Daten
Kommune
Aachen
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161161.pdf
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391 kB
Erstellt
24.03.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0144/WP17
öffentlich
24.03.2016
Schaffung eines Integration Point in der Stadt Aachen zur
Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.04.2016
27.04.2016
28.04.2016
INT
AAWW
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.07.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.07.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Mit dem am 23.02.2016 gestellten Antrag des Landtages NRW für einen „Integrationsplan NRW“
positioniert sich die Landesregierung für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. Die Aufgaben
der Integration werden damit nicht neu gestellt. Unbestritten ist jedoch, dass Umfang und die zu
bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen deutlich größer als in den vergangenen
Jahrzehnten sind. Umfassender als bisher sind alle Akteure zum gemeinsamen Handeln vor Ort
verpflichtet.
Neben der frühzeitigen Eröffnung von Bildungschancen für Kinder und Jugendliche spielt die
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern insbesondere mit Blick auf den
Fachkräftebedarf eine entscheidende Rolle. Dabei gilt es, deren Potenziale für den Arbeitsmarkt und
die Gesellschaft stärker zu berücksichtigen und sie frühzeitig – schon während der laufenden
Asylverfahren – in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration einzubeziehen.
1. Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung von „Integration Points“ in der Stadt und
Städteregion Aachen
Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 16.11.2015 beauftragte der Rat der Stadt die Verwaltung,
gemeinsam mit der Verwaltung der StädteRegion, dem Jobcenter StädteRegion Aachen, der
Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der HWK und anderen Partnern, einen „Integration Point für
Flüchtlinge“ einzurichten (siehe Anlage 1).
Bereits im Januar 2016 haben daher die Stadt Aachen sowie die StädteRegion Aachen mit den
angeschlossenen Kommunen mit einer „Gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung von „Integration
Points“ in der StädteRegion Aachen“ von Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und
städteregionalem Jobcenter ein deutliches Signal einer aktiven Flüchtlingspolitik gesetzt.
Mit vier gemeinsamen „Integration Points" in der StädteRegion Aachen (Standorte Aachen, Alsdorf,
Eschweiler, Simmerath) positionieren sich die Institutionen für eine schnelle, umfassende und
zielorientierte Betreuung von Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive (aktuell: Eritrea, Iran, Irak,
Syrien), anerkannten Asylbewerbern mit SGBII-Anspruch sowie abgelehnten Asylbewerbern mit
Duldung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung. Damit erfüllen sie ihren Auftrag, nach aktueller
Gesetzeslage im Integrationsprozess für die genannten Personengruppen eine federführende Rolle
einzunehmen.
2. Eckdaten Integration Point
Mit der Umsetzung des Ratsantrages durch die Schaffung von „Integration Points“ im Gebiet der
StädteRegion Aachen soll eine gemeinsame zentrale und ganzheitliche Ansprache, Beratung und
Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die beteiligten Akteure gewährleistet
werden. Eckdaten Integration Point (siehe Anlage 2)
Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.07.2016
Seite: 3/5
3. Die Stadt Aachen als aktiver Partner im Integrationsprozess
Um eine frühzeitige ganzheitlich vernetzte Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber unter Nutzung
der Kernkompetenzen der beteiligten Institutionen zu gewährleisten, kommt (neben der
städteregionalen Ausländerbehörde) vor allem dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Aachen
als Netzwerkpartner des „Integration Point“, insbesondere mit Blick auf eine frühzeitige
Lotsenfunktion sowie bedarfsorientierter Maßnahmenplanung, eine aktive Rolle zu.
Die im Folgenden aufgeführten aktuellen Flüchtlingszahlen in der Stadt Aachen verdeutlichen den
Ansatz, sich gemeinsam mit allen Akteuren strategisch aufzustellen und proaktiv zu handeln:
Derzeit erhalten 3.015 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Aufenthaltsgestattung). Allein im Zeitraum vom 01.09.-31.12.2015 kamen 1587 Personen
unterschiedlichster Nationaltäten und Alters nach Aachen. Obwohl ein nicht unerheblicher Teil
Ländern mit einer hohen Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) zuzuordnen ist, kann davon
ausgegangen werden, dass viele dieser Flüchtlinge mit und ggf. auch ohne Bleibeperspektive
dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Absehbar sind weitere nicht unerhebliche
Flüchtlingszugänge in 2016. Damit stellt sich dringend die Aufgabe, insbesondere zum Prozessbeginn
der Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung für die bereits genannten Personengruppen,
Kompetenzfeststellung und Alltagsorientierung im Rahmen von unmittelbaren „Zugriffsmöglichkeiten“
gemeinsam mit den Partnern voranzutreiben. Denn unbestritten ist die nachteilige Auswirkung auf den
kommunalen Haushalt bzw. langfristig auf die Sozialsysteme generell, wenn Flüchtlinge ohne
Beschäftigung in den Unterkünften monatelang auf eine Entscheidung ihrer Asylverfahren warten
müssen, Perspektiven nicht aufgezeigt werden können, Frustration und sinkende Motivation die Folge
sind.
Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 15.03.2016 haben die Fraktionen den Rat der Stadt gebeten,
einen Beschluss über die Erstellung eines Integrationsplans zu fassen, der den Fachausschüssen
vorgestellt wird. Im Rahmen dessen soll in einem Gesamtkonzept auch ein Teilkonzept zur
Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit und Beschäftigung durch die Verwaltung erstellt werden. „Dabei
sollen die folgenden Punkte beachtet werden:
Aufbau einer Schnittstelle zum „Integration Point“ beim Jobcenter
Einwerben zusätzlicher Förder-,Integrations-und Beschäftigungsprojekte (Jugendberufshilfe)
für die Förderung jugendlicher Flüchtlinge
Schaffung eines Angebots von Tätigkeiten in kommunalen Einrichtungen, bei Vereinen sowie
kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Die Tätigkeiten sollen vor allem dem Zweck
der Integration und der Teilhabe im öffentlichen Leben dienen (Verweis auf § 5
Asylbewerberleistungsgesetz).“ (siehe Antrag CDU/SPD Fraktion vom 15.03.2016)
Bei der Konzepterstellung sollen neben der Verwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter,
dem Integrationsrat, insbesondere auch Unternehmen, Kammern, Verbände und Vereine, die im
Bereich der Flüchtlingshilfe tätig sind, einbezogen werden.
Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.07.2016
Seite: 4/5
Einrichtung einer Stelle bei FB 50 „Arbeitsmarktintegration“
Im Rahmen der zukünftigen neuen Organisationseinheit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und
Integration (FB 56) sind aktuell Strukturen anvisiert, die proaktiv strategisches Planen sowie die
Ausrichtung auf aktuelle Entwicklungen durch konzeptionelles Arbeiten gewährleisten. In einem der
Handlungsfelder- der Arbeitsmarktintegration- wird dabei der Ansatz fokussiert, über eine gezielte
Steuerung Personen im laufenden Asylverfahren mit hoher Bleibeperspektive frühestmöglich
integrativ zu fördern und als städtischer Kooperationspartner die Integration in den Arbeitsmarkt aktiv
vorzubereiten bzw. mitzugestalten. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird daher zeitnah im
Fachbereich FB 50 eine Stelle „Arbeitsmarktintegration“ eingerichtet. In enger Abstimmung und unter
Berücksichtigung bestehender Schnittstellen zu vorhandenen externen Akteuren wie dem Jobcenter
der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit wird somit eine verbesserte
Einflussnahme der Stadt Aachen auf arbeitsmarktpolitische Entwicklungen auf kommunaler Eben
gewährleistet. Die strategische Aufstellung des Themas „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt kunden- und
standortbezogen in Ergänzung zu den arbeitsmarktbezogenen Tätigkeiten des Fachbereiches
Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten (FB 02).
Ausblick
Unumstritten besteht zeitnaher Handlungsbedarf für integrationsfördernde Maßnahmen für
Flüchtlinge, die Wartezeit im Asylverfahren für individuelle Handlungsansätze sinnvoll zu nutzen, um
unter Nutzung bewährter und durch Schaffung neuer Strukturen sowie Bündelung von Kompetenzen
und Ressourcen mit institutionellen Kooperationspartnern, aber auch mit ehrenamtlichen Netzwerken
der Flüchtlingshilfe vor Ort die Menschen an die deutsche Sprache, die hiesige Arbeitswelt und unsere
Kultur heranzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 – Ratsantrag vom 16.11.2015
Anlage 2 - Integration Point in der Stadt Aachen - Eckpunkte der Agentur für Arbeit für die
Integration in den Arbeits-und Ausbildungsmarkt
Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.07.2016
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Integration Point in der Stadt Aachen
Eckpunkte der Agentur für Arbeit für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Vorbemerkung
Die Agentur für Arbeit Aachen Düren und das Jobcenter StädteRegion Aachen haben einen
gemeinsamen IntegrationPoint für Flüchtlinge an insgesamt vier Standorten eingerichtet.
Damit bieten wir einen abgestimmten, nahtlosen Integrationsprozess an einer Stelle.
Gesellschafts- und sozialpolitischer Auftrag
Möglichst schnelle Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Agentur für Arbeit (SGBIII):
Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive (aktuell: Eritrea, Iran, Irak, Syrien) sowie
abgelehnte Asylbewerber mit Duldung
Jobcenter (SGBII):
Anerkannte Asylbewerber mit SGBII-Anspruch
Zielsetzung „Integration Point“
Die Bündelung von regionalen und personellen Angebote zur Ansprache, Beratung und
Unterstützung von Flüchtlingen ist ein Beispiel für eine gelungene Willkommenskultur.
Weiteres Ziel ist es, die Arbeit mit unseren Partnern – den Kommunen, den
Wirtschaftsorganisationen, caritativen Organisationen und weiteren im Thema engagierten
Partnern für alle transparent und für alle Beteiligten unkompliziert mit einem Mehrwert für alle
zu gestalten.
Standort und Öffnungszeitzeiten
Agentur für Arbeit, Roermonder Str. 51, 52072 Aachen. Die Öffnungszeiten entsprechen
denen der Agentur für Arbeit Aachen:
Mo. u. Di. 8.00 - 15.30 Uhr
Mi. 8.00 - 12.30 Uhr
Do. 8.00 - 17.30 Uhr
Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
Personenkreis
Für folgende Personengruppen ist der Integration Point erste Anlaufstelle:
Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchende (BüMA)
Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 5
Aufenthaltsgesetz und
Personen mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge.
Der Integration Point kann von allen oben erwähnten Personengruppen genutzt werden.
Integration Point
- Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand:
Februar 2016
Seite 1
Initiativ spricht die Agentur für Arbeit Personen an, bei denen
ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist („hohe
Bleibewahrscheinlichkeit“) und
für absehbare Zeit ein grundsätzlicher Arbeitsmarktzugang besteht, also nicht
aufgrund z.B. einer Abschiebeverfügung oder eines längerfristig verfügten
Beschäftigungsverbots von vornherein ausgeschlossen ist.
Standort
Agentur für Arbeit, Roermonder Str. 51, 52072 Aachen. Die Öffnungszeiten
entsprechen denen der Agentur für Arbeit Aachen.
Arbeitsweise im Integration Point Aachen
Klärung des Anliegens in einer gemeinsamen Anlaufstelle der Agentur für Arbeit und
des Jobcenters.
Prüfung, ob Leistungsansprüche nach dem SGB II bestehen, falls ja, erfolgt die
weitere Betreuung entsprechend dem Konzept des Jobcenters StädteRegion.
Falls keine Leistungsansprüche SGB II bestehen, übernimmt die weitere Betreuung das SGB
III – Personal im Integration Point
Aufgaben im Integration Point
intensive Analyse vorhandener, aber oft formal nicht nachgewiesenen Qualifikationen
Sicherstellung des schnellen Zugangs zu Integrationskursen und anderen
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und damit Beschleunigung des gesamten
Sprachlernprozesses als Voraussetzung für eine frühzeitige Arbeitsmarkintegration
Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen
(Schule, Studium, Beruf)
Bewerbungscoaching und Bewerbungsmanagement
Unterstützung bei Arbeitserlaubnisverfahren durch Ansprechpartner beim Ausländeramt
Initiierung und Förderung beruflicher Orientierung, Ausbildung oder
Anpassungsqualifizierung
Betreuung der Flüchtlinge während der speziell für die Zielgruppe initiierten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Integrationsberatung und intensive Einbindung des gemeinsamen ArbeitgeberserviceBeratung und Hilfestellung bei der Orientierung im neuen gesellschaftlichen Umfeld in
Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern.
Darüber hinaus gehen Mitarbeitenden des SGB III-Bereiches aktiv auf die der Kommune
zugewiesenen Flüchtlinge zu, um sie über Leben und Arbeiten in Deutschland zu
informieren (aktuell in Einstiegssprachkursen unterwegs).
Weitere Aktivitäten der Agentur für Arbeit in der Integration von Flüchtlingen
Integration Point
- Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand:
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Berufsberatung mit Präsenz an allen Schulen
Enger Kontakt zu allen Internationalen Förderklassen
Frühzeitige Berufsorientierung und berufliche Beratung für Schülerinnen und
Schüler in internationalen Förderklassen in enger Absprache mit der Schule
Berufs- und Studienberatung
Gezielte Gewinnung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen auch für Flüchtlinge
Unterstützung und Förderung bis zur Ausbildungsreife
Gewinnung von jungen Flüchtlingen für eine Erstausbildung in Betrieben
Enge Kooperation mit IHK, HWK und den Wirtschaftsverbänden bei der Gewinnung
geeigneter Flüchtlinge für Praktika, Ausbildung und Arbeit, auch über den Integration
Point hinaus aus dem bereits länger gemeldeten Potential im Jobcenter und in der
Agentur für Arbeit.
Integration Point
- Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand:
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Vorteile für Flüchtlinge
erste Anlaufstelle für Flüchtlinge – unabhängig von der Rechtskreiszugehörigkeit
(SGBIII oder SGBII), dort erhalten sie kompetente Beratung und Unterstützung auf ihrem
Weg zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, insbesondere
EINE
zur Förderung und den konkreten Angeboten (Deutschkurse, Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung einschließlich der Aus- und Weiterbildung, Praktika in Betrieben,
Einstiegsqualifizierung)
zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
mit passgenauer Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
sowie Informationen zu Rechten und Pflichten rund um den Leistungsanspruch im SGBII
Darüber hinaus bietet die Bundesagentur für Arbeit umfassende, mehrsprachige
Informationen für Flüchtlinge in Printform (u.a. arabisch, englisch, französisch) sowie einen
speziellen Internetauftritt für Flüchtlinge unter
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Arb
eitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Asylbewerber/index.htm
Vorteile für Netzwerkpartner
EINE Anlaufstelle für Fragen zu Arbeit, Ausbildung und Beruf – unkomplizierter Zugang
Mitarbeitende im Integration Point haben spezifisches Wissen und außerfachliche
Kompetenzen, sie sind versiert im Umgang mit geflüchteten Menschen
Sprachkompetenz (englisch, arabisch) vorhanden
Vernetzung in der Region (Kommunen, Kammern, Unternehmensverbände, BAMF,
Sprachkursträger, DGB, Ehrenamtliche Organisationen etc. – im Aufbau)
Weitere Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen sind eingeladen, sich am Integration
Point zu beteiligen, geeignete Räume können in der Agentur für Arbeit Aachen zur
Verfügung gestellt werden.
Vorteile für Arbeitgeber
Service aus einer Hand über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
und des Jobcenters StädteRegion in enger Kooperation mit dem gemeinsamen Integration
Point von Agentur für Arbeit und Jobcenter StädteRegion
Beratung in Fragen der Beschäftigung sowie der Aus- und Weiterbildung von
Flüchtlingen
Klärung der ausländerrechtlichen Erfordernisse und Unterstützung im Verfahren
Gewinnung neuen Fachkräftepotentials in den kommenden Jahren
Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit
Ansprechpartnerin
Doris Schillings
Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Aachen-Düren
E-Mail: Aachen-Dueren.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
Integration Point
- Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand:
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