Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
162910.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
25.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.04.17, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0011/WP17
öffentlich
25.04.2016
FB 37/100
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2016; Produkt 021701, Notfallrettung:
Ersatzbeschaffung eines Rettungswagens (RTW) nach
Verkehrsunfall
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.05.2016
11.05.2016
AUK
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, seine Zustimmung zur Genehmigung
überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 105.000 €
zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur
kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 .
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von
105.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für
das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 .
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 37/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
744.000
849.000
0
0
0
0
0
-105.000
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
-
-105.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
Verschlechterun
g
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Als Deckung können beim PSP-Element
5-021501-900-09200-900-1-78310000 - Ersatz beschädigter Einsatzmittel ( Brandschutz )
Mittel in gleicher Höhe gesperrt werden.
Die zu erwartende Versicherungsleistung wird konsumtiv vereinnahmt. Die Erstattung durch die
Versicherung erfolgt grundsätzlich ohne MWSt.
Die Erstattung der MWSt erfolgt erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein
Ersatzfahrzeug beschafft worden ist.
Vorlage FB 37/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2016
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Erläuterungen:
Am 09.04.2016 wurde der Rettungswagen AC FW 81 (Baujahr 2013, 160.000 KM) bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall auf dem Pariser Ring sehr stark beschädigt. Glücklicherweise blieb
die Besatzung des DRK unverletzt. Der hier bestellte Gutachter hat das Fahrzeug erstbegutachtet und
dann zur weiteren Schadensermittlung an den Aufbauhersteller, die Fa. WAS, verbringen lassen. Dort
wurde festgestellt, dass der Aufbaukoffer und das Trägerfahrzeug aus technischen und letztendlich
auch wirtschaftlichen Gründen nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das abschließende
Gutachten
mit
dem
genauen
Wiederbeschaffungswert
liegt
noch
nicht
vor.
Da
die
Versicherungsleistungen in Aachen konsumtiv vereinnahmt werden und für eine Neubeschaffung
investive Mittel benötigt werden, ist zur weiteren und zügigen Bearbeitung das Gutachten nachrangig.
Zurzeit wird der fehlende Rettungswagen durch ein Leih- Fahrzeug einer darauf spezialisierten Firma
ersetzt. Die Kosten dafür betragen 333,20 € täglich. Der verunfallte RTW wurde neben der
Grundversorgung auch für die Intensiv- Verlegungstransporte eingesetzt. Die Vorhaltung des
Rettungsmittels ist unbedingt erforderlich, ein Ersatz muss schnellstmöglich beschafft werden.
Bei Totalschäden zuvor wurde der Ankauf ggf. von Gebrauchtfahrzeugen geprüft. Im Ergebnis kommt
eine Bedienung aus dem Markt nicht in Betracht. Die Träger des Rettungsdienstes fahren ihre
Fahrzeuge – wie in Aachen - bis zum Ende der Nutzungsdauer bei rund 300.000 KM. Danach sind
RTW im Regelrettungsdienst verschlissen und aufgrund der Unzuverlässigkeit nicht mehr einsetzbar.
Die am Markt erhältlichen Fahrzeuge sind meist stark unfallbeschädigt gewesen. Für den
Rettungsdienst Aachen kommen diese Angebote aus Sicherheitsgründen nicht in Frage.
Gemäß der letzten Ausschreibung für RTW aus Dezember 2015 betragen die Kosten für ein
Ersatzfahrzeug 149.277,32 €. Haushaltsmittel i.H. von 45.000 € stehen beim PSP-Element 5-021701900-02500-900-1-78310000 – Ersatz beschädigter Einsatzmittel (Rettungsdienst) zur Verfügung. Die
restlichen Mittel i.H. von 105.000 € werden durch die Sperrung bei PSP-Element 5-021501-90009200-900-1 bereitgestellt.
Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von
105.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.
Vorlage FB 37/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2016
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