Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164884.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
03.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0132/WP17
öffentlich
03.06.2016
Frau Hassiepen/Frau Baurmann
Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst bei der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: 9
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
PVA
Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0132/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktion der GRÜNEN im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen,
wo bei der Stadt Aachen Einsatzstellen – insbesondere auch an Schulen – zur Ableistung
eines FSJ/BfD eingerichtet werden können,
welche Träger sich für eine Kooperation anbieten,
welche Kosten durch die Einrichtung eines freiwilligen sozialen Jahres entstehen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wo können bei der Stadt Aachen Einsatzstellen - insbesondere auch an Schulen - zur
Ableistung des BfD eingerichtet werden?
Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl
die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das
Vorliegen dieser Voraussetzung ist in einem Anerkennungsverfahren nachzuweisen. Freiwillige sollen
die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen und nicht ersetzen. Durch den Einsatz
Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder
deren Neuschaffung verhindert werden. Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische
Hilfstätigkeit geleistet. Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere
Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:
Kinder- und Jugendhilfe
Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
Behindertenhilfe
Kultur und Denkmalpflege
Sport
Zivil- und Katastrophenschutz
Umweltschutz
Schulen
Flüchtlingshilfe
Die Beantragung von Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst sowie das freiwillige soziale Jahr
erfolgt bei der Stadt Aachen dezentral. Bisher nutzt nur der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
diese Möglichkeit. Auf Grundlage der dort gesammelten Erfahrungen kann die Ratsanfrage wie folgt
beantwortet werden:
Die Abteilung Schule des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule bietet jährlich Einsatzstellen für
Interessenten am Bundesfreiwilligendienst.
Auf Grund des verfügbaren Budgets der Abteilung Schule nach erfolgreicher Antragstellung beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gibt es aktuell ein Kontingent von drei
Stellen. Der Abteilung Schule stehen zwar die Mittel für den Einsatz von drei
Vorlage FB 11/0132/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Bundesfreiwilligendienstleistende zur Verfügung, das vom Bundesamt zugesprochene Kontingent
kann jedoch auch bei Mittelerhöhung nicht beeinflusst werden, da dem Bundesamt nur begrenzte
Mittel für die Erstattungen an die Einsatzstellen zur Verfügung stehen.
Die Bundesfreiwilligendienstleistenden werden an städtischen Schulen eingesetzt. Hierfür eignet sich
grundsätzlich jede Schule und jede Schulform. In der Praxis bot es sich bisher an, sie Grundschulen
mit Schwerpunkt zuzuweisen.
Dort unterstützen die Freiwilligen insbesondere Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Welche Träger bieten sich für eine Kooperation an?
Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen
Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz,
Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) aber auch Kindertagesstätten, Schulen,
Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen,
Kultureinrichtungen, Träger ökologischer Projekte und Kommunen. Sofern nicht Stellen in eigener
Trägerschaft angeboten werden, können Kooperationen mit anerkannten Einrichtungen eingegangen
werden.
Neben der im FB 45 seitens der Abteilung Schule angebotenen Stellen im Bundesfreiwilligendienst,
die auf Grund der finanziellen Möglichkeiten limitiert sind, beschäftigen vereinzelte Schulen Freiwillige
in Kooperation mit dem Förderverein oder caritativen Einrichtungen (z.B. IN VIA Aachen e.V.). Die
Kosten werden in diesem Falle von dem jeweiligen Kooperationspartner getragen.
Welche Kosten entstehen durch die Einrichtung eines solchen Freiwilligenjahres bei der Stadt
Aachen?
Die Kosten für die Beschäftigung einer/eines Freiwilligen belaufen sich derzeit monatlich auf 578,72 €.
Hiervon sind Zuschüsse des Bundesamtes in Höhe von 250,00 € in Abzug zu bringen, sodass der
Stadt Aachen monatlich Kosten in Höhe von 328,72 € entstehen. Neben den fixen Kosten fallen durch
die Teilnahme an Seminaren sowie zu erstattende Fahrkosten variable Kosten an. Erfahrungsgemäß
belaufen sich diese variablen Kosten auf ca. 85,00 € monatlich. Somit sind je Freiwilligen mit
monatlichen Kosten i.H.v. ca 415 € zu rechnen.
Anlage/n:
Ratsantrag Fraktion die GRÜNE vom 17.11.2014
Vorlage FB 11/0132/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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