Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161333.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
05.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0222/WP17
öffentlich
05.04.2016
45/200
Sachstand Kita-Ausbauprogramm
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.04.2016
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
priorisierten und geplanten U3 Ausbaumaßnahmen für die Jahre 2016 ff (vgl. Anlage 1)
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus:
2.1
in Abänderung des Beschlusses des KJA vom 01.12.2015 (FB 45/0168/WP17) die
Gewährung eines freiwilligen einmaligen Baukostenzuschusses aus kommunalen
Mitteln in Höhe von 472.000 € in 2017 für die Umbaumaßnahme Kita Holsteinstraße
in Trägerschaft von Caritas Lebenswelten.
2.2
die Verwaltung mit der Vergabe des Planungsauftrags an das Gebäudemanagement
für den Kita Neubau Im Kollenbruch zu beauftragen. Der Auftrag erfolgt vorbehaltlich
des Ratsbeschlusses vom 06.04.2016.
2.3
die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsaufträge für die Kita Neubauten Stettiner
Straße und Lochnerstraße beim Gebäudemanagement in Auftrag geben zu lassen.
2.4
Die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für den Umbau eines
Gebäudeteils der ehemaligen Hauptschule Franzstraße zur Kita in Auftrag geben zu
lassen.
2.5
Die Verwaltung zu beauftragen, über das Gebäudemanagement prüfen zu lassen, ob
der Standort Ferberberg, als dauerhafter Kita Standort für die Kita Süsterfeldstraße in
Trägerschaft des SkF hergerichtet werden kann.
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel sind bei den folgenden Positionen etatisiert:
PSP
Sachkonto
Maßnahme_____________
Sachkonto 78650000
1)
(Lochner-/ Stettiner Str.)
Sachkonto 78650000
2)
(Im Kollenbruch)
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-3
Sachkonto 78650000
3)
(Franzstraße)
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-6
Sachkonto 78650000 4)
PSP-Element: 5-060101-900-01000-300-9
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7
(Holsteinstraße)
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
1)
Auszahlungen
Ergebnis
0
0
0
0
450.000
450.000
0
0
2) 133.000
133.000
266.000
266.000
3)
615.000
615.000 1.200.000
1.200.000
4)
200.000
200.000 5.600.000
5.600.000
1.398.000
1.398.000 7.066.000
7.066.000
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
0
Folgekosten Kita
PSP-Element: 4-060101-941-2
Programm
Sachkonto: 53180000
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.800.000
1.800.000
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
1.800.000
1.800.000
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
0
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Zur Erreichung der Zielversorgungsquote von 50% im U3 Bereich und als Reaktion auf den weiterhin
hohen Bedarf an U3 Plätzen sind in den kommenden Jahren weitere U3 Plätze über
Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Auch auf die zwischenzeitlich gestiegene Nachfrage im ü3 Bereich
gilt es kurz- wie auch mittelfristig zu reagieren.
Von Seiten der Verwaltung wurde eine Auflistung der geplanten U3 Ausbauprojekte erstellt.
2. Sachstand „Ranking“ U3 Ausbaumaßnahmen
Mit den derzeit laufenden sowie zeitnah startenden baulichen Maßnahmen wird es nicht möglich sein,
die Zielversorgungsquote zu erreichen.
Es sind daher für die Folgejahre weitere Maßnahmen zu prüfen und zu realisieren.
Einen aktuellen Sachstand der aktuell laufenden sowie perspektivisch geplanten Maßnahmen liefert
Anlage 1 dieser Vorlage.
Hierbei wurde abhängig davon, wie konkret die Planungen für die einzelnen Maßnahmen sind, ein
„Ranking“ vorgenommen.
Die einzelnen Projekte werden dem Ausschuss, sobald diese beschlussreif sind, jeweils zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende Kategorien finden sich wieder:
A+
Bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahme; ein Bauantrag ist gestellt bzw. wird zeitnah gestellt.
A
Die Maßnahme soll zeitnah geplant und realisiert werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist
voraussichtlich sichergestellt.
B
Die Maßnahme soll zeitnah geplant und realisiert werden. Vor Entscheidung sind jedoch noch
Prüfungen erforderlich und/oder die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt.
C
Es gibt erste Überlegungen zu der Maßnahme. Es stehen noch diverse Prüfungen zur Planung und
Realisierung aus; der Zeitpunkt für die Realisierung ist unklar.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich beim vorgelegten Tableau mit
Ausnahme der Kategorie A+ um einen Maßnahmenpool handelt, der unter Berücksichtigung der
Kategorisierungen, auf die jeweiligen Kostenentwicklungen nach den vorgenommenen Planungen der
Leistungsphasen 1-3 angepasst werden muss. Ebenfalls ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob und
aus welchen Fördertöpfen einzelne Projekte gefördert werden können/sollten. Zum Teil liegen bis
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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heute keine abschließenden Förderbestimmungen vor. Das Tableau und die dahinter liegenden
Finanzierungen aktualisieren sich ständig und wie bei einem Puzzle gilt es, die zur Verfügung
stehenden Finanzierungsquellen so einzusetzen, dass für die Stadt eine maximale Wirkung erzielt
wird.
Dies kann auch bedeuten, dass derzeit im Tableau aufgeführte Maßnahmen nach Konkretisierung der
Planungen ggfs. wegfallen oder im weiteren Verlauf der Planungen durch laufende Entwicklungen
neue Projekte in das Tableau eingebracht werden.
3. Einmaliger kommunaler Baukostenzuschuss Kita Holsteinstraße
Mit Vorlage vom 01.12.2015 (FB 45/0168/WP17) hat der Kinder- und Jugendausschuss beschlossen,
dass zur Gesamtfinanzierung der U3 Ausbaumaßnahme an der Kita Holsteinstraße ein Zuschuss aus
den Mitteln des Konjunkturpaketes III gewährt werden soll.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bauliche Maßnahme an der Kita Holsteinstraße bereits aus
dem U3 Investitionsprogramm des Bundes gefördert und darüber ein Anteil der Maßnahme finanziert
wird.
Bei einer Kombination von Förderprogrammen ist die Gefahr einer Doppelförderung, die
förderschädlich wäre, groß.
Um dieses Risiko zu vermeiden und den im Falle einer Kombination anfallenden hohen
Verwaltungsaufwand zu verringern, schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Beschluss des
Kinder- und Jugendausschusses dahingehend abzuändern, dass ein einmaliger Zuschuss zu den
Baukosten in Höhe von 472.000 € aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2017 in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-00100-991-6;
78650000 zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff ist eine Verschiebung der
Haushaltsmittel auf die dann richtige Zuschusskontierung vorzunehmen.
Die Gewährung des Zuschusses wird an eine Gegenleistungsverpflichtung für den Träger geknüpft.
Es ist vorgesehen, in Anlehnung an den Zeitraum der U3 Investitionsmittel für diese Maßnahme, eine
Zweckbindung der Mittel für einen Zeitraum von 20 Jahren festzulegen.
Mittel für die hierdurch entstehenden Folgekosten für die Jahre 2017 ff (konsumtive Auswirkungen)
stehen in ausreichender Höhe bei 4-060101-941-2; 53180000 zur Verfügung.
4. Planungsmittel/ Planungsauftrag Kita Im Kollenbruch
Auf der städtischen Grünfläche in Aachen Brand, Im Kollenbruch, soll eine fünfgruppige Kita
entstehen.
Hiermit wird auf die bestehende hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowie die niedrigen
Versorgungsquoten im Sozialraum 12, Aachen-Brand, reagiert (ü3: 81,65%; U3: 34,43 %).
Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme vollständig über Fördermittel aus dem Konjunkturpaket III
finanziert wird.
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Ein entsprechender Ratsbeschluss wird am 06.04.2016, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinderund Jugendausschusses, angestrebt. Die Vorlage diesbezüglich wird dem Kinder- und
Jugendausschuss in gleicher Sitzung zur Empfehlung vorgelegt.
Eine der Voraussetzungen für eine Förderung aus den Mitteln des Konjunkturpaktes III ist, dass die
Maßnahme bis Ende 2018 abgeschlossen ist.
Um dies gewährleisten zu können ist es erforderlich, dass der Planungsauftrag für die Maßnahme
schnellstmöglich vergeben wird.
Zunächst soll daher das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die
Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden. Hierfür sind zunächst Mittel in Höhe von 133.000 €
bereitzustellen.
Nach Vorliegen einer Entwurfsplanung sowie einer Kostenberechnung für das Projekt wird dieses dem
Ausschuss vor Stellung des Bauantrags erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-00100-991-7;
78650000 zur Verfügung.
5. Planungsmittel/ Planungsauftrag Kita Stettiner Straße und Kita Lochner Straße
5.1 Planungen Neubau Kita Stettiner Straße
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der
auf dem Schulgelände befindliche eingruppige Kita Standort die Option einer Erweiterung bzw. Abriss
und Neubau bietet.
Zurzeit ist die Kita in einem ehemaligen Schulpavillon untergebracht. Die Räume dort entsprechen
nicht mehr den Anforderungen an eine Kita.
Vorgeschlagen wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Abriss des Pavillons und die Errichtung
eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus an gleicher Stelle.
Die Kita liegt im Sozialraum 6, Aachen-Forst, dem Sozialraum mit der geringsten U3
Versorgungsquote im Stadtgebiet, so dass ein großer Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen besteht.
In einem ersten Schritt soll das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die
Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden. Hierfür sind zunächst Mittel in Höhe von 190.000 €
bereitzustellen.
Nach Vorliegen einer Entwurfsplanung sowie einer Kostenberechnung für das Projekt wird dieses dem
Ausschuss vor Stellung des Bauantrags erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-01000-300-9;
78650000 zur Verfügung.
5.2 Planungen Neubau Kita Lochner Straße
Für diesen Standort ist ebenfalls eine Prüfung im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus 2012 erfolgt.
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Empfehlung aus der Machbarkeitsstudie ist ein Abriss und Neubau des Bestandsgebäudes am
gleichen Standort und eine Erweiterung auf vier bis fünf Gruppen.
Hintergrund ist, dass zum einen das Gebäude in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist und
zum anderen die Anforderungen an die Räumlichkeiten für eine Kita nicht mehr erfüllt sind.
Durch die direkte Angrenzung an den Innenstadtbereich wird eine Erweiterung des Platzangebots an
diesem Standort sehr befürwortet.
In einem ersten Schritt soll auch hier das Gebäudemanagement mit der Vergabe der Leistungsphasen
1-3 beauftragt werden. Hierfür sind zunächst Mittel in Höhe von 190.000 € bereitzustellen.
Hierbei wird auch zu prüfen sein, ob die Kita vier- oder fünfgruppig an diesem Standort realisiert
werden kann, da das Grundstück einen starken Baumbewuchs aufweist.
Nach Vorliegen einer Entwurfsplanung sowie einer Kostenberechnung wird das Projekt dem
Ausschuss vor Stellung des Bauantrags zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-01000-300-9;
78650000 zur Verfügung.
6. Planungsmittel/ Planungsauftrag Kita Franzstraße
In dem an die Turnhalle angrenzenden Gebäudeteil der ehemaligen Hauptschule in der Franzstraße
soll ein neuer Kita Standort eingerichtet werden. Die angrenzende Fläche der Schule wird veräußert
und über einen Investor neu beplant.
Eine von Seiten des Gebäudemanagements durchgeführte Machbarkeitsstudie für den betreffenden
Gebäudeteil kommt zu dem Ergebnis, dass über eine Umbau der Räumlichkeiten die Herrichtung für
eine bis zu fünfgruppige Kita mit entsprechendem Außengelände möglich ist.
Gerade im Innenstadtbereich zeigt sich, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiterhin hoch ist.
Der Standort Franzstraße mit seiner sehr zentralen Lage kann damit auf die bestehenden Nachfragen
reagieren.
Um die Maßnahme weiter voran zu treiben ist beabsichtigt, das Gebäudemanagement mit der
Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen. Hierfür sind in 2016 Mittel
in Höhe von 87.000 € bereitzustellen.
Nach Vorliegen der Entwurfsplanung sowie einer Kostenberechnung wird das Projekt dem Ausschuss,
vor Stellung des Bauantrags, erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-00100-991-3
Sachkonto 78650000 zur Verfügung.
7. Prüfauftrag dauerhafter Standort Kita Ferberberg
Die Kita Süsterfeldstraße musste im Herbst 2015 aus dem städt. Kita Gebäude ausziehen, da dieses
im Rahmen eines Investorenprojektes niedergelegt wird.
Als Ersatzstandort wurde übergangsweise das städtische Gebäude Ferberberg hergerichtet.
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Die bisherigen Überlegungen sahen vor, dass die Kita nach Fertigstellung des im Rahmen eines
Investorenprojekts geplanten fünfgruppigen Kita Neubaus am Standort Campus West „Guter Hirte“, in
dieses Gebäude zieht und die aktuell dreigruppige Kita um zwei Gruppen erweitert wird.
In einem Schreiben vom 28.12.2015 beantragt der SkF dauerhaft mit der dreigruppigen Kita am
Standort Ferberberg zu verbleiben.
Bei einem Verbleib der Kita an dieser Stelle würden in der Konsequenz über das fünfgruppige
Neubauprojekt am Campus West „Guter Hirte“ dann fünf neue Kita Gruppen geschaffen.
Mit Blick auf die aktuellen Versorgungsquoten des Sozialraums 2, in dem das Gebiet Guter Hirte liegt,
kann ein Bedarf für fünf neue Kita Gruppen bestätigt werden.
Versorgungsquote ü3: 72,41 %
Versorgungsquote U3: 40,53 %
Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob dem Antrag des Trägers stattgegeben werden
kann, werden die anstehenden Kosten für die bauliche Ertüchtigung darstellen.
Da die Kita Ferberberg bisher nur als „Übergangsstandort“ für die Kita Süsterfeldstraße geplant war,
wurde sie so hergerichtet, dass lediglich eine befristete bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung
von Seiten des Bauordnungsamts erteilt wurde.
An eine dauerhafte Genehmigung sind weitere Voraussetzungen geknüpft, die bauliche Maßnahmen
erforderlich machen.
Umfang und Höhe der dadurch entstehenden Kosten sind aktuell nicht bekannt.
Um den Antrag des SkF prüfen zu können und eine politische Beschlussfassung vorbereiten zu
können, soll daher zunächst ein interner Prüfauftrag an das Gebäudemanagement vergeben werden,
um den Umfang der Maßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten (ggfs.
Planungskosten; Baukosten) zu ermitteln.
Die Entscheidung über den Antrag auf einen dauerhaften Verbleib im Ferberberg, wird dem
Ausschuss in einer weiteren Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
8. Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, den Baukostenzuschuss
für die Kita Holsteinstraße aus kommunalen Mitteln zu finanzieren und die Verwaltung zu beauftragen,
die entsprechenden Planungs- und Prüfaufträge für die beschriebenen Maßnahmen in Auftrag zu
geben.
Anlage/n:
Ranking U3 Ausbaumaßnahmen
Vorlage FB 45/0222/WP17 der Stadt Aachen
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