Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164510.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0127/WP17
öffentlich
FB 11/510
31.05.2016
Frau Oldenburg
Befristete Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Geoinformation
und Bodenordnung (FB 62) für die vermessungstechnische
Bearbeitung der Baulandumlegung Kornelimünster West
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2017 die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Fachbereich
Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) zur vermessungstechnischen Bearbeitung der
Baulandumlegung Kornelimünster West, befristet bis zum 30.06.2018 und ausgewiesen nach
Entgeltgruppe 6 TVöD, zu beschließen.
Vorlage FB 11/0127/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
0€
0€
0€
0€
16.766 €
Abschreibungen
0€
Ergebnis
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebe-
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
-136.950 €
0€
0€
0€
91.650 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
16.766 €
0€
-45.350 €
0€
0€
ner Ansatz
2016
-16.766 €
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017 ff.
+45.350 €
Deckung im Gesamtplanungszeitraum
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
Vermessungstechnikerstelle, ausgewiesen nach EG 6 TVöD.
Gemäß KGSt-Materialien 2015/2016 sind hierfür jährlich 61.100 € anzusetzen, zuzüglich Sach-, ITund Gemeinkosten. Es ist für das Jahr 2016 anteilig mit Personalkosten in Höhe von 30.550 € für ein
halbes Jahr zu rechnen. Davon sind 13.784 € durch eine anteilige Stellenvakanz im FB 62 in 2016
gedeckt. Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.06.2018 sind Personalkosten in Höhe von 91.650 €
zugrunde zu legen. Es besteht für das Haushaltsjahr 2016 somit eine Unterdeckung in Höhe von
16.766 €. Die Einsparung in Höhe von 13.784 € resultiert aus einer lediglich mit 20 Wochenstunden
besetzten Stelle im FB 62, bewertet nach EG 11 TVöD, die mit Personalkosten in Höhe von 71.700 €
nach KGSt ausgewiesen und in voller Höhe im Personalkostenverbund eingeplant ist. Für das
Planungsjahr 2017 besteht eine Unterdeckung in Höhe von 61.600 €. Für den
Gesamtplanungszeitraum 2016 bis 2020 wären die zusätzlich entstehenden Personalkosten durch die
nachfolgende Erläuterung insgesamt gedeckt. Im Übrigen sollte bezogen auf das Jahr 2017 eine
Deckung durch den Personalkostenverbund gesucht werden.
Die nächste regulär durch Fluktuation frei werdende Stelle im FB 62 wird mit Wirkung vom 01.01.2018
vakant. Diese Funktion ist nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG bewertet (jährliche Personalkosten
laut KGSt in Höhe von 91.300 €). Es wird angeboten, diese Vollzeitstelle durch lediglich hälftige
Nachbesetzung nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers als Deckung für die
projektbezogene Tätigkeit im Umlegungsverfahren Kornelimünster-West im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 zu nutzen (Personalkostenersparnis 136.950 €).
Vorlage FB 11/0127/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Zur weiteren Entwicklung der Stadt Aachen werden dringend bebaubare Flächen für den
Wohnungsbau benötigt. Eine dieser ausgewiesenen Wohnbauflächen ist das Gebiet Kornelimünster
West / Oberforstbacher Straße. Der diesbezügliche Bebauungsplan Nr. 812 ist am 23.09.2015 vom
Rat der Stadt als Satzung beschlossen worden. Mit seiner Bekanntmachung am 05.02.2016 hat dieser
Rechtskraft erlangt. Der Bebauungsplan soll mit einer Baulandumlegung realisiert werden. Die
Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches Grundstücksflächentauschverfahren
(Bodenordnungsverfahren), welches im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. In seiner
Sitzung am 07.05.2014 hat der Rat der Stadt die Umlegung nach § 46 BauGB für diesen Bereich
angeordnet. Der Umlegungsausschuss hat die förmliche Einleitung des Verfahrens am 15.03.2016
beschlossen.
Das Umlegungsgebiet ist ca. 85.000 m² groß und umfasst 14 Eigentümer bzw.
Eigentümergemeinschaften. Gemäß dem Bebauungsplan sollen 167 Wohneinheiten mit insgesamt
rund 58.000 m² Wohnbaufläche entstehen. Zusätzlich sind ca. 2000 m² für Gemeinbedarfsflächen
ausgewiesen. Neben diesen erhält die Stadt Aachen rund 14.500 m² Bauland. Bei einem Verkauf
dieser Flächen ergeben sich Einnahmen für die Stadt Aachen in Höhe von drei Millionen Euro. Des
Weiteren ergeben sich im Rahmen der Umlegung durch Ausschöpfen des Umlegungsvorteils
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro ergeben, die jedoch erst zum Ende des
Umlegungsverfahrens generiert werden.
In der Regel kann die Realisierung eines solch umfangreichen Umlegungsverfahrens fünf Jahre und
länger dauern. Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit zur Beschaffung von Wohnbauland ist der FB 62
jedoch angewiesen, dieses Verfahren innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Um diese Zielvorgabe
zu erfüllen, werden die notwendigen Verhandlungen (Erörterungsgespräche) mit den Eigentümern
und/oder deren bevollmächtigten Vertretern 2016/2017 von den zuständigen Mitarbeitern inklusive
Fachbereichsleitung des FB 62 durchgeführt. Als Grundlage hierfür sind jedoch immer wieder
kurzfristig vermessungstechnische Konstruktionen und Berechnungen als Alternativen zu erarbeiten.
Dies ist mit den vorhandenen Kapazitäten im Umfang von 0,5 VZÄ in der vorgegeben Zeit jedoch nicht
zu erreichen.
Aus diesem Grund beantragt der FB 62 die Einrichtung einer befristeten Stelle zur Wahrnehmung der
vermessungstechnischen Bearbeitung im Rahmen der Baulandumlegung Kornelimünster West,
zunächst bis zum 30.06.2018.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wird gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer
Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet.
Vorlage FB 11/0127/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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