Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160139.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0137/WP17
öffentlich
14.03.2016
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.04.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0137/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage von Ratsfrau Göddenhenrich, GRÜNE, vom 22.02.2016
zu Gülleimporten aus den Niederlanden und Belgien
Die umweltpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit Datum vom 22.02.2016
eine Ratsanfrage zu Gülleimporten aus den Niederlanden und Belgien gestellt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Überschrift und der einleitende Text kaum im Zusammenhang mit den
aufgeführten Fragestellungen steht.
Es wurde um Beantwortung von folgenden Fragen gebeten:
1. Gibt es in der Stadtverwaltung Informationen darüber, in welchen Mengen Gülle (Liter/ha) auf Äcker
im Stadtgebiet aufgetragen werden.
Antwort: Hierzu liegen der Stadt Aachen keine Informationen vor. Informationen liegen der
Landwirtschaftskammer Rheinland(LWK) als zuständige Behörde vor.
2. Gibt es eine entsprechende Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten durch Entnahme von
Bodenproben?
Antwort: Bei dieser Fragestellung muss man differenzieren. Es gibt eine Überprüfung der Gütequalität
des Grundwassers bzw. Grenzwertbetrachtung durch das LANUV. Die Entnahme von Bodenproben
zielt auf die Ausbringung von Gülle bzw. deren Auswirkung auf den Boden (Stichwort Überdüngung)
ab und ist im Rahmen der Überprüfung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ zuständigkeitshalber
bei der LWK angesiedelt.
3. Wie hoch ist die Belastung des Grundwassers durch Stickstoff und Nitrat?
Antwort: Betrachtet wurden alle Messwerte der letzten 10 Jahre bei allen Gewässergütemessstellen
im Stadtgebiet Aachen (Quelle: www.elwasweb.nrw.de)
Parameter
Nitrat
Nitrat-Stickstoff
Min/Max-Wert
0,1 bis 64
0,02 bis 16
Einheit
mg/l
mg/l
4. Wie hoch ist die Belastung der Aachener Bäche durch Schadstoffe aus Gülle?
Antwort: Es ist keine Belastung bekannt, die eindeutig auf Schadstoffen aus Gülle zurückzuführen ist.
2
5. Wie hoch ist die Belastung durch Arzneimittelrückstände?
Antwort:
5.1
Haarbach unterhalb der Kläranlage Eilendorf: (Quelle: www.elwasweb.nrw.de)
Arzneimittel
Diclofenac
Ibuprofen
Sulfamethoxazol
Clarithromycin
Erythromycin
Sotalol
5.2
Min/Max-Wert
0,13 bis 0,64
0,01 bis 0,029
0,065 bis 0,35
0,03 bis 1,68
0,01 bis 0,069
0,12 bis 0,34
Einheit
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
Wurm unterhalb der Kläranlage Soers: (Quelle: www.elwasweb.nrw.de)
Arzneimittel
Diclofenac
Carbamazepin
Sulfamethoxazol
Clarithromycin
Erythromycin
Sotalol
Min/Max-Wert
0,22 bis 0,47
0,043 bis 1,03
0,02 bis 0,28
0,025 bis 0,029
0,025 bis 0,18
0,075 bis 0,77
Einheit
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
6. Gibt es regelmäßig Kontakte und Gespräche der Stadtverwaltung mit der Landwirtschaftskammer zum
Thema Gülle und der Einhaltung der Grenzwerte?
Antwort:
Nein, aber zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind im Bewirtschaftungsplan mehrere
grundlegende und ergänzende Maßnahmen zur Minderung von Stoffausträgen aus der Landwirtschaft
in das Grundwasser und die Oberflächengewässer vorgesehen. Dabei handelt es sich um die
Gewässerschutz-Beratung, um Agrarumweltmaßnahmen und um die Umsetzung grundlegenden
Rechtes.
Mit der Beauftragung der LWK zur Durchführung der Beratung ist auch verabredet worden, dass auf
der Ebene der Regierungsbezirke Arbeitsgruppen Wasserqualität-Landwirtschaft eingerichtet werden.
Unter Führung der Bezirksregierung Köln gibt es regelmäßig einen Erfahrungsaustausch der LWK mit
den unteren Wasserbehörden des Regierungsbezirks.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherren Kronenberg (SPD) vom 23.02.2016
Thema: Bebauungsplan Nr. 901 Kreuzstraße
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Hat die Beratung im Petitionsausschuss mittlerweile stattgefunden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beratung im Petitionsausschuss hat am 22. September 2015 stattgefunden.
Frage 2:
Sind der Verwaltung die Ergebnisse der Beratung bekannt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ergebnisse der Beratung wurden der Verwaltung mit Schreiben vom 01. Oktober 2015
mitgeteilt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Frage 3:
Wann werden die kommunalen Gremien sich wieder mit dem Thema beschäftigen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die politischen Gremien haben sich im Jahr 2015 mehrmals mit dem Thema beschäftigt. Eine
Gruppe von 10 Anwohnern des Baugebietes hatte, vertreten durch Rechtsanwalt Herrn Dr.
Erlenkämper, am 04. September 2014 die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob der
Bebauungsplan so geändert werden kann, dass die Stützmauern den Festsetzungen
entsprechen. In der Verwaltungsvorlage (FB 61/0109/WP17) einschließlich der beigefügten
Bilddokumentation aus dem Plangebiet waren die Gründe dargelegt worden, die zu der
Verwaltungsempfehlung führten, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Die Beratung hat am 21.
Januar 2015 in der Bezirksvertretung Aachen – Haaren und am 26. März 2015 im
Planungsausschuss stattgefunden. Es wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht
geändert wird.
Frage 4:
Durch eine Mitteilung der Verwaltung ist die Bezirksvertretung Aachen-Haaren (am 04.
November 2015) und der Planungsausschuss (am 22. Oktober 2015) in nicht öffentlicher Sitzung
über die Beratung im Petitionsausschuss informiert worden. Die Verwaltung hatte empfohlen,
dem Empfehlungsbeschluss des Petitionsausschusses nicht zu folgen und den Bebauungsplan
nicht zu ändern. Es wurde in den politischen Gremien zur Kenntnis genommen. Eine darüber
hinausgehende Beschäftigung mit dem Thema ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht
erforderlich.
Ist nicht aufgrund des hohen öffentlichen Interesses (Petition Landtag, Zeitungsberichte)
auch eine Beratung im Bürgerforum angebracht?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Petent wurde durch den Petitionsausschuss über das Beratungsergebnis informiert. Mit
Schreiben vom 13. November 2015 wurde er durch die Verwaltung darüber informiert, dass die
Bezirksvertretung Aachen-Haaren und der Planungsausschuss nicht von ihrer Haltung bzgl. der
Bebauungsplanänderung abgewichen sind. Die Erforderlichkeit einer Beratung im Bürgerforum
ist nicht erkennbar.
Frage 5:
Inwieweit sind zusätzlich diskutierte Informationen verwaltungsintern abgewogen und
bewertet worden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zusätzlich diskutierte Informationen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 23.02.2016:
Innerstädtische Lebensräume für Vögel und Insekten
Der Fachbereich Umwelt beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. An wie vielen neu errichteten Häusern, die sich im Besitz der gewoge befinden, wurden Brut- bzw.
Nistmöglichkeiten eingeplant?
Zu dieser Frage liegen dem Fachbereich Umwelt keine Informationen vor.
2. An wie vielen Häusern, die sich in städtischem Besitz befinden oder der gewoge gehören und die in den
letzten Jahren nachträglich gedämmt wurden, sind Brut- und/oder Nistmöglichkeiten eingerichtet bzw.
gezielt erhalten worden?
An 4 Mehrfamilienhäusern der gewoge wurde in den vergangenen Jahren eine energetische Fassadensanierung unter fachlicher Begleitung eines Diplom-Biologen so umgesetzt, dass die vorhandenen Mehlschwalbennester erhalten werden konnten. Zwei Jahre nach Durchführung der Maßnahme waren die
Zahl der belegten Nester und damit der Populationsbestand nahezu unverändert.
3. Wurden vermehrt an anderer Stelle in der Innenstadt Brutmöglichkeiten geschaffen? Falls nein, warum
nicht?
Im Bedarfsfall werden von der Unteren Landschaftsbehörde im Zuge von Baugenehmigungsverfahren
die Einrichtung von Brutmöglichkeiten für Vögel (z. B. Nistkästen für Mauersegler an der Tuchfabrik
Becker) oder Quartiere für Fledermäuse (z. B. auf den Gebäuden der Aachener und Münchener
Versicherungs AG in der Aureliusstraße, an der Außenfassade von Aquis Plaza) gefordert und deren
Umsetzung kontrolliert. Eine systematische Erfassung solcher Brutmöglichkeiten erfolgt bislang jedoch
nicht und wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Fachverwaltung auch nicht für erforderlich
gehalten.
Auf dem Turm von St. Jakob hat die Untere Landschaftsbehörde in Kooperation mit der Pfarre St. Jakob
und dem NABU Aachen e. V. einen Wanderfalkennistkasten errichtet, der bereits zu einem Bruterfolg
geführt hat.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Kehren, SPD, vom 01.03.2016
zur Karlspreisverleihung 2016
Zu 1) Gibt es Überlegungen der Stadt Aachen, wie die Bürgerinnen und Bürger dieses Jahr am Karlspreis
teilhaben können, da der Karlspreisträger selbst nicht in Aachen sein wird und somit kein öffentlicher
Auftritt auf dem Katschhof, wie sonst üblich, stattfinden wird?
Aufgrund der besonderen Umstände, dass der Karlspreis in diesem Jahr in Rom an Papst Franziskus verliehen
wird, ergibt sich auch für die Feierfolge in Aachen Neues. Wir nehmen gerne den Bogen auf, der sich anbietet:
"Am Dienstag die Jugend in Aachen – am Freitag der Papst in Rom“, so lautet das Motto, das sich auch in der
Öffentlichkeitsarbeit zum Karlspreis findet.
Die interessierte Aachener Öffentlichkeit soll von beiden Veranstaltungen - Jugendkarlspreis am Dienstag (3.5.)
und Karlspreis am Freitag (6.5.) - möglichst viel mitbekommen.
Zu 2) Welche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger sind am Tag vor und während der
Verleihung geplant?
Am Freitag, 6. Mai, öffnet um 10.30 Uhr das Rathaus seine Pforten. Im Krönungssaal, traditioneller Ort der
Preisverleihung und Aachens beste Stube, wird es eine ZDF-Liveübertragung der Zeremonie in Rom, die um 12
Uhr beginnt, geben.
Eingebettet wird dieses Angebot ab 11.15 Uhr in ein moderiertes exklusives Rahmenprogramm. Die Planung liegt
in Händen des städtischen Kulturbetriebs.
Geplant ist unter anderem eine kurze telefonische Live-Schaltung nach Rom. Interessante Gesprächsgäste rund
um die Themen Religion und Europa sind eingeladen, unter anderem beteiligen sich der Aachener „Dialog der
Religion“ mit einer kurzen multireligiösen Friedensfeier und das städtische Informationsbüro „Europe Direct“. Es
wird ein musikalisches Intermezzo sowie Erläuterungen zu Preis und Preisträger geben.
Aachener Bürger, die an dieser Veranstaltung im Krönungssaal teilnehmen möchten, melden sich beim
Kulturbetrieb der Stadt bitte kurz - Ende März lagen bereits rund 300 Anmeldungen vor.
Zu 3) Wie wird sichergestellt, dass die Stadt Aachen in der europäischen Öffentlichkeit mit dem
Karlspreis in Verbindung gesetzt wird, auch wenn der Preis nicht hier verliehen wird?
Die Gelegenheit, die Stadt Aachen mit dem Karlspreis 2016 öffentlich darzustellen, ist ausgezeichnet. Die
Zeremonie in Rom wird eindeutig die Charakteristik einer Karlspreisverleihung in Aachen haben. Der
internationale Medienzuspruch ist überwältigend, der Aachener Oberbürgermeister wird als erster Repräsentant
der Stadt die Gelegenheit haben und nutzen, die Stadt Aachen auch in Rom zu positionieren. Gleich zwei
Liveübertragungen (ZDF und die Dritten Programme von BR und WDR) wird es geben, zudem haben sich WDR
und ZDF auch zur begleitenden Berichterstattung aus dem Aachener Krönungssaal angemeldet.
Zu 4) Gibt es Überlegungen der Stadt Aachen, den Jugendkarlspreis stärker als bisher in die
Öffentlichkeit zu bringen und die sich bietende Chance durch das Wegfallen der Verleihung am
Himmelfahrtstag zu nutzen?
Großartig ist die Gelegenheit, die Jugendkarlspreisträger in diesem Jahr noch stärker in den Blick der
Öffentlichkeit zu bringen und so ihre außergewöhnlichen Leistungen für ein funktionierendes Europa zu würdigen.
So wird es nach der Verleihung des Jugendkarlspreises, die erstmalig im Krönungssaal stattfinden wird
(Dienstag, 3. Mai, Beginn 19 Uhr), eine Begegnung der jungen Preisträger mit der Öffentlichkeit geben.
Wie sonst nur die Karlspreisträger, so sollen sich die jungen Leute diesmal mit dem Direktorium des Karlspreises,
mit dem Oberbürgermeister und den Ehrengästen des Abends (unter ihnen Vorjahrespreisträger Martin Schulz)
auf dem Balkon der Rathaustreppe der Öffentlichkeit zeigen.
Auf dem Markt wird eine Bühne stehen, auf der die Preisträger anschließend interviewt werden. Geplant ist
danach noch ein Konzert mit einer Band, die für gute Stimmung sorgt. Die Feinplanung läuft.
Zu 5) Welches Budget hat die Verwaltung für eventuelle Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger
eingeplant?
Der finanzielle Aufwand für die abgefragten Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Karlspreis 2016
bewegen sich im Rahmen der Vorjahre. Da es erneut eine Plakatkampagne und einen Bühnenbau (3.5.) und eine
große Veranstaltung im Krönungssaal (6.5.) geben wird, sind die Investitionen entsprechend. Sie werden wie
stets in Absprache mit der Karlspreisstiftung abgerechnet.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 14.03.2016:
Austragung von Gülle in Laurensberg
Die o.g. Ratsanfrage beinhaltet fünf Fragen:
1. Wem gehören die Felder, auf denen Gülle ausgetragen wird?
Antwort zu 1.: Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, welche Parzellen derzeit von der Gülleausfuhr
betroffen sind.
2. Wird Gülle aus den Niederlanden importiert, und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?
3. Wer verdient am Import von Gülle und wieviel pro Hektar?
4. Wer kontrolliert, dass die Austragung von Gülle allein im rechtlichen Rahmen erfolget, und wie häufig
geschieht dies konkret vor Ort?
Antwort zu 1. bis 4.: Hierzu liegen der Stadt Aachen keine Informationen vor. Informationen sollten der
Landwirtschaftskammer Rheinland (LWK) als zuständiger Behörde vorliegen.
5. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Ausbringen von Gülle in der Nähe von Wohngebieten
einzuschränken oder zu untersagen?
Antwort zu 5.: Das sachgerechte Aufbringen und Einarbeiten von Gülle und Düngern ist in der
Düngeverordnung geregelt. Für die Umsetzung dieser Verordnung ist die LWK zuständig. Somit liegt es
nicht in der Zuständigkeit der Stadt Aachen, zu überprüfen, ob die Ausbringung unsachgemäß erfolgt.
Immissionsschutzrechtlich würde eine Beurteilung von Geruchssituationen nach der
Geruchsimmissionsrichtlinie erfolgen. Hierin sind Grenzwerte für die Häufigkeit des Auftretens von
Gerüchen festgelegt. Demnach darf es in einem Wohngebiet bis zu 10 % der Jahresstunden zu
anlagenbezogenen Gerüchen kommen (das Feld müsste dann als Anlage im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes betrachtet werden). Nur wenn dieser Prozentsatz an Jahresstunden
nachweislich überschritten wird, könnte immissionsrechtlich eingeschritten werden. Es ist jedoch
unwahrscheinlich, dass diese 10 % (immerhin 876 Stunden im Jahr) durch das Aufbringen von Dünger
erreicht werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion vom 07.03.2016:
Gläserner Oberbürgermeister
Frage 1:
Wie hoch waren die erhaltenen Entschädigungen des Oberbürgermeisters für folgende Aufsichtsratsmandate und
Gremien vom 01.01.2015 – 31.12.2015: ASEAG-Aufsichtsrat, AVV Zweckverband – Verbandsvorsteher, AWA
Entsorgung GmbH – Mitglied Aufsichtsrat, EVA – Vorsitzender Aufsichtsrat, MVA Weisweiler – Mitglied
Aufsichtsrat, NVR Zweckverband – stellvertretender Verbandsvorsteher, regio iT – Mitglied Aufsichtsrat, WAG
Nordeifel mbH – Mitglied Aufsichtsrat, ZEW – Zweckverband Entsorgungsregion West. Bitte listen Sie die
jeweiligen Beträge und die Anzahl der Sitzungen auf.
Antwort:
Der Oberbürgermeister hat seine im Jahr 2015 erhaltenen Nebeneinkünfte sowie die davon an die Stadt Aachen
abgeführte Summe im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger offen eingestellt:
Siehe http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/oberbuergermeister/Einkuenfte-und-Abfuehrungen-2015-vonMarcel-Philipp.pdf
Für die Tätigkeiten in den Gremien des NVR (Nahverkehr Rheinland) wurden keine Sitzungsgelder oder
Sitzungspauschalen gezahlt.
Die Anzahl der Sitzungen dieser Gremien in 2015 ist für sich alleine nicht aussagekräftig, da jeweils in
unterschiedlicher Zahl auch noch vorbereitende Treffen zu berücksichtigen wären.
Frage 2:
Wie hoch waren die erhaltenen Entschädigungen des Oberbürgermeisters für folgende Aufsichtsratsmandate und
Gremien vom 01.01.2015 – 31.12.2015 jeweils als: Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen, Mitglied im Beirat der
Sparkasse Aachen, Hauptausschuss und Vorsitzender im Risikoausschuss der Sparkasse Aachen, Mitglied in
der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen und Vorsitzender des
Kuratoriums des Jugendförderwerkes. Bitte listen Sie die jeweiligen Beträge und die Anzahl der Sitzungen auf.
Antwort:
Die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters aus den Tätigkeiten in diesen Gremien sind ebenfalls unter dem
o.a. Link im Internet frei einsehbar, allerdings unter Angabe der Jahressumme für diese Gremien zusammen.
Stellungnahme zur Ratsanfrage der Piratenfraktion Aachen vom 08.03.2016 zu Antworten des
Oberbürgermeisters zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen
Frage:
Am 21. Mai 2015 veröffentlichte die Ruhr-Universität Bochum ein „wissenschaftliches Gutachten“, welches im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion NRW erstellt wurde.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Anfrage: Welche der 15 Fragen im Rahmen der Studie
„Auswirkungen der Aufhebung der kommunalen Sperrklausel auf das kommunalpolitische Entscheidungssystem in Nordrhein-Westfalen“ haben Sie beantwortet? Wie und auf welcher Datenbasis haben
Sie geantwortet?
Antwort:
Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Organisationen und Institutionen, Demoskopieunternehmen und auch einzelne studentische Examenskandidatinnen und -kandidaten richten
häufig Anfragen an den Oberbürgermeister mit der Bitte um Bewertungen und Einschätzungen zu politischen Fragestellungen. Insofern nicht die Form des Interviews seitens der anfragenden Stellen gewählt
wurde, werden die Fragen durch Ankreuzen auf Vordrucken oder durch die Möglichkeit des OnlineAusfüllens vom Oberbürgermeister persönlich beantwortet. In der Regel wird die Anonymität der Beantwortung seitens der anfragenden Stellen zugesichert.
Da es sich bei der Beantwortung nicht um amtliche Äußerungen des Oberbürgermeisters handelt, sondern um politischen Äußerungen zu einem gesellschaftspolitischen Thema, die er in Wahrnehmung
seines durch das Grundgesetz garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung abgibt, werden die
gegebenen Antworten in der Verwaltung der Stadt Aachen nicht registriert. Insofern muss die Antwort,
ob und wie der Oberbürgermeister den in der Fragestellung benannten Fragenkatalog beantwortet hat,
unterbleiben.
Fragestellungen, die sich auf reine Fakten, die allgemein zugänglich sind beziehen, wie beispielsweise
die im Fragebogen der im Internet abzurufenden oben benannten Studie zur Zusammensetzung des
Kommunalparlamentes, den Mehrheitsverhältnissen im Rat oder des Zusammenschlusses von Ratsgruppen / Einzelvertretern zu Fraktionen, benötigen zu ihrer Beantwortung keine besondere Datenbasis,
auf die bei der Beantwortung zurückgegriffen werden müsste.
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Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom
17.03.2016: Baumfällungen in der Stadt Aachen
1. Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2010 – 2015 im öffentlichen Straßenraum, in angrenzenden Bereichen und
auf privaten Flächen im Verantwortungsbereich der Stadt Aachen und von Straßen NRW insgesamt gefällt
(Waldgebiete ausgenommen)?
► Eine systematische Dokumentation von Baumfällungen für öffentliche Flächen der Stadt Aachen erfolgt seit 2013.
Im öffentlichen Straßenraum und in angrenzenden Bereichen im Eigentum der Stadt Aachen wurden im Zeitraum von
2013 bis 2015 337 Baumfällungen erfasst. Darin enthalten sind z.B. auch Fällungen von absterbenden oder stark
sturmgeschädigten Bäumen (in 2014 in Folge des Sturmtiefs Ela etwa 100 Stück).
Zahlen zu Baumfällungen auf privaten Flächen und auf Flächen von Straßen NRW liegen nicht vor. Die Gesamtzahl der für
das Stadtgebiet Aachen erteilten Fällgenehmigungen ist jedoch dokumentiert (siehe Antwort zu Frage 3).
2. Wie viele Bäume wurden im gleichen Zeitraum neu gepflanzt?
►Für den oben genannten Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Aachen sind im Zeitraum von 2013 bis 2015 389
Baumpflanzungen erfasst.
Im Rahmen des Vollzugs der Baumschutzsatzung wurden im Zeitraum 2010 – 2015 rund 3.000 Ersatzbäume gefordert.
Eine weitere Möglichkeit zum Ersatz besteht für Antragsteller darin, eine Zahlung zu leisten, die seitens der Stadt
zweckgebunden zur Pflanzung von Bäumen im Stadtgebiet eingesetzt wird (siehe auch Antwort zu Frage 4).
3. Wie viele der gefällten Bäume gehörten laut Baumschutzsatzung zu den schützenswerten Bäumen?
► In den Jahren 2010-2015 wurden im Rahmen der Baumschutzsatzung insgesamt 3.639 Anträge bearbeitet, davon
3.016 allgemeine Anträge und 623 Anträge im Zusammenhang mit einem Bauantrag. Eine zahlenmäßig exakte Trennung
von Anträgen für städtische und private Flächen liegt nicht vor. Für die Flächen in der Zuständigkeit des Aachener
Stadtbetriebs wurden in 2014 für 90 Bäume und in 2015 für 99 Bäume Fällanträge im Rahmen der Satzung gestellt.
Im Zusammenhang mit allgemeinen Anträgen ohne Bezug zu baulichen Vorhaben wurde für 4.105 Bäume eine
Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung zur Fällung erteilt. Weitere 1.911 Bäume waren zu erhalten. Im Zusammenhang
mit 623 Bauanträgen wurde für 951 Bäume eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung zur Fällung erteilt. 2.319 Bäume
waren zu erhalten.
4. Nach welchen Kriterien werden im Zusammenhang mit privaten Bauvorhaben Ausgleichspflanzungen oder –
zahlungen festgelegt?
► Bei geschütztem Baumbestand richtet sich die Höhe der Ersatzforderung grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 bis 6 der
Baumschutzsatzung. Abhängig von Baumzustand, Baumart, Baumgröße etc. liegt die Kompensationszahlung je Baum
üblicherweise zwischen etwa 500 und 1.500 Euro.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde in wenigen sonstigen Fällen zwischen Antragsteller und
Fachbereich Umwelt eine erhöhte Kompensationsforderung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart (siehe
hierzu § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung). In solchen Einzelfällen wurde die Höhe der Kompensation unter Abwägung
und Würdigung der jeweiligen Randbedingungen individuell festgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP zu seismographischen Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen im Münsterwald vom 15.02.2016
Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen zu seismographischen Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen im Münsterwald:
Frage 1:
Antwort:
Seit dem April 2014 liegt dem Fachbereich Umwelt ein Baugrundgutachten vor. Sind darin die Auswirkungen auf die seismographischen Messungen bearbeitet?
Nein, das Baugrundgutachten behandelt eine andere Thematik.
Frage 2:
Antwort:
Welche Aussagen sind dazu gemacht bzw. falls keine Aussagen vorliegen: Aus welchem Grund?
Zu diesem Zeitpunkt lagen noch keine Aussagen zu im Hinblick auf seismographische Messungen zu
beteiligende Stellen im Genehmigungsverfahren vor. Auch im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, das zur Darstellung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Münsterwald führte,
wurde der Geologische Dienst beteiligt und hat keine Einwände erhoben.
Frage 3:
Sind die vorgetragenen Einwände des Geologischen Dienstes NRW und der Erdbebenstation Bensberg
nach Auffassung der Stadt Aachen für den Bau der Windkraftanlagen relevant? Falls nein. Aus welchem
Grund?
Die vorgetragenen Einwände sind nach Auffassung der Stadt Aachen für den Bau der Windenergieanlagen nicht relevant. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:
Antwort:
Der Geologische Dienst macht einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang geltend, der der Genehmigungsfähigkeit der im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Anlagen nach § 35 Abs. 3 BauGB
entgegensteht. Nach Maßgabe der Rechtsprechung ist bei derartigen öffentlichen Belangen zunächst von
demjenigen Träger öffentlicher Belange, der diese geltend macht, darzulegen, aus welchen Gründen eine
nachteilige technische Beeinflussung vorliegt, die nicht ohne weiteres beseitigt werden kann.
Ist diese Darlegung erfolgt, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Funktion der Erdbebenmessstationen
hierdurch in nicht hinnehmbarer Weise eingeschränkt wird.
In Anwendung dieser Kriterien hat der Geologische Dienst nach Auffassung der Stadt Aachen durch sein
Vorbringen nicht dargelegt, dass eine nachteilige technische Beeinflussung vorliegt, die nicht ohne weiteres beseitigt werden kann. Vielmehr werden seitens des Geologischen Dienstes nicht näher substantiierte
Bedenken dargelegt, nach denen ohne konkreten Standortbezug „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Errichtung von Windenergieanlagen um Umkreis von 10 km zu einer Beeinträchtigung
der Funktionstüchtigkeit der Erdbebenstationen führen wird“. Darüber hinaus führt der Geologische Dienst
zahlreiche Fragen auf, die nach Auffassung des Geologischen Dienstes von den Antragstellern beantwortet werden sollen. Unabhängig davon, dass deren Beantwortung einen hohen Kosten- und Zeitaufwand
verursachen würde, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Stellungnahme derzeit kein der Darlegungslast entsprechendes Vorbringen ergibt.
Frage 4:
Antwort:
Beabsichtigt die Stadt Aachen, falls in dem Bodengutachten keine Aussagen vorliegen, eine Überprüfung
vorzunehmen? Falls nein: Aus welchem Grund?
Seitens der Stadt Aachen ist beabsichtigt, die in der Antwort zu Frage 3 dargelegte Auffassung zu vertreten.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP zum Sachstand des Verfahrens der LNU gegen die Stadt
Aachen vom 21.03.2016
Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen zum Klageverfahren der LNU gegen die Stadt Aachen wegen
der geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald:
1. Frage:
Antwort:
Seit wann liegt der Stadt Aachen eine solche Klage vor?
Die Klage wurde am 05:01:2016 zugestellt, das zugehörige Eilverfahren am 26.01.2016.
2. Frage:
Antwort:
Warum ist der Rat der Stadt Aachen bislang nicht über den Eingang der Klage unterrichtet worden?
Da die Einreichung der Klage bereits im Vorfeld angekündigt wurde und über die Einreichung der Klage in
der örtlichen Lokalpresse berichtet wurde (AZ vom 12.01.2016), hat die Verwaltung – möglicherweise irrig
– kein weitergehendes Interesse des Rates an der offiziellen Information über die Einreichung der Klage
unterstellt.
3. Frage:
Antwort:
Beabsichtigt die Stadt Aachen, sich gegen diese Klage zu verteidigen?
Ja.
4 Frage:
Antwort:
Welche Punkte des Genehmigungsverfahrens und der erteilten Genehmigung wurden angegriffen?
Die Antragsbegründung umfasst 67 Seiten, so dass die Begründung nur stichwortartig zusammengefasst
werden kann. Es werden sowohl Verfahrensfragen als auch materielle Rechtsverstöße vorgetragen:
Es werden Verfahrensfehler vorgetragen, die sich daraus ergeben sollen, dass im Bescheid Bezug auf
Unterlagen genommen wird, die nicht Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung waren (konkret ein verändertes Baugrundgutachten und ein geändertes / überarbeitetes Brandschutzgutachten).
Es wird gerügt, dass zu in den Einwendungen thematisierte Fragen zu erforderlichen Geländeveränderungen (Anschüttungen, Abböschungen, ggf. erforderlicher Ausbau von Wegen) nur unzureichende Unterlagen vorhanden seien. Auch für den Einbau von Kalksteinschotter werden unzureichende Unterlagen gerügt. In diesem Zusammenhang wird auch gerügt, dass eine in Bezug genommene Erfassung betreffend
Haselmäuse der Klägerin nicht bekannt ist.
Es wird gerügt, dass die Ermittlung der Auswirkungen auf Fledermäuse unzureichend sei.
Eine im Lauf des Genehmigungsverfahrens geänderte verkehrliche Erschließung für die Wartungszufahrten wird gerügt.
Zudem finden sich umfangreiche Ansätze zum Artenschutz sowohl betreffend die Phase der Baufeldfreimachung (Haselmaus, Amphibien) als auch betreffend die Phase des Betriebs (Fledermäuse, Kraniche,
Waldschnepfe, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Kolkrabe, Sumpfohreule, Graureiher, Mäusebussard, Wildkatze).
Darüber hinaus wird die erteilte Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen
kritisiert.
Es wird ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vorgetragen.
Zudem wird eine Verletzung von § 35 BauGB gerügt – in diesem Zusammenhang werden die Belange des
Geologischen Dienstes als entgegenstehende öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB gewertet.
In diesem Zusammenhang wird von der Klägerin auch die Zielabweichungsentscheidung nach § 16 LPlG
kritisiert.
Letztlich wird auch die Waldumwandlungsgenehmigung angegriffen.
-2-
Insgesamt ist über die bereits aus den Einwendungen im Verfahren und deren Erörterung in dem öffentlichen Erörterungstermin bekannten Aspekte hinaus kein weiteres substantiiertes Vorbringen gegeben. Das
zusätzliche Vorbringen des Geologischen Dienstes genügt nicht den Anforderungen an die Darlegungslast, die in der Beantwortung der Ratsanfrage vom 15.02.2016 ausgeführt sind.
5. Frage:
Antwort:
Wie beurteilt die Stadt Aachen die Aussichten des Verfahrens und welche Bedeutung hat die Störung
seismologischer Messungen durch die Windenergieanlagen auf den Ausgang des Verfahrens?
Nach Auffassung der Stadt Aachen wird der Bescheid sich – vorbehaltlich aller üblichen Prozessrisiken –
als rechtmäßig erweisen. Eine Störung seismologischer Messungen durch die Windenergieanlagen stellt
nach Einschätzung der Stadt Aachen derzeit keinen Versagungsgrund für die Genehmigung dar, so dass
dieser Aspekt nach Einschätzung der Stadt Aachen auch keine Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat.