Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160734.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
21.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0425/WP17
öffentlich
35010-2016
21.03.2016
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße /
Minoritenstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.04.2016
21.04.2016
11.05.2016
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung
eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung
eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Am 17.03.2016 wurde im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Großkölnstraße / Minoritenstraße - gefasst (s. Vorlage FB 61/0364/WP17). Ziel ist insbesondere die
Stärkung der Wohnnutzung und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.
Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Die Qualität
dieses Bereiches, sowohl hinsichtlich der Nutzungen, als auch hinsichtlich des Zustandes der
angrenzenden Bebauung, entspricht nicht mehr diesem ursprünglich attraktiven Standort. Vor allem
der jahrelange Leerstand eines ehemaligen Modehauses wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer
Nutzungen in den Erdgeschossen gesichert werden. Die darüber liegenden Geschosse sollen
vorrangig der Wohnnutzung dienen.
Darüber hinaus befindet sich im benachbarten Baublock an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle,
die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Im
Bebauungsplanverfahren soll geprüft werden, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet
ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang soll auch
die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für
öffentliches Parken geprüft werden.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite
steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes
gemeindliches Vorkaufsrecht.
Anlage/n:
1. Satzung
2. Übersichtsplan
3. Luftbild
Vorlage FB 61/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
vom ………….
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.