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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
160139.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0137/WP17 öffentlich 14.03.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.04.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0137/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0137/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2016 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage von Ratsfrau Göddenhenrich, GRÜNE, vom 22.02.2016 zu Gülleimporten aus den Niederlanden und Belgien Die umweltpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit Datum vom 22.02.2016 eine Ratsanfrage zu Gülleimporten aus den Niederlanden und Belgien gestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Überschrift und der einleitende Text kaum im Zusammenhang mit den aufgeführten Fragestellungen steht. Es wurde um Beantwortung von folgenden Fragen gebeten: 1. Gibt es in der Stadtverwaltung Informationen darüber, in welchen Mengen Gülle (Liter/ha) auf Äcker im Stadtgebiet aufgetragen werden. Antwort: Hierzu liegen der Stadt Aachen keine Informationen vor. Informationen liegen der Landwirtschaftskammer Rheinland(LWK) als zuständige Behörde vor. 2. Gibt es eine entsprechende Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten durch Entnahme von Bodenproben? Antwort: Bei dieser Fragestellung muss man differenzieren. Es gibt eine Überprüfung der Gütequalität des Grundwassers bzw. Grenzwertbetrachtung durch das LANUV. Die Entnahme von Bodenproben zielt auf die Ausbringung von Gülle bzw. deren Auswirkung auf den Boden (Stichwort Überdüngung) ab und ist im Rahmen der Überprüfung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ zuständigkeitshalber bei der LWK angesiedelt. 3. Wie hoch ist die Belastung des Grundwassers durch Stickstoff und Nitrat? Antwort: Betrachtet wurden alle Messwerte der letzten 10 Jahre bei allen Gewässergütemessstellen im Stadtgebiet Aachen (Quelle: www.elwasweb.nrw.de) Parameter Nitrat Nitrat-Stickstoff Min/Max-Wert 0,1 bis 64 0,02 bis 16 Einheit mg/l mg/l 4. Wie hoch ist die Belastung der Aachener Bäche durch Schadstoffe aus Gülle? Antwort: Es ist keine Belastung bekannt, die eindeutig auf Schadstoffen aus Gülle zurückzuführen ist. 2 5. Wie hoch ist die Belastung durch Arzneimittelrückstände? Antwort: 5.1 Haarbach unterhalb der Kläranlage Eilendorf: (Quelle: www.elwasweb.nrw.de) Arzneimittel Diclofenac Ibuprofen Sulfamethoxazol Clarithromycin Erythromycin Sotalol 5.2 Min/Max-Wert 0,13 bis 0,64 0,01 bis 0,029 0,065 bis 0,35 0,03 bis 1,68 0,01 bis 0,069 0,12 bis 0,34 Einheit µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l Wurm unterhalb der Kläranlage Soers: (Quelle: www.elwasweb.nrw.de) Arzneimittel Diclofenac Carbamazepin Sulfamethoxazol Clarithromycin Erythromycin Sotalol Min/Max-Wert 0,22 bis 0,47 0,043 bis 1,03 0,02 bis 0,28 0,025 bis 0,029 0,025 bis 0,18 0,075 bis 0,77 Einheit µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l 6. Gibt es regelmäßig Kontakte und Gespräche der Stadtverwaltung mit der Landwirtschaftskammer zum Thema Gülle und der Einhaltung der Grenzwerte? Antwort: Nein, aber zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind im Bewirtschaftungsplan mehrere grundlegende und ergänzende Maßnahmen zur Minderung von Stoffausträgen aus der Landwirtschaft in das Grundwasser und die Oberflächengewässer vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Gewässerschutz-Beratung, um Agrarumweltmaßnahmen und um die Umsetzung grundlegenden Rechtes. Mit der Beauftragung der LWK zur Durchführung der Beratung ist auch verabredet worden, dass auf der Ebene der Regierungsbezirke Arbeitsgruppen Wasserqualität-Landwirtschaft eingerichtet werden. Unter Führung der Bezirksregierung Köln gibt es regelmäßig einen Erfahrungsaustausch der LWK mit den unteren Wasserbehörden des Regierungsbezirks. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherren Kronenberg (SPD) vom 23.02.2016 Thema: Bebauungsplan Nr. 901 Kreuzstraße Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Hat die Beratung im Petitionsausschuss mittlerweile stattgefunden? Stellungnahme der Verwaltung: Die Beratung im Petitionsausschuss hat am 22. September 2015 stattgefunden. Frage 2: Sind der Verwaltung die Ergebnisse der Beratung bekannt? Stellungnahme der Verwaltung: Die Ergebnisse der Beratung wurden der Verwaltung mit Schreiben vom 01. Oktober 2015 mitgeteilt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Frage 3: Wann werden die kommunalen Gremien sich wieder mit dem Thema beschäftigen? Stellungnahme der Verwaltung: Die politischen Gremien haben sich im Jahr 2015 mehrmals mit dem Thema beschäftigt. Eine Gruppe von 10 Anwohnern des Baugebietes hatte, vertreten durch Rechtsanwalt Herrn Dr. Erlenkämper, am 04. September 2014 die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob der Bebauungsplan so geändert werden kann, dass die Stützmauern den Festsetzungen entsprechen. In der Verwaltungsvorlage (FB 61/0109/WP17) einschließlich der beigefügten Bilddokumentation aus dem Plangebiet waren die Gründe dargelegt worden, die zu der Verwaltungsempfehlung führten, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Die Beratung hat am 21. Januar 2015 in der Bezirksvertretung Aachen – Haaren und am 26. März 2015 im Planungsausschuss stattgefunden. Es wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird. Frage 4: Durch eine Mitteilung der Verwaltung ist die Bezirksvertretung Aachen-Haaren (am 04. November 2015) und der Planungsausschuss (am 22. Oktober 2015) in nicht öffentlicher Sitzung über die Beratung im Petitionsausschuss informiert worden. Die Verwaltung hatte empfohlen, dem Empfehlungsbeschluss des Petitionsausschusses nicht zu folgen und den Bebauungsplan nicht zu ändern. Es wurde in den politischen Gremien zur Kenntnis genommen. Eine darüber hinausgehende Beschäftigung mit dem Thema ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. Ist nicht aufgrund des hohen öffentlichen Interesses (Petition Landtag, Zeitungsberichte) auch eine Beratung im Bürgerforum angebracht? Stellungnahme der Verwaltung: Der Petent wurde durch den Petitionsausschuss über das Beratungsergebnis informiert. Mit Schreiben vom 13. November 2015 wurde er durch die Verwaltung darüber informiert, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren und der Planungsausschuss nicht von ihrer Haltung bzgl. der Bebauungsplanänderung abgewichen sind. Die Erforderlichkeit einer Beratung im Bürgerforum ist nicht erkennbar. Frage 5: Inwieweit sind zusätzlich diskutierte Informationen verwaltungsintern abgewogen und bewertet worden? Stellungnahme der Verwaltung: Zusätzlich diskutierte Informationen sind der Verwaltung nicht bekannt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 23.02.2016: Innerstädtische Lebensräume für Vögel und Insekten Der Fachbereich Umwelt beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1. An wie vielen neu errichteten Häusern, die sich im Besitz der gewoge befinden, wurden Brut- bzw. Nistmöglichkeiten eingeplant? Zu dieser Frage liegen dem Fachbereich Umwelt keine Informationen vor. 2. An wie vielen Häusern, die sich in städtischem Besitz befinden oder der gewoge gehören und die in den letzten Jahren nachträglich gedämmt wurden, sind Brut- und/oder Nistmöglichkeiten eingerichtet bzw. gezielt erhalten worden? An 4 Mehrfamilienhäusern der gewoge wurde in den vergangenen Jahren eine energetische Fassadensanierung unter fachlicher Begleitung eines Diplom-Biologen so umgesetzt, dass die vorhandenen Mehlschwalbennester erhalten werden konnten. Zwei Jahre nach Durchführung der Maßnahme waren die Zahl der belegten Nester und damit der Populationsbestand nahezu unverändert. 3. Wurden vermehrt an anderer Stelle in der Innenstadt Brutmöglichkeiten geschaffen? Falls nein, warum nicht? Im Bedarfsfall werden von der Unteren Landschaftsbehörde im Zuge von Baugenehmigungsverfahren die Einrichtung von Brutmöglichkeiten für Vögel (z. B. Nistkästen für Mauersegler an der Tuchfabrik Becker) oder Quartiere für Fledermäuse (z. B. auf den Gebäuden der Aachener und Münchener Versicherungs AG in der Aureliusstraße, an der Außenfassade von Aquis Plaza) gefordert und deren Umsetzung kontrolliert. Eine systematische Erfassung solcher Brutmöglichkeiten erfolgt bislang jedoch nicht und wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Fachverwaltung auch nicht für erforderlich gehalten. Auf dem Turm von St. Jakob hat die Untere Landschaftsbehörde in Kooperation mit der Pfarre St. Jakob und dem NABU Aachen e. V. einen Wanderfalkennistkasten errichtet, der bereits zu einem Bruterfolg geführt hat. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Kehren, SPD, vom 01.03.2016 zur Karlspreisverleihung 2016 Zu 1) Gibt es Überlegungen der Stadt Aachen, wie die Bürgerinnen und Bürger dieses Jahr am Karlspreis teilhaben können, da der Karlspreisträger selbst nicht in Aachen sein wird und somit kein öffentlicher Auftritt auf dem Katschhof, wie sonst üblich, stattfinden wird? Aufgrund der besonderen Umstände, dass der Karlspreis in diesem Jahr in Rom an Papst Franziskus verliehen wird, ergibt sich auch für die Feierfolge in Aachen Neues. Wir nehmen gerne den Bogen auf, der sich anbietet: "Am Dienstag die Jugend in Aachen – am Freitag der Papst in Rom“, so lautet das Motto, das sich auch in der Öffentlichkeitsarbeit zum Karlspreis findet. Die interessierte Aachener Öffentlichkeit soll von beiden Veranstaltungen - Jugendkarlspreis am Dienstag (3.5.) und Karlspreis am Freitag (6.5.) - möglichst viel mitbekommen. Zu 2) Welche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger sind am Tag vor und während der Verleihung geplant? Am Freitag, 6. Mai, öffnet um 10.30 Uhr das Rathaus seine Pforten. Im Krönungssaal, traditioneller Ort der Preisverleihung und Aachens beste Stube, wird es eine ZDF-Liveübertragung der Zeremonie in Rom, die um 12 Uhr beginnt, geben. Eingebettet wird dieses Angebot ab 11.15 Uhr in ein moderiertes exklusives Rahmenprogramm. Die Planung liegt in Händen des städtischen Kulturbetriebs. Geplant ist unter anderem eine kurze telefonische Live-Schaltung nach Rom. Interessante Gesprächsgäste rund um die Themen Religion und Europa sind eingeladen, unter anderem beteiligen sich der Aachener „Dialog der Religion“ mit einer kurzen multireligiösen Friedensfeier und das städtische Informationsbüro „Europe Direct“. Es wird ein musikalisches Intermezzo sowie Erläuterungen zu Preis und Preisträger geben. Aachener Bürger, die an dieser Veranstaltung im Krönungssaal teilnehmen möchten, melden sich beim Kulturbetrieb der Stadt bitte kurz - Ende März lagen bereits rund 300 Anmeldungen vor. Zu 3) Wie wird sichergestellt, dass die Stadt Aachen in der europäischen Öffentlichkeit mit dem Karlspreis in Verbindung gesetzt wird, auch wenn der Preis nicht hier verliehen wird? Die Gelegenheit, die Stadt Aachen mit dem Karlspreis 2016 öffentlich darzustellen, ist ausgezeichnet. Die Zeremonie in Rom wird eindeutig die Charakteristik einer Karlspreisverleihung in Aachen haben. Der internationale Medienzuspruch ist überwältigend, der Aachener Oberbürgermeister wird als erster Repräsentant der Stadt die Gelegenheit haben und nutzen, die Stadt Aachen auch in Rom zu positionieren. Gleich zwei Liveübertragungen (ZDF und die Dritten Programme von BR und WDR) wird es geben, zudem haben sich WDR und ZDF auch zur begleitenden Berichterstattung aus dem Aachener Krönungssaal angemeldet. Zu 4) Gibt es Überlegungen der Stadt Aachen, den Jugendkarlspreis stärker als bisher in die Öffentlichkeit zu bringen und die sich bietende Chance durch das Wegfallen der Verleihung am Himmelfahrtstag zu nutzen? Großartig ist die Gelegenheit, die Jugendkarlspreisträger in diesem Jahr noch stärker in den Blick der Öffentlichkeit zu bringen und so ihre außergewöhnlichen Leistungen für ein funktionierendes Europa zu würdigen. So wird es nach der Verleihung des Jugendkarlspreises, die erstmalig im Krönungssaal stattfinden wird (Dienstag, 3. Mai, Beginn 19 Uhr), eine Begegnung der jungen Preisträger mit der Öffentlichkeit geben. Wie sonst nur die Karlspreisträger, so sollen sich die jungen Leute diesmal mit dem Direktorium des Karlspreises, mit dem Oberbürgermeister und den Ehrengästen des Abends (unter ihnen Vorjahrespreisträger Martin Schulz) auf dem Balkon der Rathaustreppe der Öffentlichkeit zeigen. Auf dem Markt wird eine Bühne stehen, auf der die Preisträger anschließend interviewt werden. Geplant ist danach noch ein Konzert mit einer Band, die für gute Stimmung sorgt. Die Feinplanung läuft. Zu 5) Welches Budget hat die Verwaltung für eventuelle Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger eingeplant? Der finanzielle Aufwand für die abgefragten Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Karlspreis 2016 bewegen sich im Rahmen der Vorjahre. Da es erneut eine Plakatkampagne und einen Bühnenbau (3.5.) und eine große Veranstaltung im Krönungssaal (6.5.) geben wird, sind die Investitionen entsprechend. Sie werden wie stets in Absprache mit der Karlspreisstiftung abgerechnet. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 14.03.2016: Austragung von Gülle in Laurensberg Die o.g. Ratsanfrage beinhaltet fünf Fragen: 1. Wem gehören die Felder, auf denen Gülle ausgetragen wird? Antwort zu 1.: Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, welche Parzellen derzeit von der Gülleausfuhr betroffen sind. 2. Wird Gülle aus den Niederlanden importiert, und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? 3. Wer verdient am Import von Gülle und wieviel pro Hektar? 4. Wer kontrolliert, dass die Austragung von Gülle allein im rechtlichen Rahmen erfolget, und wie häufig geschieht dies konkret vor Ort? Antwort zu 1. bis 4.: Hierzu liegen der Stadt Aachen keine Informationen vor. Informationen sollten der Landwirtschaftskammer Rheinland (LWK) als zuständiger Behörde vorliegen. 5. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Ausbringen von Gülle in der Nähe von Wohngebieten einzuschränken oder zu untersagen? Antwort zu 5.: Das sachgerechte Aufbringen und Einarbeiten von Gülle und Düngern ist in der Düngeverordnung geregelt. Für die Umsetzung dieser Verordnung ist die LWK zuständig. Somit liegt es nicht in der Zuständigkeit der Stadt Aachen, zu überprüfen, ob die Ausbringung unsachgemäß erfolgt. Immissionsschutzrechtlich würde eine Beurteilung von Geruchssituationen nach der Geruchsimmissionsrichtlinie erfolgen. Hierin sind Grenzwerte für die Häufigkeit des Auftretens von Gerüchen festgelegt. Demnach darf es in einem Wohngebiet bis zu 10 % der Jahresstunden zu anlagenbezogenen Gerüchen kommen (das Feld müsste dann als Anlage im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes betrachtet werden). Nur wenn dieser Prozentsatz an Jahresstunden nachweislich überschritten wird, könnte immissionsrechtlich eingeschritten werden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese 10 % (immerhin 876 Stunden im Jahr) durch das Aufbringen von Dünger erreicht werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion vom 07.03.2016: Gläserner Oberbürgermeister Frage 1: Wie hoch waren die erhaltenen Entschädigungen des Oberbürgermeisters für folgende Aufsichtsratsmandate und Gremien vom 01.01.2015 – 31.12.2015: ASEAG-Aufsichtsrat, AVV Zweckverband – Verbandsvorsteher, AWA Entsorgung GmbH – Mitglied Aufsichtsrat, EVA – Vorsitzender Aufsichtsrat, MVA Weisweiler – Mitglied Aufsichtsrat, NVR Zweckverband – stellvertretender Verbandsvorsteher, regio iT – Mitglied Aufsichtsrat, WAG Nordeifel mbH – Mitglied Aufsichtsrat, ZEW – Zweckverband Entsorgungsregion West. Bitte listen Sie die jeweiligen Beträge und die Anzahl der Sitzungen auf. Antwort: Der Oberbürgermeister hat seine im Jahr 2015 erhaltenen Nebeneinkünfte sowie die davon an die Stadt Aachen abgeführte Summe im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger offen eingestellt: Siehe http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/oberbuergermeister/Einkuenfte-und-Abfuehrungen-2015-vonMarcel-Philipp.pdf Für die Tätigkeiten in den Gremien des NVR (Nahverkehr Rheinland) wurden keine Sitzungsgelder oder Sitzungspauschalen gezahlt. Die Anzahl der Sitzungen dieser Gremien in 2015 ist für sich alleine nicht aussagekräftig, da jeweils in unterschiedlicher Zahl auch noch vorbereitende Treffen zu berücksichtigen wären. Frage 2: Wie hoch waren die erhaltenen Entschädigungen des Oberbürgermeisters für folgende Aufsichtsratsmandate und Gremien vom 01.01.2015 – 31.12.2015 jeweils als: Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen, Mitglied im Beirat der Sparkasse Aachen, Hauptausschuss und Vorsitzender im Risikoausschuss der Sparkasse Aachen, Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen und Vorsitzender des Kuratoriums des Jugendförderwerkes. Bitte listen Sie die jeweiligen Beträge und die Anzahl der Sitzungen auf. Antwort: Die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters aus den Tätigkeiten in diesen Gremien sind ebenfalls unter dem o.a. Link im Internet frei einsehbar, allerdings unter Angabe der Jahressumme für diese Gremien zusammen. Stellungnahme zur Ratsanfrage der Piratenfraktion Aachen vom 08.03.2016 zu Antworten des Oberbürgermeisters zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen Frage: Am 21. Mai 2015 veröffentlichte die Ruhr-Universität Bochum ein „wissenschaftliches Gutachten“, welches im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion NRW erstellt wurde. Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Anfrage: Welche der 15 Fragen im Rahmen der Studie „Auswirkungen der Aufhebung der kommunalen Sperrklausel auf das kommunalpolitische Entscheidungssystem in Nordrhein-Westfalen“ haben Sie beantwortet? Wie und auf welcher Datenbasis haben Sie geantwortet? Antwort: Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Organisationen und Institutionen, Demoskopieunternehmen und auch einzelne studentische Examenskandidatinnen und -kandidaten richten häufig Anfragen an den Oberbürgermeister mit der Bitte um Bewertungen und Einschätzungen zu politischen Fragestellungen. Insofern nicht die Form des Interviews seitens der anfragenden Stellen gewählt wurde, werden die Fragen durch Ankreuzen auf Vordrucken oder durch die Möglichkeit des OnlineAusfüllens vom Oberbürgermeister persönlich beantwortet. In der Regel wird die Anonymität der Beantwortung seitens der anfragenden Stellen zugesichert. Da es sich bei der Beantwortung nicht um amtliche Äußerungen des Oberbürgermeisters handelt, sondern um politischen Äußerungen zu einem gesellschaftspolitischen Thema, die er in Wahrnehmung seines durch das Grundgesetz garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung abgibt, werden die gegebenen Antworten in der Verwaltung der Stadt Aachen nicht registriert. Insofern muss die Antwort, ob und wie der Oberbürgermeister den in der Fragestellung benannten Fragenkatalog beantwortet hat, unterbleiben. Fragestellungen, die sich auf reine Fakten, die allgemein zugänglich sind beziehen, wie beispielsweise die im Fragebogen der im Internet abzurufenden oben benannten Studie zur Zusammensetzung des Kommunalparlamentes, den Mehrheitsverhältnissen im Rat oder des Zusammenschlusses von Ratsgruppen / Einzelvertretern zu Fraktionen, benötigen zu ihrer Beantwortung keine besondere Datenbasis, auf die bei der Beantwortung zurückgegriffen werden müsste. Seite 1 von 1 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.03.2016: Baumfällungen in der Stadt Aachen 1. Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2010 – 2015 im öffentlichen Straßenraum, in angrenzenden Bereichen und auf privaten Flächen im Verantwortungsbereich der Stadt Aachen und von Straßen NRW insgesamt gefällt (Waldgebiete ausgenommen)? ► Eine systematische Dokumentation von Baumfällungen für öffentliche Flächen der Stadt Aachen erfolgt seit 2013. Im öffentlichen Straßenraum und in angrenzenden Bereichen im Eigentum der Stadt Aachen wurden im Zeitraum von 2013 bis 2015 337 Baumfällungen erfasst. Darin enthalten sind z.B. auch Fällungen von absterbenden oder stark sturmgeschädigten Bäumen (in 2014 in Folge des Sturmtiefs Ela etwa 100 Stück). Zahlen zu Baumfällungen auf privaten Flächen und auf Flächen von Straßen NRW liegen nicht vor. Die Gesamtzahl der für das Stadtgebiet Aachen erteilten Fällgenehmigungen ist jedoch dokumentiert (siehe Antwort zu Frage 3). 2. Wie viele Bäume wurden im gleichen Zeitraum neu gepflanzt? ►Für den oben genannten Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Aachen sind im Zeitraum von 2013 bis 2015 389 Baumpflanzungen erfasst. Im Rahmen des Vollzugs der Baumschutzsatzung wurden im Zeitraum 2010 – 2015 rund 3.000 Ersatzbäume gefordert. Eine weitere Möglichkeit zum Ersatz besteht für Antragsteller darin, eine Zahlung zu leisten, die seitens der Stadt zweckgebunden zur Pflanzung von Bäumen im Stadtgebiet eingesetzt wird (siehe auch Antwort zu Frage 4). 3. Wie viele der gefällten Bäume gehörten laut Baumschutzsatzung zu den schützenswerten Bäumen? ► In den Jahren 2010-2015 wurden im Rahmen der Baumschutzsatzung insgesamt 3.639 Anträge bearbeitet, davon 3.016 allgemeine Anträge und 623 Anträge im Zusammenhang mit einem Bauantrag. Eine zahlenmäßig exakte Trennung von Anträgen für städtische und private Flächen liegt nicht vor. Für die Flächen in der Zuständigkeit des Aachener Stadtbetriebs wurden in 2014 für 90 Bäume und in 2015 für 99 Bäume Fällanträge im Rahmen der Satzung gestellt. Im Zusammenhang mit allgemeinen Anträgen ohne Bezug zu baulichen Vorhaben wurde für 4.105 Bäume eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung zur Fällung erteilt. Weitere 1.911 Bäume waren zu erhalten. Im Zusammenhang mit 623 Bauanträgen wurde für 951 Bäume eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung zur Fällung erteilt. 2.319 Bäume waren zu erhalten. 4. Nach welchen Kriterien werden im Zusammenhang mit privaten Bauvorhaben Ausgleichspflanzungen oder – zahlungen festgelegt? ► Bei geschütztem Baumbestand richtet sich die Höhe der Ersatzforderung grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 bis 6 der Baumschutzsatzung. Abhängig von Baumzustand, Baumart, Baumgröße etc. liegt die Kompensationszahlung je Baum üblicherweise zwischen etwa 500 und 1.500 Euro. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde in wenigen sonstigen Fällen zwischen Antragsteller und Fachbereich Umwelt eine erhöhte Kompensationsforderung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart (siehe hierzu § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung). In solchen Einzelfällen wurde die Höhe der Kompensation unter Abwägung und Würdigung der jeweiligen Randbedingungen individuell festgelegt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP zu seismographischen Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen im Münsterwald vom 15.02.2016 Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen zu seismographischen Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen im Münsterwald: Frage 1: Antwort: Seit dem April 2014 liegt dem Fachbereich Umwelt ein Baugrundgutachten vor. Sind darin die Auswirkungen auf die seismographischen Messungen bearbeitet? Nein, das Baugrundgutachten behandelt eine andere Thematik. Frage 2: Antwort: Welche Aussagen sind dazu gemacht bzw. falls keine Aussagen vorliegen: Aus welchem Grund? Zu diesem Zeitpunkt lagen noch keine Aussagen zu im Hinblick auf seismographische Messungen zu beteiligende Stellen im Genehmigungsverfahren vor. Auch im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, das zur Darstellung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Münsterwald führte, wurde der Geologische Dienst beteiligt und hat keine Einwände erhoben. Frage 3: Sind die vorgetragenen Einwände des Geologischen Dienstes NRW und der Erdbebenstation Bensberg nach Auffassung der Stadt Aachen für den Bau der Windkraftanlagen relevant? Falls nein. Aus welchem Grund? Die vorgetragenen Einwände sind nach Auffassung der Stadt Aachen für den Bau der Windenergieanlagen nicht relevant. Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Antwort: Der Geologische Dienst macht einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang geltend, der der Genehmigungsfähigkeit der im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Anlagen nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegensteht. Nach Maßgabe der Rechtsprechung ist bei derartigen öffentlichen Belangen zunächst von demjenigen Träger öffentlicher Belange, der diese geltend macht, darzulegen, aus welchen Gründen eine nachteilige technische Beeinflussung vorliegt, die nicht ohne weiteres beseitigt werden kann. Ist diese Darlegung erfolgt, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Funktion der Erdbebenmessstationen hierdurch in nicht hinnehmbarer Weise eingeschränkt wird. In Anwendung dieser Kriterien hat der Geologische Dienst nach Auffassung der Stadt Aachen durch sein Vorbringen nicht dargelegt, dass eine nachteilige technische Beeinflussung vorliegt, die nicht ohne weiteres beseitigt werden kann. Vielmehr werden seitens des Geologischen Dienstes nicht näher substantiierte Bedenken dargelegt, nach denen ohne konkreten Standortbezug „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Errichtung von Windenergieanlagen um Umkreis von 10 km zu einer Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Erdbebenstationen führen wird“. Darüber hinaus führt der Geologische Dienst zahlreiche Fragen auf, die nach Auffassung des Geologischen Dienstes von den Antragstellern beantwortet werden sollen. Unabhängig davon, dass deren Beantwortung einen hohen Kosten- und Zeitaufwand verursachen würde, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Stellungnahme derzeit kein der Darlegungslast entsprechendes Vorbringen ergibt. Frage 4: Antwort: Beabsichtigt die Stadt Aachen, falls in dem Bodengutachten keine Aussagen vorliegen, eine Überprüfung vorzunehmen? Falls nein: Aus welchem Grund? Seitens der Stadt Aachen ist beabsichtigt, die in der Antwort zu Frage 3 dargelegte Auffassung zu vertreten. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP zum Sachstand des Verfahrens der LNU gegen die Stadt Aachen vom 21.03.2016 Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen zum Klageverfahren der LNU gegen die Stadt Aachen wegen der geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald: 1. Frage: Antwort: Seit wann liegt der Stadt Aachen eine solche Klage vor? Die Klage wurde am 05:01:2016 zugestellt, das zugehörige Eilverfahren am 26.01.2016. 2. Frage: Antwort: Warum ist der Rat der Stadt Aachen bislang nicht über den Eingang der Klage unterrichtet worden? Da die Einreichung der Klage bereits im Vorfeld angekündigt wurde und über die Einreichung der Klage in der örtlichen Lokalpresse berichtet wurde (AZ vom 12.01.2016), hat die Verwaltung – möglicherweise irrig – kein weitergehendes Interesse des Rates an der offiziellen Information über die Einreichung der Klage unterstellt. 3. Frage: Antwort: Beabsichtigt die Stadt Aachen, sich gegen diese Klage zu verteidigen? Ja. 4 Frage: Antwort: Welche Punkte des Genehmigungsverfahrens und der erteilten Genehmigung wurden angegriffen? Die Antragsbegründung umfasst 67 Seiten, so dass die Begründung nur stichwortartig zusammengefasst werden kann. Es werden sowohl Verfahrensfragen als auch materielle Rechtsverstöße vorgetragen: Es werden Verfahrensfehler vorgetragen, die sich daraus ergeben sollen, dass im Bescheid Bezug auf Unterlagen genommen wird, die nicht Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung waren (konkret ein verändertes Baugrundgutachten und ein geändertes / überarbeitetes Brandschutzgutachten). Es wird gerügt, dass zu in den Einwendungen thematisierte Fragen zu erforderlichen Geländeveränderungen (Anschüttungen, Abböschungen, ggf. erforderlicher Ausbau von Wegen) nur unzureichende Unterlagen vorhanden seien. Auch für den Einbau von Kalksteinschotter werden unzureichende Unterlagen gerügt. In diesem Zusammenhang wird auch gerügt, dass eine in Bezug genommene Erfassung betreffend Haselmäuse der Klägerin nicht bekannt ist. Es wird gerügt, dass die Ermittlung der Auswirkungen auf Fledermäuse unzureichend sei. Eine im Lauf des Genehmigungsverfahrens geänderte verkehrliche Erschließung für die Wartungszufahrten wird gerügt. Zudem finden sich umfangreiche Ansätze zum Artenschutz sowohl betreffend die Phase der Baufeldfreimachung (Haselmaus, Amphibien) als auch betreffend die Phase des Betriebs (Fledermäuse, Kraniche, Waldschnepfe, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Kolkrabe, Sumpfohreule, Graureiher, Mäusebussard, Wildkatze). Darüber hinaus wird die erteilte Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen kritisiert. Es wird ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vorgetragen. Zudem wird eine Verletzung von § 35 BauGB gerügt – in diesem Zusammenhang werden die Belange des Geologischen Dienstes als entgegenstehende öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB gewertet. In diesem Zusammenhang wird von der Klägerin auch die Zielabweichungsentscheidung nach § 16 LPlG kritisiert. Letztlich wird auch die Waldumwandlungsgenehmigung angegriffen. -2- Insgesamt ist über die bereits aus den Einwendungen im Verfahren und deren Erörterung in dem öffentlichen Erörterungstermin bekannten Aspekte hinaus kein weiteres substantiiertes Vorbringen gegeben. Das zusätzliche Vorbringen des Geologischen Dienstes genügt nicht den Anforderungen an die Darlegungslast, die in der Beantwortung der Ratsanfrage vom 15.02.2016 ausgeführt sind. 5. Frage: Antwort: Wie beurteilt die Stadt Aachen die Aussichten des Verfahrens und welche Bedeutung hat die Störung seismologischer Messungen durch die Windenergieanlagen auf den Ausgang des Verfahrens? Nach Auffassung der Stadt Aachen wird der Bescheid sich – vorbehaltlich aller üblichen Prozessrisiken – als rechtmäßig erweisen. Eine Störung seismologischer Messungen durch die Windenergieanlagen stellt nach Einschätzung der Stadt Aachen derzeit keinen Versagungsgrund für die Genehmigung dar, so dass dieser Aspekt nach Einschätzung der Stadt Aachen auch keine Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat.