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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164881.pdf
Größe
436 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:01
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0485/WP17 öffentlich 02.06.2016 Dez. III / FB 61/400 Prüfung zur Einrichtung einer 30er Zone auf der Schleckheimer Straße Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.04.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.07.2016 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der Einstufung der Schleckheimer Straße im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen und der fehlenden Unfallauffälligkeit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ortslage Kornelimünster nicht erfolgt. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.06.2016 Seite: 1/3 Erläuterungen: Im Rahmen der Planung und Einführung einer weitgehend flächendeckenden Ausschilderung aller Aachener Wohngebiete als Tempo 30-Zonen hat die Verwaltung ein Verkehrsstraßennetz erarbeitet, auf dem die gesetzliche innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie eine Vorfahrtsbeschilderung erhalten bleiben sollen. Diese Straßen sollen netzförmig als durchgehende leistungsfähige Verkehrsver-bindungen den überörtlichen Verkehr aufnehmen, möglichst leistungsfähig ableiten und somit die benach-barten Tempo 30-Zonen von Durchgangsverkehr auf eventuell kürzeren Wegeverbindungen befreien. Diese Funktion hat die Schleckheimer Straße für Kornelimünster besonders, seitdem neben den benachbarten traditionellen Wohnquartieren auch die Münsterstraße und Oberforstbacher Straße zu Tempo 30-Zonen erklärt worden sind. Würde die Durchgangsgeschwindigkeit auf der Schleckheimer Straße reduziert und sich dadurch die Fahrzeit zwischen Napoleonsberg und Oberforstbach oder Innenstadt über die Schleckheimer Straße verlängern, bestünde die Gefahr, dass Autofahrer auf die kürzere Wegeverbindung über die Oberforstbacher Straße auswichen, was dem dortigen Wohngebiet zusätzliche Verkehre bringen würde. Derzeit wird das Hauptverkehrsstraßennetz nach den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“(RIN08) überarbeitet. Eine Fertigstellung des Gutachtens ist in Kürze vorgesehen. Es deutet sich an, dass sich für die Schleckheimer Straße auch in dieser Neubewertung die Funktion als nahräumige Hauptverkehrsstraße (HS IV) ergibt. An den Fahrbahnrändern der Schleckheimer Straße wird vielerorts einseitig geparkt, sodass die tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten bereits jetzt oftmals kaum über 30 km/h liegen. Im Bereich der vorhandenen und von Schulkindern stark genutzten Linienbushaltestellen ist das Parken nicht zugelassen und die Schüler haben bei notwendigen Überquerungen der Schleckheimer Straße freie Sicht auf den ankommenden Fahrzeugverkehr. Östlich der Einmündung Meischenfeld ist eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in Vorbereitung, die neben den Nutzern der dortigen Linienbushaltestelle auch den fußläufigen Kunden des geplanten Einkaufsmarktes an dieser Stelle das Überqueren der Schleckheimer Straße erleichtern wird. Weder die Unfalllage auf der Schleckheimer Straße noch die verbliebene Verkehrsbedeutung innerhalb des ansonsten flächendeckenden Wohngebietes mit Tempo 30-Zonen empfiehlt für die Schleckheimer Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung. Insofern lehnt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt eine Einbeziehung in die benachbarten Tempo 30-Zonen ab. Sollte der vorliegende politische Antrag auf die aus der Presse zu entnehmenden Absichtserklärungen der Landesverkehrsminister-Konferenz zu möglichen gesetzlichen Erleichterungen bei der Einrichtung von Tempo 30 vor Kindergärten und anderen schützenswerten Einrichtungen zielen, so kann er nach Änderung der StVO in diesem Bereich unter Prüfung der dann geschaffenen Voraussetzungen neu aufgegriffen werden. Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.06.2016 Seite: 2/3 Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Schleckheimer Straße in der Beschlusskompetenz des Mobilitätsausschusses liegt. Sollte die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nicht dem Vorschlag der Verwaltung folgen, so kann sie nur einen Empfehlungsbeschluss an den Mobilitätsausschuss formulieren. Anlage/n: - Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.04.2016 Vorlage FB 61/0485/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.06.2016 Seite: 3/3