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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
161260.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
04.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0063/WP17 öffentlich 04.04.2016 Fr. Joerißen Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.01.2016: öffentlicher Teil Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.04.2016 FA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 19.01.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 20/0063/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.04.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Die Niederschrift wurde den Ausschussmitgliedern bereits übersendet. Vorlage FB 20/0063/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.04.2016 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses 4. April 2016 Sitzungstermin: Dienstag, 19.01.2016 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal Haus Löwenstein, Haus Löwenstein Anwesende: Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Hans Leo Deumens Vertretung für: Ratsfrau Renate Linsen von Thenen Ratsfrau Ulla Griepentrog Vertretung für: Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Wilhelm Helg Ratsfrau Eleonore Keller Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsherr Harro Mies Ratsherr Hermann Josef Pilgram FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 1/18 Ratsfrau Claudia Plum Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Marc Teuku Abwesende: Ratsherr Wilfried Fischer entschuldigt Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen entschuldigt von der Verwaltung: Frau Grehling (Dez. II) Herr Kolobajew (Dez. II) Frau Klösges (FB 13) Herr Kind, Herr Koslowski, Herr Guth (FB 20) Frau Windmüller (FB 37) Herr Brötz, Frau Klein, Herr Burlet (FB 45) als Gast: Herr Ehanantharajah (Fraktionsgeschäftsführer Piraten) als Schriftführerin: Frau Joerißen (FB 20) FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 2/18 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2015 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 20/0049/WP17 3 Mitteilungen und Berichte 4 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorlage: E 49.5/0036/WP17 4.1 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorlage: E 49.5/0036/WP17-1 5 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung Vorlage: FB 22/0011/WP17 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0008/WP17 6.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0008/WP17-1 7 Haushaltsplanberatungen 2016 Vorlage: FB 20/0048/WP17 FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 3/18 Nichtöffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2015 (nichtöffentlicher Teil). Vorlage: FB 20/0050/WP17 2 Mitteilungen und Berichte 3 Verlängerung der Regelung zur Verlustübernahme der Aachener Stadion BeteiligungsGmbH (ASB) Vorlage: Dez II/0006/WP17 4 Vergabe eines Auftrages über Beratungsleistungen im Rahmen der MarketingRestrukturierung 5 Erlass Gewerbesteuer Vorlage: FB 22/0012/WP17 FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 4/18 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Die Verwaltung zieht den Tagesordnungspunkt 6.1 (Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) von der Tagesordnung zurück. Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2015 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 20/0049/WP17 Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass in der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 4 auf der Seite 11 als Negativbeispiel nicht die Strukturkommission im Kulturbereich, sondern die Strukturkommission des Museumsbereichs angeführt worden sei. Beschluss: Der Ausschuss genehmigt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2015 (öffentlicher Teil) einschließlich der Änderung. zu 3 Mitteilungen und Berichte Frau Grehling teilt mit, dass die wesentlichen Mitteilungen zum Tagesordnungspunkt 7 (Haushaltsplanberatungen 2016) erfolgen werden. Die Gewerbesteuer weise zurzeit für das Haushaltsjahr 2016 eine Sollstellung in Höhe von 158 Mio. Euro auf. Da die Grundsteuer A und B erst Mitte Februar zum Soll gestellt werden, liegen derzeit noch keine belastbaren Ertragsbuchungen vor. Weiterhin weist Frau Grehling darauf hin, dass für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) außerplanmäßige Mittel bereitzustellen seien. Aufgrund der terminlichen Engpässe bittet Sie den Ausschuss um Einverständnis, dass die Vorlage unmittelbar dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde. Es wurden hierzu keine Einwände seitens des Ausschusses erhoben. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 5/18 zu 4 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorlage: E 49.5/0036/WP17 Der Tagesordnungspunkt 4 wurde mit dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 4.1 (Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016) in der Beratung zusammengefasst. zu 4.1 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorlage: E 49.5/0036/WP17-1 Ratsherr Pilgram weist auf die Sitzung des Betriebsausschusses Kultur vom 10.12.2015 hin, in der die Erhöhung für die KAStE-Mittel in Höhe von 50.000,- Euro beschlossen wurde. Die Erhöhung des Zuschusses an die freie Kulturszene solle auch im Tagesordnungspunkt 7 (Haushaltsberatungen 2016) beraten und beschlossen werden. Ratsherr Teuku hinterfragt die Position der zweckgebundenen Spenden des Erfolgsplans. Hier sei die Ertragsposition „Spenden zweckgebunden“ von 313.700,- Euro in 2015 auf 563.500,- Euro in 2016 gestiegen. Des Weiteren stelle sich für ihn die Frage, welche Erträge bei der Ertragsposition 829 „Sonstige betriebliche Erträge“ abgebildet seien. Frau Grehling verweist auf die wieder erhöhte Spendenbereitschaft nach Spendenrückgang durch das Karlsjahr, welches vor zwei Jahren stattfand. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handle es sich um gesonderte Erträgnisse aus der Auflösung der Sonderposten, wie des Sonderpostens für die Route Charlemagne. Weiterhin seien im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 die Ansätze seitens des Kulturbetriebs im Allgemeinen an die Jahresergebnisse angepasst worden. Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt an, über die Ergänzungsvorlage erfreut zu sein, da ohnehin seitens seiner Fraktion ein Antrag auf die Erhöhung der KAStE-Mittel gestellt worden wäre. Weiterhin sei er verwundert darüber, dass die Erträge in Bezug auf Eintrittsgelder oder Teilnehmerentgelte nur unwesentlich steigen. Er stelle sich die Frage, ob es keine Maßnahmen gäbe, um die Erträge an dieser Stelle zu erhöhen. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 6/18 Frau Grehling erläutert, dass sich der Zuschuss in zwei Zuschüsse unterteile. Zum einen erhalte der Kulturbetrieb einen Zuschuss für die Route Charlemagne und zum anderen einen allgemeinen Zuschuss für den Kulturbetrieb, woraus sämtliche Kosten, unter anderem Personal- und Sachkosten, finanziert werden. Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg hinterfragt, ob durch erhöhte Erträge auch der Zuschuss in Höhe von 16 Mio. Euro verringert werden könne. Frau Grehling bejaht die Frage. Allerdings werde darauf verwiesen, dass eine Ertragssteigerung durch Preissteigerung im Kulturbereich auch kritisch zu betrachten sei. Beispielsweise könne eine Ertragssteigerung durch die Erhöhung der Eintrittsgelder dazu führen, dass diese durch eine rückgängige Besucherzahl wieder aufgezehrt werde. Ratsherr Pilgram ergänzt hierzu das Beispiel der Gastronomie im Ludwig Forum, wo durch den Umbau des Eingangsbereichs die Gastronomie schließen musste, was zur Folge hat, dass Pachteinnahmen zukünftig wegfallen. Bislang sei die Bereitschaft zu sparen noch sehr gering. Für ihn sei letztlich fraglich, ob jeder Museumsvorsitzende ein eigenes Büro mit Vorzimmer benötige. Dies sei jedoch Angelegenheit der Kulturpolitiker/innen. Die Sparbemühungen der Kulturpolitik seien jedoch steigerungsfähig. Beschluss: Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur nimmt der Finanzausschuss einstimmig den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2016 unter Berücksichtigung des erweiterten Beschlussvorschlages zur Kenntnis. zu 5 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung Vorlage: FB 22/0011/WP17 Frau Grehling erläutert, dass zu der Vorlage noch eine Änderung des Datums in der Präambel erfolgte, weshalb zu diesem Tagesordnungspunkt eine zusätzliche Tischvorlage mit dem geänderten Auszug aus der Satzung ausgelegt wurde. Ratsherr Pilgram fragt sich, wie die Vorschrift aus Art. 3 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Aachen festgestellt werden solle. Der Art. 3 regelt im zweiten Satz, dass wenn eine Wohnung von einer Person bewohnt wird, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 7/18 Frau Grehling führt dazu aus, dass es sich um eine gesetzliche Grundlage handle. Es sei ein Hinweis darauf, dass stichprobenartige Kontrollen bei Verdacht möglich sind. Die Vorschrift solle verhindern, dass jemand durch das Schema falle. Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002 zu beschließen. zu 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0008/WP17 Frau Grehling bittet die Ausschussmitglieder, trotz Vertagung der Beratung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, eine Empfehlung für den Rat zu beschließen. Durch den Beschluss der Satzung sei eine Gebührenstabilität gewährleistet. Ohne den Beschluss der Feuerwehrsatzung sei die Rechtssicherheit der Gebührenbescheide gefährdet. Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg führt an, welche Punkte für eine erneute Beratung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu klären seien. Offene Punkte seien der Kostensatz für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die Kostenaufstellung für Fahrzeuge sowie die Kalkulation der Aufwendungen für Abschreibungen. Frau Grehling ergänzt, dass die Gebührensatzung nicht regle, welche Aufwandsentschädigung die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr für jeden Einsatz erhalten. Gegenstand der Gebührensatzung sei der Anspruch auf den Kostenersatz der Erstattungspflichtigen. Frau Windmüller bestätigt, dass nicht der Kostenersatz an die freiwilligen Feuerwehrmitglieder gezahlt werde, der in der Gebührensatzung angesetzt sei, sondern ein geringerer Betrag. Dies resultiere jedoch daraus, dass in der Gebührenkalkulation auch Kosten, wie zum Beispiel die Erstattung des Personalausfalls an den Arbeitgeber, berücksichtigt werden. Diese Kosten werden aber nicht dem jeweiligen Mitglied, sondern dem Arbeitgeber erstattet. Ein Kostenersatz sei aber grundsätzlich auch nur in seltenen Fällen möglich. Sie bestätigt, dass die Personalkosten überarbeitet werden müssen, da zurzeit der Betrag lediglich gemittelt sei. Frau Grehling stellt nochmals heraus, dass es sich um zwei Einzelthemen handle, die nicht miteinander verbunden werden dürfen. Beschluss: FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 8/18 Der Finanzausschuss empfiehlt, vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dem Rat der Stadt einstimmig, den in der Anlage beigefügten 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen. Der 3. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. zu 6.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0008/WP17-1 Frau Grehling führt an, dass es sich bei dem 4. Nachtrag überwiegend um redaktionelle Änderungen aufgrund einer Gesetzesänderung handle, die für die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung bzw. des Gebührenbescheides nicht zwingend erforderlich seien. Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung seitens der Verwaltung zurückgezogen. zu 7 Haushaltsplanberatungen 2016 Vorlage: FB 20/0048/WP17 Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellen die Fraktionen CDU und SPD, sowie die Fraktion Die Grünen Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind. Frau Grehling weist auf den heutigen Zeitungsartikel mit dem der Vorlage entsprechenden Verlauf der Haushaltsplanberatung hin. Es sei richtig, dass Maßnahmen auf der Vorschlagsliste zum Teil den Beschlüssen aus den Fachausschüssen widersprächen. Mit Bekanntgabe des Gewerbesteuereinbruchs im Dezember 2015 habe sie bereits darauf hingewiesen, dass dies Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2016 habe. Es sei bekannt gewesen, dass die Verwaltung Vorschläge zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts erarbeite. Der Entwurf sah einen Gewerbesteuerertrag im Jahr 2016 in Höhe von 175 Mio. Euro vor. Nach der Anpassung wurde dieser auf 167 Mio. Euro korrigiert. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 9/18 Frau Grehling informiert die Ausschussmitglieder, welche Ansatzkorrekturen aufgrund von Anpassungen an die Jahresergebnisse oder aufgrund von Ausschussbeschlüssen bereits berücksichtigt worden seien: - Die Schlüsselzuweisung sei im Rahmen der Modellrechnung entsprechend erhöht worden. - Die Zinsen der Kredite zur Liquiditätssicherung seien angepasst worden, was zu einer Verbesserung von 400.000,- Euro führt. Dabei wurde ein Zinssatz von 0,3 % zugrunde gelegt. Berücksichtigt sind darin auch die fälligen Zinsen für festverzinste Aufnahmen. - Der Sozial-, bzw. Flüchtlingsbereich wurde an die aktuelle Entwicklung angepasst. Die Erstattungsquote liege derzeit bei rund 80 %. - Ersichtliche Verbesserungen durch die Neuregelung des Belastungsausgleichs des KIBIZ, auch wenn diese noch endgültig verabschiedet seien, wurden bereits eingeplant. - Die Zuschusserhöhung an den Zweckverband Regio Aachen um 49.000,- Euro für das Haushaltsjahr 2016 bzw. um 23.000,- Euro für die Folgejahre sei enthalten. - Der Beschluss des Sozialausschusses bezüglich der Stiftungsunterstützung für Prostituierte und der Unterkunftszuschuss für den Asylbereich, der ebenfalls aus Stiftungsmittel finanziert sei. Frau Grehling stellt klar, dass die Angaben aus dem Zeitungsartikel bezüglich der Verlustübernahme der ASEAG nicht richtig seien. Der Verlust der ASEAG sei nicht zurückgegangen, es habe sich lediglich die Konsortialzahlung der StädteRegion, die den auf die StädteRegion anfallenden Verlust ausgleicht, erhöht. Die vorgeschlagene Reduzierung der Grünpflege- und Instandhaltungsaufwendungen sei ebenfalls aufgrund der vorliegenden Rechnungsergebnisse realistisch. Weiterhin gibt Frau Grehling zu bedenken, dass auch ohne den Beschluss der Vorschlagsliste der Bezirksregierung ein genehmigungsfähiger Haushalt vorgelegt werden könne, sie aber die prozentuale Verschlechterung des Eigenkapitals für nicht vertretbar halte. Das vorläufige Jahresergebnis 2014 weise bisher ein geringfügiges besseres Ergebnis als ursprünglich geplant auf. Die Verbesserung sei allerdings zum großen Teil der ertragswirksamen Auflösungen von Rückstellungen geschuldet. Die Bezirksregierung sei auch bereits für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2016 an dem vorläufigen Jahresergebnis 2015 interessiert. Letztlich weist Frau Grehling auf die Erhöhung der Kassenkreditermächtigung von 500 Mio. Euro auf 550 Mio. Euro hin. Es handle sich dabei um eine vorsorgliche Anpassung, da im Haushaltsjahr 2015 in der Spitze rund 413 Mio. Euro Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen worden seien. Auch der unterjährige Höchstbetrag der in Anspruch genommenen Kredite zur Liquiditätssicherung betrage in der Planung für das Haushaltsjahr 2016 etwa 460 Mio. Euro. Durch Unwägbarkeiten (beispielsweise durch unerwartete Gewerbesteuerrückzahlungen oder etwa erhöhte Zahlungen im Bereich der FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 10/18 Flüchtlingsunterbringungen) könne hier nicht gewährleistet werden, dass der bisherige Höchstbetrag der Haushaltssatzung kurzfristig nicht überschritten werde. Ratsherr Helg erkundigt sich, ob die Vorschlagsliste abschließend sei oder ob es noch weitere Reserven gebe. Frau Grehling erläutert, dass sich unterjährig sicherlich Veränderungen ergeben können. So sei es beispielsweise möglich, dass Investitionsmaßnahmen nicht begonnen werden. Frau Grehling führt als mögliches Beispiel für eine unterjährige Anpassung das „Depot Talstraße“ an. Sie bringt noch einmal zum Ausdruck, dass eine monatelange Haushaltsdebatte erfolgt sei. Natürlich sei es nicht möglich alle Wünsche seitens der Fachverwaltung zu berücksichtigen. Wichtig sei jedoch für die unterjährige Bewirtschaftung, dass es sich um Haushaltsermächtigungen handle, die nicht verpflichtend zu Auszahlungen führen müssen. Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg erinnert daran, wie schockierend die Mitteilung über den Gewerbesteuereinbruch in der letzten Sitzung des Finanzausschusses gewesen sei. Umso mehr bedanke er sich bei der Verwaltung für die gute Arbeit. Dadurch habe man die Situation nochmal „in den Griff bekommen“, auch wenn das Defizit nur knapp unter 5 % liege. Das Ziel einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen sei jedoch erreicht. Weiterhin erläutert Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg den 3. Punkt des Gemeinschaftsantrages der CDU und SPD. Es wird beantragt, den Ansatz des PSP-Elements 4-060101-985-5 „Planungsmittel Masterplan“ um 100.000,- Euro zu reduzieren und das PSP-Element in „Konzept zur Planungsoptimierung von KitaNeubauten“ umzubenennen, da die aktuelle Bezeichnung nicht zweckmäßig sei. Ratsherr Teuku erkundigt sich nach dem Risiko bei der Fortschreibung der Personalkosten von nur einem Prozent. Frau Grehling erklärt, dass dies eine Betragsgröße von rund 1,7 Mio. Euro ausmache und weist zusätzlich darauf hin, dass zu den geplanten Tarifsteigerungen auch Stellenmehrungen eingeplant worden seien, wodurch de facto die übliche prozentuale Tarifsteigerung überschritten werde, sodass im Ergebnis der Personalkostenverbund voraussichtlich auskömmlich sei. Ratsherr Pilgram bedauert, dass Anträge seiner Fraktion in den Fachausschüssen abgelehnt worden seien, erfreut sich jedoch an dem kleinen Erfolg, dass die Beschaffung von Elektro-Bussen im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes umgesetzt werden könne. Er verweist auf den in der Sitzung gestellten Antrag zur Aufnahme eines kommunalen Wohnungsbauprogramms und erläutert, dass sowohl die gewoge als auch Private nicht ausreichend in den Wohnungsmarkt investieren können bzw. wollen. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 11/18 In den bisherigen diesbezüglichen Berechnungen sei die wachsende Flüchtlingszahl nicht berücksichtigt. Er bietet den Ausschussmitgliedern gerne an, bei Beschluss des Programms genauer zu erläutern, wie sich die Zahlen zusammensetzen. Die Notwendigkeit dieses Programms begründet er damit, dass die gewoge von den jährlich benötigten 300 Wohnungen im Jahr nur rund 70 errichte. Er bezweifle, dass die Produktbeschreibungen in der nötigen Intensität beraten worden seien. Letztlich begründet er den zweiten Antrag auf Erhöhung der Pflegeaufwendungen bei dem PSP-Element 4-011303-930-5 „Unterhaltung und Instandsetzung gewoge“ und der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ mit einer Umfrage, in der sich herausgestellt habe, dass der Pflegezustand der Gartenanlagen von Bedeutung sei. Er ermahnt die Ausschussmitglieder, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, eine Aufgabenkritik durchzuführen, sondern der Politik. Schließlich seien Strukturveränderungen nur durch politische Beschlüsse möglich. Er lobt an der Stelle die Arbeit der Verwaltung ausdrücklich, vermisst hingegen die politische Führung. Für ihn sei ein weiteres kindergartenbeitragsfreies Jahr sicherlich möglich, wenn die Politik sich dieser Aufgabe auch stelle. Ratsfrau Plum widerspricht Ratsherrn Pilgram indem sie herausstellt, dass eben die Haushaltsplanberatungen zum Gestalten da seien. Für sie hätten die Kindertagesstätten oberste Priorität, daher auch das Kita-Programm, welches teilweise aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz finanziert werde. Ebenfalls führt sie aus, dass nie zur Debatte gestanden habe, die Elektro-Mobilität nicht umzusetzen, sondern lediglich das Investitionsvolumen. Sie macht auf den heutigen Zeitungsartikel aufmerksam, in dem es darum gehe, dass die Kindergartenbetreuung unterversorgt sei. Sie gibt zu bedenken, dass für den Wohnungsbau auch entsprechende Grundstücke vorhanden sein müssen und dass auch die Bezirksregierung darauf hinweist, dass die Netto-Neuverschuldung nicht überschritten werden solle. Für sie sei auch der Sparwille der Grünen Fraktion nicht erkennbar, wenn sie an die Umbaumaßnahme „Hangeweiher“ und die beantragte Baumbepflanzung denke. Sie nehme die Forderung nach einer Aufgabenkritik aber zum wiederholten Male zur Kenntnis. Aufgabenkritik sei sicherlich möglich, zum Beispiel durch die Theaterschließung oder den Verzicht diverser anderer freiwilligen Leistungen. Dies sei jedoch sicherlich so nicht gewünscht. Aus der Botschaft im Dezember 2015 ginge deutlich hervor, dass die Sparliste mitgetragen werden müsse. Somit sei der Gestaltungsspielraum ausgeschöpft worden. Frau Grehling ergänzt, dass der Antrag der Finanzierung des kommunalen Wohnungsbauprogramms seitens der Verwaltung im Rahmen der Beantwortung des gleichlautenden Ratsantrages behandelt werde. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 12/18 Der Antrag, zur Finanzierung Stiftungskapital heranzuziehen, werde momentan geprüft. Sie weist darauf hin, dass das Stiftungsvermögen zu erhalten sei und somit eine aus Stiftungssicht bestmögliche Rendite zu erzielen sei. Die Stiftungserträge dienten ausschließlich dazu, die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftungen zu erfüllen. Es handle sich nicht um Mittel, die der Stadt zur freien Verfügung zur Verfügung stünden. Ein Förderdarlehen sei keine taugliche haushaltsrechtliche Deckung, sondern lediglich ein Finanzierungsmittel, das gleichfalls die Kreditlinie berühre. Sollten die Voraussetzungen einer tauglichen, haushaltsrechtlichen Deckung nicht erfüllt werden, so fließe die Belastung in den städtischen Haushalt. Als Negativbeispiel führt Frau Grehling die Maßnahme „Richtericher Dell“ an. Ratsherr Deumens positioniert sich zu den Anträgen wie folgt: - Antrag der Fraktion Grüne sei in seinen Augen eine gute Sache, die er unterstützen würde. - Antrag der Fraktionen CDU und SPD bezüglich der KASTE-Mittel sei für ihn eine klare Sache, der er zustimme. - Dem Punkt 2 des Gemeinschaftsantrages in dem es um die Streichung der Förderung der integrativen KiTas gehe, fehle die Begründung. - Der Punkt 4 (Betriebskostenzuschuss zur Altentagesstätte) aus dem v.g. Antrag, fände ebenfalls Unterstützung. - Die Einsparvorschläge aus Punkt 5 fänden hingegen keine Unterstützung. Er fasst nochmal zusammen, dass die Stadt Aachen kein Ausgabe-, sondern ein Einnahmeproblem habe. Er beantrage die Anträge in Einzelanträgen zur Abstimmung zu geben. Ratsfrau Keller erinnert sich, dass der Grundstücksstreit und damit auch die Diskussion um die Wohnungssituation schon seit mindestens zehn Jahren bestehe. Sie habe das Gefühl, dass sich seit dem letzten Jahr jedoch hier etwas verbessert habe. Sie sei der Meinung, dass das Gebäudemanagement zu viele Maßnahmen vor sich herschiebe. Deshalb sei für sie der Antrag der Fraktion Die Grünen zurzeit nicht umsetzbar. Ratsherr Pilgram bestätigt die Auffassung, dass die Bereitschaft zu Neubauten seitens der gewoge in der jüngsten Vergangenheit gestiegen sei. Die Richtung stimme jetzt. Trotzdem weise der Haushalt große Lücken auf. Der Antrag sei mehr als Anregung zu werten, aus dem sich ein Konzept entwickeln könne. Der politische Wille zähle hier für eine Schwerpunktsetzung. Als Beispiel für die mangelnde Beratung der Produktbeschreibungen führt er das Produktziel „Bezirksvertretung“ an. Ziel sei, dass die Terminvereinbarungen knapp über 50 % steigen. In allen Bezirken sei der Ansatz gleich, das Ergebnis jedoch ungleich. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 13/18 Der GPA-Bericht übe ebenfalls Kritik aus. Es seien zu viele Flächen für Bewirtschaftung, Reinigung und Heizung. Ihm fehle die Initiative zu Nacharbeiten. Frau Grehling stimmt Ratsherrn Pilgram hinsichtlich der Flächenkritik zu. Die Flüchtlingssituation sorge allerdings zurzeit dafür, dass die Umsetzung des Flächenmanagements alter Zielsetzungen nicht mehr gelten könne. Eine Finanzierung der zusätzlichen acht Millionen Euro sei in dieser Haushaltslage nicht möglich, wenn kein entsprechender Einsparvorschlag vorliege. Sie weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2016 und dem Wirtschaftsplan der gewoge für die Sanierung und die Schaffung von Wohnraum rund 21,7 Mio. Euro eingeplant seien. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass Stiftungsmittel, wo sie eingesetzt werden können, auch berücksichtigt würden. Ratsfrau Plum kommt nochmal auf das Beispiel des Ratsherrn Pilgram zurück. Sie weiß, dass die Bezirksarbeit seitens der Fraktion Die Grünen immer kritisch gesehen werde. Für viele Bürger sei diese aber sehr wichtig. Der Bürgerservice sei neu strukturiert worden, z.B. für Studenten. Das Kennzahlensystem sei nicht überall stimmig und passend, was auch bekannt sei. Es gebe Kennzahlen, die gut seien, aber auch Kennzahlen, die nur bedingt aussagekräftig seien. Ratsfrau Griepentrog stellt klar, dass das zuvor genannte Beispiel nicht als Kritik an den Bezirksämtern zu verstehen sei, sondern als Beispiel angeführt werde, dass die Produktbeschreibungen nicht umfangreich beraten wurden. Es fehlte hierzu die Diskussion, da diese lediglich in den Ausschüssen „mitbeschlossen“ wurden. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Oberbürgermeister selbst die Wohnungssituation als oberste Priorität angesetzt habe. Sie sei deshalb der Meinung, dass es falsch sei, den Antrag der Fraktion jetzt einfach abzulehnen. Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg erinnert daran, dass die Kennzahlen erstmalig in der Form eingebracht worden seien. Er appelliert erst einmal mit den Kennzahlen zu arbeiten und danach Veränderungen vorzunehmen. Wichtig sei, die Ziele zu formulieren und dann die Kennzahlen mit den erforderlichen Daten zu ermitteln. Ihm sei bewusst, dass Überarbeitungsbedarf bestehe, wenn diese in der praktischen Arbeit angewandt werden. Er teile die Auffassung, dass Sparen genauso wichtig wie Investieren sei. Mittel in Höhe von 8 Mio. Euro für den Wohnungsbau könnten aufgrund der fehlenden Kapazität nicht aufgenommen werden. Der Antrag sei daher nicht durchdacht. Schwerpunkt solle die Flüchtlingssituation sowie die Kindergartenbetreuung sein. Durch den starken Flüchtlingszuwachs mit Kindern würden gerade in den Kindertagesstätten Betreuungsplätze benötigt. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 14/18 Frau Grehling ergänzt, dass die Produktbeschreibungen schon immer Bestandteil des Haushaltsplans seien, sie seien allerdings erstmals umfangreich überarbeitet worden. Selbstverständlich handle es sich um einen laufenden Prozess. Richtig seien die Anmerkungen zu dem GPA-Bericht hinsichtlich der Kosten der Dezentralität in der Serviceleistung an sich. Im Anschluss werden die zu Beginn gestellten Anträge zur Einzelabstimmung gestellt. Es ergeben sich folgende Abstimmungsverhältnisse zu dem Gemeinschaftsantrag der Fraktionen CDU und SPD, der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist: - Punkt 1: einstimmig - Punkt 2: vier Gegenstimmen - Punkt 3: vier Gegenstimmen - Punkt 4: einstimmig - Punkt 5: vier Gegenstimmen Der Antrag der Fraktion Die Grünen, der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird mit vier Gegenstimmen abgelehnt. Die Anhebung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung aus § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen von 500 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 550 Mio. Euro wird einstimmig beschlossen. Beschluss: Der Finanzausschuss nimmt mit fünf Gegenstimmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2016 unter Einbeziehung: 1. der Veränderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf 2016 2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen 3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung zu beschließen. FA/11/WP.17 Ausdruck vom: 04.04.2016 Seite: 15/18