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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164878.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Personal und Organisation Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 11/0133/WP17 öffentlich FB 11/510 06.06.2016 Frau Kaever Ausweitung der Bewirtschaftung der Stundenkontingente im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem Schuljahr 2016/2017 und Einrichtung von zwei halben ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Kompetenz 23.06.2016 PVA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Bewirtschaftung der Stundenkontingente im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016 um 76,25 Wochenstunden auszuweiten. Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2017 zwei halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE, einzurichten. Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.07.2016 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen: Fortgeschriebe- konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag 0€ 0€ 0€ 0€ 41.300 € Abschreibungen 0€ Ergebnis 0€ Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Fortgeschriebe- Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0€ 0€ 0€ 0€ 297.375 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ ner Ansatz 2016 Ansatz 2017 ff. ner Ansatz 2017 ff. -41.300 €* -297.375 €* Deckung vorhanden Deckung vorhanden - Verschlechterung Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann (anteilig) durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 43.728 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist. Für die Gruppenzuwächse sind daher in diesem PSP-Element im Haushaltsansatz für 2016 Pauschalen für Personal i.H.v. 35.711,20 € (5/12 für den Zeitraum 01. August - 31. Dezember 2016) und für das Kalenderjahr 2017 Pauschalen i.H.v. 85.706,88 € enthalten. Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 50.700 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 76,25 Stunden für das verbleibende Jahr 2016 (Besetzung ab 01. August 2016) insgesamt Personalkosten i.H.v. 41.302,08 € und für das gesamte Kalenderjahr 2017 i.H.v. 99.125,00 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden. Haushalts- Pauschale für Personal, jahr Kalkulierte Personalkosten für den die durch den Fachbereich Kinder, Jugend Personalkostenverbund auf Grundlage und Schule in den Haushalt eingestellt des KGSt- Wertes (50.700 €/ Stelle) für wurde (43.728 €/ Vollzeitkraft) Erzieher/innen im städtischen Dienst PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 2016 35.711,20 € 41.302,08 € anteiliger Betrag (5/12 der Jahressumme) (anteiliger Betrag (5/12) unter Berücksichtigung einer möglichen Besetzung ab 01.08.2016) 2017 85.706,88 € 99.125,00 € Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral, d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.07.2016 Seite: 2/4 Personalkostenverbund verlagert. Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt. Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.07.2016 Seite: 3/4 Erläuterungen: Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 und dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen. Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus, dass insgesamt vier Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen sein werden. Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt: Gruppenstruktur/ Ausweitung Schule Regelgruppe Gruppe mit Gruppe in Personal- Erhö- (30,50 Std./ sonderpäd. Brennpunkt- mehr- hung Gruppe) Förderbedarf einrichtung bedarf in Plan- (39,00 Std./ (39,00 Std./ Stunden stellen- Gruppe) Gruppe) Annaschule bedarf + 0,50 Gruppen + 19,50 Std. 0,50 Am Lousberg + 1,00 Gruppen + 30,50 Std. 1,00 Am + 1,00 Gruppen + 30,50 Std. 1,00 Römerhof Birkstraße + 0,50 Gruppen - 0,50 Gruppen - 4,25 Std. 0,00 Gesamt + 2,50 Gruppen +/ - 0,00 + 76,25 Std. 2,50 Gruppen Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehrbzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werde. Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2016 in die OGS aufgenommen werden, so dass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss. Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingentes für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016 um insgesamt 76,25 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen wäre mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt 2,50 Planstellen verbunden. Derzeit werden jedoch aufgrund der sich zum Ende des Jahres 2015 ergebenden tatsächlichen Auslastung der OGS in städtischer Trägerschaft insgesamt 1,50 Planstellen nicht bewirtschaftet, so dass lediglich die Einrichtung zweier halber Stellen, ausgewiesen nach EG S8 a TVöD-SuE erforderlich ist. Vorlage FB 11/0133/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.07.2016 Seite: 4/4