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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
162525.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:55

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Volkshochschule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 42/0039/WP17 öffentlich 18.04.2016 Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig Volkshochschule Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.05.2016 29.06.2016 BSTVH Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Die Kosten von 120 € für einen „Stolperstein“ übernimmt das Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus. Beschlussvorschlag: 1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred Blankenstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. 2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred Blankenstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten. Philipp Schwier Vorlage E 42/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.05.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden. Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden. Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 12.11.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger Gertrud Blankenstein geb. Jacoby und Max Blankenstein und deren Tochter Erna Blankenstein vor dem letzten Wohnsitz am Neumarkt 5 sowie für ihren Sohn Alfred Blankenstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Schenkendorfstraße 1 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“ - ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind; - Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein; - „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist; - Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden; vorliegen. Anlage/n: Antrag vom 12.11.2015 mit Belegen Vorlage E 42/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.05.2016 Seite: 2/2