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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164359.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:00

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0254/WP17 öffentlich 30.05.2016 45/100.010 Aufbau von Sekundarschulen in Aachen Tagesordnungsantrag der Fraktion GRÜNE vom 25.04.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.06.2016 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/4 Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Antrag der Fraktion „GRÜNE“ im Rat der Stadt Aachen Mit dem Tagesordnungsantrag vom 25.04.2016 (Anlage 1) beantragt die Fraktion „GRÜNE“ den Tagesordnungspunkt „Aufbau von Sekundarschulen in Aachen“ in der der Sitzung des Schulausschusses am 16.06.2016 zu behandeln. In diesem Kontext wird auf den Ratsantrag Nr. 157/17 der Fraktion „GRÜNE“ vom 11.04.2016 (Anlage 2) hingewiesen, den der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2016 angenommen und an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung verwiesen hat. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten einer vierzügigen Sekundarschule in den vorhanden Räumlichkeiten von Schulen in der Stadt Aachen umfassend zu prüfen. 2. Schulrechtlicher Zusammenhang Mit Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20.10.2011 wurde die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I beschlossen. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10, ist mindestens dreizügig und arbeitet mit Klassengrößen von mindestens 25 Schüler/inne/n. Alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I können dort erworben werden. Aufgenommen werden alle Grundschulkinder nach Klasse 4, unabhängig von der Schulempfehlung. In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte Angebote bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Auch bei der kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. Der formale Unterschied zur Gesamtschule besteht in der fehlenden Oberstufe, d.h. die Erlangung der Hochschulreife ist nur über die verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs innerhalb einer mindestens 9-jährigen Schulzeit möglich. Vergleichsweise erfordert die Neugründung einer Gesamtschule mindestens 4 Parallelklassen. Sekundarschulen werden in der Regel als (gebundene) Ganztagsschulen geführt. Für die Sekundarschule können bestehende Schulgebäude, Schulzentren oder nicht zu weit voneinander liegende Schulgebäude genutzt werden, dies unter Berücksichtigung eines gebundenen Ganztagsangebotes in Form einer Mensa und von Aufenthaltsräumen. Sollte es dem überwiegenden Elternwunsch entsprechen, kann eine Sekundarschule auch als Halbtagsangebot geführt werden. Gründungen von Sekundarschulen sind bedarfsorientiert möglich, durchaus auch in Kooperation mit Schulen benachbarter Schulträger und unter Herstellung eines regionalen Konsenses. Bindend ist die Beteiligung der Schulkonferenzen der aufzulösenden Schulen. Die Gründung erfolgt auf Grundlage eines schulspezifischen pädagogischen Konzeptes. Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/4 Der Vorlage beigefügt ist der Leitfaden für Schulen und für Gemeinden zur Gründung einer Sekundarschule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Anlage 3) und eine FAQ-Liste (Anlage 4). 3. Bestand In der Stadt Aachen gibt es aktuell noch 3 Hauptschulen und 3 Realschulen. Diese finden sich wie folgt wieder: Aachener Osten  GHS Aretzstraße/ 3-zügig  Hugo Junkers Realschule/ 3-zügig  Alkuinrealschule/ 2,5-zügig Aachener Süden:  GHS Drimborn/ 4-zügig  GHS Burtscheid/ 3-zügig  Luise Hensel Realschule/ 4 zügig Eine kartenmäßige Darstellung der Standorte ist in Anlage 5 und 6 der Vorlage beigefügt. 4. Einbindung in den aktuellen Prozess „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“ Die Gründung eines neuen Schultyps der Sekundarstufe I wird in Aachen sehr wahrscheinlich nur mit der Schließung bestehender Haupt- und Realschulen einhergehen können. Bei einer vierzügigen Sekundarschule könnten je nach Konstellation bis zu 3 Schulen der „nur“ 6 vorhandenen Schulen der betroffenen Schultypen betroffen sein. Dies macht deutlich, dass es sich um eine sehr grundlegende Veränderung der Aachener Schullandschaft handeln würde. Innerhalb der derzeit stattfindenden Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft (SEP für den Primar – und Sekundarbereich) ist die Verwaltung aktuell sehr grundlegend beauftragt, die Aachener Schullandschaft systematisch zu überprüfen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, Daten und aktuellen Entwicklungen für zukünftige Herausforderungen weiterzuentwickeln (siehe hierzu auch Vorlage TOP 4 der Sitzung des Schulausschusses vom 17.09.2015). Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Fraktion „GRÜNE“ wegen der sehr grundsätzlichen Bedeutung und zur Vermeidung paralleler Planungsprozesse mit in den bereits laufenden Prozess der Entwicklung der Aachener Schullandschaft aufzunehmen. Über die mit dem Ausschuss vereinbarten Gremien und möglicher Entwicklungswerkstätten wäre eine fachpraktische Begleitung und eine Partizipation der betroffenen Schulen gewährleistet. Anlage/n: - Tagesordnungsantrag vom 25.04.2016 zum Schulausschuss am 16.06.2016 - Ratsantrag vom 11.04.2016 zum Rat am 11.05.2016: Städtisches Schulangebot um Sekundarschulen erweitern - Leitfaden Sekundarschule - FAQ Liste - Kartenausschnitt Aachener Osten - Kartenausschnitt Aachener Süden Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/4 Leitfaden für Schulen und für Gemeinden, die eine Sekundarschule errichten wollen Stand - Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen, dessen Kern die die Sekundarschule bildet, ist am 22. November 2011 in Kraft getreten. Das freut mich sehr! Es ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt worden sind. Und es zeigt, wozu Politikerinnen und Politiker fähig sind, wenn sie Verantwortung übernehmen. So haben am 19. Juli 2011 CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen gemeinsame Leitlinien für die Ausgestaltung des Schulsystems verabredet, die einen zwölf Jahre währenden Schulfrieden begründen sollen. Dieser schulpolitische Konsens war die Grundlage für das neue Schulgesetz. Die Vorgeschichte dieses Gesetzes zeigt aber auch, dass Menschen außerhalb der Politik bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn man sie ernst nimmt und einbindet. Das ist in der Bildungskonferenz sehr deutlich geworden. Dort wurde in einem offenen und ernsthaften Diskurs um eine Einigung über die Weiterentwicklung unseres Schulsystems gerungen. Die Bildungskonferenz hat den Boden für den Schulkonsens in NRW bereitet. Die Anstrengung aller Beteiligten hat sich gelohnt: Nach jahrzehntelangen Diskussionen kehrt nun Ruhe in die Debatte über die Schulstruktur ein. Der breite politische und gesellschaftliche Konsens garantiert, dass die nun eingeleiteten Veränderungen tragfähig sind. Unser Ziel ist ein Schulsystem, das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht wird: • vielfältig – hinsichtlich der Bildungsgänge; • umfassend und regional ausgewogen – hinsichtlich der Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler sowie der Bedeutung von Schule als Standortfaktor für die Kommunen, die Eltern und die örtliche Wirtschaft. In der Sekundarstufe I tritt zu den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule die Sekundarschule. In dieser neuen Sekundarschule, die zum Schuljahr 2012/13 eingeführt wurde, können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I mit oder ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen erreicht werden. Sie bereitet die Schülerinnen oder Schüler darauf vor, ihren Bildungsweg in der gymnasialen Oberstufe, an einem Berufskolleg oder in der Berufsausbildung fortzusetzen. Da die Sekundarschule in der Regel als Ganztagsschule geführt wird, bietet sie durch ihre größeren Zeitfenster Raum für eine andere Kultur des Lernens mit zusätzlichen Bildungs- und Freizeitangeboten. Sie ist ein ganztägiger Lern- und Lebensort, an dem die Schülerinnen und Schüler ihre Potenziale entfalten können. Der vorliegende Leitfaden soll die Akteure vor Ort bei ihren Planungen unterstützen. Er richtet sich an Beraterinnen und Berater, an Lehrerinnen und Lehrer, an Schulleiterinnen und Schulleiter sowie an die Schulträger, die mit der Errichtung von Sekundarschulen ihr örtliches Schulangebot weiterentwickeln wollen. Sylvia Löhrmann Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Inhalt Grundlagen Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte Schulorganisatorische Rahmenbedingungen Lehrerkollegium und Schulleitung Die Sekundarschule in der regionalen Schulentwicklung Antrags- und Genehmigungsverfahren 2 Grundlagen Das nordrhein-westfälische Schulsystem ist bereits seit Jahrzehnten mit zwei grundlegenden gesellschaftlichen Phänomenen konfrontiert: Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich kontinuierlich ab. Die Zahl der Schulstandorte verringert sich dagegen zeitverzögert, was zunächst dazu führt, dass die Schulstandorte kleiner werden und damit schulorganisatorisch schwieriger zu handhaben sind; das Angebot der Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler und somit auch die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden eingeschränkt. Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern zu beobachten. Sie entscheiden sich in der Tendenz verstärkt für Schulformen, die den Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten und den Schülerinnen und Schülern die Chance auf vielfältige Abschlüsse mit mehr Berechtigungen bieten. Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot gewährleisten zu können, wurde daher neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert. Die Sekundarschule ist eine Schule für alle Kinder mit unterschiedlichen Biografien und Begabungen. In ihr werden alle Kinder in den Klassen 5 und 6 gemeinsam unterrichtet. Um eine Sekundarschule besuchen zu können, bedarf es keiner „Bringschuld“ der Kinder. Ausgehend von der Annahme, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit die dort erwarteten Kompetenzen in individueller Ausprägung auf unterschiedlichen Niveaus entwickelt haben, werden sie dort abgeholt, wo sie stehen. Die individuellen Potenziale – kognitiv und sozial – bilden den Ausgangspunkt für die weiteren Lernprozesse. Ein Auswahlverfahren beim Übergang von der Grundschule zur Klasse 5 der Sekundarschule findet daher nicht statt. Im Rahmen der Kapazität werden alle angemeldeten Kinder aufgenommen. Es ist darauf zu achten, dass möglichst heterogen zusammengesetzte Lerngruppen gebildet werden können. Die Sekundarschule knüpft an die Erziehungsarbeit der Grundschule an. Neben der Vermittlung von Wissen greift sie die vielfältigen Anlässe für Erziehung auf, die sich aus Unterricht und Schulleben heraus entfalten. Unterricht, Erziehung und Schulleben schaffen verbindliche gemeinsame Lern- und Lebensbezüge. Bildung, Erziehung, individuelle Förderung und soziales Lernen werden in einer pädagogischen Konzeption miteinander verzahnt, um Kindern mehr Bildungsqualität und bessere Chancen zu ermöglichen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Schulneugründung ist es besonders wichtig, organisatorische und pädagogische Aspekte im Rahmen eines neu zu entwickelnden Schulprogramms (§ 3 Absatz 2 SchulG) konzeptionell miteinander zu verbinden. In der Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind. Langsamer lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt gefördert werden. Damit baut die Sekundarschule einer in vielen Fällen falschen frühzeitigen Zuordnung zu einem bestimmten Bildungsgang vor. Im Verlauf des Besuchs der Sekundarschule werden die Stärken der Kinder und Jugendlichen durch 3 zunehmend differenzierende Angebote ausgebaut und ihre Schwächen abgebaut. Dies kann besonders gut gelingen, wenn über den Unterricht hinaus mehr Zeit zur Verfügung steht. Als Schule mit in der Regel gebundenem Ganztag bietet sie mehr Zeit und Raum für individuelle Förderung und trägt somit zu einer Verbesserung der Bildungschancen bei, auch im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Professionen und außerschulischen Partnern. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Über die verbindliche Kooperation einer jeden Sekundarschule mit mindestens einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg führt der Weg zum Abitur in neun Jahren, besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können durch individuelle Lernzeitverkürzung das Abitur nach acht Jahren erreichen. Eltern erhalten bereits bei der Anmeldung zur Sekundarschule Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen und wo ihr Kind später - entsprechende Leistungen vorausgesetzt eine Oberstufe besuchen und das Abitur erwerben kann. Sekundarschulen werden wie alle anderen Schulformen perspektivisch in ein Gesamtkonzept „Inklusion“ einbezogen. Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte Der Fokus der Sekundarschule liegt auf dem längeren gemeinsamen Lernen und einer konsequenten individuellen Förderung im Anschluss an eine weiterhin vierjährige Grundschule. Damit einher geht eine besondere Sichtweise auf das Lehren und Lernen in der Sekundarschule. Lernen wird verstanden als aktiver, situativer und konstruktiver Prozess, in dem die Schülerinnen und Schüler – unter Einbeziehung der in der Grundschule erworbenen Fähigkeiten – Kompetenzen erwerben und diese erweitern. Dazu brauchen die Kinder und Jugendlichen gute Lernanleitungen, gute Aufgabenstellungen, klare Instruktionen und eine begleitende Unterstützung. In einem kompetenzorientierten, gut strukturierten Unterricht hat die Lehrkraft u. a. die Aufgaben • Lernausgangslagen und Entwicklungserfordernisse zu diagnostizieren, • Kompetenzerwerbsprozesse ergebnisorientiert zu planen, • eine ansprechende Lernumgebung zu gestalten, • motivierende und fördernde Lernaufgaben zu stellen, • Selbstlern- und Gruppenlernprozesse anzubahnen, • individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren, • Aufgaben nach Neigungen und Niveau zu differenzieren, • Rückmeldungen zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben. Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte Für die Bildungsgänge in der Sekundarschule gilt die Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I). 4 Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet. Dazu gehört der reflektierte Einsatz von Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung: In der Doppeljahrgangsstufe 5/6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in möglichst heterogenen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt. Ab der Klasse 7 gibt es unterschiedliche Organisationsformen. Die integrierte und die teilintegrierte Sekundarschule führt den Unterricht ab Klasse 7 ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen ohne äußere Leistungsdifferenzierung bis Klasse 10 weiter. In der integrierten Form wird durchgehend binnendifferenziert unterrichtet. In der teilintegrierten Form erfolgt in bestimmten Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung (Einrichtung von Grund- und Erweiterungskursen) bzw. eine Wahl von Lernbereichen nach Neigung. Die kooperative Sekundarschule bildet ab Klasse 7 entweder nach drei schulformbezogenen Bildungsgängen oder nach zwei unterschiedlichen Anforderungsebenen getrennte Klassen. Bei Einrichtung von drei schulformbezogenen Bildungsgängen erfolgt die Klassenbildung nach den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Bei Einrichtung von zwei Anforderungsebenen werden die Klassen auf einer Grundebene und einer Erweiterungsebene gebildet. Ein Wechsel der schulformbezogenen Bildungsgänge oder der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwicklung möglich. Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres Fremdsprachenangebot. In der integrierten und teilintegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche Anforderungen gesichert. In der kooperativen Form mit schulformbezogenen Bildungsgängen geschieht dies, indem die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter Fortführung der zweiten Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können. In der kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der Erweiterungsebene berücksichtigt. Die in der Sekundarschule erreichbaren Abschlüsse richten sich in der Anforderungshöhe nach den geltenden Bildungsstandards und werden auf die gleiche Weise vergeben wie in den übrigen Schulformen, d.h. auf der Basis von Leistungsbewertung mit Ziffernnoten, von Kurs- bzw. Bildungsgangzugehörigkeit und von Ergebnissen zentraler Prüfungen. Der mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ermöglicht den Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Im gymnasialen Bildungsgang wird dies nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule können die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei entsprechender Qualifikation nach neun Jahren erwerben. Bei besonders guten Leistungen ist nach der Sekundarstufe I auch der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe möglich. Die Vergleichbarkeit der Schulleistungen wird auch durch die Teilnahme an den Lernstandserhebungen gesichert. Da die Bedingungen der Kultusministerkonferenz für die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen eingehalten werden, ist ein Schulwechsel in eine andere Schulform und auch in ein anderes Bundesland sowohl während der Sekundarstufe I (z.B. bedingt durch Wohnortwechsel) als auch nach Abschluss der Sekundarstufe I möglich. Die Sekundarschule stellt dazu ein 5 bundesweit anerkanntes Überweisungszeugnis mit der Berechtigung für den Besuch einer bestimmten Schulform bzw. ein Abschlusszeugnis aus. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Einrichtung einer Sekundarschule sind mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang. Die Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine Gesamtschule gegründet werden, für deren Errichtung ebenfalls 25 Kinder pro Klasse erforderlich sind.1 Die Bandbreiten für die Klassenbildung sind in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG festgelegt. Da die Sekundarschule als Schule für eine oder mehrere Gemeinden eingerichtet werden kann, muss sich die Aufnahmekapazität an den zu erwartenden Anmeldungen aus dem Gebiet, für das die Schule von dem oder den Schulträgern vorgesehen ist, orientieren. Für die Sekundarschule können bestehende Schulgebäude, am besten Schulzentren, genutzt werden. Die Sekundarschule kann nach pädagogischen Gesichtspunkten auch auf vorhandene Gebäude aufgeteilt werden und Teilstandorte gem. § 83 Abs. 4 SchulG bilden. Dabei ist die horizontale und vertikale Gliederung von Teilstandorten zu unterscheiden. Bei horizontaler Gliederung werden alle Schülerinnen und Schüler bestimmter Jahrgangsstufen an einem Teilstandort und alle Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen an einem anderen Teilstandort beschult. Bei vertikaler Gliederung werden Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen an allen Teilstandorten beschult. Diese Teilstandorte müssen mindestens dreizügig sein. Sie dürfen bei vertikaler Gliederung zweizügig sein, wenn die Schule insgesamt mindestens fünfzügig ist und mit dem Teilstandort das letzte weiterführende Schulangebot in einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikaler Gliederung sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dadurch das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden. Wie für alle Schulformen gilt auch für Sekundarschulen, dass durch die Bildung von Teilstandorten kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen darf. Sekundarschulen werden in der Regel als gebundene Ganztagsschulen mit einem Lehrerstellenzuschlag von 20 Prozent geführt. Ein Teil der Lehrerstellenanteile für den Ganztag kann auch kapitalisiert werden, z. B. für andere Professionen (siehe hierzu BASS 11-02 Nr. 74 „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote). Weitere Informationen zum Ganztag sind unter folgendem Link zu erhalten: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html. Kollegium und Schulleitung An einer Sekundarschule werden grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer aller Lehrerlaufbahnen der Sekundarstufe I bzw. Inhaberinnen und Inhaber des neuen Lehramts an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingesetzt. Da Sekundarschulen auch gymnasiale Standards gewährleisten sollen, ist auch der regelmäßige Einsatz 1 Eine Gegenüberstellung der Schulformen Sekundarschule – Gesamtschule ist als Anlage beigefügt. 6 von Lehrkräften vorgesehen. mit Gymnasial- bzw. Gesamtschullehrbefähigung fachlich Unabhängig von ihrem Lehramt beträgt die Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte einheitlich 25,5 Stunden pro Woche. Dies entspricht der geltenden Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gesamtschulen und Gymnasien. Die Besoldung der Lehrkräfte an Sekundarschulen soll sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen orientieren. Als Eingangsämter können sowohl Stellen des gehobenen Dienstes (A 12) als auch Stellen des höheren Dienstes (A 13) zugewiesen werden. Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich dann für die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für die Lehrkräfte des höheren Dienstes die Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Ab einem bestimmten Ausbauzustand sollen außerdem analog zur Ausbringung vergleichbarer Funktionen an Gesamtschulen spezifische funktionsbezogene Beförderungsämter zur Verfügung gestellt werden. Für Schulleiterinnen und Schulleiter sind – je nach Ausbauzustand der Schule – Ämter der Besoldungsgruppe A 15 und A 15 mit Zulage beabsichtigt. Für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter würden sich dann Ämter der Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage und A 15 ergeben. Die Implementierung einer entsprechenden Besoldungsstruktur an Sekundarschulen bedarf der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Im Zuge der Errichtung und des Aufbaus der Sekundarschule und des Auslaufens einer oder mehrerer Schulen wird den Lehrkräften der auslaufenden Schule ermöglicht, sich an der Sekundarschule zu bewerben. Ein automatischer Übergang ist nicht vorgesehen. Versetzungen gegen den Willen von Betroffenen sollen vermieden werden. Die Lehrkräfte und die Schulleitung werden vor Einrichtung und in der Aufbauphase der Sekundarschule durch besondere Fortbildungsangebote unterstützt. Sie sollen sicherstellen, dass ein gemeinsames Schulverständnis entsteht, ein Schulprogramm entwickelt und die fachbezogenen Unterrichtsangebote und Differenzierungsformen gemeinsam gestaltet werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung von Angeboten außerhalb von Unterricht, in der Ganztagsschule und in der Vernetzung mit anderen örtlichen Jugend- und Bildungsangeboten gefördert werden. Es wird ein Leitungsmodell entwickelt, bei dem Lehrkräfte unterschiedlicher Schulformen in der Schulleitung zusammenwirken. Leitungskräfte aus Schulen, die wegen der Gründung der Sekundarschule auslaufen, sollen Leitungsaufgaben in der Sekundarschule übernehmen können. Die Sekundarschule in der regionalen Schulentwicklung Die Errichtung einer Sekundarschule muss eine langfristig sinnvolle Weiterentwicklung des kommunalen bzw. regionalen Schulangebots ermöglichen. Dies setzt nicht nur eine lokale Schulentwicklungsplanung voraus, sondern erfordert bei kleineren Kommunen und in den Randgebieten der Großstädte eine abgestimmte interkommunale oder regionale Planung. Das gilt vor allem dann, wenn die organisatorischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sekundarschule nur durch Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehrerer Gemeinden gesichert werden können. Bei schulorganisatorischen Entscheidungen, die Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinweg haben, müssen daher die betroffenen Nachbargemeinden rechtzeitig und mit dem Ziel beteiligt werden, Einvernehmen zu erreichen, damit 7 Fehlentwicklungen vermieden werden. Bei Konflikten zwischen Gemeinden über die Schulentwicklungsplanung kann auf Wunsch jedes der beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren durch die obere Schulaufsichtsbehörde oder eine andere Stelle durchgeführt werden (§ 80 Absatz 2 SchulG). Wird bei der Errichtung einer Schule ein Dissens nicht beigelegt, entscheidet die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde. Eine kleinere Gemeinde, die eine Sekundarschule als einzige weiterführende Schule im Ort plant und damit eine zu klein werdende Hauptschule und ggf. eine Realschule ersetzen möchte, kann diese Planung nur realisieren, wenn dieses Schulangebot tatsächlich für eine deutliche Mehrheit der Eltern so attraktiv gestaltet ist, dass auch diejenigen Eltern ihre Kinder dort anmelden, die gymnasiale Standards für ihre Kinder anstreben. Deshalb ist das pädagogische und organisatorische Konzept der Sekundarschule so gestaltet, dass es der Vielfalt von Interessen und Neigungen der Kinder entspricht und sie schrittweise und individuell zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen kann. Vor Ort kann dieses Konzept nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn es von einem breiten Konsens getragen ist. Sind wesentliche gesellschaftliche Gruppen darüber zerstritten, ob das Angebot einer Sekundarschule im Ort sinnvoll ist, kann das eine geringere Akzeptanz des neuen Angebots bedeuten und infrage stellen, ob die Schule überhaupt eingerichtet werden kann. Im Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule muss daher schlüssig dargelegt werden, dass die erforderliche Mindestzügigkeit durch Kinder aus der Gemeinde über den Zeitraum von fünf Jahren gesichert ist. Dazu kann eine anonyme Elternbefragung wichtige Aufschlüsse geben. Wenn sich dies im Anmeldeverfahren nicht bestätigt, kann die Schule nicht errichtet werden. Gerade bei kleinen Gemeinden ist die Konsensbildung mit Nachbargemeinden nicht nur ein formales Erfordernis, sondern auch planerisch sehr wichtig. Es ist nicht sinnvoll, das eigene Schulangebot ohne Berücksichtigung von benachbarten Angeboten zu planen. Alle kleineren Gemeinden haben Ein- und Auspendler. Familien, die im Bereich der Gemeindegrenzen wohnen, erreichen nicht selten die Schulangebote der Nachbargemeinde leichter als die der eigenen Gemeinde. Hier sinnvolle Bewegungen zu unterbinden wäre kontraproduktiv. Im Idealfall einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung werden so viele Schulplätze bereitgehalten, wie Kinder in einer Gemeinde wohnen. Dabei werden sich Ein- und Auspendler meist die Waage halten. Verschiebungen sind aber aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage der Eltern nach den vom Schulgesetz vorgesehenen und in der Region vorhandenen Schulformen möglich. Bei der Planung von Schulen ist auch der vorhandene Schulraum zu berücksichtigen. In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen wäre es kaum vertretbar, auf der einen Seite neuen Schulraum zu bauen, während andernorts qualitativ gute Schulgebäude leer stehen. Kleine Gemeinden, die trotz hoher Akzeptanz des neuen Angebots vor Ort nicht die absoluten Zahlen für die dauerhafte Mindestzügigkeit einer Sekundarschule erreichen, sollten prüfen, ob sie mit einer benachbarten Gemeinde zusammen das notwendige Schüleraufkommen erreichen können. In diesem Fall können Lösungen mit zwei Standorten, die die Nutzung vorhandener Schulräume ermöglichen, sinnvoll sein. Wichtig ist aber auch in diesem Fall, dass die Erreichbarkeit und die Attraktivität der Schulgebäude so gut sind, dass die Schule tatsächlich angenommen wird. Vor allem in kleinen Gemeinden, die auf hohe Akzeptanz angewiesen sind, reicht ein rein technokratischer Planungsprozess für die Errichtung einer Sekundarschule nicht aus. Um planerisch zu ermitteln, ob der Bedarf für eine Sekundarschule am Ort gegeben ist, sollten die Eltern von Grundschulkindern vor einer Befragung so 8 umfangreich informiert werden, dass ihnen eine realistische Einschätzung darüber möglich ist, wie das neue Schulangebot für sie ganz konkret aussehen könnte, welche Schulwege zu erwarten sind und wie die pädagogische Konzeption der Schule aussehen soll. Es ist davon auszugehen, dass in größeren Gemeinden auch bei Errichtung einer Sekundarschule andere Schulformen weiterhin Bestand haben. Es ist davon abzuraten, eine Sekundarschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Damit würde der gewünschte Effekt, die Sekundarschule als wohnortnahes, umfassendes Angebot für gemeinsames Lernen einzurichten, verfehlt. Vielmehr bietet es sich an, die Sekundarschule als Stadt- oder Ortsteilschule einzurichten, die für die nähere Schulumgebung ein vollständiges und attraktives Schulangebot darstellt. In Konkurrenz zu den anderen weiterführenden Schulen vor Ort bzw. in der Region muss sie mit ihrem Konzept genügend Attraktivität entfalten. Als eine Schule, die lediglich die Funktion hat, Kinder aufzunehmen, die an bestehenden Realschulen oder Gymnasien keine Chance haben, würde sie mittelfristig unter den gleichen Effekten leiden wie zurzeit die Hauptschulen. Im städtischen Raum ist es daher besonders wichtig, einen geeigneten Standort auszuwählen. Das kann z.B. ein Schulzentrum in zentraler Lage sein, in dem bisher eine Hauptschule und eine Realschule untergebracht waren. Einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude sind dagegen in der Regel nicht geeignet. Die Bildung von Teilstandorten muss im städtischen Raum kritischer gesehen werden als in kleinen Gemeinden. Sie müssen in Konkurrenz zu bestehenden Schulen, die in der Regel in einem Gebäude untergebracht sind, bestehen können. Daher kommt einer fundierten kleinräumigen Schulentwicklungsplanung und insbesondere der Frage einer optimalen Nutzung des Schulraums besondere Bedeutung zu. Antrags- und Genehmigungsverfahren Schulträger können ab sofort Anträge auf Errichtung einer Sekundarschule stellen. Die Genehmigungen werden durch die Bezirksregierungen erteilt. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Zu den Antragsunterlagen gehören insbesondere die Beschlussfassung des Rates der Stadt/Gemeinde zur Errichtung der Schule, das Ergebnis der Bedürfnisprüfung, das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung, eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Kommune, die Vorlage mindestens einer Vereinbarung zur verbindlichen Kooperation mit einer Schule, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht, die Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen, deren schrittweise Auflösung ggf. geplant ist sowie Aussagen zu baulichen Voraussetzungen für die zu errichtende Schule. Der Antrag muss auch Aussagen zur beantragten Zügigkeit der Schule und zur geplanten Organisationsform der Sekundarschule (integriert, teilintegriert oder kooperativ) enthalten. Sofern Teilstandorte eingerichtet werden sollen, muss mit der Antragstellung dargelegt werden, wie dies schulorganisatorisch umgesetzt wird und wie die Vorgaben der APO-S I an allen Standorten erfüllt werden können. 9 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Für die Antragstellung zur Errichtung einer Sekundarschule sind die Bezirksregierungen zuständig. Bezirk Arnsberg -Herr Jörg Puchert, Tel.: 02931-823070, Mail: joerg.puchert@bra.nrw.de Bezirk Detmold – Herr Volker Friese, Tel.: 05231-714800, Mail: volker.friese@brdt.nrw.de Bezirk Düsseldorf - Frau Susanne Wenzel, Tel.: 0211-4755665, Mail: susanne.wenzel@brd.nrw.de Bezirk Köln - Frau Marianne Moors, Tel.: 0221-1472548, Mail: marianne.moors@brk.nrw.de Bezirk Münster - Herr Martin Risse, Tel: 0251-4114109, Mail: martin.risse@brms.nrw.de Anlage Gegenüberstellung Sekundarschule – Gesamtschule 10 Anlage Gegenüberstellung Sekundarschule - Gesamtschule Welche Gemeinsamkeiten gibt es? Errichtungsgröße von 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse Gemeinsames Lernen in den Jahrgängen 5 und 6 2. Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 6 als Angebot alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I Möglichkeit zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 bei entsprechender Qualifikation Welche Unterschiede gibt es? Sekundarschule keine eigene Oberstufe, sondern verbindliche Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen ab 7. Jahrgang sind unterschiedliche Organisationsformen möglich: Gesamtschule eigene Oberstufe - ohne äußere Leistungsdifferenzierung (integriert) ab 7. bzw. 8. bzw. 9. Jahrgang: in einigen Fächern äußere Leistungsdifferenzierung auf 2 - mit äußerer Leistungsdifferenzierung in einigen Anforderungsebenen (G und E) Fächern (teilintegriert) - nach Klassen getrennt in 3 Bildungsgängen bzw. auf 2 Anforderungsebenen (kooperativ) mindestens dreizügig mindestens vierzügig Bildung von Teilstandorten möglich nach § 83 (4) Bildung von Teilstandorten in zumutbarer SchulG Entfernung in begründeten Fällen möglich nach § ein zweizügiger Teilstandort möglich, wenn letzte 83 (5) SchulG weiterführende Schule am Ort 11 FAQ-Liste Sekundarschule Warum soll es Sekundarschulen geben? Die Sekundarschule ist eine zukunftsfeste Schule, die den Kommunen die Möglichkeit bietet, ein wohnortnahes, attraktives, umfassendes Schulangebot zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie ist damit eine Antwort auf die zurückgehenden Schülerzahlen und das veränderte Elternwahlverhalten. Die Sekundarschule hält die Bildungsgänge länger offen und kommt dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen nach. Diese Schule der Zukunft ist leistungsstark, vielfältig und gerecht. In ihr kommen die Stärken aller Schulformen zum Wohl aller Kinder zusammen Was ist die Sekundarschule? Sie ist eine Schule der Sekundarstufe I, führt zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und ermöglicht durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg den Anschluss an die gymnasiale Oberstufe. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Wie bereitet die Sekundarschule auf eine berufliche Qualifikation vor? Eine frühzeitige und praxisnahe Berufsorientierung gehört zu den pädagogischen Schwerpunkten jeder Sekundarschule. Die schulische Berufsorientierung unterstützt und begleitet die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den Einstieg in das Berufsleben. Dazu werden unterschiedliche Maßnahmen und Projekte wie z.B. Betriebspraktika, Schülerfirmen, Lernwerkstätten, Kooperationen mit Betrieben, Berufswahlpass, Kompetenzcheck usw. angeboten. Auf diese Weise wird ein leichter, durch individuelle Beratung begleiteter Übergang in die duale Ausbildung und zum Berufskolleg mit seinen vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation sichergestellt. Vor Ort können Kooperationen mit einem oder mehreren Berufskollegs den gezielten Übergang zum Beruflichen Gymnasium oder zu anderen beruflichen Bildungsgängen aus den sieben Bereichen Agrarwirtschaft, Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit/Soziales, Informatik, Technik/Naturwissenschaften oder Wirtschaft und Verwaltung vorbereiten. Wie wird in der Sekundarschule gelernt? In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte Angebote bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Auch bei der kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. Wie führt die Sekundarschule Kinder zum Abitur? Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein (Kooperationsvereinbarung). In der Regel dauert der Bildungsgang zum Abitur neun Jahre (sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe der kooperierenden Schulen). Die Eltern wissen also schon bei der Anmeldung, an welchen Schulen ihr Kind bei guter Leistungsentwicklung den Weg zum Abitur fortsetzen kann. Eine individuelle Schulzeitverkürzung ist bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation möglich. Wer entscheidet über die Organisationsform der Sekundarschule? Die Grundsatzentscheidung über die Organisationsform trifft der Schulträger. Er kann die Organisationsform z. B. auf Vorschlag der Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt auch neu bestimmen. Lernen in der Sekundarschule alle Kinder nach gymnasialen Standards? Das hängt von ihrem Leistungspotenzial ab. Alle Kinder werden nach ihren Talenten und Begabungen individuell gefördert. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert. Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres Fremdsprachenangebot. In der integrierten und teilintegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche Anforderungen gesichert. In der kooperativen Form mit schulformbezogenen Bildungsgängen geschieht dies, indem die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter Fortführung der zweiten Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können. In der kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der Erweiterungsebene berücksichtigt. Wie groß ist eine Sekundarschule? Sie ist mindestens dreizügig. Der Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wenn Bedarf für eine integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine mindestens vierzügige Gesamtschule gegründet werden. Die bisher für Gesamtschulen geltende Errichtungsgröße von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse wird auf 25 (wie bei der Sekundarschule) abgesenkt. Kann die Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden? Horizontale Teilstandortbildungen mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten sind möglich. Eine insgesamt mindestens fünfzügige Sekundarschule kann auch einen Teilstandort mit zwei Parallelklassen aller Jahrgänge führen (vertikale Gliederung), wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot in einer Gemeinde gesichert wird. Dadurch soll gerade im ländlichen Raum ein wohnortnahes Schulangebot gesichert werden. Weitere Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dadurch das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden. Wer entscheidet, wo eine Sekundarschule gegründet wird? Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Elternwille) und die Mindestgröße gesichert ist. Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Errichtung einer Sekundarschule und die damit einhergehende Auflösung bestehender Schulen wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der betroffenen Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. Sekundarschulen können auch von privaten Schulträgern errichtet werden, wenn dabei das Prinzip der Gleichwertigkeit gewahrt wird. Was geschieht, wenn es über die Gründung unter den Kommunen Streit gibt? Die Errichtung einer Sekundarschule soll im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen. Gelingt dies nicht, kann jeder der beteiligten Schulträger durch die Bezirksregierung (Obere Schulaufsicht) oder durch eine andere Stelle ein Moderationsverfahren durchführen lassen. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen. Was geschieht mit den bisher genehmigten 12 Gemeinschaftsschulen? Gemeinschaftsschulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Anschließend werden sie als Sekundarschule geführt, wenn sie nur die Sekundarstufe I umfassen, oder als Gesamtschule, wenn sie die Sekundarstufen I und II umfassen. Die gesetzliche Mindestgröße muss gewährleistet sein. Auf Antrag des Schulträgers ist eine Überführung auch vorher möglich. Was geschieht mit den bestehenden Verbundschulen? Genehmigte Verbundschulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach auslaufend fortgeführt werden. Anschließend werden sie als Sekundarschulen geführt. Die gesetzliche Mindestgröße muss gewährleistet sein. Auf Antrag des Schulträgers ist eine Änderung auch vorher möglich. Was wird jetzt aus Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien? Wenn sie vor Ort gewollt sind und genügend Anmeldungen haben, bleiben sie bestehen. Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft. Löst ein kommunaler Schulträger eine Schule auf, werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. Die aufzulösende Schule behält ihre bisherigen Schülerinnen und Schüler, damit sie ohne Schulwechsel den begonnenen Bildungsgang abschließen können (Vertrauensschutz). Gibt es weiterhin Gesamtschulen? Ja. Für neue Gesamtschulen gilt künftig eine niedrigere Errichtungsgröße. Statt 112 Anmeldungen sind künftig nur noch mindestens 100 Anmeldungen für vier Parallelklassen erforderlich. Wann sind die ersten Sekundarschulen an den Start gegangen? Das 6. Schulrechtsänderungsgesetz, dessen Kernelement die Sekundarschule ist, wurde am 20. Oktober 2011 von den Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag verabschiedet. Auf dieser gesetzlichen Grundlage konnten die ersten Sekundarschulen zum Schuljahr 2012/2013 an den Start gehen. Kommunen, die bisher eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule gründen wollten, konnten dann stattdessen eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule planen.