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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
161161.pdf
Größe
391 kB
Erstellt
24.03.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:25

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0144/WP17 öffentlich 24.03.2016 Schaffung eines Integration Point in der Stadt Aachen zur Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.04.2016 27.04.2016 28.04.2016 INT AAWW SGA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.07.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.07.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: Mit dem am 23.02.2016 gestellten Antrag des Landtages NRW für einen „Integrationsplan NRW“ positioniert sich die Landesregierung für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. Die Aufgaben der Integration werden damit nicht neu gestellt. Unbestritten ist jedoch, dass Umfang und die zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen deutlich größer als in den vergangenen Jahrzehnten sind. Umfassender als bisher sind alle Akteure zum gemeinsamen Handeln vor Ort verpflichtet. Neben der frühzeitigen Eröffnung von Bildungschancen für Kinder und Jugendliche spielt die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern insbesondere mit Blick auf den Fachkräftebedarf eine entscheidende Rolle. Dabei gilt es, deren Potenziale für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft stärker zu berücksichtigen und sie frühzeitig – schon während der laufenden Asylverfahren – in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration einzubeziehen. 1. Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung von „Integration Points“ in der Stadt und Städteregion Aachen Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 16.11.2015 beauftragte der Rat der Stadt die Verwaltung, gemeinsam mit der Verwaltung der StädteRegion, dem Jobcenter StädteRegion Aachen, der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der HWK und anderen Partnern, einen „Integration Point für Flüchtlinge“ einzurichten (siehe Anlage 1). Bereits im Januar 2016 haben daher die Stadt Aachen sowie die StädteRegion Aachen mit den angeschlossenen Kommunen mit einer „Gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung von „Integration Points“ in der StädteRegion Aachen“ von Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und städteregionalem Jobcenter ein deutliches Signal einer aktiven Flüchtlingspolitik gesetzt. Mit vier gemeinsamen „Integration Points" in der StädteRegion Aachen (Standorte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Simmerath) positionieren sich die Institutionen für eine schnelle, umfassende und zielorientierte Betreuung von Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive (aktuell: Eritrea, Iran, Irak, Syrien), anerkannten Asylbewerbern mit SGBII-Anspruch sowie abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung. Damit erfüllen sie ihren Auftrag, nach aktueller Gesetzeslage im Integrationsprozess für die genannten Personengruppen eine federführende Rolle einzunehmen. 2. Eckdaten Integration Point Mit der Umsetzung des Ratsantrages durch die Schaffung von „Integration Points“ im Gebiet der StädteRegion Aachen soll eine gemeinsame zentrale und ganzheitliche Ansprache, Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die beteiligten Akteure gewährleistet werden. Eckdaten Integration Point (siehe Anlage 2) Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.07.2016 Seite: 3/5 3. Die Stadt Aachen als aktiver Partner im Integrationsprozess Um eine frühzeitige ganzheitlich vernetzte Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber unter Nutzung der Kernkompetenzen der beteiligten Institutionen zu gewährleisten, kommt (neben der städteregionalen Ausländerbehörde) vor allem dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Aachen als Netzwerkpartner des „Integration Point“, insbesondere mit Blick auf eine frühzeitige Lotsenfunktion sowie bedarfsorientierter Maßnahmenplanung, eine aktive Rolle zu. Die im Folgenden aufgeführten aktuellen Flüchtlingszahlen in der Stadt Aachen verdeutlichen den Ansatz, sich gemeinsam mit allen Akteuren strategisch aufzustellen und proaktiv zu handeln: Derzeit erhalten 3.015 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufenthaltsgestattung). Allein im Zeitraum vom 01.09.-31.12.2015 kamen 1587 Personen unterschiedlichster Nationaltäten und Alters nach Aachen. Obwohl ein nicht unerheblicher Teil Ländern mit einer hohen Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) zuzuordnen ist, kann davon ausgegangen werden, dass viele dieser Flüchtlinge mit und ggf. auch ohne Bleibeperspektive dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Absehbar sind weitere nicht unerhebliche Flüchtlingszugänge in 2016. Damit stellt sich dringend die Aufgabe, insbesondere zum Prozessbeginn der Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung für die bereits genannten Personengruppen, Kompetenzfeststellung und Alltagsorientierung im Rahmen von unmittelbaren „Zugriffsmöglichkeiten“ gemeinsam mit den Partnern voranzutreiben. Denn unbestritten ist die nachteilige Auswirkung auf den kommunalen Haushalt bzw. langfristig auf die Sozialsysteme generell, wenn Flüchtlinge ohne Beschäftigung in den Unterkünften monatelang auf eine Entscheidung ihrer Asylverfahren warten müssen, Perspektiven nicht aufgezeigt werden können, Frustration und sinkende Motivation die Folge sind. Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 15.03.2016 haben die Fraktionen den Rat der Stadt gebeten, einen Beschluss über die Erstellung eines Integrationsplans zu fassen, der den Fachausschüssen vorgestellt wird. Im Rahmen dessen soll in einem Gesamtkonzept auch ein Teilkonzept zur Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit und Beschäftigung durch die Verwaltung erstellt werden. „Dabei sollen die folgenden Punkte beachtet werden:  Aufbau einer Schnittstelle zum „Integration Point“ beim Jobcenter  Einwerben zusätzlicher Förder-,Integrations-und Beschäftigungsprojekte (Jugendberufshilfe) für die Förderung jugendlicher Flüchtlinge  Schaffung eines Angebots von Tätigkeiten in kommunalen Einrichtungen, bei Vereinen sowie kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Die Tätigkeiten sollen vor allem dem Zweck der Integration und der Teilhabe im öffentlichen Leben dienen (Verweis auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz).“ (siehe Antrag CDU/SPD Fraktion vom 15.03.2016) Bei der Konzepterstellung sollen neben der Verwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Integrationsrat, insbesondere auch Unternehmen, Kammern, Verbände und Vereine, die im Bereich der Flüchtlingshilfe tätig sind, einbezogen werden. Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.07.2016 Seite: 4/5 Einrichtung einer Stelle bei FB 50 „Arbeitsmarktintegration“ Im Rahmen der zukünftigen neuen Organisationseinheit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sind aktuell Strukturen anvisiert, die proaktiv strategisches Planen sowie die Ausrichtung auf aktuelle Entwicklungen durch konzeptionelles Arbeiten gewährleisten. In einem der Handlungsfelder- der Arbeitsmarktintegration- wird dabei der Ansatz fokussiert, über eine gezielte Steuerung Personen im laufenden Asylverfahren mit hoher Bleibeperspektive frühestmöglich integrativ zu fördern und als städtischer Kooperationspartner die Integration in den Arbeitsmarkt aktiv vorzubereiten bzw. mitzugestalten. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird daher zeitnah im Fachbereich FB 50 eine Stelle „Arbeitsmarktintegration“ eingerichtet. In enger Abstimmung und unter Berücksichtigung bestehender Schnittstellen zu vorhandenen externen Akteuren wie dem Jobcenter der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit wird somit eine verbesserte Einflussnahme der Stadt Aachen auf arbeitsmarktpolitische Entwicklungen auf kommunaler Eben gewährleistet. Die strategische Aufstellung des Themas „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt kunden- und standortbezogen in Ergänzung zu den arbeitsmarktbezogenen Tätigkeiten des Fachbereiches Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten (FB 02). Ausblick Unumstritten besteht zeitnaher Handlungsbedarf für integrationsfördernde Maßnahmen für Flüchtlinge, die Wartezeit im Asylverfahren für individuelle Handlungsansätze sinnvoll zu nutzen, um unter Nutzung bewährter und durch Schaffung neuer Strukturen sowie Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen mit institutionellen Kooperationspartnern, aber auch mit ehrenamtlichen Netzwerken der Flüchtlingshilfe vor Ort die Menschen an die deutsche Sprache, die hiesige Arbeitswelt und unsere Kultur heranzuführen. Anlagen: Anlage 1 – Ratsantrag vom 16.11.2015 Anlage 2 - Integration Point in der Stadt Aachen - Eckpunkte der Agentur für Arbeit für die Integration in den Arbeits-und Ausbildungsmarkt Vorlage FB 50/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.07.2016 Seite: 5/5 Integration Point in der Stadt Aachen Eckpunkte der Agentur für Arbeit für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Vorbemerkung Die Agentur für Arbeit Aachen Düren und das Jobcenter StädteRegion Aachen haben einen gemeinsamen IntegrationPoint für Flüchtlinge an insgesamt vier Standorten eingerichtet. Damit bieten wir einen abgestimmten, nahtlosen Integrationsprozess an einer Stelle. Gesellschafts- und sozialpolitischer Auftrag Möglichst schnelle Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit (SGBIII): Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive (aktuell: Eritrea, Iran, Irak, Syrien) sowie abgelehnte Asylbewerber mit Duldung Jobcenter (SGBII): Anerkannte Asylbewerber mit SGBII-Anspruch Zielsetzung „Integration Point“ Die Bündelung von regionalen und personellen Angebote zur Ansprache, Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen ist ein Beispiel für eine gelungene Willkommenskultur. Weiteres Ziel ist es, die Arbeit mit unseren Partnern – den Kommunen, den Wirtschaftsorganisationen, caritativen Organisationen und weiteren im Thema engagierten Partnern für alle transparent und für alle Beteiligten unkompliziert mit einem Mehrwert für alle zu gestalten. Standort und Öffnungszeitzeiten Agentur für Arbeit, Roermonder Str. 51, 52072 Aachen. Die Öffnungszeiten entsprechen denen der Agentur für Arbeit Aachen: Mo. u. Di. 8.00 - 15.30 Uhr Mi. 8.00 - 12.30 Uhr Do. 8.00 - 17.30 Uhr Fr. 8.00 - 12.30 Uhr Personenkreis Für folgende Personengruppen ist der Integration Point erste Anlaufstelle:  Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA)  Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz und  Personen mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz  Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Der Integration Point kann von allen oben erwähnten Personengruppen genutzt werden. Integration Point - Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand: Februar 2016 Seite 1 Initiativ spricht die Agentur für Arbeit Personen an, bei denen  ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist („hohe Bleibewahrscheinlichkeit“) und  für absehbare Zeit ein grundsätzlicher Arbeitsmarktzugang besteht, also nicht aufgrund z.B. einer Abschiebeverfügung oder eines längerfristig verfügten Beschäftigungsverbots von vornherein ausgeschlossen ist.   Standort Agentur für Arbeit, Roermonder Str. 51, 52072 Aachen. Die Öffnungszeiten entsprechen denen der Agentur für Arbeit Aachen. Arbeitsweise im Integration Point Aachen  Klärung des Anliegens in einer gemeinsamen Anlaufstelle der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.  Prüfung, ob Leistungsansprüche nach dem SGB II bestehen, falls ja, erfolgt die weitere Betreuung entsprechend dem Konzept des Jobcenters StädteRegion. Falls keine Leistungsansprüche SGB II bestehen, übernimmt die weitere Betreuung das SGB III – Personal im Integration Point Aufgaben im Integration Point  intensive Analyse vorhandener, aber oft formal nicht nachgewiesenen Qualifikationen  Sicherstellung des schnellen Zugangs zu Integrationskursen und anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und damit Beschleunigung des gesamten Sprachlernprozesses als Voraussetzung für eine frühzeitige Arbeitsmarkintegration  Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen (Schule, Studium, Beruf)  Bewerbungscoaching und Bewerbungsmanagement  Unterstützung bei Arbeitserlaubnisverfahren durch Ansprechpartner beim Ausländeramt  Initiierung und Förderung beruflicher Orientierung, Ausbildung oder Anpassungsqualifizierung  Betreuung der Flüchtlinge während der speziell für die Zielgruppe initiierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen  Integrationsberatung und intensive Einbindung des gemeinsamen ArbeitgeberserviceBeratung und Hilfestellung bei der Orientierung im neuen gesellschaftlichen Umfeld in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern.  Darüber hinaus gehen Mitarbeitenden des SGB III-Bereiches aktiv auf die der Kommune zugewiesenen Flüchtlinge zu, um sie über Leben und Arbeiten in Deutschland zu informieren (aktuell in Einstiegssprachkursen unterwegs).  Weitere Aktivitäten der Agentur für Arbeit in der Integration von Flüchtlingen Integration Point - Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand: Februar 2016 Seite 2 Berufsberatung mit Präsenz an allen Schulen  Enger Kontakt zu allen Internationalen Förderklassen  Frühzeitige Berufsorientierung und berufliche Beratung für Schülerinnen und Schüler in internationalen Förderklassen in enger Absprache mit der Schule  Berufs- und Studienberatung Gezielte Gewinnung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen auch für Flüchtlinge Unterstützung und Förderung bis zur Ausbildungsreife Gewinnung von jungen Flüchtlingen für eine Erstausbildung in Betrieben Enge Kooperation mit IHK, HWK und den Wirtschaftsverbänden bei der Gewinnung geeigneter Flüchtlinge für Praktika, Ausbildung und Arbeit, auch über den Integration Point hinaus aus dem bereits länger gemeldeten Potential im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit. Integration Point - Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand: Februar 2016 Seite 3 Vorteile für Flüchtlinge erste Anlaufstelle für Flüchtlinge – unabhängig von der Rechtskreiszugehörigkeit (SGBIII oder SGBII), dort erhalten sie kompetente Beratung und Unterstützung auf ihrem Weg zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, insbesondere EINE  zur Förderung und den konkreten Angeboten (Deutschkurse, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung einschließlich der Aus- und Weiterbildung, Praktika in Betrieben, Einstiegsqualifizierung)  zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten  zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen  mit passgenauer Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung  sowie Informationen zu Rechten und Pflichten rund um den Leistungsanspruch im SGBII Darüber hinaus bietet die Bundesagentur für Arbeit umfassende, mehrsprachige Informationen für Flüchtlinge in Printform (u.a. arabisch, englisch, französisch) sowie einen speziellen Internetauftritt für Flüchtlinge unter https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Arb eitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Asylbewerber/index.htm Vorteile für Netzwerkpartner  EINE Anlaufstelle für Fragen zu Arbeit, Ausbildung und Beruf – unkomplizierter Zugang  Mitarbeitende im Integration Point haben spezifisches Wissen und außerfachliche Kompetenzen, sie sind versiert im Umgang mit geflüchteten Menschen  Sprachkompetenz (englisch, arabisch) vorhanden  Vernetzung in der Region (Kommunen, Kammern, Unternehmensverbände, BAMF, Sprachkursträger, DGB, Ehrenamtliche Organisationen etc. – im Aufbau) Weitere Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen sind eingeladen, sich am Integration Point zu beteiligen, geeignete Räume können in der Agentur für Arbeit Aachen zur Verfügung gestellt werden. Vorteile für Arbeitgeber Service aus einer Hand über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters StädteRegion in enger Kooperation mit dem gemeinsamen Integration Point von Agentur für Arbeit und Jobcenter StädteRegion  Beratung in Fragen der Beschäftigung sowie der Aus- und Weiterbildung von Flüchtlingen  Klärung der ausländerrechtlichen Erfordernisse und Unterstützung im Verfahren  Gewinnung neuen Fachkräftepotentials in den kommenden Jahren  Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit Ansprechpartnerin Doris Schillings Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Aachen-Düren E-Mail: Aachen-Dueren.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de Integration Point - Eckpunkte der Agentur für Arbeit Aachen – Düren Stand: Februar 2016 Seite 4