Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164101.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 5/0030/WP17
öffentlich
18.05.2016
Neuwahl sowie Einführung und Verpflichtung des / der neuen
Bezirksbürgermeisters/in
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.06.2016
B5
Entscheidung
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage BA 5/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Wirkung vom 31.05.2016 hat Herr Bezirksbürgermeister Christian Krenkel (CDU) seinen Rücktritt
vom Amt des Bezirksbürgermeisters erklärt.
Aus diesem Grund ist der / die Bezirksbürgermeister/in neu zu wählen.
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/in richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der derzeit gültigen Fassung.
Nach § 36 Abs.3 GO.NW findet für das Verfahren zur Wahl des / der Bezirksbürgermeisters/in § 67
Abs. 2 bis 5 GO.NW entsprechende Anwendung. Danach ist für den Fall, dass der / die
Bezirksbürgermeister/in während der Wahlzeit ausscheidet, ein Nachfolger/in für den Rest der
Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO.NW zu wählen.
Gewählt ist nach § 50 Abs. 2 GO.NW die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los.
Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen. Bis zur Neuwahl obliegt die
Sitzungsleitung dem / der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in.
Diese/r führt nach dem Wahlvorgang den / die neu gewählten Bezirksbürgermeister/in in sein /ihr Amt
ein und verpflichtet ihn/sie in feierlicher Form gem. § 67 Abs. 3 GO.NW mit der nachstehenden
Erklärung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Zusatz (optional): So wahr mir Gott helfe.“
Vorlage BA 5/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2016
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