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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164549.pdf
Größe
165 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:00
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0060/WP17 öffentlich 30.05.2016 Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.06.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.06.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamt- bedarf bedarf (alt) 2017 ff. (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen Keine Maßnahmebezogene Einnahmen 309,40 € (3 Beitragspflichtige haben von der Ablösung des Ausbaubeitrages keinen Gebrauch gemacht) Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.06.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Nachdem mit dem Ausbau der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2012 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 8 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Ausbaubeitragspflicht angeboten. Die Hartmannstraße wurde im Bereich von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße von 2011 bis 2012 neu ausgebaut. Die bisherige Aufteilung der Verkehrsfläche entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Gehweg entlang der bebauten Seite war für eine Hauptgeschäftsstraße zu schmal, der angrenzende Parkstreifen dagegen in seiner Breite überdimensioniert. Darüber hinaus war die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Das vorhandene Kleinpflaster war sehr uneben und wies zahlreiche weitere Schadstellen auf. Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.06.2016 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), f), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 92.876,07 € 6,50 m 7,50 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 92.876,07 € 37.150,43 € 55.725,64 € 92.277,45 € 4,60 m 6,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) f) 0,00 € Beleuchtung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) 0,00 € 92.277,45 € 27.683,23 € 64.594,22 € 9.049,82 € 9.049,82 € 3.619,93 € 5.429,89 € Bauverwaltung g) Seite 2 Oberflächenentwässerung Ausbaukosten stadt aachen 55.156,87 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 55.156,87 € 22.062,75 € 33.094,12 € 249.360,21 € Summe städtischer Anteil 90.516,34 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 158.843,87 € Ermittlung des Beitragssatzes Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn : 55.725,64 € : 12.739 m² = 4,37 €/m² Gehweg : 64.594,22 € : 12.739 m² = 5,07 €/m² 5.429,89 € : 12.739 m² = 0,43 €/m² 33.094,12 € : 12.739 m² = 2,60 €/m² Beleuchtung : Oberflächenentwässerung : ____________ 12,47 €/m² (Beitragssatz)