Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164875.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat I
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat V
Dezernat VI
Fachbereich Verwaltungsleitung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0131/WP17
öffentlich
FB 01
02.06.2016
Frau Kuca/Frau Noerenberg
Mobilitätsmanagement in der Aachener Stadtverwaltung
Beratungsfolge:
TOP: 10
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
PVA
Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet. Evtl. Mehreinnahmen sollen zur Förderung der
Elektromobilität genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Erläuterungen:
Mobilitätsmanagement in der Aachener Stadtverwaltung
Mit einem umfassenden, verwaltungsweiten Mobilitätsmanagement möchte die Stadt Aachen die
Verkehrssituation in der Innenstadt entlasten sowie einen aktiven Umweltbeitrag leisten. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund der seit diesem Jahr geltenden Umweltzone. Dazu sollen auch die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Beitrag leisten.
Die aktuellen Rahmenbedingungen innerhalb der Verwaltung zielen nicht konsequent auf die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel ab:
Dienstliche Nutzung privater PKW´s wird großzügig anerkannt
Parkgebühr-Ermäßigungen werden gewährt; auch Sonderparkgenehmigungen sind im Umlauf
Km-Geld-Kosten werden erstattet bei gleichzeitiger Übernahmemöglichkeit der Dienstreisekasko
Städtischen Flächen, die nicht entsprechend gewidmet sind, werden als Parkplatz genutzt
Das Gesamtprojekt setzt sich daher aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die in mehreren
Stufen konzeptioniert und sowohl nacheinander als auch parallel umgesetzt werden können. Die
Schwerpunkte des Mobilitätsmanagements liegen zunächst auf:
dem Ausbau von Elektromobilität,
(findet bereits auf mehreren Ebenen und unter Beteiligung verschiedener Akteure statt)
dem Umgang mit Dienstfahrten von städtischen MitarbeiterInnen,
(Aufbau eines E-Flottenmanagements; Testbetrieb läuft bereits im FB 45 und im
Verwaltungsgebäude Katschhof)
dem Parkflächenmanagement von städtischen Flächen/Grundstücken
(dies soll hier vorgestellt werden)
Konzept zum Parkflächenmanagement für städtische Grundstücke
Die Nutzung bzw. die Bewirtschaftung von Parkflächen auf städt. Grundstücken erfolgt bisher
dezentral über mehrere Fachbereiche und betrifft eine Vielzahl von Nutzergruppen:
Die Vermietung von Parkplätzen an MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung (in APAG-Parkhäusern
sowie an Verwaltungsgebäuden) erfolgt über FB 11
Die Vermietung von Parkplätzen an Sonstige (Privatpersonen, Unternehmen usw.) erfolgt über
E 26 und FB 23
Preise, Mietbedingungen und Anspruchsgrundlagen sind dabei sehr unterschiedlich
Parkplätze auf städt. Liegenschaften wie Schulen, KITAs und Bezirksämtern können von
LehrerInnen, ErzieherInnen und MitarbeiterInnen, aber auch von Eltern und anderen berechtigten
Nutzern (wie z.B. Vereinen), kostenlos genutzt werden
Die Vermietung von APAG-Stellplätzen an städt. Mitarbeiter erfolgt zu Sonderkonditionen. Die
Mietpreise liegen zwischen 33,90 € und 51,90 € pro Monat. Diese sind u.a. abhängig davon, wie stark
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Ausdruck vom: 03.08.2016
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das Privatauto auch für Dienstfahrten eingesetzt wird/werden muss, was durch die
Fachbereichsleitung zu bestätigen ist.
An den allgemeinen Verwaltungsstandorten wie z.B. Mozartstraße, Kasinostraße und anderen
Standorten mit Freiluft-Parkflächen werden bereits seit vielen Jahren personengebundene Parkplätze
vermietet. Die Parkgebühren liegen derzeit bei 35 € monatlich für städtische Bedienstete.
Die Vermietung an „Sonstige“ ist nicht einheitlich geregelt. Hier besteht jedoch kein prioritärer
Handlungsbedarf. Trotzdem sollte das Thema im Gesamtprojekt berücksichtigt werden.
Ziele des Konzepts zum zentralen Parkflächenmanagement sind,
dass MitarbeiterInnen verstärkt auf die Nutzung des privaten PKWs verzichten.
dass alle städtischen Flächen grundsätzlich gleich behandelt werden.
eine teilweise Rückgewinnung von Schulflächen für Schulhofnutzungen.
eine teilweise Umwandlung von nicht benötigten Lehrerparkplatzflächen in Standorte für
Ladestationen, Pedelecs und Carsharing.
dass die Abwicklung zentralisiert und vereinfacht wird.
Ziel des Parkflächenmanagements ist ausdrücklich nicht eine Einnahmensteigerung, sondern eine
Gleichbehandlung, sowie ein Umdenken in Bezug auf das eigene Mobilitätsverhalten. Mögliche MehrEinnahmen sollen zum Ausbau der Elektromobilität genutzt werden.
Erster Schritt
Im Sinne der Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes besteht ein erster
Schritt dieses Konzeptes in der Absicht, mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 alle Parkplätze auf
städtischen Parkflächen, die sich an Schulen und Kindertagesstätten befinden, nur noch gegen einen
monatlichen Mietbeitrag zur Nutzung frei zu geben. Zum Start wären nur die Parkflächen an
Gebäuden innerhalb der Umweltzone betroffen, an denen auch gleichzeitig Bewohnerparkzonen
eingerichtet sind.
Gleichzeitig soll die Motivation gesteigert werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dies
wird unterstützt durch die bei der Stadt Aachen bereits seit Jahren bestehende Möglichkeit der
Nutzung eines Job-Tickets, welches zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung steht und zu
einem günstigen Preis angeboten wird. Dies ist auch dem Land, als zuständigem Arbeitgeber der
Lehrkräfte an Aachener Schulen, empfohlen worden.
Beschreibung des neuen Verfahrens auf Schulparkflächen
An jeder Schule werden, ähnlich wie beim Bewohnerparken, ausgewiesene Lehrkraft (LK)-Parkzonen
für die Parkflächen auf den Schulgeländen eingerichtet. Interessierte Lehrkräfte und
SchulmitarbeiterInnen erhalten die Möglichkeit, via Internet einen kostenpflichtigen ParkzonenAusweis "LK" zu buchen. Damit besteht kein konkretes tägliches Parkrecht, sondern lediglich die
Berechtigung, die Parkmöglichkeit zu nutzen, wenn ein freier Parkplatz auf der Schulparkfläche
vorhanden ist. Dieses Verfahren entspricht nicht 1:1 den bekannten Bewohnerparkzonen, da es sich
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Ausdruck vom: 03.08.2016
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nicht um öffentliche gewidmete, sondern um private Flächen in städtischem Eigentum handelt und
somit nicht die gleichen gesetzlichen Regelungen wie beim Anwohnerparken gelten können. Die
rechtlichen Details zur Umsetzung befinden sich in der Abstimmung mit FB 30.
Im Vorfeld ist eine Abfrage an alle Schulen versandt worden, um eine erste Übersicht zu erhalten, wie
hoch dabei die geschätzte Anzahl der nach Einführung der Bewirtschaftung benötigten Stellplätze und
das Interesse an einem zukünftig möglichen Jobticket sein wird, sowie Vorschläge der Schulen zu
erfragen für eine zukünftige Nutzung frei werdender Flächen. Diese wird zeitnah ausgewertet werden.
Das Schulministerium ist mit Schreiben vom 05.04.2016 über die Pläne der Stadt informiert und um
Stellungnahme gebeten worden. In der vorliegenden Antwort werden zum geplanten Verfahren keine
Bedenken geltend gemacht.
Verfahren für Parkflächen an Kitas:
An jeder Kindertagesstätte werden, sofern Parkflächen vorhanden sind, konkret ausgewiesene Kita
(KT)-Parkzonen für die Parkflächen auf dem Kita-Gelände eingerichtet. Interessierte MitarbeiterInnen
erhalten die Möglichkeit, via Internet oder im Mitarbeiterportal den kostenpflichtigen ParkzonenAusweis "KT" zu buchen. Damit besteht ebenfalls kein konkretes tägliches Parkrecht, sondern
lediglich die Berechtigung, die Parkmöglichkeit zu nutzen, wenn ein freier Parkplatz auf der KitaParkfläche vorhanden ist. Im Vorfeld ist eine Abfrage, ähnlich wie bei den Schulen, in Umlauf gegeben
worden. Diese wird zeitnah ausgewertet werden.
Grundsätzlich für beide Verfahren gültig:
Es ist geplant, dass die Parkgebühr monatlich ausgewiesen wird. Angedacht sind jedoch
Halbjahresverträge, die sich auf das Schulhalbjahr beziehen, d.h. von August bis Januar und von
Februar bis Juli. Die Mietgebühr soll 20 € pro Monat betragen.
Die Parkberechtigung gilt dann von Montag bis Freitag von 7 - 17 Uhr, damit im Nachmittag oder am
Wochenende auch für Vereine und sonstige BesucherInnen die Möglichkeit zum gebäudenahen
Parken erhalten bleibt.
Abwicklung
Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung werden die Vor- und Nachteile einer vollständig zentralen
Abwicklung der Parkflächenbewirtschaftung geprüft und eine für die Wahrnehmung der Aufgaben
bestmögliche Organisationsstruktur abschließend festgelegt. Dies geschieht im fachlichen Austausch
und im Rahmen einer bereits bestehenden Arbeitsgruppe der beteiligten Fachbereiche (FB 11, E 26,
FB 45 und FB 23) unter Federführung des FB 01.
Der Personalaufwand für die Abwicklung (Nachverfolgung der Zahlungseingänge, Bearbeitung von
Erstattungsanfragen und Beschwerden, Erstellung von Auswertungen etc.) ist derzeit jedoch noch
nicht absehbar.
Mögliche Ausbaustufen
Schul- und Kita-Flächen außerhalb der Umweltzone bzw. in den Außenbezirken
Alle weiteren städtischen Flächen sollen zur Parkraumbewirtschaftung überprüft und ggf. im
gleichen Verfahren bewirtschaftet werden
Vorlage FB 11/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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