Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164598.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 09:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0243/WP17
öffentlich
25.05.2016
45/300
Verlängerung und künftige Förderung der Bundesinitiative
"Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.06.2016
29.06.2016
KJA
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, der Verlängerung und künftigen Förderung der Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Verlängerung und künftige Förderung der
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen.
Vorlage FB 45/0243/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
PSP- Element 4-060301-917-3
konsumtive
Ansatz
Fortgeschr.
Ansatz
Fortgeschr.
Folgekos-
Folgekos-
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
140.011 €
420.033 €
0
0
0
140.011 €
420.033 €
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
Die Abwicklung wird - wie seit 2012 - bei dem Projekt 4-060301-921-2 "Bundeskinderschutzgesetz" in
Verbindung mit den Kostenarten 41400000 "Zuweisung vom Bund" und 53180000 "Aufwendungen für
Zuschüsse an übrige Bereiche" erfolgen.
Im weiteren werden aus kommunalen Mitteln "Zuschüsse präventive Maßnahmen nach dem
Bundeskinderschutzgesetz" PSK 53130000-4530 die zwingend erforderlichen kommunalen Anteile
finanziert.
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Schreiben vom 17.09.2015
dauerhaft die Finanzierung der Bundesinitiative an die Jugend- und Familienministerkonferenz
zugesichert.
Die Kontinuität der Finanzierung der Maßnahme, die aus der Bundesinitiative gefördert werden, wird
auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG) über den 31.12.2015 hinaus nahtlos sichergestellt.
Für die Finanzierung stellt der Bund entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 4 Satz 3 KKG
dauerhaft 51 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt
hiervon derzeit 10 Mio. Euro; die Stadt Aachen erhält 140.011 Euro.
Voraussetzung für eine dauerhafte Finanzierung ist die Einholung eines Ratsbeschlusses zum
weiteren Erhalt des Netzwerkes Frühe Hilfen, welcher spätestens zum 31.12.2016 dem Ministerium
vorliegen muss.
2. Frühe Hilfen in Aachen
Bereits 2006 beauftragte der Kinder- und Jugendausschuss den Deutschen Kinderschutzbund mit
dem Aufbau eines Netzwerkes „Frühe Hilfen“ für die Stadt Aachen.
Seit 2007 sind die Frühen Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes die Anlaufstelle für alle Familien
innerhalb der Stadt Aachen mit Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Die Finanzierung der
erbrachten Leistungen ist durch eine Leistungsbeschreibung und Leistungsvereinbarung seitdem
geregelt.
In seiner Sitzung vom 15.01.2013 hat der Kinder- und Jugendausschuss auf Vorschlag des FB 45
beschlossen, die zur Verfügung gestellten Bundesmittel ab 2013 für das Netzwerk Frühe Hilfen des
Deutschen Kinderschutzbundes und für die Familienpatenschaften des SKF/SKM abzurufen.
Im Rahmen der Bereitstellung der Bundesmittel wird erwartet, dass die Kommune einen 20 %igen
Eigenanteil an den Gesamtkosten o. g. Projekte trägt. Diese werden aus dem PSK "(Kommunale)
Zuschüsse präventive Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz" getragen.
Für das Haushaltsjahr 2016 ff. stehen 69.000 Euro zur Verfügung. 2016 werden neben dem
Bundeszuschuss in Höhe von 140.011 Euro rd. 48.000 Euro aus dem kommunalen PSK entnommen.
Hierdurch ist gewährleistet, dass sowohl das Netzwerk Frühe Hilfen als auch die
Familienpatenschaften vollumfänglich finanziert sind.
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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FB 45 ist gerne bereit, in der 2. Jahreshälfte 2016 über den Verlauf und aktuellen Sachstand des
Netzwerkes Frühe Hilfen und über die Familienpatenschaften zu berichten.
3. Fazit
Das Netzwerk Frühe Hilfen/Familienhebammen und Familienpatenschaften haben sich in Aachen
etabliert und sind ein unabdingbarer Baustein im Sinne der Sicherstellung des Kinderschutzes in der
Stadt Aachen. Durch die Verstetigung beider Angebote im Bereich der Prävention erfüllt die Stadt
Aachen die vom Bund vorgegebenen Erfordernisse.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Fachverwaltung die Verlängerung und künftige Förderung der
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu beschließen.
Anlage: Schreiben MFKJKS
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