Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164549.pdf
Größe
165 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0060/WP17
öffentlich
30.05.2016
Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße
Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.06.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
2017 ff.
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
309,40 €
(3 Beitragspflichtige haben von der Ablösung des Ausbaubeitrages keinen Gebrauch gemacht)
Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.06.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Nachdem mit dem Ausbau der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ begonnen
wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2012 von der
Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des
tatsächlich
entstandenen
Aufwandes
–
Vorausleistungen
gemäß
§
8
der
städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben.
Darüber
hinaus
wurde
den
Vorausleistungspflichtigen
die
Ablösung
der
endgültigen
Ausbaubeitragspflicht angeboten.
Die Hartmannstraße wurde im Bereich von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße von 2011 bis 2012 neu
ausgebaut. Die bisherige Aufteilung der Verkehrsfläche entsprach nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Der Gehweg entlang der bebauten Seite war für eine Hauptgeschäftsstraße zu
schmal, der angrenzende Parkstreifen dagegen in seiner Breite überdimensioniert. Darüber hinaus
war die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Das vorhandene Kleinpflaster war sehr uneben und
wies zahlreiche weitere Schadstellen auf.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“
erfolgt als
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von
den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter
Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des
gekürzten
beitragsfähigen
Aufwandes,
des
Anteils
der
Beitragspflichtigen
sowie
die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0060/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.06.2016
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße
Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der
Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), f), g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
92.876,07 €
6,50 m
7,50 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
92.876,07 €
37.150,43 €
55.725,64 €
92.277,45 €
4,60 m
6,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
f)
0,00 €
Beleuchtung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
0,00 €
92.277,45 €
27.683,23 €
64.594,22 €
9.049,82 €
9.049,82 €
3.619,93 €
5.429,89 €
Bauverwaltung
g)
Seite 2
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
stadt aachen
55.156,87 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
55.156,87 €
22.062,75 €
33.094,12 €
249.360,21 €
Summe städtischer Anteil
90.516,34 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
158.843,87 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :
55.725,64 € :
12.739 m² =
4,37 €/m²
Gehweg :
64.594,22 € :
12.739 m² =
5,07 €/m²
5.429,89 € :
12.739 m² =
0,43 €/m²
33.094,12 € :
12.739 m² =
2,60 €/m²
Beleuchtung :
Oberflächenentwässerung :
____________
12,47 €/m²
(Beitragssatz)