Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163564.pdf
Größe
7,4 MB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0459/WP17
öffentlich
18.05.2016
Dez. III / FB 61/200
Hochbauwettbewerb "ehemalige Schule Franzstraße"
hier: Auslobung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.06.2016
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese,
gemeinsam mit dem Grundstückserwerber auf der Grundlage der vorgelegten Auslobung einen
Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße
durchzuführen.
Vorlage FB 61/0459/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufgabenteil Auslobung
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 13. April über die inhaltlichen Grundlagen
des Wettbewerbs beraten und einstimmig einen Empfehlungsbeschluss für den Planungsausschuss
gefasst. Dort wurde der Tagesordnungspunkt jedoch nicht beschlossen, sondern es wurde kritisiert,
dass durch die geplante Verlagerung der Seniorenpflegeeinrichtung Haus ANNA die Anzahl der auf
der Fläche realisierbaren Wohnungen reduziert wird. Durch die 30%-Regelung ist davon auch die
Anzahl der geförderten Wohnungen betroffen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu
klären, was nach dem Umzug von Haus ANNA am heutigen Standort der Einrichtung geplant ist.
Verfahrensteil Auslobung
Der Verfahrensteil der Auslobung, der unter anderem die Besetzung des Preisgerichts und die
gesetzten Teilnehmer enthält, ist sowohl in der Bezirksvertretung, als auch im Planungsausschuss
beschlossen worden. Allerdings hat sich im Nachhinein dadurch eine Änderung ergeben, dass das
vom Investor gesetzte Büro pbs seine Zusage zur Teilnahme aus organisatorischen Gründen
revidieren musste. Stattdessen soll nun das Büro Stefan Forster Architekten aus Frankfurt teilnehmen.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 21. April wurde von der Verwaltung vorgetragen, dass
der Investor nicht pauschal einer weiteren Beauftragung des 1. Preisträgers bis einschließlich
Leistungsphase 5 der HOAI zustimmen möchte, wie es in den Wettbewerbsrichtlinien RPW
vorgesehen ist. Stattdessen soll es auch möglich sein, die Beauftragung mit Phase 4 abzuschließen,
vom Siegerbüro aber Leitdetails ausarbeiten zu lassen. Dazu wurde inzwischen die Zustimmung der
Architektenkammer eingeholt.
Weitere Änderungen sind im Verfahrensteil seit der Beratung im April nicht vorgenommen worden.
Änderung Raumprogramm
Mit dem Erwerber des Grundstücks wurde vereinbart, dass der Anteil der 30 % geförderte
Wohnungen nicht bezogen wird auf den Wohnungsbauanteil, der auf dem Grundstück zusätzlich zum
Bau von Haus ANNA realisierbar ist. Die Quote wird stattdessen bezogen auf das Gesamtgrundstück.
In diesem Zuge waren Anpassungen im Raumprogramm der Seniorenpflegeeinrichtung erforderlich,
die dazu führen, dass die Tagespflege am alten Standort verbleiben wird. Wie das restliche Gebäude
genutzt wird, wurde von der Eigentümergesellschaft bislang nicht verbindlich festgelegt, sondern es
sind verschiedene Optionen denkbar. Dazu gehört unter anderem auch eine Wohnnutzung in den
Obergeschossen. Allerdings ist das Gebäude aufgrund seiner Struktur ausschließlich für kleine
Wohnungen bzw. Appartements geeignet. Der Abbruch des Gebäudes und der Ersatz durch einen
Neubau kommt nicht in Betracht. Zum einen ist die Bausubstanz in einem sehr guten Zustand, zum
anderen wäre auf Grundlage von § 34 BauGB im Blockinnenbereich nur ein geringeres Bauvolumen
als heute vorhanden zulässig.
Vorlage FB 61/0459/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 2/3
Im Zusammenhang mit der Frage der auf dem Grundstück der ehemaligen Schule machbaren Anzahl
von Wohnungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Haus ANNA nicht um ein „klassisches“
Seniorenpflegeheim handelt, sondern dass ein Hausgemeinschaftskonzept umgesetzt wird. Dieses
umfasst 6 Wohngruppen mit stationärer sowie 3 mit ambulanter Versorgung. Jeweils 10 Bewohner
leben in separaten Hausgemeinschaften. Jede Gemeinschaft beinhaltet Einzelzimmer mit Bad und
WC für jeden Bewohner, einen gemeinsamen Wohn- und Essbereich, einen Küchenbereich für die
gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten, Funktionsräume sowie einen halboffenen Dienstplatz und
Funktionsräume für das Personal. Durch die weitgehende Beteiligung an Tätigkeiten ihres
persönlichen Lebensalltags werden die Kompetenzen der Bewohner im Sinne einer ganz normalen
Haushaltsführung gefördert. Sie sind mitverantwortlich für die Speisenzubereitung, die Wäschepflege,
leichte Reinigungsarbeiten etc.
Aus Sicht der Haus ANNA GmbH besteht ein hoher Bedarf an solchen Wohnformen im Zentrum von
Aachen. Die Einrichtung bietet älteren Bewohnern der Stadtmitte die Möglichkeit, auch nach dem
Umzug in eine Pflegeeinrichtung in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben. Die kurzen Wege im
Zentrum sprechen ebenfalls für den Standort. Die Senioren, die ins Haus ANNA ziehen, machen
darüber hinaus in der Regel größere Wohnungen frei, die anschließend von Familien belegt werden
können.
Nicht zuletzt passt die Senioreneinrichtung sehr gut in das Konzept eines durchmischten und
lebendigen Quartiers. Bereits heute kooperiert Haus ANNA mit einer Kita und kann dies nach Umzug
auf das ehemalige Schulgrundstück auf kürzerem Wege tun, da der im städtischen Besitz
verbleibende Grundstücksteil durch eine Kita genutzt werden soll.
Anlage/n:
Auslobung
Übersichtsplan Wettbewerbsbereich
Vorlage FB 61/0459/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 3/3
Auslobung
Ehemalige Schule
Franzstraße
Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013
www.aachen.de
Impressum
Ausrichter:
Stadt Aachen
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartner/in:
Heike Ohlmann
Tel.: 0241 432-6128
E-Mail: heike.ohlmann@mail.aachen.de
Stadt Aachen
Gebäudemanagement
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartner/in:
Max Klasen
Tel.: 0241 432-2674
max.klasen@mail.aachen.de
Claudia Bosseler
Tel.: 0241 432-2634
claudia.bosseler@mail.aachen.de
Auslober/Bauherr:
agp aachen
Jens Graaf
Südstraße 53-55
52064 Aachen
Tel.: 0241 4011540
2
Wettbewerbsbetreuung:
scheuvens+wachten
Architekten und Stadtplaner
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Ansprechpartner/in:
Catrin Kirchner, Martin Ritscherle
Telefon: 0231 18 99 87 /-11 /-16
Bild- und Kartenmaterial:
Stadt Aachen
scheuvens+wachten
Luftbilder: Avia Luftbild, Martin Jochum
Stand: 25.05.2016
Inhalt
Teil 1 - Anlass und Zweck des Wettbewerbs
4
Teil 2 – Aufgaben und Ziele des Wettbewerbs
6
Anlass und Zweck des Wettbewerbs 4
Die Rahmenbedingungen 5
1.1
Stadt Aachen 5
1.2
Lage im Stadtgebiet 5
1.3
Das Grundstück 5
1.4
Das Umfeld 5
1.5
Der Bauherr 5
2.1
Städtebauliche Aufgabenstellung 6
2.2
Architektonische Vertiefung 6
2.3
Planungsrecht 8
2.4
Anforderungen an den Wohnungsbau
8
2.5
Seniorenwohnanlage 9
2.6
Erschließung und ruhender Verkehr
9
2.7
Feuerwehr und Brandschutz 12
2.8
Entsorgung 12
2.9
Leitungen und Fernwärme 12
2.10
Künftiger Versiegelungsgrad und Grünflächenanteil
12
2.11
Geschützter Baumbestand 14
2.12
Denkmalschutz und Denkmalpflege 14
Teil 3 - Verfahren 16
3.1
Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 16
3.2
Anlass und Zweck des Wettbewerbs 16
3.3
Auslober 16
3.4
Gegenstand des Wettbewerbs und Aufgabenfelder
16
3.5
Wettbewerbsverfahren 16
3.6
Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs 16
3.7
Wettbewerbsteilnehmer 16
3.8
Preisgericht 16
3.9
Wettbewerbsunterlage 16
3.10
Wettbewerbsleistungen 16
3.11
Formale Vorgaben und Kennzeichnung 17
3.12
Zulassung von Wettbewerbsbeiträgen zur Beurteilung durch das Preisgericht
17
3.13
Beurteilungskriterien 17
3.14
Termine 17
3.15
Rückfragen und Kolloquium 17
3.16
Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten 17
3.17
Prämierung 18
3.18
Abschluss des Wettbewerbs 18
3.19
Bindende Vorgaben des Wettbewerbs 18
3.20
Haftungsausschluss 18
3.21
Nachprüfung 18
3
Teil 1
Anlass und Zweck
des Wettbewerbs
Nach Aufgabe der Schulnutzung an der Franzstraße, mitten in der
Aachener Innenstadt, wird das rund 4.450 m2 große Grundstück derzeit
durch Zwischennutzer belebt und soll zukünftig einer neuen sinnvollen
Nutzung zukommen. Daher hat die Stadt Aachen das Grundstück an einen Investor veräußert und diesen beim Erwerb dazu verpflichtet, zur
Sicherung der innerstädtischen Qualität der zukünftigen Bebauung gemeinsam einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 auszurichten.
Ziel des Wettbewerbs ist es, auf dem Wettbewerbsgrundstück Wohnraum
für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem
Wohnungsbau, sowie eine Seniorenpflegeeinrichtung nach dem Hausgemeinschaftskonzept zu planen. Zur Aufgabe der Planer gehört zudem
die Neuordnung und Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im
öffentlichen Raum entlang der Franzstraße sowohl unter funktionalen als
auch unter gestalterischen Gesichtspunkten.
Ein besonderer Fokus bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe liegt
auf dem Umgang mit dem historischen Umfeld. Hierbei ist besonders auf
die Sichtbeziehungen zu den vorhandenen Denkmälern zu achten, die erhalten werden sollen.
4
Rahmenbedingungen
1.1 Stadt Aachen
Die Stadt Aachen liegt im äußersten Westen des Landes Nordrhein-Westfalen im Dreiländereck Euregio-Maas-Rhein mit den Niederlanden und
Belgien. Die nächsten größeren Städte liegen mit Heerlen, Maastricht
und Lüttich damit auch jenseits der Ländergrenzen. Auf deutscher Seite
besteht Anschluss an die Rheinschiene um Bonn, Köln und Düsseldorf im
Westen und Mönchengladbach im Norden.
In Aachen leben rund 250.000 Menschen. Geprägt wird Aachen durch
die Hochschulstandorte, wie der FH und der RWTH Aachen, die die Stadt
nicht nur attraktiv für junge Menschen macht, sondern auch gleichzeitig
viele Arbeitsplätze für Aachen und die Region bereitstellt.
Nach der Periode des Wiederaufbaus und des Stadtwachstums in der 2.
Hälfte des 20. Jahrhunderts steht die Aachener Stadtentwicklung heute
vor den Aufgaben der Konsolidierung, der qualitativen Fortentwicklung
und Modernisierung der Stadt sowie der Anpassung an neue bzw. veränderte Rahmenbedingungen sowohl in der Stadt Aachen wie auch in der
Bundesrepublik. Dazu gehört aktuell auch ein erhöhter Bedarf an Wohnraum in unterschiedlichen Marktsegmenten.
1.2 Lage im Stadtgebiet
Das Wettbewerbsgebiet an der Franzstraße liegt im Stadtkern der Stadt
Aachen in unmittelbarer Nähe des Aachener Hauptbahnhofs. Die Franzstraße führt vom historischen Marschiertor des früheren zweiten Stadtmauerrings im Süden in nördlicher Richtung in die Fußgängerzone auf
den Aachener Dom zu, der eines der besterhaltenden Bauwerke aus
der Karolingerzeit darstellt und als UNESCO Welterbe geschützt ist. Die
Franzstraße liegt in der Pufferzone im Rahmen des Welterbestatus des
Doms und ist als ehemalige Torstraße Teil der Denkmalbereichsatzung der
Innenstadt.
Durch die direkte Anbindung an den Innenstadtring, der Bundesstraße
B1, hat das Gebiet eine sehr gute überörtliche Verbindung zu den anderen
Bundesstraßen in und um die Stadt sowie der Autobahn A4.
Die Innenstadt Aachens ist fußläufig erreichbar. Das Wettbewerbsgebiet
liegt nicht nur zentral an den überörtlichen Verbindungsachsen, sondern
ist auch durch Radverkehrsanlagen gut erschlossen.
Ebenfalls gut erreichbar ist die RWTH Aachen, die ein wichtiger Ankerpunkt in Aachen ist. Mit der unmittelbaren Nähe zum Aachener Hauptbahnhof erhält das Wettbewerbsgebiet eine sehr gute ÖPNV-Verbindung
innerhalb von Aachen wie auch an den Regional und Fernverkehr
unmittelbar angrenzend an die Sporthalle. Derzeitig befinden sich auf
dem Grundstück noch weitere Gebäude der ehemaligen Hauptschule,
welche heute durch eine Zwischennutzung belebt werden. Dieser Gebäudebestand soll abgerissen werden und so Raum für die Realisierung
für Wohnungsbau geschaffen werden. Auch Teil des Wettbewerbs ist die
Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im öffentlichen Raum an
der Franzstraße.
Auf dem Planungsgrundstück ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Bei einem Neubau an der Franzstraße im Jahr 2008 wurden römische
Suchgräben nach Tonlagerstätten sowie ein spätmittelalterliches Handwerkerviertel gefunden. Das Grundstück könnte somit zum Bereich eines
antiken Töpferviertels gehören.
1.4 Das Umfeld
Das Wettbewerbsgrundstück an der Franzstraße liegt innerhalb eines
bebauten Innenstadtblocks, das umschlossen wird von der Karmeliterstraße, dem Boxgraben und der Franzstraße, welche zum Denkmalbereich
„Innenstadt“ gehört. Die Bebauung im südlichen Bereich des Baublocks
am Boxgraben ist durch eine hohe Anzahl an Baudenkmälern gekennzeichnet, die aus Denkmalschutzgründen in ihrem Erscheinungsbild nicht
beeinträchtigt werden dürfen. Diese werden jedoch auf Grund der geplanten Geschossigkeit der Neubauten und der Topographie von der Planung nicht betroffen.
Auf der Karmeliterstraße wird diese auf dem Boxgraben weitestgehend
geschlossene Bebauung durch ein Solitärgebäude unterbrochen. Hierbei
handelt es sich um das Aachener Studio des Westdeutschen Rundfunks.
In der Franzstraße befindet sich westlich an das Schulgebäude angrenzend ein Einzelhandelsgeschäft und östlich angrenzend soll ein Teil des
Gebäudebestands zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden. Die dahinter liegende Turnhalle wird saniert und bleibt erhalten.
1.5 Der Bauherr
Bauherr des Vorhabens ist die agp GmbH aus Aachen. Dieser hat das
Wettbewerbsgrundstück von der Stadt Aachen erworben und lobt mit ihr
gemeinsam den Wettbewerb aus. Er hat sich beim Erwerb der Fläche zur
Umsetzung des Ergebnisses verpflichtet.
1.3 Das Grundstück
Der Wettbewerbsbereich umfasst das 4.450 m2 große Grundstück der
ehemaligen Hauptschule an der Franzstraße. Das Wettbewerbsgrundstück umfasst das Flurstück 838 mit Ausnahme der öffentlichen Spielplatzfläche und der geplanten zukünftigen KiTa in den Gebäudeteilen
5
Teil 2
Aufgaben und Ziele
des Wettbewerbs
2.1 Städtebauliche Aufgabenstellung
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines Wohnquartiers für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau. Der Bauherr steht derzeit in Gesprächen mit der Senioreneinrichtung
Haus ANNA, welches die vorhandenen Räumlichkeiten im nördlichen Teil
der Franzstraße aufgeben wird und einen neuen Standort sucht. Das Seniorenwohnen soll in die Planung integriert werden und ist daher Teil der
Wettbewerbsaufgabe.
Zu beachten sind bei der städtebaulichen Neuordnung der Wettbewerbsflächen die vorhandenen Sichtbeziehungen zu den Baudenkmälern Marschiertor und dem Aachener Dom. Die Ausloberin empfiehlt aufgrund der
historischen Struktur der Umgebung eine kleinteilige vertikale Struktur
der neuen Planung. Im Rahmen der Planung ist eine gewünschte Entsiegelung der bisherigen Innenhofflächen zu beachten. Der Masterplan der
Stadt Aachen strebt eine intensivere Durchgrünung der Stadtviertel an,
die durch den Klimawandel vom sogenannten Wärmeinsel-Effekt betroffen sind. Dachbegrünungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen wie
die Errichtung öffentlich frei zugänglicher Grünflächen wie beispielsweise
des unmittelbar an den Wettbewerbsbereich angrenzenden Spielplatzes.
Es kann ein Quartiersmittelpunkt entstehen, in dem es sowohl gemeinschaftliche als auch öffentliche Nutzungsmöglichkeiten, sowie Kooperationen der Pflegeeinrichtung mit einem Netzwerk von professionellen
sozialen Dienstleistern gibt. Projektbausteine könnten weiterhin ein multifunktionaler Gemeinschaftsraum, Tagespflege, Quartierscafé und ein
Quartiersbüro sein.
6
2.2 Architektonische Vertiefung
Die Wohneinheiten sollen ausschließlich im Geschosswohnungsbau für
unterschiedliche Nutzergruppen konzipiert werden. Es wird keine explizite
Vorgabe zur Geschossigkeit gemacht. Im Bereich der Blockrandschließung
soll sich die Höhe der Neubebauung an den jeweiligen Nachbargebäuden
orientieren. Punktuelle Abweichungen hiervon sind entwurfsabhängig
zu begründen. Im Blockinnenbereich ist ein Gebäudehöhenkonzept zu
entwickeln, welches sich harmonisch in die Höhensituation der umgebenden Bestandsbebauung einfügt und gleichzeitig die Gefällesituation
des Grundstückes berücksichtigt. Der Nachweis erfolgt über die Schnitte
durch den Block.
Die Hauseingänge müssen deutlich ablesbar sein, um eine gute Orientierung und Adressbildung zu gewährleisten. Hochwertige Außenraumbezüge sind erwünscht. Die Bezüge und Darstellung der Raumqualitäten der
Binnenbereiche zwischen den Gebäuden sind für Entwicklung und Vermarktung von besonderer Bedeutung. Daher sind Aussagen zu Identifikationsmerkmalen und zur Adressbildung zu machen, aber auch Aussagen
zur Materialität und Beschaffenheit zu treffen. Im Vordergrund stehen
jedoch keine architektonischen Highlights sondern die Nutzerqualität des
Wohnraums sowie des Quartiers insgesamt. Die Grundsätze kostenbewussten Bauens sind unbedingt zu beachten.
Über den Wettbewerb soll der Bereich der Senioreneinrichtung weiter
ausgearbeitet und dargestellt werden. Die weitere Wohnbebauung des
Investors ist systematisch auszuarbeiten. Die Gebäude sollten im Rahmen
des Wettbewerbs noch einen hohen Grad an Flexibilität aufzeigen. Sowohl
bzgl. der Senioreneinrichtung als auch der verschiedenen Wohnangeboten sind Baukörper mit jeweils zuordbarem Grundstück wünschenswert.
Dies kann auch jeweils ein Grundstücksteil der Blockrandbebauung sein.
44
811
46
35
1186
1000
43
516
1736
45
497
822
96
1646
989
498
988
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499
77
1151
42
48
500
79
44
1139
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4
81
ße
tra
1148
50
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52
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6
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50
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Ka
1336
3
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1822
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47
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Schule
6
867
101
Fra
95/
/68
58
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str
nz
838
1163
103
aß
1335
e
105
107
zukünftige
KiTa
Spielplatz
1269
12
9
1207
109
1202
1214
1201
479
1213
1211
111
Turnhalle
1212
1203
36
113
34
1208
1210
30
24/2
612
6
22
1205
20
1820
115
Das Wettbewerbsgrundstück
der ehemaligen
Schule an der Franzstraße
Box
grab
en
in Aachen
1204
74/76
1209
32
1652
11
7
18
16
1206
14
757
12
10
8
6
2/4
919
472
2
1163
7
2.3 Planungsrecht
Das Planungsgrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines
Bebauungsplans. Die Zulässigkeit einer Neubebauung richtet sich entsprechend nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauter Ortsteile). Demnach wäre allerdings im Wesentlichen nur eine Blockrandbebauung entlang der Franzstraße zulässig.
Daher soll – im Anschluss an den Wettbewerb – zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt
werden, der darüber hinaus auch eine maßvolle Bebauung des Blockinnenbereichs ermöglicht.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen beschäftigt sich bereits mit der Thematik der Entsiegelung der Innenhofflächen und sieht auf dem Wettbewerbsgrundstück eine Mischnutzung mit
einer Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Innenhof“ vor.
2.4 Anforderungen an den Wohnungsbau
Öffentlich geförderter Wohnbau: Ca. 1/3 des Wohnbaus mit folgenden
Merkmalen:
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB NRW) zu berücksichtigen. Das Wohnangebot soll sich an
die Zielgruppen der Studierenden, Alleinerziehenden, Jungen Familien
sowie Senioren/Innen richten. Daraus leiten sich Wohnungen für 1, 2, 3
und 4 Personen ab. Die Wohnflächenobergrenzen der WFB NRW sollten
auch bei Anrechnung der für jede Wohnung vorgeschriebenen Freisitze
möglichst unterschritten werden.
In den Wohnungen für eine Person ist der Schlafbereich vom Wohn-/Essbereich abzutrennen. In familiengerechten Wohnungen sind neben den
bodengleichen Duschen auch Badewannen vorzusehen.
Entsprechend den Maßgaben der WFP NRW sind die Anforderungen der
Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 einzuhalten. Eine teilweise Planung
als rollstuhlgerechte Wohnungen wäre wünschenswert.
An einem Hauseingang sollten maximal 25 Wohnungen erschlossen werden.
8
Eine direkte bauliche Anbindung des gefördeten Wohnungsbaus an die
Senioreneinrichtung entlang der Franzstrasse ist wünschenswert.
Für den freifinanzierten Wohnungsbau sind 2/3 des Wohnbaus mit folgender Aufteilung zu planen:
1-Zimmer Wohnungen
Ca. 35 m2
3-4-Zimmer Wohnungen
Ca. 55-80 m
2-3-Zimmer Wohnungen
Familienwohnungen
„Luxus“-Wohnungen
Ca. 45-55 m
2
über 80 m
2
über 100 m2
2
ca. 25% der Wohneinheiten
ca. 30% der Wohneinheiten
ca. 30% der Wohneinheiten
ca. 10% der Wohneinheiten
ca. 5% der Wohneinheiten
Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines attraktiven, innerstädtischen
Wohnquartiers, das heutigen und zukünftigen Qualitätsansprüchen entspricht, und mit dem eine große Bandbreite von Zielgruppen angesprochen wird, die moderne Wohnformen suchen. Aufgrund des demographischen Wandels sind alle Wohnungen barrierefrei zu planen.
Die Nachfrage nach modernem, zeitgemäßem Wohnraum kann in Aachen
über alle Wohnungsgrößen und Preisklassen hinweg derzeit nur bedingt
bedient werden. Das Projektgrundstück soll daher sowohl preiswerten als
auch qualitätsvollen Wohnbau bieten.
Die zu entwickelnden Mehrfamilienhäuser sollen mit einer überschaubaren Anzahl von Wohneinheiten entwickelt werden. Geförderter und frei
finanzierter Wohnungsbau sollen dabei nicht in einem Haus gemischt
werden.
Die Häuser – auch wenn Sie den Blockrand entlang der Franzstraße schließen – können und sollen sich durch deutlich erkennbaren Hauseingänge
unterscheiden und ein Gesicht zeigen, um eine gute Orientierung und Adressbildung zu gewährleisten. Für die Regelgeschosse sollen repräsentative Lösungen entwickelt werden.
Die notwendigen Nebenraumprogramme müssen gut abgebildet sein
(PKW-Stellplätze, Fahrräder, Kinderwagen, Müllentsorgung, Wasch-/Trockenräume).
Die Wohnungen im EG sollen eine direkten Zugang zum eigenen Frei-
bereich erhalten. Das Verhältnis zwischen privatem und öffentlichen
Freiraum soll zugunsten der privaten Flächen aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist auch bei der Freiraumgestaltung eine barrierefreie Planung
wünschenswert.
Ein wichtiger Aspekt ist neben der Nutzungsqualität, möglichst geringe
Folgekosten im Sinne einer langfristigen Bewirtschaftung.
Die Dächer sollten (teilweise) für die Bestückung mit Solarthermie oder
Photovoltaik geeignet sein.
2.5 Seniorenwohnanlage
Die derzeitigen Räumlichkeiten der im nördlichen Teil der Franzstraße
angesiedelten Seniorenpflegeeinrichtung Haus ANNA entsprechen nicht
mehr den aktuellen Anforderungen. Daher verfolgt Haus ANNA eine konzeptionelle Neuausrichtung mit einem Hausgemeinschaftskonzept. Diese
Hausgemeinschaften bestehen jeweils aus mehreren Einzelzimmern mit
eigenen Sanitäranlagen, die je nach Bedürfnissen den unterschiedlichen
Zielgruppen zugeordnet werden. Zudem werden öffentliche und interne
Gemeinschaftsflächen gewünscht, um dem Charakter einer reinen Pflegeeinrichtung entgegenzuwirken. Durch den höheren Bedarf an Betreuung
werden in Zukunft vor allem Menschen mit speziellem Assistenzbedarf
die Bewohner der stationären Altenpflege sein. Dazu gehören besonders
Personen mit Demenz und mit erheblichem somatischen und palliativen
Hilfebedarf. Hier haben sich die Hausgemeinschaften als gutes Mittel zur
Verbesserung der individuellen Wohn- und Lebensqualität erwiesen.
Allgemeine Planungshinweise:
Die Planung der Senioreneinrichtung ist unmittelbar an der Franzstraße
sowie in direkter Nachbarschaft zur geplanten Kita wünschenswert. Der
mögliche Quartiersmittelpunkt kann sich unmittelbar an die Senioreneinrichtung anschließen und das Verbindungsglied zu den Wohnangeboten
sein.
Der Landschaftsverband erkennt als Obergrenze für Ersatzneubauten 50
m2 pro Bewohner an. Diese Wohnflächen-Obergrenze sollte voll ausgeschöpft werden, um eine hohe Wohn- und Lebensqualität der Bewohner
zu erreichen. Für die Pflegeeinrichtung sind die Richtlinien des WTG sowie
GEPA zu beachten. Vorausgesetzt wird eine barrierefreie Erreichbarkeit
aller Räumlichkeiten nach § 49 (2) BauO NRW und DIN 18040. Die Einzelzimmer sollten über eine Größe von 18 m2 verfügen. Alle der Zimmer einer
Hausgemeinschaft sollten den Anforderungen für Rollstuhlfahrer entsprechen, insbesondere im Duschbad.
Das äußere Erscheinungsbild der Pflegeeinrichtung sollte sich nicht (wesentlich) vom geplanten Wohnungsbau unterscheiden, sondern sich in
das gesamte Quartier einfügen. Die Rastermaße sollten sich ebenfalls am
Wohnbau orientieren, um gegebenenfalls eine spätere Umnutzung zu
ermöglichen. Die Hausgemeinschaften sind (bevorzugt) in den Obergeschossen unterzubringen, die übrigen Verwaltung- und Funktionsräume
im Erdgeschoss.
Hinweise zum Konzept der Hausgemeinschaften:
Im Hausgemeinschaftskonzept leben jeweils zehn Bewohner in einer der
sechs geplanten Hausgemeinschaften (HG). Jede Hausgemeinschaft umfasst:
• Einzelzimmer mit Bad und WC für jeden Bewohner
• Einen gemeinsamen Wohn- und Küchenbereich für gemeinsame Zu-
•
•
•
bereitung der Mahlzeiten
Funktionsräume für Alltagsaktivitäten (Hauswirtschaftsraum, Vorratskammer etc.)
Halboffener Dienstplatz und Funktionsräume für Mitarbeiter
Wünschenswert ist für alle Hausgemeinschaften ein Zugang zu einem geschützten Garten- oder Außenbereich.
2.6 Erschließung und ruhender Verkehr
Die Parkverkehre sind über Tiefgaragen abzuwickeln. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt an tiefster Stelle entlang der Franzstraße. Im Bereich des
Seniorenwohnheimes sind 3-5 Präsenzparkplätze und eine überdachte
Vorfahrt für Krankentransportfahrzeuge und Taxen vorzusehen.
Zu beachten ist, dass bei einer Großgarage (>1.000 m2) eine getrennte
Zu- und Abfahrt erforderlich ist.
Es ist pro Wohneinheit je ein Stellplatz vorzusehen. Dies gilt auch für eigenständige Altenwohnungen. Für Altenwohnheime gilt ein Stellplatz je
17 Plätze. Um dem geforderten Grünflächenanteil zu genügen, kann eine
Begrünung der Tiefgarage vorgesehen werden.
Für die fußläufige Erreichbarkeit des Geländes wäre eine Durchwegung
in Richtung Karmeliterstraße, die öffentlich nutzbar ist, wünschenswert.
Zu berücksichtigen sind ebenfalls Stellplätze für die Beschäftigten der
Seniorenwohnanlage. Wünschenswert ist zudem die Integration von CarSharing Stellplätzen, durch welche die Anzahl der herzustellenden Stellplätze reduziert werden kann.
Generell sind bei der Planung der Fahrradstellplätze die Hinweise zum
Fahrradparken der Forschungsgesellschaft Straßenverkehr (FGSV) aus
dem Jahr 2012 heranzuziehen. Ziel der Stadt Aachen ist es, den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Eine Errichtung von komfortabel zugänglichen
und sicheren Radverkehrsanlagen trägt wesentlich zur Erreichung dieses
Ziels bei.
2.7 Feuerwehr und Brandschutz
Die Sicherung des zweiten Rettungsweges mittels Fahrzeugen der Feuerwehr ist durch Errichtung einer Feuerwehrzufahrt in das Blockinnere zur
Sicherung des zweiten Rettungsweges mittels Fahrzeugen der Feuerwehr
ist durch Errichtung einer Feuerwehrdurchfahrt und weiter mit Darstellung der Feuerwehraufstell- und Bewegungsflächen entsprechend Ziffer 5
VV BauO NRW darzustellen. Alternativ ist der zweite Rettungsweg baulich
zu sichern.
2.8 Entsorgung
Die Entsorgung des Hausmülls – auch des Blockinnenbereichs – erfolgt
entlang der Franzstraße. Der Eingangsbereich der Neuplanung ist funktional so zu gestalten, dass die Abfallbehälter am Abholtag an die Straße
gebracht werden können.
2.9 Leitungen und Fernwärme
Die geplanten Gebäude sind an die in der Franzstraße verlaufende Fernwärmeleitung anzuschließen.
9
Raumprogramm
Haus ANNA Senioren-und Pflegeheim
hausgemeinschaften (Standardanforderungen lt. WTG DVO (§§ 6, 7, 8, 38)) (10 Stück, jeweils 6 Bewohner)
Lfd.
Nr.
Funktionsbereiche /
Räume
Gesetzliche
gen
1
Bewohnerzimmer
2
Badezimmer = Duschbad
3
Flure
4
Gemeinschaftsraum mit
offener Wohnküche
5
Anforderun-
Planungshinweise
Anzahl
Einzelfläche m2
Gesamtfläche
m2
Einzelzimmer: gesetzliche Mindestanforderungen 14 m2, gesamte Mindestgröße pro Bewohner 50
m2 (einschließlich Anteil an der
Gemeinschaftsfläche).
18 qm Grundfläche je Bewohnereinzelzimmer zzgl. 2,5 m2 Vorraum und Duschbad. Bad links oder rechts im Eingang gemäß
den Vorgaben der DIN, Schiebetüre möglich, Nische um einen
Rollstuhl/Rollator (ca. 50 x 60 cm) abzustellen. Türbreite: 1,13 m
Innenmaß, Deckenhöhe ca. 2,50 bis 2,55 m
Ein Einbauschrank bis unter die Decke, gegenüberliegend eine
Garderobe mit Eingangscharakter. Platz für selbstmitgebrachten
Sessel. Bodentiefe Fenster mit entsprechender Absturzsicherung.
Zwei Schwerlastbetten pro Hausgemeinschaft (Übergewichtige).
Die Türen dieser Bewohnerzimmer müssen breiter sein (1,20 m).
60
Zimmer: 18 + Vorraum 2,5
1.230
Tandembäder sind nicht zulässig
grundsätzlich Einzelbäder Größe:
DIN 18040 barrierefrei ca. 4,5
m2, Radius 1,20 m DIN 18040 R –
rollstuhlfahrergerecht 6,25 m2 mit
einem Radius von 1,50 m.
Mindestens 6,25 m2 pro Bad im Bewohnerzimmer ist einzuplanen
60
6,25
375
nach Erfordernis
nach Erfordernis
Durch eine optimale Gestaltung sollten die Verkehrsflächen möglichst gering und der Wohn-Küchenbereich möglichst großzügig
gestaltet werden. Wenn Bewohner ihr Einzelzimmer verlassen,
sollte möglichst eine direkte Beziehung (Orientierung) zum Gemeinschaftsraum ermöglicht werden.
6
100
600
Dienstzimmer
In der Nähe des Gemeinschaftsraumes wünschenswert
6
12
72
6
Hauswirtschaftsraum
In der Nähe der Küche wünschenswert
6
14
84
7
Vorratsraum
In der Nähe des Hauswirtschaftsraums wünschenswert
6
6
36
8
Hygiene- und Lagerraum
3
12
36
9
Separater Funktionsraum
Zur Lagerung von Reinigungswagen/Geräte
6
6
36
10
Pflegebad
Ein Pflegebad für alle sechs Wohngemeinschaften
1
18-20
20
11
Rollstuhl-/Rollatorenabstellfläche
Unterbringung Im Eingangsbereich der Wohngemeinschaft möglich
6
1
6
12
Aufzug
Ein Liegendtransportaufzug ist erforderlich. Zu beachten ist hierbei die Zugangssteuerung zu den einzelnen Wohngemeinschaften
1
nach Erfordernis
nach Erfordernis
Flurbreite mindestens 2,25 m
5 m2 je Nutzer, davon mindestens
3 m2 als Wohngruppenraum vorgeschrieben (Anforderungen an
die Wohnqualität § 27 WTG).
GesamtgröSSe Hausgemeinschaften ca.:
2.495
Ambulante Wohngemeinschaften (3 Stück, jeweils 10 bewohener, max. 24 Plätze pro haus)
13
Bewohnerzimmer
Mindestgröße: 18 m2
14
Badezimmer
grundsätzlich Einzelbäder
15
Pflegebad
16
Gemeinschaftsraum
17
Direkter Zugang Zimmer-Flur/Wohnküche (gleiche Anforderungen
wie bei Hausgemeinschaft)
30
23 -27
750
Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften
30
5,5-6
180
Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften
1
24
24
Gemeinschaftsrtaum mit bedarfsgerechter Küche/Wohnküche,
Integration Küche und Dienstzimmer für Pflegepersonal möglich
3
80
240
Hauswi r tschaf tsraum /
Lager
In der Nähe des Gemeinschaftsraums/Küche
3
14
42
18
Mitarbeiterraum
sprechung
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
18
18
19
Abstellraum
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
12
12
20
Mitarbeiter, Gäste-WC
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
8
8
&
mindestens 3 m je Nutzer
2
Be-
1.274
GesamtgröSSe Ambulante Wohngemeinschaften ca.:
Tagespflege
21
Eingangsbereich
Eingangsbereich für die gesamte Tagespflege mit Empfang, abschließbaren Schränken für Wertsachen und Garderobe mit Abstellfläche für Rollstühle
35
35
22
Wohnen/Aufenthaltsraum
Nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Küchenbereich
70
70
23
Therapie/Gruppenraum
20
20
24
Küche
20
20
25
Ruheraum
20
20
26
Dienstraum
20
20
27
Pausenraum
12
12
10
Küche zum gemeinsamen kochen, angeschlossen an den Raum
"Wohnen/Aufenthaltsraum" mit Schiebetüre separierbar
Tagespflege
28
Toiletten
29
Mitarbeiter-Toiletten
30
Abstellraum
31
Putzmittelraum
Damen/Herren/Behindertengerecht (8 m2)
Ausgussbecken und Stellfläche für Putzwagen
24
24
6
6
10
10
6
6
GesamtgröSSe tagespflege ca.:
243
Funktionsräume (im EG)
32
Empfang
Empfang mit Eingangsbereich. Angliederung der Verwaltung mit
Blickkontakt wünschenswert.
1
16
16
33
Cafeteria mit angrenzenden Wintergarten zum
Innenhofbereich
afeteria für die gesamte Pflegeeinrichtung, aber auch
Quartierscafe´mit Mittagstisch für Festlichkeiten, Seminare etc.
integriert Kiosk für Kleinigkeiten wie Zeitungen und gängige
Produkte; mit Trennwänden arbeiten; (auch für den öffentlichen
Publikumsverkehr zugänglich)
1
100
100
34
Mehrzweckräume
Angrenzend an die Cafeteria wünschenswert, Integration mit flexiblen Trennwänden
2-4
35
Küche
Küche für die gesamte Pflegeeinrichtung (beliefert die Hausgemeinschaften, ambulante Hausgemeinschaften und Tagespflege)
1
100
100
36
Lagerraum/Kühlzelle
Zwei Kühlzellen im Haus, für Küche und Cafeteria
2
5
10
37
Waschküche
Zentrale Waschküche für alle Bereiche. Unterbringung im Untergeschoß möglich.
1
50
50
38
Lagerraum Hauswirtschaft
Lagerung von Wäsche, Reiniungsmittel und Getränke. In der Nähe
der Waschküche wünschenswert. Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
30
30
39
Mitarbeiter Umkleide
Unterbringung im Untergeschoß möglich; muß nicht im EG liegen.
1
50
50
40
Mitarbeiter-Sozialraum
1
14
14
41
Abstellraum
1
10
10
Unterbringung im Untergeschoß möglich
100
GesamtgröSSe Funktionsräume ca.:
verwaltung
480
42
Geschäftsführung
Übliche Büroanforderungen
1
16
16
43
Hausleitung
Übliche Büroanforderungen
1
12
12
44
Verwaltung
Übliche Büroanforderungen
1
16
14
45
Pflegedienstleitung
Übliche Büroanforderungen
1
12
12
46
Serverraum
2,0 x 3,0 m, Unterbringung im Untergeschoß möglich, Belüftung
notwendig
1
6
6
47
Kleiner Besprechungsraum
An das Büro der Geschäftsführung anschließend (ohne eigene
Außentüre)
1
12
12
48
Hauswirtschaftsbüro
In den Küchenbereich eingebunden
1
12
12
49
Archiv
Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
10
10
50
Besuchertoiletten
Im Eingangsbereich angebunden an Cafeteria/Besprechungsräume; zusätzlich eine Behindertentoilette
1+5
36
36+X
Eine Toilette/Wohngemeinschaft.
Je angefangene 40 Bewohner
eine rollstuhlgerechte Toilette (für
Heimaufsicht). Pflegebäder werden nicht angerechnet.
GesamtgröSSe Verwaltung ca.:
tiefgarage
51
Tiefgarage
auSSenbereich
130
Stellplätze maximal gemäß Stellplatzverordnung
nach Erfordernis
52
Außenbereich
Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und "Sinnesgarten" wünschenswert. Nutzungsmöglichkeit durch Rollstuhlfahrer notwendig
nach Erfordernis
53
Zuwegung/Anfahrt
Ausreichend Platz für Lieferanten LKW, Krankenfahrten etc., eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen und Abholen von
Bewohnern direkt am Eingang (Ausflüge etc.)
nach Erfordernis
sonstiges
54
Lagermöglichkeiten
Eventuell in "tote Ecken" z.B. der Tiefgarage unterbringen
nach Erfordernis
55
Werkstatt
Bastelraum z.B. angrenzend an die Technik im UG wünschenswert
nach Erfordernis
56
Technik
Versorgungsraum
nach Erfordernis
57
Müll
Zentral in einem Raum im Untergeschoß (Tiefgarage), gegebenenfalls Lastenaufzug notwendig
nach Erfordernis
58
Funktionsräume für externe Dienstleistungen (Podologie, Physio, Friseur)
Podologie 30m2, Physiotherapie 30m2, Friseur mind. 15m2, gemeinsamer Wartebereich, zur Straße gelagert (auch für den öffentlichen Publikumsverkehr zugänglich)
3
75
75
11
2.10 Künftiger Versiegelungsgrad und Grünflächenanteil
Aufgrund des Ziels der Entsiegelung der Innenhöfe fordert die Stadt
Aachen einen Anteil von 50% Grünfläche in dem gesamten Innenbereich
des Blocks Franzstraße-Boxgraben-Karmeliterstraße. Eingerechnet werden begrünte Dachflächen wie auch hausnahe Spiel- und Freiflächen.
Hierzu zählen auch die Freiflächen der geplanten KiTa und der vorhandene
öffentliche Spielplatz. Auf dem Wettbewerbsgrundstück, welches 4.450
m2 groß ist, bedeutet das einen Grünflächenanteil von 30% (1.250 m2),
der nachgewiesen werden muss. Die maximale Versiegelung beträgt daher 70% (3.200 m2), jedoch sollte die gemäß §17 BauNVO die maximale
GRZ im Mischgebiet von 0,6 nicht überschritten, um Sinne der Wirtschaftlichkeit -soweit planerisch vertretbar- jedoch ausgeschöpft werden.
Der Grünflächenanteil ist so zu planen, dass er die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen erfüllt. Gewünscht sind öffentlich frei zugängliche
Grünflächen, die keine reinen Spielplatzflächen aufweisen – immer mit der
Möglichkeit der Anpassung an sich ändernde Nutzungsansprüche. Der öffentliche Spielplatz ist über das Projektgrundstück von der Franzstraße
aus fußläufig anzubinden.
Die Wohnungen im EG sollen einen direkten Zugang zum eigenen Freibereich erhalten. Dass Verhältnis zwischen privatem und öffentlichen
Freiraum soll zugunsten der privaten Flächen aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist auch bei der Freiraumgestaltung eine barrierefreie Planung
wünschenswert.
2.11 Geschützter Baumbestand
Die im Plangebiet befindlichen geschützten Bäume tragen erheblich mit
zur Gestaltung und Belebung des Wohnumfeldes sowie zur Verbesserung
der lufthygienischen Verhältnisse bei. Darüber hinaus bilden die grenzständigen Bäume eine Abschirmung zu angrenzenden Nachbargrundstücken, was ebenfalls der Steigerung der Wohnqualität dient. Im Bereich
der Franzstraße befinden sich zahlreiche unter die Baumschutzsatzung
fallende Straßenbäume, die erheblich mit zur Gestaltung und Belebung
des Straßen- und Ortsbildes beitragen.
Der gesamte geschützte Baumbestand weist überwiegend eine zufriedenstellende Vitalität auf, so dass grundsätzlich noch von einer hohen Lebenserwartung auszugehen ist. Die betroffenen Bäume sind auch deshalb
als schutzwürdig einzustufen, weil sie für zahlreiche Tiere (insbesondere
Vögel) eine Lebensstätte darstellen.
Aufgrund der von den vorhandenen Bäumen für die Allgemeinheit ausgehenden Wohlfahrtswirkung liegt grundsätzlich eine langfristige Erhaltung
des betroffenen Baumbestandes auch im öffentlichen Interesse. Unter
Berücksichtigung der Wertigkeit der betroffenen Bäume für den Natur-,
Umwelt- und Stadtklimaschutz sind die im beigefügten Lageplan grün
markierten Bäume zu erhalten. Zum Schutz und Erhalt der im Innenhof
befindlichen Bäume sind daher Baumaßnahmen nur außerhalb des Kronentraufbereiches plus 1,50 m zulässig. Beim Straßenbaumbestand sind
jegliche Maßnahmen im Bereich des durchwurzelten Bodenstandraumes
sowie im Kronenbereich unzulässig.
Je nach geplanter baulicher Nutzung des betroffenen Areals kann für die
im Lageplan rot markierten Bäume, im Rahmen der Baumschutzsatzung
eine Ausnahmegenehmigung / Befreiung zum Entfernen in Aussicht gestellt werden, verbunden mit der Auflage zu einer der Baumschutzsatzung
entsprechenden Ersatzpflanzung. Für solche Ersatzbäume sind nach Vorgabe der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
12
e.V. ausreichend große und durchwurzelungsfähige Bodenstandräume zur
Verfügung zu stellen. Um das Potential an Baumbestand im Bereich der
Wettbewerbsfläche bzw. unmittelbar angrenzend nicht zu schmälern, ist
aus Gründen des Stadtklimaschutzes darauf zu achten, dass im Zuge des
Wettbewerbsverfahrens die Ersatzbaumstandorte im Bereich bzw. im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsfläche vorgesehen werden.
2.12 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Franzstraße ist als historische mittelalterliche Torstraße, welche vom
Marschiertor ausgeht, Teil des Denkmalschutzbereiches Innenstadt. Das
Marschiertor stellt eine „Landmarke“ dar und gehört zu den vier Haupttoren des zweiten Stadtbefestigungsrings aus dem 14. und 15. Jahrhundert.
Die Franzstraße der Anfang der ehemaligen Landstraße nach Burscheid
und somit eine historische Nord-Süd Verbindung. Die Denkmalbereichszone dient als Pufferzone zum UNESCO Welterbe Aachener Dom, um
die Blickbezüge und die Stadtstruktur zu bewahren. An der Franzstraße
bedeutet dies, dass die Sichtbeziehungen zum Aachener Dom und dem
Marschiertor durch die zukünftige Bebauung nicht beeinträchtigt werden
dürfen.
Die Baudenkmäler am Boxgraben, bestehend aus historischen Wohnhäusern, unterliegen dem Umgebungsschutz des Denkmalschutzgesetztes
gem. §9 DSchG NRW. Wird in der „näheren Umgebung“ eine Neuplanung
vorgesehen, darf die Planung das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht verändern. Da die neue Planung hinter den Baudenkmälern
ansetzt, ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds nicht auszugehen.
Teil des heutigen Schulgebäudes ist ein Wandbrunnenstein sowie ein
Grabstein stammend aus dem ehemaligen Kloster, welches früher auf den
Grundstück der heutigen Schule stand. Diese historischen Denkmäler aus
dem 17. Jahrhundert sollen in der neuen Planung wieder Verwendung finden. Die Unterbringung dieser Steine soll nach Möglichkeit im Innenbereich der geplanten Gebäude stattfinden, um die Qualität der Denkmäler
zu erhalten.
1186
1000
43
516
1195
45
822
1196
497
1359
1646
989
498
988
499
77
1151
48
500
79
44
1139
4
81
6
e li
45
52
759
Ka
rm
50
1642
52
1823
47
1336
3
1347
1734
89
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48
1148
83
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tra
ße
50
8
46
1643
91
1622
93
Schule
867
101
Fra
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58
1358
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103
aß
str
838
1335
105
11
107
KiTa
Spielplatz
1269
9
36
1207
109
a
1202
1214
1201
1213
479
1212
1203
36
34
Turnhalle
1208
30
24/2
1209
1210
74/76
32
1211
1204
6
22
Box
g
rabe
20
612
1205
18
16
1206
14
757
n
Geschützter Baumbestand
im Wettbewerbsgebiet an der Franzstraße und
der näheren Umgebung
12
10
8
6
2/4
919
2
710
4
Fried
land
straß
13
Teil 3
Verfahren
3.1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom
BMVBS herausgegebenen Fassung mit dem Einführungserlass vom
31.01.2013 zugrunde. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und des Finanzministeriums NRW hat die RPW 2013 am
5. Juni 2014 für Wettbewerbe des Landes verbindlich eingeführt.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin
und die Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung
dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Nordrhein-Westfalens beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer …… registriert.
Teilnehmende sowie die Mitglieder des Preisgerichtes, des stellvertretenden Preisgerichtes und der Vorprüfung erkennen durch ihre Beteiligung
die RPW 2013 und die Bedingungen der Auslobung an.
3.2 Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Nach Aufgabe der Schulnutzung an der Franzstraße, mitten in der Aachener Innenstadt, wird das rund 4.450m2 große Grundstück derzeit
durch Zwischennutzer belebt und soll zukünftig einer neuen sinnvollen
Nutzung zukommen. Hierzu hat sich die Stadt Aachen dazu entschieden,
das Grundstück an einen Investor zu veräußern und zur Sicherung der
Qualität der zukünftigen Bebauung zusammen mit diesem einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 auszuloben.
14
3.3 Auslober
Bauherr:
agp aachen
Jens Graaf
Südstraße 53-55
52064 Aachen
Tel.: 0241 4011540
Ausrichter:
Stadt Aachen
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartnerin:
Heike Ohlmann
Tel.: 0241 432-6128
E-Mail: heike.ohlmann@mail.aachen.de
Stadt Aachen
Gebäudemanagement
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartner/in:
Max Klasen
Tel.: 0241 432-2674
max.klasen@mail.aachen.de
Claudia Bosseler
Telefon: 0241 432-2634
claudia.bosseler@mail.aachen.de
Wettbewerbsbetreuung:
scheuvens + wachten
Architekten und Stadtplaner
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Ansprechpartner/-in:
Catrin Kirchner, Martin Ritscherle
Telefon: 0231 18 99 87/-14/-16
3.4 Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder (RPW
§ 1.1)
•
•
•
Städtebau
Architektur
Landschafts- und Freiraumplanung
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen
ausführlich beschrieben.
3.5 Wettbewerbsverfahren (RPW § 3)
Der Wettbewerb ist als Realisierungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer beschränkt, von denen fünf Teilnehmer durch die Stadt Aachen und den Investor agp gesetzt werden.
Über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren (Auswahlverfahren) werden 15 weitere Büros ermittelt.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym (RPW § 1.4).
3.6 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3.7 Wettbewerbsteilnehmer (RPW § 4.1)
Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen/Architekten in Kooperation
mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten, die
Schweiz sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens
über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind
natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt/Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind.
2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255
S.22) entspricht.
Ferner sind Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes
Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der Berufsbezeichnung erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich der europäischen Mitgliedsstaaten haben und deren bevollmächtigter Vertreter als Entwurfsverfasser die
Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden folgende Kooperationen durch die
Ausloberin eingeladen:
•
•
•
•
Architecten aan de Maas, Maastricht
Gresveld Tuin- en Landschapsarchitecten, Culeborg
Stefan Forster Architekten GmbH, Frankfurt am Main
HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt am Main
kadawittfeldarchitektur, Aachen
Landschaftsarchitekt: Nennung steht noch aus
Serdar Aymen Architecture, Aachen
Landschaftsarchitekt: Nennung steht noch aus
Die genauen Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmehindernisse und das
Bewerbungsverfahren waren in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am
XX.XX.XXXX veröffentlicht. Es gingen XX Bewerbungen ein, die zunächst
auf formale Ausschlussgründe hin geprüft wurden. Die Auswahl erfolgte
am XX.XX.XXXX per Losziehung unter notarieller Aufsicht.
Folgende 16 Büros wurden zur Teilnahme aufgefordert:
1.) N.N.
2.) N.N.
3.) N.N.
4.) N.N.
5.) N.N.
6.) N.N.
8.) N.N.
9.) N.N.
10.) N.N.
11.) N.N.
12) N.N.
13.) N.N.
14.) N.N.
15.) N.N.
16.) N.N
Die Wettbewerbsteilnehmer haben bis zum XX.XX.XXXX ihre Teilnahme
am Wettbewerb schriftlich beim Büro der Wettbewerbsbetreuung bestätigt.
Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich
nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September
15
3.8 Preisgericht (RPW § 6.1)
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:
Fachpreisgericht
• Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
• Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
• Prof. Thomas Zimmermann, Architekt, Frankfurt am Main
• Dagmar Grothe, Architektin, Ahaus
• Klaus Schavan, Technischer Geschäftsführer, Gebäudemanagement
der Stadt Aachen
• Harald Wennemar, Architekt, Düsseldorf
Stellv. Fachpreisgericht
• Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
• Bernadette Heiermann, Architektin, Köln
• Prof. Rolf Westerheide, Architekt, Aachen
Sachpreisgericht
• Sava Jaramaz, SPD
• Simon Adenauer, CDU
• Marc Beus, Die Linke
• Inken Tintemann, Die Grünen
• Jens Graaf, agp GmbH
Stellv. Sachpreisgericht
• Norbert Plum, SPD
• Gaby Breuer, CDU
• Robert Poschmann, Die Piraten
• Benedikt Schröer, FDP
• NN., agp GmbH
Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro scheuvens+wachten und der
Stadt Aachen in Kooperation mit dem Investor.
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Mitglieder der Vorprüfung zu benennen.
3.9 Wettbewerbsunterlagen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
16
Broschüre Auslobung
Protokoll des Rückfragenkolloquiums
DGK 5 M 1:5.000 (tif)
Übersicht Denkmäler Franzstraße und Umgebung (1:1000)
Datei mit Vektordaten (dwg)
o Lageplan (ALK ohne Topographie)
o Umgebungskarte (ALK)
Luftbilder senkrecht/schräg (tif)
Fotos Wettbewerbsgebiet (jpeg)
Jubiläumschrift der Schule Franzstraße
Vordruck Verfassererklärung
Vordruck Formblätter Nachweis von Flächen, Wohneinheiten und
Stellplätzen
Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Platte Einsatzmodell M 1:500
3.10 Wettbewerbsleistungen (RPW Anlage I/15), Kennzeichnung (RPW Anlage V/1)
Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert:
Städtebauliche/Freiraumplanerische Aufgabenstellung
• Strukturkonzept, Schwarzplan, Grünplan, Erschließungsplan im M
1:2.000
• Lageplan, M 1:500 mit Darstellung der Baukörper (Dachaufsicht mit
Geschosszahl), Freiflächen (Gestaltung mit Darstellung der Führung
von Wegen, begrünte und versiegelte Flächen, Baumstellungen),
Lage und Anzahl der oberirdischen Stellplätze, Darstellung der Zufahrten und Eingänge, Aussagen zur freiräumlichen Einbindung und
Organisation der Tiefgarage
• Übersicht der Verteilung der geforderten Wohneinheiten (Größen/
Zimmeranzahl, öffentlich Piktogramm
• Zwei Perspektiven von zwei festgelegten Standorten
o Blick aus der Franzstraße (Richtung Marschiertor – Denkmal
geschützter Bereich)
o Darstellung des Binnenraums
Architektonische Vertiefung
• Alle für das Verständnis erforderlichen Grundrisse aller Wohngebäude sowie des Haus Anna im Maßstab 1:200
o Darstellung von Erdgeschoss, Regelgeschoss mit Eintragung
der Raumgrößen und der Nutzung
o Der Erdgeschossgrundriss ist im Zusammenhang mit den
dazugehörigen Freiflächen darzustellen. Die Darstellung im
Erdgeschoss erfolgt genordet
• Mindestens einen Quer- und einen Längsschnitt durch das Wettbewerbsgebiet mit Darstellung des Topografieverlaufs und der angrenzenden Bebauung im Maßstab 1:200
• Wesentliche Ansichten im Maßstab 1:200, darunter eine Ansicht der
Franzstraße mit anschließender Bebauung (Blickrichtungen in Plan
verorten)
• Zwei aussagekräftige Fassadenausschnitte im Maßstab 1:50 für die
Bebauung Franzstraße und einem Binnengebäude mit Angaben zu
Gestaltungsmerkmalen, Fassadenaufbau und Materialien ist anzufertigen.
Weitere Abgabeleistungen
• Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
• Umschlag „Verfassererklärung“: Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung” mit Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen,
Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen
• Erläuterungsbericht auf max. ZWEI DIN A4 – Seiten (entsprechend
Schriftgröße 11, Arial), insbesondere mit Angaben zur Einordnung in
den historischen Kontext der Umgebung, Denkmalschutz, Freiraumgestaltung und der Nutzung als Seniorenstift
• Kurzfassung der Grundidee max. 550 Zeichen
• Flächenbilanz (Formblatt Tabelle zu Wohneinheiten, Wohnflächen,
Bruttogrundrissfläche, private und öffentliche Grün- und Freiflächen, Stellplätze)
• Nachweis der Stellplätze und Erschließung der Tiefgarage (Formblatt Tabelle und Plan)
• Modell 1:500
• Ein Satz Präsentationspläne DIN A0 in guter Papier- und Druckqualität
•
•
•
•
Zwei Sätze Vorprüfpläne DIN A0
Ein Satz Präsentationspläne als DIN A3 Verkleinerungen
Ausgefüllte Formblätter Nachweis von Flächen, Wohneinheiten und
Stellplätzen
Datenträger mit folgendem Inhalt
o Daten aller eingereichten Pläne als Bild-Dateien (.tif/.jpg, 150
dpi im Originalformat und DIN A3)
o Daten aller eingereichten Pläne als dxf/dwg-Dateien
o Daten aller eingereichten Texte und Berechnungsbögen als
word- oder excel-Dokument
3.11 Formale Vorgaben und Kennzeichnung
Die Leistungen sind auf max. drei Präsentationsplänen, jeweils im DIN A0
im Hochformat darzustellen. Die Präsentationspläne sind gerollt einzureichen. Alle Darstellungen sind auf hellem Grund zu erstellen.
Bei den Plänen ist die EG-Ebene dabei als Nullebene zu definieren und im
Eingangsbereich und den Freiflächen zusätzlich das NN-Niveau auszuweisen. Zusätzlich sind für die Geschoss- und Gebäudehöhe der Neubauten
die NN-Höhen anzugeben.
Die einzureichenden Wettbewerbspläne sind in allen Teilen nur am oberen rechten Rand durch eine Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (1 cm
hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Erläuterungsbericht, Berechnungsbögen und Modell sind entsprechend zu kennzeichnen. Bei der digitalen Abgabe der Daten ist bei der Benennung folgende Methodik zu verwenden:
Kennzahl_Dateiname.Dateityp (Beispiel: 123456_Blatt1.TIF).
Bei den digitalen Daten ist ebenfalls die Anonymität sicherzustellen. Hierzu muss bei jedem Dokument in der Befehlszeile Datei → Eigenschaften → Datei-Info der dortige Inhalt gelöscht werden. Das gleiche gilt für
benutzerbezogene Daten unter Extras → Optionen → Benutzer-Info. Es
empfiehlt sich, sicherheitshalber die Dokumente vorher zu kopieren und
zu überprüfen, ob sowohl die Datei- als auch die Benutzer-Info tatsächlich
keine Hinweise mehr auf den Benutzer geben.
Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/-in trägt die Verantwortung für die Wahrung seiner Anonymität.
3.12 Zulassung von Wettbewerbsbeiträgen zur Beurteilung durch das Preisgericht
In der Auslobung sind aus Sicht der Ausloberin keine Vorgaben formuliert,
die bei Nichterfüllung einen zwingenden Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages von der Beurteilung durch das Preisgericht erfordern. Ausnahme
ist der fristgerechte Eingang der Arbeiten. Alle fristgerecht eingereichten
Arbeiten werden daher dem Preisgericht zu einer Beurteilung vorgelegt.
3.13 Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien können bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
angewendet werden:
• Städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltqualität
• Funktionale Qualität und Realisierbarkeit
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
3.14 Termine
Versand der Auslobung
27.06.2016
Bearbeitungszeit Wettbewerb
27.06. – 25.08.2016
Frist Rückfragen 04.07.2016
Rückfragenkolloquium 06.07.2016
Abgabe Pläne 25.08.2016
Abgabe Modell 01.09.2016
Vorprüfzeitraum 02.09. – 23.09.2016
Gemeinsame Vorprüfung 15./16.09.2016
Preisgericht 07.10.2016
Ausstellung 10.10. – 21.10.2016
3.15 Rückfragen/Kolloquium (RPW § 5.1)
Rückfragen zur Auslobung können ausschließlich per Mail bis zu dem
in der Terminübersicht genannten Datum an das Betreuungsbüros
scheuvens+wachten unter der folgenden Mail-Adresse gestellt werden:
franz@scheuvens-wachten.de
Die beantworteten Rückfragen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit dem Protokoll des Rückfragenkolloquiums Bestandteil der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt.
Das Rückfragenkolloquium findet am 06.07.2016 in Aachen statt.
Ort
Urzeit
3.16 Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten
Die geforderten Leistungen sind vollständig (Ausnahme Modell) bis zum
25.08.2016, 16.00 Uhr direkt im Büro scheuvens + wachten, Friedenstraße
18, D-44139 Dortmund, einzureichen.
Das Modell ist bis zum 01.09.2016, 16 Uhr direkt im Büro
scheuvens+wachten, Friedenstraße 18, D-44139 Dortmund, abzugeben.
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt
• die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit/das Modell bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird,
• das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von
der Uhrzeit, wenn die Arbeit/das Modell bei der Post, der Bahn oder
einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird.
Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem
Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach
dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei
der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als
Absender die Anschrift des Wettbewerbsbetreuers scheuvens + wachten
zu verwenden.
Über die Zulassung rechtzeitig bei Post oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferter Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage
nach dem Einlieferungsdatum eintreffen, entscheidet das Preisgericht.
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Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege sind nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit unter Wahrung der Anoymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an die Kontaktstelle zu
senden.
3.17 Prämierung (RPW § 7.2)
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis HOAI §§ 34 und HOAI
§§ 39.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55.000 € zur Verfügung. Die
Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis:
2. Preis:
3. Preis:
22.000 €
14.000 €
8.000 €
2 Anerkennungen je:
5.500 €
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
3.18 Abschluss des Wettbewerbs (RPW § 8.1 bis § 8.3)
(1) Ergebnis und Öffentlichkeit
Die Ausloberin informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis
durch Versendung des Protokolls
der Preisgerichtssitzung, bei mehrphasigen Wettbewerben nach jeder
Phase.
Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder
Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann,
rücken die übrigen Preisträger in der Rangfolge des Preisgerichts nach,
soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls nichts anderes bestimmt hat.
Die Ausloberin stellt möglichst innerhalb eines Monats nach der endgültigen Entscheidung des Preisgerichts alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls/der Protokolle öffentlich aus.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber
der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von zehn Tagen nach
Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die
Ausloberin trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen
Wettbewerbsausschuss.
(2) Auftrag
Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI §§ 34 LPH 2-5) zu beauftragen. Sollte auf Grund der
gewählten Realisierungsart die LPH 5 nicht beaufragt werden, wird zur
Wahrung der gestalterischen Qualität die weitere Ausarbeitung von Leitdetails beauftragt. Voraussetzung der weiteren Beauftragung ist, dass
kein wichtiger Grund dieser entgegensteht.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch
den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur
Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit
der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
(3) Nutzung
Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden.
Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Ansonsten verbleiben
alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Die mit
Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen werden Eigentum
der Ausloberin. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte
Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung
nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene
Vergütung genutzt werden.
(4) Rückversand
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung
der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung
innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an
der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
3.19 Bindende Vorgaben des Wettbewerbs
Folgende Vorgaben sind im Wettbewerbsverfahren bindend für alle Teilnehmer:
• Fristgerechter Eingang des Wettbewerbsbeitrags
Verstoßen Wettbewerbsarbeiten gegen die oben genannten bindenden
Vorgaben, sind diese Wettbewerbsarbeiten zwingend auszuschließen.
Darüberhinaus werden in die Auslobung keine weiteren bindenden Vorgaben die zum Ausschluss der Wettbewerbsarbeit führen gemacht.
3.20 Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in
den Planunterlagen wurden durch die Ausloberin sorgfältig recherchiert
und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür
übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Auslobung, die
Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche
Genehmigung der Ausloberin auf irgendeine Art verändert oder an Dritte
verteilt oder übermittelt werden.
3.21 Nachprüfung
Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen
das in der Auslobung festgelegte Verfahren bei der Ausloberin rügen. Die
Rüge muss innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei den Ausloberin eingehen. Die Ausloberin triff ihre Feststellung
im Benehmen mit der Architektenkammer.
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Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
www.aachen.de