Daten
Kommune
Aachen
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151637.pdf
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124 kB
Erstellt
16.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0267/WP17
öffentlich
20.04.2016
Dez. III / FB 61/700
Straßenbeleuchtungsanlagen Energieeinsparpotentiale
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2016
19.05.2016
MA
MA
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, die Änderung der Ein- und Ausschaltzeiten im Sommerhalbjahr umzusetzen sowie die
Abschaltung der Beleuchtung auf einigen Streckenabschnitten mit der STAWAG vorzubereiten.
Die Einsparungen sind genau zu ermitteln und dem Ausschuss mitzuteilen.
Am Pariser Ring sollen die bereits abgeschalteten Leuchten ausgebaut werden.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, bei der zukünftigen Auswahl von Sonderleuchten den
Aspekt der Beleuchtungskosten zu berücksichtigen.
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-120102-903-8
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
280.500,10
280.500,10
150.000
150.000
0
0
0
0
0
0
0
0
280.500,10
280.500,10
150.000
150.000
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 2/7
Erläuterungen:
In den letzten Jahren wurden jährlich 50.000 € zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung
bereitgestellt. Im Zuge der Beratung über die Prioritätenliste wurde die Beleuchtung ergänzt. Auch
durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete hat die Anzahl der Leuchten zugenommen.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten, das sogenannte Nennentgelt, das sich zusammen setzt aus
Wartungskosten, Instandhaltung, Erneuerung, Betrieb und Deckung des Strombedarfs, Ökosteuer,
Förderung erneuerbarer Energien (EEG), KWK, §19, Off shore Umlage, ABLAV- Abschaltbare
Lastenverordnung, zzgl. 19% Mehrwertsteuer, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen.
Nennentgelt
1999: 1.801.221,97 €
2015: 3.611.148,82 €
In Anbetracht der enormen Kostensteigerung stellt sich die Frage nach Einsparpotentialen.
Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit der STAWAG überlegt, wie der Aufwand für die
Straßenbeleuchtung reduziert werden kann. Dazu hat die STAWAG als Eigentümer der
Beleuchtungsanlagen folgende Aufstellungen der Einsparpotentiale erstellt.
a) Optimierung der Leuchtenabstände
b) Einsatz von Standardmodellen statt Sonderleuchten
c) Nachtabsenkung / Dimmen
d) Brennstundenreduzierung (Früheres Aus- und späteres Einschalten)
e) Nachtabschaltung
f)
Abschaltung jeder zweiten Lampe
g) Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
h) Lichtcontracting
i)
Umrüstung auf LED (ist in der Zwischenzeit bereits separat behandelt worden)
Die Vorschläge der STAWAG wurden zunächst verwaltungsintern und mit der Polizei erörtert, mit
folgendem Ergebnis:
a)
Optimierung der Leuchtenabstände
Durch geschickte Wahl der Leuchtenabstände unter Berücksichtigung von Baumstandorten, können
die Beleuchtungskosten schon in der Planungsphase positiv beeinflusst werden.
b)
Einsatz von Standardmodellen anstatt Sonderleuchten
Beispiel: Adalbertstraße, Pfalzbezirk, Templergraben
In der Vergangenheit wurden als Ergebnis städtebaulicher Wettbewerbe Sondertypen eingesetzt, die
zum Teil erhebliche Mehrkosten (Errichtung und Betrieb) verursachen.
Durch den Verzicht auf Sonderleuchten können Einsparpotentiale genutzt werden. Mit dem
Gestaltungshandbuch werden 6 Standarttypen ausgewählt, die in der Regel zum Einsatz kommen
und bereits besondere gestalterische Anforderungen aus dem städtischen Ambiente berücksichtigen.
Fakten:
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
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676 dekorative Maste von Anfänglich 90 Stk => + 600 %
Mittelwert (grobe Betrachtung) der dekorativen Maste 380 € /Jahr Brutto
Mittelwert (grobe Betrachtung) der technischen Maste 190 € / Jahr Brutto
Eine Einsparung ist nur durch Verzicht auf dekorative Maste möglich.
c)
Nachtabsenkung / Dimmen
In der Zeit von 22:00 Uhr - 5:00 Uhr wäre denkbar zu dimmen. Dafür bietet die DIN-Norm 13201 einen
Spielraum. Eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Straße und der erforderlichen
Beleuchtungssituation ist erforderlich.
Der Vorschlag sollte konkretisiert und der Einspareffekt genauer kalkuliert werden.
Einsparpotenzial: 118.000 € / Jahr Gesamtstädtisch
Umrüstungskosten: 5.000 € / Jahr sukzessiv über 1 Jahr
Leistungsreduzierung/ Nachtabsenkung 22:00 bis 5:00 Uhr
Lampentyp
Stk
Material + Montage
€
Einsparung
Umrüstung
Einsparung
Amortisationszeit
SON T 100
2170
135 € 100
40%
292.950 € 46.264,40 €
6,33 Jahre
SON T 150
1350
135 € 100
40%
182.250 € 43.173,00 €
4,22 Jahre
SON T 250
540
135 € 100
40%
72.900 € 28.782,00 €
2,53 Jahre
Alternative Möglichkeit: Neue Leuchte in LED => höherer Preis durch Leuchten mit entsprechend
hohem Lichtstrom. ~ 500-700 €.
Alternativ zur Dimmung ist eine Spannungsreduzierung rechnerisch möglich aber mit Nachteilen
verbunden.
Spannungsreduzierung ist nicht sinnvoll weil:
Alle Straßen mit unterschiedlichen Anforderungen werden einheitlich gedimmt
Funktioniert nur mit konventionellen Vorschaltgeräten
Funktionslos bei neuen Leuchten (elektronische Vorschaltgerät Eingangsspannung 127 bis
240 V)
d)
Je nach Art und Weise der Reduzierung => Verlust der Garantie bei Leuchtmitteln
Brennstundenreduzierung: Früheres Aus- und späteres Einschalten
Ein früheres Ausschalten der Beleuchtung wird aus Gründen der Schulwegsicherung im
Winterhalbjahr skeptisch beurteilt. Im Sommerhalbjahr wäre eine Reduzierung der Beleuchtungsdauer
von 15 Minuten denkbar. Dies ließe sich in der Innenstadt relativ einfach steuern. In den Randlagen
bedarf dies kostenaufwendigerer und technischer Umstellungen.
Einsparpotential: 20.000 € / Jahr.
Umrüstungskosten: -
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 4/7
e)
Nachtabschaltung
Die vollständige Abschaltung aller Leuchten im Stadtgebiet zur Nachtzeit, 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr,
könnte erheblich Kosten einsparen, ist aber mit Problemen in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und
die öffentliche Sicherheit verbunden. Eine Akzeptanz bei der Bürgerschaft ist kritisch zu sehen.
Die STAWAG hat eine Liste mit Straßen, Fuß / Radwegen für mögliche Nachtabschaltungen,
zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr erstellt. Eine Ausdehnung über diesen Zeitraum hinaus sollte wegen
der Fußgänger und Radfahrer unterbleiben.
Straßen bzw. Fuß- Radwege für mögliche Nachtabschaltung:
-
Lütticher Straße (außerhalb der Ortslage)
-
B258 / Krebsloch / Napoleonsberg
-
Schlossparkstraße
-
Charlottenburger Allee
-
Venwegener Straße / Iternberg
-
Walheimer Straße von Monschauer Straße bis OD-Walheim
-
Würselener Straße
-
Aachener Straße (außerhalb der Ortslage)
-
Berliner Ring
-
Debyestraße
-
Hitfelder Straße
-
Krefelder Straße
-
Preusweg
-
Schmithofer Straße
-
Schurzelter Straße
-
Uersfeld
-
Wilmersdorfer Straße
Die genaue Kostenersparnis, die durch eine zeitweise Abschaltung der Beleuchtung entsteht, muss
für die jeweilige Anlage separat ermittelt werden. Des Weiteren besteht noch Klärungsbedarf, mit
welcher Technik die zeitweise Abschaltung erfolgen soll. Abschnittsweise ist zu prüfen, ob die
Beleuchtung überhaupt notwendig ist. (z.B.Außerorts)
f)
Abschaltung jeder zweiten Lampe
Die Stadtweite „Ausdünnung“ der Beleuchtungskörper ist nicht mit der DIN 13201-1 vereinbar und
daher in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht problematisch. Negative Auswirkungen bzgl. der
Wahrnehmung von Gefahren, indem z.B. Personen und Radfahrer nicht erkannt werden, sind nicht
auszuschließen.
g)
Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
Pariser Ring
Die Beleuchtung auf einem Abschnitt des Pariser Rings ist seit dem 7.2.2014 teilweise abgeschaltet,
da keine Gehwege vorhanden sind und die Radfahrer separat geführt werden. Der Teil des Pariser
Rings mit angrenzenden Radfahrstreifen bleibt beleuchtet. Die Polizei hat keine Unfälle, aufgrund der
Abschaltung, aufgenommen und auch bei der Stadt sind keine Bürgerbeschwerden eingegangen. Die
Abschaltung ist daher als positiv zu werten und ein Ausbau der Leuchten als sinnvoll zu betrachten.
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
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Einsparpotential: ca. 18.000 € / Jahr nach Ausbau der Leuchten
Richterich
Nach einer nächtlichen Begehung sind folgende Reduzierungen der Lampenstandorte bei Einhalten
der erforderlichen Ausleuchtung nach der DIN-13201-1 möglich:
Grünentaler Straße: Einsparpotential 500 € Brutto/Jahr
Horbacher Straße: Einsparpotential 1300 € Brutto/Jahr
Wohngebiet Schönauer Friede: Einsparpotential 2.000 € Brutto/Jahr
Einsparpotential Gesamt: 3.800 € Brutto/Jahr
Weitere Straßenabschnitte sind in einer zweiten Stufe denkbar, aber mit geringeren Einsparungen
verbunden und müssen noch abgestimmt werden.
Eupener Straße: Einsparpotential: 230 € Netto / Jahr
Vaalser Straße: Einsparpotential: 100 € Netto / Jahr
Einzelfallbetrachtung bei Kleinstbaumaßnahmen (Tagesgeschäft):
Bei Mastversetzungen / Austausch von Rostmasten oder der Beseitigung von Unfallschäden erfolgt
immer eine Kontrolle ob ein Ausbau von Beleuchtungsmasten mit geringem Mehraufwand möglich ist.
2015 konnten 15 Maste Ersatzlos entfernt werden, teilweise mussten Leuchten erneuert werden um
die Ausleuchtung auf dem gleichen Niveau zu halten.
Großflächiger Ausbau von Beleuchtungsmasten bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen:
Bei Straßenneubau bzw. turnusmäßigem Austausch von Leuchten erfolgt eine neue Betrachtung der
jeweiligen betroffenen Straße auf die aktuelle vorhandene Beleuchtungssituation.
Beispiel:
Alt-Haarener-Str.
Altzustand
zweiseitige Beleuchtung 8 m
Neuzustand
einseitige Beleuchtung 50 % der Maste
konnten eingespart werden (12 m Maste)
Austausch Maiglöckchen: 20 - 30 % der Maste konnten durch effektivere Leuchten (LED) ausgebaut
werden.
h)
Lichtcontracting
Die STAWAG optimiert die Beleuchtungsanlage auf eigene Kosten. Die Stadt Aachen bezahlt
monatlich eine fest vereinbarte Contractingrate für die Nutzung der optimierten Beleuchtungsanlagen
und profitiert gleichzeitig von der Energiekosteneinsparung durch die Senkung des Stromverbrauchs.
Die Contractingrate ist in der Regel geringer als die durch die energiesparenden Leuchtmittel erzielten
Einsparungen. Die Stromversorgung der Lichtanlagen bleibt auch während der Vertragslaufzeit
vollständig bei der STAWAG.
i)
Umrüstung auf LED (ist in der Zwischenzeit bereits behandelt worden.)
Bemerkungen:
Alle genannten Einsparpotentiale wurden mit den verkehrslenkenden Dienststellen diskutiert, da die
Verkehrssicherheit ein wichtiges Argument ist.
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
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Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass die Kriminalprävention ebenfalls eine Rolle spielt.
Weiteres Vorgehen:
1)
Abbau der abgeschalteter Leuchten
- Pariser Ring Kosten 90.000 €, Einsparpotential ca. 32.000 € / Brutto Jahr nach Ausbau
Amortisationszeit 2,8 Jahre
2)
Optimierung der Leuchtenabstände bei Neubau
3)
Überprüfung der Ausleuchtung im Bestand und Abbau
4)
Reduzierung der Brenndauer insgesamt
Die STAWAG wird die einzelnen Straßen in Hinsicht auf die geänderten Zeiten und das
Einsparpotential näher untersuchen.
Darüber hinaus ergeben sich im Tagesgeschäft der STAWAG kontinuierlich Gelegenheiten, wo im
Zuge der Unterhaltung oder Reparaturen einzelne Leuchten ersatzlos entfallen können. Dazu ist keine
Beschlussfassung erforderlich. Die Einhaltung der DIN 13201 wird zugesichert.
Eine Prioritätenliste beim Ausbau von Masten empfiehlt sich nicht, da ein Großteil der Maßnahmen
sich aus den Eisparmöglichkeiten im Tagesgeschäft der Beleuchtung ergeben. Hier sind kurzfristige
Entscheidungen erforderlich, die in enger Abstimmung zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG
erfolgen.
Begriffserklärung:
„Die EEG-Umlage ist mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt worden.
Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren
Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an
EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt.
Die KWK-Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt
worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-WärmeKopplung.
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist im Jahr 2012 zum
Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen eingeführt worden.
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist im Jahr 2013 zur
Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch verspäteten Anschluss von
Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch Netzunterbrechungen (Störungen
und Wartungen länger 10 Tage) entstehen können.
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu
abschaltbaren Lasten) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern
„abLa-Umlage“ genannt Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur
Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.
“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis
Vorlage FB 61/0267/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
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