Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161045.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.11.17, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0419/WP17
öffentlich
14.03.2016
Dez. III / FB 61/200
Störfallbetriebe in Aachen
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.04.2016
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0419/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufgrund eines Tagesordnungsantrags der Fraktion Die Linke wurde in der Sitzung des
Planungsausschusses am 22.10.2015 die aktuelle Situation zum Thema „Störfallbetriebe in Aachen“
dargestellt. Als problematisch für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Umfeld der
vorhandenen Störfallbetriebe stellt sich die mangelnde Kenntnis über die nach Störfallrecht
einzuhaltenden Abstände zwischen dem Betrieb und den als schützenswert einzustufenden
Nutzungen bei zweien der vier Anlagen dar. Für die beiden anderen Anlagen ist der einzuhaltende
Achtungsabstand bekannt, bei der vierten Anlagen wurde durch ein Gutachten der (niedrigere)
angemessene Abstand ermittelt.
Der Planungsausschuss hatte daraufhin die Verwaltung beauftragt, die fehlenden Informationen bei
der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln (BR), einzuholen und dem
Ausschuss spätestens im April 2016 über das Ergebnis zu berichten.
Die Verwaltung hat die BR Köln entsprechend mit der Bitte um Mitteilung der einzuhaltenden
Achtungsabstände bei der im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd ansässigen Firma für
Schneidewerkzeuge, einer Firma mit Flüssiggaslager am Grünen Weg sowie den Gaskugelbehältern
am Prager Ring angeschrieben. Nachdem eine Reaktion der Behörde ausblieb, richtete die
Bauaufsicht eine Nachfrage an diese. Daraufhin wurde Anfang März eine Beantwortung der
städtischen Anfrage in Aussicht gestellt. Diese liegt jedoch bis heute nicht vor.
Unabhängig davon hat die Bauaufsicht Anfang des Jahres im Rahmen eines
Nutzungsänderungsantrages für ein Büro- und Verwaltungsgebäude in ein Flüchtlingswohnheim im
Bereich Eilendorf-Süd die BR beteiligt, da sich der Standort in der Nähe des oben genannten
Betriebes befindet. Darauf wurde seitens der BR mitgeteilt, dass diese Ansiedlung im Hinblick auf das
Störfallrecht unkritisch ist. Allerdings wurde im Antwortschreiben lediglich ausgeführt, dass der
Abstand des Wohnheims von der Firma (80 m vom Betrieb bzw. 180 m von den Lager- und
Produktionsanlagen, in denen die gefährlichen Stoffe verarbeitet werden) unkritisch ist und daher
einer Genehmigung nichts im Wege steht. Nicht mitgeteilt wurde der einzuhaltende Mindestabstand.
Sofern die Bezirksregierung der Verwaltung auch in den nächsten Monaten nicht mitteilt, welche
Achtungsabstände zu den Anlagen in Eilendorf-Süd und am Prager Ring einzuhalten sind, kann die
Verwaltung zwar nach wie vor im Falle einzelner Genehmigungsverfahren die BR beteiligen, wie es
auch bisher immer gängige Praxis war. Dies wird jedoch nach den bisherigen Erfahrungen nicht
unbedingt dazu führen, dass die Stadt die gewünschten Kenntnisse über die Betriebe erhält. Neben
den Achtungsabständen für die beiden Anlagen wäre es darüber hinaus auch wünschenswert, die so
genannten angemessenen Abstände zu erfahren, da diese in der Regel (zum Teil sogar sehr deutlich)
unter den Werten für die Achtungsabstände liegen.
Die Ermittlung der angemessenen Abstände ist ausschließlich durch ein Gutachten eines
entsprechend qualifizierten Büros möglich. Als Grundlage sind Detailkenntnisse über den jeweiligen
Betrieb erforderlich wie z.B. Betriebsabläufe, Lagereinrichtungen oder spezielle
Vorlage FB 61/0419/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 2/3
Sicherheitsvorkehrungen. Sollte die Bezirksregierung nicht dazu bereit sein, diese gutachterliche
Ermittlung für den Betrieb in Eilendorf-Süd, die Gasballons sowie das Flüssiggaslager am Grünen
Weg auf den Weg zu bringen, bliebe als Lösung lediglich die Beauftragung eines Gutachtens für alle
drei Betriebe durch die Stadt Aachen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bezirksregierung dem
Gutachter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus müsste im Rahmen der
anstehenden Haushaltsanmeldung eine entsprechende Summe in den Haushalt 2017 eingestellt
werden.
Vorlage FB 61/0419/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 3/3