Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161657.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0225/WP17
öffentlich
06.04.2016
45/100.010
Neuerrichtung einer Grundschule oder einer Primusschule im
Bereich Kronenberg
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.04.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/4
Keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 08.09.2010 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen die GGS Kronenberg
zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen. Weiterhin hat der Rat der Stadt mit Datum vom 08.12.2010
die auslaufende Schließung der GHS Kronenberg beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse
liegen als Anlage bei. Der Schulbetrieb der GGS Kronenberg endete mit Ablauf des Schuljahres
2012/2013. An der reformpädagogischen Schule im Dreiländereck (vormals GHS Kronenberg) werden
aktuell noch 159 Schüler in acht Klassen, davon sechs Internationale Förderklassen, unterrichtet. Der
Schulbetrieb endet mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016.
Mit Ratsantrag vom 12.01.2016 beantrage die Fraktion Die Linke die erneute Errichtung einer
Grundschule, bzw. die Errichtung einer PRIMUS-Schule, die die Klassen 1 bis 10 umfasst.
Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG NRW, müssen Grundschulen bei ihrer Errichtung mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang haben, im Abs. 1 der genannten Vorschrift ist geregelt, dass 28
Schülerinnen und Schüler als Klasse für eine Grundschule gelten. Somit müssten mindestens 56
Kinder für eine neu einzurichtende Grundschule angemeldet werden. Eine Analyse der im Bereich
Kronenberg für die Folgejahre einschulungsrelevanten Altersgruppe bis zum Schuljahr 2021/2022
zeigt, dass sich die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder zwischen minimal 31 und maximal 37
bewegen wird. Die Erforderliche Zahl zur Errichtung einer Grundschule wird somit nicht erreicht.
Weiterhin wird die Errichtung einer Primusschule beantragt. Laut Artikel 2 Absatz 2 des 6.
Schulrechtsänderungsgesetzes könnte die PRIMUS-Schule im Rahmen eines 10 jährigen
Schulversuches beginnend ab dem Schuljahr 2013/2014 oder 2014/2015 eingerichtet werden. Die
PRIMUS-Schule ist eine Schule eigener Schulform der Primarstufe und der Sekundarstufe I, ggf. auch
der Sekundarstufe II. Sie umfasst in jedem Fall die Jahrgänge 1-10.
Nach den Eckpunkten zum Schulversuch PRIMUS, die der Vorlage beiliegen, sind für den Start einer
PRIMUS-Schule 3 Parallelklassen á 25 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang vorgesehen. Nur
ausnahmsweise ist ein Start mit 2 Parallelklassen möglich. Eine PRIMUS-Schule entsteht durch die
Einbringung einer oder mehrerer Grundschulen und einer oder mehrerer Schulen der Sekundarstufe I,
der Erweiterung bestehender Grundschulen um die Sekundarstufe I oder der Erweiterung
bestehender Schulen mit Sekundarstufe I um die Primarstufe. Wie bereits zum Thema Errichtung
einer Grundschule im Bereich Kronenberg ausgeführt, wird die erforderliche Zahl von 75 Schülerinnen
und Schüler für die Errichtung einer PRIMUS-Schule weder im zurückliegendem Zeitraum noch
mittelfristig bis zum Schuljahr 2021/22 erreicht werden.
Da es sich bei der PRIMUS-Schule um einen Schulversuch handelt wurde seitens des Ministeriums
der Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme auf die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 festgelegt, der
Zeitraum wurde mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetzes nochmals um das Schuljahr 2015/2016
erweitert.
Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/4
Ein Antrag auf Beteiligung an dem Schulversuch für das Schuljahr 2015/2016 konnte mit Inkrafttreten
des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes ab dem 10.04.2014 gestellt werden.
Eine Teilnahme zum neuen Schuljahr 2016/2017 ist nicht mehr möglich. Auf die beiliegende
Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wird verwiesen.
Aus vorgenannten Ausführungen ergibt sich, dass weder die Errichtung einer Grundschule noch die
Errichtung einer PRIMUS-Schule aufgrund der gesetzlichen Vorgaben realisiert werden kann.
Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom 16.03.2016 die Verwaltung beauftragt, mit
der Internationalen Friedenschule Köln einen Vertrag über die Anmietung des Gebäudeteils 04 des
Standortes Kronenberg zu schließen. Die Vertragsverhandlungen laufen derzeit. Die Dauer der
Vermietung soll drei Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 betragen und zunächst bis
zum 31.07.2019 befristet werden.
Wie dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen ist, ist der Standort zukünftig mit der Unterbringung
von Flüchtlingen, der Friedensschule und der Auslagerung der Kindertagesstätte ausgelastet, sodass
aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die weitere Entwicklung des Standortes sollte jedoch im
Rahmen des Quartiersmanagements begleitet werden. In diesem Rahmen könnte dann zu gegebener
Zeit eine Fachveranstaltung mit allen relevanten Akteuren organisiert werden.
Der Ratsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 12.01.2016 und der Tagesordnungsantrag der Fraktion
„Die Linke“ vom 01.03.2016 sind somit abschließend beantwortet.
Anlage/n:
-
Schließungsbeschlüsse Grundschule und Hauptschule Kronenberg
-
Entwicklungsübersicht schulpflichtige Kinder der 1. Klasse bis Schuljahr 2021/2022
-
Eckpunkte Schulversuch PRIMUS
-
Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW
-
Lageplan Kronenberg
-
Ratsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 12.01.2016
-
Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 01.03.2016
Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 4/4
Einschulungsrelevante Altersgruppe (schulpflichtige Kinder)
60
52
50
42
41
40
37
37
34
31
29
32
31
30
20
10
0
Kinder im LB 2019/2020
Kinder im LB 2018/2019
Kinder im LB 2017/2018
Kinder im LB 2016/2017
Kinder im LB 2015/2016
Kinder im LB 2014/2015
Kinder im LB 2013/2014
Kinder im LB 2012/2013
Kinder im LB 2011/2012
Kinder im LB 2010/2011
Lebensraum
Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB
2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020
171 30 32 44 26 35 27 32 29 23 25
172 7 9 8 5 7 2 2 8 9 6
Kronenberg Gesamt 37 41 52 31 42 29 34 37 32 31
Schulplichtige Kinder im Bereich Kronenberg nach Einschulungsjahrgängen,
dieser entspricht den Lebensräumen 171 und 172
Stand: 31.12.2013
Schülerzahlen_Kronenberg_2014
(24.03.2016) Bernd Schröder - WG: Schulversuch Primusschule
Von:
An:
CC:
Datum:
Betreff:
"Krueger-Heiringhoff, Oliver" <Oliver.Krueger-Heiringhoff@msw.nrw.de>
"Bernd.Schroeder@mail.aachen.de" <Bernd.Schroeder@mail.aachen.de>
"Michaelis, Rainer" <Rainer.Michaelis@msw.nrw.de>, Düllgen, Ilona<Ilona....
3/2/2016 11:09
WG: Schulversuch Primusschule
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.03.2016 an Herrn Michaelis, der mich darum gebeten hat, Ihnen
zu antworten.
Die Möglichkeit zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS ist in §§ 25, 78-81 SchulG in Verbindung
mit Art. 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober.2011 und § 132b des 10.
Schulrechtsänderungsgesetzes vom 09. April 2014 geregelt. Die Teilnahme an einem Schulversuch
liegt - wie die Errichtung von Schulen im Regelsystem auch - in der Verantwortung des Schulträgers.
Die Frist der im 10. Schulrechtsänderungsgesetz ermöglichten erneuten Antragstellung mit Beginn
des Schulbetriebs zum Schuljahr 2015/2016 ist bereits verstrichen, so dass ohne Gesetzesänderung
keine weitere Antragstellung im Rahmen des Schulversuchs möglich ist. Eine politische Initiative, die
in diese Richtung zielt, ist nicht zu erwarten. Gleiches gilt auch für den zweiten strukturellen
Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule".
Dem Schulträger steht zur ggf. gewünschten Beratung hinsichtlich der weiteren regionalen
Schulentwicklung die Bezirksregierung in Köln zur Verfügung.
Es tut mir Leid, Ihnen in der Frage der Teilnahme am Schulversuch PRIMUS keine konkreteren
Perspektiven aufzeigen zu können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Oliver Krüger-Heiringhoff
--------------------------------------------------------Dr. Oliver Krüger-Heiringhoff
pädagogischer Mitarbeiter
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Referat 524
Gesamtschule, Laborschule, Schulsozialarbeit, Sekundarschule
Völklinger Straße 49
D-40221 Düsseldorf
Telefon: 0211-5867-3881
Telefax: 0211-5867-3225
mailto:oliver.krueger-heiringhoff@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de
*** Bitte beachten Sie: Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie mich
bitte umgehend. Eine Weiterverbreitung, das Kopieren oder Speichern der Nachricht einschließlich
der beigefügten Unterlagen ist Ihnen nicht gestattet. ***
-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Bernd Schröder [mailto:Bernd.Schroeder@mail.aachen.de]
Gesendet: Dienstag, 1. März 2016 14:23
An: Michaelis, Rainer
Cc: Andre Kaldenbach
Betreff: Schulversuch Primusschule
Sehr geehrter Herr Michaelis,
Seite 1
(24.03.2016) Bernd Schröder - WG: Schulversuch Primusschule
im Zusammenhang mit einem Ratsantrag der Fraktion Die Linke im Aachener Stadtrat wurde die
Einrichtung einer Primusschule zum Schuljahr
2016/2017 beantragt.
Nach Durchsicht der auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichen Rahmenbedingungen
komme ich zu dem Schluß, dass ein Teilnahme an dem Schulversuch zum geplanten Zeitpunkt
überhaupt nicht mehr möglich ist, da die Anträge zur Teilnahme für die Schuljahre
2013/2014 oder 2014/2015 gestellt werden mussten.
Für ein Stellungnahme aus Ihrer Sicht wäre ich dankbar.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernd Schröder
Stadt Aachen
Fachbereich Kinder Jugend und Schule
FB 45/100.101
Tel. 0241 432 45 104
Seite 2
Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen
Frau Maria Keller
Herr Bernd Krott
– per E-Mail –
Aachen, 1. März 2016
Antrag zur Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Kinder- und Jugendausschuss
und Schulausschuss am 17.3.2016: Fachveranstaltung (Workshop) zur Erarbeitung von
Perspektiven für den Schulstandort Kronenberg
Sehr geehrte Frau Keller, sehr geehrter Herr Krott,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Kinderund Jugendausschuss und Schulausschuss am 17. März 2016:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachveranstaltung (Workshop) zur Erarbeitung
von Perspektiven für den Schulstandort Kronenberg durchzuführen. Hierzu sind alle
beteiligten Akteurinnen und Akteure des Wohngebiets, der Politik und der Verwaltung
einzuladen.
Begründung
Die Reformpädagogische Sekundarschule (RSD) läuft zum Ende des Schuljahres 2015/16 aus.
Es gibt Überlegungen, die dann leere Schule temporär zur Unterbringung von in Aachen schutzsuchenden Menschen vorzuhalten, was wir ausdrücklich begrüßen und unterstützen.
Wir beantragen zeitnah eine Fachveranstaltung, im Sinne eines Workshops durchzuführen, die
über Perspektiven der städtischen Schulgebäude und des Schulgeländes berät. Hierzu sollten
Akteurinnen und Akteure des Stadtgebietes, wie Schule, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentrum, Kirchen, Stadtteilkonferenz, Politik und beteiligte Fachbereiche der Verwaltung (FB 45,
FB 50, E 26, etc.) eingeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Deumens
Georg Biesing
Michael Bredohl
Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen
Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de