Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161925.pdf
Größe
860 kB
Erstellt
05.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0223/WP17
öffentlich
05.04.2016
FB 45/300
Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt
Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.04.2016
21.04.2016
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der in der Anlage beigefügte Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Schulpsychologischen
Dienstes der Stadt Aachen im abgelaufenen Schuljahr 2014/2015.
Der Schulpsychologische Dienst bietet im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung aus kommunal
bediensteten und landesseitig beschäftigten Schulpsychologinnen ein breites Spektrum an
Beratungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten.
In 236 Einzelfällen wurde Beratung, Unterstützung und Hilfestellung geleistet sowie für 259
Lehrerinnen und Lehrer und sonstiges pädagogisches Personal Fortbildungsmaßnahmen
durchgeführt.
Im Berichtszeitraum haben insgesamt 784 Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern diese
Angebote wahrgenommen. Die Arbeit des Dienstes wurde seit 2008 durch die Bereitstellung von
schulpsychologischen Fachkräften des Landes kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Derzeit sind
4,2 Vollzeitäquivalente vorhanden.
Auch in Zukunft werden kontinuierliche Beratungsarbeit für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und
Eltern sowie die Umsetzung der schulischen Inklusion und die damit verbundene Schulentwicklung ein
Handlungsfeld der Schulpsychologie sein. Lehrerinnen und Lehrer erhalten das Angebot, weiter
sensibilisiert und professionalisiert zu werden, damit sie den weiter steigenden Anforderungen gerecht
werden können.
Auch die Unterstützung bei der Bewältigung von Fragestellungen, die sich auch für Schule aus der
Zuwanderung junger Menschen ergeben, werden für die Arbeit des Dienstes handlungsleitend sein.
Anlage/n:
Bericht Schulpsychologischer Dienst
Vorlage FB 45/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/3
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Der Oberbürgermeister
Bericht des Schulpsychologischen Dienstes
der Stadt Aachen für das Schuljahr 2014/2015
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitendes
3
Das Team der Schulpsychologinnen
Das Team der Beratungsstelle
5
5
2. Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einzelfallberatung unterstützen
6
Auswertung der geleisteten Arbeit
Überblick über den Anlass der Beratung
Wartezeiten
Schulform
6
7
8
8
3. Unterstützung des Systems Schule und der darin tätigen pädagogischen Fachkräfte
9
Präventive Krisenarbeit
9
4. Sonderaufgaben im Rahmen der Landesvorgaben
12
Beratungslehrkräfteausbildung
Qualität in sprachheterogenen Schulen (QuisS)
Sonstige Projekte und Aktivitäten
12
12
13
5. Kooperation und Vernetzung
13
Aus dem Bereich der Jugendhilfe
Aus dem Bereich der Städteregion und dem Umkreis
Aus dem Bereich der Gesundheitshilfe
Weitere Kooperationspartner
13
13
14
14
6. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
15
Interne Qualitätssicherung
Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen
Interne Fachtage
15
15
16
7. Fazit und Ausblick
16
Anlagen
17
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1. Einleitendes
Der nachfolgende Bericht blickt auf die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Aachen im Schuljahr 2014/2015 zurück.
Die Aufgabe des Schulpsychologischen Dienstes ist es, gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung vom 08.01.2007 "die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Schülerinnen und
Schüler sowie die Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden
der Psychologie zu unterstützen."
Aufgrund von Gewalttaten in Schulen entschied das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 den flächendeckenden Ausbau der schulpsychologischen Beratung durch personelle Verstärkung der kommunalen Dienste,
um die notfallpsychologische Unterstützung bei schulischen Krisen als Auftrag der Schulpsychologie verbindlich zu regeln. Zur Gewährleistung dieser schulpsychologischen Versorgung der Stadt Aachen wurde am
17.10.2007 zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium
für Schule und Weiterbildung, eine entsprechende Vereinbarung getroffen, welche die Zusammenarbeit zwischen kommunal- und landesseitig beschäftigten Schulpsychologen vor Ort regelt. Hiernach arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen im
kommunalen Dienst in einer gemeinsamen Einrichtung zusammen. In dieser Vereinbarung ist ferner geregelt,
mit welchen jeweiligen Stellenumfängen Land und Kommune in der gemeinsamen Einrichtung tätig sind. Derzeit sind seitens des Landes zwei Stellen zugewiesen, während die Stadt Aachen schulpsychologisches Personal im Umfang von 2,2 Stellen in die gemeinsame Einrichtung einbringt. Das Team besteht derzeit aus
sechs Schulpsychologinnen sowie einer Sekretariatskraft.
Die konkrete Aufgabenverteilung und -abstimmung zwischen kommunaler Schulpsychologie und Landesschulpsychologie erfolgt im Rahmen eines so genannten "Regionalen Einsatzmanagements", an dem die jeweils zuständigen Vertreter der Bezirksregierung und der Stadt Aachen teilnehmen.
Das Versorgungsgebiet des Dienstes umfasste im Schuljahr 2014/2015 ca. 85 Schulen. Somit kommen auf
eine Schulpsychologin ca. 8.900 Schüler und ca. 530 Lehrkräfte bzw. 22 Schulen. Insgesamt liegt die schulpsychologische Versorgung in der Stadt Aachen somit im Landesdurchschnitt. Dennoch bleibt das Land und
somit die Stadt Aachen weiterhin hinter dem internationalen Standard und den Forderungen der WHO zurück,
welche für 1.000 Schülerinnen und Schüler eine schulpsychologische Fachkraft vorsieht. Die schulpsychologische Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei und kann von allen Schulformen im Versorgungsgebiet in
Anspruch genommen werden. Die Schulpsychologie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, die Beratung
ist vertraulich, freiwillig und neutral.
Die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert auf der Konzeption aus dem Jahr 2008, die damals den
veränderten personellen Möglichkeiten, aber auch neuen Anforderungen insbesondere bezüglich der Krisenintervention und der daraus resultierenden Verpflichtung, Rechnung trug. Das in diesem Zusammenhang eingeführte Verfahren der gemeinsamen Anmeldung von Eltern und Schule hat sich im Rückblick bewährt.
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Das heute gültige Konzept unterscheidet
1.
in Schülerinnen und Schüler unterstützende Maßnahmen/Einzelfallberatung
Hierunter werden alle Fälle subsumiert, in denen die Schulpsychologie Schülerinnen und Schüler bei
Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten unterstützt.
2.
Unterstützungsleistungen für das System Schule und der darin tätigen pädagogischen Fachkräfte
Hierunter werden die Bereiche der pädagogischen Fachkräfte und Schulleitungsberatung, der Supervision und des Coachings sowie der Fortbildungen erfasst.
Die Aufgabenwahrnehmung des Schulpsychologischen Dienstes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen
anderen vorhandenen Unterstützungsstrukturen seitens der Jugendhilfe, den freien Trägern der Jugendhilfe
und anderen außerschulischen Partnern.
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Das Team der Schulpsychologinnen
Im Schuljahr 2014/2015 wurde Frau Marlene Kramer neu eingestellt. Die Teamleiterin, Frau Horst, befindet
sich seit Ende des Schuljahres in Elternzeit. Stellvertretend wird seither die Teamleitung von Frau Völker
übernommen.
Das Team der Beratungsstelle
Anja Horst
Master Sc. Psychologie
Teamleitung (in Elternzeit)
Natalie Völker
Dipl. Psych.
Stellv. Teamleitung
Teilzeitbeschäftigt
Landespsychologin
Arbeitsschwerpunkte
Individuelle Förderung
Hochbegabung
Krisenberatung
Arbeitsschwerpunkte
Organisationsentwicklung
Schulabsentismus
Mobbing
Merja Arenmaa-Küppers
Dipl. Psych.
Teilzeitbeschäftigt
Michaela Wiese
Dipl. Psych.
Teilzeitbeschäftigt
Landespsychologin
Arbeitsschwerpunkte
Individuelle Förderung
Prüfungsangst
Diagnostik
Arbeitsschwerpunkte
Schulentwicklung
Supervision
Lehrergesundheit
Krisenberatung
Sarah Siebertz
Master Sc. Psychologie
Teilzeitbeschäftigt
Marlene Kramer
Dipl. Psych.
Teilzeitbeschäftigt
Landespsychologin und
kommunale Psychologin
Arbeitsschwerpunkte
Individuelle Förderung
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
Diagnostik
Arbeitsschwerpunkte
Individuelle Förderung
Diagnostik
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2. Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einzelfallberatung unterstützen
Schulpsychologische Einzelfallberatung bezieht sich in der Regel auf Fragestellungen und Probleme in den
Bereichen der Schulleistungen und des sozialen Miteinanders in der Schule. Gemeinsames Merkmal dieser
Fragestellungen und Probleme ist, dass sie sich überwiegend in der Schule zeigen bzw. dort entstanden sind.
Typische schulpsychologische Fragestellungen können sein: Schul- und Versagensängste, Prüfungsängste,
Schulverweigerung, schulische Leistungsabfälle und Leistungseinbrüche, Konzentrationsprobleme, psychosomatische Beschwerden, kindliche Erschöpfungszustände, Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens,
Schreibens oder Rechnens, Fragen der Schullaufbahnberatung, Mobbing sowie Konflikte. Zudem ist der
Schulpsychologische Dienst ein wichtiger Ansprechpartner bei schulischen Krisen und Notfällen (Suizidalität,
Gewalt, Drohungen, schwere Erkrankungen, Kindeswohlgefährdung, plötzliche Todesfälle etc.).
In allen beispielhaft genannten Fragestellungen unterstützt der Schulpsychologische Dienst Schülerinnen und
Schüler, Eltern und pädagogische Fachkräfte. Ziel ist es, durch gemeinsame Beratungsgespräche und Moderation, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu erarbeiten. Deshalb soll die Anmeldung in der Regel
gemeinsam durch Eltern und Lehrkräfte über das Ausfüllen des Anmeldebogens erfolgen. Schülerinnen und
Schüler können sich auch direkt telefonisch anmelden.
Auswertung der geleisteten Arbeit
Im Berichtszeitraum gab es in diesen Bereichen insgesamt 236 Fälle zu bearbeiten, in denen insgesamt 474
Personen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräften) einzeln bzw. am runden Tisch beraten und unterstützt wurden.
95 Einzelanmeldungen erfolgten davon in der Form, dass die Anmeldung in Kooperation von Eltern und Lehrkräften vorgenommen wurde. In der Regel fanden hier mindestens zwei Beratungsgespräche gemeinsam mit
Lehrkräften und Eltern an einem Tisch statt. Auf diese Weise wurden insgesamt 304 Personen beraten. Ziel
war es hierbei immer durch gemeinsame Beratungsgespräche und Moderation für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Deshalb ist die gemeinsame Anmeldung von Schülerinnen und
Schülern bzw. Eltern und Lehrkräften für das Gelingen des Prozesses von zentraler Bedeutung. Die darüber
hinaus gehende Zusammenarbeit und das Einbeziehen anderer pädagogischer Fachkräfte (z. B. Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiter) ist fester Konzeptbestandteil des Dienstes. Die schulpsychologische Moderation und die Gespräche am "runden Tisch" fördern die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Sinne des Kindes. In 46,3 % dieser Fälle fand zusätzlich (in 44 Fällen) mit dem Schüler bzw. der Schülerin eine schulpsychologische Diagnostik statt, in 20 Fällen von LRS (Lese- und Rechtschreibschwäche) und Dyskalkulie ergab
sich eine Förderung nach § 35 a.
141 Anfragen zu Krisen oder Konflikten gingen im Berichtszeitraum ein bei den 170 Personen kurzfristig beraten wurden. Da es in den allermeisten Krisen- und Konfliktfällen um die notwendige direkte Intervention geht,
erfolgten die ausführlichen Beratungsgespräche in mehr als der Hälfte der Fälle bereits am Telefon. Solche
Telefonberatungen nahmen durchaus zeitliche Dimensionen von mehr als 1 1/2 Stunden in Anspruch. Zur
Entschärfung der akuten Situation ist dies notwendig und sinnvoll. In 28 Fällen fand eine kontinuierliche persönliche Beratung in Form mehrerer Beratungsgespräche statt. Gerade bei Konflikten z. B. zwischen Eltern
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und Lehrkräften gelingt es oft durch eine schulpsychologische Moderation einen gemeinsamen Weg für das
Kind wiederzufinden. In 22 Fällen wurde eine E-Mail-Beratung durchgeführt. Manche Ratsuchenden, darunter
auch viele Jugendliche, möchten nicht so gern am Telefon oder persönlich über ihre Sorgen sprechen. Deswegen wurden diese, oft auch anonym, per E-Mail beraten.
Ziel der Arbeit der Schulpsychologinnen in Krisenfällen ist zunächst immer die Stabilisierung von Betroffenen,
um damit die konstruktive Zusammenarbeitsfähigkeit der Beteiligten wieder herstellen zu können. Dies geschieht durch individuelle Beratung und Supervision der Betroffenen.
Überblick über den Anlass der Beratung
In der Mehrzahl der Fälle bildeten Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens und
damit zusammenhängende psychische Auffälligkeiten wie Prüfungsängste oder Versagensängste gemeinsam
mit Fragen zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler den Arbeitsschwerpunkt. Zudem
nahmen Konzentrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern einen weiteren großen Bereich der
Beratung ein. Eine Krisenintervention wurde in insgesamt 45 Fällen durchgeführt. Die meisten Fälle von Krisenintervention behandelten alle Formen von Schulabsentismus. Auch zum Thema Mobbing gab es Anfragen
(insgesamt 7 Fälle), Gewalt bzw. Gewaltandrohungen in der Schule (insgesamt 4 Fälle) und zu Suizidgedanken von Schülerinnen und Schülern (6 Fälle). In 5 Fällen wurde eine Beratung zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durchgeführt.
Abbildung 1
*Mehrfachnennungen möglich
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Wartezeiten
In 77 % der Anmeldungen konnte innerhalb von einer Woche ein Termin angeboten werden. In 6 % der Fälle
wurde ein Termin innerhalb von zwei Wochen vergeben. In 4 % der Fälle wurde eine Ersttermin nach drei
Wochen vergeben. In 12 % der Fälle, auch unter Beachtung der nachrangingen Dringlichkeit, warteten die
Ratsuchenden länger als vier Wochen auf das erste Beratungsgespräch. Im Schnitt betrug die Zeit bis zum
Beratungsbeginn 1,73 Wochen (s. Abbildung 2).
Abbildung 2
Von den oben beschriebenen 45 Kriseninterventionen konnten 78 % der Anfragen am selben bzw. am nächsten Tag bearbeitet werden. Alle Anfragen wurden innerhalb einer Woche mittels einer Beratung begonnen
bzw. konnten abschließend bearbeitet werden. Bei Krisenfällen ist es wichtig, dass Ratsuchende möglichst
direkt mit dem Schulpsychologischen Dienst Kontakt aufnehmen können und eine schnelle, kurzfristige Beratung erfolgen kann. Voraussetzung ist dabei die direkte Erreichbarkeit durch das Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes, da die Schulpsychologinnen durch laufende Beratungen oder aufgrund von Schulterminen
telefonisch oftmals nicht direkt erreichbar sind, und hier eine entsprechende Vorabfrage erfolgt.
Schulform
Etwa die Hälfte der Anfragen kam aus dem Primarbereich. An zweiter Stelle lagen die Anfragen der Gesamtschulen und Gymnasien. Direkt danach folgten die Hauptschulen. Insgesamt wird deutlich, dass der Schulpsychologische Dienst von allen Schulformen angefragt wurde (s. Abbildung 3).
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Abbildung 3
Bei den angemeldeten Kindern sind die Jungen mit 64 % überrepräsentiert.
3. Unterstützung des Systems Schule und der darin tätigen pädagogischen Fachkräfte
In der Vergangenheit hat sich der Schulpsychologische Dienst bereits intensiv mit den Fragestellungen von
Schulentwicklungen und Inklusion beschäftigt und hierfür Angebote und Konzepte entwickelt. Dabei ging es
zum einen darum, Lehrkräfte zu unterstützen und ihnen vor dem Hintergrund einer inklusiven Schule Werkzeuge, Methoden und Handlungsstrategien für ihre pädagogische Arbeit an die Hand zu geben. In diesen
Veranstaltungen wurde, unabhängig vom Einzelfall, psychologische Hilfestellung gegeben, die das Ziel hatten,
das Lernen und die Zusammenarbeit in der Schule zu verbessern. Zum Einen waren dies Angebote, die dem
Überbegriff Fort- und Weiterbildung zuzuordnen sind, aber auch spezielle auf die jeweilige Schule zugeschnittene Angebote der Teamentwicklung, der Teamsupervision sowie des Coachings. Gerade der Anspruch einer
inklusiven Beschulung bedeutet für die pädagogischen Fachkräfte, aber auch für Eltern, Schülerinnen und
Schüler an vielen Stellen eine starke Veränderung. Rahmenbedingungen, Rollenerwartungen und Haltungen
müssen reflektiert und in einem neuen Kontext gesehen werden. Die dabei individuell erlebten Belastungen
bei allen Beteiligten bedürfen einer professionellen Unterstützung dieses inklusiven Systems. Deshalb hat der
Schulpsychologische Dienst neben der individuellen Fallberatung zu den unterschiedlichsten angefragten
Themen Systemberatungen durchgeführt.
•
•
•
•
•
Förderung der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern
Supervision und Coaching
Moderation und Prozessbegleitung
Teamarbeit und Teamentwicklung
Kollegiale Beratung
Präventive Krisenarbeit
Krisenprävention ist vor allem nach den Amokläufen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden ein wichtiges
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Handlungsfeld von Schule und Schulpsychologie geworden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam
mit dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund und der Unfallkasse NRW Empfehlungen zur schulpsychologischen Krisenprävention und -intervention in Schulen entwickelt. Für jeden Kreis
und jede kreisfreie Stadt ist eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe (aus dem Dienst der Kommune
oder des Landes) für die "Schulpsychologische Krisenprävention und -intervention" beauftragt. Diese sind die
zentralen Ansprechpersonen mit der Zuständigkeit für die schulpsychologische Prävention, Intervention und
Nachsorge für Krisen im schulischen Kontext und haben jeweils eine Stellvertretung.
Zentrale Aufgabe der Schulpsychologinnen bei der Krisenprävention ist die Unterstützung der Schulen beim
Aufbau sowie die Fortbildung und Beratung von Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention. Mit
diesen in den Schulen wichtige Handlungsschritte und -kompetenzen für unterschiedliche Krisenszenarien
erarbeitet. Ziel ist es, die Akteure im System Schule in die Lage zu versetzen, im Ernstfall sachkundig und
verantwortungsvoll mit krisenhaften Ereignissen in der Schule umgehen zu können. Entsprechende Angebote
wurden durch den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen im Berichtszeitraum für schulische Akteure
bereitgestellt.
Die in diesem Bereich eingegangen 49 Anfragen nach Systemberatung wurden mit der Durchführung von 18
klassischen Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung, an denen insgesamt 259 pädagogische Fachkräfte
teilnahmen, beantwortet. Darüber hinaus wurden vier Teamentwicklungsmaßnahmen bzw. längerfristig angelegte Teamsupervisionsmaßnahmen durchgeführt. All diese Maßnahmen hatten das Ziel, die interne Schulentwicklung voranzutreiben und mittel- und langfristig Schulstrukturen zu verändern. Auch die Thematik des
Arbeitens in multiprofessionellen Teams und der damit verbundenen Rollen- und Auftragsklärung war eines
der hier behandelten Themen. Insgesamt nahmen 27 pädagogische Fachkräfte teil. Ein weiterer Schwerpunkt
war die Durchführung von Coachings (insgesamt 24). Diese waren über einen längeren Zeitraum angelegt und
dienten der Profilschärfung bzgl. des professionellen beruflichen Handelns der pädagogischen Fachkräfte und
behandelten Fragen der eigenen Berufsrolle, der eigenen Gesunderhaltung sowie des adäquaten Konfliktmanagements.
Abbildung 4
Seite 10 von 17
Die folgende Aufzählung gibt eine Übersicht über die Themenbereiche und die Anzahl der Teilnehmer, die in
den Fort- und Weiterbildungen durch den Schulpsychologischen Dienst im Schuljahr 2014/2015 durchgeführt
worden sind:
•
Lehrergesundheit
Zwei pädagogische Tage an zwei Grundschulen (insgesamt 27 Teilnehmer), Fortbildung aller Grundschulleitungen (Lehrergesundheit aus Schulleitungssicht, 50 Teilnehmer) sowie ein Workshop für das
Studienseminar für Lehramtsanwärter (20 Teilnehmer)
•
Gesprächsführung
Eine halbtägige Fortbildung zum Thema "schwierige Elterngespräche führen" (40 Teilnehmer)
•
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
Ein pädagogischer Tag und eine halbtägige Fortbildung an jeweils einer Grundschule, zwei Lehrkräfteberatungen zu diesem Thema (insgesamt 21 Teilnehmer)
•
Krisenprävention
Eine halbtägige schulinterne Fortbildung sowie die Beratung von zwei pädagogischen Fachkräften an
einer anderen Schule zum Thema "Installierung von Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention" (insgesamt 12 Teilnehmer)
•
Prüfungsangst
Ein Workshop am Bildungstag sowie eine Lehrkräfteberatung (insgesamt 15 Teilnehmer)
•
Schulabsentismus
Halbtägige Fortbildung aller Förderschulleitungen und interessierter Hauptschullehrerinnen und -lehrer
(50 Teilnehmer)
•
"Ich packs!" (Motivationsprogramm für Jugendliche)
Halbtägige Fortbildung für Schulsozialarbeiter (12 Teilnehmer)
•
Kollegiale Fallberatung
Insgesamt sechs Termine für 12 Teilnehmer
Das Thema Lehrergesundheit wurde dabei am häufigsten angefragt. Die Unterstützung einzelner Lehrkräfte,
Schulleitungen, pädagogischer Teams und Kollegien bei der Aufrechterhaltung und Förderung ihrer GesundSeite 11 von 17
heit und Arbeitszufriedenheit im Schulalltag gehört zu den Zielsetzungen der Schulpsychologie. Die Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern ist wichtig: Für jede pädagogische Fachkraft persönlich, aber auch für das
gute Gelingen der Schule, denn Lehrkräfte tragen zu einem hohen Maß zum Lernerfolg ihrer Schülerinnen und
Schüler bei.
In den angefragten Fortbildungen wurde gezielt an der Verbesserung von Berufszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Gesundheit gearbeitet, wobei grundsätzlich zwei Bereiche der Einflussnahme unterschieden werden:
•
Verhaltensmanagement, d. h. individuelle, personenbezogene Maßnahmen zur eigenen Gesunderhaltung.
•
Verhältnismanagement, d. h. Ansätze zur Modifizierung und Optimierung gesundheitsförderlicher und
belastungsreduzierender Bedingungen auf der System- und Organisationsebene von Schulen.
4. Sonderaufgaben im Rahmen der Landesvorgaben
Beratungslehrkräfteausbildung
Eine besondere Rolle unter den Fortbildungsangeboten (sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht) nimmt die Beteiligung des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Aachen bei der Ausbildung von
Beratungslehrerinnen und -lehrern ein. Im Auftrag der Bezirksregierung Köln werden nach einem weitgehend
festgelegten Curriculum pro Schuljahr im Durchschnitt 20 Lehrerinnen/Lehrer aller Schulformen (Grundschulen bisher nur im Ausnahmefall) aus der Region Aachen fortgebildet. Die Fortbildung umfasst insgesamt 16
Studientage und wird jeweils von einer Schulpsychologin der Stadt Aachen, einer Schulpsychologin aus der
Städteregion und einer ausgebildeten Beratungslehrerin gestaltet.
Über die Ausbildung hinaus gibt es weitere von den Schulpsychologinnen moderierte Treffen der Beratungslehrkräfte, die dem Austausch und der thematischen Vertiefung dienen.
Die Beratungslehrkräfte haben eine besondere Rolle als Beraterinnen/Berater im System Schule und sind
wichtige Kooperationspartner für die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Qualität in sprachheterogenen Schulen (QuisS)
Ein wichtiges Ziel der Landesregierung lautet: "Kein Kind zurücklassen." Deshalb ist die sprachliche Bildung
an öffentlichen Schulen ein zentrales Thema, das im Regierungsbezirk Köln aktiv unterstützt wird. Das Programm QuisS der Bezirksregierung Köln unterstützt Schulen auf dem Weg zu einer systematischen sprachlichen Förderung und Integration von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache und aus sozial benachteiligten
Schichten.
Die Einrichtung und Begleitung von innerschulischen Steuerungsgruppen kann bei Bedarf durch die Schulpsychologischen Dienste vor Ort durchgeführt werden.
Die Schulpsychologinnen führten zu diesem Zweck Kooperationsgespräche mit dem kommunalen Integrationszentrum und Vorabgespräche zur Projektbegleitung der schulinternen Steuergruppe in einer Schule.
Seite 12 von 17
Darüber hinaus hat der Schulpsychologische Dienst an zwei weiteren Projekten inhaltlich maßgeblich mitgearbeitet bzw. die Konzepte erstellt.
Sonstige Projekte und Aktivitäten
•
Projekt "Runder Tisch gegen Mobbing", in dem gemeinsam mit der Polizei Aachen und der Schulsozialarbeit mit Schülerinnen und Schülern der Aachener Schulen ein Konzept gegen Mobbing in den Schulen
entwickelt wurde. Durch das Projekt wurde eine große Öffentlichkeit erreicht und es soll im nächsten
Schuljahr weitergeführt werden.
•
Aachener Modell zur Förderung von individuellen Begabungen in 28 Grundschulen - fortlaufende Projektbetreuung als Projektmoderator in Kooperation mit Schulleitungen, Schulaufsicht und der Bürgerstiftung
der Sparkasse Aachen.
5. Kooperation und Vernetzung
Schulpsychologische Fragestellungen erfordern durch ihre Vielfältigkeit und Komplexität die Zusammenarbeit
mit anderen Unterstützungssystemen. Dies bedeutet für die schulpsychologischen Beratungszentren mit verschiedenen Kooperationspartnern wie z. B. Fachkräften aus den Bereichen Sonderpädagogik, Jugendhilfe,
Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Polizei sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen
und Therapeuten eng zusammenzuarbeiten. Mit vielen Institutionen findet ein regelmäßiger Austausch und
eine regelmäßige fachliche Zusammenarbeit statt, mit anderen wird fallbezogen oder projektbezogen kooperiert. Die folgende Auflistung soll einen Überblick vermitteln, mit welchen Institutionen im Schuljahr 2014/2015
intensiv zusammengearbeitet worden ist (Kooperationsgespräche, gemeinsame Beratungsgespräche, Fortbildungsveranstaltungen, gemeinsame Projekte):
Aus dem Bereich der Jugendhilfe
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•
Schulsozialarbeit der Stadt Aachen
Sozialraumteams der Stadt Aachen
Caritas Familienberatungsstelle Aachen
Evangelische Beratungsstelle Aachen, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.
Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Aachen e. V.
Jugendberufshilfe
Café Zuflucht
Sozialdienst Kath. Frauen
Integrationsdienst Caritas
Aus dem Bereich der Städteregion und dem Umkreis
•
•
•
Schulaufsicht der Städteregion Aachen
Bildungsbüro der Städteregion Aachen
Schulpsychologische Beratungsstellen in der Umgebung: Städteregion Aachen, Heinsberg, Düren, EusSeite 13 von 17
•
kirchen
Inklusionsbeauftragte der Städteregion
Aus dem Bereich der Gesundheitshilfe
•
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•
•
•
Kinderärzte, Psychotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten
Gesundheitsamt der Städteregion Aachen
Sozialpädiatrisches Zentrum
Klinische Sozialarbeit RWTH Aachen
ADHS Deutschland e. V.
Weitere Kooperationspartner
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Kommissariat Vorbeugung der Polizei Aachen
Bürgerstiftung der Sparkasse Aachen
Euregionales Krisenmanagement
RWTH Aachen
Kommunales Integrationszentrum
"Zukunft durch Innovation" (zdi) Netzwerk Aachen
Fachstelle sexualisierte Gewalt
Kompetenzteam Aachen
Frauennotruf Aachen
Donum Vitae Aachen
Vinzenz-Heim Aachen
Bundesagentur für Arbeit Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen
Handwerkskammer Aachen
Mit den oben genannten Kooperationspartnern wird in unterschiedlichen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen
strukturiert an verschiedenen schulbezogenen Themen gearbeitet:
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Arbeitskreis Schulentwicklung (Frau Gabriele Roentgen, Bildungsbüro Aachen)
Arbeitskreis Inklusion (Bildungsbüro Aachen)
Übergangsmanagement: Arbeitskreis ElPri und PriSe (Frau Ines Dziwisch, Bildungsbüro Aachen)
Arbeitskreis Mint Förderung (Frau Nadejda Pondeva, Bildungsbüro Aachen)
Arbeitskreis Eskorte (Frau Bruni Lienemann, Pro Familia Aachen)
ADHS Netzwerk (Frau Herta Bürschgens, ADHS Deutschland e. V.)
Runder Tisch Inklusion (Stadt Aachen)
Arbeitsgruppe Schulpsychologische Krisenintervention (Bezirksregierung Köln, Sprecherin Hannah Jansen, Rhein-Erft-Kreis)
Dienstbesprechungen der Landesschulpsychologen (Frau Dr. Heidi Scheffel, Herr Peter Bunse, Bezirksregierung Köln)
Arbeitskreis Inklusion und Schulpsychologie (Bezirksregierung Köln)
Leitungsbesprechung (Frau Dr. Heidi Scheffel, Herr Peter Bunse, Bezirksregierung Köln)
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•
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•
Netzwerktreffen Schulpsychologische Leitungskräfte (Städtetag NRW)
Aachener Bündnis für Flüchtlinge, Arbeitsgruppe II Bildung und Sprache (Frau Sevim Dogan, Kommunales Integrationszentrum Aachen)
Aachener Bündnis für Flüchtlinge, Arbeitsgruppe III Gesundheit, Psychosoziale Notfallversorgung, Traumaberatung, Traumabetreuung und Sprachmittlung (Herr K. Paul, Bundespolizeiinspektion Aachen, Herr
Michael Simons, Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters,
Frau Claudia Radermacher-Lamberty, Caritas Familienberatung Aachen, Frau Petra WeirauchSchmachtenberg, Psychologie und Gesundheit e. V.)
Kooperation mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Städteregion zur Überarbeitung des gemeinsamen Krisenkonzepts (Frau Dr. Marie-Luise Maschmeier)
Kooperationsgespräche mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Städteregion und dem Schulpsychologischen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zum Thema Schnittstellen im Bereich der Krisenintervision
6. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Schulpsychologische Arbeit orientiert sich an Qualitätsstandards, wie professionelles Handeln nach dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft, regelmäßige Fortbildung, Reflexion des eigenen beruflichen
Handelns sowie die Arbeit im Team.
Interne Qualitätssicherung
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Wöchentliche Fall- und Teambesprechungen
Hospitation und Intervision innerhalb des Teams
Halbjährliche Mitarbeitergespräche
Zielvereinbarungen zu Beginn des Schuljahres/-halbjahres im Team
Teamentwicklung durch das Personalamt der Stadt Aachen, zwei Termine
Alle Mitarbeiter besuchen regelmäßig überregionale kollegiale Intervisionsgruppen
Nach Bedarf werden externe Supervisionsangebote genutzt
Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen
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Diagnostikforum (Frau Horst)
Supervisionsausbildung (Frau Wiese)
Hypnosystemische Fachtagung (Frau Wiese)
Netzwerktage Krise (Frau Wiese)
Fortbildung "Trauma" (Frau Wiese)
Fortbildung "Neue Autorität in Schule" (Frau Völker)
Planungstagung Beratungslehrkräfteausbildung (Frau Völker)
Ziel ist es, innerhalb des Teams ein gleich hohes Niveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden interne
Fachtage bzw. Teamsitzungen dafür genutzt, alle Kolleginnen auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen.
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Interne Fachtage
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Fachtag Prüfungsangst und "ich packs", August 2014
Fachtag Konzeptarbeit, "Autismus und Inklusion", neue Testverfahren und neue Forschungsergebnisse,
Februar 2015
Fachtag Krisenintervention und Trauma Bewältigung, Mai 2015
7. Fazit und Ausblick
Im Schuljahr 2014/2015 wurde das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Schulpsychologischen Dienstes intensiv in Anspruch genommen. Im Bereich der Einzelfallberatung wurden mehr Jungen als Mädchen
angemeldet, meist aus Grundschulen. Allgemeine Lernschwierigkeiten oder Teilleistungsschwäche (LeseRechtschreib- und Rechenschwierigkeiten) waren ein häufiger Beratungsgrund, ebenso jedoch auch emotionale und soziale Auffälligkeiten.
Wie in den Vorjahren wurden Fortbildungen, Supervisions- und Coachingangebote sowie Teamentwicklungsangebote intensiv durch pädagogisches Personal an Schulen nachgefragt. Schulen benötigten über die Unterstützung im Bereich der schulpsychologischen Einzelfallberatung und Systemberatung hinaus zunehmen Hilfeleistungen bei der Gewaltprävention und bei der Krisenintervention.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 784 Personen beraten.
Die Tatsache, dass schulische Inklusion überall zur schulischen Realität geworden ist, stellt alle Beteiligten Schülerinnen und Schüler, pädagogische Fachkräfte, Schulleitungen sowie Eltern - vor neue Herausforderungen. Die festgestellte verstärkte Nachfrage von Schulen macht deutlich, dass hier von Seiten der Lehrkräfte
und Schulleitungen ein erhöhter Bedarf nach Schulentwicklungsangeboten und -maßnahmen gegeben ist.
Somit werden auch zukünftig die Aufgabenstellung der Schulentwicklung sowie die Unterstützungsangebote
zur Förderung der Lehrergesundheit einer der Arbeitsschwerpunkte des Dienstes sein.
Vor diesem Hintergrund werden derzeit spezielle Unterstützungsleistungen, insbesondere auch für die Gymnasien entwickelt (Einführung von Präsenszeiten), die sich künftig verstärkt auch mit Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung beschäftigen. Nach Fertigstellung
der Konzeption soll diese in die Abstimmung mit allen Beteiligten und in die Erprobungsphase gehen.
Die Erfahrungen mit dem vor acht Jahren entwickelten Konzept haben gezeigt, dass eine Modifikation dahingehend angezeigt ist, das Profil der Einzelfallbearbeitung noch mehr zu schärfen und den möglichst in jeder
Hinsicht barrierefreien Zugang insbesondere für Schülerinnen und Schüler noch optimaler zu gestalten.
In der Umgangsweise des Dienstes mit dem Themenfeld Lese- und Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie
besteht die Absicht, die präventiven Angebote zur Wahrnehmungsschärfung bei den Lehrerinnen und Lehrern
auszubauen und die gute Kooperation mit dem Bereich Eingliederungshilfe zu vertiefen. Dort, wo es erforderlich ist, werden mit den Kindern und Jugendlichen entsprechende Testungen durchgeführt mit dem Ziel der
differenzierten Diagnosestellung.
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Durch das Ausscheiden einer jahrzehntelang erfahrenen Schulpsychologin nach Erreichen der Altersgrenze
und der damit verbundenen sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre kann es möglicherweise zu etwas längeren "Wartezeiten" kommen. Das Team ist sehr darum bemüht, je nach Dringlichkeit alle Anfragen möglichst
zeitnah zu bearbeiten.
Um Kinder, Jugendlichen und Eltern bei Problemen die gesamte Palette der Hilfsangebote nutzbar und transparent zu machen wird es auch in der Zukunft darum gehen, die Kooperation mit den Erziehungsberatungsstellen, den Familienbildnern, den Familienzentren und vielen anderen Akteuren zu vertiefen.
Ein weiteres Thema, das in der Zukunft in der Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes eine große Rolle
spielen wird, ist die Zuwanderung. Mit der Zunahme der sogenannten "Seiteneinsteiger" (unterjährig zugewanderte Kinder und Jugendliche) in den Schulen ist auch zwangsweise die gesamte Flüchtlingsthematik in
den Schulen virulent.
Insbesondere unbegleitet minderjährige Flüchtlinge sind in ihrer gesamten Lebenssituation naturgemäß erheblich belastet, was sich im Alltag und dem Lernvermögen ebenfalls niederschlägt.
Danach wird sich auch das Beratungsangebot des Schulpsychologischen Dienstes künftig mit ausrichten. Das
Angebot wird sowohl die Beratung im Einzelfall als auch die Beratung von pädagogischen Fachkräften im
Rahmen von Supervision, kollegialen Fallberatungen und Lehrkräftefortbildungen umfassen.
Anlagen
Erlass des Schulministeriums
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Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
MSW des Landes Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf
Auskunft erteilt:
Dr. Norbert Reichel
An die
Bezirksregierungen
Arnsberg, Detmold, Düsseldorf,
Köln und Münster
Durchwahl 0211 5867- 3398
Fax
0211 5867- 3220
norbert.reichel@msw.nrw.de
Aktenzeichen:
515 6.08.01.17 - 37334
⎯
An den
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Postfach 51 06 20
(bei Antwort bitte angeben)
Datum:
50942 Köln
An den
Nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund
Postfach 10 39 52
⎯
40030 Düsseldorf
8. Januar 2007
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon
0211 5867-40
Fax
0211 5867-3220
poststelle@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de
An den
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Liliencronstr. 14
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-Bahnen S 8, S 11, S 28
(Völklinger Straße)
40472 Düsseldorf
Rheinbahn Linien 704, 709
(Georg-Schulhoff-Platz)
Rheinbahn Linie 708
⎯
(Wupperstraße)
Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
1. Einstellungsvoraussetzungen
Die Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes ist eine Laufbahn
besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes im Sinne des § 42 Abs.
1 Laufbahnverordnung – LVO und Nr. 1.6 der Anlage 3 zur LVO. Es
handelt sich hierbei um eine gemeinsame Laufbahn im Landesdienst
und im Dienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Zugangs-
voraussetzungen für diese Laufbahn sind ein an einer Universität mit
der Diplom-Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes
Studium der Psychologie und ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst
geeignet eingestuftes Studium an einer Fachhochschule.
2. Aufgaben der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer
sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung
ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen und
Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit
den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit
ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen.
Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen
Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:
•
Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und
Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung
von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen
sowie zu besonderen Begabungen;
•
intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des
allgemeinen Schullebens;
•
Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung
und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern;
•
Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und
Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie – wenn erforderlich – zur Intervention auf der Grundlage
psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schülerinnen und Schüler nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen, so weit geboten und möglich gemeinsam mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften
und den Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne
des SGB VIII;
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•
Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung,
Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;
•
Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen
Problemstellungen;
•
Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl.
"Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule"
(BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;
•
Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und
Förderung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung
sowie Initiierung und ggf. auch Koordination von mit diesen Diensten
abgestimmten Hilfeleistungen.
3. Organisation; Zusammenarbeit von Schulträger und Schulaufsicht; Dienst- und Fachaufsicht
Der Einsatz und die örtliche Anbindung von Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen im Landesdienst sind so vorzunehmen, dass auf der
einen Seite ihre im Grundsatz flexible Einsetzbarkeit in allen Schulen,
auf der anderen Seite ihr gezielter Einsatz in Schulen mit besonderen
Problemlagen gewährleistet werden können.
Der Einsatz in Schulen erfolgt jeweils für einen begrenzten Zeitraum
und jeweils mit einem Teil der Arbeitszeit, sodass die Unterstützung
anderer Schulen jederzeit möglich ist und auf ad hoc auftretende Bedarfe reagiert werden kann. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollen ihre Angebote in der Regel mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit an
Schulen durchführen.
Der Einsatz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Landesdienst wird über ein örtliches Einsatzmanagement gesteuert. Die
Steuerung des Einsatzmanagements erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen nach Möglichkeit über örtlich abzuschließende
Vereinbarungen zwischen Schulaufsichtsbehörde, Schulträger und
dienstvorgesetzter Stelle unter Einbeziehung schulpsychologischer
Fachkompetenz. Ziel ist es, dass die örtlichen Vereinbarungen zu einem gemeinsamen und abgestimmten Einsatzmanagement führen so-
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wie dass Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst
und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort
intensiv miteinander kooperieren.
Die Dienst- und Fachaufsicht über Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst liegt bei der oberen Schulaufsichtsbehörde.
4. Eingruppierung bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis
Die Beschäftigung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im
Landesdienst erfolgt ab dem 01.11.2006 auf der Grundlage des TV-L.
Bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung finden die bisherigen
Eingruppierungsvorschriften (hier: Vergütungsgruppe II a Anlage 1 a
BAT) Anwendung. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zur Entgeltgruppe des TV-L. Die Eingruppierung bzw. Zuordnung zur Entgeltgruppe hat jedoch einen vorläufigen Charakter und begründet weder
Besitzstände noch Vertrauensschutz.
5. Schlussvorschriften
Dieser Runderlass tritt sofort in Kraft. Der Runderlass vom 24. Mai 1984
wird aufgehoben. Die Veröffentlichung in den amtlichen Schulblättern
der Bezirksregierungen ist nicht zugelassen.
In Vertretung
Günter Winands
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