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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
175456.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:55

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses 14. April 2016 Sitzungstermin: Donnerstag, 17.03.2016 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr Ort, Raum: Verwaltungsgebäude Katschhof Zimmer 305, Katschhof, 52058 Aachen Anwesende: Ratsfrau Daniela Lucke Ratsfrau Ellen Begolli Ratsherr Dieter Claßen ab TOP 3 öT Ratsfrau Elke Eschweiler Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsfrau Claudia Plum Ratsherr Michael Servos Ratsherr Marc Teuku Herr Ludger Eickholt Herr Hans Keller Herr Holger Kiemes als Vertreter für Frau Annika Fohn Herr Helmut Ludwig als Vertreter für Ratsfrau Ulla Griepentrog Frau Ute Nußbaum «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 1/10 Abwesende: Ratsfrau Ulla Griepentrog entschuldigt Frau Annika Fohn entschuldigt Als Teilnehmer der Verwaltung: Herr Stephan Baurmann GPR Frau Claudia Braxein FB 50 Herr Heinrich Emonts FB 50 Frau Heidemarie Ernst FB 50 Herr Rolf Frankenberger FB 23 Herr Berthold Hammers FB 11 Frau Diana Kleinholz FB 11 Frau Sandra Knabe FB 50 Herr Johann Körfer FB 64 Frau Sarah Offermanns Dez. VI Herr Marcel Philipp Dez. I Frau Kristina Sereni FB 45 Herr Prof. Dr. Manfred Sicking Dez. VI Frau Ursula Winkler FB 11 Frau Eveline Wölk FB 13 Frau Ursula Wolf FB 14 als Gast: Frau Marianne Krott (Fraktionsgeschäftsführerin CDU) als Schriftführerin: Frau Kerstin Bläsius «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 2/10 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 11/0111/WP17 3 Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration" (FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56) Vorlage: FB 11/0117/WP17 4 Steigende Flüchtlingszahlen 1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser Professionen im Zuge der strukturellen Änderung in der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung Übergangsheime 2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung in der Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB 50/240" Vorlage: FB 11/0119/WP17 5 Zuständigkeitsregelung für besoldungsrechtliche Entscheidungen Vorlage: FB 11/0118/WP17 6 Mitteilungen der Verwaltung «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 3/10 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung Frau Lucke begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr. Es gibt keine Anträge auf Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung im öffentlichen Teil. Die Ausschussmitglieder beschließen die bestehende Tagesordnung einstimmig. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 11/0111/WP17 Beschluss: Der Personal- und Verwaltungsausschuss genehmigt mit einer Enthaltung die Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil). zu 3 Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration" (FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56) Vorlage: FB 11/0117/WP17 Frau Eschweiler ist über die umfangreiche Beschlussfassung erfreut. Eine Entscheidungsfindung ist nun in großen Teilen möglich, sodass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag mittragen wird. Der Hinweis, dass ausweislich der Vorlage der Entwicklungsprozess nach der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses wieder mitarbeiterorientiert aufgegriffen wurde, ist für sie sehr wichtig. Es muss jedoch auch zukünftig sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter/innen weiterhin an dem Prozess beteiligt bleiben. Darüber ist regelmäßig zu berichten. Zu der Abteilungsleitungsstelle FB 56/200 „Planung“ merkt sie an, dass diese Stelle erst angegangen werden kann, wenn die Fachbereichsleitung besetzt ist. Abschließend bittet sie die Verwaltung um Nachreichung eines Stellentableaus, aus welchem explizit hervorgeht, wohin bisherige Stellen verschoben werden. Frau Begolli merkt an, dass die Vorlage zwar umfangreicher ist, für sie bleibt jedoch weiter offen, welche Vorteile der Fachbereich Wohnen zu erwarten hat. Insgesamt ist ihr das Fazit -ab Seite 11 der Vorlagezu „dünn“. Die Vorlage gibt beispielsweise keinen Aufschluss darüber, welche Mitarbeiter/innen, in welcher Form, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis eingebunden wurden. Desweitern hätte sie gerne mehr darüber gewusst, wie man sich eine kostenneutrale Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ vorstellt. Zudem wird durch die Fusion unterstellt, dass die bestehenden Schnittstellen innerhalb der beiden Bereiche bisher nicht gut genug zusammengearbeitet haben. Anhand der Flüchtlingssituation wird jedoch sehr deutlich, wie vorbildhaft bisher die Zusammenarbeit funktioniert hat. Frau Begolli führt weiter aus, dass Wohnungen durch politische Beschlüsse geschaffen werden und nicht durch Strukturveränderungen. Sie hält daran fest, dass der Zeitpunkt der Fusion sehr schlecht gewählt ist. «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 4/10 Herr Servos hält dagegen, dass die Fusion erforderlich und wichtig ist, damit Arbeitsabläufe weiter optimiert werden und sich qualitative Effekte einstellen können. Er merkt weiter an, dass die Fachbereichsleitung auf jeden Fall ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Abteilungsleitungsstelle FB 56/200 „Planung“ haben muss. Durch die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle „Arbeitsmarktintegration“ sind zudem weitere Vorteile möglich. Die Einholung von detaillierteren Informationen zum Ablauf der Mitarbeiterbeteiligung sieht er in der Verantwortung der jeweiligen Fraktion. Frau Moselage bemängelt vorweg den sehr unterschiedlich gehaltenen Informationsfluss. Der allgemeinen Euphorie zur beabsichtigten Fusion kann sie sich nicht anschließen. Sie weist daraufhin, dass die Vorlage für diesen Teil lediglich eine Kenntnisnahme ist. Sie hat sowohl zur Vorlage als auch zum als Anlage beigefügten Organigramm noch Fragen bzw. Anmerkungen. Woher kommt die für die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ eingeplante Mitarbeiterin? Irritierend bzw. erschreckend sind für sie u.a. die Prüffelder zu den noch nicht definierten Aufgabeninhalten der Stabsstelle, die noch nicht genau bezifferten Stellenbedarfe FB 56/200 und insgesamt die zentrale Rolle der Abteilung FB 56/200 „Planung“. Da weiterhin so viele Fragen offen bleiben und beide Fachbereiche im selben Dezernat angesiedelt sind, bleibt sie bei ihrer Meinung, dass es keine triftigen Gründe für eine Zusammenlegung gibt. Dies wäre nur gegeben, wenn sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung ein positiver Effekt eintreten würde. Herr Hammers berichtet, dass die Mitarbeiterin, die für die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ vorgesehen ist, bereits im Fachbereich Soziales und Integration beschäftigt ist. Die Einrichtung der Stabsstelle FB 56/001 „Flüchtlingswesen“ ist dringend erforderlich, um eine Entlastung bzw. Unterstützung auf Fachbereichsleiterebene herbeizuführen. Die derzeitige Dauerbelastung hat dazu geführt, dass man sich nicht mehr mit der gewünschten Intensität um die originären Führungsaufgaben kümmern kann. Herr Prof. Dr. Sicking fügt ergänzend hinzu, dass sich die Aufgabeninhalte der Stabsstelle sowie die Personalausstattung aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation ergeben. Die Abteilung FB 56/200 „Planung“ ist die zentrale Abteilung des neuen Fachbereichs. Hier schlagen sich alle strategischen Teilbereiche, welche das Produkt Wohnen betreffen, nieder. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass kaum in den Fachbereich Immobilienmanagement eingegriffen wird. Selbstverständlich wird die Fachbereichsleitung Gestaltungsspielraum haben. Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass eine Struktur benötigt wird, die sowohl flexibel ist als auch ggf. durch Aufgabenverlagerung anpassungsfähig bleibt. Herr Ludwig befürwortet die Fusion grundsätzlich, da sie sinnvoll ist und ein schlüssiges Konzept ergibt. Für ihn ist es auch unstrittig, dass eine Fachbereichsleitung eine Unterstützung in Form einer Abteilung erhält. Herr Teuku sieht der Fusion generell positiv entgegen. Die Vorlage ist ihm jedoch weiterhin zu unkonkret. Er möchte wissen, wo genau tatsächlich der Mehrwert einer Zusammenlegung liegt. Herr Prof. Dr. Sicking erläutert, dass durch die überwiegend beibehaltenen bisherigen Strukturen des Fachbereiches Soziales und Integration und des Fachbereiches Wohnen die bewährten Vorteile erhalten werden. Zudem soll die Zusammenlegung den bisher sehr aufwendigen Abstimmungsbedarf vereinfachen bzw. verbessern. Frau Plum hebt die Wichtigkeit hervor, dass mit der Fusion eine qualitative Steigerung einhergeht; obwohl sie auch jetzt schon sehr beeindruckt davon ist, wieviel Wohnraum bereits zwischenzeitlich geschaffen «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 5/10 wurde. Es gibt noch viele Prüffelder. Grundsätzlich sollte versucht werden, mit den vorhandenen Stellen das Ziel zu erreichen. Sie bittet darum, dass die Verwaltung den Personal- und Verwaltungsausschuss regelmäßig über den weiteren Verlauf des Fusionsprozesses unterrichtet. Frau Eschweiler unterstreicht positiv, dass man im Rahmen des allgemeinen Themenspeichers auch auf die Bezirke eingeht. Es wird bereits jetzt schon sehr viel getan. Jedoch kann eine zentrale bzw. halb dezentrale Verortung der Aufgaben nicht der richtige Weg sein. Beispielsweise müssten die Bezirke EDVtechnisch so ausgestattet werden, dass die Aufgaben in zunehmendem Maße wieder vor Ort bearbeiten werden können. Herr Servos merkt zu den als Anlagen beigefügten Ausschreibungstexten an, dass sichergestellt sein muss, dass Bewerber/innen sowohl mit Hochschulreife als auch mit Fachhochschulreife die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Herr Hammers erläutert, dass die Zugangsvoraussetzung für die ausgeschriebene Funktion ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium ist. Diese Formulierung umfasst alle Absolventen eines abgeschlossenen Masterstudiums, egal ob dies an einer Hochschule oder Fachhochschule absolviert wurde und darüber hinaus auch alle Studienabschlüsse anderer Art, wie Diplom oder Magisterabschlüsse, sofern sie dem Mastergrad entsprechen. Frau Eschweiler erkundigt sich, weshalb ein Mastergrad wichtig ist. Die Ausschreibung sollte an alle gerichtet sein; ein Bachelor müsste doch ausreichend sein und gegebenenfalls ein anderer Abschluss. Zudem schlägt sie vor, dass das Wort „verwandter“ Studiengang durch das Wort „geeigneter“ Studiengang ersetzt wird. Sie möchte sicherstellen, dass man sich nicht selber mit der Ausschreibung begrenzt. Herr Hammers merkt erklärend an, dass insbesondere aufgrund der Dotierung der Leitungsfunktion der Masterstudiengang anforderungsgerecht ist, sowie tarif- und beamtenrechtliche Einschränkungen für Bachelor-Absolventen bestünden, Auch Frau Begolli sieht ebenso die Gefahr, dass man sich mit dem Ausschreibungstext selber begrenzt, sie plädiert für mehr Flexibilität. Abschließend erläutert Herr Baurmann, dass auf seinen Hinweis der Ausschreibungstext bereits zum Themenfeld „Soziales“ modifiziert wurde. Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen den nachfolgend erweiterten Beschluss. Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Stellenausschreibungstext für die Sitzung des Rates am 06.04.2016 zu überarbeiten bzw. zu kommentieren. «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 6/10 Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung ergeben sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD. zu 4 Steigende Flüchtlingszahlen 1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser Professionen im Zuge der strukturellen Änderung in der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung Übergangsheime 2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung in der Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB 50/240" Vorlage: FB 11/0119/WP17 Herr Hammers erläutert hinsichtlich Punkt 1 d) des Beschlussvorschlages, dass es sich bei den 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ um 4 nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und 1 nach EG 5 TVöD (Verg.Gr. VII Fg. 1a BAT) handelt. Frau Eschweiler fragt nach, ob das Land NRW tatsächlich Erstattungen vornimmt, obwohl es sich bei den Aufgaben um reine kommunale Aufgaben handelt? Sie führt weiter aus, dass zur Unterstützung der Mitarbeiter/innen im Flüchtlingsbereich selbstverständlich der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden muss. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Verwaltung, da der weitere zukünftige Personalbedarf nicht absehbar ist, den bereits beschäftigten Mitarbeitern/innen Planungssicherheit zu bieten. Was wäre, wenn sie in 2 Jahren nicht mehr gebraucht werden würden? Aus vorgenanntem Grund spricht sie die Bitte aus, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss halbjährlich über entsprechende Entwicklungsstände zu unterrichten ist. Zudem muss eine Anpassung der derzeit zugrunde gelegten Bemessungsschlüssel für Teamleiter-, Sozialarbeiter- und Hausmeisterstellen erfolgen. Abschließend erkundigt sie sich hinsichtlich des als Anlage beigefügten Organigramms, ob es richtig ist, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht? Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Deckung des Personalmehraufwandes im Haushaltsjahr 2016 durch die erwarteten erhöhten Pauschalerstattungen des Landes NordrheinWestfalen gegeben ist. Durch Anpassung der für die Erstattung zugrunde gelegten Schlüssel werden höhere Erstattungen als bereits haushalterisch berücksichtigt, zufließen. Der erwartete Ertrag kann einer Handhabungsreglung entsprechend um 10% erhöht werden. Auch nach Mitteilung des Ministeriums ist die Erwartung zusätzlicher Erträge haushalterisch statthaft. Ab Juli 2016 erfolgt die Evaluation der Echtkosten. Herr Hammers bestätigt Frau Eschweiler, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht. Herr Teuku erkundigt sich, weshalb die Stellen nicht befristet eingerichtet werden? «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 7/10 Herr Hammers erläutert, dass es bei der absehbaren Dauer der Aufgabe die Haushaltsklarheit erfordert, diese Stellen regulär einzurichten. Da es sich bei den Beschäftigten um klassisches Verwaltungspersonal handelt, hat er keine Sorge, dass diese, wenn sie aufgrund eines eventuellen Rückgangs der Flüchtlingszuweisungen nicht mehr in diesen Bereichen benötigt werden, anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können. Herr Prof. Dr. Sicking unterstreicht die Aussage von Herrn Hammers. Selbstverständlich bleiben die Entwicklungen abzuwarten. Er geht jedoch davon aus, dass die Flüchtlingsproblematik für die nächsten 5 bis 10 Jahre Thema bleiben wird. Herr Servos merkt an, dass die Aufgabe im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung sehr variabel ist. Sie wird sich im Laufe der Zeit verändern und gegebenenfalls auch hohe Fluktuationen mit sich bringen. Aus diesem Grund würde er ein Monitoring zur Entwicklung der Stellenbedarfe in Bezug auf Flüchtlingszuweisungen sehr begrüßen. Beispielsweise könnte durch die Stabsstelle „Flüchtlingswesen“ ein solcher Forecast erstellt werden. Die Umsetzung der Vorlage hält er für einen guten Ansatz. Auch für Frau Begolli ist es sehr wichtig, dass die eingestellten Menschen eine Perspektive erhalten; sie brauchen eine Sicherheit. Sie ist deshalb über die Ausführungen von Herrn Hammers sehr dankbar. Abschließend weist sie auch vor diesem Hintergrund auf den zu erwartenden demographischen Wandel hin, der die Verwaltung noch vor große Herausforderungen stellen wird. Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig. Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von: 1a) 3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE, b) 1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT), c) 1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT), d) 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und e) 2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT) zur Kenntnis. 2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT) zur Kenntnis. «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 8/10 zu 5 Zuständigkeitsregelung für besoldungsrechtliche Entscheidungen Vorlage: FB 11/0118/WP17 Frau Eschweiler weist vorweg darauf hin, dass eine Änderung des Beschlussvorschlages beantragt wird. Der geänderte Vorschlag soll wie folgt lauten: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, auf den Personal- und Verwaltungsausschuss zu übertragen. Herr Oberbürgermeister Philipp gibt zu bedenken, dass die gewünschte Änderung zu Problemen in der praktischen Handhabung führen könnte; gegebenenfalls würde man häufiger auf Dringlichkeitsentscheidungen zulaufen. Herr Hammers fügt erläuternd hinzu, dass die besoldungsrechtlichen Entscheidungen unterhalb der Bereichsleitungsebene unter das klassische Verwaltungsgeschäft fallen. Frau Begolli findet die Vorlage der Verwaltung sehr schlüssig. Sie erkundigt sich, nach welchen Kriterien vorgegangen wird und bittet die Verwaltung, den Personal- und Verwaltungsausschuss unter Einhaltung des Datenschutzes halbjährlich kurz über entsprechende Entscheidungen zu informieren. Herr Servos spricht sich dafür aus, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung beibehalten wird. Es sollte jedoch eine Beschlussergänzung dahingehend vorgenommen werden, dass die Verwaltung beauftragt wird, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses über alle entsprechenden Besoldungs- und Stufenzuordnungsfälle zu berichten, in welchen die Verwaltung ihr Ermessen ausgeübt hat. Herr Teuku stellt die Frage, wie viele dieser Entscheidungen pro Jahr durch die Verwaltung zu treffen sind. Herr Hammers berichtet, dass allein im Bereich der Feuerwehr jährlich ca. 20 bis 30 Fälle zu prüfen sind. Der zu Beginn des Tagesordnungspunktes gestellte Beschlussänderungsantrag wird nicht übernommen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt somit einstimmig den erweiterten Beschluss. Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, dem Oberbürgermeister zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses einen Bericht über die laufenden Besoldungs- und Stufenzuordnungsfälle vorzulegen, welche im Ermessen des Dienstherrn liegen. zu 6 Mitteilungen der Verwaltung Evaluation im Bereich der städtischen Schulsekretariate: Herr Hammers berichtet, dass eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses in Bearbeitung ist. «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 9/10 Frau Lucke schließt die Sitzung um 18:45 Uhr. (Lucke) Ausschussvorsitzende (Bläsius) Schriftführerin (Philipp) Oberbürgermeister «SINAME» Ausdruck vom: 21.04.2016 Seite: 10/10