Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164486.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0481/WP17
öffentlich
31.05.2016
AVV
Sachstand zur Einführung eines elektronischen
Fahrgeldmanagementsystems (EFM) im AVV (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0481/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2016
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Erläuterungen:
Sachstand zur Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagementsystems (EFM) im AVV
Das Vorhaben zum Aufbau eines EFM-Systems im Gebiet des AVV befindet sich nach anfänglichen
Herausforderungen mit Blick auf die Erarbeitung eines verbundweiten EFM-Vertragswerks und der
Erarbeitung und Ausarbeitung des verbundweiten Förderantrags zur Einführung von EFM im AVV im
zeitlichen Rahmen und wird derzeit ohne Verzug fortgeführt. Die Verbundgesellschaft erhielt Ende
letzten Jahres vom Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) einen
Fragenkatalog hinsichtlich der Prüfung des Fördervorhabens EFM im AVV. Der Fragenkatalog
umfasste unternehmensübergreifend Fragestellungen bezüglich der Förderfähigkeit von beantragten
Komponenten der Vorder- und Hintergrundsysteme, sowie der Prüfung von angegebenen
Stückzahlen in Bezug auf die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Vertriebs- und Kontrollinfrastruktur. In
Kooperation mit den Verkehrsunternehmen wurde der Fragenkatalog vollständig am 22.03.2016
beantwortet. Darauf folgend erhielt die Verbundgesellschaft am 24.03.2016 vom ZV NVR den ersten
Entwurf des Prüfberichts zum Fördervorhaben, der von den Verkehrsunternehmen ohne
Anpassungsbedarf akzeptiert wurde.
Im Rahmen der Prüfung wurden die vom ZV NVR zugrunde gelegten Gesamtkosten der ersten
Baustufe von 8,1 Mio € auf 7,9 Mio. € gesenkt. Die als zuwendungsfähige Kosten bezeichneten
6,8 Mio. € wurden entsprechend auf 6,4 Mio. € herabgesetzt. Hierdurch ergeben sich auch
Veränderungen in den beantragten Zuwendungen von zuvor 4,6 Mio. € auf nunmehr 4,3 Mio. €. Die
Änderungen der Kosten ergeben sich größtenteils aus Veränderungen in den beantragten
Stückzahlen sowie einzelner Komponenten, die vom ZV NVR als nicht förderfähige Kosten eingestuft
und aus der Fördermaßnahme ausgeschlossen wurden. Alle Änderungen beruhen auf den zwischen
der Verbundgesellschaft, den Verkehrsunternehmen und dem ZV NVR abgestimmten Antworten auf
die Fragen des ZV NVR.
Aufgrund der Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginn haben die
Verkehrsunternehmen ab Herbst 2015 mit den Vergabeverfahren für die EFM-Systeme begonnen.
Ende April 2016 wurden erste Vergabeentscheidungen getroffen und bereits ab Herbst 2016 sollen im
Rahmen von Pilot-, Test- und Ausrüstungsphasen EFM-Funktionalitäten bei einzelnen
Verkehrsunternehmen implementiert und angeboten werden können.
Der mit Datum vom 21.04.2016 erlassene Zuwendungsbescheid des ZV NVR wird aktuell von der
Verbundgesellschaft und den Verkehrsunternehmen geprüft. Erfolgen hiergegen keine Einwände,
kann im Anschluss der Rechtsmittelverzicht gegenüber dem ZV NVR erklärt und die entsprechenden
Zuwendungen in gewünschter Höhe über die Verbundgesellschaft abgerufen werden.
Die Verbundgesellschaft hat nach Abstimmung in den Verbundgremien am 15.03.2016 IVV Aachen
mit der Erarbeitung von ergänzenden Grundlagen für das elektronische Fahrgeldmanagement im AVV
(verkehrsübliche Wege) beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund der Tatsache, dass
der AVV-Tarif in seiner heutigen Form nicht elektronisch abbildbar ist, notwendig, da es aktuell keine
Vorlage FB 61/0481/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2016
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exakten „Raumbegrenzungen“ für Zeitkarten gibt, sondern sich der Geltungsbereich einer Zeitkarte
dynamisch aus der Start- und Zielgemeinde ergibt. Die elektronische Fahrtberechtigung muss jedoch
an jedem Punkt des Reisewegs automatisiert auf ihre Flächengültigkeit geprüft werden können. Dies
ist mit der heutigen Preisstufe 3 („Knochenprinzip“) nicht möglich. Der Umsetzungszeitraum ist bis
Juni 2016 geplant.
Um bei der Umsetzung des EFM im AVV auch alle Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen,
wird die Verbundgesellschaft im Mai 2016 einen Abstimmungstermin mit allen
Datenschutzbeauftragten aus den jeweiligen Häusern koordinieren, um einen gemeinsamen Leitfaden
zum Thema Datenschutz zu erstellen.
In regelmäßigen Abständen erfolgt weiterhin eine Abstimmung zwischen der Verbundgesellschaft und
den Verkehrsunternehmen im AVV über den Fortgang des Projektes.
Nach dem jetzigen Planungsstand wird beabsichtigt, voraussichtlich ab Juni 2017 erste Chipkarten im
AVV ausgeben und prüfen zu können. Die gesamte 1. Baustufe zur Einführung von EFM im AVV
(Abonnements als (((eTicket) soll bis zum 01.01.2018 abgeschlossen sein. Zum Ende des Jahres
2016 sollen jedoch bereits die Vorbereitungen für die 2. Baustufe ( (((eTickets für den
Gelegenheitsverkehr) in Form eines zweiten Förderantrags beginnen. Hierunter soll auch der Aufbau
eines unternehmensneutralen AVV-Webshops in 2018 fallen.
Über den weiteren Fortgang wird zu gegebener Zeit berichtet.
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Ausdruck vom: 31.05.2016
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