Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164878.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0133/WP17
öffentlich
FB 11/510
06.06.2016
Frau Kaever
Ausweitung der Bewirtschaftung der Stundenkontingente im
Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in
städtischer Trägerschaft ab dem Schuljahr 2016/2017 und
Einrichtung von zwei halben ErzieherInnenstelle, ausgewiesen
nach EG S 8a TVöD-SuE
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und beschließt die Bewirtschaftung der Stundenkontingente im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016 um 76,25 Wochenstunden
auszuweiten.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen
des Stellenplanes 2017 zwei halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE,
einzurichten.
Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Finanzielle Auswirkungen:
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
0€
0€
0€
0€
41.300 €
Abschreibungen
0€
Ergebnis
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Fortgeschriebe-
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
297.375 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
ner Ansatz
2016
Ansatz
2017 ff.
ner Ansatz
2017 ff.
-41.300 €*
-297.375 €*
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann (anteilig) durch vorhandene Mittel im Etat des
FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine
Pauschale für Personal i.H.v. 43.728 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.
Für die Gruppenzuwächse sind daher in diesem PSP-Element im Haushaltsansatz für 2016
Pauschalen für Personal i.H.v. 35.711,20 € (5/12 für den Zeitraum 01. August - 31. Dezember 2016)
und für das Kalenderjahr 2017 Pauschalen i.H.v. 85.706,88 € enthalten.
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell
50.700 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen
für die spitz zu besetzenden 76,25 Stunden für das verbleibende Jahr 2016 (Besetzung ab 01. August
2016) insgesamt Personalkosten i.H.v. 41.302,08 € und für das gesamte Kalenderjahr 2017 i.H.v.
99.125,00 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden.
Haushalts- Pauschale für Personal,
jahr
Kalkulierte
Personalkosten
für
den
die durch den Fachbereich Kinder, Jugend Personalkostenverbund auf Grundlage
und Schule in den Haushalt eingestellt des KGSt- Wertes (50.700 €/ Stelle) für
wurde (43.728 €/ Vollzeitkraft)
Erzieher/innen im städtischen Dienst
PSP-Element 4-030101-807-8 53180000
2016
35.711,20 €
41.302,08 €
anteiliger Betrag (5/12 der Jahressumme)
(anteiliger Betrag (5/12) unter
Berücksichtigung einer möglichen
Besetzung ab 01.08.2016)
2017
85.706,88 €
99.125,00 €
Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die
tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat
des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen
Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45
hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral,
d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den
Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Personalkostenverbund verlagert. Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element
des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen
kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.
Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Erläuterungen:
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 und dem
Schulausschuss in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 empfehlen, den Ausbau der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.
Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus,
dass insgesamt vier Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen sein
werden.
Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt
zusammensetzt:
Gruppenstruktur/ Ausweitung
Schule
Regelgruppe
Gruppe mit
Gruppe in
Personal-
Erhö-
(30,50 Std./
sonderpäd.
Brennpunkt-
mehr-
hung
Gruppe)
Förderbedarf
einrichtung
bedarf in
Plan-
(39,00 Std./
(39,00 Std./
Stunden
stellen-
Gruppe)
Gruppe)
Annaschule
bedarf
+ 0,50 Gruppen
+ 19,50 Std.
0,50
Am Lousberg
+ 1,00 Gruppen
+ 30,50 Std.
1,00
Am
+ 1,00 Gruppen
+ 30,50 Std.
1,00
Römerhof
Birkstraße
+ 0,50 Gruppen
- 0,50 Gruppen
- 4,25 Std.
0,00
Gesamt
+ 2,50 Gruppen
+/ - 0,00
+ 76,25 Std.
2,50
Gruppen
Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in
der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehrbzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen
Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den
Herbstferien festgestellt werde.
Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2016 in die OGS aufgenommen werden, so dass
das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.
Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingentes für den Bereich
der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016
um insgesamt 76,25 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der
Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen wäre mit der Bewirtschaftung
der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt
2,50 Planstellen verbunden. Derzeit
werden jedoch aufgrund der sich zum Ende des Jahres 2015 ergebenden tatsächlichen Auslastung
der OGS in städtischer Trägerschaft insgesamt 1,50 Planstellen nicht bewirtschaftet, so dass lediglich
die Einrichtung zweier halber Stellen, ausgewiesen nach EG S8 a TVöD-SuE erforderlich ist.
Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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