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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
163573.pdf
Größe
22 MB
Erstellt
17.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:57

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0449/WP17 öffentlich 35012-2016 17.05.2016 Dez. III / FB 61/200 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619 Brüggemannstraße hier: - Änderungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.06.2016 16.06.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 – Brüggemannstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 Brüggemannstraße in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 1/3 Erläuterungen: Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße. Entlang der Brüggemannstraße sind die Grundstücke im Änderungsbereich überwiegend mit 2-geschossigen Gebäuden bebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine 4-geschossige Wohnbebauung vorhanden. Der Bereich ist geprägt durch eine gemischte Nutzung. Im Eckbereich Kühwetterstraße / Roermonder Straße befindet sich eine Tankstelle, gegenüber liegt das Jobcenter der Städteregion Aachen. Die Bebauung entlang der Roermonder Straße ist geprägt durch eine 4 – 5-geschossige Bebauung mit teilweise gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen und einer Wohnnutzung in den Obergeschossen. Der Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen stellt ebenso wie der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Für den Bereich des Plangebietes besteht der seit 1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 619, der hier ein Mischgebiet und eine maximal 2-geschossige Bauweise festsetzt. Anlass der Planung ist die Absicht eines Investors, an der Brüggemannstraße ein 4-geschossiges Wohngebäude zu errichten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 ermöglichen entlang der Roermonder Straße und der Kühlwetterstraße eine 4- bzw. 5-geschossige Bebauung. Auch auf der Südseite der Brüggemannstraße ist ebenfalls eine 4-geschossige Bauweise festgesetzt. Auf der Nordseite sind jedoch nur 2 Geschosse als Höchstgrenze festgesetzt. Ziel der Planung ist, dass auch im Plangebiet entsprechend der Umgebung eine 4-geschossige Bebauung ermöglicht werden soll. Ursprünglich war die nördliche Brüggemannstraße durch eine 2-geschossige Gewerbe- bzw. Wohnbebauung geprägt, die als rückwärtige Bebauung der Roermonder zugeordnet war. Diese Voraussetzungen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Der Bereich ist heute eigenständig anzusehen. Die Parzellen sind nur noch teilweise durchgängig bis zur Roermonder Straße und auch die Nutzung ist unabhängig. Aus diesem Grund besteht kein Anlass mehr, die Höhe der Gebäude auf 2 Geschosse zu begrenzen. Vielmehr sollte sich im Bereich der Brüggemannstraße ein einheitliches Straßenbild entwickeln mit einer beidseitigen 4-geschossigen Bebauung. Diesem Planungsziel entsprechend soll nun festgesetzt werden, dass im Bereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 künftig 4 Vollgeschosse zulässig sind. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 haben weiterhin Bestand. Durch die vorgesehene Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb soll der Bebauungsplan vereinfacht geändert werden. Weiterhin entstehen durch die Bebauungsplanänderung der Stadt Aachen keine Kosten. Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 619 - Brüggemannstraße - vereinfacht zu ändern und diese II. (vereinfachte) Änderung öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 2/3 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung 6. Bebauungsplan Nr. 619 Vorlage FB 61/0449/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.03.2017 Seite: 3/3 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 - Brüggemannstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619 Brüggemannstraße Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 17.05.2016 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird in Ergänzung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 und 619, I. Änderung festgesetzt: 1. Diese Festsetzung ersetzt im Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 die im Bebauungsplan Nr. 619 festgesetzte maximale Zahl der Vollgeschosse. 2. Im Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 sind maximal IV Geschosse zulässig. Seite 2 / 2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung Zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 - Brüggemannstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes II. Änderung Bebauungsplan Nr. 619 Brüggemannstraße Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.05.2016 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Brüggemannstraße, Kühlwetterstraße und Roermonder Straße. Entlang der Brüggemannstraße sind die Grundstücke im Plangebiet überwiegend mit 2geschossigen Gebäuden bebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine 4-geschossige Wohnbebauung vorhanden. Der Bereich ist geprägt durch eine gemischte Nutzung. Im Eckbereich Kühwetterstraße / Roermonder Straße befindet sich eine Tankstelle, gegenüber liegt das Jobcenter der Städteregion Aachen. Die Bebauung entlang der Roermonder Straße ist geprägt durch eine 4 – 5-geschossige Bebauung mit teilweise gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen und einer Wohnnutzung in den Obergeschossen. 1.2 Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan (FNP) 1980 der Stadt Aachen stellt ebenso wie der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. 1.3 Bestehendes Planungsrecht Für den Bereich des Plangebietes besteht der seit 1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 619, der hier ein Mischgebiet und eine 2-geschossige Bauweise festsetzt. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Absicht, an der Brüggemannstraße ein 4-geschossiges Wohngebäude zu errichten. 3. Ziel und Zweck der Änderung Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 ermöglichen entlang der Roermonder Straße und der Kühlwetterstraße eine 4- bzw. 5-geschossige Bebauung. Auch auf der Südseite der Brüggemannstraße ist eine 4-geschossige Bauweise festgesetzt. Auf der Nordseite sind jedoch nur 2 Geschosse als Höchstgrenze festgesetzt. Ziel der Planung ist, dass auch im Plangebiet entsprechend der Umgebung eine 4-geschossige Bebauung ermöglicht werden soll. 4. Begründung der Festsetzungen Ursprünglich war die nördliche Brüggemannstraße durch eine 2-geschossige Gewerbe- bzw. Wohnbebauung geprägt, die als rückwärtige Bebauung der Roermonder zugeordnet war. Diese Voraussetzungen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Der Bereich ist heute eigenständig anzusehen. Die Parzellen sind nur noch teilweise durchgängig bis zur Roermonder Straße und auch die Nutzung ist unabhängig. Aus diesem Grund besteht kein Anlass mehr, die Höhe der Gebäude auf 2 Geschosse zu begrenzen. Vielmehr sollte sich im Bereich der Brüggemannstraße ein einheitliches Straßenbild entwickeln mit einer beidseitigen 4-geschossigen Bebauung. Diesem Planungsziel entsprechend soll festgesetzt werden, dass im Bereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 619 künftig ebenfalls 4 Vollgeschosse zulässig sind. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 619 haben weiterhin Bestand. 5. Umweltbelange Umweltbelange werden durch die Änderung nicht berührt. Daher wird von einer Umweltprüfung abgesehen. 6. Auswirkungen der Bebauungsplanänderung Durch die vorgesehene Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb soll der Bebauungsplan vereinfacht geändert werden. 7. Kosten Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Seite 2 / 2