Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163241.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
11.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Brand
Fachbereich Sport
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Umwelt
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0210/WP17
öffentlich
11.05.2016
FB 23/01
Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich
Rombachstraße / Brander Wall
Interfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom
01.12.2015
hier: Sachstandbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2016
09.06.2016
14.06.2016
B-1
SpA
WLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Bezirksvertretung Aachen-Brand:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sportausschuss:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Verschlechterun
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
Seite: 1/6
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der CDU-, SPD-, Grünen- und FDPBezirksfraktionen in Brand vom 16.03.2011 war die Verwaltung beauftragt worden eine
Verlagerung der Sportanlage Karl-Kuck-Straße zu prüfen. Grund hierfür waren
insbesondere das Alter und der Zustand der über 40 Jahre alten Sportplatzanlage, bei der
in absehbarer Zeit von Sanierungsmaßnahmen im größeren Umfang auszugehen ist.
Darüber hinaus liegt die Sportstätte inmitten eines Wohngebietes. Die von den sportlichen
Aktivitäten ausgehenden Lärmbelästigungen waren in der Vergangenheit gelegentlich auch
Anlass zu Konflikten.
Das Ergebnis der Prüfung von zwei Standorten mit verschiedenen Varianten wurde 2013 in
den politischen Gremien vorgestellt. Der Sportausschuss entschied nach entsprechender
Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand und in Abstimmung mit dem Verein
für Spiel und Sport Borussia Brand 08 e.V.in seiner Sitzung am 13.06.2013, dass die
Verlagerung in den Bereich Rombachstraße/Brander Wall erfolgen soll.
Aus dieser Verlagerung ergaben sich folgende hierfür notwendige Ausbauarbeiten im
Bereich Rombachstraße/ Brander Wall:
-
Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstr. in Kunstrasen,
(Kosten rd. 500.000 €)
-
Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander
Wall zur kombinierten Nutzung durch Baseball und Fußball, (Kosten rd. 200.000 € )
-
Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und
Hausmeisterwohnung (Kosten rd. 1.600.000 €)
Die Planungen und Kostenermittlungen für die o.a. Ausbauarbeiten wurden am 4.9. bzw.
10.9.2014 im Sportausschuss bzw. der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorgestellt. Die
politischen Gremien sprachen sich für die Realisierung der vorgestellten Maßnahme aus,
wobei gleichzeitig festgelegt wurde, dass die Aufgabe des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße ,
der an den Verein Borussia Brand bis zum 31.12.2020 verpachtet ist, erst nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgen soll.
Nach erster Kostenermittlung durch das städtische Gebäudemanagement (Hochbau) und
Fachbereich Umwelt (Sportplätze) sind für diese Maßnahmen insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro
zu veranschlagen.
Im städtischen Haushalt sind seit längerer Zeit Mittel für die Errichtung eines Sportplatzes
im Bereich des Lärmschutzwalls veranschlagt. Ein Betrag von rd. 60.000 € ist davon für die
Planung des Umkleidehauses bereits in Anspruch genommen worden. Es stehen derzeit
aus Vorjahren übertragene Mittel in Höhe von rd. 1.060.000 € zur Verfügung.
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
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Unmittelbar nach Entscheidung der Verlagerung wurde für das Gelände Karl-Kuck-Straße
ein Bebauungsplanverfahren begonnen. Parallel zu dieser Vorlage legt die
Planungsverwaltung der Politik bzgl. des Bebauungsplanverfahrens eine Vorlage zur
Planungsberatung vor.
Sobald innerhalb dieses Bebauungsplanverfahrens eine konkrete Planung festgelegt ist
und damit die potentiellen Erschließungs- und Wohnbauflächen bekannt sind, kann das
Plangebiet weiter entwickelt und vermarktet werden. Dieses könnte frühestens nach
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, nach der
Sommerpause 2016 und nach Auswertung aller Eingaben im Rahmen dieses
Beteiligungsverfahrens erfolgen.
Darüber hinaus bestand die Notwendigkeit für die Verbesserung der derzeit sportlich
genutzte Naturrasenfläche im Bereich des Brander Walls entsprechendes Planungsrecht
zu schaffen. Hierzu wurde die VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 und die Änderung Nr.
132 des Flächennutzungsplanes 1980 – Brander Feld - in der Sitzung des Rates am
02.03.2016 beschlossen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund des interfraktionellen Antrags der Fraktionen in der
Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 1.12.2015 war daher zu prüfen, welche der drei
genannten Ausbaumaßnahmen bereits im Jahr 2016 mit den aus dem Haushaltsjahr 2014
übertragenen Mitteln (rd. 1 Mio. Euro) realisiert werden können.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, unabhängig von der Fertigstellung der geplanten
Gebäude den Naturrasenplatz zu gestalten und den vorhandenen Tennenplatz in einen
Kunstrasenplatz umzuwandeln, um den bereits dort aktiven Vereinen (Greyhounds mit
Baseball und Borussia Brand mit Fußball) angemessene Spielflächen zu bieten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Greyhounds nach Aufstieg in eine höhere Spielklasse
dringend auf eine geeignete Sportstätte angewiesen sind (Einfriedung und Verbesserung
des Naturrasen-spielfeldes). Auch die Fußballabteilung der Borussia leidet erheblich unter
den schlechten Bedingungen am alten Standort in der Karl-Kuck-Straße und könnte die
sportliche Situation durch eine Aufwertung des bereits jetzt schon genutzten Sportplatzes in
der Rombachstraße deutlich verbessern (Umwandlung des Tennenspielfeldes in
Kunstrasen).
Der Bau des Gebäudes mit Umkleide- und Duschräumen sowie einem Jugend- und
Schulungsraum und einer Hausmeisterwohnung soll schnellstmöglich angegangen werden,
sobald die Finanzierung im vollen Umfang gesichert ist.
Da keine eigenständige Zwischenfinanzierung in die Investitionsplanung aufgenommen
wurde, bestand ursprünglich die Idee die fehlenden 1,2 Mio Euro für die Umsetzung der
oben beschriebenen Maßnahmen über die Vorfinanzierung eines Investors aufzubringen.
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
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Sollte im weiteren Bebauungsplanverfahren eine Variante beschlossen werden, bei der
eine Einzelvermarktung sinnvoll ist, ist die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen.
Berücksichtigung weiterer Planungen im Brander Feld und prozessbegleitende
Lärmuntersuchungen
Zeitlich, parallel zu den oben beschriebenen Maßnahmen, sind in den Bereichen
Schagenstraße (VIII. Änderung des B-Plans 678) und Wilhelm-Ziemons-Straße (IX.
Änderung B-Plan 678) weitere Änderungen des Bebauungsplanes vorgesehen(vgl.
Übersichtsplan). Diese haben primär das Ziel, Planungsrecht für Wohnbebauungen zu
schaffen. An der Schagenstraße ist Wohnbebauung und ggf. eine Kitanutzung geplant. Die
neuen Plangebiete werden bereits heute u.a. durch Sportlärm beaufschlagt.
Zusätzlich ist durch den Umzug der Borussia Brand e.V. an den Brander Wall mit einer
lärmtechnisch relevanten Ausweitung der Spielzeiten auf den beiden Sportplätzen
„Gesamtschule Brand Rombachstraße“ und „Brander Wall“ zu rechnen. Gemäß
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ist bei einer Sportlärmuntersuchung die
Gesamtheit aller auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Sportanlagen zu
berücksichtigen. Das Plangebiet Schagenstraße liegt direkt benachbart zur Sportanlage
„Gesamtschule Brand Rombachstraße“ und auch im lärmtechnischen Einflussbereich der
Sportanlage „Brander Wall“. Die immissionsschutzrechliche Verträglichkeit der umgebenden
Sportanlagen mit den geplanten sensiblen Nutzungen (Wohnbebauung und Kita) ist daher
durch ein Schallgutachten nachzuweisen.
Aufgrund der neuen, vielschichtigen Planungsentwicklungen im Bereich Brander Feld und
damit einhergehenden Wechselwirkungen, die bei der damaligen Vorprüfung von
Standorten für die Sportplatzverlagerung Karl-Kuck-Straße nicht in allen Punkten bekannt
oder absehbar waren, ist die Lärmthematik in ihrer Gesamtheit aktuell gutachterlich neu zu
überprüfen.
Aus diesem Grund lässt der Fachbereich Umwelt ein Gutachten erstellen, das auch die
lärmtechnischen Auswirkungen dieser Sportbetriebsverlagerung auf die geplanten und die
bestehenden sensiblen Nutzungen im Umfeld (insb. Wohnen) untersucht und im Bedarfsfall
erforderliche schalltechnische Lösungen erarbeitet. Dieses Gutachten wurde bereits vom
Fachbereich Umwelt ausgeschrieben und befindet sich derzeit im Stadium der
Angebotsprüfung. Nach Prüfung erfolgt umgehend die Vergabe. Aufgrund der räumlichen
Nähe und der funktionalen Verbindung der genannten Planungen werden die erforderlichen
schalltechnischen Untersuchungen als Gesamtpaket vergeben.
Das Gutachten ist in 2 Stufen konzipiert. Stufe I umfasst zunächst die
Sportlärmuntersuchung. Die Ergebnisse der Stufe I sind bei zeitnaher Datenlieferung durch
die beteiligten Ämter für Juli bzw. August – zu erwarten. Direkt im Anschluss erfolgt ein
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
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Abstimmungstermin mit den beteiligten Ämtern, um das weitere Vorgehen und die genaue
Zeitplanung der Planungsvorhaben abzustimmen.
Die Verwaltung plant, dass unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des
Lärmschutzgutachtens mit den Umsetzung der Maßnahmen
-
Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstr. in Kunstrasen
-
Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander
Wall
begonnen werden kann.
Dabei werden die Ergebnisse des Gutachtens in den Planungen Berücksichtigung finden.
Der Politik sollen dann zeitnah entsprechende Baubeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt
und die Ausschreib-ungsverfahren gestartet werden.
Für die Umwandlung des Tennenplatzes wird keine Baugenehmigung benötigt. Hier kann
das Ausschreibungsverfahren in der 2. Jahreshälfte 2016 gestartet werden.
Die Arbeiten zur Verbesserung der Naturrasenfläche am Brander Wall sind in zwei
Abschnitte (Einfriedung durch Zaunanlage und Überarbeitung der Vegetationsfläche)
aufzuteilen. Für diese Arbeiten ist vor Ausschreibung ein Bauantrag zu stellen.
Die Umsetzung beider Maßnahmen wird voraussichtlich im Jahr 2017 abgeschlossen
werden.
Anlagen:
-
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom
01.12.2015
Übersichtsplan „Geplante Vorhaben Brander Wall“
Vorlage FB 23/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2016
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Geplante Vorhaben Brander Feld
FB 61/201 17.02.2016
Intensivierung
des Spielbetriebs
im Brander Wall
Err. Geschosswohnungsbau mit Kita
Intensivierung der Sportplatz-Nutzung;
Aufwertung des Platzes
Entfall
Err. Umkleidegebäude und Hausmeisterwohnung
Umbau Skateanlage; Errichtg. eines Bolzplatzes; Aufwertung Spielplatz
Errichtg. gef. Wohnungsbau (EFH oder Geschosswohnungsbau)
an Wilhelm-Ziemons-Str., Bebauungsplan-Änderung erforderlich