Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161797.pdf
Größe
303 kB
Erstellt
07.04.16, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 50/0152/WP17
öffentlich
07.04.2016
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt 100803 Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Kompetenz
19.04.2016
28.04.2016
11.05.2016
FA
SGA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des
Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel
im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe
von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die
überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von
Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von
der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803
– Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 €
im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Philipp
( Oberbürgermeister )
Zur Mitzeichnung:
FB 50
E 26
FB 20
Dez II
gez.
gez.
gez.
gez.
Vorlage FB 50/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
2.099.627,64*
3.348.000,00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
Verschlechterun
- 1.248.372,36
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
g
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
*Die Mittel wurden teilweise im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2016 zur
Verfügung gestellt.
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.248.372,36 € werden in dieser Höhe Mittel vom PSPElement 5-100803-900-00200-990-8/78650000- Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge- wie folgt
verlagert:
5-100803-900-00200-990-7/78530000 (Herrichtung Tempelhofer Str.)
5-100803-900-00200-990-5/78650000 (Herrichtung Kaiserstr.)
519.000,00 €
50.000,00 €
5-100803-900-00400-900-3/78650000 (Herrichtung von Grundstücken) 679.372,36 €
Vorlage FB 50/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Tempelhoferstraße 4 – 6: zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen 519.000
Euro
Das Gebäude wurde durch die Stadt angekauft, um es für die Unterbringung von Flüchtlingen zu
ertüchtigen. Ein erster grober Kostenrahmen, um den E 26 im Zusammenhang mit dem Ankauf
gebeten wurde, basierte auf der Grundlage einer einmaligen Vor-Ort-Besichtigung und wurde mit
845.000 Euro eingeschätzt.
Auf der Basis der nunmehr vorliegenden extern beauftragten Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI) liegt die
Kostenberechnung bei 1.364.000 Euro (mögliche durchschnittliche Kostenvarianz: 20%, eingestellt
Risikokosten: nur 10%).
Der um 519.000 Euro höhere Finanzmittelbedarf ergibt sich im Wesentlichen bei den technischen
Gewerken und ist zwingend zur Erlangung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung erforderlich. So
konnten z.B. der Umfang notwendiger Brandmeldeanlagen und der Notbeleuchtung erst auf der
Grundlage des externen Brandschutzgutachtens in die Entwurfsplanung integriert werden. Im ersten
Kostenrahmen waren diese mit ca. 200.000,- € für die Technischen Gewerke geschätzt worden. Die
nach Planungsstand tatsächlich notwendigen technischen Erfordernisse
sind jedoch derzeit mit
insgesamt 541.331,- € anzusetzen.
Dazu kamen Erkenntnisse, die erst nach der konkreten Übernahme des Objekts gewonnen wurden.
So waren die Wände im bei der Besichtigung zugestellten und unübersichtlichen Untergeschoss
minderwertig und vom Zuschnitt der Räumlichkeiten für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet.
Diese mussten entfernt werden und in diesem Rahmen wurde auf Wunsch von FB 50 eine sinnvolle
Optimierung im Sinne der künftigen Nutzung vorgenommen (Bedarfsänderung: vorher 15, künftig 27
Räume).
Kaiserstraße: Fertiggestellt, zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenberechnung
50.000 Euro
Die Kostenberechnung (interne Berechnung) lag bei 250.000 Euro. Erforderlich wurden jedoch
insgesamt 300.000 Euro. Zum einen wurde auf Wunsch der Schulleitung nachträglich ein weiterer
Ausgang zur Straßenseite eingerichtet, um Nutzungskonflikte mit der Grundschule zu verhindern
(=Planungsänderung), zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 23.000 Euro. Die weiteren 27.000 Euro
wurden erforderlich, um einen Feuchtigkeitsschaden im Untergeschoss zur Ermöglichung der
vorgesehenen Nutzung nachhaltig zu sanieren. Weiterhin verteuerten sich die Trockenbauarbeiten
und
die damit verbundenen Folgegewerke wegen der Brandschutzanforderungen, wie z.B. der
teilweisen Demontage der Abhangdecken zur Ertüchtigung der Wandanschlüsse sowie der Aus- und
Einbau von Deckenleuchten.
Vorlage FB 50/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2016
Seite: 3/5
Herrichtungskosten Grundstück Adenauerallee: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber
Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 171.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für maximal 208 Menschen (laut Baugenehmigung)
geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 704.000 Euro (inkl. 10%
Risikoaufschlag). Sie liegen somit voraussichtlich um 171.000 Euro über den bislang geschätzten
Kosten in Höhe von 533.000 €, u.a. aufgrund der nunmehr erstmals einbezogenen Kosten für die
Teilherrichtung des Bestandsgebäudes in Höhe von rd. 40.000 Euro. Zudem wurde erheblich mehr
Ausgleichsmaterial benötigt, da die vorliegenden Vermessungspläne nicht mit der Realität
übereinstimmten.
Sportplatzeinrichtungen mussten bei der Ertüchtigung sinnvollerweise entfernt
werden (z.B. die Flutlichtmasten, die nicht als Außenbeleuchtung geeignet waren und durch eine
geeignete
Außenbeleuchtung
ersetzt
werden)
und
Maßnahmen
zur
Vermeidung
von
Nutzungskonflikten mit der Anwohnerschaft (z.B. Zaun) umgesetzt werden.
Herrichtungsfläche: ca. 11.215 m²
Herrichtungskosten: 62,77 € / m²
Herrichtungskosten Dr. Leo Löwenstein Kaserne / Parkplatz: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf
gegenüber Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 333.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für 80 Menschen (Spaceboxen) und weitere 220
Menschen (Baugenehmigung Fulda-Anlagen steht noch aus) geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 980.000 Euro (inkl. 10 %
Risikoaufschlag) und liegen somit um 333.000 Euro über den bislang geschätzten Kosten in Höhe von
647.000 Euro. Ursächlich dafür sind u.a. aufwändige Erdarbeiten (u.a. Wasserpumpen,
Fernwärmeleitungen mussten mehrfach gekreuzt werden, Kernbohrungen erforderlich). Die
vorhandene Drainage war nicht ausreichend, sodass eine zusätzliche Entwässerung erforderlich
wurde. Die vorhandene Fernwärme konnte aufgrund nicht ausreichender Dimensionierung nicht
genutzt werden.
Herrichtungsfläche:
BGF Spaceboxen ca. 1.374 m² + BGF Bauwerke Fulda ca. 2.970 m² + Bestandsgebäude: 982 m² =
BGF Summe 5.326 m²
Herrichtungskosten: 184,00 € / m²
(BGF Grundlage aufgrund der 2-geschossigen- und aufgeständerten Anlagen).
Die entstehenden Ausgaben sind unabweisbar und wurden – trotz bekanntlich großer Zeitnot – über
Vergabeverfahren und somit im Wettbewerb ermittelt.
Die Kostenhochrechnungen ändern sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn bei fortschreitendem
Planungsprozess beinah wöchentlich, so dass bei allen noch laufenden Maßnahmen ein
Risikoaufschlag von 10 % eingearbeitet wurde, um erneute Beschlussfassungen zu vermeiden.
Vorlage FB 50/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2016
Seite: 4/5
Zur Herrichtung der Aufstellflächen für Interimsbauten an den Standorten "Dr.-Leo-LöwensteinKaserne" und "Sportplatz Adenauerallee" wurden im Rahmen der Regelungen des § 26 der
Hauptsatzung (Deckung durch zweckgebundene Einzahlung) Mittel in Höhe von insgesamt rund 1
Mio. Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgte aus den im Jahr 2015 überplanmäßigen erhaltenen
Flüchtlingspauschalen aufgrund der angepassten Stichtagsregelung des Landes. Mit der
Bereitstellung der Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro wurden die verbliebenen überplanmäßigen
Kostenerstattungen im Flüchtlingsbereich (rund 4,2 Mio. Euro aufgrund der angepassten
Stichtagsregelung und zusätzliche 2,8 Mio. Euro Bundeshilfe) vollständig verbraucht.
Der Finanzierungsbedarf für die Herrichtung der beiden og. Grundstücke in Höhe von
insgesamt 1.684.000 € liegt damit 679.372,36 € über den bisher bereitgestellten Mitteln in Höhe
von 1.004.627,64 €
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt besteht für die Herrichtung der og. Objekte ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von
1.248.372,36 €. (s. Aufstellung Anlage 1) Bei PSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000 –
Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge – stehen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro für noch nicht
konkretisierte Maßnahmen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zur
Verfügung. 1.248.372,36 € dieser Mittel können zur Deckung des konkreten Bedarfs zur Verfügung
gestellt werden, so dass weiterhin ein Betrag in Höhe von 1.751.627,64 € für die Schaffung
zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Anlage/n:
Anlage 1 - Überplanmäßige Kosten – Finanzielle Auswirkungen
Vorlage FB 50/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2016
Seite: 5/5
Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen
Objekt
Maßnahme
damit
verbundene
KostenKostenvarianz
ermittlungs- stufe (exkl. Risiken)
Kaiserstraße
Herrichtung
Gebäude
Herrichtung
Gebäude
Kostenrahmen/
Anteile
Kostenschätzung
35%
Adenauerallee
Herrichtung
Grundstück
Herrichtung
Grundstück
Kostenrahmen/
Anteile
Kostenschätzung
35%
Tempelhoferstraße
Leo Löwenstein Kaserne
Summen
Kostenrahmen
40%
Kostenberechnung
20%
Fehlbedarf
bisher
benannte
Kosten
eingeplante
Mittel
voraus. Kosten
(Abweichung
von
eingeplanten
Mitteln)
Verlagerung auf PSP-Element
Betrag
Verlagerung von PSP-Element
845.000,00
845.000,00
1.364.000,00
-519.000,00 5-100803-900-00200-990-7/78530000
519.000,00 5-100803-900-00200-990-8/78650000
250.000,00
250.000,00
300.000,00
-50.000,00 5-100803-900-00200-990-5/78650000
50.000,00 5-100803-900-00200-990-8/78650000
-679.372,36 5-100803-900-00400-900-3/78650000
679.372,36 5-100803-900-00200-990-8/78650000
533.000,00
704.000,00
647.000,00
1.180.000,00
1.004.627,64
980.000,00
1.684.000,00
2.275.000,00
2.099.627,64
3.348.000,00 -1.248.372,36
1.248.372,36
Zum PSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000 - Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge - stehen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro für noch nicht konkretisierte Maßnahmen zur Verfügung.
1.248.372,36 € dieser Mittel können zur Deckung des konkreten Bedarfs zur Verfügung gestellt werden.