Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164881.pdf
Größe
436 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0485/WP17
öffentlich
02.06.2016
Dez. III / FB 61/400
Prüfung zur Einrichtung einer 30er Zone auf der Schleckheimer
Straße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 21.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.07.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach aufgrund der Einstufung der Schleckheimer Straße im Verkehrsstraßennetz der
Stadt Aachen und der fehlenden Unfallauffälligkeit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in
der Ortslage Kornelimünster nicht erfolgt. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.06.2016
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Erläuterungen:
Im Rahmen der Planung und Einführung einer weitgehend flächendeckenden Ausschilderung aller
Aachener Wohngebiete als Tempo 30-Zonen hat die Verwaltung ein Verkehrsstraßennetz erarbeitet,
auf dem die gesetzliche innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie eine
Vorfahrtsbeschilderung erhalten bleiben sollen. Diese Straßen sollen netzförmig als durchgehende
leistungsfähige Verkehrsver-bindungen den überörtlichen Verkehr aufnehmen, möglichst
leistungsfähig ableiten und somit die benach-barten Tempo 30-Zonen von Durchgangsverkehr auf
eventuell kürzeren Wegeverbindungen befreien.
Diese Funktion hat die Schleckheimer Straße für Kornelimünster besonders, seitdem neben den
benachbarten traditionellen Wohnquartieren auch die Münsterstraße und Oberforstbacher Straße zu
Tempo 30-Zonen erklärt worden sind.
Würde die Durchgangsgeschwindigkeit auf der Schleckheimer Straße reduziert und sich dadurch die
Fahrzeit zwischen Napoleonsberg und Oberforstbach oder Innenstadt über die Schleckheimer Straße
verlängern, bestünde die Gefahr, dass Autofahrer auf die kürzere Wegeverbindung über die
Oberforstbacher Straße auswichen, was dem dortigen Wohngebiet zusätzliche Verkehre bringen
würde.
Derzeit wird das Hauptverkehrsstraßennetz nach den „Richtlinien für integrierte
Netzgestaltung“(RIN08) überarbeitet. Eine Fertigstellung des Gutachtens ist in Kürze vorgesehen. Es
deutet sich an, dass sich für die Schleckheimer Straße auch in dieser Neubewertung die Funktion als
nahräumige Hauptverkehrsstraße (HS IV) ergibt.
An den Fahrbahnrändern der Schleckheimer Straße wird vielerorts einseitig geparkt, sodass die
tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten bereits jetzt oftmals kaum über 30 km/h liegen. Im Bereich der
vorhandenen und von Schulkindern stark genutzten Linienbushaltestellen ist das Parken nicht
zugelassen und die Schüler haben bei notwendigen Überquerungen der Schleckheimer Straße freie
Sicht auf den ankommenden Fahrzeugverkehr. Östlich der Einmündung Meischenfeld ist eine
bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in Vorbereitung, die neben den Nutzern der dortigen
Linienbushaltestelle auch den fußläufigen Kunden des geplanten Einkaufsmarktes an dieser Stelle
das Überqueren der Schleckheimer Straße erleichtern wird. Weder die Unfalllage auf der
Schleckheimer Straße noch die verbliebene Verkehrsbedeutung innerhalb des ansonsten
flächendeckenden Wohngebietes mit Tempo 30-Zonen empfiehlt für die Schleckheimer Straße eine
Geschwindigkeitsreduzierung. Insofern lehnt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt eine
Einbeziehung in die benachbarten Tempo 30-Zonen ab.
Sollte der vorliegende politische Antrag auf die aus der Presse zu entnehmenden Absichtserklärungen
der Landesverkehrsminister-Konferenz zu möglichen gesetzlichen Erleichterungen bei der Einrichtung
von Tempo 30 vor Kindergärten und anderen schützenswerten Einrichtungen zielen, so kann er nach
Änderung der StVO in diesem Bereich unter Prüfung der dann geschaffenen Voraussetzungen neu
aufgegriffen werden.
Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.06.2016
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Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Schleckheimer Straße in der Beschlusskompetenz
des Mobilitätsausschusses liegt. Sollte die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nicht dem
Vorschlag der Verwaltung folgen, so kann sie nur einen Empfehlungsbeschluss an den
Mobilitätsausschuss formulieren.
Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.04.2016
Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.06.2016
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