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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
160734.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
21.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0425/WP17 öffentlich 35010-2016 21.03.2016 Dez. III / FB 61/200 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.04.2016 21.04.2016 11.05.2016 B0 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Vorlage FB 61/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.01.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Am 17.03.2016 wurde im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Großkölnstraße / Minoritenstraße - gefasst (s. Vorlage FB 61/0364/WP17). Ziel ist insbesondere die Stärkung der Wohnnutzung und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes. Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Die Qualität dieses Bereiches, sowohl hinsichtlich der Nutzungen, als auch hinsichtlich des Zustandes der angrenzenden Bebauung, entspricht nicht mehr diesem ursprünglich attraktiven Standort. Vor allem der jahrelange Leerstand eines ehemaligen Modehauses wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen gesichert werden. Die darüber liegenden Geschosse sollen vorrangig der Wohnnutzung dienen. Darüber hinaus befindet sich im benachbarten Baublock an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Im Bebauungsplanverfahren soll geprüft werden, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang soll auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken geprüft werden. Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht. Anlage/n: 1. Satzung 2. Übersichtsplan 3. Luftbild Vorlage FB 61/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.01.2017 Seite: 2/2 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Großkölnstraße / Minoritenstraße vom …………. Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. §2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.