Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163826.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
23.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat VI
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 23/0224/WP17
öffentlich
23.05.2016
FB 23/01
Bodenvorratspolitik
Antrag der Fraktion von CDU und SPD vom 02.03.2015:
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.06.2016
21.06.2016
WLA
FA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
20xx
Ansatz
20xx ff.
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Ausdruck vom: 27.05.2016
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Seite: 1/7
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (siehe Anlage) beauftragte der Rat der Stadt
Aachen in seiner Sitzung vom 11.03.2015 die Verwaltung, Vorschläge zu unterbreiten, wie mit
Mitteln des städtischen Grunderwerbs Beiträge dazu geleistet werden können, zum Einen
preiswerten Wohnraum im Gebiet der Stadt Aachen herstellen zu können und zum Anderen die
An- und Umsiedlung von Unternehmen zu befördern.
Zur Begründung heißt es, dass die vorausschauende Bodenvorratspolitik die Grundlage für eine
bessere Verfügbarkeit von Grundstücken bilden könnte. Zitiert wird im Folgenden der Rat der
Stadt Münster, der im April 2014 ebenfalls die Verwaltung mit der Einrichtung eines
revolvierenden Bodenfonds beauftragt hat. Laut Ratsantrag ist auch die Einrichtung einer
städtischen Entwicklungsgesellschaft denkbar.
Mit Datum vom 13.04.2016 beantragen die Fraktionen von CDU und SPD einen
Sachstandbericht zum Ratsantrag „Bodenvorratspolitik“ für die Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses vom 14.06.2016 vorzusehen.
Die Verwaltung prüfte die Möglichkeit der Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds und in
diesem
Zusammenhang
auch
Möglichkeiten
der
Gründung
einer
städtischen
Treuhandgesellschaft.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stadtentwicklung ohne Grundstücke nicht möglich ist.
Steigende Wohn- und Immobilienpreise sind direkte Folge hoher und steigender Bodenpreise,
da der Baulandmarkt dem Wohnungsmarkt vorgelagert ist. Klar ist auch, dass der Bodenmarkt
durch bodenpolitische Aktivitäten der Stadt beeinflussbar ist. Einem dieser Vorlage beigefügten
Aufsatz des Instituts für Bodenmanagement, sind die Instrumente eines effektiven
Baulandmanagements
zu
entnehmen.
Demnach
werden
durch
langfristig
angelegte
kontinuierliche Ankäufe von unbeplanten Flächen die Gemeinden in die Lage versetzt, flexibel
auf die sich verändernden Baulandnachfragen reagieren zu können. Als Vorteile werden
genannt:
-
Die Grundstücke sind in einer Hand.
Die Implementierung der Flächen in ein passendes Bebauungsplanverfahren ist
gewährleistet.
- Bodenspekulation ist nicht möglich.
- Tauschgeschäfte werden möglich.
- Planungsbedingte Bodenwertsteigerungen verbleiben bei der Gemeinde und
Baulandproduktionskosten können dadurch gut refinanziert werden - ohne den allgemeinen
Haushalt dadurch zu belasten
- Die Kommunen haben erheblichen Einfluss auf das Bodenpreisniveau und seine
Entwicklung
- Bei der Vergabe der baureifen Grundstücke können wohnungspolitische Ziele optimal
umgesetzt werden. Dabei muss nicht nach dem Höchstpreis veräußert werden.
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
Seite: 3/7
In seinem Fazit stellt das Institut klar, dass der derzeit in einigen Städten zu beobachtende
Wohnungsmangel Ergebnis eines akuten Baulandmangels ist, der sich auch durch einen
zwischenzeitlich
zunehmend
sichtbar
stadtentwicklungspolitischen
Zielkonflikt
(Gewollte
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme) ergibt.
Eine Vielzahl von deutschen Städten und Gemeinden, darunter auch einige in NordrheinWestfalen, betreiben bereits seit Jahren erfolgreich Bodenvorratspolitik. Insbesondere ist hier
die Stadt Bocholt zu nennen, die seit 1995 ein Bodenmanagement zur sozialgerechten
Bodennutzung eingeführt hat und dieses bis heute betreibt. Die sich daraus ergebenden
Aufgaben werden von einer treuhänderischen Entwicklungsgesellschaft wahrgenommen, die
von Anfang an, initiiert durch eine Anschubfinanzierung, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen
in den Ankauf neuer Grundstücke reinvestiert (Revolvierender Bodenfonds). Zur Mobilisierung
des Anfangskapitals wurden neben der bereits genannten Anschubfinanzierung auch
Erbbaurechte
veräußert.
Diese
treuhänderische
Entwicklungsgesellschaft
wickelt
ihre
Geschäfte mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln im Namen und im Auftrag der Stadt
Bocholt eigenständig ab. Zu diesem Zweck werden Mitarbeiter der Stadtverwaltung in ihrem
jeweiligen Aufgabenbereich mit Aufgaben der Entwicklungsgesellschaft betraut. Dieses
Stundenkontingent wird spitz im jeweiligen Projekt abgerechnet und als Entwicklungskosten
ausgewiesen. Es ist damit gewährleistet, dass durch die treuhänderische Arbeit der
Gesellschaft
keine
zusätzlichen
Kosten
entstehen
(auch
nicht
in
Form
von
Grunderwerbsteuern) und aufgrund des sehr einfachen Gesellschaftsaufbaus eine wenig
aufwändige Schnittstelle zum städtischen Haushalt entsteht.
Zweites nordrhein-westfälisches Beispiel ist das bereits im Ratsantrag zitierte Modell der Stadt
Münster. Hier wurde im Jahr 2014 der revolvierende Bodenfonds direkt bei der
Liegenschaftsverwaltung
eingerichtet.
Zu
diesem
Haushaltsansatz zum Ankauf von Grundstücken von
Zwecke
wurde
der
bestehende
ca.3 auf ca. 9 Mio Euro erhöht und
gleichzeitig sichergestellt, dass Erlöse aus Grundstücksverkäufen für neue Grundstücksankäufe
zur Verfügung gestellt werden. Die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft wurde in Münster
u.a. aus steuerrechtlichen Gründen verworfen.
Die Stadt Aachen ist Mitglied im Forum Baulandmanagement. Das Forum Baulandmanagement
ist ein vom Land Nordrhein-Westfalen unterstütztes kommunales Netzwerk für den
Erfahrungsaustausch und die Erarbeitung von Lösungsstrategien im Themenfeld des
Flächenmanagements. Die regelmäßig stattfindenden Werkstattgespräche widmen sich
Themen wie beispielsweise der Flächenmobilisierung, der regionalen Kooperation oder den
rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekten des Flächenmanagements. Der Fachbereich 23
hat im Werkstattgespräch des Forum Baulandmanagement am 15.04.2015 den Punkt
„Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds/einer städtischen Entwicklungsgesellschaft“ auf
die
Tagesordnung
gesetzt.
Unter
den
17
anwesenden
Kommunen
wurde
der
Tagesordnungspunkt lebhaft diskutiert. Vertreter der Stadt Bocholt erklärten noch einmal ihr
Modell und stellten auch die Grenzen des Machbaren dar. Denn auch dort ist insbesondere vor
dem Hintergrund knapper werdenden Flächen und zu beachtender planungsrechtlicher
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
Seite: 4/7
Vorgaben das 1995 angeführte Modell an seine Grenzen gestoßen. Vertreter der Stadt Hamm
erklärten, dass dort im Jahr 2014 eine Stadtentwicklungsgesellschaft zur Entwicklung von
Brachen eingerichtet worden sei, die über erhöhte Hebesätze finanziert wird. Die Sinnhaftigkeit
dieser Maßnahme wurde jedoch von Vertretern anderer Kommunen in Frage gestellt.
Es bestand Einigkeit unter den Teilnehmern des Werkstattgespräches, dass die Einrichtung
eines revolvierenden Bodenfonds, sofern die Kommune hierzu finanziell in der Lage ist, sinnvoll
ist, und dass ein besonderes Augenmerk auf eine enge Verzahnung zwischen Liegenschaftsund Stadtplanungsverwaltung zu legen ist, da ohne ein abgestimmtes Bauleitplanverfahren der
ungesteuerte Ankauf von Flächen sein Ziel verfehlen würde. Anderseits wurde klar, dass das
Instrument des revolvierenden Bodenfonds in den letzten Jahreszehnten auch in seiner
Wirksamkeit schwächer geworden ist, da die Ressource „Fläche“ insgesamt knapper geworden
ist , höhere gesetzliche Anforderungen bei der Ausweisungen neuer Flächen bestehen und
damit die Möglichkeiten im Bereich des Ankaufs und der weiteren Vermarktbarkeit erheblich
reduziert wurden.
Grundsätzlich ergeben sich, wie an den oben aufgeführten Beispielen verdeutlicht, für die
Umsetzung folgende Lösungsansätze:
1. Revolvierender Bodenfond innerhalb der Stadtverwaltung
Die
Einrichtung
eines
revolvierenden
Bodenfonds
direkt
beim
städtischen
Immobilienmanagement durch:
a) Erhöhung der Ansätze zum Erwerb von Grundstücken,
b) Klarstellung, dass Erlöse zurück in den Fonds fließen und dort für den Ankauf weiterer
Grundstücke zur Verfügung gestellt werden.(Lösung der Stadt Münster)
2. Städtische Entwicklungsgesellschaft
Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft in Form einer Treuhandgesellschaft
(100-%ige Tochter der Stadt), die das unter Ziffer 1 beschriebene Geschäftsmodell im
Auftrag und im Namen der Stadt betreibt (Lösung der Stadt Bocholt).
Die Liegenschaftsverwaltung bevorzugt den ersten Lösungsansatz. Dieser ist insbesondere mit
Blick auf steuerrechtliche Fragen am einfachsten umzusetzen und wurde daher auch von der
Stadt Münster gewählt. Zugleich bietet er den Vorteil, dass die Mittel insgesamt im städtischen
Haushalt verbleiben und damit Handlungsspielräume für zukünftige Änderungsbedarfe offen
bleiben.
Für beide Modelle ist gleichermaßen die Frage der Finanzierbarkeit mit Blick auf die
vorgegebenen Rahmenbedingungen und die aktuelle finanzrechtliche Situation der Stadt
Aachen zu prüfen. Dabei stehen für beide Modelle zunächst Fragen bzgl. der Wirtschaftlichkeit
und der Anschubfinanzierung im Vordergrund.
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
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Fachliche Bewertung aus Sicht der Finanzverwaltung
Die, durch die Fachabteilung, favorisierte Abbildung des Bodenfonds innerhalb der
Stadtverwaltung ist aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht haushaltsneutral umsetzbar.
Im städtischen Ergebnisplan werden die Aufwendungen und Erträge sowie im Finanzplan die
Ein- und Auszahlungen jahresbezogen abgegrenzt. Die für einen revolvierenden Bodenfonds
zugrunde zulegende Einnahmenüberschussrechnung vergleicht Einnahmen und Ausgaben, die
sowohl konsumtiver (Ergebnisplan, z.B. Unterhaltungs- oder Vermarktungskosten), als auch
investiver
Natur
(investiver
Finanzplan,
z.B.
Grundstückskäufe
oder
notwendige
Erschließungsmaßnahmen) sein können. Der hierdurch errechnete Überschuss enthält
demnach sowohl konsumtive als auch investive Bestandteile, die nicht gegenseitig
deckungsfähig sind.
Die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds würde zunächst eine „Anschubfinanzierung“
in
Form
des
investiven
Herstellungsnebenkosten
Ankaufes
erfordern.
der
betreffenden
Dieser
Grundstücke
Anschubfinanzierung
sowie
belastet
der
die
Nettoneuverschuldung der Stadt Aachen im betreffenden Haushaltsjahr, deren Vermeidung
regelmäßig Gegenstand der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die
Bezirksregierung ist.
Bis zu Herstellung der Vermarktungsfähigkeit nach erfolgreichem baurechtlichem Verfahren,
das ebenfalls auch investive Kosten durch die notwendigen Erschließungsmaßnahmen auslöst,
fallen zudem konsumtive Unterhaltungsaufwendungen für die bis dahin „brachliegenden“
Grundstücke an, die das städtische Jahresergebnis und damit den Eigenkapitalverzehr ebenso
negativ beeinflussen wie notwendige Vermarktungskosten.
Aus dem revolvierenden Bodenfonds heraus können diese Mehraufwendungen und auszahlungen im betreffenden Haushaltsjahr zunächst nicht gedeckt werden, da etwaige
Einnahmen (investive Einzahlungen aus dem Grundstücksverkauf und evtl. Mehrerträge aus
dem Verkauf über Buchwert) erst bei Verkauf und damit in späteren Haushaltsjahren erzielt
werden.
Bei Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds ist daher mindestens in den Jahren bis zur
erfolgreichen Vermarktung der ersten Grundstücke mit einer investiven und konsumtiven
Belastung in im Voraus nicht quantifizierbarer Höhe zu rechnen.
Sofern die bei Verkauf der ersten Grundstücke erzielten Einnahmen (investive Einzahlungen
aus dem Grundstücksverkauf und evtl. Mehrerträge aus dem Verkauf über Buchwert) sofort
wieder in den Ankauf neuer Grundstücke investiert werden und nicht zunächst alle bis dahin
entstandenen Aufwendungen/Auszahlungen, wenn auch mit zeitlichem Versatz, decken, so
besteht durch die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds neben der Verschlechterung in
der
Zeit
der
„Anschubfinanzierung“
auch
haushaltsjahrübergreifend
ein
dauerhafter
Zuschussbedarf durch den städtischen Haushalt, der angesichts der Haushaltslage und der
regelmäßig nur knapp erreichten Genehmigungsfähigkeit nicht hingenommen werden kann.
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
Seite: 6/7
Fazit:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit Blick auf das sich verknappende Angebot am
Bodenmarkt und hoher gesetzlicher Anforderung bei der Ausweisung neuer Flächen das
Instrument des revolvierenden Bodenfons in seiner Wirkung an Kraft verloren hat. Die
Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds ist aus liegenschaftlicher Sicht dennoch aus den
in der Vorlage angeführten Gründen wünschenswert.
Aus finanzrechtlicher Sicht, insbesondere mit Blick auf die angespannte Haushaltsituation,
besteht jedoch keine Möglichkeit einer solchen Einrichtung. Insbesondere die benötigte
Anschubfinanzierung ist mit Blick auf die sich dadurch ergebende Verschlechterung des
Haushaltes nicht darstellbar.
Anlagen:
-
-
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 02.03.2015
Tagesordnungsantrag
Fachaufsatz Institut für Bodenmanagement
Vorlage FB 23/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2016
Seite: 7/7