Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164359.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0254/WP17
öffentlich
30.05.2016
45/100.010
Aufbau von Sekundarschulen in Aachen
Tagesordnungsantrag der Fraktion GRÜNE vom 25.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.06.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/4
Keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Antrag der Fraktion „GRÜNE“ im Rat der Stadt Aachen
Mit dem Tagesordnungsantrag vom 25.04.2016 (Anlage 1) beantragt die Fraktion „GRÜNE“ den
Tagesordnungspunkt „Aufbau von Sekundarschulen in Aachen“ in der der Sitzung des
Schulausschusses am 16.06.2016 zu behandeln. In diesem Kontext wird auf den Ratsantrag Nr.
157/17 der Fraktion „GRÜNE“ vom 11.04.2016 (Anlage 2) hingewiesen, den der Rat in seiner
Sitzung am 11.05.2016 angenommen und an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung verwiesen hat.
Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten einer vierzügigen
Sekundarschule in den vorhanden Räumlichkeiten von Schulen in der Stadt Aachen umfassend zu
prüfen.
2. Schulrechtlicher Zusammenhang
Mit Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20.10.2011 wurde die
Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I beschlossen. Sie umfasst die Jahrgänge 5
bis 10, ist mindestens dreizügig und arbeitet mit Klassengrößen von mindestens 25 Schüler/inne/n.
Alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I können dort erworben werden. Aufgenommen werden
alle Grundschulkinder nach Klasse 4, unabhängig von der Schulempfehlung.
In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung
gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte Angebote
bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert
oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab
Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und
Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen
(entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei
Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene)
eingerichtet. Auch bei der kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen
Lerngruppen erteilt werden.
Der formale Unterschied zur Gesamtschule besteht in der fehlenden Oberstufe, d.h. die Erlangung der
Hochschulreife ist nur über die verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer
Gesamtschule oder eines Berufskollegs innerhalb einer mindestens 9-jährigen Schulzeit möglich.
Vergleichsweise erfordert die Neugründung einer Gesamtschule mindestens 4 Parallelklassen.
Sekundarschulen werden in der Regel als (gebundene) Ganztagsschulen geführt.
Für die Sekundarschule können bestehende Schulgebäude, Schulzentren oder nicht zu weit
voneinander liegende Schulgebäude genutzt werden, dies unter Berücksichtigung eines gebundenen
Ganztagsangebotes in Form einer Mensa und von Aufenthaltsräumen. Sollte es dem überwiegenden
Elternwunsch entsprechen, kann eine Sekundarschule auch als Halbtagsangebot geführt werden.
Gründungen von Sekundarschulen sind bedarfsorientiert möglich, durchaus auch in Kooperation mit
Schulen benachbarter Schulträger und unter Herstellung eines regionalen Konsenses. Bindend ist die
Beteiligung der Schulkonferenzen der aufzulösenden Schulen. Die Gründung erfolgt auf Grundlage
eines schulspezifischen pädagogischen Konzeptes.
Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/4
Der Vorlage beigefügt ist der Leitfaden für Schulen und für Gemeinden zur Gründung einer
Sekundarschule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Anlage 3) und
eine FAQ-Liste (Anlage 4).
3. Bestand
In der Stadt Aachen gibt es aktuell noch 3 Hauptschulen und 3 Realschulen. Diese finden sich wie
folgt wieder:
Aachener Osten
GHS Aretzstraße/ 3-zügig
Hugo Junkers Realschule/ 3-zügig
Alkuinrealschule/ 2,5-zügig
Aachener Süden:
GHS Drimborn/ 4-zügig
GHS Burtscheid/ 3-zügig
Luise Hensel Realschule/ 4 zügig
Eine kartenmäßige Darstellung der Standorte ist in Anlage 5 und 6 der Vorlage beigefügt.
4. Einbindung in den aktuellen Prozess „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“
Die Gründung eines neuen Schultyps der Sekundarstufe I wird in Aachen sehr wahrscheinlich nur mit
der Schließung bestehender Haupt- und Realschulen einhergehen können. Bei einer vierzügigen
Sekundarschule könnten je nach Konstellation bis zu 3 Schulen der „nur“ 6 vorhandenen Schulen der
betroffenen Schultypen betroffen sein. Dies macht deutlich, dass es sich um eine sehr grundlegende
Veränderung der Aachener Schullandschaft handeln würde.
Innerhalb der derzeit stattfindenden Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft (SEP für den
Primar – und Sekundarbereich) ist die Verwaltung aktuell sehr grundlegend beauftragt, die Aachener
Schullandschaft systematisch zu überprüfen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, Daten
und aktuellen Entwicklungen für zukünftige Herausforderungen weiterzuentwickeln (siehe hierzu auch
Vorlage TOP 4 der Sitzung des Schulausschusses vom 17.09.2015).
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Fraktion „GRÜNE“ wegen der sehr grundsätzlichen
Bedeutung und zur Vermeidung paralleler Planungsprozesse mit in den bereits laufenden Prozess der
Entwicklung der Aachener Schullandschaft aufzunehmen. Über die mit dem Ausschuss vereinbarten
Gremien und möglicher Entwicklungswerkstätten wäre eine fachpraktische Begleitung und eine
Partizipation der betroffenen Schulen gewährleistet.
Anlage/n:
-
Tagesordnungsantrag vom 25.04.2016 zum Schulausschuss am 16.06.2016
-
Ratsantrag vom 11.04.2016 zum Rat am 11.05.2016: Städtisches Schulangebot um
Sekundarschulen erweitern
-
Leitfaden Sekundarschule
-
FAQ Liste
-
Kartenausschnitt Aachener Osten
-
Kartenausschnitt Aachener Süden
Vorlage FB 45/0254/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 4/4
Leitfaden für Schulen und für Gemeinden,
die eine Sekundarschule errichten wollen
Stand - Mai 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen, dessen Kern die
die Sekundarschule bildet, ist am 22. November 2011 in Kraft getreten. Das freut mich sehr!
Es ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den
Mittelpunkt gestellt worden sind. Und es zeigt, wozu Politikerinnen und Politiker fähig sind,
wenn sie Verantwortung übernehmen.
So haben am 19. Juli 2011 CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen
gemeinsame Leitlinien für die Ausgestaltung des Schulsystems verabredet, die einen zwölf
Jahre währenden Schulfrieden begründen sollen. Dieser schulpolitische Konsens war die
Grundlage für das neue Schulgesetz.
Die Vorgeschichte dieses Gesetzes zeigt aber auch, dass Menschen außerhalb der Politik
bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn man sie ernst nimmt und einbindet. Das ist
in der Bildungskonferenz sehr deutlich geworden. Dort wurde in einem offenen und
ernsthaften Diskurs um eine Einigung über die Weiterentwicklung unseres Schulsystems
gerungen. Die Bildungskonferenz hat den Boden für den Schulkonsens in NRW bereitet.
Die Anstrengung aller Beteiligten hat sich gelohnt: Nach jahrzehntelangen Diskussionen kehrt
nun Ruhe in die Debatte über die Schulstruktur ein. Der breite politische und gesellschaftliche
Konsens garantiert, dass die nun eingeleiteten Veränderungen tragfähig sind.
Unser Ziel ist ein Schulsystem, das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht
wird:
•
vielfältig – hinsichtlich der Bildungsgänge;
•
umfassend und regional ausgewogen – hinsichtlich der Erreichbarkeit für die
Schülerinnen und Schüler sowie der Bedeutung von Schule als Standortfaktor für die
Kommunen, die Eltern und die örtliche Wirtschaft.
In der Sekundarstufe I tritt zu den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und
Gesamtschule die Sekundarschule.
In dieser neuen Sekundarschule, die zum Schuljahr 2012/13 eingeführt wurde, können alle
Abschlüsse der Sekundarstufe I mit oder ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen
erreicht werden. Sie bereitet die Schülerinnen oder Schüler darauf vor, ihren Bildungsweg in
der gymnasialen Oberstufe, an einem Berufskolleg oder in der Berufsausbildung
fortzusetzen.
Da die Sekundarschule in der Regel als Ganztagsschule geführt wird, bietet sie durch ihre
größeren Zeitfenster Raum für eine andere Kultur des Lernens mit zusätzlichen Bildungs- und
Freizeitangeboten. Sie ist ein ganztägiger Lern- und Lebensort, an dem die Schülerinnen und
Schüler ihre Potenziale entfalten können.
Der vorliegende Leitfaden soll die Akteure vor Ort bei ihren Planungen unterstützen. Er richtet
sich an Beraterinnen und Berater, an Lehrerinnen und Lehrer, an Schulleiterinnen und
Schulleiter sowie an die Schulträger, die mit der Errichtung von Sekundarschulen ihr örtliches
Schulangebot weiterentwickeln wollen.
Sylvia Löhrmann
Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Inhalt
Grundlagen
Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
Lehrerkollegium und Schulleitung
Die Sekundarschule in der regionalen Schulentwicklung
Antrags- und Genehmigungsverfahren
2
Grundlagen
Das nordrhein-westfälische Schulsystem ist bereits seit Jahrzehnten mit zwei
grundlegenden gesellschaftlichen Phänomenen konfrontiert:
Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und
Schüler im allgemein bildenden Bereich kontinuierlich ab. Die Zahl der Schulstandorte
verringert sich dagegen zeitverzögert, was zunächst dazu führt, dass die
Schulstandorte kleiner werden und damit schulorganisatorisch schwieriger zu
handhaben sind; das Angebot der Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und
Schüler und somit auch die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der
Schule werden eingeschränkt.
Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern zu beobachten. Sie
entscheiden sich in der Tendenz verstärkt für Schulformen, die den Bildungsweg für
ihre Kinder länger offen halten und den Schülerinnen und Schülern die Chance auf
vielfältige Abschlüsse mit mehr Berechtigungen bieten.
Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes
Schulangebot gewährleisten zu können, wurde daher neben den heutigen
Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I
und II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der
Sekundarstufe I im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert.
Die Sekundarschule ist eine Schule für alle Kinder mit unterschiedlichen Biografien
und Begabungen. In ihr werden alle Kinder in den Klassen 5 und 6 gemeinsam
unterrichtet.
Um eine Sekundarschule besuchen zu können, bedarf es keiner „Bringschuld“ der
Kinder. Ausgehend von der Annahme, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit die
dort erwarteten Kompetenzen in individueller Ausprägung auf unterschiedlichen
Niveaus entwickelt haben, werden sie dort abgeholt, wo sie stehen. Die individuellen
Potenziale – kognitiv und sozial – bilden den Ausgangspunkt für die weiteren
Lernprozesse. Ein Auswahlverfahren beim Übergang von der Grundschule zur Klasse
5 der Sekundarschule findet daher nicht statt. Im Rahmen der Kapazität werden alle
angemeldeten Kinder aufgenommen. Es ist darauf zu achten, dass möglichst
heterogen zusammengesetzte Lerngruppen gebildet werden können.
Die Sekundarschule knüpft an die Erziehungsarbeit der Grundschule an. Neben der
Vermittlung von Wissen greift sie die vielfältigen Anlässe für Erziehung auf, die sich
aus Unterricht und Schulleben heraus entfalten. Unterricht, Erziehung und Schulleben
schaffen verbindliche gemeinsame Lern- und Lebensbezüge. Bildung, Erziehung,
individuelle Förderung und soziales Lernen werden in einer pädagogischen
Konzeption miteinander verzahnt, um Kindern mehr Bildungsqualität und bessere
Chancen zu ermöglichen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer
Schulneugründung ist es besonders wichtig, organisatorische und pädagogische
Aspekte im Rahmen eines neu zu entwickelnden Schulprogramms (§ 3 Absatz 2
SchulG) konzeptionell miteinander zu verbinden.
In der Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und
Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit
Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit
entwickelt sind. Langsamer lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die
schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt
gefördert werden. Damit baut die Sekundarschule einer in vielen Fällen falschen
frühzeitigen Zuordnung zu einem bestimmten Bildungsgang vor. Im Verlauf des
Besuchs der Sekundarschule werden die Stärken der Kinder und Jugendlichen durch
3
zunehmend differenzierende Angebote ausgebaut und ihre Schwächen abgebaut.
Dies kann besonders gut gelingen, wenn über den Unterricht hinaus mehr Zeit zur
Verfügung steht. Als Schule mit in der Regel gebundenem Ganztag bietet sie mehr
Zeit und Raum für individuelle Förderung und trägt somit zu einer Verbesserung der
Bildungschancen bei, auch im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Professionen
und außerschulischen Partnern.
Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche
Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.
Über die verbindliche Kooperation einer jeden Sekundarschule mit mindestens einem
Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg führt der Weg zum Abitur
in neun Jahren, besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können durch
individuelle Lernzeitverkürzung das Abitur nach acht Jahren erreichen. Eltern erhalten
bereits bei der Anmeldung zur Sekundarschule Klarheit darüber, unter welchen
Bedingungen und wo ihr Kind später - entsprechende Leistungen vorausgesetzt eine Oberstufe besuchen und das Abitur erwerben kann.
Sekundarschulen werden wie alle anderen Schulformen perspektivisch in ein
Gesamtkonzept „Inklusion“ einbezogen.
Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte
Der Fokus der Sekundarschule liegt auf dem längeren gemeinsamen Lernen und
einer konsequenten individuellen Förderung im Anschluss an eine weiterhin
vierjährige Grundschule.
Damit einher geht eine besondere Sichtweise auf das Lehren und Lernen in der
Sekundarschule. Lernen wird verstanden als aktiver, situativer und konstruktiver
Prozess, in dem die Schülerinnen und Schüler – unter Einbeziehung der in der
Grundschule erworbenen Fähigkeiten – Kompetenzen erwerben und diese erweitern.
Dazu brauchen die Kinder und Jugendlichen gute Lernanleitungen, gute
Aufgabenstellungen, klare Instruktionen und eine begleitende Unterstützung. In einem
kompetenzorientierten, gut strukturierten Unterricht hat die Lehrkraft u. a. die
Aufgaben
•
Lernausgangslagen und Entwicklungserfordernisse zu diagnostizieren,
•
Kompetenzerwerbsprozesse ergebnisorientiert zu planen,
•
eine ansprechende Lernumgebung zu gestalten,
•
motivierende und fördernde Lernaufgaben zu stellen,
•
Selbstlern- und Gruppenlernprozesse anzubahnen,
•
individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren,
•
Aufgaben nach Neigungen und Niveau zu differenzieren,
•
Rückmeldungen zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte
Für die Bildungsgänge in der Sekundarschule gilt die Verordnung über die Ausbildung
und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I).
4
Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen
Förderung verpflichtet. Dazu gehört der reflektierte Einsatz von Maßnahmen der
inneren und äußeren Differenzierung:
In der Doppeljahrgangsstufe 5/6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in
möglichst heterogenen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt.
Ab der Klasse 7 gibt es unterschiedliche Organisationsformen. Die integrierte und die
teilintegrierte Sekundarschule führt den Unterricht ab Klasse 7 ohne Zuordnung zu
unterschiedlichen Schulformen ohne äußere Leistungsdifferenzierung bis Klasse 10
weiter. In der integrierten Form wird durchgehend binnendifferenziert unterrichtet. In
der teilintegrierten Form erfolgt in bestimmten Fächern eine äußere
Fachleistungsdifferenzierung (Einrichtung von Grund- und Erweiterungskursen) bzw.
eine Wahl von Lernbereichen nach Neigung.
Die kooperative Sekundarschule bildet ab Klasse 7 entweder nach drei
schulformbezogenen
Bildungsgängen
oder
nach
zwei
unterschiedlichen
Anforderungsebenen
getrennte
Klassen.
Bei
Einrichtung
von
drei
schulformbezogenen Bildungsgängen erfolgt die Klassenbildung nach den
Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Bei Einrichtung von zwei
Anforderungsebenen werden die Klassen auf einer Grundebene und einer
Erweiterungsebene gebildet. Ein Wechsel der schulformbezogenen Bildungsgänge
oder der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwicklung möglich.
Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale
Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im
Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres
Fremdsprachenangebot. In der integrierten und teilintegrierten Form werden die
gymnasialen Standards durch unterschiedliche Anforderungen gesichert. In der
kooperativen Form mit schulformbezogenen Bildungsgängen geschieht dies, indem
die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter Fortführung der zweiten
Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können. In der
kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in
der Erweiterungsebene berücksichtigt.
Die in der Sekundarschule erreichbaren Abschlüsse richten sich in der
Anforderungshöhe nach den geltenden Bildungsstandards und werden auf die gleiche
Weise vergeben wie in den übrigen Schulformen, d.h. auf der Basis von
Leistungsbewertung mit Ziffernnoten, von Kurs- bzw. Bildungsgangzugehörigkeit und
von Ergebnissen zentraler Prüfungen.
Der mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe ermöglicht den Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen
Oberstufe. Im gymnasialen Bildungsgang wird dies nach erfolgreichem Abschluss der
Klasse 10 ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule können die
allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei entsprechender Qualifikation nach neun
Jahren erwerben. Bei besonders guten Leistungen ist nach der Sekundarstufe I auch
der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
möglich.
Die Vergleichbarkeit der Schulleistungen wird auch durch die Teilnahme an den
Lernstandserhebungen gesichert. Da die Bedingungen der Kultusministerkonferenz
für die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen eingehalten werden, ist ein
Schulwechsel in eine andere Schulform und auch in ein anderes Bundesland sowohl
während der Sekundarstufe I (z.B. bedingt durch Wohnortwechsel) als auch nach
Abschluss der Sekundarstufe I möglich. Die Sekundarschule stellt dazu ein
5
bundesweit anerkanntes Überweisungszeugnis mit der Berechtigung für den Besuch
einer bestimmten Schulform bzw. ein Abschlusszeugnis aus.
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
Voraussetzung für die Einrichtung einer Sekundarschule sind mindestens drei
Parallelklassen pro Jahrgang. Die Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und
Schüler pro Klasse. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte
Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine Gesamtschule
gegründet werden, für deren Errichtung ebenfalls 25 Kinder pro Klasse erforderlich
sind.1 Die Bandbreiten für die Klassenbildung sind in der Verordnung zu § 93 Abs. 2
SchulG festgelegt.
Da die Sekundarschule als Schule für eine oder mehrere Gemeinden eingerichtet
werden kann, muss sich die Aufnahmekapazität an den zu erwartenden
Anmeldungen aus dem Gebiet, für das die Schule von dem oder den Schulträgern
vorgesehen ist, orientieren.
Für die Sekundarschule können bestehende Schulgebäude, am besten Schulzentren,
genutzt werden. Die Sekundarschule kann nach pädagogischen Gesichtspunkten
auch auf vorhandene Gebäude aufgeteilt werden und Teilstandorte gem. § 83 Abs. 4
SchulG bilden. Dabei ist die horizontale und vertikale Gliederung von Teilstandorten
zu unterscheiden.
Bei horizontaler Gliederung werden alle Schülerinnen und Schüler bestimmter
Jahrgangsstufen an einem Teilstandort und alle Schülerinnen und Schüler der
anderen Jahrgangsstufen an einem anderen Teilstandort beschult.
Bei vertikaler Gliederung werden Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen an
allen Teilstandorten beschult. Diese Teilstandorte müssen mindestens dreizügig sein.
Sie dürfen bei vertikaler Gliederung zweizügig sein, wenn die Schule insgesamt
mindestens fünfzügig ist und mit dem Teilstandort das letzte weiterführende
Schulangebot in einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikaler
Gliederung sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dadurch das fachliche
Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
Wie für alle Schulformen gilt auch für Sekundarschulen, dass durch die Bildung von
Teilstandorten kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen darf.
Sekundarschulen werden in der Regel als gebundene Ganztagsschulen mit einem
Lehrerstellenzuschlag von 20 Prozent geführt. Ein Teil der Lehrerstellenanteile für
den Ganztag kann auch kapitalisiert werden, z. B. für andere Professionen (siehe
hierzu BASS 11-02 Nr. 74 „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur
pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote). Weitere Informationen
zum Ganztag sind unter folgendem Link zu erhalten: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html.
Kollegium und Schulleitung
An einer Sekundarschule werden grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer aller
Lehrerlaufbahnen der Sekundarstufe I bzw. Inhaberinnen und Inhaber des neuen
Lehramts an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingesetzt. Da Sekundarschulen
auch gymnasiale Standards gewährleisten sollen, ist auch der regelmäßige Einsatz
1
Eine Gegenüberstellung der Schulformen Sekundarschule – Gesamtschule ist als Anlage beigefügt.
6
von Lehrkräften
vorgesehen.
mit
Gymnasial-
bzw.
Gesamtschullehrbefähigung
fachlich
Unabhängig von ihrem Lehramt beträgt die Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte
einheitlich 25,5 Stunden pro Woche. Dies entspricht der geltenden
Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gesamtschulen und Gymnasien.
Die Besoldung der Lehrkräfte an Sekundarschulen soll sich an der Bewertung der
Ämter an Gesamtschulen orientieren. Als Eingangsämter können sowohl Stellen des
gehobenen Dienstes (A 12) als auch Stellen des höheren Dienstes (A 13)
zugewiesen werden. Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich dann für die
Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für die
Lehrkräfte des höheren Dienstes die Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Ab einem
bestimmten Ausbauzustand sollen außerdem analog zur Ausbringung vergleichbarer
Funktionen an Gesamtschulen spezifische funktionsbezogene Beförderungsämter zur
Verfügung gestellt werden.
Für Schulleiterinnen und Schulleiter sind – je nach Ausbauzustand der Schule –
Ämter der Besoldungsgruppe A 15 und A 15 mit Zulage beabsichtigt. Für
stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter würden sich dann Ämter der
Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage und A 15 ergeben.
Die Implementierung einer entsprechenden Besoldungsstruktur an Sekundarschulen
bedarf der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes.
Im Zuge der Errichtung und des Aufbaus der Sekundarschule und des Auslaufens
einer oder mehrerer Schulen wird den Lehrkräften der auslaufenden Schule
ermöglicht, sich an der Sekundarschule zu bewerben. Ein automatischer Übergang ist
nicht vorgesehen. Versetzungen gegen den Willen von Betroffenen sollen vermieden
werden.
Die Lehrkräfte und die Schulleitung werden vor Einrichtung und in der Aufbauphase
der Sekundarschule durch besondere Fortbildungsangebote unterstützt. Sie sollen
sicherstellen, dass ein gemeinsames Schulverständnis entsteht, ein Schulprogramm
entwickelt und die fachbezogenen Unterrichtsangebote und Differenzierungsformen
gemeinsam gestaltet werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung von Angeboten
außerhalb von Unterricht, in der Ganztagsschule und in der Vernetzung mit anderen
örtlichen Jugend- und Bildungsangeboten gefördert werden.
Es wird ein Leitungsmodell entwickelt, bei dem Lehrkräfte unterschiedlicher
Schulformen in der Schulleitung zusammenwirken. Leitungskräfte aus Schulen, die
wegen der Gründung der Sekundarschule auslaufen, sollen Leitungsaufgaben in der
Sekundarschule übernehmen können.
Die Sekundarschule in der regionalen Schulentwicklung
Die Errichtung einer Sekundarschule muss eine langfristig sinnvolle
Weiterentwicklung des kommunalen bzw. regionalen Schulangebots ermöglichen.
Dies setzt nicht nur eine lokale Schulentwicklungsplanung voraus, sondern erfordert
bei kleineren Kommunen und in den Randgebieten der Großstädte eine abgestimmte
interkommunale oder regionale Planung. Das gilt vor allem dann, wenn die
organisatorischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sekundarschule nur durch
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehrerer Gemeinden gesichert werden
können. Bei schulorganisatorischen Entscheidungen, die Auswirkungen über die
Gemeindegrenzen hinweg haben, müssen daher die betroffenen Nachbargemeinden
rechtzeitig und mit dem Ziel beteiligt werden, Einvernehmen zu erreichen, damit
7
Fehlentwicklungen vermieden werden. Bei Konflikten zwischen Gemeinden über die
Schulentwicklungsplanung kann auf Wunsch jedes der beteiligten Schulträger ein
Moderationsverfahren durch die obere Schulaufsichtsbehörde oder eine andere Stelle
durchgeführt werden (§ 80 Absatz 2 SchulG). Wird bei der Errichtung einer Schule ein
Dissens nicht beigelegt, entscheidet die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde.
Eine kleinere Gemeinde, die eine Sekundarschule als einzige weiterführende Schule
im Ort plant und damit eine zu klein werdende Hauptschule und ggf. eine Realschule
ersetzen möchte, kann diese Planung nur realisieren, wenn dieses Schulangebot
tatsächlich für eine deutliche Mehrheit der Eltern so attraktiv gestaltet ist, dass auch
diejenigen Eltern ihre Kinder dort anmelden, die gymnasiale Standards für ihre Kinder
anstreben. Deshalb ist das pädagogische und organisatorische Konzept der
Sekundarschule so gestaltet, dass es der Vielfalt von Interessen und Neigungen der
Kinder entspricht und sie schrittweise und individuell zu allen Abschlüssen der
Sekundarstufe I führen kann.
Vor Ort kann dieses Konzept nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn es von
einem breiten Konsens getragen ist. Sind wesentliche gesellschaftliche Gruppen
darüber zerstritten, ob das Angebot einer Sekundarschule im Ort sinnvoll ist, kann
das eine geringere Akzeptanz des neuen Angebots bedeuten und infrage stellen, ob
die Schule überhaupt eingerichtet werden kann. Im Antrag auf Errichtung einer
Sekundarschule muss daher schlüssig dargelegt werden, dass die erforderliche
Mindestzügigkeit durch Kinder aus der Gemeinde über den Zeitraum von fünf Jahren
gesichert ist. Dazu kann eine anonyme Elternbefragung wichtige Aufschlüsse geben.
Wenn sich dies im Anmeldeverfahren nicht bestätigt, kann die Schule nicht errichtet
werden.
Gerade bei kleinen Gemeinden ist die Konsensbildung mit Nachbargemeinden nicht
nur ein formales Erfordernis, sondern auch planerisch sehr wichtig. Es ist nicht
sinnvoll, das eigene Schulangebot ohne Berücksichtigung von benachbarten
Angeboten zu planen. Alle kleineren Gemeinden haben Ein- und Auspendler.
Familien, die im Bereich der Gemeindegrenzen wohnen, erreichen nicht selten die
Schulangebote der Nachbargemeinde leichter als die der eigenen Gemeinde. Hier
sinnvolle Bewegungen zu unterbinden wäre kontraproduktiv.
Im Idealfall einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung werden so viele
Schulplätze bereitgehalten, wie Kinder in einer Gemeinde wohnen. Dabei werden sich
Ein- und Auspendler meist die Waage halten. Verschiebungen sind aber aufgrund der
unterschiedlichen Nachfrage der Eltern nach den vom Schulgesetz vorgesehenen
und in der Region vorhandenen Schulformen möglich. Bei der Planung von Schulen
ist auch der vorhandene Schulraum zu berücksichtigen. In Zeiten rückläufiger
Schülerzahlen wäre es kaum vertretbar, auf der einen Seite neuen Schulraum zu
bauen, während andernorts qualitativ gute Schulgebäude leer stehen.
Kleine Gemeinden, die trotz hoher Akzeptanz des neuen Angebots vor Ort nicht die
absoluten Zahlen für die dauerhafte Mindestzügigkeit einer Sekundarschule
erreichen, sollten prüfen, ob sie mit einer benachbarten Gemeinde zusammen das
notwendige Schüleraufkommen erreichen können. In diesem Fall können Lösungen
mit zwei Standorten, die die Nutzung vorhandener Schulräume ermöglichen, sinnvoll
sein. Wichtig ist aber auch in diesem Fall, dass die Erreichbarkeit und die Attraktivität
der Schulgebäude so gut sind, dass die Schule tatsächlich angenommen wird.
Vor allem in kleinen Gemeinden, die auf hohe Akzeptanz angewiesen sind, reicht ein
rein technokratischer Planungsprozess für die Errichtung einer Sekundarschule nicht
aus. Um planerisch zu ermitteln, ob der Bedarf für eine Sekundarschule am Ort
gegeben ist, sollten die Eltern von Grundschulkindern vor einer Befragung so
8
umfangreich informiert werden, dass ihnen eine realistische Einschätzung darüber
möglich ist, wie das neue Schulangebot für sie ganz konkret aussehen könnte,
welche Schulwege zu erwarten sind und wie die pädagogische Konzeption der
Schule aussehen soll.
Es ist davon auszugehen, dass in größeren Gemeinden auch bei Errichtung einer
Sekundarschule andere Schulformen weiterhin Bestand haben. Es ist davon
abzuraten, eine Sekundarschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter
Hauptschulstandorte zu bilden. Damit würde der gewünschte Effekt, die
Sekundarschule als wohnortnahes, umfassendes Angebot für gemeinsames Lernen
einzurichten, verfehlt. Vielmehr bietet es sich an, die Sekundarschule als Stadt- oder
Ortsteilschule einzurichten, die für die nähere Schulumgebung ein vollständiges und
attraktives Schulangebot darstellt. In Konkurrenz zu den anderen weiterführenden
Schulen vor Ort bzw. in der Region muss sie mit ihrem Konzept genügend Attraktivität
entfalten. Als eine Schule, die lediglich die Funktion hat, Kinder aufzunehmen, die an
bestehenden Realschulen oder Gymnasien keine Chance haben, würde sie
mittelfristig unter den gleichen Effekten leiden wie zurzeit die Hauptschulen.
Im städtischen Raum ist es daher besonders wichtig, einen geeigneten Standort
auszuwählen. Das kann z.B. ein Schulzentrum in zentraler Lage sein, in dem bisher
eine Hauptschule und eine Realschule untergebracht waren. Einzeln liegende kleine
Hauptschulgebäude sind dagegen in der Regel nicht geeignet. Die Bildung von
Teilstandorten muss im städtischen Raum kritischer gesehen werden als in kleinen
Gemeinden. Sie müssen in Konkurrenz zu bestehenden Schulen, die in der Regel in
einem Gebäude untergebracht sind, bestehen können. Daher kommt einer fundierten
kleinräumigen Schulentwicklungsplanung und insbesondere der Frage einer
optimalen Nutzung des Schulraums besondere Bedeutung zu.
Antrags- und Genehmigungsverfahren
Schulträger können ab sofort Anträge auf Errichtung einer Sekundarschule stellen.
Die Genehmigungen werden durch die Bezirksregierungen erteilt. Sie bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Zu den Antragsunterlagen gehören insbesondere die Beschlussfassung des Rates
der Stadt/Gemeinde zur Errichtung der Schule, das Ergebnis der Bedürfnisprüfung,
das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung, eine anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung der Kommune, die Vorlage mindestens einer
Vereinbarung zur verbindlichen Kooperation mit einer Schule, die den Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife ermöglicht, die Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen,
deren schrittweise Auflösung ggf. geplant ist sowie Aussagen zu baulichen
Voraussetzungen für die zu errichtende Schule.
Der Antrag muss auch Aussagen zur beantragten Zügigkeit der Schule und zur
geplanten Organisationsform der Sekundarschule (integriert, teilintegriert oder
kooperativ) enthalten. Sofern Teilstandorte eingerichtet werden sollen, muss mit der
Antragstellung dargelegt werden, wie dies schulorganisatorisch umgesetzt wird und
wie die Vorgaben der APO-S I an allen Standorten erfüllt werden können.
9
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Für die Antragstellung zur Errichtung einer Sekundarschule sind die
Bezirksregierungen zuständig.
Bezirk Arnsberg -Herr Jörg Puchert, Tel.: 02931-823070, Mail:
joerg.puchert@bra.nrw.de
Bezirk Detmold – Herr Volker Friese, Tel.: 05231-714800,
Mail: volker.friese@brdt.nrw.de
Bezirk Düsseldorf - Frau Susanne Wenzel, Tel.: 0211-4755665, Mail:
susanne.wenzel@brd.nrw.de
Bezirk Köln - Frau Marianne Moors, Tel.: 0221-1472548,
Mail: marianne.moors@brk.nrw.de
Bezirk Münster - Herr Martin Risse, Tel: 0251-4114109,
Mail: martin.risse@brms.nrw.de
Anlage
Gegenüberstellung Sekundarschule – Gesamtschule
10
Anlage
Gegenüberstellung Sekundarschule - Gesamtschule
Welche Gemeinsamkeiten gibt es?
Errichtungsgröße von 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse
Gemeinsames Lernen in den Jahrgängen 5 und 6
2. Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 6 als Angebot
alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I
Möglichkeit zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 bei entsprechender
Qualifikation
Welche Unterschiede gibt es?
Sekundarschule
keine eigene Oberstufe, sondern verbindliche
Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen
ab 7. Jahrgang sind unterschiedliche
Organisationsformen möglich:
Gesamtschule
eigene Oberstufe
- ohne äußere Leistungsdifferenzierung
(integriert)
ab 7. bzw. 8. bzw. 9. Jahrgang: in einigen Fächern
äußere Leistungsdifferenzierung auf 2
- mit äußerer Leistungsdifferenzierung in einigen Anforderungsebenen (G und E)
Fächern (teilintegriert)
- nach Klassen getrennt in 3 Bildungsgängen
bzw. auf 2 Anforderungsebenen (kooperativ)
mindestens dreizügig
mindestens vierzügig
Bildung von Teilstandorten möglich nach § 83 (4)
Bildung von Teilstandorten in zumutbarer
SchulG
Entfernung in begründeten Fällen möglich nach §
ein zweizügiger Teilstandort möglich, wenn letzte 83 (5) SchulG
weiterführende Schule am Ort
11
FAQ-Liste Sekundarschule
Warum soll es Sekundarschulen geben?
Die Sekundarschule ist eine zukunftsfeste Schule, die den Kommunen die Möglichkeit bietet,
ein wohnortnahes, attraktives, umfassendes Schulangebot zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie
ist damit eine Antwort auf die zurückgehenden Schülerzahlen und das veränderte
Elternwahlverhalten. Die Sekundarschule hält die Bildungsgänge länger offen und kommt
dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen nach. Diese Schule der
Zukunft ist leistungsstark, vielfältig und gerecht. In ihr kommen die Stärken aller Schulformen
zum Wohl aller Kinder zusammen
Was ist die Sekundarschule?
Sie ist eine Schule der Sekundarstufe I, führt zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I
und ermöglicht durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer
Gesamtschule oder einem Berufskolleg den Anschluss an die gymnasiale Oberstufe. Sie
umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule.
Wie bereitet die Sekundarschule auf eine berufliche Qualifikation vor?
Eine frühzeitige und praxisnahe Berufsorientierung gehört zu den pädagogischen
Schwerpunkten jeder Sekundarschule. Die schulische Berufsorientierung unterstützt und
begleitet die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den Einstieg in das Berufsleben. Dazu
werden unterschiedliche Maßnahmen und Projekte wie z.B. Betriebspraktika, Schülerfirmen,
Lernwerkstätten, Kooperationen mit Betrieben, Berufswahlpass, Kompetenzcheck usw.
angeboten. Auf diese Weise wird ein leichter, durch individuelle Beratung begleiteter
Übergang in die duale Ausbildung und zum Berufskolleg mit seinen vielfältigen Möglichkeiten
der beruflichen Qualifikation sichergestellt. Vor Ort können Kooperationen mit einem oder
mehreren Berufskollegs den gezielten Übergang zum Beruflichen Gymnasium oder zu
anderen beruflichen Bildungsgängen aus den sieben Bereichen Agrarwirtschaft,
Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit/Soziales, Informatik,
Technik/Naturwissenschaften oder Wirtschaft und Verwaltung vorbereiten.
Wie wird in der Sekundarschule gelernt?
In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung
gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte
Angebote bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch
entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der
teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in
einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form
werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und
Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen
Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Auch bei der
kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt
werden.
Wie führt die Sekundarschule Kinder zum Abitur?
Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere
verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder
eines Berufskollegs ein (Kooperationsvereinbarung). In der Regel dauert der Bildungsgang
zum Abitur neun Jahre (sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe der
kooperierenden Schulen). Die Eltern wissen also schon bei der Anmeldung, an welchen
Schulen ihr Kind bei guter Leistungsentwicklung den Weg zum Abitur fortsetzen kann. Eine
individuelle Schulzeitverkürzung ist bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation möglich.
Wer entscheidet über die Organisationsform der Sekundarschule?
Die Grundsatzentscheidung über die Organisationsform trifft der Schulträger. Er kann die
Organisationsform z. B. auf Vorschlag der Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt auch
neu bestimmen.
Lernen in der Sekundarschule alle Kinder nach gymnasialen Standards?
Das hängt von ihrem Leistungspotenzial ab. Alle Kinder werden nach ihren Talenten und
Begabungen individuell gefördert. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert.
Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards.
Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der
Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres Fremdsprachenangebot. In der integrierten
und teilintegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche
Anforderungen gesichert. In der kooperativen Form mit schulformbezogenen
Bildungsgängen geschieht dies, indem die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter
Fortführung der zweiten Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können.
In der kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der
Erweiterungsebene berücksichtigt.
Wie groß ist eine Sekundarschule?
Sie ist mindestens dreizügig. Der Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro
Klasse. Wenn Bedarf für eine integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe
besteht, kann eine mindestens vierzügige Gesamtschule gegründet werden. Die bisher für
Gesamtschulen geltende Errichtungsgröße von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse
wird auf 25 (wie bei der Sekundarschule) abgesenkt.
Kann die Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden?
Horizontale Teilstandortbildungen mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem
und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten sind möglich.
Eine insgesamt mindestens fünfzügige Sekundarschule kann auch einen Teilstandort mit
zwei Parallelklassen aller Jahrgänge führen (vertikale Gliederung), wenn damit das letzte
weiterführende Schulangebot in einer Gemeinde gesichert wird. Dadurch soll gerade im
ländlichen Raum ein wohnortnahes Schulangebot gesichert werden. Weitere Ausnahmen
sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dadurch das fachliche Angebot und die
Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
Wer entscheidet, wo eine Sekundarschule gegründet wird?
Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und
Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der
Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein
Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Elternwille) und die Mindestgröße gesichert
ist. Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter
Schulträger entstehen. Die Errichtung einer Sekundarschule und die damit einhergehende
Auflösung bestehender Schulen wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der
betroffenen Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten
kommunalen Schulträgern beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die
zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Zustimmung des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung NRW.
Sekundarschulen können auch von privaten Schulträgern errichtet werden, wenn dabei das
Prinzip der Gleichwertigkeit gewahrt wird.
Was geschieht, wenn es über die Gründung unter den Kommunen Streit gibt?
Die Errichtung einer Sekundarschule soll im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen.
Gelingt dies nicht, kann jeder der beteiligten Schulträger durch die Bezirksregierung (Obere
Schulaufsicht) oder durch eine andere Stelle ein Moderationsverfahren durchführen lassen.
Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich
gegenseitig über ihre Planungen.
Was geschieht mit den bisher genehmigten 12 Gemeinschaftsschulen?
Gemeinschaftsschulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach
auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Anschließend werden sie als
Sekundarschule geführt, wenn sie nur die Sekundarstufe I umfassen, oder als
Gesamtschule, wenn sie die Sekundarstufen I und II umfassen. Die gesetzliche
Mindestgröße muss gewährleistet sein. Auf Antrag des Schulträgers ist eine Überführung
auch vorher möglich.
Was geschieht mit den bestehenden Verbundschulen?
Genehmigte Verbundschulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und
danach auslaufend fortgeführt werden. Anschließend werden sie als Sekundarschulen
geführt. Die gesetzliche Mindestgröße muss gewährleistet sein. Auf Antrag des Schulträgers
ist eine Änderung auch vorher möglich.
Was wird jetzt aus Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien?
Wenn sie vor Ort gewollt sind und genügend Anmeldungen haben, bleiben sie bestehen.
Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft. Löst ein kommunaler Schulträger eine
Schule auf, werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. Die aufzulösende Schule behält
ihre bisherigen Schülerinnen und Schüler, damit sie ohne Schulwechsel den begonnenen
Bildungsgang abschließen können (Vertrauensschutz).
Gibt es weiterhin Gesamtschulen?
Ja. Für neue Gesamtschulen gilt künftig eine niedrigere Errichtungsgröße. Statt 112
Anmeldungen sind künftig nur noch mindestens 100 Anmeldungen für vier Parallelklassen
erforderlich.
Wann sind die ersten Sekundarschulen an den Start gegangen?
Das 6. Schulrechtsänderungsgesetz, dessen Kernelement die Sekundarschule ist, wurde am
20. Oktober 2011 von den Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag
verabschiedet. Auf dieser gesetzlichen Grundlage konnten die ersten Sekundarschulen zum
Schuljahr 2012/2013 an den Start gehen. Kommunen, die bisher eine Gemeinschaftsschule
oder eine Verbundschule gründen wollten, konnten dann stattdessen eine Sekundarschule
oder eine Gesamtschule planen.