Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
162525.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Volkshochschule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 42/0039/WP17
öffentlich
18.04.2016
Verlegung von Stolpersteinen
Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig
Volkshochschule Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.05.2016
29.06.2016
BSTVH
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten von 120 € für einen „Stolperstein“ übernimmt das Netzwerk Aachener Schulen gegen
Gewalt und Rassismus.
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für
die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags vier „Stolpersteine“ vor dem letzten
bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein
geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz
am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred Blankenstein vor seinem letzten Wohnsitz in der
Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt
Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden
Antrags vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener
Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter
Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred
Blankenstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler
Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.
Philipp
Schwier
Vorlage E 42/0039/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.05.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen
sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung
von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt
werden.
Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 12.11.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag
gestellt, vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener
Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter
Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred Blankenstein vor
seinem letzten Wohnsitz in der Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen
zu lassen.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt,
dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur
Verlegung eines „Stolpersteines“
-
ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit
einverstanden sind;
-
Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
-
„Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“
vorgesehen bzw. angebracht ist;
-
Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die
Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Anlage/n:
Antrag vom 12.11.2015
mit Belegen
Vorlage E 42/0039/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.05.2016
Seite: 2/2