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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
161657.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:54

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0225/WP17 öffentlich 06.04.2016 45/100.010 Neuerrichtung einer Grundschule oder einer Primusschule im Bereich Kronenberg Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.04.2016 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/4 Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Mit Ratsbeschluss vom 08.09.2010 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen die GGS Kronenberg zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen. Weiterhin hat der Rat der Stadt mit Datum vom 08.12.2010 die auslaufende Schließung der GHS Kronenberg beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse liegen als Anlage bei. Der Schulbetrieb der GGS Kronenberg endete mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013. An der reformpädagogischen Schule im Dreiländereck (vormals GHS Kronenberg) werden aktuell noch 159 Schüler in acht Klassen, davon sechs Internationale Förderklassen, unterrichtet. Der Schulbetrieb endet mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016. Mit Ratsantrag vom 12.01.2016 beantrage die Fraktion Die Linke die erneute Errichtung einer Grundschule, bzw. die Errichtung einer PRIMUS-Schule, die die Klassen 1 bis 10 umfasst. Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG NRW, müssen Grundschulen bei ihrer Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, im Abs. 1 der genannten Vorschrift ist geregelt, dass 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse für eine Grundschule gelten. Somit müssten mindestens 56 Kinder für eine neu einzurichtende Grundschule angemeldet werden. Eine Analyse der im Bereich Kronenberg für die Folgejahre einschulungsrelevanten Altersgruppe bis zum Schuljahr 2021/2022 zeigt, dass sich die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder zwischen minimal 31 und maximal 37 bewegen wird. Die Erforderliche Zahl zur Errichtung einer Grundschule wird somit nicht erreicht. Weiterhin wird die Errichtung einer Primusschule beantragt. Laut Artikel 2 Absatz 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes könnte die PRIMUS-Schule im Rahmen eines 10 jährigen Schulversuches beginnend ab dem Schuljahr 2013/2014 oder 2014/2015 eingerichtet werden. Die PRIMUS-Schule ist eine Schule eigener Schulform der Primarstufe und der Sekundarstufe I, ggf. auch der Sekundarstufe II. Sie umfasst in jedem Fall die Jahrgänge 1-10. Nach den Eckpunkten zum Schulversuch PRIMUS, die der Vorlage beiliegen, sind für den Start einer PRIMUS-Schule 3 Parallelklassen á 25 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang vorgesehen. Nur ausnahmsweise ist ein Start mit 2 Parallelklassen möglich. Eine PRIMUS-Schule entsteht durch die Einbringung einer oder mehrerer Grundschulen und einer oder mehrerer Schulen der Sekundarstufe I, der Erweiterung bestehender Grundschulen um die Sekundarstufe I oder der Erweiterung bestehender Schulen mit Sekundarstufe I um die Primarstufe. Wie bereits zum Thema Errichtung einer Grundschule im Bereich Kronenberg ausgeführt, wird die erforderliche Zahl von 75 Schülerinnen und Schüler für die Errichtung einer PRIMUS-Schule weder im zurückliegendem Zeitraum noch mittelfristig bis zum Schuljahr 2021/22 erreicht werden. Da es sich bei der PRIMUS-Schule um einen Schulversuch handelt wurde seitens des Ministeriums der Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme auf die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 festgelegt, der Zeitraum wurde mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetzes nochmals um das Schuljahr 2015/2016 erweitert. Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/4 Ein Antrag auf Beteiligung an dem Schulversuch für das Schuljahr 2015/2016 konnte mit Inkrafttreten des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes ab dem 10.04.2014 gestellt werden. Eine Teilnahme zum neuen Schuljahr 2016/2017 ist nicht mehr möglich. Auf die beiliegende Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wird verwiesen. Aus vorgenannten Ausführungen ergibt sich, dass weder die Errichtung einer Grundschule noch die Errichtung einer PRIMUS-Schule aufgrund der gesetzlichen Vorgaben realisiert werden kann. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom 16.03.2016 die Verwaltung beauftragt, mit der Internationalen Friedenschule Köln einen Vertrag über die Anmietung des Gebäudeteils 04 des Standortes Kronenberg zu schließen. Die Vertragsverhandlungen laufen derzeit. Die Dauer der Vermietung soll drei Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 betragen und zunächst bis zum 31.07.2019 befristet werden. Wie dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen ist, ist der Standort zukünftig mit der Unterbringung von Flüchtlingen, der Friedensschule und der Auslagerung der Kindertagesstätte ausgelastet, sodass aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die weitere Entwicklung des Standortes sollte jedoch im Rahmen des Quartiersmanagements begleitet werden. In diesem Rahmen könnte dann zu gegebener Zeit eine Fachveranstaltung mit allen relevanten Akteuren organisiert werden. Der Ratsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 12.01.2016 und der Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 01.03.2016 sind somit abschließend beantwortet. Anlage/n: - Schließungsbeschlüsse Grundschule und Hauptschule Kronenberg - Entwicklungsübersicht schulpflichtige Kinder der 1. Klasse bis Schuljahr 2021/2022 - Eckpunkte Schulversuch PRIMUS - Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW - Lageplan Kronenberg - Ratsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 12.01.2016 - Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 01.03.2016 Vorlage FB 45/0225/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/4 Einschulungsrelevante Altersgruppe (schulpflichtige Kinder) 60 52 50 42 41 40 37 37 34 31 29 32 31 30 20 10 0 Kinder im LB 2019/2020 Kinder im LB 2018/2019 Kinder im LB 2017/2018 Kinder im LB 2016/2017 Kinder im LB 2015/2016 Kinder im LB 2014/2015 Kinder im LB 2013/2014 Kinder im LB 2012/2013 Kinder im LB 2011/2012 Kinder im LB 2010/2011 Lebensraum Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB Kinder im LB 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 171 30 32 44 26 35 27 32 29 23 25 172 7 9 8 5 7 2 2 8 9 6 Kronenberg Gesamt 37 41 52 31 42 29 34 37 32 31 Schulplichtige Kinder im Bereich Kronenberg nach Einschulungsjahrgängen, dieser entspricht den Lebensräumen 171 und 172 Stand: 31.12.2013 Schülerzahlen_Kronenberg_2014 (24.03.2016) Bernd Schröder - WG: Schulversuch Primusschule Von: An: CC: Datum: Betreff: "Krueger-Heiringhoff, Oliver" <Oliver.Krueger-Heiringhoff@msw.nrw.de> "Bernd.Schroeder@mail.aachen.de" <Bernd.Schroeder@mail.aachen.de> "Michaelis, Rainer" <Rainer.Michaelis@msw.nrw.de>, Düllgen, Ilona<Ilona.... 3/2/2016 11:09 WG: Schulversuch Primusschule Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.03.2016 an Herrn Michaelis, der mich darum gebeten hat, Ihnen zu antworten. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS ist in §§ 25, 78-81 SchulG in Verbindung mit Art. 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober.2011 und § 132b des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 09. April 2014 geregelt. Die Teilnahme an einem Schulversuch liegt - wie die Errichtung von Schulen im Regelsystem auch - in der Verantwortung des Schulträgers. Die Frist der im 10. Schulrechtsänderungsgesetz ermöglichten erneuten Antragstellung mit Beginn des Schulbetriebs zum Schuljahr 2015/2016 ist bereits verstrichen, so dass ohne Gesetzesänderung keine weitere Antragstellung im Rahmen des Schulversuchs möglich ist. Eine politische Initiative, die in diese Richtung zielt, ist nicht zu erwarten. Gleiches gilt auch für den zweiten strukturellen Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule". Dem Schulträger steht zur ggf. gewünschten Beratung hinsichtlich der weiteren regionalen Schulentwicklung die Bezirksregierung in Köln zur Verfügung. Es tut mir Leid, Ihnen in der Frage der Teilnahme am Schulversuch PRIMUS keine konkreteren Perspektiven aufzeigen zu können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Oliver Krüger-Heiringhoff --------------------------------------------------------Dr. Oliver Krüger-Heiringhoff pädagogischer Mitarbeiter Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Referat 524 Gesamtschule, Laborschule, Schulsozialarbeit, Sekundarschule Völklinger Straße 49 D-40221 Düsseldorf Telefon: 0211-5867-3881 Telefax: 0211-5867-3225 mailto:oliver.krueger-heiringhoff@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de *** Bitte beachten Sie: Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend. Eine Weiterverbreitung, das Kopieren oder Speichern der Nachricht einschließlich der beigefügten Unterlagen ist Ihnen nicht gestattet. *** -----Ursprüngliche Nachricht----Von: Bernd Schröder [mailto:Bernd.Schroeder@mail.aachen.de] Gesendet: Dienstag, 1. März 2016 14:23 An: Michaelis, Rainer Cc: Andre Kaldenbach Betreff: Schulversuch Primusschule Sehr geehrter Herr Michaelis, Seite 1 (24.03.2016) Bernd Schröder - WG: Schulversuch Primusschule im Zusammenhang mit einem Ratsantrag der Fraktion Die Linke im Aachener Stadtrat wurde die Einrichtung einer Primusschule zum Schuljahr 2016/2017 beantragt. Nach Durchsicht der auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichen Rahmenbedingungen komme ich zu dem Schluß, dass ein Teilnahme an dem Schulversuch zum geplanten Zeitpunkt überhaupt nicht mehr möglich ist, da die Anträge zur Teilnahme für die Schuljahre 2013/2014 oder 2014/2015 gestellt werden mussten. Für ein Stellungnahme aus Ihrer Sicht wäre ich dankbar. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernd Schröder Stadt Aachen Fachbereich Kinder Jugend und Schule FB 45/100.101 Tel. 0241 432 45 104 Seite 2 Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen Frau Maria Keller Herr Bernd Krott – per E-Mail – Aachen, 1. März 2016 Antrag zur Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss am 17.3.2016: Fachveranstaltung (Workshop) zur Erarbeitung von Perspektiven für den Schulstandort Kronenberg Sehr geehrte Frau Keller, sehr geehrter Herr Krott, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Kinderund Jugendausschuss und Schulausschuss am 17. März 2016: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachveranstaltung (Workshop) zur Erarbeitung von Perspektiven für den Schulstandort Kronenberg durchzuführen. Hierzu sind alle beteiligten Akteurinnen und Akteure des Wohngebiets, der Politik und der Verwaltung einzuladen. Begründung Die Reformpädagogische Sekundarschule (RSD) läuft zum Ende des Schuljahres 2015/16 aus. Es gibt Überlegungen, die dann leere Schule temporär zur Unterbringung von in Aachen schutzsuchenden Menschen vorzuhalten, was wir ausdrücklich begrüßen und unterstützen. Wir beantragen zeitnah eine Fachveranstaltung, im Sinne eines Workshops durchzuführen, die über Perspektiven der städtischen Schulgebäude und des Schulgeländes berät. Hierzu sollten Akteurinnen und Akteure des Stadtgebietes, wie Schule, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentrum, Kirchen, Stadtteilkonferenz, Politik und beteiligte Fachbereiche der Verwaltung (FB 45, FB 50, E 26, etc.) eingeladen werden. Mit freundlichen Grüßen Leo Deumens Georg Biesing Michael Bredohl Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de