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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
162796.pdf
Größe
647 kB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:56

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0154/WP17 öffentlich 27.04.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.05.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0154/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0154/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2016 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2016 Thema: „Mehrbedarf für BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ Der Fachbereich Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Menschen, die in Aachen Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten auf Grund einer Erkrankung, eines Handicaps oder aus anderen Gründen einen Mehrbedarf zugesprochen? Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß § 30 Abs. 1 SGB XII erhalten Personen die die Altersgrenze erreicht haben oder Personen die voll erwerbsgemindert sind einen Mehrbedarf, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzen. Einen solchen Mehrbedarf erhalten derzeit 1126 Personen. Gemäß § 30 Abs. 3 SGB XII wird alleinerziehenden Personen ein Mehrbedarf gewährt. Dies sind derzeit 24 Personen. Gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII erhalten Personen einen Mehrbedarf, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen. Ein solcher Mehrbedarf wird derzeit 36 Personen gewährt. Der Mehrbedarf kommt nach dem Gutachten des Deutschen Vereis regelmäßig nur bei folgenden Krankheiten in Betracht: - konsumierende Erkrankungen, gestörte Nährstoffaufnahme bzw. Nährstoffverwertung - Mukoviszidose/zystische Fibrose - Niereninsuffizienz, die mit einer eiweißdefinierten Kost behandelt wird - Niereninsuffizienz mit Dialysediät - Zöliakie/einheimische Sprue Frage 2: Wird jede Person, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, über die Möglichkeiten von Mehrbedarfszuschlägen informiert, und wenn ja, wie umfangreich sind diese Informationen? Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden Antragsvordrucke ausgehändigt. Zu diesen Antragsvordrucken werden auch Hinweise ausgegeben, in denen die Mehrbedarfsansprüche kurz beschrieben werden. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache werden die Antragsteller nochmals gefragt, ob ein Schwerbehindertenausweis vorliegt oder eine kostenaufwendige Ernährung auf Grund einer Erkrankung notwendig ist. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 28.04.2016 Thema: „Belegung der kommunalen Sporthallen durch Flüchtlinge und die Auswirkungen auf den Schulund Vereinssport“ Frage 1: Welche kommunalen Sporthallen waren im Jahr 2015 durch wie viele Flüchtlinge belegt, welche kommunalen Sporthallen sind durch wie viele Flüchtlinge derzeit belegt und welche kommunalen Sporthallen sind als „Vorhalteplätze“ klassifiziert und müssen wie lange bereitgehalten werden? Stellungnahme der Verwaltung: Folgende Turnhallen mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 1.231 Plätzen waren in 2015 zeitweise in unterschiedlicher Auslastung belegt: Barbarastr. 3 Bischofstr. 21 Franzstr. 58-68 Haarbachtalstr. 10 Höfchensweg 44 Königstr. 18-24 Michaelsbergstr. 14 Obere Drimbornstr. 50 Philipp-Neri-Weg 12 Reumontstr. 52 Rombachstr. 99 Saarstr. 66 Vetschauer Str. 2 Derzeit ist keine Turnhalle im Stadtgebiet Aachen mit Flüchtlingen belegt. Folgende Turnhallen mit insgesamt 300 Plätzen sind als Vorhalteoption benannt: Bischofstr. 21 Königstr. 18-24 Reumontstr. 52 Vetschauer Str. 2 Diese Turnhallen stehen dem Schul- und Vereinssport nach erfolgtem Rückbau unabhängig von der Tatsache, dass sie als Vorhalteplätze benannt wurden, uneingeschränkt zur Verfügung. Frage 2: Wie hoch war der finanzielle Aufwand, um die Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen auszustatten und wie hoch war oder wird der finanzielle Aufwand, die Hallen ihrer ursprünglichen Nutzung wieder zuzuführen? Stellungnahme der Verwaltung: Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ausstattung der Turnhallen wurden bereitgestellt. Eine differenzierte Auswertung des finanziellen Aufwandes ist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die Frage kann daher mit einem vertretbaren Zeit- und Arbeitsaufwand nicht beantwortet werden. Frage 3: Wie viele Schulsportstunden sind 2015 aufgrund der Flüchtlingsunterbringung in den Sporthallen ausgefallen? Stellungnahme der Verwaltung: Eine Auswertung der ausgefallenen Schulsportstunden ist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die Frage kann daher mit einem vertretbaren Zeit- und Arbeitsaufwand nicht beantwortet werden. Frage 4: Welche Vereine bzw. Reha-Sportgruppen konnten 2015 keinen Sport betreiben bzw. mussten auf andere Hallen ausweichen? Werden die Vereine und die Reha-Sportgruppen für den Ausfall entschädigt? Stellungnahme der Verwaltung: Eine differenzierte Auswertung ist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die Frage kann daher mit einem vertretbaren Zeit- und Arbeitsaufwand nicht beantwortet werden. Die Sportverwaltung hat sich mit allen Schulen, Sportvereinen u.a. in Verbindung gesetzt, die durch die Schließung der Turnhallen für die Unterbringung der Flüchtlinge betroffen waren. Es bestand jederzeit das Angebot Ausweichbedarfe zu melden. Bei entsprechenden Meldungen wurden gemeinsam mit dem Antragsteller 100% Kompromisslösungen gefunden. Es erfolgt keine Entschädigung für ausgefallene Stunden. Frage 5: Wie bewertet die Verwaltung die Situation, dass aufgrund der unkontrollierten Masseneinwanderung kommunale Sporthallen nicht für den Schul-, Reha- und Vereinssport zur Verfügung stehen und was unternimmt die Verwaltung um die dadurch benachteiligten einheimischen Personen zu unterstützen? Stellungnahme der Verwaltung: Notunterkünfte sind stets Übergangslösungen, die im Rahmen eines Abwägungsprozesses in Kauf genommen werden, um für einen begrenzten Zeitraum eine kurzfristige Unterbringung von in Not geratenen Personen zu ermöglichen. Die rechtliche Vorgabe an die Kommunen, Unterkünfte im Rahmen einer Notversorgung zur Verfügung zu stellen, hat zur Folge, dass kaum eine Kommune auf die Einbeziehung von Turnhallen bei der Unterbringung von Personen verzichten kann. In Aachen hat sich die Sportverwaltung unmittelbar mit allen von den Schließungen betroffenen Nutzergruppen in Verbindung gesetzt und im Bedarfsfall Lösungen angeboten (s. Antwort zu Frage 4). Dabei wurde uns großes Verständnis für die Notsituation der Menschen entgegen gebracht. Für die große Solidarität der Schulen und Vereine mit den Geflüchteten möchten wir uns auch an dieser Stelle noch einmal bedanken. Die Verwaltung strebt stets an, die Nutzung von Turnhallen möglichst kurzzeitig in Anspruch zu nehmen Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 28.04.2016 zum Thema: Hausbesetzungen in Aachen Fragen: 1. Welche Erkenntnisse gibt es über in Aachen besetzte Häuser seit 2010? 2. Was ist über die Hausbesetzer bekannt und gibt es Häuser, die von politisch motivierten Gruppierungen besetzt werden? 3. Über welche Zeiträume waren/sind die jeweiligen Häuser besetzt? 4. Welche Maßnahmen wurden seit 2010 veranlasst, damit besetzte Häuser geräumt werden? 5. Ist die Verwaltung der gleichen Ansicht wie einige Politiker der Linken, dass Hausbesetzungen legalisiert werden sollten? Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Fragen: Der Verwaltung liegen keine Informationen über Hausbesetzungen seit 2010 vor. Bei Hausbesetzungen ist nicht die Verwaltung zuständig. Es ist Aufgabe des Eigentümers, zusammen mit der Polizei diesen Konflikt zu lösen. Wenn ein Hauseigentümer nichts unternimmt, erlangt unter Umständen auch niemand Kenntnis von einer Hausbesetzung. Der Eigentümer kann zivilrechtlich gegen die Besetzer vorgehen. Es kann Strafanzeige erstattet werden wegen Hausfriedensbruch bzw. evtl. auch wegen Sachbeschädigung. Hierfür ist jedoch die Verwaltung der Stadt Aachen nicht zuständig. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Bürgermeisters N. Plum, SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, vom 26.04.2016 Vermietung von Privatwohnungen an Touristen Bürgermeister N. Plum bittet um die Beantwortung folgender Fragen: A. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang in Aachen Privatwohnungen dadurch dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden, dass diese Wohnungen ausschließlich und kurzzeitig an Touristen oder Gewerbetreibende über Internetportale vermittelt werden ? B. Wenn ja: aa. In welchem Umfang erfolgt diese Vermietung ? bb. Kann einem solchen Verhalten juristisch entgegen getreten werden ? Ggfls. Wie ? C. Wenn keine keine Erkenntnisse über Vermittlung von Wohnraum für kurze Zeiten über Internetportale vorliegen; Warum nicht ? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Im Zuge der Zensuserhebung wurde für die Stadt Aachen eine Anzahl von maximal 90 Ferien- und Freizeitwohnungen ermittelt. Eine wohnungsrechtliche Grundlage für vertiefende Recherchen und / oder Maßnahmen gegen die kurzzeitige Vermietung von Privatwohnungen ist nicht gegeben. Aus allgemeiner Beobachtung über den Wohnungsmarkt sowie ergänzend aus bauordnungs- bzw. gewerberechtlichem Blickwinkel leiten sich aktuell keine besorgniserregenden Zustände ab. Die guten und vielfältigen Angebote von Boardinghouses und Hostels tragen sicher hierzu bei. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Fischer, GRÜNE, vom 11.04.2016 betreffend: „Gehölzpflegemaßnahmen des Landesbetriebs Straßen.NRW“ Zur Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wurde vom Landesbetrieb Straßen.NRW im Zuständigkeitsgebiet der Unteren Landschaftsbehörde der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2016 eingehalten? Antwort: Nach Kenntnis der Unteren Landschaftsbehörde wurde der Pflegezeitraum eingehalten. Laut Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin der Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle Aachen, konnte der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden, so dass keine Pflegemaßnahmen in der Schonzeit durchgeführt wurden. 2. Der Landesbetrieb veröffentlicht jährlich die geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Für die Pflegesaison 2015/2016 war für weite Bereiche das flächige „Auf-den-Stock-setzen“ vorgesehen. Wurden bei den durchgeführten Arbeiten die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise umgesetzt? Antwort: Der Straßenbetrieb informiert vor Beginn der Pflegesaison die Untere Landschaftsbehörde über die anstehenden Gehölzpflegemaßnahmen an den Bundes- und Landesstraßen. Neben dem Herstellen von Lichtraumprofilen war an einigen Straßenabschnitten das Läutern der Gehölzbestände, sprich das selektive Entfernen von Gehölzen zur Bestandsregulierung vorgesehen. Nach aktueller Auskunft der Niederlassung wurden Böschungen an der L 260, Pariser Ring/Toledoring, ab Vaalser Straße bis zur Einmündung in die Kohlscheider Straße durch Auf-den-Stock-setzen bearbeitet. Der Unteren Landschaftsbehörde liegen bis auf eine Ausnahme (Punkt 3) keine Kenntnisse darüber vor, dass die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise an den Bundes- und Landesstraßen missachtet wurden. 3. Sind der Unteren Landschaftsbehörden Maßnahmen bekannt geworden, die seitens des Landesbetriebs als Verkehrssicherung- oder Unterhaltungsmaßnahmen deklariert wurden, die aber weit über das übliche Maß hinausgingen oder sogar als Rodungsmaßnahme eingestuft werden müssen? Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung (Ersatzpflanzung) zur Anwendung gekommen? Antwort: Der Unteren Landschaftsbehörde ist ein Vorfall bekannt, bei dem es zu ungerechtfertigten Gehölzbeseitigungen gekommen ist. Die vom Landesbetrieb beauftragte Fremdfirma hatte laut Leistungsverzeichnis den Gehölzbestand in der nördlichen Böschung an der BAB 44 im Bereich Grenzübergang Lichtenbusch zu pflegen. Dabei hat sie irrtümlich auf dem anliegenden privaten Grundstück im Bereich des Holzbaches eine größere Anzahl von Bäumen gefällt. Hierbei handelte es sich um Ersatzpflanzungen des Grundstückeigentümers nach § 14 ff BNatSchG im Landschaftsschutzgebiet. Nach Ermittlung des Sachstandes hat die Untere Landschaftsbehörde ein Verfahren zur Schadenswiedergutmachung eingeleitet. Dieselbe Firma hat auch auf bundeseigener Fläche im Bereich des Grenzübergangs Lichtenbusch mehr Bäume gefällt als beauftragt. Ein Verfahren zur Ersatzpflanzung ist eingeleitet. 4. Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstigen Institutionen? Wenn ja, wie viele? Antwort: Es gab eine Beschwerde einer Bürgerin. Der vorgetragene Sachverhalt wird derzeit ermittelt. Zu dem Thema Gehölzpflege durch den Landesbetrieb wird ergänzend mitgeteilt, dass der Unteren Landschaftsbehörde für die Pflegeperiode 2015/2016 Maßnahmen an Bundes- und Landestraßen auf einer Streckenlänge von ca. 30 km genannt worden sind. Aus Kapazitätsgründen kann allenfalls nur stichprobenartig die Einhaltung der maßgeblichen „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen“ überprüft werden. Die Unterhaltung und Pflege des Straßenbegleitgrüns unterliegt der Eigenverantwortung des Landesbetriebs Straßen.NRW. Er ist zur Einhaltung der Hinweise verpflichtet. Die Unteren Landschaftsbehörden berichten hierzu jährlich über die Bezirksregierung dem Ministerium. Zudem fand erstmalig 2015 ein zukünftig jährlicher Erfahrungsaustausch zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Höheren Landschaftsbehörde sowie den Unteren Landschaftsbehörden statt, um u.a. die Unterhaltung der Straßengehölze zu optimieren. Fachbereich Presse und Marketing Der Oberbürgermeister Ratsanfrage Postkarten-App „Aachen bewegt“ AfD / Mara Müller ad 1. Zielvorstellungen Anlässlich der zahlreichen Besucher zur Reit-EM 2015 sollte Aachen mit drei neuen Stadtansichten präsentiert werden. Sie stellen Orte in den Fokus, die sich in den letzten Jahren im Rahmen der Stadtentwicklung positiv verändert haben, attraktive touristische Szenerien bieten und bislang nicht mit hochwertigen Ansichten präsent waren. Mit Hilfe der innovativen Augmented Reality-Technik werden zusätzlich zu den Postkarten per App-Angebot anschaulich imageträchtige Infos über Aachen vermittelt: Das Motiv mit CHIO-Brücke thematisiert CHIO und Sportpark Soers und zeigt gleichzeitig das attraktive Eingangstor in die Stadt. Die beiden Motive RWTH/SuperC und Elisengarten liefern Inhalte zu den wichtigsten Markenbausteinen Aachens, Innovation und Tradition bzw. Wissenschaft und Geschichte. Der Elisengarten unterstreicht zudem den Aspekt der besonderen Lebensqualität, die Aachen zu bieten hat. Die App steht für Aachens Verständnis als Technologie- und Wissenschaftsstandort, an dem Wissenschaft praktisch gelebt wird. Kommunikationsmedien im Marketing greifen auf Mittel neuester Technik zurück, um dieses Verständnis zu vertiefen. Die Inhalte der App sind ohne aktuellen zeitlichen Bezug, so dass Postkarten und App als Basisprodukt der Kommunikation dauerhaft zur Verfügung stehen. ad 2. Nutzungszahlen, Postkartenverkäufe Downloads: 520 Die Postkarten werden kontinuierlich kostenfrei verteilt. ad 3. Ausgaben 10.025,75 € (s. Fraktionsfreigabe vom 18.06.2015) ad 4. Weitere Marketing-Projekte in Bearbeitung/Planung Dokumentationen und Präsentationen zu laufenden und vergangenen Projekten finden Sie unter www.marketing-aachen.de. Besondere Schwerpunkte sind in diesem Jahr die Projekte „Future Lab Aachen“ und „Einkaufen in Aachen“. Fachbereich Presse und Marketing, Mai 2016