Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163573.pdf
Größe
22 MB
Erstellt
17.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0449/WP17
öffentlich
35012-2016
17.05.2016
Dez. III / FB 61/200
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619 Brüggemannstraße
hier: - Änderungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.06.2016
16.06.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 619 – Brüggemannstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619
Brüggemannstraße in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Brüggemannstraße,
Kühlwetterstraße und Roermonder Straße. Entlang der Brüggemannstraße sind die Grundstücke im
Änderungsbereich überwiegend mit 2-geschossigen Gebäuden bebaut. Auf der gegenüberliegenden
Seite ist eine 4-geschossige Wohnbebauung vorhanden. Der Bereich ist geprägt durch eine
gemischte Nutzung. Im Eckbereich Kühwetterstraße / Roermonder Straße befindet sich eine
Tankstelle, gegenüber liegt das Jobcenter der Städteregion Aachen. Die Bebauung entlang der
Roermonder Straße ist geprägt durch eine 4 – 5-geschossige Bebauung mit teilweise gewerblichen
Nutzungen in den Erdgeschossen und einer Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen stellt ebenso wie der Entwurf des neuen
Flächennutzungsplanes das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Für den Bereich des
Plangebietes besteht der seit 1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 619, der hier ein
Mischgebiet und eine maximal 2-geschossige Bauweise festsetzt.
Anlass der Planung ist die Absicht eines Investors, an der Brüggemannstraße ein 4-geschossiges
Wohngebäude zu errichten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 ermöglichen entlang
der Roermonder Straße und der Kühlwetterstraße eine 4- bzw. 5-geschossige Bebauung. Auch auf
der Südseite der Brüggemannstraße ist ebenfalls eine
4-geschossige Bauweise festgesetzt. Auf der Nordseite sind jedoch nur 2 Geschosse als
Höchstgrenze festgesetzt.
Ziel der Planung ist, dass auch im Plangebiet entsprechend der Umgebung eine 4-geschossige
Bebauung ermöglicht werden soll.
Ursprünglich war die nördliche Brüggemannstraße durch eine 2-geschossige Gewerbe- bzw.
Wohnbebauung geprägt, die als rückwärtige Bebauung der Roermonder zugeordnet war. Diese
Voraussetzungen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Der Bereich ist heute eigenständig
anzusehen. Die Parzellen sind nur noch teilweise durchgängig bis zur Roermonder Straße und auch
die Nutzung ist unabhängig. Aus diesem Grund besteht kein Anlass mehr, die Höhe der Gebäude auf
2 Geschosse zu begrenzen. Vielmehr sollte sich im Bereich der Brüggemannstraße ein einheitliches
Straßenbild entwickeln mit einer beidseitigen 4-geschossigen Bebauung. Diesem Planungsziel
entsprechend soll nun festgesetzt werden, dass im Bereich der II. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 619 künftig 4 Vollgeschosse zulässig sind. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
619 haben weiterhin Bestand.
Durch die vorgesehene Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb soll der
Bebauungsplan vereinfacht geändert werden. Weiterhin entstehen durch die Bebauungsplanänderung
der Stadt Aachen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 619 - Brüggemannstraße - vereinfacht zu ändern
und diese II. (vereinfachte) Änderung öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 2/3
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Bebauungsplan Nr. 619
Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.03.2017
Seite: 3/3
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619
- Brüggemannstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619
Brüggemannstraße
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 17.05.2016
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird
in Ergänzung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 und 619, I. Änderung festgesetzt:
1. Diese Festsetzung ersetzt im Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 die im
Bebauungsplan Nr. 619 festgesetzte maximale Zahl der Vollgeschosse.
2. Im Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 sind maximal IV Geschosse zulässig.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
Zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619
- Brüggemannstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619
Brüggemannstraße
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 17.05.2016
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und
Roermonder Straße. Entlang der Brüggemannstraße sind die Grundstücke im Plangebiet überwiegend mit 2geschossigen Gebäuden bebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine 4-geschossige Wohnbebauung vorhanden.
Der Bereich ist geprägt durch eine gemischte Nutzung. Im Eckbereich Kühwetterstraße / Roermonder Straße befindet
sich eine Tankstelle, gegenüber liegt das Jobcenter der Städteregion Aachen. Die Bebauung entlang der Roermonder
Straße ist geprägt durch eine 4 – 5-geschossige Bebauung mit teilweise gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen
und einer Wohnnutzung in den Obergeschossen.
1.2
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen stellt ebenso wie der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes
das Plangebiet als gemischte Baufläche dar.
1.3
Bestehendes Planungsrecht
Für den Bereich des Plangebietes besteht der seit 1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 619, der hier ein
Mischgebiet und eine 2-geschossige Bauweise festsetzt.
2.
Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Absicht, an der Brüggemannstraße ein 4-geschossiges Wohngebäude zu errichten.
3.
Ziel und Zweck der Änderung
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 ermöglichen entlang der Roermonder Straße und der Kühlwetterstraße
eine 4- bzw. 5-geschossige Bebauung. Auch auf der Südseite der Brüggemannstraße ist eine 4-geschossige Bauweise
festgesetzt. Auf der Nordseite sind jedoch nur 2 Geschosse als Höchstgrenze festgesetzt.
Ziel der Planung ist, dass auch im Plangebiet entsprechend der Umgebung eine 4-geschossige Bebauung ermöglicht
werden soll.
4.
Begründung der Festsetzungen
Ursprünglich war die nördliche Brüggemannstraße durch eine 2-geschossige Gewerbe- bzw. Wohnbebauung geprägt, die
als rückwärtige Bebauung der Roermonder zugeordnet war. Diese Voraussetzungen haben sich im Laufe der Zeit
geändert. Der Bereich ist heute eigenständig anzusehen. Die Parzellen sind nur noch teilweise durchgängig bis zur
Roermonder Straße und auch die Nutzung ist unabhängig. Aus diesem Grund besteht kein Anlass mehr, die Höhe der
Gebäude auf 2 Geschosse zu begrenzen. Vielmehr sollte sich im Bereich der Brüggemannstraße ein einheitliches
Straßenbild entwickeln mit einer beidseitigen 4-geschossigen Bebauung. Diesem Planungsziel entsprechend soll
festgesetzt werden, dass im Bereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 künftig ebenfalls 4 Vollgeschosse
zulässig sind. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 haben weiterhin Bestand.
5.
Umweltbelange
Umweltbelange werden durch die Änderung nicht berührt. Daher wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
6.
Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
Durch die vorgesehene Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb soll der Bebauungsplan
vereinfacht geändert werden.
7.
Kosten
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
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