Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164249.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
23.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0125/WP17
öffentlich
FB 11/510
23.05.2016
Frau Wilden
Evaluation im Bereich der städtischen Schulsekretariate und
Ausweitung der Bewirtschaftung der vorhandenen Stellen um 78
Wochenstunden
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Ausweitung der Bewirtschaftung der vorhandenen, nach EG 5 TVöD bewerteten Stellen
im Bereich der Schulsekretariate um 78 Wochenstunden / 2 Vollzeitäquivalente.
Vorlage FB 11/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
Ergebnis
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
279.000 €
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2016
0
Fortgeschriebe-
Folgekos-
ner Ansatz
Ansatz
2017 ff.
ner Ansatz
2017 ff.
- 279.000 €*
*keine ausreichende
Deckung vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Ausweitung der Bewirtschaftung
der vorhandenen, nach EG 5 TVöD bewerteten Stellen im Schulsekretariatsbereich um insgesamt 78
Wochenstunden.
Gemäß KGSt-Materialien 2015/2016 sind hierfür jährlich 46.400 € pro Vollzeitstelle anzusetzen.
Vorlage FB 11/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Im Jahr 2013 wurde das langjährig von der Arbeitsgruppe Schulsekretariate erarbeitete, neue
Stellenbemessungssystem für die städtischen Schulsekretariate eingeführt. In diesem Zuge wurde
auch eine ganze Reihe neuer Regelungen für die Beschäftigten in den städtischen Schulsekretariaten
in Kraft gesetzt. Im Rahmen der politischen Verabschiedung des neuen Systems erging daher der
Auftrag an die Verwaltung, eine Evaluation durchzuführen und einen entsprechenden Bericht
vorzulegen.
Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung und Stellenbewertung
Auf Grundlage der neu erstellten Arbeitsplatzbeschreibung für die Schulsekretärinnen konnten die
Stellen einer Bewertungsüberprüfung unterzogen werden. Im Ergebnis wurden die Stellen mit
Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet.
Sonderregelung bei der Gestellung von Krankheitsvertretung
Krankheitsausfälle von Schulsekretärinnen sind insbesondere an Schulsystemen, an denen nur eine
Kraft eingesetzt ist, besonders spürbar. Häufig ist die Sekretärin in diesen Systemen nicht täglich im
Haus, sodass bereits wenige Krankheitstage dazu führen können, dass ein Sekretariat gleich mehrere
Wochen vollkommen unbesetzt ist. Daher wurde für den Bereich der städtischen Schulsekretariate
eine Sonderregelung getroffen, die dieser besonderen Situation Rechnung trägt. Diese sieht zunächst
die Möglichkeiten einer kostenneutralen Vertretung und bereits ab der 4. Woche einer Erkrankung die
Gestellung einer externen Vertretung vor. Zwischenzeitlich konnte so schon häufig Entlastung in den
betroffenen Sekretariaten erreicht werden.
Schaffung eines Gleitzeitrahmens und Einführung der manuellen Zeiterfassung
Im Februar 2014 wurde für die bisher gänzlich von der Gleitzeit ausgenommenen Beschäftigten in den
Schulsekretariaten ein Gleitzeitrahmen von montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr
festgelegt. Darüber hinaus wurde die bislang ebenfalls nicht vorgeschriebene manuelle Zeiterfassung
eingeführt.
Dienstanweisung für die Beschäftigten in städtischen Schulsekretariaten
Ebenfalls im Februar 2014 trat für die Beschäftigten in städtischen Schulsekretariaten eine
Dienstanweisung in Kraft. Diese enthält u.a. Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht, zu Rechten
und Pflichten der Beschäftigten, zur Arbeitszeit sowie zum Verhalten bei Urlaub und Krankheit und hat
vor allem erklärenden Charakter.
Aufbau einer fortschreibungsfähigen Stellenbemessung
Das zwischenzeitlich angewandte Stellenbemessungssystem wurde seinerzeit insbesondere wegen
seiner flexiblen Handhabung ausgewählt. Es bietet die Möglichkeit, Anpassungen an die sich stetig
verändernden Gegebenheiten in den Schulsekretariaten ohne großen Aufwand vorzunehmen. Der
zugrunde liegende Tätigkeitskatalog soll hinsichtlich seiner Aktualität zukünftig immer dann überprüft
werden, wenn von Seiten der Fachdienststelle die entsprechende Notwendigkeit gesehen wird –
spätestens aber nach drei Jahren.
Vorlage FB 11/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Reduzierung von Mehrarbeits- bzw. Überstunden
Das frühere Bemessungssystem wurde den Gegebenheiten an den Schulen zuletzt nicht mehr
vollumfänglich gerecht. Das neue System hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Zahl
der Mehrarbeits- bzw. Überstunden deutlich reduziert hat, da der neue Tätigkeitskatalog die Aufgaben
der Schulsekretärinnen nunmehr vollständig abbildet. Sofern darüber hinaus aus besonderem Anlass
Mehrarbeits- oder Überstunden erforderlich werden, bedürfen diese nunmehr einer Genehmigung
durch die Abteilung Schule, die diese Anträge kritisch prüft.
Erstmalige Anpassung des Tätigkeitskatalogs und Auswirkungen auf die Stundenbedarfe
Wie schon 2011/2012 erfolgten im Rahmen der beauftragten Evaluation in einer Vielzahl von
Schulsekretariaten nochmals Vor-Ort-Beobachtungen mit Zeitmessungen. Diese ergaben über alle
Schulformen hinweg gegenüber den damaligen Messungen deutlich höhere Werte.
Es schlossen sich mehrere Treffen der Arbeitsgruppe Schulsekretariate1 an, in denen man sich mit
der Aktualität der im Tätigkeitskatalog enthaltenen Tätigkeiten befasste.
Im Ergebnis führten insbesondere die erneuten Zeitmessungen dazu, dass gerade bei den
Gymnasien, aber auch bei allen anderen Schulformen, die Stundenkontingente aufzustocken wären.
Zur vollumfänglichen Umsetzung dieser Evaluationsergebnisse über alle Schulen hinweg wären
jedoch jährlich rund 200.000 € an zusätzlichen Personalkosten erforderlich. Dabei ist bereits
berücksichtigt, dass durch die Schließung verschiedener Schulen Sekretariatsstunden frei gesetzt
werden, die es ermöglichen, die ermittelten Mehrbedarfe aller weiterführenden und Förderschulen ab
01.08.2016 kostenneutral zu decken.
Die große Anzahl der Grundschulen führt allerdings dazu, dass schon geringe Anpassungen bei den
einzelnen Grundschulen in der Summe den Großteil der ermittelten Stundenaufstockungen
ausmachen. In Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage der Stadt Aachen können die
Evaluationsergebnisse daher aktuell dort nicht realisiert werden.
Um den im Grundschulbereich festgestellten Bedarfen dennoch in Teilen gerecht werden zu können
beabsichtigt die Verwaltung, ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Haushalts 2017 die
Stundenkontingente in den Grundschulen um insgesamt 78 zusätzliche Wochenstunden aufzustocken
(dies entspricht zwei Vollzeitäquivalenten).
Unter Einbindung der AG Schulsekretariate soll in der 2. Jahreshälfte 2016 ein Konzept erarbeitet
werden, nach dem diese Mehrstunden aufgabenkritisch und systemkonform verteilt werden. Dabei
sollen die Besonderheiten verschiedener Grundschulen (insbesondere im Hinblick auf die Zahl der
GL-Schüler, die Zahl der Flüchtlingskinder und die räumliche Lage der Schulen) sowie die
Konsequenzen für die übrigen Grundschulen Berücksichtigung finden.
1
Beteiligte: Vertreter/innen der Schulsekretärinnen aller Schulformen, der Schulleitungen, der Fachdienststelle, des
Personalrats sowie des Fachbereichs Personal und Organisation
Vorlage FB 11/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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