Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164779.pdf
Größe
933 kB
Erstellt
03.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Dezernat III
Fachbereich Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0486/WP17
öffentlich
03.06.2016
Dez. III / FB 61
Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) Antrag zur
Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE vom 19.05.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.06.2016
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Vorlage FB 61/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.06.2016
Seite: 1/3
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 61/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.06.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Arbeiten (Auswertung statistischer Daten für eine Voreinschätzung) zur Beantwortung der
Ratsanfrage vom 3. März 2015 der Fraktion DIE LINKE wurden seitens des FB 61 in 2015/16
durchgeführt. Das Ergebnis muss jedoch noch verwaltungsintern abgestimmt werden.
Bei der Erhaltungssatzung zum Milieuschutz handelt es sich um eine Satzung nach BauGB § 172
Abs.1 Nr.2. gemäß Zuständigkeitsordnung § 8 der Stadt obliegt das Thema dem Planungsausschuss.
Es ist vorgesehen die Vorlage zum o. g. Ratsantrag in der Sitzungen am 06.10.2016 des
Planungsausschusses beraten zu lassen.
Anlage:
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.05.2016.
Vorlage FB 61/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.06.2016
Seite: 3/3
Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen
Herrn
Bürgermeister Norbert Plum
Steppenbergallee 90
52074 Aachen
Aachen, 19. Mai 2016
Antrag zur Tagesordnung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 14.6.2016:
Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz)
6/6
Sehr geehrter Herr Plum,
nach über einem Jahr erlauben wir uns nach dem aktuellen Stand unseres Antrags vom 3. März
2015 Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für Gasborn und Suermondtviertel – Vorbereitende Untersuchungen zu fragen:
1. Wie weit sind die vorbereitenden Untersuchungen fortgeschritten?
2. Wann ist mit einer Beratung im Fachausschuss zu rechnen?
Begründung
Die Umgebung rund um den Kaiserplatz war einst überwiegend ein Wohnquartier mit Mieten im
unteren Preissegment. Durch den Bau des Aquis Plaza ist viel günstiger Wohnraum vernichtet
worden. Zudem stehen seit Jahren viele Immobilien ganz oder teilweise leer. Es ist anzunehmen,
dass die Besitzer mit Umbaumaßnahmen deutlich höhere Mieteinnahmen generieren möchten.
Dadurch könnte der innerstädtische Wohnraum für viele Mieter unbezahlbar werden. Die Verdrängung großer Teile der jetzigen Wohnbevölkerung wäre die Folge.
Angesichts der unverändert hohen Nachfrage nach preiswertem Wohnraum in Aachen, ist es
zudem nicht hinnehmbar, dass mittlerweile zahlreiche Immobilien bereits seit Jahren ganz oder
teilweise leer stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Deumens
Marc Beus
Ellen Begolli
Anlage(n)
›Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für Gasborn und Suermondtviertel‹ – Ratsantrag der
Fraktion D IE L INKE im Rat der Stadt Aachen vom 3. März 2015
Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen
Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de
Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen
Herrn
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Rathaus/Markt – Fax 432-8008
52058 Aachen
Aachen, 3. März 2015
Ratsantrag: Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für Gasborn und Suermondtviertel – Vorbereitende Untersuchungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungssatzung
(Milieuschutz gemäß § 172 BauGB – Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – für Gasborn und Suermondtviertel die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen zu beauftragen
2. Die genaue Abgrenzung des möglichen Satzungsgebietes erfolgt auf Grundlage der
zu erstellenden Untersuchungen
Begründung
Wie die bekanntgewordenen Fälle von Leerständen durch Entmietungen im Suermondviertel zeigten, sind sowohl im Zusammenhang mit dem Bau des Aquis Plaza als auch
infolge der Rahmenplanung Gasborn und Suermondt Viertel mit deutlichen Mietsteigerungen, Umbaumaßnahmen und teilweisem Austausch der Wohnbevölkerung zu befürchten.
Angesichts der weiterhin großen Nachfrage nach Wohnraum in Aachen, ist nicht davon
auszugehen, dass sich dieser “Aufwertungsdruck” abschwächen wird.
Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen
Tel. 0241/432-72 44 -72 46 · Fax: 0241/413541-7244 · E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de
Eine Möglichkeit der städtischen Einflussnahme bietet hier eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BAuGB, in deren Geltungsbereich der Abbruch, die Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig wird. Bauliche Maßnahmen,
die geeignet sind, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung negativ zu beeinflussen, und soweit sie nicht reine Instandhaltungsmaßnahmen sind oder einen zeitgemäß
üblichen Standard herbeiführen, können dann aus städtebaulichen Gründen untersagt
werden.
Eine solche Satzung schreibt weder ein bestimmtes Mietniveau fest, noch garantiert sie
den tatsächlichen Verbleib der bisherigen Bevölkerung. Sie kann allerdings – wie Beispiele in anderen Städten zeigen – bei konsequenter Umsetzung Aufwertungs- und damit
Verdrängungsprozesse zumindest verlangsamen.
Eine zügige Beauftragung vorbereitender Untersuchungen, die einer Satzung zwingend
vorausgehen müssen, ist von daher geboten, wenn die Chance auf städtische Einflussnahme gewahrt bleiben soll.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Deumens
Marc Beus
Fraktion D IE L INKE im Rat der Stadt Aachen
2
Lasse Klopstein