Daten
Kommune
Aachen
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162175.pdf
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107 kB
Erstellt
14.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0431/WP17
öffentlich
14.04.2016
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 14.01.2016
(öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
PLA
Entscheidung
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom
14.01.2016 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 61/0431/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Anlage/n:
Niederschrift vom 14.01.2016 (öffentlicher Teil)
Vorlage FB 61/0431/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 14.01.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:45 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Simon Adenauer
Herr Marc Beus
Herr Rolf Eckert
Herr Ulrich Gaube
Vertretung für: Frau Inken Tintemann
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsfrau Tina Hörmann
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Dieter Müller
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Herr Dietmar Ruppert
Vertretung für: Ratsfrau Gaby Breuer
Herr Andreas Schaper
Vertretung für: Herrn Sava Jaramaz
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 1/17
Frau Maike Schlick
Ratsherr Karl Schultheis
Vertretung für: Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Abwesende:
Ratsfrau Gaby Breuer
entschuldigt
Bürgermeister Norbert Plum
entschuldigt
Herr Sava Jaramaz
entschuldigt
Frau Inken Tintemann
entschuldigt
Herr Eshetu Wondafrash
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Herr Costard
FB 13
Herr Feiter
FB 23
Herr Günther
FB 61
Herr Kriesel
FB 61
Herr Kumkar
FB 61
Herr Larosch
B 03
Herr Meiners
FB 36
Frau Ohlmann
FB 61
Herr Schneider
Dez. III
Herr Schulz
FB 63
als Schriftführerin:
Frau Vohn
FB 61
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2015 - öffentlicher Teil Vorlage: FB 61/0349/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 2/17
3
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zum überarbeiteten Entwurf Stand 22.09.2015
Vorlage: FB 61/0326/WP17
4
Kommunales Wohnungsbauprogramm 2016 - 2020
hier:
Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen vom 14.12.2015
Vorlage: FB 61/0332/WP17
5
Altstadtquartier Büchel
hier: Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Wettbewerbs
Vorlage: FB 61/0341/WP17
6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0322/WP17
7
Bebauungsplan - Vaalser Straße/ Hammerweg hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0334/WP17
8
Blockinnenbereich Südstraße / Boxgraben / Mariabrunnstraße
hier: Voraussetzungen für die Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 BauGB
Vorlage: FB 61/0325/WP17
9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Änderung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a(3) Satz 4 BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0344/WP17
10
«SINAME»
Mitteilungen der Verwaltung
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 3/17
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2015 - nichtöffentlicher Teil Vorlage: FB 61/0401/WP17
2
Übertragung der Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzwohnraum für das
Geschäftscenter "Aquis Plaza" (Bpl. Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie) und den
Geschäftshauskomplex am Kugelbrunnen (Bpl. Nr. 774 I - Reihstraße)
Vorlage: B 03/0051/WP17
3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Rombachstraße/Wolferskaulwinkel- im Stadtbezirk
Aachen-Brand, im Bereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und
Wolferkaulwinkel
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0324/WP17
4
Bebauungsplanverfahren Goffartstraße / Bergische Gasse (Musikbunker)
hier:
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen und Die Linke vom 14.12.2015
Vorlage: FB 61/0333/WP17
5
Private Bauvorhaben
6
Denkmalschutzangelegenheiten
7
Mitteilungen der Verwaltung:
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 4/17
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Zur Tagesordnung beantragt Herr Gilson aufgrund von Beratungsbedarf bei der CDU-Fraktion die
Vertagung des Punktes I/4 – Kommunales Wohnungsbauprogramm 2016-2020.
Für die Fraktion der Grünen spricht sich Herr Rau gegen eine Vertagung aus, da man bei dem Thema
dringenden Handlungs- und Entscheidungsbedarf sehe.
Der Ausschuss beschließt bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Vertagung des
Punktes I/4 – Kommunales Wohnungsbauprogramm 2016-2020.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2015 - öffentlicher Teil Vorlage: FB 61/0349/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2015
(öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 3 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit
zu 3
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zum überarbeiteten Entwurf Stand 22.09.2015
Vorlage: FB 61/0326/WP17
Herr Günther erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt auf Nachfrage dar, dass in der Systematik
des Landesentwicklungsplans ein definiertes Ziel zu berücksichtigen sei und nicht der Abwägung
unterliege. Ein Grundsatz hingegen erfordere zwar eine intensive Befassung, eine Abwägung sei aber
möglich.
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 5/17
In einer kurzen Aussprache danken die Herren rau, Gilson und Haase der Verwaltung für die engagierte
Stellungnahme und signalisieren für ihre Fraktionen Zustimmung zum Beschlussvorschlag der
Verwaltung.
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die
Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen 2015
und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5
Altstadtquartier Büchel
hier: Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Wettbewerbs
Vorlage: FB 61/0341/WP17
Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass man sich insbesondere mit der
Fragestellung einer möglichen Parallelität zwischen Bebauungsplanverfahren und Genehmigungen nach
§34 BauGB beschäftigen müsse. Diese Konstruktion sei zwar rechtlich möglich, unter den gegebenen
Rahmenbedingungen aber nicht unproblematisch, da sie großes Vertrauen zwischen Verwaltung, Politik
und Investoren erfordere. Es sei auf jeden Fall wünschenswert, den Bau des Laufhauses vorzuziehen, da
ansonsten der gesamte Umsetzungsprozess blockiert werde, auch für das Parkhausgrundstück könne
eine vorgezogene Lösung sinnvoll sein. Eine solche Vorgehensweise sei aber nur möglich, wenn alle
Beteiligten sich einvernehmlich auf die städtebaulichen Zielsetzungen des Entwurfs verpflichteten. Sollte
dieses Einvernehmen nicht erzielt werden können, bliebe letztlich nur die Möglichkeit, die einzelnen
Bausteine nacheinander abzuhandeln. Wichtig sei nun, sich über Zeitachse und qualifizierende
Verfahren für die Hochbauplanung zu verständigen und dies gemeinsam nach außen zu kommunizieren.
Für die CDU-Fraktion spricht sich Herr Gilson dafür aus, zügig die Programmberatung zum
Bebauungsplan vorzubereiten und gleichzeitig die konkreten Probleme anzugehen. Für den Erfolg des
Projekts sei es wesentlich, zügig voranzukommen.
Für die SPD-Fraktion betont Herr Haase, dass man sehr froh über den Siegerentwurf und die dort
formulierten städtebaulichen Zielsetzungen sei. Es sei sinnvoll, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen,
um Dynamik in den weiteren Prozess zu bringen, dabei müssten diese Zielsetzungen aber effektiv
gesichert werden.
Für die Fraktion Die Linke stimmt Herr Beus seinen Vorrednern zu. Für eine positive Entwicklung am
Büchel müsse im weiteren Verfahren sichergestellt werden, dass die Qualität nicht leide. Seiner Fraktion
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 6/17
sei dabei insbesondere wichtig, dass der Anteil von Wohnungsbau, der im Entwurf bei 52% liege, nicht
weiter reduziert werde.
Herr Wingenfeld erläutert zur weiteren Zeitplanung, dass man die Überarbeitung des Siegerentwurfs
unter Berücksichtigung der Jury-Empfehlungen möglichst zeitnah beauftragen wolle. Noch im Januar
werde die Fachbereichsbeteiligung in der Verwaltung erfolgen, so dass man hoffe, im Mai mit einer
abgestimmten Planung in die Programmberatung gehen zu können. Im Bebauungsplanverfahren sei es
grundsätzlich jederzeit möglich, bei konkreten Bauvorhaben zu prüfen, ob sie den städtebaulichen Zielen
der Bauleitplanung entsprechen und das Vorhaben entweder zurückzustellen oder auch nach Abschluss
eines entsprechenden Vertrags zur Absicherung dieser Ziele nach § 34 BauGB zu genehmigen. Dies sei
selbstverständlich dann eine Entscheidung des Planungsausschusses. Aus seiner Sicht sei es jetzt
entscheidend, mit der Planung schnell vorwärts zu kommen und auf dieser Grundlage Verbindlichkeit von
den Investoren einzufordern.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0322/WP17
(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Hörmann der Verwaltung für die gute Arbeit, es sei gelungen, die
hohe Qualität des Wettbewerbsentwurfs auch nach der Überarbeitung im Bebauungsplan sicherzustellen.
Problematisch aus Sicht ihrer Fraktion sei natürlich die Baumbilanz, dies habe auch der
Umweltausschuss in seiner Beratung thematisiert und die Verwaltung beauftragt, den Erhalt von mehr
Bäumen ebenso wie die Neuanpflanzung nochmals zu prüfen. Man erwarte von diesem Projekt einen
dringend benötigten positiven Impuls für die Entwicklung im Wohnungsbau, daher wolle man den
Offenlagebeschluss heute fassen, man beantrage aber, die Beschlussergänzung des
Umweltausschusses zu übernehmen, um die Baumbilanz wenn möglich doch noch zu verbessern.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung
ebenso wie zur Übernahme der Beschlussergänzung des Umweltausschusses.
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 7/17
Für die Fraktion Die Linke kündigt auch Herr Beus an, sowohl dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
als auch der durch die Grünen beantragten Beschlussergänzung zuzustimmen. Man benötige dringend
bezahlbaren Wohnraum in Aachen, die Qualität der Planung sei überzeugend und man sei sicher, dass
hier ein gutes Baugebiet entstehe. Dennoch oder gerade deswegen solle kein Baum mehr als nötig
gefällt werden.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Haase seinen Vorrednern an. Man hoffe nun auf eine zügige
Umsetzung der Planung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der vorgelegten Fassung.
Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, erneut zu prüfen, an welchen Stellen auf
privaten und auf öffentlichen Flächen im Bebauungsplangebiet noch weitere Bäume erhalten werden
können (insbesondere im Freibereich der geplanten KiTa und bei den Besucherstellplätzen entlang der
östlichen Erschließungsstraße) und wo weitere Neuplanzungen per Festsetzungen im Bebauungsplan
noch möglich und sinnvoll sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 7
Bebauungsplan - Vaalser Straße/ Hammerweg hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0334/WP17
Herr Wingenfeld weist darauf hin, dass zu diesem Verfahren das als Tischvorlage verteilte
Rechtsanwaltsschreiben bei der Verwaltung eingegangen sei, in dem die geforderte Quote von 30%
öffentlich gefördertem Wohnungsbau als für das Gelingen des Projekts außerordentlich kritisch
dargestellt werde. Die Verwaltung habe daher den Sachverhalt nochmals geprüft und sei zu dem Schluss
gekommen, dass ein Verzicht auf diese Forderung angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für
dieses Vorhaben und angesichts der Tatsache, dass bereits ein Baurecht gem. § 34 BauGB gegeben ist,
denkbar sei.
Herr Baal weist darauf hin, dass aufgrund der Fristen für die Bescheidung der Bauvoranfrage eine
Beschlussfassung in der heutigen Sitzung notwendig sei. Die seitens der Rechtsanwälte vorgebrachten
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 8/17
fiskalischen Argumente seien von den öffentlich-rechtlichen Belangen zu trennen. Sicherlich seien alle
vorgebrachten Argumente sorgfältig zu prüfen, sein Vorschlag sei jedoch, dies im Verfahren im Rahmen
des normalen, fairen Abwägungsprozesses zu tun.
Für die SPD-Fraktion plädiert Herr Haase dafür, den Aufstellungsbeschluss wie in der
Verwaltungsvorlage vorgesehen zu fassen und sich mit der Frage der Quote für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau im weiteren Verfahren zu beschäftigen.
Für die Fraktion der Piraten schließt sich Herr Pütz dem an. Die Forderung nach einer bestimmten Quote
für öffentlich geförderten Wohnungsbau gebe es in Aachen schon seit Jahren, angesichts der
drängenden Problem auf dem Wohnungsmarkt wolle man diese Forderung nicht aufgeben.
Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass das grundsätzliche Anliegen der
Sicherung eines bestimmten Anteils öffentlich geförderten Wohnungsbaus auch in diesem Verfahren
richtig sei. Daher halte man es für sinnvoll, wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen zu verfahren und den
Aufstellungsbeschluss inklusive dieser Quoten-Regelung heute zu fassen und die von den Anwälten
vorgebrachten Argumente im weiteren Verfahren in die Abwägung einzustellen.
Für die CDU-Fraktion äußert Herr Gilson ebenfalls Zustimmung zu diesem Vorgehen. Man habe eben
erst von den anwaltlichen Einwendungen erfahren, so dass eine abschließende Beurteilung heute
ohnehin nicht stattfinden könne. Es sei daher vernünftig, den Aufstellungsbeschluss wie vorgesehen zu
fassen und alles Weitere im Verfahren zu regeln.
Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass es sich hier um die Umwandlung von Gewerbefläche in
Wohnbauflächen handele, so dass man durchaus davon sprechen könne, dass neues Planungsrecht
entstehe. Es sei sehr begrüßenswert, dass in die Entwicklung dieses Bereichs Bewegung komme, aber
man halte die in der letzten Sitzung formulierten und von der Verwaltung in den heutigen
Beschlussvorschlag aufgenommenen Zielsetzungen inklusive der Quoten-Regelung für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau für richtig und wolle diese auch so beibehalten.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Gilson, Beus,
Eckert, Haase und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld beteiligen, fasst der Ausschuss
den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Konversion des Gewerbegebietes in ein Wohngebiet und Lösung des vorhandenen
Immissionskonfliktes
-
Sicherung einer fußläufigen Durchwegung und Schaffung der Voraussetzung für 30 % öffentlich
geförderte Wohnungen
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 9/17
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle
Arrondierungsmöglichkeit der Bebauung am Hammerweg
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße/Hammerweg- für den Planbereich zwischen
Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Hammerweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 8
Blockinnenbereich Südstraße / Boxgraben / Mariabrunnstraße
hier: Voraussetzungen für die Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 BauGB
Vorlage: FB 61/0325/WP17
Frau Ohlmann erläutert ergänzend zur Vorlage der Verwaltung, dass die vertragliche Regelung der im
Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte öffentlich rechtlich im Rahmen des Durchführungsvertrags
erfolgen soll.
Beschluss:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, das Vorkaufsrecht im
Blockinnenbereich zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße nicht
auszuüben und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen, mit den Erwerbern vertraglich zu regeln, dass
- 30 % geförderter Wohnungsbau realisiert wird,
- der vom Fachbereich Umwelt als zu erhalten eingestufte Baumbestand gesichert wird,
- eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach Möglichkeit auch
zum Boxgraben realisiert wird und
- eine aufgelockerte Bebauung durch Stadthäuser errichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Änderung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a(3) Satz 4 BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0344/WP17
Herr Kriesel informiert den Ausschuss darüber, dass die Erstellung einer beratungsreifen Vorlage nicht
möglich war. Wichtige Unterlagen fehlten, entscheidende planerische Themen seien weiterhin ungeklärt,
darunter die folgenden:
-
Unterbringung der Stellplätze
-
Umgang mit den gewidmeten Bahnanlagen (Anlieferung, Rettungswege, Baulasten)
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 10/17
-
Feuerwehrumfahrt unter der Burtscheider Brücke (Machbarkeit, Sicherungsinstrumente)
-
Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus (Standort außerhalb des Vorhabens, außerhalb des
Grabenrings)
-
Schaffung der Fahrradstation (Betreiber, Konditionen, Interimslösung während der
Baustellenzeit)
-
Sonstige finanzielle und juristische Vertragsinhalte (Haftungsansprüche, Verpflichtungen, Fristen,
etc.)
Herr Larosch berichtet ergänzend über eine Telefonkonferenz mit den Investoren, in der seitens der
Verwaltung nochmals die noch zu klärenden Punkte benannt worden seien. Bezüglich der vertraglichen
Inhalte befinde man sich in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt, da auch hier noch einige kritische
Punkte offen seien.
Herr Baal weist darauf hin, dass im Hinblick auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau zusätzlich zu
den benannten Punkten auch noch die Forderung nach der Realisierung gleichzeitig mit dem Vorhaben
selbst bestehe.
Im Ausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass eine Beratung erst nach Klärung der offenen Punkte
erfolgen kann.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
zu 10
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegt folgende Mitteilung der Verwaltung schriftlich vor:
-
Bebauungsplan Nr. 852 B – Münsterstraße/ Wohnen und Arbeiten –
«SINAME»
Ausdruck vom: 14.04.2016
Seite: 11/17