.62 ca.+255.395 OK Lärmschutzwand +254.50 ca. +253.73 "Unterer Backertsweg" ca.+251.60 Stützwand OKF+251.80 Neubau =±0.00 ca. +251.60 ca.+251.705 Sockel Böschung ca.+247.47 OKF Nachbar Grundstücksgrenze ca. +240.00 Ansicht und Geländeschnitt Waldweg von Norden Verfahren Lütticher Strasse GH Neubau +257.50 =+5.70 Absturzsicherung Brüstungshöhe OK Pylon +257.80 Projektionslinie Neubau ca.+255.395 Grünfläche ca.+251.60 +257.62 Schallschutzwand First Nachbar Ausfertigung Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe , Schrift und Text mit den hierzu eingegangenen Beschlüssen des jeweils zuständigen gemeindlichen Gremiums überein stimmen. OK Lärmschutzwand +254.50 ca. +253.73 Winkelstützwand Gelände Abtrag ca. +251.60 ca.+252.635 ca.+251.60 OKF+251.80 Neubau =±0.00 +251.80 ca.+251.705 Aachen, den ....................... Gelände Auftrag Grundstücksgrenze ________________________ Oberbürgermeister ca.+247.47 OKF Nachbar Geländeverlauf Bestand Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 "Lütticher Straße / Unterer Backertsweg". Aachen am ..................... als Teil der Satzung mitbeschlossen worden. Aachen, den ....................... Grundstücksgrenze ca. +240.00 Ansicht Winkelstützwand und Geländeschnitt in Richtung Lütticher Straße ________________________ Oberbürgermeister Vorhabenträger ALDI GmbH & Co. KG Mariadorfer Straße 1 52249 Eschweiler Plannummer: 21 402_22_VEP_Schnitte 31.05.16 +257.50 Waldweg Richtung "Unterer Backertsweg" +257.80 255,72 +254.50 Stützwand Lütticher Straße Brüstung Privatweg Stützwand Rinne Bankett Lütticher Straße Böschung Lärmschutzwand A , integriert 15 m Lärmschutzwand B , begrünt 25 m Bebauung Flurstück 915 Projekt Neubau einer ALDI-Filiale in Aachen Preuswald Lütticher Straße/Unterer Backertsweg Bauherr Mariadorfer Str. 1 Architekt 52249 Eschweiler 0221 / 60608870 Cäcilienkloster 8 50676 Köln Planungsphase +240.00 52074 Aachen ALDI Gmbh & Co. KG Projektsteuerung Grundstücksgrenze Ansicht Lärmschutzwand und Stützmauer von Westen Schallschutzwand OK 254,50 ü. NHN Länge: 25 m R`w: 25 dB Thesauros AG Cäcilienkloster 8 50676 Köln 0221 / 60608870 welcome@thesauros.eu VEP Entwurfsplanung Maßstab 1:200 welcome@thesauros.eu Entwurf Ansichten, Geländeschnitt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Blatt 2/3 Planformat Stand DIN A2 H/B = 594 / 841 (0.50m²) 31.05.2016 Index 1 Allplan 2016 Verfahren Ausfertigung Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe , Schrift und Text mit den hierzu eingegangenen Beschlüssen des jeweils zuständigen gemeindlichen Gremiums überein stimmen. Aachen, den ....................... ________________________ Oberbürgermeister +257.62 First Nachbar +257.50 OK Lärmschutzwand +254.50 Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 "Lütticher Straße / Unterer Backertsweg". Aachen am ..................... als Teil der Satzung mitbeschlossen worden. Aachen, den ....................... ca. +251.705 +251.80 ________________________ Oberbürgermeister Vorhabenträger OKF Nachbar ca. +247.47 ALDI GmbH & Co. KG Mariadorfer Straße 1 52249 Eschweiler Grundstücksgrenze Nordansicht - Ansicht von der Lütticher Straße Plannummer: 18 402_22_VEP Ansichten 31.05.16 255,72 OK Pylon +257.80 +260.30 =+8.50 GH Neubau +257.50 =+5.70 Schallschutzwand OK 254,50 ü. NHN Länge: 25 m R`w: 25 dB +257.50 Projekt Neubau einer ALDI-Filiale in Aachen Preuswald Lütticher Straße/Unterer Backertsweg Bauherr OKF+251.80 Neubau =±0.00 +251.80 52074 Aachen ALDI Gmbh & Co. KG Mariadorfer Str. 1 52249 Eschweiler Architekt Cäcilienkloster 8 50676 Köln Projektsteuerung Planungsphase Thesauros AG Cäcilienkloster 8 50676 Köln 0221 / 60608870 welcome@thesauros.eu 0221 / 60608870 welcome@thesauros.eu Entwurf VEP Entwurfsplanung Maßstab 1:200 Ansichten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Blatt 3/3 Ostansicht - Ansicht vom Unteren Backertsweg +240.00 Planformat Stand DIN A1 H/B = 420 / 841 (0.35m²) 31.05.2016 Index 1 Allplan 2016 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Lütticher Straße / Unterer Backertswegim Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann (zur Offenlage) Lage des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Seite 1 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Inhalt Teil A Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB) 1. Planung ........................................................................................................................................................................ 3 2. Derzeitige Situation .................................................................................................................................................... 3 3. Darstellungen des Regionalplanes ........................................................................................................................... 4 4. Aussagen Masterplan Aachen* 2030......................................................................................................................... 4 5. Flächennutzungsplan (FNP)....................................................................................................................................... 5 5.1. Änderung des Flächennutzungsplanes ......................................................................................................... 5 6. Landschaftsplan ......................................................................................................................................................... 5 6.1. Änderung des Landschaftsplanes .................................................................................................................. 5 7. Auswirkungen der Planung........................................................................................................................................ 6 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ........................................................................................... 7 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln ..................................................................................................................... 7 Teil B Umweltbericht 1. Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung........................................................ 9 2. Planungsrechtliche Einbindung ................................................................................................................................ 9 2.1. Regionalplan ..................................................................................................................................................... 9 2.2. Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................................. 9 2.3. Flächennutzungsplan....................................................................................................................................... 9 2.4. Landschaftsplan ............................................................................................................................................. 10 3. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung............................................................... 10 3.1. Schutzgut Mensch .......................................................................................................................................... 10 3.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt ........................................................................ 10 3.3. Schutzgut Boden ............................................................................................................................................ 11 3.4. Schutzgut Wasser .......................................................................................................................................... 11 3.5. Schutzgut Luft und Klima .............................................................................................................................. 11 3.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild ................................................................................................................... 12 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter .................................................................................................................. 12 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ........................................................... 12 4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ...................................................................................................... 12 5. Grundlagen ................................................................................................................................................................ 13 6. Monitoring ................................................................................................................................................................. 13 7. Zusammenfassung ................................................................................................................................................... 13 Seite 2 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg1. Entwurf zur Begründung zur Offenlage Planung Das Wohngebiet Preuswald wurde in den 1970er Jahren als Modellsiedlung im Aachener Wald zwischen dem Aachener Südviertel und der belgischen Grenze errichtet. Durch die Bebauung bestehend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Schule, Kindergarten, Kirche und einem Laden- und Dienstleistungszentrum entstand mitten im Wald eine nach damaligen Vorstellungen autarke Wohnsiedlung. Im Laufe der vergangenen 40 Jahren änderte sich aber die Bewohnerstruktur und somit auch die Ansprüche an die gewünschte Infrastruktur im Wohngebiet. Dies betrifft vor allen Dingen die Bereiche Einzelhandel und Dienstleistungen. Die Ladenlokale und Büroräume stehen seit Langem leer oder erleben nur kurzfristige Nutzungen und werden dann wieder aufgegeben. Besonders problematisch für die heutigen Bewohner ist das Fehlen einer adäquaten Nahversorgungsmöglichkeit in fußläufiger Entfernung zur Wohnsiedlung. Die nächst gelegenen Einkaufsmöglichkeiten, die Supermärkte in der Schillerstraße und der belgische Nahversorgungsstandort Kelmis, sind für die Bewohner nicht fußläufig zu erreichen. Die fehlenden Versorgungsmöglichkeiten und Leerstände verbunden mit den zwischenzeitlich deutlichen baulichen Missständen in großen Teilen des vorhandenen Geschosswohnungsbaus führen zu einer stetigen Abwärtsentwicklung in der Wohnsiedlung Preuswald und gefährden damit langfristig auch die vorhandene öffentliche Infrastruktur. Die Einzelhandelsflächen in der vorhandenen Ladenzeile an der Reimser Straße sind für die heutigen Ansprüche an einen wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelmarkt sowohl hinsichtlich der Größe als auch des Zuschnitts nicht mehr geeignet. Hier befinden sich lediglich eine Sparkasse, ein Frisör, eine Pizzeria und das Stadtteilbüro Preuswald (in städtischer Trägerschaft). Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Marktes zu gewährleisten, ist von einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² auszugehen. Diese kann jedoch nicht allein durch die Kaufkraft der rund 2000 Einwohner Preuswaldes gedeckt werden, sondern soll sich auch aus der Kaufkraft der Pendler bzw. der benachbarten belgischen Ortsteile generieren. Zur Steigerung der Wohnqualität für den Bereich Preuswald und auch der unteren Lütticher Straße soll am o.g. Standort ein fußläufig erreichbarer ALDI – Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 799 m² zur Nahversorgung angesiedelt werden. Zusätzlich ist geplant, in dem Gebäude ebenfalls zwei kleinteilige Shops mit einer Verkaufsfläche von jeweils max. 150 m² zu errichten, die unabhängig von dem Lebensmittelmarkt agieren können, z.B. Bäckerei / Café, Zeitschriften usw. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele und zur Neuplanung einer Einzelhandelsfiliale an diesem Standort, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Das bestehende Planungsrecht wird den Ansprüchen zur Steuerung des Einzelhandels in Preuswald nicht gerecht. Die Siedlung Preuswald verfügt über keine eigene Versorgungslage mehr, obwohl dies, aufgrund der isolierten Lage der Siedlung, wünschenswert ist. Hier sind neue Konzepte zu fördern, die die Nahversorgung in Preuswald sichern. Die Planung verfolgt das Ziel, im Siedlungsbereich Preuswald ein zukunftsorientiertes Grundversorgungsangebot mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu etablieren. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 – Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg – geändert. 2. Derzeitige Situation Das Plangebiet, für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist, liegt im Süden des Aachener Stadtgebietes, unmittelbar an der Lütticher Straße. Der Bereich der Änderung ist ca. 0,82 ha groß. Seite 3 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Im Süden wird das Plangebiet von der Lütticher Straße begrenzt, im Osten von der Straße Unterer Backertsweg. Im Norden wird das Plangebiet vom Stadtwald begrenzt, hier verläuft direkt an der Grundstücksgrenze ein Rad- und Wanderweg, der auch als Reitweg genutzt wird. Darüber hinaus befinden sich weiter nördlich ein Kletterpark sowie ein Kinderheim. Das benachbarte Flurstück im Westen wird derzeit bebaut, für dieses Grundstück liegt die Planung einer Doppelhaushälfte vor. In der direkten Nachbarschaft, befindet sich ein Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern. In der näheren Umgebung ist nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nicht vorhanden. Prägend für den Stadtteil Preuswald ist die Lage in Waldnähe und die unmittelbare Grenznähe zu Belgien. Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Umweltbericht beschrieben. Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung bislang nicht. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen. 3. Darstellungen des Regionalplanes Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015, legt für das Plangebiet Freiraum „Waldbereiche“ fest, überlagert mit „Regionaler Grünzug“ sowie mit „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ im nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes. Die beabsichtigte Planung für die Ansiedlung eines nicht großflächigen Lebensmitteldiscounters entspricht nicht den derzeit geltenden Festlegungen im Regionalplan. Bezugnehmend auf die Erläuterungen zum Regionalplan im Hinblick auf raumverträgliche und standortgerechte Flächenversorgung sind „Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnern, die in den Gebietsentwicklungsplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, … dem Freiraum zugeordnet. … Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung“ können in diesen Bereichen vorgesehen werden, sofern sie zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und für eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung sowie zur Bestandssicherung und städtebaulich sinnvollen Abrundung des vorhandenen Siedlungsbereiches dienen. Eine Änderung des Regionalplanes ist daher nicht erforderlich. 4. Aussagen Masterplan Aachen* 2030 In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6) Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen* 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung absteckt. Es werden Aussagen zum Planungsgebiet und die unmittelbare Umgebung im Hinblick auf die Handlungsfelder „Wohnen“, „Gewerbe“, „Lebensumfeld“, „Mobilität und „Stadtbaukultur“ gemacht. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Gewerbe“ ist, die Nahversorgung in Preuswald wieder zu beleben und die Bürger mit Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Des Weiteren gilt es, eine Qualitätsverbesserung im Wohnungsbestand zu erzielen und - zur Stärkung der `kompakten und gemischten Stadt` - die städtebauliche Qualität der Großsiedlung zu verbessern. Seite 4 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die beabsichtigte Planung – unter Berücksichtigung der Maßstabsebene – den Zielsetzungen des Masterplanes entspricht. 5. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integrierendes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 ist das Planungsgebiet im Hauptplan als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt, mit der nachrichtlichen Übernahme “Landschaftsschutzgebiet“. Der Beiplan 3 „Grün- und Forstflächen/Spielund Sportanlagen“ übernimmt die Darstellung als Forstfläche. Weiterhin unterliegt der Bereich den Darstellungen „Klima und Immissionsschutz“ sowie der „Erholung I“. Umgeben wird das Grundstück von „Wohnbaufläche“ im Westen mit einer von Nordosten nach Südwesten verlaufenden, als „Grünfläche“ dargestellten Verbindungsachse. Im Osten grenzt die Darstellung „Fläche für die Forstwirtschaft“ an. Südlich des Plangebietes erstreckt sich die Lütticher Straße, als „Hauptverkehrsfläche“ dargestellt. Auf der südlich gegenüberliegenden Straßenseite der Lütticher Straße erstreckt sich eine weitere „Wohnbaufläche“, die weiter südlich von „Flächen für Bahnanlagen“ begrenzt ist. Nördlich an das Plangebiet angrenzend und im weiteren Verlauf der „Fläche für die Forstwirtschaft“ befinden sich das Kinderheim Maria im Tann und die Jugendberufshilfe, ausgewiesen als „Wohnbauflächen“. Der Flächennutzungsplan wird aktuell neu aufgestellt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat 2014 stattgefunden. 5.1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln; dies folgt aus dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Parallel zum Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren Nr. 969 wird deshalb hinsichtlich der geplanten Einzelhandelsplanung die Darstellung des Flächennutzungsplanes 1980 als „Flächen für die Forstwirtschaft“ in ein „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „Gebäude und Stellplätze“ geändert. 6. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1988. Dieser weist für den Bereich des Plangebiets ein Landschaftsschutzgebiet mit „Besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ aus. Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ist seit dem 17.08.1988 rechtskräftig und besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15 000), der Festsetzungskarte (M 1:5 000) und den Textlichen Darstellungen sowie textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich des Plangebiets das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. 6.1. Änderung des Landschaftsplanes Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 und die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 969 haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen sowie Festsetzungen mit Erläuterungsbericht). Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 969 für den o.g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Seite 5 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten. 7. Auswirkungen der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg gesichert und die Nutzung von kleinflächigem Einzelhandel möglich sein. Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet zu roden, um das Grundstück für die Bebauung frei zu machen. Dies hat einen Eingriff in den Waldbestand zur Folge. Die Prüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass ein gleich geeignetes Grundstück für die Etablierung eines Nahversorgungsangebots mit geringeren Auswirkungen nicht verfügbar ist. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder geeignete Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines zeitgemäßen Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner)1 von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B 264 angewiesen. Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten und scheidet daher aus. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916, 798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Die Anbindung des Standortes Lütticher Straße / Unterer Backertsweg dagegen bietet eine geschützte fußläufige Anbindung zur Siedlung Preuswald. Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“, es handelt sich hierbei ebenfalls „Wald“ im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche Ausgangslage einstellt. Das Längsprofil des Unteren Backertsweges wird zur Erschließung angepasst und neu gestaltet. Der vorhandene öffentliche Kletterwald-/ Wanderparkplatz entfällt, als Ersatz werden neue Stellplätze hergestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 969 setzt für den betreffenden Bereich ein „Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit“ fest. Die Nutzung der Stellplätze durch die Allgemeinheit ist durch eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit gesichert. Eine Notwendigkeit der Inanspruchnahme forstwirtschaftlicher Flächen gemäß §1a (2) BauGB wird aufgrund nicht vorhandener Brachflächen bzw. ausreichender Baulücken vor Ort und in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet Preuswald erforderlich. Durch die Ansiedlung eines Nahversorgers im Plangebiet wird die wohnungsnahe Grundversorgung der Anwohner verbessert. Dadurch wird die Siedlung wieder neu belebt und ist mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgt. Der erforderliche Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere Waldflächen, wird auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 geregelt. Die Belange der Forstwirtschaft werden insoweit berücksichtigt. Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Voraussetzungen für diese bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfüllt sein. 1 Positionspapier Futura Consult Dr. Kummer, Eschweiler, 06.10.2014 Seite 6 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5) BauGB durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden. Aussage trifft hierzu der Masterplan Aachen*2030 u.a. in den Handlungsfeldern „Klimaschutz, Klimaanpassung“. Hinsichtlich weiterer Entwicklungen von Siedlungsbereichen und Freiräumen werden Strategien und Maßnahmen erforderlich sein, die negative Auswirkungen des Klimawandels dämpfen. Das Plangebiet liegt außerhalb des klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessels Aachen, für den ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet wurde. Dagegen sind im Ortsbereich Preuswald, außerhalb des Talkessels gelegen, keine Klimafunktionen mit hoher Wertigkeit für den dicht besiedelten Talkessel betroffen bzw. vorhanden. Schlussfolgernd sind hier Klimaanpassungsmaßnahmen, wie z.B. der Erhalt klimatischer Ausgleichsräume, Luftleitbahnen, etc., im gesamtstädtischen Vergleich nicht gefordert. In Bezug auf das globale Klima formuliert §1a Abs. 5 BauGB, dass „den Erfordernissen des Klimaschutzes … sowohl durch Maßnahmen, die den Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“ soll. Hierdurch wird der Belang des Klimaschutzes u.a. im Rahmen der Aufstellung besonders hervorgehoben und gestärkt. Gemäß §1 Abs.6 Nr. 7 a BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden. Verbesserung der Energieeffizienz der Stadt, zur Stärkung klimafreundlicher Mobilitätformen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien sind die tragenden Elemente der Aachener Klimaschutzstrategie. Die Dächer der Einzelhandelsgebäude weisen aufgrund der Größe und der Ausrichtung gute Möglichkeiten zur Nutzung solarer Energie auf. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit die Dachflächen der Gebäude zur Energieproduktion genutzt werden können. Es wird also versucht die Anforderungen an ein ausgewogenes Verhältnis von der Hüllfläche zu beheiztem Gebäudevolumen zu erfüllen (A/V). Dach – und Wandaufbau des Gebäudes, sowie Heiz- und Kühltechnik sind so konstruiert, dass es den neuesten Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht. Zudem wird in der ALDIFiliale eine Aktivierung der Bodenplatte geplant, um das Heiz- und auch Kühlvolumen zu mindern und den Einsatz von Wärmetauschern zu ermöglichen. Der Entwurf der ALDI Filiale, samt den beiden Shops, ist so kompakt wie möglich gehalten und ermöglicht so ein gutes A/V Verhältnis. Entsprechende Festsetzungen werden detailliert im parallel geführten Bebauungsplan Nr. 969 getroffen. 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen der Landesplanung und Raumordnung angepasst ist, erfolgte mit Schreiben vom 11.12.2015. Mit Schreiben vom 27.01.2016 hat diese die Anpassung der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Landesplanung und Raumordnung bestätigt. Es wird zudem empfohlen, die bisher vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Forstwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ nunmehr als „Sondergebiet“ für „kleinflächiger Einzelhandel Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „Gebäude und Stellplätze“ vorzunehmen. Des Weiteren ist von Seiten der Bezirksregierung die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 m2 für kleinflächigen Einzelhandel einzuhalten. Seite 7 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Teil B Umweltbericht zur Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für den Bereich - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg zur Offenlage Bisherige Darstellung Neue Darstellung Seite 8 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage 1. Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung Zur Stärkung und städtebaulichen Aufwertung des Stadtteilzentrums Aachen Preuswald sollen Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung der Bevölkerung in fußläufiger Erreichbarkeit zur Wohnbebauung auf einer bisher bewaldeten, ca. 0,82 ha großen Fläche direkt an der Lütticher Straße im Bereich des Unteren Backertswegs entwickelt werden. Der Planbereich wird umgrenzt vom Aachener Stadtwald im Nordwesten, dem Unteren Backertsweg im Nordosten, von der Lütticher Straße im Süden und einem Grundstück mit Wohnnutzung im Südwesten, auf dem sich derzeit eine Doppelhaushälfte im Bau befindet. In direkter Nachbarschaft insbesondere auf der gegenüberliegenden Seite an der Lütticher Straße liegt ein Wohngebiet, welches hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht. Über den Unteren Backertsweg, der zukünftig auch als Erschließungsstraße für das Plangebiet dienen soll, werden die sich nördlich des Plangebietes befindende Freizeiteinrichtung „Kletterpark Aachen“ und des Zentrums für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im Tann“ an die Lütticher Straße angebunden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche „Wald im Sinne des Gesetzes“. Auf dieser Fläche befindet sich neben Baumbestand ein Parkplatz für Pendler (P&R), Wanderer-und Kletterwaldbesucher. Hier beginnt auch das Reitwegenetz der Stadt Aachen durch den Wald. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 – Lütticher Straße / Unterer Backertsweg - sowie parallel dazu durch die vorliegende 137. Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden. Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen geändert werden. Gemäß § 2 a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und in einem Umweltbericht zu dokumentieren. 2. Planungsrechtliche Einbindung 2.1. Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand 2015, stellt das Plangebiet als Waldbereich dar überlagert mit der Darstellung „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im nordöstlichen Teil des Plangebietes. Die beabsichtigte Einzelhandelsnutzung entspricht nicht den derzeitigen Festlegungen des Regionalplanes. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist eine Änderung des Regionalplanes nicht erforderlich, wenn die Verkaufsfläche der geplanten Einzelhandelsnutzung 800 m² unterschreitet und eine gute fußläufige Verbindung an den Siedlungsbereich Preuswald gewährleistet ist. 2.2. Masterplan Aachen*2030 Im Dezember 2012 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Masterplan Aachen*2030 beschlossen, welcher Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt darstellt bzw. formuliert. Dabei wurde u.a die städtebauliche Qualitätsverbesserung von Großsiedlungen im Schwerpunktraum „Stadtumbau Preuswald“ u.a. mit der Zielsetzung der Ansiedlung eines Nahversorgungsunternehmens zur Stärkung der in den 1970er erbauten Wohnsiedlung beschlossen. 2.3. Flächennutzungsplan Der für das Plangebiet geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für den Bereich der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist der Flächennutzungsplan in seiner derzeitigen Darstellung für den Bereich Lütticher Straße / Unterer Backertsweg parallel zu ändern. Seite 9 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage 2.4. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. Für den Bereich unmittelbar entlang der Lütticher Straße ist auf Höhe des Plangebietes „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ im Landschaftsplan eingetragen. 3. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung 3.1. Schutzgut Mensch Auf das Plangebiet wirkt der Verkehr der angrenzenden stark befahrenen Ausfallstraße Lütticher Straße ein, so dass das Gebiet mit Lärm und Luftschadstoffen vorbelastet ist. Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens mit Parkplatz ist mit einer minimalen Verschlechterung der Belastungssituation zu rechnen, zumal der vorgesehene Betrieb eine zusätzliche Lärmquelle in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung darstellt. Die Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu erfüllen und damit die Einhaltung der Lärmrichtwerte von tags 55 dB (A) und nachts 45 dB (A). 3.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt weder in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union ausgewiesenen FFH-Gebiet oder Natura 2000 Gebiet noch in einem Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG. Das nächstgelegene FFHGebiet „Brander Wald“ ist ca. 10 km Luftlinie vom Plangebiet entfernt, so dass vorhabenbedingte negative Auswirkungen auf dieses Gebiet wegen der großen Entfernung nicht zu erwarten sind. Auf das nahegelegene Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg werden durch die Realisierung der Planung keine Auswirkungen erwartet. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung der bestehenden Siedlung Preuswald durchgeführten, zwei artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch das Büro HAESE und das Büro proterra kommen zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet nur eine planungsrelevante Art ihr Nahrungshabitat hat. Da es im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, ist ihr Schutz gewährleistet. Bei der Fläche handelt es sich um „Wald im Sinne des Gesetzes“. Durch die Festlegung einer anderen Art der Nutzung – hier „Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“ – wird die Waldnutzung an dieser Stelle aufgegeben und ein Eingriff in den Naturhaushalt vorbereitet, der im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens zu bewerten und auszugleichen ist. Der Waldausgleich erfolgt gemäß Landesforstgesetz durch Neuanlage von Wald auf der bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft Gemarkung Aachen, Flur 32, Flurstück 14 auf einer Grundstücksgröße von 11.679 m². Bei der Fläche handelt es sich um eine in ca. 1.400 m Entfernung nördlich des Plangebietes am selben zusammenhängenden Waldgebiet gelegene Fläche. Durch die Aufforstung wird zukünftig eine vorhandene Schneise im Waldgebiet geschlossen. Nach § 1a BauGB ist die Umnutzung von Wald auf das notwendige Maß zu beschränken und zu begründen. Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Daher sind Alternativstandorte vor Ort zu prüfen. Es wurde eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Seite 10 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 7 Flurstücke 916.798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“ ist ebenfalls Wald im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche Ausgangslage einstellt. 3.3. Schutzgut Boden Nach Auswertung der Aachener Bodenfunktionskarte wurde zunächst das Vorliegen von Abgrabungs-Regosol (oberste Bodenartenschicht lehmig-sandig, > 20dm mächtig, basenarm, aus teilspräquartärem Sand) festgestellt. Dieser Bodentyp weist sogenannte Archivfunktion aus und wäre demnach schutzwürdig. Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan die Inanspruchnahme des Bodens zunächst als sehr erheblich eingestuft. Nach erfolgten Bodenuntersuchungen durch den Bodenschutzgutachter und nach zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 konnte das Vorliegen schutzwürdiger Böden ausgeschlossen werden. Die Böden sind größtenteils abgegraben worden, insbesondere im Bereich der vorhandenen Mulde, so dass schutzwürdige Böden überwiegend nicht mehr vorhanden sind. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. 3.4. Schutzgut Wasser Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsbereiches. Im Plangebiet befindet sich keine Grundwassermessstelle (Quelle: Grundwassermessstellenkataster). Es liegt sowohl außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges. Es befindet sich kein Oberflächengewässern im Änderungsbereich. Durch die Nutzungsänderung der Fläche ist keine signifikante Verringerung der Grundwasserneubildung wegen der anstehenden nicht wesentlich versickerungsfähigen Böden zu erwarten. Durch einen höheren Versiegelungsgrad, die bestehende Topographie sowie die geplante Geländemodellation wird sich die Ableitung des Niederschlagswassers verändern. Da eine Versickerung vor Ort wegen der vorhandenen Bodenbeschaffenheit nahezu auszuschließen ist, eine direkte Einleitung in ein Gewässer mangels vorhandenen Oberflächengewässers auf dem Plangebiet ausscheidet, ist die wasserrechtliche und wassertechnische Erschließung des Plangebietes im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes im nachgeordneten Verfahren nachzuweisen und verbindlich zu regeln. 3.5. Schutzgut Luft und Klima Der Änderungsbereich befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Freilandklima / Waldklima. Als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung an der Lütticher Straße ist es als Siedlungsinsel im Aachener Wald zu bezeichnen, d.h. in allen Richtungen von Waldnutzung umrahmt. Eine derartige „Waldsiedlung“, weist überwiegend gemäßigte Klimaeigenschaften auf, mit der Ausprägung nur schwacher Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Lütticher Straße). Laut Auswertung der Gesamtkarte liegt das Plangebiet in einer Kaltluftbahn, die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes keine räumliche Verbindung zum klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. Die Kaltluftbahn Seite 11 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage entlang der Lütticher Straße im Bereich des Ortsteils Preuswald verläuft der Geländeneigung nach Richtung belgische Grenze und zeigt ihren Fortlauf im Tal des Tüljebaches. Durch die Sonderlage im Aachener Wald abseits anderer dicht bebauter städtischer Siedlungen wird die vorgesehene bauliche Flächenerweiterung am Rand des Preuswaldes nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen Wirkungen zeigen wie dies sonst im städtischen Raum der Fall ist, sondern allenfalls in abgeschwächter Form. Das bedeutet, dass durch den relativ geringen Versieglungszuwachs (0,7 ha) weder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Stadtteil Preuswald noch auf die stark belastete Innenstadt zu erwarten sind. 3.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild Die Landschaft des Plangebietes und seines Umfeldes ist geprägt durch großflächigen Waldbestand, teilweise bereits unterbrochen durch naheliegende Siedlungsstrukturen, insbesondere durch die Wohnbebauung entlang der Lütticher Straße und die nördlich gelegenen Gebäude des Kinderheimes Maria im Tann. Die Wohngebäude aus mehreren Jahrzehnten bieten ein heterogenes Bild. Die Lütticher Straße prägt als breiter, stark frequentierter Verkehrsweg das Plangebiet maßgeblich. Die Fläche des heutigen Waldparkplatzes ist durch den vorhandenen Höhenversprung im Gelände entlang der Straße (alter Bahndamm) von der Lütticher Straße aus Aachen kommend kaum einsehbar. Bewertet man den Änderungsbereich für sich alleine, verändert sich das bisherige Ortsbild durch eine zukünftig mögliche Bebauung und den Wegfall des Waldbestandes. Bei Betrachtung des Änderungsbereiches im Kontext mit seiner Umgebung und seiner Lage unmittelbar an der Straße als Fortsetzung der bereits vorhandenen Wohnbebauung (Ergänzung des Siedlungsbereiches) und bedingt durch die vorhandene Topographie, die den Bereich optisch zurücktreten lässt, kann eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden. 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Bei den vorgenommenen Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen zur Bodenbestimmung vom Büro Herbst, 2014) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden keine Hinweise auf erhaltenswerte Bodendenkmäler vorgefunden. 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung sind. In dem hier anstehenden Änderungsbereich liegt nach der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter nach den Vorgaben des BauGB eine gegenseitige Beeinflussung von geringem Ausmaß vor. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden unter den einzelnen Schutzgütern berücksichtigt und im Umweltbericht zum parallelen Bebauungsplanverfahren bereits detailliert ausgeführt. Eine weitergehende Betrachtung ist daher im Rahmen der 137. Flächennutzungsplanänderung nicht notwendig. 4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung Die bisherige Waldnutzung des Plangebietes entfällt vollständig. Die Stadt Aachen hat einen Waldanteil von 18%. Eine Waldvermehrung wird laut LÖBF 2005 als notwendig erachtet. Demnach ist zwingend erforderlich, dass eine andere Fläche zur Waldentwicklung zur Verfügung steht und für die Waldnutzung gesichert wird. Seite 12 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Durch die neue Nutzung Einzelhandel wird das Plangebiet weitgehend dem Naturhaushalt entzogen. Eine Bedrohung planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen werden, da im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen. Die durch den Einzelhandel ausgelösten Lärmbelastungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung sind durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu beheben. b) bei Nullvariante Die Waldnutzung bleibt bestehen. c) Alternativplanung Darstellung der Waldfläche als “ gemischte Baufläche“ Hierzu erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2013 eine Umweltprüfung. In dieser wurden erhebliche Auswirkungen auf den Umweltzustand im Hinblick auf Verlust von Waldflächen und das Landschaftsbild sowie das Schutzgut Mensch prognostiziert. Es wurde der Erhalt bzw. Ersatz des Waldparkplatzes und der rückwärtigen Wegeverbindung zur Siedlung empfohlen. 5. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (Oktober 2001) und die Fortschreibung des Klimagutachtens „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel (Oktober 2014) mit herangezogen. Im Rahmen des parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahrens wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: - Geotechnischer Bericht über Baugrund, Gründung, Altlasten und Aussagen zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit, Herbst Ingenieurgesellschaft MBH & CO. KG, Stand 06.01.2015 - Fledermauserfassung Aachen, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier & Landschaftsökologie, Stand September 2013 - Geplante Siedlungserweiterung Preuswald, Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Haese Büro für Umweltplanung, Stand September 2013 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lütticher Straße / Unterer Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 29.01.2016. 6. Monitoring Eine Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln. 7. Zusammenfassung Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan 1980 als „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel/Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung: „Gebäude und Stellplätze“ geändert werden. Seite 13 / 14 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 -Lütticher Straße / UntererBackertsweg- Entwurf zur Begründung zur Offenlage Angesichts der umgebenden vorhandenen und geplanten Nutzungen sowie unter Berücksichtigung der detaillierten Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung im parallelen Bebauungsplanverfahren ist die Änderung grundsätzlich vertretbar. Dieser Entwurf der Begründung mit Umweltbericht ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am xx.xx.2016 die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen – Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg – beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 14 / 14 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Lütticher Straße / Unterer Backertswegim Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann (zur Offenlage) Lage des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Inhalt Teil A Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB) 1. Planung ........................................................................................................................................................................ 3 2. Derzeitige Situation .................................................................................................................................................... 4 3. Darstellungen des Regionalplanes ........................................................................................................................... 4 4. Aussagen Masterplan Aachen* 2030......................................................................................................................... 4 5. Flächennutzungsplan (FNP)....................................................................................................................................... 5 5.1. Änderung des Flächennutzungsplanes ......................................................................................................... 5 6. Landschaftsplan ......................................................................................................................................................... 5 6.1. Änderung des Landschaftsplanes .................................................................................................................. 6 7. Auswirkungen der Planung........................................................................................................................................ 6 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ........................................................................................... 7 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln ..................................................................................................................... 8 1. Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung...................................................... 10 2. Planungsrechtliche Einbindung .............................................................................................................................. 10 2.1. Regionalplan ................................................................................................................................................... 10 2.2. Masterplan Aachen*2030 ............................................................................................................................... 10 2.3. Flächennutzungsplan..................................................................................................................................... 10 2.4. Landschaftsplan ............................................................................................................................................. 11 3. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung............................................................... 11 3.1. Schutzgut Mensch .......................................................................................................................................... 11 3.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt ........................................................................ 11 3.3. Schutzgut Boden ............................................................................................................................................ 12 3.4. Schutzgut Wasser .......................................................................................................................................... 12 3.5. Schutzgut Luft und Klima .............................................................................................................................. 12 3.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild ................................................................................................................... 13 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter .................................................................................................................. 13 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ........................................................... 13 4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ...................................................................................................... 13 5. Grundlagen ................................................................................................................................................................ 14 6. Monitoring ................................................................................................................................................................. 14 7. Zusammenfassung ................................................................................................................................................... 15 Seite 2 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg1. Entwurf der Begründung zur Offenlage Planung Das Wohngebiet Preuswald wurde in den 1970er Jahren als Modellsiedlung im Aachener Wald zwischen dem Aachener Südviertel und der belgischen Grenze errichtet. Durch die Bebauung bestehend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Schule, Kindergarten, Kirche und einem Laden- und Dienstleistungszentrum entstand mitten im Wald eine nach damaligen Vorstellungen autarke Wohnsiedlung. Im Laufe der vergangenen 40 Jahren änderte sich aber die Bewohnerstruktur und somit auch die Ansprüche an die gewünschte Infrastruktur im Wohngebiet. Dies betrifft vor allen Dingen die Bereiche Einzelhandel und Dienstleistungen. Die Ladenlokale und Büroräume stehen seit Langem leer oder erleben nur kurzfristige Nutzungen und werden dann wieder aufgegeben. Besonders problematisch für die heutigen Bewohner ist das Fehlen einer adäquaten Nahversorgungsmöglichkeit in fußläufiger Entfernung zur Wohnsiedlung. Die nächst gelegenen Einkaufsmöglichkeiten, die Supermärkte in der Schillerstraße und der belgische Nahversorgungsstandort Kelmis, sind für die Bewohner nicht fußläufig zu erreichen. Die fehlenden Versorgungsmöglichkeiten und Leerstände verbunden mit den zwischenzeitlich deutlichen baulichen Missständen in großen Teilen des vorhandenen Geschosswohnungsbaus führen zu einer stetigen Abwärtsentwicklung in der Wohnsiedlung Preuswald und gefährden damit langfristig auch die vorhandene öffentliche Infrastruktur. Die Einzelhandelsflächen in der vorhandenen Ladenzeile an der Reimser Straße sind für die heutigen Ansprüche an einen wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelmarkt sowohl hinsichtlich der Größe als auch des Zuschnitts nicht mehr geeignet. Hier befinden sich lediglich eine Sparkasse, ein Frisör, eine Pizzeria und das Stadtteilbüro Preuswald (in städtischer Trägerschaft). Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Marktes zu gewährleisten, ist von einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² auszugehen. Diese kann jedoch nicht allein durch die Kaufkraft der rund 2000 Einwohner Preuswaldes gedeckt werden, sondern soll sich auch aus der Kaufkraft der Pendler bzw. der benachbarten belgischen Ortsteile generieren. Zur Steigerung der Wohnqualität für den Bereich Preuswald und auch der unteren Lütticher Straße soll am o.g. Standort ein fußläufig erreichbarer ALDI – Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 799 m² zur Nahversorgung angesiedelt werden. Zusätzlich ist geplant, in dem Gebäude ebenfalls zwei kleinteilige Shops mit einer Verkaufsfläche von jeweils max. 150 m² zu errichten, die unabhängig von dem Lebensmittelmarkt agieren können, z.B. Bäckerei / Café, Zeitschriften usw. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele und zur Neuplanung einer Einzelhandelsfiliale an diesem Standort, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Das bestehende Planungsrecht wird den Ansprüchen zur Steuerung des Einzelhandels in Preuswald nicht gerecht. Die Siedlung Preuswald verfügt über keine eigene Versorgungslage mehr, obwohl dies, aufgrund der isolierten Lage der Siedlung, wünschenswert ist. Hier sind neue Konzepte zu fördern, die die Nahversorgung in Preuswald sichern. Die fehlenden Versorgungsmöglichkeiten und Leerstände verbunden mit den zwischenzeitlich deutlichen baulichen Missständen in großen Teilen des vorhandenen Geschosswohnungsbaus führen zu einer stetigen Abwärtsentwicklung in der Wohnsiedlung Preuswald und gefährden damit langfristig auch die vorhandene öffentliche Infrastruktur. Die Planung verfolgt das Ziel, im Siedlungsbereich Preuswald ein zukunftsorientiertes Grundversorgungsangebot mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu etablieren. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 – Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg – geändert. Seite 3 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage 2. Derzeitige Situation Das Plangebiet, für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist, liegt im Süden des Aachener Stadtgebietes, unmittelbar an der Lütticher Straße. Der Bereich der Änderung ist ca. 0,82 ha groß. Im Süden wird das Plangebiet von der Lütticher Straße begrenzt, im Osten von der Straße Unterer Backertsweg. Im Norden wird das Plangebiet vom Stadtwald begrenzt, hier verläuft direkt an der Grundstücksgrenze ein Rad- und Wanderweg, der auch als Reitweg genutzt wird. Darüber hinaus befindet sich weiter nördlich ein Kletterpark sowie ein Kinderheim. Das benachbarte Flurstück im Westen wird derzeit bebaut, für dieses Grundstück liegt die Planung einer Doppelhaushälfte vor. In der direkten Nachbarschaft, befindet sich ein Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern. In der näheren Umgebung ist nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nicht vorhanden. Prägend für den Stadtteil Preuswald ist die Lage in Waldnähe und die unmittelbare Grenznähe zu Belgien. Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Umweltbericht beschrieben. Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung bislang nicht. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen. 3. Darstellungen des Regionalplanes Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015, stellt für das Plangebiet Freiraum „Waldbereiche“ dar überlagert mit der Darstellung „Regionaler Grünzug“ sowie mit „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ im nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes. Die beabsichtigte Planung für die Ansiedlung eines nicht großflächigen Lebensmitteldiscounters entspricht nicht den derzeit geltenden Festlegungen im Regionalplan. Bezugnehmend auf die Erläuterungen zum Regionalplan im Hinblick auf raumverträgliche und standortgerechte Flächenversorgung sind „Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnern, die in den Gebietsentwicklungsplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, … dem Freiraum zugeordnet. … Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung“ können in diesen Bereichen vorgesehen werden, sofern sie zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und für eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung sowie zur Bestandssicherung und städtebaulich sinnvollen Abrundung des vorhandenen Siedlungsbereiches dienen. Eine Änderung des Regionalplanes ist nicht erforderlich. 4. Aussagen Masterplan Aachen* 2030 In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6) Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen* 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung absteckt. Es werden Aussagen zum Planungsgebiet und die unmittelbare Umgebung im Hinblick auf die Handlungsfelder Seite 4 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage „Wohnen“, „Gewerbe“, „Lebensumfeld“, „Mobilität und „Stadtbaukultur“ gemacht. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Gewerbe“ ist, die Nahversorgung in Preuswald wieder zu beleben und die Bürger mit Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Des Weiteren gilt es, eine Qualitätsverbesserung im Wohnungsbestand zu erzielen und - zur Stärkung der `kompakten und gemischten Stadt` - die städtebauliche Qualität der Großsiedlung zu verbessern. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die beabsichtigte Planung – unter Berücksichtigung der Maßstabsebene – den Zielsetzungen des Masterplanes entspricht. 5. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 ist das Planungsgebiet im Hauptplan als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt, mit der nachrichtlichen Übernahme “Landschaftsschutzgebiet“. Der Beiplan 3 „Grün- und Forstflächen/Spielund Sportanlagen“ übernimmt die Darstellung als Forstfläche. Weiterhin unterliegt der Bereich den Darstellungen „Klima und Immissionsschutz“ sowie der „Erholung I“. Umgeben wird das Grundstück von „Wohnbaufläche“ im Westen mit einer von Nordosten nach Südwesten verlaufenden, als „Grünfläche“ dargestellten Verbindungsachse. Im Osten grenzt die Darstellung „Fläche für die Forstwirtschaft“ an. Südlich des Plangebietes erstreckt sich die Lütticher Straße, als „Hauptverkehrsfläche“ dargestellt. Auf der südlich gegenüberliegenden Straßenseite der Lütticher Straße erstreckt sich eine weitere „Wohnbaufläche“, die weiter südlich von „Flächen für Bahnanlagen“ begrenzt ist. Nördlich an das Plangebiet angrenzend und im weiteren Verlauf der „Fläche für die Forstwirtschaft“ befinden sich das Kinderheim Maria im Tann und die Jugendberufshilfe, ausgewiesen als „Wohnbauflächen“. Der Flächennutzungsplan wird aktuell neu aufgestellt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat 2014 stattgefunden. 5.1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln; dies folgt aus dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Parallel zum Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren Nr. 969 wird deshalb hinsichtlich der geplanten Einzelhandelsplanung die Darstellung des Flächennutzungsplanes 1980 als „Flächen für die Forstwirtschaft“ in ein „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „Gebäude und Stellplätze“ geändert. 6. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1988. Dieser weist für den Bereich des Plangebiets ein Landschaftsschutzgebiet mit „Besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ aus. Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ist seit dem 17.08.1988 rechtskräftig und besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15 000), der Festsetzungskarte (M 1:5 000) und den Textlichen Darstellungen sowie textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich des Plangebiets das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. Seite 5 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage 6.1. Änderung des Landschaftsplanes Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 und die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 969 haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen sowie Festsetzungen mit Erläuterungsbericht). Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 969 für den o.g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten. 7. Auswirkungen der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg gesichert und die Nutzung von kleinflächigem Einzelhandel möglich sein. Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet zu roden, um das Grundstück für die Bebauung frei zu machen. Dies hat einen Eingriff in den Waldbestand zur Folge. Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet zu roden, um das Grundstück für die Bebauung frei zu machen. Die Planung hat einen Eingriff in Waldbestand zur Folge. Die Prüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass ein gleich geeignetes Grundstück für die Etablierung eines Nahversorgungsangebots mit geringeren Auswirkungen nicht verfügbar ist. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder geeignete Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines zeitgemäßen Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner)1 von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B 264 angewiesen. Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten und scheidet daher aus. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916, 798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Die Anbindung des Standortes Lütticher Straße / Unterer Backertsweg dagegen bietet eine geschützte fußläufige Anbindung zur Siedlung Preuswald. Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“, es handelt sich hierbei ebenfalls „Wald“ im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche Ausgangslage einstellt. Das Längsprofil des Unteren Backertsweges wird zur Erschließung angepasst und neu gestaltet. Der vorhandene öffentliche Kletterwald-/ Wanderparkplatz entfällt, als Ersatz werden neue Stellplätze hergestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 969 setzt für den betreffenden Bereich ein „Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit“ fest. Die Nutzung der Stellplätze durch die Allgemeinheit ist durch eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit gesichert. Eine Notwendigkeit der Inanspruchnahme forstwirtschaftlicher Flächen gemäß §1a (2) BauGB wird aufgrund nicht vorhandener Brachflächen bzw. ausreichender Baulücken vor Ort und in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet Preuswald erforderlich. 1 Positionspapier Futura Consult Dr. Kummer, Eschweiler, 06.10.2014 Seite 6 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Durch die Ansiedlung eines Nahversorgers im Plangebiet wird die wohnungsnahe Grundversorgung der Anwohner verbessert. Dadurch wird die Siedlung wieder neu belebt und ist mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgt. Der erforderliche Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere Waldflächen, wird auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 geregelt. Die Belange der Forstwirtschaft werden insoweit berücksichtigt. Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Voraussetzungen für diese bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfüllt sein. 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5) BauGB durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden. Aussage trifft hierzu der Masterplan Aachen*2030 u.a. in den Handlungsfeldern „Klimaschutz, Klimaanpassung“. Hinsichtlich weiterer Entwicklungen von Siedlungsbereichen und Freiräumen werden Strategien und Maßnahmen erforderlich sein, die negative Auswirkungen des Klimawandels dämpfen. Das Plangebiet liegt außerhalb des klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessels Aachen, für den ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet wurde. Dagegen sind im Ortsbereich Preuswald, außerhalb des Talkessels gelegen, keine Klimafunktionen mit hoher Wertigkeit für den dicht besiedelten Talkessel betroffen bzw. vorhanden. Schlussfolgernd sind hier Klimaanpassungsmaßnahmen, wie z.B. der Erhalt klimatischer Ausgleichsräume, Luftleitbahnen, etc., im gesamtstädtischen Vergleich nicht gefordert. In Bezug auf das globale Klima formuliert §1a Abs. 5 BauGB, dass „den Erfordernissen des Klimaschutzes … sowohl durch Maßnahmen, die den Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“ soll. Hierdurch wird der Belang des Klimaschutzes u.a. im Rahmen der Aufstellung besonders hervorgehoben und gestärkt. Gemäß §1 Abs.6 Nr. 7 a BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden. Verbesserung der Energieeffizienz der Stadt, zur Stärkung klimafreundlicher Mobilitätformen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien sind die tragenden Elemente der Aachener Klimaschutzstrategie. Die Dächer der Einzelhandelsgebäude weisen aufgrund der Größe und der Ausrichtung gute Möglichkeiten zur Nutzung solarer Energie auf. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit die Dachflächen der Gebäude zur Energieproduktion genutzt werden können. Es wird also versucht die Anforderungen an ein ausgewogenes Verhältnis von der Hüllfläche zu beheiztem Gebäudevolumen zu erfüllen (A/V). Dach – und Wandaufbau des Gebäudes, sowie Heiz- und Kühltechnik sind so konstruiert, dass es den neuesten Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht. Zudem wird in der ALDI-Filiale eine Aktivierung der Bodenplatte geplant, um das Heiz- und auch Kühlvolumen zu mindern und den Einsatz von Wärmetauschern zu ermöglichen. Der Entwurf der ALDI Filiale, samt den beiden Shops, ist so kompakt wie möglich gehalten und ermöglicht so ein gutes A/V Verhältnis. Entsprechende Festsetzungen werden detailliert im parallel geführten Bebauungsplan Nr. 969 getroffen. Seite 7 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen der Landesplanung und Raumordnung angepasst ist, erfolgte mit Schreiben vom 11.12.2015. Mit Schreiben vom 27.01.2016 hat diese die Anpassung der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Landesplanung und Raumordnung bestätigt. Es wird zudem empfohlen, die bisher vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Forstwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ nunmehr als „Sondergebiet“ für „kleinflächiger Einzelhandel Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „Gebäude und Stellplätze“ vorzunehmen. Des Weiteren ist von Seiten der Bezirksregierung die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 m2 für kleinflächigen Einzelhandel einzuhalten. Seite 8 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Teil B Umweltbericht zur Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für den Bereich zwischen Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann (zur Offenlage) Bisherige Darstellung Neue Darstellung Seite 9 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage 1. Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung Zur Stärkung und städtebaulichen Aufwertung des Stadtteilzentrums Aachen Preuswald sollen Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung der Bevölkerung in fußläufiger Erreichbarkeit zur Wohnbebauung auf einer bisher bewaldeten, ca. 0,82 ha großen Fläche direkt an der Lütticher Straße im Bereich des Unteren Backertswegs entwickelt werden. Der Planbereich wird umgrenzt vom Aachener Stadtwald im Nordwesten, dem Unteren Backertsweg im Nordosten, von der Lütticher Straße im Süden und einem Grundstück mit Wohnnutzung im Südwesten, auf dem sich derzeit eine Doppelhaushälfte im Bau befindet. In direkter Nachbarschaft insbesondere auf der gegenüberliegenden Seite an der Lütticher Straße liegt ein Wohngebiet, welches hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht. Über den Unteren Backertsweg, der zukünftig auch als Erschließungsstraße für das Plangebiet dienen soll, werden die sich nördlich des Plangebietes befindende Freizeiteinrichtung „Kletterpark Aachen“ und des Zentrums für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im Tann“ an die Lütticher Straße angebunden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche „Wald im Sinne des Gesetzes“. Auf dieser Fläche befindet sich neben Baumbestand ein Parkplatz für Pendler (P&R), Wanderer-und Kletterwaldbesucher. Hier beginnt auch das Reitwegenetz der Stadt Aachen durch den Wald. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 – Lütticher Straße / Unterer Backertsweg - sowie parallel dazu durch die vorliegende 137. Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden. Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen geändert werden. Gemäß § 2 a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und in einem Umweltbericht zu dokumentieren. 2. Planungsrechtliche Einbindung 2.1. Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand 2015, stellt das Plangebiet als Waldbereich dar überlagert mit der Darstellung „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im nordöstlichen Teil des Plangebietes. Die beabsichtigte Einzelhandelsnutzung entspricht nicht den derzeitigen Festlegungen des Regionalplanes. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist eine Änderung des Regionalplanes nicht erforderlich, wenn die Verkaufsfläche der geplanten Einzelhandelsnutzung 800 m² unterschreitet und eine gute fußläufige Verbindung an den Siedlungsbereich Preuswald gewährleistet ist. 2.2. Masterplan Aachen*2030 Im Dezember 2012 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Masterplan Aachen*2030 beschlossen, welcher Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt darstellt bzw. formuliert. Dabei wurde u.a die städtebauliche Qualitätsverbesserung von Großsiedlungen im Schwerpunktraum „Stadtumbau Preuswald“ u.a. mit der Zielsetzung der Ansiedlung eines Nahversorgungsunternehmens zur Stärkung der in den 1970er erbauten Wohnsiedlung beschlossen. 2.3. Flächennutzungsplan Der für das Plangebiet geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für den Bereich der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist der Seite 10 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Flächennutzungsplan in seiner derzeitigen Darstellung für den Bereich Lütticher Straße / Unterer Backertsweg parallel zu ändern. 2.4. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. Für den Bereich unmittelbar entlang der Lütticher Straße ist auf Höhe des Plangebietes „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ im Landschaftsplan eingetragen. 3. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung 3.1. Schutzgut Mensch Auf das Plangebiet wirkt der Verkehr der angrenzenden stark befahrenen Ausfallstraße Lütticher Straße ein, so dass das Gebiet mit Lärm und Luftschadstoffen vorbelastet ist. Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens mit Parkplatz ist mit einer minimalen Verschlechterung der Belastungssituation zu rechnen, zumal der vorgesehene Betrieb eine zusätzliche Lärmquelle in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung darstellt. Die Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu erfüllen und damit die Einhaltung der Lärmrichtwerte von tags 55 dB (A) und nachts 45 dB (A). 3.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt weder in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union ausgewiesenen FFH-Gebiet oder Natura 2000 Gebiet noch in einem Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG. Das nächstgelegene FFHGebiet „Brander Wald“ ist ca. 10 km Luftlinie vom Plangebiet entfernt, so dass vorhabenbedingte negative Auswirkungen auf dieses Gebiet wegen der großen Entfernung nicht zu erwarten sind. Auf das nahegelegene Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg werden durch die Realisierung der Planung keine Auswirkungen erwartet. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung der bestehenden Siedlung Preuswald durchgeführten, zwei artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch das Büro HAESE und das Büro proterra kommen zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet nur eine planungsrelevante Art ihr Nahrungshabitat hat. Da es im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, ist ihr Schutz gewährleistet. Bei der Fläche handelt es sich um „Wald im Sinne des Gesetzes“. Durch die Festlegung einer anderen Art der Nutzung – hier „Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“ – wird die Waldnutzung an dieser Stelle aufgegeben und ein Eingriff in den Naturhaushalt vorbereitet, der im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens zu bewerten und auszugleichen ist. Der Waldausgleich erfolgt gemäß Landesforstgesetz durch Neuanlage von Wald auf der bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft Gemarkung Aachen, Flur 32, Flurstück 14 auf einer Grundstücksgröße von 11.679 m². Bei der Fläche handelt es sich um eine in ca. 1.400 m Entfernung nördlich des Plangebietes am selben zusammenhängenden Waldgebiet gelegene Fläche. Durch die Aufforstung wird zukünftig eine vorhandene Schneise im Waldgebiet geschlossen. Nach § 1a BauGB ist die Umnutzung von Wald auf das notwendige Maß zu beschränken und zu begründen. Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Daher sind Alternativstandorte vor Ort zu prüfen. Es wurde eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Seite 11 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 7 Flurstücke 916.798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“ ist ebenfalls Wald im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche Ausgangslage einstellt. 3.3. Schutzgut Boden Nach Auswertung der Aachener Bodenfunktionskarte wurde zunächst das Vorliegen von Abgrabungs-Regosol (oberste Bodenartenschicht lehmig-sandig, > 20dm mächtig, basenarm, aus teilspräquartärem Sand) festgestellt. Dieser Bodentyp weist sogenannte Archivfunktion aus und wäre demnach schutzwürdig. Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan die Inanspruchnahme des Bodens zunächst als sehr erheblich eingestuft. Nach erfolgten Bodenuntersuchungen durch den Bodenschutzgutachter und nach zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 konnte das Vorliegen schutzwürdiger Böden ausgeschlossen werden. Die Böden sind größtenteils abgegraben worden, insbesondere im Bereich der vorhandenen Mulde, so dass schutzwürdige Böden überwiegend nicht mehr vorhanden sind. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. 3.4. Schutzgut Wasser Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsbereiches. Im Plangebiet befindet sich keine Grundwassermessstelle (Quelle: Grundwassermessstellenkataster). Es liegt sowohl außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges. Es befindet sich kein Oberflächengewässern im Änderungsbereich. Durch die Nutzungsänderung der Fläche ist keine signifikante Verringerung der Grundwasserneubildung wegen der anstehenden nicht wesentlich versickerungsfähigen Böden zu erwarten. Durch einen höheren Versiegelungsgrad, die bestehende Topographie sowie die geplante Geländemodellation wird sich die Ableitung des Niederschlagswassers verändern. Da eine Versickerung vor Ort wegen der vorhandenen Bodenbeschaffenheit nahezu auszuschließen ist, eine direkte Einleitung in ein Gewässer mangels vorhandenen Oberflächengewässers auf dem Plangebiet ausscheidet, ist die wasserrechtliche und wassertechnische Erschließung des Plangebietes im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes im nachgeordneten Verfahren nachzuweisen und verbindlich zu regeln. 3.5. Schutzgut Luft und Klima Der Änderungsbereich befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Freilandklima / Waldklima. Als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung an der Lütticher Straße ist es als Siedlungsinsel im Aachener Wald zu bezeichnen, d.h. in allen Richtungen von Waldnutzung umrahmt. Eine derartige Seite 12 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage „Waldsiedlung“, weist überwiegend gemäßigte Klimaeigenschaften auf, mit der Ausprägung nur schwacher Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Lütticher Straße). Laut Auswertung der Gesamtkarte liegt das Plangebiet in einer Kaltluftbahn, die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes keine räumliche Verbindung zum klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. Die Kaltluftbahn entlang der Lütticher Straße im Bereich des Ortsteils Preuswald verläuft der Geländeneigung nach Richtung belgische Grenze und zeigt ihren Fortlauf im Tal des Tüljebaches. Durch die Sonderlage im Aachener Wald abseits anderer dicht bebauter städtischer Siedlungen wird die vorgesehene bauliche Flächenerweiterung am Rand des Preuswaldes nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen Wirkungen zeigen wie dies sonst im städtischen Raum der Fall ist, sondern allenfalls in abgeschwächter Form. Das bedeutet, dass durch den relativ geringen Versieglungszuwachs (0,7 ha) weder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Stadtteil Preuswald noch auf die stark belastete Innenstadt zu erwarten sind. 3.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild Die Landschaft des Plangebietes und seines Umfeldes ist geprägt durch großflächigen Waldbestand, teilweise bereits unterbrochen durch naheliegende Siedlungsstrukturen, insbesondere durch die Wohnbebauung entlang der Lütticher Straße und die nördlich gelegenen Gebäude des Kinderheimes Maria im Tann. Die Wohngebäude aus mehreren Jahrzehnten bieten ein heterogenes Bild. Die Lütticher Straße prägt als breiter, stark frequentierter Verkehrsweg das Plangebiet maßgeblich. Die Fläche des heutigen Waldparkplatzes ist durch den vorhandenen Höhenversprung im Gelände entlang der Straße (alter Bahndamm) von der Lütticher Straße aus Aachen kommend kaum einsehbar. Bewertet man den Änderungsbereich für sich alleine, verändert sich das bisherige Ortsbild durch eine zukünftig mögliche Bebauung und den Wegfall des Waldbestandes. Bei Betrachtung des Änderungsbereiches im Kontext mit seiner Umgebung und seiner Lage unmittelbar an der Straße als Fortsetzung der bereits vorhandenen Wohnbebauung (Ergänzung des Siedlungsbereiches) und bedingt durch die vorhandene Topographie, die den Bereich optisch zurücktreten lässt, kann eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden. 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Bei den vorgenommenen Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen zur Bodenbestimmung vom Büro Herbst, 2014) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden keine Hinweise auf erhaltenswerte Bodendenkmäler vorgefunden. 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung sind. In dem hier anstehenden Änderungsbereich liegt nach der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter nach den Vorgaben des BauGB eine gegenseitige Beeinflussung von geringem Ausmaß vor. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden unter den einzelnen Schutzgütern berücksichtigt und im Umweltbericht zum parallelen Bebauungsplanverfahren bereits detailliert ausgeführt. Eine weitergehende Betrachtung ist daher im Rahmen der 137. Flächennutzungsplanänderung nicht notwendig. 4. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung Seite 13 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage Die bisherige Waldnutzung des Plangebietes entfällt vollständig. Die Stadt Aachen hat einen Waldanteil von 18%. Eine Waldvermehrung wird laut LÖBF 2005 als notwendig erachtet. Demnach ist zwingend erforderlich, dass eine andere Fläche zur Waldentwicklung zur Verfügung steht und für die Waldnutzung gesichert wird. Durch die neue Nutzung Einzelhandel wird das Plangebiet weitgehend dem Naturhaushalt entzogen. Eine Bedrohung planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen werden, da im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen. Die durch den Einzelhandel ausgelösten Lärmbelastungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung sind durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu beheben. b) bei Nullvariante Die Waldnutzung bleibt bestehen. c) Alternativplanung Darstellung der Waldfläche als “ gemischte Baufläche“ Hierzu erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2013 eine Umweltprüfung. In dieser wurden erhebliche Auswirkungen auf den Umweltzustand im Hinblick auf Verlust von Waldflächen und das Landschaftsbild sowie das Schutzgut Mensch prognostiziert. Es wurde der Erhalt bzw. Ersatz des Waldparkplatzes und der rückwärtigen Wegeverbindung zur Siedlung empfohlen. 5. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (Oktober 2001) und die Fortschreibung des Klimagutachtens „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel (Oktober 2014) mit herangezogen. Im Rahmen des parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahrens wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: - Geotechnischer Bericht über Baugrund, Gründung, Altlasten und Aussagen zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit, Herbst Ingenieurgesellschaft MBH & CO. KG, Stand 06.01.2015 - Fledermauserfassung Aachen, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier & Landschaftsökologie, Stand September 2013 - Geplante Siedlungserweiterung Preuswald, Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Haese Büro für Umweltplanung, Stand September 2013 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lütticher Straße / Unterer Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 29.01.2016. 6. Monitoring Eine Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln. Seite 14 / 15 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes -Lütticher Straße / Unterer Backertsweg- Entwurf der Begründung zur Offenlage 7. Zusammenfassung Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan 1980 als „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet Nr. 32“ mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel/Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung: „Gebäude und Stellplätze“ geändert werden. Angesichts der umgebenden vorhandenen und geplanten Nutzungen sowie unter Berücksichtigung der detaillierten Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung im parallelen Bebauungsplanverfahren ist die Änderung grundsätzlich vertretbar. Dieser Entwurf der Begründung mit Umweltbericht ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am xx.xx.2016 die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen – Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg – beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 15 / 15 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB zur Änderung Nr. 137des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen von 1980 und zum Bebauungsplan Nr. 969– Lütticher Straße / Unterer Backertsweg für den Bereich zwischen Lütticher Straße und Unterer Backertsweg (zur Offenlage) Lage des Plangebietes / Geltungsbereich der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis zum Abwägungsdokument: Zu jeder Eingabe erfolgt die Stellungnahme Verwaltung. Fett hervorgehoben steht jeweils am Ende der Ausführungen der Beschlussvorschlag. Sofern keine Differenzierung zwischen den beiden parallel laufenden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) erfolgt, gelten die Beschlussvorschläge für beide Verfahren. Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 1. Niederschrift der Anhörungsveranstaltung am 09.11.2015 im Gemeindezentrum Maria im Tann in Aachen-Preuswald von 18.00 Uhr bis 20.15 Uhr............................................................................................................... 4 2. 13.11.2016 .................................................................................................................................................................. 10 3. 09.11. und 13.11.2015 ............................................................................................................................................... 13 4. 11.11.2015 .................................................................................................................................................................. 19 5. 15.11.2015 .................................................................................................................................................................. 26 6. 08.10.2013 und 12.11.2015........................................................................................................................................ 28 7. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 32 8. 10.11.2015 .................................................................................................................................................................. 35 9. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 39 10. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 42 11. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 49 12. 11.11.2015 .................................................................................................................................................................. 52 13. 13.11.2015 .................................................................................................................................................................. 54 14. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 56 15. 11.11.2015 .................................................................................................................................................................. 58 16. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 59 17. 06.11.2015 .................................................................................................................................................................. 61 18. 13.11.2015 .................................................................................................................................................................. 62 Seite 2 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 19. 13.11.2015 .................................................................................................................................................................. 65 20. 11.11.2015 .................................................................................................................................................................. 69 21. 12.11.2015 .................................................................................................................................................................. 71 22. 27.10.2015 .................................................................................................................................................................. 75 23. 13.11.2015 .................................................................................................................................................................. 77 Seite 3 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zu beiden Bauleitplanverfahren 1. Niederschrift der Anhörungsveranstaltung am 09.11.2015 im Gemeindezentrum Maria im Tann in Aachen-Preuswald von 18.00 Uhr bis 20.15 Uhr Seite 4 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 5 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 6 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung Umwelt / Wasser / Landschaft    Im Zuge der Planung wird ein Entwässerungskonzept für das gesamte Grundstück neu erarbeitet. Anfallendes Wasser wird vor der Einleitung in das Trennwassersystem zurückgehalten und danach gedrosselt in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet. Anfallendes Oberflächenwasser der Stellplätze wird vorgeklärt. Die Einleitung darf nach Angaben der STAWAG 10 l/s nicht übersteigen um das bereits ausgelastete Kanalsystem nicht zu überlasten. Im Entwässerungskonzept wird ebenfalls berücksichtigt, dass die bisher in die auf dem Grundstück vorhandene Mulde entwässernden Abwässer der Lütticher Straße auf dem Grundstück aufgenommen und separat in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet werden. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen.  Die Waldfläche, die aufgrund der Planung in Anspruch genommen wird, wird im Rahmen des Ausgleiches auf einer Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die benannten 7.500 m² beinhalten ebenso den bereits versiegelten Wander-/ Kletterwaldparkplatz, dessen Flächen ca. 900 m² ausmachen sowie eine baumfreie Lichtung. Die Waldrandlage bleibt der Siedlung Preuswald weiterhin in großen Teilen erhalten. Der Ausgleich wird vertraglich geregelt; Regelungen dazu werden auch Bestandteil des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan sein.  Mit einer zunehmenden Verschattung der benachbarten Wohnbebauung ist nicht zu rechnen. Die geplante Höhe des Fußbodens befindet sich auf 251,80NHN, dies entspricht in etwa der vorhandenen Geländehöhe an der südwestlichen Grundstücksecke entlang der Lütticher Straße. Die Höhe des geplanten Gebäudes beträgt ca. 5,50 m ab Oberkante Fußboden. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 7,80m. Der Nahversorger wird im Nordosten des Plangebietes angesiedelt. Aufgrund der ansteigenden vorhandenen Topographie nach Norden und Osten kann eine zusätzliche Verschattung des Nachbargebäudes ausgeschlossen werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. Es ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die bestehenden textlichen Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den genannten Bereich, die den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes widersprechen, werden gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG) mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes nicht widersprochen hat.  1 Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt1. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 915 wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen. An der Anlieferung der geplanten ALDI Filiale ist in Richtung Wohnbebauung im Südwesten die Errichtung einer Schallschutzwand geplant. Diese wird in dem Bebauungsplan festgesetzt. Die geplante ALDI Filiale wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr, ca. 4-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Lütticher Straße ist nach den Ergebnissen der schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Schallimmissionstechnische Untersuchung Nr. XTK/02/14/GE/045 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Stand 04/2015 Seite 7 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Verkehr  Es ist aufgrund des Nahversorgers lediglich mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, der in der Regel generell durch Preuswald führt. Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend und wird in Richtung Preuswald nach Westen verschoben neu angelegt. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, der Fahrrad und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß- und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von drei Seiten fußläufig (und barrierefrei) problemlos erschlossen und gequert werden kann. Entsprechende Planungen werden Bestandteil des Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan.  In Klärungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wird der Ausbau des Knotens, die zulässige Geschwindigkeit und die Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage geklärt. Das Verkehrsgutachten hält sie für entbehrlich. Bedarf / Standortwahl  Es wurde mehrere Standorte für die Ansiedlung auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft, u.a. eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar, an der Bahn gelegen (Flur 67, Flurstück 762 und 763).Es handelt sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches das sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten ist. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Des Weiteren wurde auch ein Tankstellengrundstück an der Lütticher aus städtebaulicher Sicht geprüft. Aufgrund der Entfernung zur Siedlung Preuswald ist es fußläufig nicht zu erreichen. Es würde somit kaum eine Verbesserung der Versorgungssituation für Bewohner ohne KFZ darstellen und schied schon alleine deswegen aus. Das vorhandene Ladenzentrum, ehemaliger Spar-Markt, an der Reimser Straße entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen eines modernen Nahversorgers. Die genannte Gesamtfläche dieses Ladenzentrums liegt bei ca. 300 m², selbst kleine Unternehmen können hier nicht untergebracht oder wirtschaftlich betrieben werden. Die jetzige Liegenschaft wurde von Seiten der Stadt Aachen angeboten, aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Wohngebiet Preuswald, als möglicher und besonders geeigneter Standort für die Ansiedlung eines .(Siehe auch Stellungnahmen 2.und 23.)  In die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers zählen nicht nur die Einwohner Preuswalds als potentielle Kunden, sondern hauptsächlich auch Kundschaft aus dem bestehenden Pendlerverkehr aus Richtung Kelmis (Belgien). Zudem ist mit einer Entlastung der Filialen in der Schillerstraße und in der Weststraße zu rechnen. Eine ALDI Filiale ist immer ein Frequenzbringer; ein Verfall des Gebäudes durch Leerstand und die Entstehung einer Bauruine können ausgeschlossen werden.  Bei dieser ALDI Filiale handelt es sich um einen kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb, dessen Verkaufsfläche von 799 m2 entsprechend der Lage und der Vorgabe der Bezirksregierung Köln angepasst wurde. Die Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers wird aufgrund des Pendlerverkehrs an diesem Standort als gesichert betrachtet. Seite 8 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg-  Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Der neu installierte Kiosk in der Reimser Straße ist durch den Neubau des Nahversorgers nicht gefährdet, da hier ein völlig anderes Sortiment angeboten wird. Verschiedenes  An der Anlieferung der geplanten ALDI Filiale ist Richtung Wohnbebauung im Südwesten die Errichtung einer Schallschutzwand geplant, die im Bebauungsplan festgesetzt wird. Diese befindet sich in einem Abstand von ca. 5m von der Grundstücksgrenze entfernt. An der südwestlichen Grundstücksecke entlang der Lütticher Straße beträgt die Höhe der Schallschutzwand ca. drei Meter, an der tiefsten Stelle der Senke zum Nachbargrundstück (Flurstück 915) beträgt die Höhe ca. sieben Meter. Es liegt hier weder eine Grenzbebauung noch eine Verletzung der Abstandflächen vor. Durch die Höhe der Aufschüttung sowie die darauf errichtete Lärmschutzwand wird der Nachbar dort nicht nur vor Lärm von dem geplanten Nahversorger geschützt; die Aufschüttung mit Lärmschutzwand wirkt auch als Sichtschutz zugunsten der Nachbarn.  Die Lage der Anlieferung wurde im Zuge der Planung mehrfach geprüft. Eine Ansiedlung an der gegenüberliegenden Seite ist nicht realisierbar, da eine Anlieferung durch große Sattelschlepper erfolgt, die einen entsprechenden Schleppkurvenradius erfordern. In dem Verkehrsgutachten wurden diese Schleppkurven geprüft und die Lage der Anlieferung im Süden des Gebäudes angelegt. In Hinsicht der Lärmimmission wird die Lage der Anlieferung (ob im Süden oder Norden des Einzelhandelsgebäudes) keinen wesentlichen Unterschied bringen.  Die Gebäudeplanung des neuen Einzelhandelsstandortes soll zeitgemäß und zukunftsorientiert sein. Die drei Eingänge sind entsprechend durch herauskragende Elemente und Vordächer betont und Richtung Stellplatzanlage und Lütticher Straße ausgerichtet. Nicht nur wegen der direkten Nachbarschaft zum Wohngebiet, sondern auch als Aufwertung für den Standort Preuswald selber, wird eine moderne Gestaltung des Gebäudes vorgesehen.  Der benannte Straßenbahndamm aus dem Jahre 1907 parallel zum Unteren Backertsweg ist von der Planung nur unwesentlich betroffen. Dieser hat keinen Denkmalwert und ist in der Denkmalliste nicht eingetragen.  Derzeit gibt es lediglich ansatzweise Überlegungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Flächen zwischen Maria im Tann und der Siedlung Preuswald stellen Potentiale für eine Entwicklung von Wohnbauflächen dar. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen in Teilen zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgt im Durchführungsvertrag die Regelung des Ausgleichs, der Entwässerung sowie der Verkehrsanlagen. Seite 9 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 2. 13.11.2016 Seite 10 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung 2  Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet. Eine vorab geführte Prüfung alternativer Standorte hat ergeben, dass zentral gelegene Brachflächen oder Baulücken hier nicht vorhanden sind. Die leerstehenden Ladeneinheiten an der Reimser Straße im Wohngebiet sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner) von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B264 angewiesen2 . Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916 .798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden.  Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. Die Ansiedlung eines Nahversorgers im Stadtteil Preuswald wurde von der Politik als wesentliches Mittel für die langfristige Stabilität und Lebensqualität im Stadtteil gesehen.  Es handelt sich bei dieser Planung um einen kleinflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m². Eine kleinere und kompaktere Lösung ist kaum möglich. Die Landesbauordnung NRW fordert für Verkaufsstätten über 700 m²einen Stellplatz auf 10-30 m² Verkaufsfläche daraus resultiert bei einer Einheit von 799 m² ein MindestStellplatzbedarf zwischen 27 und 40 Stellplätzen die bei der Standortsuche ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die vorhandenen Räumlichkeiten des ehemaligen „Ladenzentrums“ sind mit 300m² nicht ausreichend für einen modernen Filialisten. Deren Konzepte sind nicht beliebig in der Fläche „skalierbar“ da sie in Logistik und Betriebskonzepte eingebunden sind. Vollsortimenter z.B. beginnen derzeit erst mit Verkaufsflächenzahlen von über 1000 m² um sich über Angebotstiefe, Differenzierung und vor allem Frischebereiche mit nicht unerheblichem Platzbedarf z.B. von Discountern absetzen zu können. Das Aldi-Konzept wiederum optimiert Betriebsabläufe zum Preisvorteil für Kunden, was aber wiederum z.B. LKW-Rampen, Lagerflächen und orthogonale stützenfreie Grundrisse voraussetzt.  Das Plangebiet wird auch fußläufig aus dem Wohngebiet Preuswald erreichbar sein. Das Plangebiet soll von der Lütticher Straße sowie vom Fußweg „Maria im Tann“ aus barrierefrei erschlossen werden.  Unter Umständen haben nicht alle Einwohner Preuswalds den Stadtteil alleine aus Gründen der Ruhe und Naturnähe gewählt. Allen Einwohnern sollte diese Möglichkeit geboten werden sich selber unabhängig von finanzieller Lage, physischer Konstitution und persönlicher Organisation solange wie möglich selbst zu versorgen. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind von Preuswald aus ca. 3 km entfernt, das heißt gerade für ältere Bewohner ist es ein aufwendiges Unterfangen dort mit dem Bus ihre Einkäufe zu erledigen. Die ALDI-Filiale soll Preuswald mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen, hierfür ist nicht zwingend ein Einkauf mit einem Pkw notwendig. Positionspapier FuturaConsult zur Verträglichkeit vom 06.10.2014 Seite 11 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die benannten 7.500 m² beinhalten ebenso den bereits versiegelten Wander-/ Kletterwaldparkplatz, dessen Flächen ca. 900 m² ausmachen sowie eine baumfreie Lichtung. Die Waldrandlage bleibt der Siedlung Preuswald weiterhin in großen Teilen erhalten. Der Ausgleich wird vertraglich zum Bebauungsplan geregelt; Regelungen dazu werden auch Bestandteil des Durchführungsvertrages sein.  Die Einrichtung einer Nahversorgungsmöglichkeit ist als Maßnahme zur städtebaulichen Aufwertung des Ortsteils gewollt und Teil des Quartiersentwicklungkonzeptes, das von der Deutschen Annington (mittlerweile Vonovia) in Auftrag gegeben wurde; eine funktionierende Nahversorgung wird für die langfristige Entwicklung des Stadtteils als notwendig erachtet. Es sind mehrere Standorte durch die Stadt und die Vorhabenträgerin geprüft worden. Die Entscheidung der Stadt diese Fläche zu bevorzugen lag vor allem an der fußläufigen Verbindung zur Siedlung. Die Vorhabenträgerin wiederum ist für den Betrieb einer solchen Filiale auf die Pendlerverkehre der B264 angewiesen. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 12 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 3. 09.11. und 13.11.2015 Seite 13 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 14 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 15 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 16 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Der Verlust von Wald bei der Fläche (AM-MI-05) wurde bei der Abwägung der alternativen Standortmöglichkeiten berücksichtigt und fließt in die Ausgleichsbilanzierung mit ein. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass, die die Prüffläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Zum Stand der Umweltprüfung wurden als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst (vom 16.12.2014) kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt3. Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,54. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft5. 3 4  Im Zuge des Verfahrens wurden mehrere Standorte in der näheren Umgebung aus städtebaulicher Sicht geprüft, darunter auch das besagte Tankstellengrundstück an der Lütticher Straße. Der Standort ist aber zu weit von der eigentlichen Siedlung Preuswald entfernt und somit nicht fußläufig zu erreichen. Es würde somit kaum eine Verbesserung der Versorgungssituation für Bewohner ohne KFZ darstellen und schied schon alleine deswegen aus.  Thema Verkehrssicherheit: Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, der in der Regel generell durch Preuswald führt6.Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, Eine sichere Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, wäre somit sicher gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend und wird in Richtung Preuswald nach Westen verschoben neu angelegt. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad und Fußgängerüberweg über den Unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt.  Es liegt eine abweichende Bewertung der Flächen im Rahmen der verfahrensbedingt gröberen Umweltbewertung zum Flächennutzungsplan und der detaillierten Prüfung und Begutachtung einer Einzelfläche im Rahmen eines Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3, S. 2 ff., Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft“ 5 Verkehrsplanerische Beratung und Verkehrsgutachten im Rahmen des "VEP Preuswald“ zur Errichtung eines Aldi-Marktes“ BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand 11/2015 6 Geologischer Dienst NRW 2004 Seite 17 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Bebauungsplanes vor. Am Beispiel der nach der Karte der schutzwürdigen Böden 7vermuteten Archivböden in der Umweltprüfung von 2014 und den erfolgten Nachuntersuchungen lässt sich besonders gut darlegen, dass diese Bewertungen nicht willkürlich durchgeführt wurden. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen. Seite 18 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 4. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 11.11.2015 Seite 19 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 20 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 21 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 22 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 18.11.2015 Seite 23 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Ein Discountmarkt ist als Einzelhändler bzw. als Nahversorger anzusehen. Artikel des täglichen Bedarfs sind hier ganzjährig zu erhalten.  Das benannte vorhandene Ladenzentrum, ehemaliger Spar-Markt, an der Reimser Straße entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen eines modernen Nahversorgers. Die genannte Gesamtfläche dieses Ladenzentrums liegt bei ca. 300 m², selbst kleine Unternehmen können hier nicht untergebracht oder wirtschaftlich betrieben werden. Die Subventionierung von Betrieben ist aus Sicht der Stadt kommt nicht in Betracht, wenn es wirtschaftliche Lösungen gibt. (Siehe auch Stellungnahme 1. Bedarf / Standortwahl und Stellungnahme 2. )  Die Liegenschaft liegt zwar nicht an zentraler Stelle der Siedlung Preuswald, jedoch ist sie von dort aus sehr gut fußläufig zu erreichen und darüber hinaus unmittelbar an der Lütticher Straße gelegen, mit direkter Anbindung in die Aachener Innenstadt sowie nach Kelmis. Viele Pendler werden dort ihre Einkäufe erledigen. 8  Der derzeitige Wander- / Kletterwaldparkplatz entfällt durch die Planung und wird im Plangebiet mit 25 Stellplätzen ersetzt, diese werden durchgängig für jedermann zugänglich sein. Diese öffentlichen Parkplätze werden grundbuchlich gesichert. Zu einer zunehmenden Belastung der Lütticher Straße durch parkende Autos wird es aufgrund der Planung nicht kommen.  Auf dem Grundstück ist kein Feuchtgebiet ausgewiesen. Es handelt sich hier um temporäres Stillgewässer welches sich einer zeitweisen wasserführenden Rinnenstruktur und der Einleitung des Niederschlagwassers der B264 ergibt.  Es ist aufgrund des Nahversorgers mit nur geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die mit PKWs ankommende Kundschaft voraussichtlich hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, der die B264 nutzt. Eine rechtswidrige Nutzung der Privatstraße ist nicht zu befürchten.  Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad und Fußgängerüberweg über den Unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt.  Im Zuge des Verfahrens wurden unter anderem ein Verkehrs- und auch eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer8 erstellt, Grenzwertüberschreitungen sind hierbei nicht festzustellen. Eine massive Einschränkung der Lebensqualität ist auszuschließen.  Die Einrichtung einer Nahversorgungsmöglichkeit ist als Maßnahme zur städtebaulichen Aufwertung des Ortsteils gewollt und Teil des Quartierentwicklungskonzeptes, das von der Deutschen Annington (mittlerweile Vonovia) in Auftrag gegeben wurde; eine funktionierende Nahversorgung wird für die langfristige Entwicklung des Stadtteils als notwendig erachtet. Es sind mehrere Standorte durch die Stadt und die Vorhabenträgerin geprüft worden. Die Entscheidung der Stadt diese Fläche zu bevorzugen lag vor allem an der fußläufigen Verbindung zur Siedlung. Die Vorhabenträgerin wiederum ist für den Betrieb einer solchen Filiale auf die Pendlerverkehre der B264 angewiesen. Die Empfehlungen des Verkehrsgutachtens berücksichtigen die Gefährdungen des Verkehres. Die Mehrbelastung Schallimmissionstechnische Untersuchung Nr. XTK/02/14/GE/045 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Stand 04/2015 Seite 24 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss durch die Errichtung der Filiale bleibt gering, da vor allem schon vorhandene Pendlerverkehre angesprochen werden.  Der Besatz der beiden kleineren Ladeneinheiten ist noch offen. Ein Angebot, das Schreibwaren/Post dienste enthält, ist denkbar. Abwägungsvorschlag: Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen in Teilen zu folgen. Seite 25 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 5. 15.11.2015 Seite 26 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Die Waldrandlage der Siedlung Preuswald geht durch den Neubau einer ALDI Filiale nicht verloren. Es wird erwartet, dass die Ansiedlung eines Nahversorgers die Attraktivität der Siedlung steigert und auch für junge Familien sowie ältere Bewohner attraktiver machen wird.  Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt, alle angrenzenden Wohngebäude, einschließlich des noch nicht realisierten auf Flurstück 915, wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. (Siehe auch Stellungnahme 4.) Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen. Im B-Plan ist eine Lärmschutzwand vorgesehen, die nur an der tiefsten Stelle der Senke zum Nachbargrundstück (Flurstück 915) insgesamt ca. sieben Meter misst. Dort wo die Privatstraße abzweigt wird beträgt die Höhe über dem Gehweg Lütticher Straße ca. 3m.  Um die Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers zu gewährleisten, ist man auf den Pendlerverkehr aus Kelmis (Belgien) angewiesen. In Kelmis ist zwar ein ALDI Nord -Markt vorhanden, allerdings mit einem anderen Preisniveau und anderer Angebotspalette.  Das benannte vorhandene Ladenzentrum an der Reimser Straße entspricht nicht den Anforderungen eines modernen Nahversorgers. Die Gesamtfläche dieses Ladenzentrums von 300 m² macht eine wirtschaftliche Bewirtschaftung selbst für kleine Unternehmen hier nicht möglich. Die Landesbauordnung NRW fordert für Verkaufsstätten über 700 m² einen Stellplatz auf 10-30 m² Verkaufsfläche daraus resultiert bei einer Einheit von 799 m² ein Mindest-Stellplatzbedarf zwischen 27 und 40 Stellplätzen die bei der Standortsuche ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Deren Konzepte sind nicht beliebig in der Fläche „skalierbar“ da sie in Logistik und Betriebskonzepte eingebunden sind. Vollsortimenter z.B. beginnen derzeit erst mit Verkaufsflächenzahlen von über 1000 m² um sich über Angebotstiefe, Differenzierung und vor allem Frischebereiche mit nicht unerheblichem Platzbedarf z.B. von Discountern absetzen zu können. Das Aldi-Konzept wiederum optimiert Betriebsabläufe zum Preisvorteil für Kunden, was aber wiederum z.B. LKW-Rampen, Lagerflächen und orthogonale stützenfreie Grundrisse voraussetzt. (Siehe auch Stellungnahme 2.)  Die von der Bezirksregierung aufgeführte Verkaufsfläche ist auf den Discounter bezogen und wird pro Verkaufseinheit gerechnet. Da die Verkaufsfläche der geplanten ALDI Filiale max. 800 m² beträgt und die zwei weiteren Ladeneinheiten mit max. 150 m² Verkaufsfläche wesentlich kleiner sind, wird somit der Forderung der Bezirksregierung nachgekommen. Entscheidend ist bei der Betrachtung, dass die beiden kleineren Verkaufsflächen separat und unabhängig vom Betrieb der ALDI-Filiale sind. Es entsteht keine Großflächigkeit im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 27 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 6. 08.10.2013 und 12.11.2015 Seite 28 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 29 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Thema Entwässerung aus dem Schreiben vom 08.10.2013: Im Entwässerungskonzept wird berücksichtigt, dass die bisher in die Mulde entwässernden Abwässer der Lütticher Straße und aufgenommen werden. Ebenso wird durch Rückhaltungen und eine gedrosselte Einleitung eine zusätzliche Belastung der Kanalisation vermieden. Ein Überlauf auf darunterliegende Grundstücke bei Starkregen kann durch die Neuplanung ausgeschlossen werden.  Thema Bürgerbeteiligung aus dem Schreiben vom 08.10.2013: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist ein Bestandteil des Bebauungsplanaufstellungs- und Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Alle Stellungnahmen und Eingaben, die im Zusammenhang mit der Planung eingehen, werden geprüft und abgewogen. Bei der Prüfung bleibt festzustellen, ob den Anregungen gefolgt und die Planung entsprechend angepasst wird. In der Bürgeranhörung wurde der aktuelle Stand der Planung vorgestellt, Änderungen sind zu diesem Stand noch möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen. Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war eine Änderung der Darstellung als „Gemischte Baufläche“ vorgesehen. In der Zwischenzeit hat es eingehende Gespräche mit der Bezirksregierung gegeben sowie eine Anfrage gemäß §34 LPIG. Die Landesplanung hat eine Empfehlung ausgesprochen, den als „Fläche für die Forstwirtschaft“ im Flächennutzungsplan 1980 dargestellten Bereich nunmehr als „Sondergebiet“ „für kleinflächigen Einzelhandel“ auszuweisen und Abstand von der zuvor vorgesehenen Änderung in „gemischte Baufläche“ zu nehmen. Begründet wurde dies mit der konkreten Planung des Einzelhändlers ALDI. Sofern es sich bei der Ansiedlung eines kleinflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche unter 800 m2 handelt, bestehen keine Bedenken gegen die die geplante Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes.   9 In die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers zählen nicht nur die Einwohner Preuswalds als potentielle Kunden, sondern hauptsächlich auch Kundschaft aus dem bestehenden Pendlerverkehr aus Richtung Kelmis (Belgien). Eine weitere Bebauung der Siedlung mit entsprechenden Geschäften oder die Planung eines Gewerbegebietes ist hier nicht vorgesehen. Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs. Die nächsten Geschäfte befinden sich an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner) von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B264 angewiesen.9Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916 .798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Positionspapier FuturaConsult zur Verträglichkeit vom 06.10.2016 Seite 30 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. 2014. Eine Nahversorgung für den Stadtteil Preuswald wurde von der Politik als wesentliches Mittel für die langfristige Stabilität und Lebensqualität im Stadtteil gesehen.  Die Waldrandlage der Siedlung Preuswald bleibt durch den Neubau einer ALDI Filiale erhalten. Die durch die Planung entfallende Fläche wird in unmittelbare Nähe wieder aufgeforstet. Eine hohe Schutzwürdigkeit , wie noch in der Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 beschrieben, ergab sich nach den detaillierten Einzelgutachten nicht mehr. (Siehe auch Stellungnahme 3.) Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 31 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 7. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 32 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist ein Bestandteil des Flächennutzungs-Änderungs- sowie des BebauungsplanAufstellungsverfahrens. Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen im Zusammenhang mit der Planung werden geprüft und abgewogen. Nach kritischer Prüfung bleibt festzustellen, ob den Anregungen gefolgt und die Planung entsprechend angepasst wird. In der Bürgeranhörung wurde der aktuelle Stand der Planung vorgestellt, Änderungen sind zu diesem Stand im weiteren Verfahrensverlauf noch möglich. (Siehe auch Stellungnahme zu 5.)  Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen. Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war eine Änderung der Darstellung als „Gemischte Baufläche“ vorgesehen. In der Zwischenzeit hat es eingehende Gespräche mit der Bezirksregierung gegeben sowie eine Anfrage gemäß §34 LPIG. Die Landesplanung hat eine Empfehlung ausgesprochen, den als „Fläche für die Forstwirtschaft“ im Flächennutzungsplan 1980 dargestellten Bereich nunmehr als „Sondergebiet“ „für kleinflächigen Einzelhandel“ auszuweisen und Abstand von der zuvor vorgesehenen Änderung in „gemischte Baufläche“ zu nehmen. Die Bezirksregierung Köln bestätigt , dass keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen, die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 137 an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist  Zu b) - Schutzwürdigkeit der Prüffläche: Der Verlust von Wald bei der Fläche (AM-MI-05) wurde bei der Abwägung der alternativen Standorte in Kauf genommen. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet.  Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass die Fläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Diese hat noch als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt.  Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,510. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft. (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3)  In der Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers zählen nicht nur die Einwohner Preuswalds als potentielle Kunden, sondern hauptsächlich auch Kundschaft aus dem bestehenden Pendlerverkehr aus Richtung Kelmis (Belgien). Eine weitere Bebauung der Siedlung mit entsprechenden Geschäften oder die Planung eines Fachmarkzentrums oder Gewerbegebietes ist nicht vorgesehen. Ein Standort mit überörtlicher Bedeutung soll durch die Begrenzung der Verkaufsfläche ausgeschlossen werden. 10 Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft“ Seite 33 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg-  Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Standorte für die Ansiedlung des Nahversorgers geprüft. Allerdings erfüllten diese entweder nicht die entsprechenden Anforderungen oder es entstanden Probleme bzgl. geschützter Gewässer. Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. Da hier der Belang der Versorgung der Bevölkerung und der Aufwertung des Stadtquartiers vorrangig zu betrachten ist, wird an dieser Stelle der Belang von Natur und Landschaft zurückgestellt. Die Waldrandlage bleibt der Siedlung weiterhin in großen Teilen erhalten. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Die Änderung der Darstellung erfolgt von „Flächen für die Forstwirtschaft“ in „Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 34 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 8. 10.11.2015 Seite 35 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 36 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist einheitlich geregelt und wird über Bekanntmachung in der Presse und Aushang vor Ort durchgeführt. Grundsätzlich besteht kein Anspruch, als Nachbar von Planverfahren direkt beteiligt zu werden. Von Seiten des Eigentümers besteht darüber hinaus die Pflicht sich über städtische Planungen zu informieren.  Die Lärmschutzwand sowie die Aufschüttung werden in einem Abstand von ca. 5 m von der geplanten Wohnbebauung im Süden des Plangebietes errichtet. Es liegt hier weder eine Grenzbebauung noch eine Verletzung der Abstandflächen vor. Durch die Höhe der Aufschüttung sowie die darauf errichtete Lärmschutzwand wird der Nachbar dort nicht nur vor Lärm des geplanten Nahversorgers geschützt; die Aufschüttung mit Lärmschutzwand wirken auch als Sichtschutz zugunsten der Nachbarn. Die Privatsphäre bleibt somit gewahrt.  Die Aussicht wäre hier nur Richtung Lebensmitteldiscounter „gestört“. Die Lärmschutzwand soll jedoch entsprechend gestaltet und mit Efeu oder ähnlicher Bepflanzung gestaltet werden.  Aufgrund der Planung wird eine Neuplanung des Kanalsystems und der Entwässerung auf dem Grundstück erforderlich. Das Wasser, das sich zuvor auf dem Waldgrundstück gestaut hat, wird mit Hilfe einer Regenrückhaltung (Staukanal) gesammelt und gedrosselt auf 10l/s in die Kanalisation in das Trennsystem eingeleitet. Mit einer Verschärfung der Situation aufgrund der höheren Versiegelung und der Aufschüttung ist nicht zu rechnen.  Eine konkrete Planung für die Werbeanlagen des Nahversorgers gibt es zum derzeitigen Verfahrensstand nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der Höhe und der Entfernung der Werbeanlagen wird diese Beleuchtung nachts nicht stören, zudem wird diese von der Aufschüttung / Lärmschutzwand noch abgeschirmt. Das Gebäude sowie die Lärmschutzwand wirken sich auf den südlichen Verlauf der Sonne nicht störend aus.  Aufgrund der Aufschüttung und der geplanten Schallschutzwand werden die Abgasbelastungen sehr geringfügig sein.  Die Aufschüttung wird in ca. 5 m Abstand zu der geplanten Wohnbebauung erfolgen, mit etwaigen Schäden am geplanten Wohngebäude ist nicht zu rechnen.  Ausschließlich durch den Neubau einer ALDI Filiale kann nicht von einer Wertminderung des Grundstücks gesprochen werden. Es gibt bisher keine konkreten Faktoren, die auf eine Wertminderung hinweisen.  Das Flurstück 566 musste zur ordnungsgemäßen Erschließung des Grundstückes des Eingabenstellers erworben werden.  Die komplette Waldfläche wird im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen 1:1 ausgeglichen, zudem erfolgt zusätzlich ein Ausgleich der errechneten Ökopunkte. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe neu aufgeforstet. Bei der Bestandsaufnahme des Grundstückes wurden keine einzelnen erhaltenswerten Bäume aufgenommen, da hier die komplette Waldfläche in ihrer Wertigkeit berechnet wird. Nur durch die Entfernung der Bäume ist eine städtebauliche Planung an dieser Stelle überhaupt möglich. Die Abwägung zwischen Baumschutz und den Zielen dieser Planung findet im Bebauungsplanverfahren statt. Wichtiger Bestandteil Seite 37 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss der Prüfung der Umweltbelange stellt der Umweltbericht dar, der im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt wird.  Zu diesem Zeitpunkt der Planung (Stand: Frühzeitige Beteiligung) lagen konkrete Details noch nicht vor. Man befindet sich hier noch in der Entwurfsplanung. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück detaillierter dargestellt.  Aufgrund der Begrenzung durch den Unteren Backertsweg und des nördlichen Fußweges ist es nicht möglich, das Plangebiet um 5 m nach rechts zu verschieben. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 38 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 9. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 39 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Schutzwürdigkeit der Prüffläche: Der Verlust von Wald bei der Fläche (AM-MI-05) wurde bei der Abwägung der alternativen Standorte in Kauf genommen. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. 11  Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass die Fläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Diese hat noch als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt. Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,511. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft. (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3)  Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag weist hier kein Feuchtbiotop aus. Es handelt sich hier um temporäres Stillgewässer welches sich einer zeitweisen wasserführenden Rinnenstruktur und der Einleitung des Niederschlagwassers aus der Entwässerung der B264 ergibt.  Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte der Landschaftsplanung aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen. Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war eine Änderung der Darstellung als „Gemischte Baufläche“ vorgesehen. In der Zwischenzeit hat es eingehende Gespräche mit der Bezirksregierung gegeben, die eine Empfehlung ausgesprochen haben, den Bereich als Sondergebiet für kleinflächigen Einzelhandel auszuweisen. Hier wird der Bereich des Plangebietes (gemäß Masterplan 2030 Stadt Aachen) von einer Forstfläche in eine Sondergebietsfläche geändert. Eine entsprechende Anfrage gem. § 34 LPIG wurde gestellt. Die Bezirksregierung Köln bestätigt , dass keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen, die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 137 an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. (Siehe auch Stellungnahme 6.)  Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt, alle Wohngebäude in direkter Nachbarschaft, einschließlich des noch nicht realisierten auf Flurstück 915, wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen. An der Anlieferung der geplanten ALDI Filiale ist Richtung Wohnbebauung im Südwesten die Errichtung einer Schallschutzwand geplant, die im Bebauungsplan festgesetzt wird. Im B-Plan ist eine Lärmschutzwand vorgesehen, die nur an der tiefsten Stelle der Senke zum Nachbargrundstück (Flurstück 915) insgesamt ca. sieben Meter misst. Dort wo die Privatstraße abzweigt wird beträgt die Höhe über dem Gehweg Lütticher Straße ca. 3m. Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft“ Seite 40 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, der in der Regel generell durch Preuswald führt. Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend und wird in Richtung Preuswald nach Westen verschoben neu angelegt. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß- und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von allen Seiten fußläufig (und barrierefrei) problemlos erschlossen und gequert werden kann. Die Ausfahrt des Unteren Backertsweges wurde hinsichtlich der Linksabbiegespur Richtung Aachen im Verkehrsgutachten geprüft. Die Verkehrsqualität der Ausfahrt wird mit „gut“ eingestuft. Es ist hier, selbst im Berufsverkehr, mit geringen Wartezeiten zu rechnen. Die gesamte Planung wird mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt.  Der benannte Straßenbahndamm aus dem Jahre 1907 parallel zum Unteren Backertsweg ist von der Planung nur unwesentlich betroffen. In der Denkmalliste ist dieser nicht eingetragen. Eine Denkmaleigenschaft liegt gemäß Unterer Denkmalbehörde nicht vor.  Im Bereich der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar sind. Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße sind aufgrund der geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die Versorgung der Siedlung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl (1874 Einwohner) von Preuswald ist ein Lebensmitteleinzelhändler auf die zusätzliche Wahrnehmung durch Kundschaft von der B264 angewiesen12. Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Weitere im Vorfeld geprüfte Standorte lagen schon jenseits der Bahnlinie Richtung Belgien (Flur 67 / Flurstücke 916 .798 und 782) und waren damit noch schlechter angebunden. Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. Eine Nahversorgung für den Stadtteil Preuswald wurde von der Politik als wesentliches Mittel für die langfristige Stabilität und Lebensqualität im Stadtteil gesehen. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. 12 Positionspapier FuturaConsult zur Verträglichkeit vom 06.10.2014 Seite 41 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 10. 12.11.2015 Seite 42 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 43 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 44 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 45 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 46 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Für die reibungslose Erschließung über den Unteren Backertsweg ist die Anpassung des Geländes zwingend notwendig. Aufgrund des Geländeverlaufs mit einem Höhenverlauf von ca. 6 m über die gesamte Strecke, wäre die Ansiedlung einer Bebauung ohne Aufschüttung des Geländes nicht denkbar.  Der benannte Straßenbahndamm aus dem Jahre 1907 parallel zum Backertsweg ist von der Planung nur unwesentlich betroffen. In der Denkmalliste ist dieser nicht eingetragen.  Die Terminfestlegung erfolgte bereits frühzeitig unter Berücksichtigung von anderen Terminen, Verfügbarkeit des Raumes etc. Der Termin des St- Martin-Zuges war der Verwaltung leider nicht bekannt; aber alle Termine im Stadtteil können dabei auch nicht berücksichtigt werden.  Im Zuge des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens wurden verschiedene Umweltbelange durch Fachgutachten untersucht (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bodengutachten und Umweltbericht). Es bestehen aufgrund der Planung keine erheblichen Bedenken. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die benannten 7.500 m² beinhalten ebenso den bereits versiegelten Wander-/ Kletterwaldparkplatz, dessen Flächen ca. 900 m² ausmacht.  Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Eine Querungsfurt ist unter diesen Bedingungen ausreichend und wird in Richtung Preuswald nach Westen verschoben neu angelegt. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von allen Seiten fußläufig (und barrierefrei) problemlos erschlossen und gequert werden kann. Eine zusätzliche Gefährdung der Kinder und Jugendlichen kann somit ausgeschlossen werden. Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, die der in der Regel bereits durch Preuswald fahren.  Die Problematik des Fahrradverkehrs an der Ein- und Ausfahrt ist bekannt und soll wie folgt gelöst werden: Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant. Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt.  Das Plangebiet sowie die nördlich und östlich angrenzenden Flächen unterliegen dem Landschaftsschutz. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte der Landschaftsplanung aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die bestehenden textlichen Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den genannten Bereich, die den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes widersprechen, werden gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG) mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes nicht widersprochen hat. (Siehe auch Stellungnahme 7.) Seite 47 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Im Zuge des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens wurden verschiedene Umweltbelange durch Fachgutachten untersucht (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bodengutachten und Umweltbericht). Es bestehen aufgrund der Planung keine Bedenken. Auf dem Plangebiet sind kaum Tierarten aufgenommen worden, aufgrund der direkten Lage an der Lütticher Straße ist es hier für die meisten Tierarten zu lärmintensiv.  Das benannte vorhandene Ladenzentrum in der Reimser Straße entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen eines modernen Nahversorgers. Die genannte Gesamtfläche dieses Ladenzentrums liegt bei ca. 300 m², selbst kleine Unternehmen können hier nicht untergebracht oder wirtschaftlich betrieben werden. (Siehe auch Stellungnahmen 1., 2. und 23.)  Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer, alle angrenzenden Wohngebäude, wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen. (Siehe auch Stellungnahme 5.) Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, die der in der Regel bereits durch Preuswald fahren. Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität kann somit ausgeschlossen werden.13  Eine konkrete Planung für die Werbeanlagen des Nahversorgers gibt es zum derzeitigen Planungszeitpunkt nicht. Durch die Lage in der 20m Anbauverbotszone und 40m Anbaubeschränkungszone der Bundestrasse 264 (Lütticher Straße) erfordern die Werbeanlagen die Zustimmung des Landesbetriebes Straßen NRW. Die Werte des Lichtimmissionserlasses müssen eingehalten werden. Störende Lichtimmissionen sind damit auszuschließen.  Biotopverbund: Es ist mit keiner Beeinträchtigung des Biotopverbundes zu rechnen. Der Umweltbericht erwartet in der Bestandbeschreibung14 keine Auswirkungen der Planung auf das nahegelegene Biotop „Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg“. Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass, die die Prüffläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. (siehe auch Stellungnahme 3.) Der Umweltbericht15 beschreibt zum Thema Klima die Lage des Plangebiet in einer Kaltluftbahn, die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes keine räumliche Verbindung zum klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. „Trotz der Planung und damit einhergehenden leichten verkehrlichen Zunahmen um etwa 10 % wird sich die lufthygienische Situation nur in geringem Maße verschlechtern, zumal davon auszugehen ist, dass die dortige lufthygienische Situation entlang der Lütticher Straße mit guter Durchlüftung im Vergleich zu innerstädtischen dicht bebauten Hauptverkehrsstraßen als sehr moderat zu bewerten ist.“16 Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. „Verkehrsplanerische Beratung und Verkehrsgutachten im Rahmen des "VEP Preuswald“ zur Errichtung eines Aldi-Marktes“ BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand 11/2015 Seite 16 ff. 13 14 Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg –Stand 02.05.2016, – Kapitel 1.2.2.1.,.Seite 10 Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg –Stand 02.05.2016, – Kapitel 1.2.5 ff.Seite 17 16 Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg –Stand 02.05.2016, –Kapitel 1.2.5.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben, Seite 18 15 Seite 48 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 11. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 49 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12.11.2015 Seite 50 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Der benannte Straßenbahndamm aus dem Jahre 1907 parallel zum Unteren Backertsweg ist von der Planung nur unwesentlich betroffen. In die Denkmalliste ist dieser nicht eingetragen.  Das vorhandene Ladenzentrum, ehemaliger Spar-Markt, in der Reimser Straße entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen eines modernen Discounters. (Siehe auch Stellungnahmen 1. , 2. und 23.) Die genannte Gesamtfläche dieses Ladenzentrums liegt bei ca. 300 m², selbst kleine Unternehmen können hier nicht untergebracht oder wirtschaftlich betrieben werden. Außerdem fehlen Flächen für Stellplätze.  Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Standorte für die Ansiedlung des Nahversorgers geprüft. Allerdings erfüllten diese entweder nicht die entsprechenden Anforderungen oder es entstanden Probleme bzgl. geschützter Gewässer. Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. Die benannten 7.500 m² beinhalten ebenso den bereits versiegelten Wander-/ Kletterwaldparkplatz, dessen Flächen ca. 900 m² ausmacht. Die Waldrandlage bleibt der Siedlung in großen Teilen erhalten.  Der besagte Tüljebach verläuft lediglich auf dem benachbarten Grundstück. Auf dem Grundstück selber entstehen sich, aufgrund des abschüssigen Geländeverlaufs, immer wieder temporäre Wasser- / Regeansammlungen, welche vom Hang in das Grundstück fließen und unten in der Senke verbleiben. Im Zuge der Planung kommt es zusätzlich zu einer Neuplanung der Entwässerung. Die Einleitung in das Trennsystem der STAWAG erfolgt aus Gründen der Kanalhydraulik und des Hochwasserschutzes gedrosselt.  Im Zuge des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens wurden verschiedene Umweltbelange durch Fachgutachten untersucht (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bodengutachten und Umweltbericht). Es bestehen aufgrund der Planung keine Bedenken. Im Plangebiet sind kaum Tierarten aufgenommen worden, aufgrund der direkten Lage an der Lütticher Straße ist es hier für die meisten Tierarten zu lärmintensiv.  Die Anforderung eines Nahversorgers an eine Liegenschaft haben eine entsprechende Größe zur Folge, dabei muss nicht nur die reine Verkaufsfläche betrachtet werden sondern auch Anforderungen aus der Logistik, den geforderten Stellplatznachweisen und weiteren Auflagen. Es handelt sich bei dieser Planung schon um einen kleinflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von unter 800 m². Eine kleinere und kompaktere Lösung ist kaum möglich.  Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den Unteren Backertsweg soll als Gehwegüberfahrung ausgebildet werden. Dadurch wird der Fuß- und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Hier erfolgen noch weitere Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 51 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 12. 11.11.2015 Seite 52 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von allen Seiten fußläufig und barrierefrei und dadurch problemlos erschlossen und gequert werden kann. Eine zusätzliche Gefährdung der Kinder und Jugendlichen kann somit ausgeschlossen werden. Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, die der in der Regel generell durch Preuswald fahren. Laut Verkehrsgutachten, ist eine Ampel entbehrlich. Ob eine Lichtsignalanlage an der Lütticher Straße zu installieren ist wird derzeit geprüft, Abstimmungen mit dem Landesbetrieb NRW finden diesbezüglich noch statt. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen Seite 53 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 13. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 13.11.2015 Seite 54 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten empfiehlt ebenso eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße. Die Installation einer Ampelanlage wäre dann aufgrund des vorliegenden Verkehrssgutachtens an dieser Stelle nicht mehr notwendig. Ob an eine Lichtsignalanlage an der Lütticher Straße zu installieren ist wird derzeit geprüft, hier finden noch Abstimmungen mit dem Landesbetrieb NRW statt. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen Seite 55 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 14. 12.11.2015 Seite 56 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Im Zuge der Entwurfsplanung wurden mehrere Varianten für den Standort der Anlieferung geprüft. Die Überprüfung mithilfe der Lkw-Schleppkurven im Verkehrsgutachten ergab, dass eine Anlieferung auf der Seite Richtung Unterer Backertsweg nicht möglich ist. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung war, dass dieser vordere Bereich als Ersatz für die Kletterparkstellplätze dient und querende Fußgänger Verkehre Richtung Waldweg/Maria im Tann aufweist. Die besondere Gefahr bei LKW-Anlieferungen liegt im Rückwärtsrangieren. Deswegen wurde abgewogen diese Verkehre nicht die Fußgängerströme kreuzen zu lassen. Die Lärmbelastungen werden durch die im Gutachten des Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer beschriebenen Maßnahmen eingedämmt. Aufgrund der Zufahrt über den vorhandenen Unteren Backertsweg ist es nicht möglich, das Plangebiet nach Nord-Osten zu verschieben.  Das Gebäude sowie die Lärmschutzwand liegen nördlich des geplanten Nachbargebäudes. Sie wirken sich auf die Belichtung des Gebäudes nicht störend aus.  Aufgrund der Notwendigkeit zu unterirdischen Rückhaltemaßnahmen im Rahmen der Entwässerung und des Hochwasserschutzes ist der Bau einer Tiefgarage an dieser Stelle nicht möglich.  Ein Lebensmittel-Discountmarkt hat eine geringere Flächenanforderung als ein Vollsortimenter (z.B. REWE, EDEKA). Bei der geplanten Filiale handelt es sich zudem um eine kleinflächige Filiale mit einer Verkaufsfläche unter 800 m². Eine kleinere und kompaktere Lösung ist kaum möglich. Der genannte REWE-City an der Schanz verfügt über eine Verkaufsfläche von ca. 670 m². Konzepte über mehrere Etagen und Tiefgaragenstellplätze finden in Lagen wie Preuswald außerhalb der Innenstadt kaum Akzeptanz durch die Konsumenten. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 57 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 15. 11.11.2015 Stellungnahme der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von allen Seiten fußläufig (und barrierefrei) problemlos erschlossen und gequert werden kann. Eine zusätzliche Gefährdung der Kinder und Jugendlichen kann somit ausgeschlossen werden. Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, die der in der Regel generell durch Preuswald fahren. Ob an eine Lichtsignalanlage an der Lütticher Straße zu installieren ist wird derzeit geprüft, hier finden noch Abstimmungen mit dem Landesbetrieb NRW statt. Laut Verkehrsgutachten ist diese entbehrlich. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Seite 58 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 16. 12.11.2015 Seite 59 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Am Unteren Backertsweg wird entlang des Grundstücks ein Gehweg hergestellt, das Plangebiet selber ist so angelegt, dass es von allen Seiten fußläufig (und barrierefrei) problemlos erschlossen und gequert werden kann. Eine zusätzliche Gefährdung der Kinder und Jugendlichen kann somit ausgeschlossen werden. Es ist aufgrund des Nahversorgers mit geringfügigen Mehrverkehren zu rechnen, da die Kundschaft hauptsächlich aus Pendlerverkehr bestehen wird, die der in der Regel generell durch Preuswald fahren.  Der derzeitige Wander- / Kletterwaldparkplatz wird auf dem Plangebiet mit 25 Stellplätzen ersetzt, diese werden durchgängig für öffentlich zugänglich sein. Abwägungsvorschlag: Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen, den Anregungen in Teilen zu folgen Seite 60 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 17. 06.11.2015 Stellungnahme der Verwaltung:  Es werden im Plangebiet ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt; und als Bestandteil in den Durchführungsvertrag aufgenommen, durch den sich der Vorhabenträger zur Umsetzung der Planung (Vorhaben- und Erschließungsplan) verpflichtet. Abwägungsvorschlag: Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen, den Anregungen zu folgen. Seite 61 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 18. 13.11.2015 Seite 62 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 63 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt, alle angrenzenden Wohngebäude, wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen. Die Lärmschutzwand wird entsprechend gestaltet und mit Efeu oder ähnlicher Bepflanzung gestaltet. Zu diesem Zeitpunkt der Planung erschien es schwierig bereits konkrete Details darzulegen. Man befindet sich hier noch in der Entwurfsplanung. Das Lärmschutzgutachten wird zur öffentlichen Auslegung mit ausgelegt und wird damit jedem zugänglich gemacht.  Die Lärmschutzwand wird entsprechend gestaltet und mit Efeu oder ähnlicher Bepflanzung versehen.  Die Ausfahrt des Unteren Backerstweges wurde hinsichtlich der Linksabbiegespur Richtung Aachen im Verkehrsgutachten geprüft und bezüglich der Verkehrsqualität als „gut“ eingestuft. Es ist selbst im Berufsverkehr mit geringen Wartezeiten zu rechnen.  Die Problematik des Fahrradverkehrs an der Ein- und Ausfahrt ist bekannt und soll mittels einer geplanten Rechtsabbiegerspur geplant aus Richtung Aachen kommend -gelöst werden. Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den Unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Hierdurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. Abwägungsvorschlag: Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen in Teilen zu folgen. Seite 64 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 19. Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 13.11.2015 Seite 65 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 66 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Standorte für die Ansiedlung des Nahversorgers geprüft. Allerdings erfüllten diese entweder nicht die entsprechenden Anforderungen oder es entstanden Probleme bzgl. geschützter Gewässer. Die jetzige Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist.  Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Der Verlust von Wald bei der Fläche (AM-MI-05) wurde bei der Abwägung der alternativen Standorte in schließlich in Kauf genommen. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass die Fläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Diese hat noch als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt.  Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,5 17. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft 18.  Die Waldrandlage bleibt der Siedlung Preuswald weiterhin in großen Teilen erhalten.  Die Ausfahrt des Unteren Backertsweges wurde hinsichtlich der Linksabbiegespur Richtung Aachen im Verkehrsgutachten geprüft. Die Verkehrsqualität der Ausfahrt wir mit „gut“ eingestuft. Es ist hier, selbst im Berufsverkehr, mit geringen Wartezeiten zu rechnen.  Die Problematik des Fahrradverkehrs an der Ein- und Ausfahrt ist bekannt und soll wie folgt gelöst werden: eine entsprechende Beschilderung als Warnhinweis und eine mögliche Anpassung des Bodenbelags zur Entschleunigung. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg sollals Gehwegüberfahrung ausgebildet werden. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt. 17 Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft“ 18 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3, S. 3 ff., Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Seite 67 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben eine schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt, alle angrenzenden Wohngebäude, wurden in diese Lärmschutzuntersuchung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitung der Grenzwerte von 55 dB (A) festzustellen.  Das benannte vorhandene Ladenzentrum, ehemaliger Spar-Markt, in der Reimser Straße entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen eines modernen Nahversorgers. (siehe auch Stellungnahmen 1. , 2. und 23 ) Die genannte Gesamtfläche dieses Ladenzentrums liegt bei ca. 300 m², selbst kleine Unternehmen können hier nicht untergebracht oder wirtschaftlich betrieben werden. Stellplatzflächen fehlen zudem. Die Anforderungen modernen Einzelhandels nach Logistik (LKW-Anlieferung), Lagermöglichkeiten, Stellplätzen, vor allem aber Verkaufsfläche können nicht untergebracht werden. Abwägungsvorschlag: Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen in Teilen zu folgen. Seite 68 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 20. 11.11.2015 Seite 69 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass die Fläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Diese hat noch als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt. Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,5*19. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft. (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3)  Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte der Landschaftsplanung aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Verfahren der 137. FNP-Änderung durchgeführt. Hier wird der Bereich des Plangebietes von der Darstellung Wald in eine M-Darstellung geändert. Die Bezirksregierung Köln hat bereits eine positive Anpassungserklärung gemäß § 34 Abs. 1 LPlG NRW abgegeben. (siehe auch Stellungnahme 6.) Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Die benannten 7.500 m² beinhalten ebenso den bereits versiegelten Wander-/ Kletterwaldparkplatz, dessen Fläche ca. 900 m² ausmacht. Die Waldrandlage bleibt der Siedlung weiterhin in großen Teilen erhalten.  Die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung sind durch Fachgutachten vertieft geprüft und bewertet worden (Umweltbericht). Im Ergebnis und unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Planung keine schädlichen Eingriffe für die Schutzgüter Tier, Mensch und Natur zur Folge, die nicht ausgeglichen werden.  Die Planung wird keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Im Zuge der Planung kommt es zusätzlich zu einer Neuplanung des Entwässerung. Im Plangebiet befindet sich keine Grundwassermessstelle20. Es liegt sowohl außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen 19 20 Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft“ Quelle: Grundwassermessstellenkataster Seite 70 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 21. 12.11.2015 Seite 71 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 72 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 73 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Aufgrund der Planung kommt es zu einer Neuplanung des Kanalsystems und der Entwässerung auf dem Grundstück. Im Rahmen dieser Neuplanung werden ein Staukanal zusätzliche Rückhaltungsmöglichkeiten erstellt. Die Stauung auf dem Gelände gewährleistet, dass es möglich ist das Regenwasser über ein Drosselorgan in das Trennsystem einzuleiten. Dadurch kann vermieden werden, dass bei Starkregenereignissen das System stärker belastet wird als jetzt.. Mit einer Verschärfung der Situation aufgrund der höheren Versiegelung und der Aufschüttung ist nicht zu rechnen.  Der Fußweg soll bzgl. Beleuchtung und Winterdienst qualifiziert werden, soweit es erforderlich ist. Die Ausfahrt des Unteren Backertsweges wurde hinsichtlich der Linksabbiegespur Richtung Aachen im Verkehrsgutachten geprüft. Die Verkehrsqualität der Ausfahrt wird mit „gut“ eingestuft. Es ist hier, selbst im Berufsverkehr, mit geringen Wartezeiten zu rechnen.  Thema Unfallschwerpunkt: Das Verkehrsgutachten empfiehlt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h an dieser Stelle der Lütticher Straße, somit wäre die Überquerung der Lütticher Straße, vor allem in den Morgenstunden für Schulkinder, sicherer gestaltet. Aus Richtung Aachen ist eine Rechtsabbiegerspur geplant, Der Fahrrad- und Fußgängerüberweg über den unteren Backertsweg wird als Gehwegüberfahrung ausgebildet. Dadurch wird der Fuß und Radweg besonders hervorgehoben und geschützt.  Es soll grundsätzlich verhindert werden, dass hier ein Schleichweg über den Fußweg (Waldweg) entsteht. Dies kann aber über das Bauleitplanverfahren nicht geregelt werden. Im Rahmen des Durchführungsvertrages können ggf. Sperrvorrichtungen (Sperrbalken, Schranke) für die Einmündung des neu zu erstellenden Waldweges in den Unteren Backertsweg vorgesehen werden.  Es ist korrekt, dass man auf Kundschaft der Pendler zusätzlich angewiesen ist, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Da es aber dadurch laut Verkehrsgutachten nicht zu erheblichen zusätzlichen Mehrverkehren kommt , das Verkehrsgutachten geht von „(…) zusätzlich rund 1490 Kfz-Fahrten an einem Normalwerktag“21aus, ist eine zusätzliche Belastung durch Verkehrslärm und somit Abgase auszuschließen. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen 21 Verkehrsplanerische Beratung und Verkehrsgutachten im Rahmen des "VEP Preuswald“ zur Errichtung eines Aldi-Marktes“ BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand 11/2015, Seite 16 Seite 74 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 22. 27.10.2015 Seite 75 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Der besagte Tüljebach verläuft auf dem benachbarten Grundstück. Auf dem Grundstück selber befindet sich, aufgrund des abschüssigen Geländeverlaufs, immer wieder temporäres Stillgewässer. Ein Teil der Wasseransammlung besteht aus dem offenen Flies in das die Oberflächenwasser der B264 eingeleitet werden .Im Zuge der Planung kommt es zusätzlich zu einer Neuplanung der Entwässerung. Anfallendes Wasser wird vor der Einleitung in das Trennwassersystem zurückzuhalten und gedrosselt eingeleitet. Die Einleitung darf nach Angaben der STAWAG 10 l/s nicht übersteigen um das bereits ausgelastete Kanalsystem nicht zu überlasten. Anfallende Oberflächenwasser der Stellplätze werden vorgeklärt. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen Seite 76 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss 23. 13.11.2015 Seite 77 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 78 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Seite 79 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Stellungnahme der Verwaltung:  Die Stadt Aachen führt derzeit ein Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 durch. Der Plan wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 beschlossen. Bis dahin gelten die Darstellungen des aktuellen Landschaftsplanes der Stadt Aachen aus dem Jahre 1988. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des derzeit geltenden Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. Im Landschaftsplan ist dieser Bereich als „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet. Für den Bereich entlang der Lütticher Straße ist im Landschaftsplan „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte des Landschaftsplanes aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die bestehenden textlichen Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den genannten Bereich, die den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes widersprechen, werden gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG) mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes nicht widersprochen hat.  Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen. Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war eine Änderung der Darstellung als „Gemischte Baufläche“ vorgesehen. In der Zwischenzeit hat es eingehende Gespräche mit der Bezirksregierung gegeben, die eine Empfehlung ausgesprochen haben, den Bereich als Sondergebiet für kleinflächigen Einzelhandel auszuweisen. Hier wird der Bereich des Plangebietes (gemäß Masterplan 2030 Stadt Aachen) von einer Forstfläche in eine Sondergebietsfläche geändert. Eine entsprechende Anfrage gem. § 34 LPIG wurde gestellt. (Siehe auch Stellungnahme 6.) Die Bezirksregierung Köln bestätigt , dass keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen, die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 137 an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.  Die Errichtung eines Nahversorgers dient dem Wohl der Allgemeinheit. Die Siedlung Preuswald ist mit Gütern des täglichen Bedarfs unterversorgt, ein Nahversorger kommt vor allem für die älteren Bewohner ohne Pkw als auch jungen Familien zu Gute. Die Liegenschaft wurde von der Stadt Aachen ausgewählt, da sie aufgrund der zentralen Lage an der Lütticher Straße sowie der guten fußläufigen Erreichbarkeit aus dem Kerngebiet des Stadtteils als Standort für die Ansiedlung eines Nahversorgers besonders geeignet ist. Bei der Durchführung kommt es zu einer notwendigen Stärkung und städtebaulichen Aufwertung der bestehenden Siedlung Preuswald. Eine Nahversorgung für den Stadtteil Preuswald wurde von der Politik als wesentliches Mittel für die langfristige Stabilität und Lebensqualität im Stadtteil gesehen. Durch die begleitenden Eingrünungsmaßnahmen erfolgt eine Einbindung in die Umgebung, die im Wesentlichen durch den umliegenden Wald geprägt ist. Es ergeben sich keine wesentlichen Ein- und Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die Filter-, Puffer und Regulationsfunktionen des Bodens, die klimatische Situation und auf die Hochwassersituation im Plangebiet. Denkmäler, Bodendenkmäler und schutzwürdige Böden liegen nicht vor. Es findet ein multifunktionaler Ausgleich der Waldfläche statt. Im Rahmen des Ausgleiches wird eine Fläche von ca. 11.679 m² in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 km) neu aufgeforstet. Diese, zurzeit als Weide genutzte private Fläche grenzt bereits an ein Waldgebiet (Stilllegungsfläche Friedrichswald). Im Gegensatz zur Fläche (AM-MI-05) liegt diese ungestört und ist dreiseitig vom städtischen Wald umgeben. Sie verfügt nach der Aufforstung über ein hohes Entwicklungspotential als heimischer Laubforst mit einem Biotopwert von 0,6. Die verbleibenden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag errechneten Wertepunkte für den Ausgleich werden über ein Ökokonto der Stiftung Rheinischen Kulturlandschaft ausgeglichen. Den gesetzlichen Anforderungen an den Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft wird damit entsprochen. Seite 80 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss  Im Zuge des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt und es wurden zudem verschiedene Umweltbelange durch Fachgutachten untersucht (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bodengutachten und Umweltbericht). Es wurde alternativ eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eignung als Einzelhandelsstandort geprüft. (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Da es sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben. Der Verlust von Wald bei der Fläche (AM-MI-05) wurde bei der Abwägung der alternativen Standorte bzw. der Wahl dieses Standortes berücksichtigt und in die Ausgleichsbilanzierung mit aufgenommen.. Die im Verlauf des Verfahrens erstellten detaillierten Gutachten gaben Anlass die Fläche (AM-MI-05) geringer zu bewerten als es noch die Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen vom 24.02.2014 tat. Diese hat noch als mögliche Auswirkungen einer Durchführung der Planung auf dieser Fläche (AM-MI-05) zwei Auswirkungen als „Sehr erheblich bewertet“. Dieses sind die Schutzgüter Boden und die Biotoptypen. Für das Schutzgut Boden haben das Gutachten des Ingenieurbüros Herbst vom 16.01.2105 und die zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 kein Vorliegen von Archivböden ergeben. Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.2 letzter Absatz wird dies auch aus Sicht der Geländemorphologie bestätigt. Für die Biotoptypen ergab sich bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ebenfalls eine andere Bewertung: Die Großteil der Fläche ist ein Laubholzforst eingeführter Baumarten (Roteichen) mit dem Biotopwert 0,522. Zum Vergleich: Ein Laubholzforst einheimischer Baumarten wird mit dem Biotopwert 0,8, sogar ein Fichtenforst noch höher mit einem Biotopwert 0,6 eingestuft. (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kap. 3.3).  Die vorhandenen Räumlichkeiten des ehemaligen „Ladenzentrums“ sind mit 300m² nicht ausreichend für einen modernen Discountmarkt. Für die langfristige Tragfähigkeit einer Entwicklung in Preuswald ist es wichtig, dass hinter einer Investition auch ein Unternehmen steht, dass sich langfristig z.B. über Zeiträume von 15 Jahren bindet. Die Beispiele in der Vergangenheit in Preuswald zeigen, dass gerade bei der geringen Mantelbevölkerung von ca. 1850 Einwohnern es auch für Einzelkaufleute schwierig ist sich am Markt zu halten.23 Es gibt für die Innenstädte auch Konzepte mit kleineren Flächen. Betrachtet man aber die Anforderung der Mitbewerber z.B. an einen Rewe-City mit einer Mindestfläche von 500 m² -1000 m² und der Anforderung „Städte mit 100.000 Einwohnern, City-Lage, Stadtteilzentren, hochverdichtete Nahversorgungsschwerpunkte“ 24 wird klar das eine ALDI-Filiale mit 799 m² keine zu große Lösung ist.  Filial-Konzepte sind nicht beliebig in der Fläche „skalierbar“ da sie in Logistik und Betriebskonzepte eingebunden sind. Vollsortimenter z.B. beginnen derzeit erst mit Verkaufsflächenzahlen von über 1000 m² um sich über Angebotstiefe, Differenzierung und vor allem Frischebereiche mit nicht unerheblichem Platzbedarf z.B. von Discountern absetzen zu können. Das Aldi-Konzept wiederum optimiert Betriebsabläufe zum Preisvorteil für Kunden, was aber wiederum z.B. LKW-Rampen, Lagerflächen und orthogonale stützenfreie Grundrisse voraussetzt. Die beiden kleineren Flächen können zwar selbständig agieren sind jedoch für Ihre Tragfähigkeit auf den Frequenzbringer ALDI angewiesen und differenzieren sich durch Ihr Angebot von diesem (z.B. Bäcker, Café Zeitschriften). Man kann daraus alleine die einzelne Tragfähigkeit von 120 m²-Verkaufs-Flächen ableiten. 22 Die genannten Biotopwerte beziehen sich auf den „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Natur und Landschaft Positionspapier FuturaConsult zur Verträglichkeit vom 06.10.2014 24 (https://immobilien.rewe.de/expansion/) 23 Seite 81 von 82 Änderung Nr. 137 FNP u. Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg-  Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Offenlagebeschluss Es handelt sich bei dieser Planung um einen kleinflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m². Eine kleinere und kompaktere Lösung ist aus Sicht des Vorhabenträgers kaum möglich. Abwägungsvorschlag: Es wird empfohlen, den Anregungen für beide Bauleitplanverfahren nicht zu folgen. Für das Flächennutzungsplanverfahren haben die Anregungen keine Relevanz. Auf der Ebene des B-Plans wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen Seite 82 von 82 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Abwägungsvorschlag zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen von 1980 und zum Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg für den Bereich zwischen Lütticher Straße und Unterer Backertsweg (zur Offenlage) Lage des Plangebietes und des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes1980 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis zum Abwägungsdokument: Zu jeder Eingabe erfolgt die Stellungnahme Verwaltung. Fett hervorgehoben steht jeweils am Ende der Ausführungen der Beschlussvorschlag. Sofern keine Differenzierung zwischen den beiden parallel laufenden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) erfolgt, gelten die Beschlussvorschläge für beide Verfahren. Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 1. Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 10.12.2015 .................................................................................................... 3 2. Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft - STAWAG, vom 11.12.2015 ..................................................................... 8 3. Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt – Untere Wasserbehörde, vom 03.12.2015 ................................................. 10 4. Thyssengas - Erdgaslogistik, vom 27.10.2015 ....................................................................................................... 15 5. Regionalforstamt Rureifel – Jülicher Börde, vom 24.11.2015 ............................................................................... 22 6. Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen- Düren- Köln e.V., vom 25.11.2015 ................................. 24 Seite 2 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 1. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 10.12.2015 Seite 3 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 4 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 5 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Anbauverbotszone: Das geplante Gebäude liegt außerhalb der 20 m-Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG. Innerhalb dieser Anbauverbotszone sind Stützwände und eine Schallschutzwand geplant. Die Abstimmung mit Straßen NRW über die Erteilung einer Ausnahme erfolgt zur Zeit. Im weiteren Verfahren und der Planung wird Straßen NRW gemäß § 9 Abs. 2 FStrG beteiligt, da das geplante Gebäude zu einem untergeordneten Teil sowie eine weitere Schallschutzwand teilweise innerhalb der 40 m-Anbaubeschränkungszone liegen. Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bestehen nicht.  Lärm: Zum Schutz der direkten Nachbarbebauung (Flurstück 915) werden im westlichen Plangebiet, zur Abschirmung der von der Stellplatzanlage sowie der Anlieferung ausgehenden Gewerbelärmimmissionen zwei Schallschutzwände installiert. Eine Schallschutzwand an der LKW Anlieferung wird in das Gebäude integriert, die andere auf einer Stützwand parallel zur westlichen Grundstückgrenze angeordnet. Eine Beeinträchtigung durch Reflektionen des von der B 264 ausgehenden Verkehrslärms durch das geplante Gebäude kann in Richtung des Flurstückes 915 mit dem zur Zeit im Bau befindlichen Wohngebäude ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen werden von der Vorhabenträgerin durchgeführt; die Einzelheiten werden im Durchführungsvertrag geregelt. Bepflanzung (Hinweis zur Beachtung): Die Richtlinien der Bepflanzung sind in der Planung sowie in der Erstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages berücksichtigt worden. Es befinden sich zudem keine Strauch- oder Baumpflanzungen in direkter Fahrbahnnähe. Der Mindestabstand von 3,00 m wird eingehalten. Die Abstände zum Seite 6 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Rad- / Gehweg bzgl. möglicher Wurzelbrüche werden ebenfalls gewahrt. Nach Bedarf werden vor allem im westlichen Teil des Grundstückes zur Sicherung des Wurzelraumes Pflanzkörbe eingesetzt, die das Wurzelwachstum effektiv lenken. Im Bereich des Knotens „Unterer Backertsweg“ sind wegen des Niveauunterschiedes und der notwendigen Stützwände keine Wurzelausbrüche zu befürchten. Die Schutzeinrichtungen werden so ausgestaltet, dass ein von der Fahrbahn abkommendes Fahrzeug die Anpflanzungen nicht erreicht. Die Unterhaltungsarbeiten sind vom Grundstück aus durchzuführen.  Einfriedung: Eine Einfriedung zur B 264 wird im Bereich des Knotens nicht notwendig. Hier sorgt der große Niveauunterschied für einen ausreichenden Schutz vor störender Blendung durch Parkplatzverkehr. Im westlichen zur B 264 niveaugleichen Teil des Grundstückes werden Bepflanzungen die Rolle des Blendschutzes übernehmen. Störungen des Verkehrs durch die Parkplatzbeleuchtung kann durch die Wahl der Masthöhe und der Leuchtenkörper ausgeschlossen werden. Dieses wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen. Die Sichtfelder im Einmündungsbereich werden freigehalten. Die Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage an der Lütticher Straße wird zurzeit noch geprüft. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen, werden aber bis zum Satzungsbeschluss geklärt..  Planungsunterlagen der Straßenbaumaßnahmen: Die Entwurfsplanung für die Anpassung des Knotens wird mit dem Landesbetrieb abgestimmt. Die abgestimmten Planunterlagen werden Teil des Durchführungsvertrags, der bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen wird. Die Auffassung der Erforderlichkeit der Lichtsignalanlage wird nicht geteilt. Allerdings liegt die Entscheidung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger für die Bundesstraße 264. Daher werden hierzu noch Abstimmungsgespräche geführt.  Werbeanlagen: Der im Vorhaben- und Erschließungsplan ausgewiesene Standort des Werbepylons liegt außerhalb der 20 m-Anbauverbotszone. Die konkrete Planung der Werbeanlagen wird mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt werden. Die Gestaltung der Werbeanlagen wird Teil des Durchführungsvertrags, der zum Satzungsbeschluss geschlossen wird.  Fassadengestaltung: Die Fassadengestaltung wird den Verkehr nicht ablenken oder gefährden. Abwägungsvorschlag: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes haben diese Eingaben keine Relevanz. Für den Bebauungsplan werden die Anregungen überwiegend berücksichtigt. Bezüglich der Erforderlichkeit einer Lichtsignalanlage werden die Anregungen noch mit dem Landesbetrieb besprochen. Seite 7 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 2. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft - STAWAG, vom 11.12.2015 Seite 8 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Kanalhydraulik: Für die notwendige Drosselung der Einleitung in das Trennsystem wurde seitens der STAWAG ein Volumen von 10 l/s benannt. Dieses wird im Entwässerungskonzept berücksichtigt. Es wird eine ausreichend dimensioniert Rückhaltung vorgesehen.  Leitungsführung: Die Kanäle am westlichen Grundstücksrand werden im Rahmen der Baumaßnahmen für die Schallschutzwand in Abstimmung mit der STAWAG verlegt.. Die erforderlichen Schutzräume werden hierbei eingehalten. Bepflanzungen in Leitungsnähe werden sich nicht aufgrund des Freianlagenplanes nicht vermeiden lassen. Die Schutzmaßnahmen oder die Verlegungen der Leitungsführung wird mit der STAWAG abgestimmt und vom Vorhabenträger im Rahmen der Tiefbauarbeiten übernommen.  Die Höhe der Lütticher Straße/B 264 wird nicht berührt, jedoch werden Veränderungen am Höhenverlauf der Erschließungsstraße Unterer Backertsweg vorgenommen. Im Zuge des Verfahrens wurde von der Vorhabenträgerin Planunterlagen zur Leitungsführung im Plangebiet angefordert, hieraus resultiert, dass hauptsächlich unter der Erschließungsstraße Leitungen verlaufen. Die Planungen zur Änderung des Längsprofiles des Unteren Backertsweges werden mit der STAWAG abgestimmt. Aus dieser Änderung resultierende Änderungen an den Versorgungsleitungen werden im Rahmen der Tiefbauplanung umgesetzt sowie im Durchführungsvertrag geregelt. Abwägungsvorschlag: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes haben diese Eingaben keine Relevanz. Für den Bebauungsplan werden die Anregungen überwiegend berücksichtigt. Bezüglich der Höhenveränderungen im Unteren Backertsweg und bezüglich der Pflanzungen im Leitungsbereich werden die Anregungen derzeit nicht berücksichtigt, hierzu wird es noch Abstimmungen geben. Seite 9 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 3. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt – Untere Wasserbehörde, vom 03.12.2015 Seite 10 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 11 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 12 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 13 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Oberirdische Gewässer / Hochwasserschutz: Es wird im Entwässerungskonzept der Nachweis erbracht, dass keine maßgebliche Erhöhung des Oberflächenabflusses stattfindet. Dazu wird eine, auf der Basis des 100jährlichen Niederschlagsereignisses, unterirdische Rückhaltung bemessen. Für den Fall, dass das 20-jährige Niederschlagsereignis als Bemessungsgrundlage für die Kanalhydraulik eine größeres Rückhaltevolumen erforderlich macht wird dieser Wert gewählt. Diese Maßnahme wird von oberirdischen Retentionsmaßnahmen im Rahmen der Parkplatzgestaltung flankiert. (nach Möglichkeit Nutzung des zusätzlichen Aufnahmevermögens von Wurzelraumsicherungen und geeignete Ausbildung der Parkplatzoberfläche.) Diese Maßnahmen werden im Entwässerungskonzept bis zum Satzungsbeschluss beschrieben und im Durchführungsvertag gesichert.  Entwässerung/Niederschlagswasser: Die (im Bestand) vorhandenen Entwässerungsanlagen (Gräben) der Forstverwaltung und des Landesbetriebes Straßen NRW werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen integriert. Auf dem Grundstück der ALDI-Filiale wird auf der nordwestlichen Seite, entlang des Waldweges und entlang des neu zu erstellenden Waldweges bis zum Unteren Backertsweg, ein offenes Gerinne ausgeführt, welches die Oberflächenwässer aufnimmt. Mit Schreiben vom 17.03.2016 wurde von Seiten des FB 61/702 dargelegt, dass davon auszugehen ist, dass eine Behandlung der Abwässer aus den Stellplatzflächen notwendig wird. Es wird im Entwässerungskonzept ein Regenklärbecken zur Vorbehandlung vor der Einleitung in das Trennsystem vorgesehen. Abwägungsvorschlag: Für die FNP-Änderung ist die Anregung nicht relevant. Für den Bebauungsplan werden die Anregungen berücksichtigt. Ein abschließendes Entwässerungskonzept wird bis zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Seite 14 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 4. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Thyssengas - Erdgaslogistik, vom 27.10.2015 Seite 15 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 16 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 17 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 18 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 19 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Seite 20 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Auf dem Gelände befindet sich eine stillgelegte Leitung der Thyssengas GmbH. Thyssengas erklärt sich bereit, diesen Leitungsabschnitt im Zuge der Bauarbeiten selbst an den Stellen zu entfernen, an denen sie die vorgesehene Baumaßnahme stört (Schreiben Thyssengas GmbH, 22.12.2015). Im Falle eines Ausbaus muss eine Vorlaufzeit von 14 Tagen eingeräumt werden. Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Für die FNP-Änderung ist die Anregung nicht relevant. Für den Bebauungsplan werden die Anregungen berücksichtigt. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Fa. Thyssengas für den Ausbau der Leitungen eingebunden. Seite 21 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 5. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Regionalforstamt Rureifel – Jülicher Börde, vom 24.11.2015 Seite 22 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Der Belang der Forstwirtschaft, den Wald hier zu erhalten, wird gegenüber dem Belang der Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung im Ortsteil Preuswald zurückgestellt. Es wurden mehrere Standorte für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs geprüft, u.a. eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn (Flur 67, Flurstück 762 und 763). Es handelt sich bei dieser Fläche um das Quellgebiet des Tüljebaches, das sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten ist. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben.Den Belangen der Forstwirtschaft wird insofern Rechnung getragen, als die entfallende Waldfläche durch externe Ausgleichsmaßnahmen (Waldausgleich 1:1) ausgeglichen wird. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt.  Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist für den Bebauungsplan nicht erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine vorhandene Waldfläche durch einen Bebauungsplan die vorherige Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung nicht voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 – 4 NB 12.97 –; juris). Die Belange der Forstwirtschaft, deren Beachtung das Erfordernis einer Waldumwandlungsgenehmigung dient, werden im Rahmen der Abwägung angemessen berücksichtigt. Der Ausgleich wird im Rahmen des Durchführungsvertrages bis zum Satzungsbeschluss geregelt. Abwägungsvorschlag: Für die FNP-Änderung wird der Anregung nicht gefolgt..Für den Bebauungplan wird der Anregung nicht gefolgt. Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist nicht erforderlich. Für den Bebauungsplan werden die Belange der Forstwirtschaft berücksichtigt. Der Ausgleich wird im Rahmen des Durchführungsvertrages bis zum Satzungsbeschluss geregelt.. Seite 23 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- 6. Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen- Düren- Köln e.V., vom 25.11.2015 Seite 24 von 25 137.FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 969 –Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 06.06.2016 Stellungnahme der Verwaltung:  Die Verkaufsfläche der ALDI-Filiale wird in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans auf max. 800 m² beschränkt, so dass nur ein „nicht großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ planungsrechtlich zulässig ist. Weitere Ladeneinheiten sind mit jeweils max. 150 m² Verkaufsfläche zulässig. Nach aktueller Planung der Vorhabenträgerin sollen zwei Ladeneinheiten mit jeweils ca. 118 m² Verkaufsfläche realisiert werden, die räumlich und organisatorisch von der ALDI-Filiale getrennt sind.  Die Anfrage gem. § 34 LPIG NRW an die Bezirksregierung Köln wurde positiv beschieden, sofern die Verkaufsfläche der ALDI-Filiale auf max. 800 m² beschränkt wird und die Fläche im geänderten Flächennutzungsplan als Sondergebiet „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“ ausgewiesen wird. Abwägungsvorschlag:. Für die FNP-Änderung wird empfohlen, den Anregungen zu folgen. Für den Bebauungsplan wird empfohlen, den Anregungen zu folgen. P:\06 Projekte A bis Z\L\Lütticher Str_Unterer Backertsweg (Aldi) 0000\003 Verfahren\Träger öffentlicher Belange\Offenlage\Abwägung\2016-05-24 Abwägungsvorschlag Behörden_160517 Anmerkung MG.docx Seite 25 von 25