Daten
Kommune
Aachen
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163335.pdf
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293 kB
Erstellt
09.05.16, 12:00
Aktualisiert
17.02.17, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0236/WP17
öffentlich
09.05.2016
FB 11/510
Therapeutische Versorgung in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.05.2016
23.06.2016
29.06.2016
KJA
PVA
Rat
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
die Umsetzung des dargestellten Personal- und Finanzierungskonzeptes hinsichtlich der
therapeutischen
Versorgung
in
den
bisherigen
städtischen
integrativen
Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2016/2017.
3.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses die Umsetzung des
dargestellten Personal- und Finanzierungskonzeptes hinsichtlich der therapeutischen
Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem
KiTa-Jahr 2016/2017.
Vorlage FB 45/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen
fortgeschriebener
Ansatz 2016
Ansatz 2016
fortgeschriebener
Ansatz 2017 ff
Ansatz 2017 ff
Folgekosten Folgekosten
(alt)
(neu)
Zuweisung vom Land
698.300,00 €
815.000,00 €
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
0€
Erträge aus Kassenabrechnung
141.600,00 €
siehe *
1.020.000,00 €
siehe *
0€
0€
Erträge gesamt
839.900,00 €
siehe *
2.520.000,00 €
0€
0€
0€
0€
+ Verbesserung/
siehe *
- Verschlechterung der Erträge
Personalaufwand
siehe *
0€
1.040.000,00 €
833.258,06 €
3.120.000,00 €
2.903.439,88 €1
0€
0€
0,00 €
siehe *
0,00 €
siehe *
0€
0€
1.040.000,00 €
833.258,06 €
3.120.000,00 €
2.903.439,88 €
zusätzlicher Personalund/ oder Sachaufwand
Kassenabrechnung
Aufwand gesamt
+ Verbesserung/
- Verschlechterung
siehe *
siehe *
siehe *
siehe *
des Aufwands
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
gesamt
*Eine Fortschreibung der Ansätze ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Entwicklung der zufließenden Erträge aus der Kassenabrechnung
und die damit einhergehende Aufwände zunächst abzuwarten bleiben. Ersten Einschätzungen der Verwaltung zufolge ist aber hinsichtlich der mit der
Abrechnung einhergehenden Aufwände mit einem Kostenvolumen von mindestens 70.000 €/ Jahr zu rechnen. Da gleichzeitig die Einnahmen aus der
Kassenabrechnung wahrscheinlich nur zu einem geringen Anteil zur Deckung der Personalkosten beitragen werden, verbleibt ein nicht unerhebliches
Gesamtfinanzierungsrisiko, welches durch die Stadt Aachen zu tragen sein wird.
Die Reduzierung der Personalkosten ist auf die Verringerung des Beschäftigungsumfanges des
therapeutischen Personals zum 01. August 2016 durch die Nicht-Verlängerung befristeter
Beschäftigungsverhältnisse und befristeter Stundenerhöhungen der unbefristet Beschäftigten
zurückzuführen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass einige therapeutische Kräfte derzeit
beurlaubt sind (Elternzeit bzw. Sonderurlaub). Deren Personalkosten wurden daher erst ab
Wiederaufnahme des aktiven Dienstes (2017-2019) mit einkalkuliert. Aufgrund der Tatsache, dass der
Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Finanzierung des therapeutischen Personals aber zum
31.07.2016 einstellt und durch die sog. „FInK-Pauschale“ ersetzt, verschlechtert sich einhergehend
mit der Personalreduzierung auch die entsprechende Einnahmesituation. Zukünftig können statt der
bisherigen Personalkostenerstattung i.H.v. durchschnittlich 1.000.000 € /Jahr für die 20 integrativen
Gruppen jährlich nur noch FInk-Pauschalen i.H.v. 500.000 € vereinnahmt werden.
1
Zusammenstellung der Personalkosten in den Jahren 2017 bis 2019
Haushaltsjahr
Personalkosten
2017
930.794,78 €
2018
975.214,20 €
2019
997.430,90 €
Summe
2.903.439,88 €
Vorlage FB 45/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Somit entsteht durch die Umstellung des Fördersystems durch den LVR eine Finanzierungslücke
i.H.v. mehr als 500.000 €. Durch die Möglichkeit der Abrechnung ärztlicher Verordnungen mit den
Krankenkassen kann zwar ein gewisser Anteil dieses Finanzierungsdeltas aufgefangen werden;
gleichzeitig entstehen durch die Implementierung und Durchführung der Abrechnung mit den
Krankenkassen jedoch zusätzliche Sach- und Personalaufwände (IT-Kosten für die notwendige
Software, Fortbildungskosten für die Therapeuten zum Erhalt der Kassenzulassung, Personal zur
Abwicklung der Abrechnungen, etc.), für die keine Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen. Eine
vollständige Darstellung (Erträge durch Kassenabrechnung und mit der Abrechnung verbundene
jährliche Personal- und/oder Sachaufwände) ist aber erst möglich, wenn die Modalitäten der
Abrechnung mit den Krankenkassen feststehen.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden die zufließenden Erträge zur Deckung der reduzierten
Personalkosten (durch Beurlaubung bzw. Nichtbesetzung der Stellen) nahezu auskömmlich sein, da
die Umstellung der Fördersystematik erst zum 01. August 2016 erfolgt (bis zu diesem Zeitpunkt
werden die Personalkosten noch vollumfänglich durch den LVR übernommen).
Die Entwicklung für die Folgejahre bleibt abzuwarten. Eine mögliche Belastung wird im Rahmen der
Haushaltsplanung 2017 ff ermittelt. Die teilweise Deckung der Personalkosten wird jedoch lediglich
durch die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Abrechnung mit den Krankenkassen ermöglicht. Somit
kann eine teilweise Erwirtschaftung der, durch den Wegfall der Refinanzierung durch den LRV,
ausbleibenden Erträge erzielt werden.
Vorlage FB 45/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist derzeit Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder, wobei in sieben dieser
Einrichtungen insgesamt 20 sogenannte integrative Gruppen vorgehalten werden, in denen Kinder mit
und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden.
Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) sind
in diesen Gruppen je ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn mit einem
Beschäftigungsumfang von jeweils 19,50 Wochenstunden eingesetzt. Diese therapeutischen Kräfte
sind bislang zur Hälfte therapeutisch und zur anderen Hälfte pädagogisch tätig (inklusives Konzept).
Die hierdurch entstehenden Personalkosten der therapeutischen Kräfte wurden bisher vollumfänglich
vom Landschaftsverband Rheinland finanziert.
Zum KiTa-Jahr 2014/2015 hat dieser jedoch ein neues Fördersystem für Kinder mit Behinderung in
Kindertageseinrichtungen eingeführt. Einhergehend hiermit entfällt die durch den Landschaftsverband
Rheinland bislang auf freiwilliger Basis gesicherte vollständige Finanzierung der Kosten für
therapeutische Leistungen in Kindertageseinrichtungen.
Für die bereits vorhandenen therapeutischen Kräfte/ eingerichteten Stellen wird die Finanzierung im
Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum Ablauf des KiTa-Jahres 2015/2016 übernommen.
Gleichzeitig wurde die sogenannte „FInk-Pauschale“ eingeführt. Diese Pauschale stellt eine
antragsabhängige, individuelle und freiwillige Leistung des LVR dar, auf die kein gesetzlicher
Anspruch besteht. Grundsätzlich kann die Pauschale i.H.v. 5.000 €/ Jahr für jedes in einer KiTa
betreute Kind beantragt werden, bei dem eine (drohende) Behinderung durch den Sozialhilfeträger
festgestellt wurde. Die Eltern müssen jedoch ihr Einverständnis zur Beantragung beim LVR erteilen.
Für diese Pauschale müssen in der entsprechenden Einrichtung 3,90 Fachkraftstunden (ErzieherIn,
o.ä.) pro Woche zusätzlich eingesetzt werden. Alternativ können auch die bisherigen pädagogischen
Anteile der therapeutischen Kräfte je Gruppe gefördert werden. Über die FInK-Pauschale wäre es
daher möglich, den bisherigen pädagogischen Arbeitsanteil der therapeutischen Kräfte (ca. 50%) zu
refinanzieren. Hierbei ist anzumerken, dass die FInK-Pauschale in Höhe von 5.000 € für 3,9
zusätzliche ErzierInnnen-Fachkraftstunden auch dann gewährt wird, wenn in der Gruppe kein
TherapeutIn zur Verfügung steht.
Aufgrund der Entscheidung des LVR, sich aus der vollständigen Finanzierung der Personalkosten für
Therapeuten/-innen
in integrativen
Gruppen
zurückzuziehen,
ist
zu entscheiden,
wie die
therapeutische Versorgung der behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Kinder in den
städtischen Tageseinrichtungen weiterhin erfolgen kann.
In Aachen hat sich der bisherige alltagsintegrierte therapeutische Ansatz bewährt, so dass
grundsätzlich eine Beibehaltung des bisherigen Systems wünschenswert ist.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage erscheint eine vollständige Übernahme der
verbleibenden Personalkosten in Höhe von ca. 500.000 €/ Jahr zu Lasten des städtischen Haushaltes
jedoch kaum tragbar. Daher sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine Refinanzierung des
Systems sicherzustellen. Nach der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ (Heilmittelrichtlinie) ist grundsätzlich
eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Leistungserbringung in (Kindertages-)
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Ausdruck vom: 08.07.2016
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Einrichtungen möglich, sofern die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (Zulassung der KiTa als
Ort der Leistungserbringung und Kassenzulassung des/r jeweiligen Therapeuten/in).
Da für MotopädInnen aufgrund ihrer Qualifikation derzeit keine Möglichkeit besteht, eine Abrechnung
der erbrachten Therapieleistungen mit den Kassen vorzunehmen, sollen die betroffenen Beschäftigten
ab dem kommenden KiTa-Jahr vorrangig auf Stundenkontingenten eingesetzt werden, die durch die
FInK-Pauschale finanziert werden (der Einsatz von MotopädInnen auf den entsprechenden
Stundenkontingenten
ist
über
die
Richtlinien
des
LVR
zur
Förderung
der
Inklusion
in
Kindertageseinrichtungen abgesichert). Eine Abrechnung über die Krankenkassen kommt somit nur
für die beschäftigten LogopädInnen und PhysiotherapeutInnen in Betracht.
Ersten Einschätzungen der Verwaltung zufolge kann jedoch nur ein geringer Anteil der nach Abzug
der LVR-Pauschale verbleibenden Personalkosten für die o.g. therapeutischen Kräfte über die
Krankenkassenabrechnung gedeckt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zu erwartende
Anzahl an ärztlichen Verordnungen nicht ausreichend sein wird und die Kassen für erbrachte
Therapieleistungen in Kindertageseinrichtungen nicht den gleichen Kostensatz zahlen, wie für gleiche
Leistungen in freien Praxen.
Darüber hinaus werden mit der Durchführung der Kassenabrechnung weitere Kosten anfallen, für die
keine Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen:
IT-Kosten,
Softwarekosten für die vorgesehene digitale Abrechnung mit den Kassen,
Personalkosten für die Durchführung der Abrechnung bzw. Kosten für die Vergabe dieser
Leistung,
laufende Fortbildungskosten für das therapeutische Personal zum Erhalt der notwendigen
Kassenzulassung.
Eine detaillierte Kostenübersicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden, da
zunächst geprüft werden muss, welche der gängigen Abrechnungsmethoden für die Stadt Aachen am
effektivsten und wirtschaftlichsten realisiert werden kann.
Des Weiteren haben die Krankenkassen bereits signalisiert, dass eine Abrechnung therapeutischer
Leistungen nur für das aktuell festangestellte Personal akzeptiert wird. Eine (anteilige) Refinanzierung
für zukünftig eingestellte MitarbeiterInnen über die Krankenkassenabrechnung würde demnach
ausscheiden, so dass die verbleibenden Personalkosten vollumfänglich durch die Stadt Aachen zu
tragen wären.
Dennoch spricht sich die Verwaltung dafür aus, die therapeutische Versorgung in den städtischen
Kindertageseinrichtungen ab dem 01. August 2016 zunächst weiterhin durch eigenes Personal
sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und der aktuell sehr angespannten
Haushaltslage der Stadt Aachen wird allerdings eine Reduzierung der vorhandenen Personalstärke im
Bereich der Therapeuten/-innen für unumgänglich erachtet. Insbesondere aufgrund der aktuellen
Aussage, dass für neu eingestelltes Personal keine Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist,
sollen daher zukünftig eintretende Vakanzen nicht mehr nachbesetzt werden.
Vorlage FB 45/0236/WP17 der Stadt Aachen
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Darüber hinaus sollen die derzeit bis zum 31. Juli 2016 befristeten Beschäftigungsverhältnisse nicht
weiter verlängert werden.
Unter dem Vorbehalt der Refinanzierung wird derzeit geprüft, ob den betroffenen Beschäftigten ein
anderweitiger Einsatz angeboten werden kann.
Durch die dargestellten Maßnahmen würde der Beschäftigungsumfang von aktuell 20,00
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum neuen KiTa-Jahr zunächst auf 18,00 Planstellen/VZÄ (LogopädInnen,
PhysiotherapeutInnen und MotopädInnen) reduziert.
Von diesen 18,00 VZÄ werden jedoch zum 01. August 2016 insgesamt 4,00 VZÄ nicht aktiv
bewirtschaftet, da die hierauf geführten unbefristet Beschäftigten derzeit beurlaubt sind (Elternzeit und
Sonderurlaub) und den Dienst erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen werden.
Die therapeutischen Kräfte sollen auf die bisherigen sieben integrativ arbeitenden städtischen
Kindertageseinrichtungen verteilt werden. Diese Einrichtungen könnten somit zukünftig als
Schwerpunkt-Kitas fungieren. Dazu muss zeitnah ein entsprechendes inhaltliches Konzept erarbeitet
werden.
Darüber
hinaus
soll
geprüft
werden,
ob
bzw.
inwieweit
durch
den
Abschluss
von
Kooperationsvereinbarungen mit freien Praxen oder im Rahmen anderer Modelle (z.B. Frühförderung)
eine weitergehende Versorgung gewährleistet werden kann. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen,
wird die Verwaltung hierzu berichten.
Aufgrund der sich stetig verändernden Rahmenbedingungen (Anzahl und Verteilung der Kinder mit
[drohender]
Behinderung,
Refinanzierungsmöglichkeiten,
Anzahl
etc.)
der
wird
ärztlichen
die
Verordnungen
Verwaltung
das
und
dargestellte
entsprechende
Personal-
und
Finanzierungskonzept fortlaufend prüfen und ggfs. notwendige Anpassungen vornehmen.
Nach Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung über die bis dahin erlangten Erkenntnisse und
Erfahrungen mit dem neuen Personal- und Finanzierungskonzept in den Ausschüssen berichten.
Der Ratsantrag der Fraktion der Grünen „Frühe Förderung in integrativen Kindertagesstätten erhalten“
vom 11. April 2016 gilt damit als behandelt.
Anlage/n:
Ratsantrag Fraktion GRÜNE vom 11.04.2016
Tagesordnungsantrag Fraktion GRÜNE vom 25.04.2016
Vorlage FB 45/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.07.2016
Seite: 6/6
GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
An den
Vorsitzenden des
Kinder- und Jugendausschusses
Bernd Krott
-SPD FraktionVerwaltungsgebäude Katschhof
52062 Aachen
25. April 2016
Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am 24. Mai 2016:
Sehr geehrter Herr Krott,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt nachfolgenden Tagesordnungspunkt für die oben
genannte Sitzung:
„Erhalt der ganzheitlichen, frühen Förderung in den integrativen Kindertagesstätten“.
Unsere Fraktion begrüßt die Möglichkeit, im Sinne des Inklusionsgedankens an allen
Kindertagesstätten die Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf zu ermöglichen.
Da sollte aber dennoch der erprobte ganzheitliche Ansatz in den integrativen Gruppen
erhalten bleiben.
Unsere Fraktion hat hierzu bereits einen entsprechenden Ratsantrag in die Ratssitzung am
11. Mai eingebracht. Wir bitten diesen Ratsantrag, den wir Ihnen als Anlage zu diesem
Tagesordnungsantrag vorab zur Kenntnis bringen, in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses am 24. Mai. zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Griepentrog
Fraktionssprecherin
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1
D-52062 Aachen
Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213