Daten
Kommune
Aachen
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175456.pdf
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140 kB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses
14. April 2016
Sitzungstermin:
Donnerstag, 17.03.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
18:45 Uhr
Ort, Raum:
Verwaltungsgebäude Katschhof Zimmer 305, Katschhof, 52058 Aachen
Anwesende:
Ratsfrau Daniela Lucke
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsherr Dieter Claßen
ab TOP 3 öT
Ratsfrau Elke Eschweiler
Ratsfrau Sigrid Moselage
Ratsfrau Claudia Plum
Ratsherr Michael Servos
Ratsherr Marc Teuku
Herr Ludger Eickholt
Herr Hans Keller
Herr Holger Kiemes
als Vertreter für Frau Annika Fohn
Herr Helmut Ludwig
als Vertreter für Ratsfrau Ulla Griepentrog
Frau Ute Nußbaum
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 1/10
Abwesende:
Ratsfrau Ulla Griepentrog
entschuldigt
Frau Annika Fohn
entschuldigt
Als Teilnehmer der Verwaltung:
Herr Stephan Baurmann
GPR
Frau Claudia Braxein
FB 50
Herr Heinrich Emonts
FB 50
Frau Heidemarie Ernst
FB 50
Herr Rolf Frankenberger
FB 23
Herr Berthold Hammers
FB 11
Frau Diana Kleinholz
FB 11
Frau Sandra Knabe
FB 50
Herr Johann Körfer
FB 64
Frau Sarah Offermanns
Dez. VI
Herr Marcel Philipp
Dez. I
Frau Kristina Sereni
FB 45
Herr Prof. Dr. Manfred Sicking
Dez. VI
Frau Ursula Winkler
FB 11
Frau Eveline Wölk
FB 13
Frau Ursula Wolf
FB 14
als Gast:
Frau Marianne Krott (Fraktionsgeschäftsführerin CDU)
als Schriftführerin:
Frau Kerstin Bläsius
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 2/10
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der öffentlichen Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 11/0111/WP17
3
Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration"
(FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56)
Vorlage: FB 11/0117/WP17
4
Steigende Flüchtlingszahlen
1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser Professionen im Zuge der
strukturellen Änderung in der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von
Teams für den Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung Übergangsheime
2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung in der
Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB
50/240"
Vorlage: FB 11/0119/WP17
5
Zuständigkeitsregelung für besoldungsrechtliche Entscheidungen
Vorlage: FB 11/0118/WP17
6
Mitteilungen der Verwaltung
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 3/10
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der öffentlichen Sitzung
Frau Lucke begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr. Es gibt keine Anträge auf
Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung im öffentlichen Teil. Die Ausschussmitglieder beschließen
die bestehende Tagesordnung einstimmig.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 11/0111/WP17
Beschluss:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss genehmigt mit einer Enthaltung die Niederschrift über die
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil).
zu 3
Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration"
(FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56)
Vorlage: FB 11/0117/WP17
Frau Eschweiler ist über die umfangreiche Beschlussfassung erfreut. Eine Entscheidungsfindung ist nun
in großen Teilen möglich, sodass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag mittragen wird. Der Hinweis, dass
ausweislich der Vorlage der Entwicklungsprozess nach der letzten Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses wieder mitarbeiterorientiert aufgegriffen wurde, ist für sie sehr wichtig. Es muss
jedoch auch zukünftig sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter/innen weiterhin an dem Prozess beteiligt
bleiben. Darüber ist regelmäßig zu berichten. Zu der Abteilungsleitungsstelle FB 56/200 „Planung“ merkt
sie an, dass diese Stelle erst angegangen werden kann, wenn die Fachbereichsleitung besetzt ist.
Abschließend bittet sie die Verwaltung um Nachreichung eines Stellentableaus, aus welchem explizit
hervorgeht, wohin bisherige Stellen verschoben werden.
Frau Begolli merkt an, dass die Vorlage zwar umfangreicher ist, für sie bleibt jedoch weiter offen, welche
Vorteile der Fachbereich Wohnen zu erwarten hat. Insgesamt ist ihr das Fazit -ab Seite 11 der Vorlagezu „dünn“. Die Vorlage gibt beispielsweise keinen Aufschluss darüber, welche Mitarbeiter/innen, in
welcher Form, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis eingebunden wurden. Desweitern hätte
sie gerne mehr darüber gewusst, wie man sich eine kostenneutrale Besetzung der Sachbearbeitung
„Arbeitsmarktintegration“ vorstellt. Zudem wird durch die Fusion unterstellt, dass die bestehenden
Schnittstellen innerhalb der beiden Bereiche bisher nicht gut genug zusammengearbeitet haben. Anhand
der Flüchtlingssituation wird jedoch sehr deutlich, wie vorbildhaft bisher die Zusammenarbeit funktioniert
hat. Frau Begolli führt weiter aus, dass Wohnungen durch politische Beschlüsse geschaffen werden und
nicht durch Strukturveränderungen. Sie hält daran fest, dass der Zeitpunkt der Fusion sehr schlecht
gewählt ist.
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 4/10
Herr Servos hält dagegen, dass die Fusion erforderlich und wichtig ist, damit Arbeitsabläufe weiter
optimiert werden und sich qualitative Effekte einstellen können. Er merkt weiter an, dass die
Fachbereichsleitung auf jeden Fall ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Abteilungsleitungsstelle FB
56/200 „Planung“ haben muss. Durch die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle
„Arbeitsmarktintegration“ sind zudem weitere Vorteile möglich. Die Einholung von detaillierteren
Informationen zum Ablauf der Mitarbeiterbeteiligung sieht er in der Verantwortung der jeweiligen Fraktion.
Frau Moselage bemängelt vorweg den sehr unterschiedlich gehaltenen Informationsfluss. Der
allgemeinen Euphorie zur beabsichtigten Fusion kann sie sich nicht anschließen. Sie weist daraufhin,
dass die Vorlage für diesen Teil lediglich eine Kenntnisnahme ist. Sie hat sowohl zur Vorlage als auch
zum als Anlage beigefügten Organigramm noch Fragen bzw. Anmerkungen. Woher kommt die für die
Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ eingeplante Mitarbeiterin? Irritierend bzw.
erschreckend sind für sie u.a. die Prüffelder zu den noch nicht definierten Aufgabeninhalten der
Stabsstelle, die noch nicht genau bezifferten Stellenbedarfe FB 56/200 und insgesamt die zentrale Rolle
der Abteilung FB 56/200 „Planung“. Da weiterhin so viele Fragen offen bleiben und beide Fachbereiche
im selben Dezernat angesiedelt sind, bleibt sie bei ihrer Meinung, dass es keine triftigen Gründe für eine
Zusammenlegung gibt. Dies wäre nur gegeben, wenn sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung
ein positiver Effekt eintreten würde.
Herr Hammers berichtet, dass die Mitarbeiterin, die für die Besetzung der Sachbearbeitung
„Arbeitsmarktintegration“ vorgesehen ist, bereits im Fachbereich Soziales und Integration beschäftigt ist.
Die Einrichtung der Stabsstelle FB 56/001 „Flüchtlingswesen“ ist dringend erforderlich, um eine
Entlastung bzw. Unterstützung auf Fachbereichsleiterebene herbeizuführen. Die derzeitige
Dauerbelastung hat dazu geführt, dass man sich nicht mehr mit der gewünschten Intensität um die
originären Führungsaufgaben kümmern kann.
Herr Prof. Dr. Sicking fügt ergänzend hinzu, dass sich die Aufgabeninhalte der Stabsstelle sowie die
Personalausstattung aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation
ergeben. Die Abteilung FB 56/200 „Planung“ ist die zentrale Abteilung des neuen Fachbereichs. Hier
schlagen sich alle strategischen Teilbereiche, welche das Produkt Wohnen betreffen, nieder. Es wurde
jedoch darauf geachtet, dass kaum in den Fachbereich Immobilienmanagement eingegriffen wird.
Selbstverständlich wird die Fachbereichsleitung Gestaltungsspielraum haben.
Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass eine Struktur benötigt wird, die sowohl flexibel ist als auch
ggf. durch Aufgabenverlagerung anpassungsfähig bleibt.
Herr Ludwig befürwortet die Fusion grundsätzlich, da sie sinnvoll ist und ein schlüssiges Konzept ergibt.
Für ihn ist es auch unstrittig, dass eine Fachbereichsleitung eine Unterstützung in Form einer Abteilung
erhält.
Herr Teuku sieht der Fusion generell positiv entgegen. Die Vorlage ist ihm jedoch weiterhin zu unkonkret.
Er möchte wissen, wo genau tatsächlich der Mehrwert einer Zusammenlegung liegt.
Herr Prof. Dr. Sicking erläutert, dass durch die überwiegend beibehaltenen bisherigen Strukturen des
Fachbereiches Soziales und Integration und des Fachbereiches Wohnen die bewährten Vorteile erhalten
werden. Zudem soll die Zusammenlegung den bisher sehr aufwendigen Abstimmungsbedarf
vereinfachen bzw. verbessern.
Frau Plum hebt die Wichtigkeit hervor, dass mit der Fusion eine qualitative Steigerung einhergeht; obwohl
sie auch jetzt schon sehr beeindruckt davon ist, wieviel Wohnraum bereits zwischenzeitlich geschaffen
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 5/10
wurde. Es gibt noch viele Prüffelder. Grundsätzlich sollte versucht werden, mit den vorhandenen Stellen
das Ziel zu erreichen. Sie bittet darum, dass die Verwaltung den Personal- und Verwaltungsausschuss
regelmäßig über den weiteren Verlauf des Fusionsprozesses unterrichtet.
Frau Eschweiler unterstreicht positiv, dass man im Rahmen des allgemeinen Themenspeichers auch auf
die Bezirke eingeht. Es wird bereits jetzt schon sehr viel getan. Jedoch kann eine zentrale bzw. halb
dezentrale Verortung der Aufgaben nicht der richtige Weg sein. Beispielsweise müssten die Bezirke EDVtechnisch so ausgestattet werden, dass die Aufgaben in zunehmendem Maße wieder vor Ort bearbeiten
werden können.
Herr Servos merkt zu den als Anlagen beigefügten Ausschreibungstexten an, dass sichergestellt sein
muss, dass Bewerber/innen sowohl mit Hochschulreife als auch mit Fachhochschulreife die
Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Herr Hammers erläutert, dass die Zugangsvoraussetzung für die ausgeschriebene Funktion ein mit einem
Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium ist. Diese
Formulierung umfasst alle Absolventen eines abgeschlossenen Masterstudiums, egal ob dies an einer
Hochschule oder Fachhochschule absolviert wurde und darüber hinaus auch alle Studienabschlüsse
anderer Art, wie Diplom oder Magisterabschlüsse, sofern sie dem Mastergrad entsprechen.
Frau Eschweiler erkundigt sich, weshalb ein Mastergrad wichtig ist. Die Ausschreibung sollte an alle
gerichtet sein; ein Bachelor müsste doch ausreichend sein und gegebenenfalls ein anderer Abschluss.
Zudem schlägt sie vor, dass das Wort „verwandter“ Studiengang durch das Wort „geeigneter“
Studiengang ersetzt wird. Sie möchte sicherstellen, dass man sich nicht selber mit der Ausschreibung
begrenzt.
Herr Hammers merkt erklärend an, dass insbesondere aufgrund der Dotierung der Leitungsfunktion der
Masterstudiengang anforderungsgerecht ist, sowie tarif- und beamtenrechtliche Einschränkungen für
Bachelor-Absolventen bestünden,
Auch Frau Begolli sieht ebenso die Gefahr, dass man sich mit dem Ausschreibungstext selber begrenzt,
sie plädiert für mehr Flexibilität.
Abschließend erläutert Herr Baurmann, dass auf seinen Hinweis der Ausschreibungstext bereits zum
Themenfeld „Soziales“ modifiziert wurde.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen den nachfolgend
erweiterten Beschluss.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen
Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich
„Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den
beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den
Stellenausschreibungstext für die Sitzung des Rates am 06.04.2016 zu überarbeiten bzw. zu
kommentieren.
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 6/10
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der
Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung ergeben
sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in der
Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.
zu 4
Steigende Flüchtlingszahlen
1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser Professionen im Zuge der
strukturellen Änderung in der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von
Teams für den Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung Übergangsheime
2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung in der
Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB
50/240"
Vorlage: FB 11/0119/WP17
Herr Hammers erläutert hinsichtlich Punkt 1 d) des Beschlussvorschlages, dass es sich bei den 5 VZÄ für
den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ um 4 nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG,
EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und 1 nach EG 5 TVöD (Verg.Gr. VII Fg. 1a BAT) handelt.
Frau Eschweiler fragt nach, ob das Land NRW tatsächlich Erstattungen vornimmt, obwohl es sich bei den
Aufgaben um reine kommunale Aufgaben handelt? Sie führt weiter aus, dass zur Unterstützung der
Mitarbeiter/innen im Flüchtlingsbereich selbstverständlich der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden
muss. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Verwaltung, da der weitere zukünftige Personalbedarf
nicht absehbar ist, den bereits beschäftigten Mitarbeitern/innen Planungssicherheit zu bieten. Was wäre,
wenn sie in 2 Jahren nicht mehr gebraucht werden würden? Aus vorgenanntem Grund spricht sie die
Bitte aus, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss halbjährlich über entsprechende
Entwicklungsstände zu unterrichten ist. Zudem muss eine Anpassung der derzeit zugrunde gelegten
Bemessungsschlüssel für Teamleiter-, Sozialarbeiter- und Hausmeisterstellen erfolgen. Abschließend
erkundigt sie sich hinsichtlich des als Anlage beigefügten Organigramms, ob es richtig ist, dass zukünftig
die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht?
Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Deckung des Personalmehraufwandes im
Haushaltsjahr 2016 durch die erwarteten erhöhten Pauschalerstattungen des Landes NordrheinWestfalen gegeben ist. Durch Anpassung der für die Erstattung zugrunde gelegten Schlüssel werden
höhere Erstattungen als bereits haushalterisch berücksichtigt, zufließen. Der erwartete Ertrag kann einer
Handhabungsreglung entsprechend um 10% erhöht werden. Auch nach Mitteilung des Ministeriums ist
die Erwartung zusätzlicher Erträge haushalterisch statthaft. Ab Juli 2016 erfolgt die Evaluation der
Echtkosten.
Herr Hammers bestätigt Frau Eschweiler, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das
Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht.
Herr Teuku erkundigt sich, weshalb die Stellen nicht befristet eingerichtet werden?
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 7/10
Herr Hammers erläutert, dass es bei der absehbaren Dauer der Aufgabe die Haushaltsklarheit erfordert,
diese Stellen regulär einzurichten. Da es sich bei den Beschäftigten um klassisches Verwaltungspersonal
handelt, hat er keine Sorge, dass diese, wenn sie aufgrund eines eventuellen Rückgangs der
Flüchtlingszuweisungen nicht mehr in diesen Bereichen benötigt werden, anderweitig in der Verwaltung
eingesetzt werden können.
Herr Prof. Dr. Sicking unterstreicht die Aussage von Herrn Hammers. Selbstverständlich bleiben die
Entwicklungen abzuwarten. Er geht jedoch davon aus, dass die Flüchtlingsproblematik für die nächsten 5
bis 10 Jahre Thema bleiben wird.
Herr Servos merkt an, dass die Aufgabe im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung sehr variabel ist. Sie wird
sich im Laufe der Zeit verändern und gegebenenfalls auch hohe Fluktuationen mit sich bringen. Aus
diesem Grund würde er ein Monitoring zur Entwicklung der Stellenbedarfe in Bezug auf
Flüchtlingszuweisungen sehr begrüßen. Beispielsweise könnte durch die Stabsstelle „Flüchtlingswesen“
ein solcher Forecast erstellt werden. Die Umsetzung der Vorlage hält er für einen guten Ansatz.
Auch für Frau Begolli ist es sehr wichtig, dass die eingestellten Menschen eine Perspektive erhalten; sie
brauchen eine Sicherheit. Sie ist deshalb über die Ausführungen von Herrn Hammers sehr dankbar.
Abschließend weist sie auch vor diesem Hintergrund auf den zu erwartenden demographischen Wandel
hin, der die Verwaltung noch vor große Herausforderungen stellen wird.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung
Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die
Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von:
1a)
3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,
b)
1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A
12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),
c)
1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT),
d)
5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach
Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und
e)
2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG,
EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.
2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei
Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb
Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 8/10
zu 5
Zuständigkeitsregelung für besoldungsrechtliche Entscheidungen
Vorlage: FB 11/0118/WP17
Frau Eschweiler weist vorweg darauf hin, dass eine Änderung des Beschlussvorschlages beantragt wird.
Der geänderte Vorschlag soll wie folgt lauten:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der
obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, auf den
Personal- und Verwaltungsausschuss zu übertragen.
Herr Oberbürgermeister Philipp gibt zu bedenken, dass die gewünschte Änderung zu Problemen in der
praktischen Handhabung führen könnte; gegebenenfalls würde man häufiger auf
Dringlichkeitsentscheidungen zulaufen. Herr Hammers fügt erläuternd hinzu, dass die
besoldungsrechtlichen Entscheidungen unterhalb der Bereichsleitungsebene unter das klassische
Verwaltungsgeschäft fallen.
Frau Begolli findet die Vorlage der Verwaltung sehr schlüssig. Sie erkundigt sich, nach welchen Kriterien
vorgegangen wird und bittet die Verwaltung, den Personal- und Verwaltungsausschuss unter Einhaltung
des Datenschutzes halbjährlich kurz über entsprechende Entscheidungen zu informieren.
Herr Servos spricht sich dafür aus, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung
beibehalten wird. Es sollte jedoch eine Beschlussergänzung dahingehend vorgenommen werden, dass
die Verwaltung beauftragt wird, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses über alle entsprechenden Besoldungs- und Stufenzuordnungsfälle zu
berichten, in welchen die Verwaltung ihr Ermessen ausgeübt hat.
Herr Teuku stellt die Frage, wie viele dieser Entscheidungen pro Jahr durch die Verwaltung zu treffen
sind. Herr Hammers berichtet, dass allein im Bereich der Feuerwehr jährlich ca. 20 bis 30 Fälle zu prüfen
sind.
Der zu Beginn des Tagesordnungspunktes gestellte Beschlussänderungsantrag wird nicht übernommen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt somit einstimmig den erweiterten Beschluss.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der
obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, dem
Oberbürgermeister zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses einen Bericht über die laufenden Besoldungs- und
Stufenzuordnungsfälle vorzulegen, welche im Ermessen des Dienstherrn liegen.
zu 6
Mitteilungen der Verwaltung
Evaluation im Bereich der städtischen Schulsekretariate:
Herr Hammers berichtet, dass eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses in Bearbeitung ist.
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 9/10
Frau Lucke schließt die Sitzung um 18:45 Uhr.
(Lucke)
Ausschussvorsitzende
(Bläsius)
Schriftführerin
(Philipp)
Oberbürgermeister
«SINAME»
Ausdruck vom: 21.04.2016
Seite: 10/10