Daten
Kommune
Aachen
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162354.pdf
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226 kB
Erstellt
30.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0062/WP17
öffentlich
30.03.2016
Hr. Schlaak
Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"
Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und
Liegenschaften
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.04.2016
11.05.2016
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt halbjährlich über die
Fortentwicklung und mögliche Projektentscheidungen im Finanzausschuss zu berichten.
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 07.12.2015 beantragt die Fraktion der GRÜNEN, dass der Rat der Stadt Aachen den
Beschluss fasst, die Verwaltung zu beauftragen, das verwaltete Stiftungsvermögen überwiegend in
Investitionen in städtische Projekte und Liegenschaften wie Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten,
Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnungsbau anzulegen.
Hierzu ist weiterhin eine Aufstellung über das Stiftungsvermögen und die bisherige und zukünftig
vorgesehene Anlageform darzustellen.
Nach Vorlage des o.g. Ratsantrags am 23.02.2016, nimmt die Stiftungsverwaltung zu diesem
Ratsantrag wie folgt Stellung:
a) Bei den Stiftungen der Stadt Aachen handelt es sich um treuhänderisch verwaltete, rechtlich
unselbständige örtlichen Stiftungen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW. Sie sind somit dem
Sondervermögen der Stadt Aachen zugeordnet. Gemäß § 97 Abs. 2 GO NRW unterliegt das
Vermögen dieser Stiftungen den Vorschriften über die Haushaltswirtschaft. Aus diesem Grunde
gelten für die Vermögensverwaltung der Stiftungen die Regelungen des § 90 GO NRW.
Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ist die Stadt Aachen verpflichtet die Vermögensgegenstände
der städtischen Stiftungen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten.
Zur Verwirklichung ihrer Stiftungszwecke ist es das ureigenste Interesse der Stiftungen ihren Ertrag
aus ihrem jeweiligen Grundstockvermögen zu maximieren, der größtenteils wiederum mildtätigen
und gemeinnützigen Projekten zu Gute kommt. Dies gilt ebenso für die im Bereich des
kommunalen Finanzvermögens durchzuführende Geldanlagen (siehe XX. Runderlass Kommunale
Kapitalanlagen des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 - 34 - 48.01.01/16 416/12 - (MBl.NRW. 2012 S. 744).
Dem steht die Verpflichtung der Kommunen, die wirtschaftlich günstigsten Angebote, sei es beim
Bau, Erwerb oder der Pacht von Liegenschaften für die, im o.a. Antrag der Fraktion der Grünen
genannten Zwecke (Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünfte oder
Wohnungsbau) auszuwählen, grundsätzlich entgegen.
Eine Beauftragung der Verwaltung, das Stiftungsvermögen überwiegend in Investitionen in
städtischen Projekten und Liegenschaften anzulegen, würde somit zu einem Zielkonflikt führen, da
es sich bei der Stadtverwaltung und der städtischen Stiftungsverwaltung um die rechtlich und
wirtschaftlich gleiche Person handelt, die den vorgenannten rechtlichen Vorgaben unterworfen ist.
Eine diesbezügliche grundsätzliche Beauftragung der Verwaltung wird daher rechtlich nicht haltbar
sein.
Dies wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass der Einsatz des Stiftungskapitals zur Erfüllung
kommunaler Aufgaben nicht zulässig ist. Dies wird regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde und die
zuständige Finanzbehörde thematisiert und würde bei Verstoß durch diese geahndet. Auch aus
diesem Grund wird eine Nutzung des Stiftungskapitals zu vorrangig kommunalen Zielen nicht
empfohlen.
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 3/6
Grundsätzlich können die wirtschaftlich sinnvollen Anlagemöglichkeiten der Stiftungen innerhalb
des geltenden rechtlichen Rahmens ausgenutzt werden. Hierzu gehören auch der Ankauf von
Grundstücken sowie der Bau und die Vermietung von Gebäuden.
Ein Ankauf oder Bau von Wohnimmobilien kann, nach Vergleich mit anderen Anlagen, eine
wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeit sein. Ob eine Immobilie anderen Anlageformen
vorzuziehen ist, hängt von der jeweils aktuellen Marktlage ab.
Nach den, der Stiftungsverwaltung vorliegenden Berechnungen, auf Grundlage der
Jahresabschlüsse 2014, könnten, nach kurzfristiger Kündigung von Geldanlagen rund 3 Mio. €
(2.981.477,74 €) aus dem Grundstockvermögen der Stiftungen für Investitionen zur Verfügung
stehen. Dieser Betrag könnte, ebenfalls im Rahmen kurzfristiger Kündigungen von Geldanlagen,
aus Mitteln der freien Rücklagen der Stiftungen auf bis zu 9 Mio. € erhöht werden. Vor Verwendung
dieser Mittel, ist jedoch eine aktuelle, detaillierte Prüfung je Stiftung über die freie Verwendung
dieser Mittel vorzunehmen. Im Rahmen der Ausnutzung der Liquidität aus der freien Rücklage der
Stiftungen ist jedoch zusätzlich der bereits heute gegebene Instandsetzungs- und
Sanierungsbedarf bereits im Eigentum der Stiftungen befindlicher Immobilien zu berücksichtigen.
Bei der Stiftung Elisabethspitalfonds ist aus 2015 ein Betrag i.H.v. rund 1,7 Mio. € freiem
Grundstockvermögen hinzuzurechnen, der allerdings bereits nach heutigem Planungsstand zum
Kauf einer Flüchtlingsunterkunft vorgesehen ist, die von der Stadt langfristig angemietet wird.
Das Kuratorium der Cockerill-Liebermann-Stiftung erklärte in seiner Sitzung im November 2015,
dass, durch die Stiftung Wohnraum für bedürftige, alleinstehende Frauen, christlicher Konfession
geschaffen werden soll. Seitens der Stiftung könnte hierzu sowohl auf Erträge, wie auch
Grundstockvermögen zurückgegriffen werden, da es sich bei der Umsetzung um die
Zweckverwirklichung der Stiftung handelt.
Hierbei wird Wohnraum geschaffen, der das Wohnungsangebot in der Stadt Aachen erhöht.
Zusammengefasst kann hier festgestellt werden, dass aus Sicht der Stiftungsverwaltung, neben
den geplanten Investitionen der Cockerill-Liebermann-Stiftung (Wohnraum für Frauen) und der
Stiftung Elisabethspitalfonds (Wohnraum für Flüchtlinge) kurzfristig rund 3 Mio. € aus dem
Grundstockvermögen verschiedener Stiftungen für Investitionen zur Verfügung stehen könnten.
Dieser Betrag könnte ganz oder teilweise zur Investition in städtische Projekte und Liegenschaften
genutzt werden, soweit es sich dabei um die vorteilhafteste Investition (höchste Sicherheit und
Rendite) für die jeweilige Stiftung handelt.
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 4/6
b) Übersicht zum Grundstockvermögen der Stiftungen zum 31.12.2014
Stiftung
Stiftungsart
Stiftung Alten- und
gemeinnützige
Siechenfonds
Stiftung
Grundstock-
Grundstock-
Grundstock-
vermögen
vermögen in
vermögen in
gesamt
Immobilien
Finanzvermögen
41.120.573,35 €
29.900.794,70 €
11.219.778,65 €
18.697.418,20 €
15.411.727,69 €
3.285.690,51 €
gemeinnützige
Stiftung Armenfonds Stiftung
Stiftung
gemeinnützige
Ausbildungsfonds
Stiftung
1.832.943,51 €
1.421.171,90 €
411.771,61 €
Stiftung Bischoff
Familienstiftung
26.061.443,57 €
26.205.029,61 €
- €
Broudlet-Startz
Familienstiftung
14.122.044,92 €
9.948.434,63 €
4.173.610,29 €
Cockerill-
gemeinnützige
17.586.834,04 €
14.906.175,64 €
2.680.658,40 €
435.996,46 €
- €
435.996,46 €
67.076.891,87 €
58.652.950,62 €
8.423.941,25 €
Stiftung
Liebermann-Stiftung Stiftung
gemeinnützige
Stiftung Dassen
Stiftung
Stiftung
gemeinnützige
Elisabethspitalfonds Stiftung
Stiftung
Graf von Nellessen
Familienstiftung
366.966,00 €
- €
366.966,00 €
Stiftung Houben
Familienstiftung
18.456,00 €
- €
18.456,00 €
Stiftung Kinder- und
gemeinnützige
Jugendfonds
Stiftung
27.711.080,99 €
24.361.608,75 €
3.349.472,24 €
Stiftung Ludwig
gemeinnützige
Mies van der Rohe
Stiftung
60.256,85 €
- €
60.256,85 €
330.574,31 €
301.301,53 €
29.272,78 €
132.379,46 €
- €
132.379,46 €
27.814,84 €
- €
27.814,84 €
Stiftung Musik,
Wissenschaft und
gemeinnützige
Kunst
Stiftung
gemeinnützige
Stiftung Poth
Stiftung
Stiftung
gemeinnützige
Salvatorkirche
Stiftung
Stiftung
gemeinnützige
van Gils
Stiftung
269.701,64 €
- €
269.701,64 €
Stiftung Vonachten
Familienstiftung
35.775,00 €
- €
35.775,00 €
215.887.151,01 €
181.109.195,07 €
34.921.541,98 €
Summe/Durchschnitt:
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 5/6
Die durch die Stadt Aachen treuhänderisch verwalteten, rechtlich unselbständigen Stiftungen verfügen
in ihrer Gesamtheit über einen sehr hohen Immobilienanteil in ihren Grundstockvermögen. Zum
31.12.2014 betrug dieser 83,89%.
Eine Investition in Immobilien in Höhe von 4,7 Millionen Euro, aus kurzfristig freiwerdenden
Finanzanlagen und freier Liquidität, würde den Immobilienanteil im Grundstockvermögen auf 86,07%
erhöhen. Aufgrund der aktuellen extremen Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten, würde solch eine
Vermögensverschiebung seitens der Stiftungsverwaltung als positiv gewertet.
Aufgrund der Verpflichtung der Stadt, die Stiftungsvermögen zu erhalten sowie ausreichend hohe
Stiftungserträge zur Erfüllung der Stiftungszwecke zu erzielen, müssen Kauf-, Miet- und
Nutzungskonditionen – soweit die jeweiligen Stiftungszwecke keine Ausnahmen zulassen – den
üblichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen folgen.
Anlage:
- Ratsantrag der Grünen – Stiftungsvermögen in städtischen Projekte
Vorlage FB 20/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2016
Seite: 6/6