Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
162076.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0229/WP17
öffentlich
06.04.2016
45/400, FB 11
Evaluation im Bereich der städtischen Schulsekretariate
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.04.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0229/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0229/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
Im Jahr 2013 wurde das langjährig von der Arbeitsgruppe Schulsekretariate erarbeitete neue
Stellenbemessungssystem für die städtischen Schulsekretariate eingeführt. In diesem Zuge wurde
eine ganze Reihe neuer Regelungen für die Beschäftigten in den städtischen Schulsekretariaten
eingeführt.
Im Rahmen der politischen Verabschiedung des neuen Systems erging deshalb der Auftrag an die
Verwaltung, eine Evaluation durchzuführen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung und Stellenbewertung
Auf Grundlage der neu erstellten Arbeitsplatzbeschreibung für die Schulsekretärinnen konnten die
Stellen einer Bewertungsüberprüfung unterzogen werden. Im Ergebnis sind die Stellen mit
Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet worden.
Sonderregelung bei der Gestellung von Krankheitsvertretung
Krankheitsausfälle von Schulsekretärinnen sind insbesondere an Schulsystemen, an denen nur eine
Kraft eingesetzt ist, besonders spürbar. Häufig ist die Sekretärin in diesen Systemen nicht täglich im
Haus, sodass bereits wenige Krankheitstage dazu führen können, dass ein Sekretariat gleich mehrere
Wochen vollkommen unbesetzt ist. Daher wurde für den Bereich der städtischen Schulsekretariate
eine Sonderregelung getroffen, die dieser besonderen Situation gerecht werden soll. Diese sieht
zunächst die Möglichkeiten einer kostenneutralen Vertretung und bereits ab der 4. Woche einer
Erkrankung die Gestellung einer externen Vertretung vor. Zwischenzeitlich konnte so schon häufig
Entlastung in den betroffenen Sekretariaten erreicht werden.
Schaffung eines Gleitzeitrahmens und Einführung der manuellen Zeiterfassung
Im Februar 2014 wurde für die bislang gänzlich von der Gleitzeit ausgenommenen Beschäftigten in
den Schulsekretariaten ein Gleitzeitrahmen von montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr
festgelegt. Darüber hinaus wurde die bislang ebenfalls nicht vorgeschriebene manuelle Zeiterfassung
eingeführt.
Dienstanweisung für die Beschäftigten in städtischen Schulsekretariaten
Ebenfalls im Februar 2014 trat für die Beschäftigten in städtischen Schulsekretariaten eine
Dienstanweisung in Kraft. Diese enthält u.a. Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht, zu Rechten
und Pflichten der Beschäftigten, zur Arbeitszeit sowie zum Verhalten bei Urlaub und Krankheit und soll
vor allem erklärenden Charakter haben.
Aufbau einer fortschreibungsfähigen Stellenbemessung
Das zwischenzeitlich angewandte Stellenbemessungssystem wurde seinerzeit insbesondere wegen
seiner flexiblen Handhabung ausgewählt. Es bietet die Möglichkeit, Anpassungen an die sich stetig
verändernden Gegebenheiten in den Schulsekretariaten ohne großen Aufwand vorzunehmen. Der
zugrunde liegende Tätigkeitskatalog soll hinsichtlich seiner Aktualität daher zukünftig immer dann
überprüft werden, wenn von Seiten der Fachdienststelle die entsprechende Notwendigkeit gesehen
wird – spätestens aber nach drei Jahren.
Vorlage FB 45/0229/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Reduzierung von Mehrarbeits- bzw. Überstunden
Das frühere Bemessungssystem wurde den Gegebenheiten an den Schulen zuletzt nicht mehr
vollumfänglich gerecht. Das neue System hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Zahl
der Mehrarbeits- bzw. Überstunden deutlich reduziert hat, da der neue Tätigkeitskatalog die Aufgaben
der Schulsekretärinnen nunmehr vollständig abbildet. Sofern darüber hinaus aus besonderem Anlass
Mehrarbeits- oder Überstunden erforderlich werden, bedürfen diese nunmehr einer Genehmigung
durch die Abteilung Schule, die diese Anträge kritisch prüft.
Erstmalige Anpassung des Tätigkeitskatalogs und Auswirkungen auf die Stundenbedarfe
Wie schon 2011/2012 erfolgten bei einer Vielzahl von Schulsekretariaten im Rahmen der beauftragten
Evaluation nochmals Vor-Ort-Beobachtungen mit Zeitmessungen. Diese ergaben über alle
Schulformen hinweg gegenüber den damaligen Messungen deutlich höhere Werte.
Es schlossen sich mehrere Treffen der Arbeitsgruppe Schulsekretariate1 an, in denen man sich mit
der Aktualität der im Tätigkeitskatalog enthaltenen Tätigkeiten befasste.
Im Ergebnis führten insbesondere die erneuten Zeitmessungen dazu, dass gerade bei den
Gymnasien, aber auch bei allen anderen Schulen, die Stundenkontingente aufzustocken wären.
In Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage der Stadt Aachen konnte dies aber aus Sicht der
Verwaltung nicht von Jahresbeginn an und auch nicht bei allen Schulen gleichermaßen erfolgen.
Vielmehr sollen die ab 01.08.2016 durch Schulschließungen frei werdenden Stundenkontingente
zunächst dazu genutzt werden, die Stundenbedarfe an allen weiterführenden und Förderschulen
kostenneutral zu decken.
Hinsichtlich der Stundenbedarfe der Grundschulen befindet sich die Verwaltung derzeit in der
Abstimmung, wie diese zukünftig umgesetzt werden können.
1
Beteiligte: Vertreter/innen der Schulsekretärinnen aller Schulformen, der Schulleitungen, der Fachdienststelle, des
Personalrats sowie des Fachbereichs Personal und Organisation
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