Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158897.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
19.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat VI
Fachbereich Soziales und Integration
Fachbereich Wohnen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0117/WP17
öffentlich
FB 11/500
19.02.2016
Frau Winkler
Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und
"Soziales und Integration" (FB 50) zu einem neuen Fachbereich
"Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56)
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
17.03.2016
06.04.2016
PVA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen
Fachbereiche
„Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich
„Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den
beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der
Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung
ergeben sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in
der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
nimmt der Rat der Stadt Aachen die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion
der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu
einem Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten
Struktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2017 die projektbezogene
(temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der Fachbereichsleitung FB 56
angesiedelt wird.
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 1/8
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2017 die Einrichtung einer Stelle
„Arbeitsmarktintegration“ in der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 2/8
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
Fortgeschriebener Ansatz
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
0,00 €
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar,
da mögliche Einsparungen übersteigenden Bedarfslagen,
insbesondere durch das Ankommen von Flüchtlingen in
Aachen, gegenüber stehen.
Die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt kostenneutral, da die
Personalkosten im Personalkostenverbund für eine bereits beschäftigte Mitarbeiterin ganzjährig
eingeplant sind.
Für die exponierte Abteilungsleitung FB 56/200 „Planung“ wird die Fachbereichsleitungsstelle FB 64
genutzt, insofern ist hier keine weitere Stelleneinrichtung notwendig.
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 3/8
Erläuterungen:
Allgemein:
Auf Basis der in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 21.01.2016 vorgelegten
Grobstruktur des zukünftigen Fachbereiches „Wohnen und Soziales“ (FB 56), zukünftig bezeichnet als
Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ hat der Personal- und Verwaltungsausschuss die
Verwaltung aufgefordert, unter Mitwirkung des Dezernates VI und der Fachbereiche 50 und 64 die
zukünftige Organisation des FB 56 abschließend festzulegen und vorzustellen. Hierbei sind
Vernetzungen und zu erwartende Synergien aufzuzeigen.
In der Arbeitsgruppe „Fusion FB 50/FB 64“ wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, die neue
Bezeichnung des fusionierten Fachbereichs um den Begriff „Integration“ zu ergänzen. Hierdurch wird
sowohl nach innen als auch nach außen präsentiert, dass die wirksame Integration im Fokus des
Verwaltungshandelns steht.
Der Entwicklungsprozess wurde mitarbeiterorientiert nach der o.a. Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses wieder aufgegriffen. Auf dieser Basis fasste der Verwaltungsvorstand den
Beschluss zur Organisation des zukünftigen Fachbereiches „Wohnen, Soziales und Integration“.
Dieser behält überwiegend die bisherigen Strukturen des FB 50 und des FB 64 bei, um auch die
Vorteile der bewährten Organisationsbereiche zu erhalten. Gleichwohl ist es im Rahmen der auf
Abteilungsleitungsebene erfolgten Mitarbeiterbeteiligung mit der erarbeiteten Struktur gelungen, die
Bereiche so zusammenzuführen, dass sowohl dem politischen Wunsch der Stärkung des
Themenfeldes „Wohnen“
Rechnung getragen wird als auch die Stärkung sozialer, insbesondere
arbeitsmarktintegrativer Themen erwartet werden kann.
Kürzlich vorgenommene organisatorische Änderungen, hier die Bildung des Teams „Hilfen nach dem
AsylbLG“, gehen in dieser Struktur in den neuen Fachbereich über (FB 56/340).
Weitere organisatorische Änderungen sind in der bisherigen Abteilung „Übergangsheime“ (FB 50/300)
vorzunehmen, da diese bedingt durch
das Ankommen der Flüchtlinge einen immensen
Personalzuwachs erfahren hat bzw. wird. Wie bereits in der letzten Vorlage für die Sitzung des
Personal- und Verwaltungsausschuss vorgetragen,
wird diese organisatorische Neustrukturierung
unabhängig von dem Fachbereichsbildungsprozess (FB 56) verfolgt.
Wohnen:
Unter Hinweis auf das Handlungskonzept „Aachen-Strategie-Wohnen“ aus dem Jahre 2010,
entwickelt auf der Basis des Gutachtens aus 2009 und der Fortschreibung in 2014, ist u.a. als Ziel
definiert, die Attraktivität der Stadt Aachen als Wohnort zu steigern und hierdurch Abwanderungen zu
verhindern. Dabei steht die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum genauso im Vordergrund wie die
Erhöhung der Eigentumsquote. Die Quartiersentwicklung, nicht nur im projektbezogenen Rahmen, hat
sich als wichtiger Indikator für die weitere gesamtstädtische Entwicklung des Wohnortes Aachen
herauskristallisiert. Auf die kleinräumige, stadtteil- bzw. quartiersbezogene Betrachtung wird wiederum
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 4/8
im ersten Sozialentwicklungsplan 2009 verwiesen (Fortschreibung 2015). Die Entwicklung sowohl der
wohnungsbaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der Stadt ist daher ein gesamtstädtisches
Thema, welches nicht nur den mit Planungshoheit ausgestatteten Fachbereichen vorbehalten bleibt,
sondern ein engverknüpftes Miteinander aller involvierten Fachbereiche benötigt.
Mit der Zusammenlegung der Fachbereiche FB 64 „Wohnen“ und FB 50 „Soziales und Integration“
sowie
der
Verortung
der
Aufgabe
„Aachen-Strategie-Wohnen“
von
bisher
FB
23
„Immobilienmanagement“ in den neuen fusionierten Fachbereich wird dem Erfordernis des eng
vernetzten gemeinsamen Handelns Rechnung getragen, da alle Daten bzgl. des Wohnungsmarktes
und der Bedarfslagen unter Berücksichtigung sozialer Aspekte
aus diesem neuen Fachbereich
kommen und in die gesamtstädtische Planung eingebunden werden müssen. Als Hauptakteur und
Impulsgeber in der strategischen Aufstellung der Stadt Aachen mit dem Ziel eines tragfähigen
bedarfsdeckenden Wohnraumangebotes wird der neue Fachbereich federführend handeln. Um dieses
Ziel zu erreichen, wird die Abteilung „Planung“ (FB 56/200) geschaffen, in der alle strategischen
Aufgaben gebündelt werden. Die Abteilung, in den Rollen der Wohnbaukoordination und
Sozialentwicklungsplanung, befasst sich mit der Sammlung und Analyse aller wohnungs(bau)- und
sozialrelevanten Fakten. Sie entwickelt hieraus in Zusammenarbeit mit allen Handelnden innerhalb als
auch außerhalb der Verwaltung, ggf. grenzüberschreitend im Rahmen eines „Strategiezirkels“
tragfähige,
zukunftsorientierte
Konzepte
zur
Optimierung
der
Wohnraumsituation
unter
Berücksichtigung bedarfsorientierter sozialer, lebensräumlicher Aspekte. Schwerpunkt wird dabei eine
Optimierung koordinierender Prozesse sein unter Einbindung insbesondere der Fachbereiche 23, 61
und 63, aber auch externer Akteure wie die „gewoge“, „AltbauPlus“ u.a. Neben der strategischen
Positionierung bilden weitere Schwerpunkte z.B.
die Akquise potentieller Investoren und Projektentwickler für den sozialen Wohnungsbau,
der Austausch mit externen Bedarfsträgern (z.B. RWTH) und
die enge Zusammenarbeit mit der „gewoge“ in Bezug auf das Portfoliomanagement
stadteigenen Wohnungseigentums.
Für die Akquise potentieller Investoren und Projektentwickler wird es neben der Anwendung der
vorhandenen
Quoten-
bzw.
Baulandbeschlüsse
Aufgabe
sein,
den
Rechtsraum
der
Wohnbauförderung zu beobachten und hieraus Konzepte für den operativen Bereich zur Optimierung
wohnrechtlicher Beratungsleistungen zu erstellen.
Durch
die
Zusammenführung
von
„Aachen-Strategie-Wohnen“
(zuvor
bei
FB
23),
der
Wohnungsmarktbeobachtung, des Wohnbau-Monitorings und anderer überwiegend strategischer
Teilbereiche des FB 64 sowie der Sozialplanung des FB 50 mit den Erfahrungswerten aus den
Stadtteilkonferenzen und dem Quartiersmanagement wird der neuen Abteilung „Planung“ dem Thema
„Wohnen“ als strategischem Thema in der Stadt Aachen ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Soziales:
Ein weiteres Handlungsfeld und gleichermaßen Stärkungsfaktor für Soziales stellt das Thema
„Arbeitsmarktintegration“ für den Personenkreis der Flüchtlinge sowie der Langzeitarbeitslosen dar.
Unter Beachtung bestehender Schnittstellen zu vorhandenen externen Akteuren in diesem Bereich
wie dem Jobcenter der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit bedarf es einer
verbesserten Einflussnahme der Stadt Aachen
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
auf arbeitsmarktpolitische Entwicklungen auf
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 5/8
kommunaler Ebene. Die strategische Aufstellung des Themas „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt
klienten- und standortbezogen in Ergänzung zu den arbeitsmarktbezogenen Tätigkeiten des
Fachbereiches Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten (FB 02). Ziel ist die
Optimierung des Zugangs arbeitsmarktferner Personen unter Ausschöpfung vorhandener, aber auch
Entwicklung neuer Maßnahmen. Synergien ergeben sich auf Seiten des Klientels in Form einer
individuell abgestimmten Förderung vorhandener persönlicher Ressourcen, die zu einer schnelleren
Integration und Akzeptanz führen sollen.
Auf Seiten der Stadt Aachen als Wirtschaftsstandort
ergeben sich primär Synergien durch das Erkennen und die Platzierung der aktuellen Bedarfe und der
ineinander greifenden Umsetzung mit dem Ziel, den kommunalen Arbeitsmarkt für die Zukunft
tragfähig zu gestalten, um letztendlich auch die Transferleistungen absenken zu können.
Für diese Aufgabe wird eine weitere Stelle erforderlich, die kostenneutral besetzt wird.
Besondere Situation Flüchtlinge:
Die anhaltende besondere Flüchtlingssituation bedingt bereits seit annähernd zwei Jahren eine
fachbereichsübergreifende Auseinandersetzung mit dem Thema „Flüchtlingsbetreuung“. Hierunter
fallen nicht nur die reine Unterbringung oder leistungsrechtliche Betreuung schutzsuchender
Personen, sondern insbesondere die Akquise und Anmietung von Unterkünften, die mietvertraglichen
Ausgestaltungen, die Herrichtung der Objekte, die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen und
vieles mehr.
Diese Problemstellungen binden derzeit in hohem Maße sowohl die Fachbereichsleitung als auch die
Abteilungsleitungen FB 50 neben den ständigen Aufgaben. Es ist daher seit längerem zu diskutieren,
inwieweit diese mit der Flüchtlingssituation einhergehenden Aufgabenzuwächse, unabhängig vom
Fusionsprojekt, in die jetzige Struktur des FB 50 eingebunden werden müssen.
Es gibt hierbei Themenfelder, die unmittelbar aus der Zuständigkeit von „Soziales und Integration“
erwachsen und solche, die originär in anderen Fachbereichen oder im E 26 verortet sind (Steuerung
der Arbeitsgruppe Flüchtlinge, Ehrenamt, Integrationsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektakquise,
Objektmanagement u.a.).
Eine verbesserte Koordination und Bündelung aller betreffenden Themenfelder im Rahmen der
Flüchtlingsbetreuung, die nicht bereits in den Aufgabenbereich anderer Abteilungsleitungen fallen und
insofern zusätzlich zu leisten sind, soll durch die Installation einer temporären Stabstelle
„Flüchtlingswesen (FB 56/001)“ (Arbeitstitel) erreicht werden, die bei der Fachbereichsleitung FB 56
angesiedelt wird. Hierdurch wird eine verantwortliche Einheit geschaffen, die alle Themen im Rahmen
einer Netzwerkpflege koordiniert, initiiert und erforderliche Maßnahmen ergreift. Wichtig ist zudem,
dass die Funktion des Stabes nicht nur die koordinierende Rolle wahrnimmt, sondern unterstützend
in der zukünftigen strategischen Aufstellung der Stadt Aachen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung
wirkt.
Insgesamt folgt diese Aufstellung dem Ziel, dass die Zusammenarbeit der bereichsübergreifend
Beteiligten arbeitsteilig, unterstützend und wirkungsvoll miteinander verzahnt wird.
Dem FB 50 ist im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge in Landeseinrichtungen befristet Personal
zugewiesen worden. Im Dialog mit FB 11 und den Beteiligungen ist über den weiteren Bedarf des
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 6/8
dauerhaften Verbleibs noch zu entscheiden. Dabei werden auch die v.g. Themenfelder der
besonderen Flüchtlingssituation in Inhalt und Umfang zu definieren sein. Ferner sind auch die
Interessenlagen der personalentsendenden Bereiche zu berücksichtigen. Perspektivisch wird
erwartet, dass auf unterschiedlich intensive Phasen in der Flüchtlingsbetreuung reagiert werden muss,
so dass keine konkrete, dauerhafte Personalausstattung des Stabes festgeschrieben werden kann
und soll.
Einrichtung von Stellen und Personalkosten:
Unter „finanzielle Auswirkungen“ angedeutet, können keine Aussagen zu evtl. Einsparungen aufgrund
synergetischer Effekte der Zusammenlegung der Fachbereiche bei den Personalkosten getroffen
werden. Die gewünschten Synergieeffekte sind in der Gewinnung qualitativer Vorteile aus der
vernetzten Stärkung der Bereiche Wohnen, Soziales und Integration zu sehen. Quantitative Effekte
durch
die
Fusion
können
aufgrund
der
überwiegenden
Zusammenführung
von
Organisationsbereichen ohne mögliche Freisetzung von Personal derzeit nicht aufgezeigt werden.
Die organisatorische Struktur des neuen FB 56 sieht die Neugestaltung der Abteilung „Planung“ vor
mit der Funktion einer Abteilungsleitung, die es in dieser Form derzeit nicht gibt. Das Aufgabenprofil
dieser Stelle erfordert zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der zuvor beschriebenen Zielstellung und
zur Vermeidung eines Bruches der kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung, bisher durch FB 64 in
Person der Fachbereichsleitung,
die Qualifikation des höheren Dienstes (A 13 h.D.) mit Mastergrad
oder gleichwertigem Abschluss. Dieser Abteilung ist auch die Sozialplanung mit wissenschaftlicher
Profession zugeordnet. Kompensiert wird diese Abteilungsleitungsstelle durch die freiwerdende
Fachbereichsleitung FB 64. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass im Unterbau der neuen Abteilung FB
56/200 weitere Stellenbedarfe entstehen. Diese bedürfen zu gegebener Zeit nach Besetzung der
Fachbereichsleitung der üblichen Beantragung der Fachverwaltung und der bedarfskritischen
Auseinandersetzung in der Verwaltung mit nachgehender politischer Behandlung.
Auch die Stabstelle „Flüchtlingswesen“ ist in dieser Form neu. Wegen des temporären Ansatzes und
der noch offenen aufgabenmäßigen und personellen Ausstattung ist eine Berücksichtigung
im
Stellenplan zurzeit nicht vorgesehen. Sofern sich aus der Fusion im Umsetzungsprozess
Freisetzungen von Stellenkapazitäten ergeben, werden diese selbstverständlich durch die Verwaltung
zur Einsparung gebracht.
In der Anlage 1 ist die organisatorische Struktur des neuen Fachbereichs „Wohnen, Soziales und
Integration“ mit der Organisationsziffer FB 56 beigefügt. Die weitere Feinstrukturierung (u.a.
Geschäftsverteilung im Detail) erfolgt federführend durch die neue Fachbereichsleitung in
Zusammenarbeit mit FB 11 und den Beteiligten in der Projektarbeit entsprechend des beschriebenen
strategischen Ansatzes.
Mit Vorlage für den Personal- und Verwaltungsausschuss am 21.01.2016 wurde dargelegt, dass die
Fusion beider Fachbereiche nach den städtischen Regularien zur Besetzung von Leitungsfunktionen
bewirkt, die Fachbereichsleitung im Wege einer verwaltungsinternen und externen Ausschreibung mit
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 7/8
anschließendem Assessmentcenter-Verfahren auszuwählen. Nach Behandlung der Vorlage der
Verwaltung im Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt soll die Ausschreibung
der Funktion unmittelbar erfolgen. Die Stelle wurde analytisch mit dem Ergebnis: A 16 ÜBesG
bewertet. Die interne und externe Ausschreibung ist gemäß des Beschlusses des Personal- und
Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 als Anlage 2 und Anlage 3 zur Kenntnisnahme beigefügt.
Nach der Ratsinformation erfolgt die Veröffentlichung.
Mit Dienstaufnahme der neuen Fachbereichsleitung wird die Fachbereichsbildung mit begleitenden
Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung des FB 11 unterstützt.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde in seiner Sitzung am 24.02.2016 gem. § 65 LPVG
prozessbegleitend informiert. Das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenbeauftragte wurden
gleichermaßen einbezogen.
Anlage/n:
1) zukünftige Struktur des FB 56 - Wohnen, Soziales und Integration (Organigramm)
2) Ausschreibung FBL intern
3) Ausschreibung FBL extern
Vorlage FB 11/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 8/8
Stand 16.02.2016
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
(FB 56)
FB 56/100
FB 56/200
FB 56/300
Verwaltung
Planung
Hilfen bei Einkommensdefiziten
FB 56/301
Grundsatzangelegenheiten
Widerspruch/Klagen
Fachberatung
FB 56/101
Haushalt
IT Koordination
Aachen-Strategie-Wohnen
(Wohnbaukoordination)
FB 56/110
Verwaltungsstelle
GF Ausschüsse
Rechnungsstelle
Zeitbeauftragte/r
Beschaffung
Forderungsmanagement
Unterhaltsheranziehung
FB 56/120
Leitstellen
„Älter werden in Aachen“
„Menschen mit Behinderung“
Behindertenbeauftragte/r
Wohnungsmarktbeobachtung
Wohnbau-Monitoring
Wohnbauförderung
(Beobachtung Rechtsraum,
Konzeptentwicklung für
operativen Bereich, Akquise
von Investoren und
Projektentwicklern,
Anwendung Quoten- und
Baulandbeschluss,
Standortbeurteilung u.a.)
Aufbau und Pflege eines
Strategiezirkels mit allen
Schnittstellen intern/extern
(FB 23, 61, 63, ggf. 36, gewoge,
Altbau Plus usw.,ggf. auch
grenzüberschreitend)
Neue Wohnformen
Schnittstelle gewoge
Beteiligung
Portfoliomanagement am
städtischen Wohnungsbestand
Projektmanagement:
Entwicklung Preuswald, soziale
Stadt Aachen Ost
Sozialplanung
Sozialentwicklungsplanung
Stadtteilkonferenzen
Quartiersmanagement
FB 56/310
Besondere Hilfen
Hilfen bei Bestattungskosten
Wohnungssicherungshilfe
Bildung und Teilhabe
FB 56/320
Hilfen nach dem SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
FB 56/330
Hilfen nach dem SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
FB 56/340
Hilfen nach dem AsylbLG
FB 56/350
Wohngeld
FB 56/360
Zentrale Dienste (Wohngeld)
FB 56/400
Geförderter Wohnungsmarkt
Wohnungsaufsicht
Besetzungs- und
Belegungsrecht
Belegung städtischer
Wohnungen
Erstbelegung
Bestands- und
Belegungskontrolle
Wohnberechtigungs-scheine
(auch für Bezirke)
Wohnungsvermittlung
Zinssenkung
Freistellung
Zweckentfremdung
Abwicklung alter
Darlehensfälle
FB 56/600
Komm. Integrationszentrum
Nadelfabrik
Übergangswohnen
Integrationsbeauftragte
FB 56/510
Sozialdienst
FB 56/610
FB 56/520
Verwaltung
Hausmeister
Kommunales Integrationszentrum
-Bildungserstberatung
- Seiteneinsteigerberatung
- Integrative Projekte im
Elementarbereich (z.Zt.
Rucksack, Griffbereit,
Elterndiplom u.a. ??)
Geschäftsstelle Integrationsrat
Wohnbauförderung (Beratung
und operative Bearbeitung)
FB 56/620
Freier Wohnungsmarkt
Wohnraumerhaltung
Wohnungsaufsicht
Mietspiegel
Belegung freifinanzierter städt.
Wohnungen in Kooperation
mit der gewoge
Nadelfabrik
Resozialisierungsmaßnahmen
Wohnraumversorgung für
Menschen mit Benachteiligung
am Wohnungsmarkt;
Wohnungsnotfälle;
Flüchtlinge aus
Übergangswohnheimen
Arbeitsmarktintegration
Prüffelder:
- Bündelung/Verortung
Aufgaben: „neue
Wohnformen (operativ,
FB 64)“ und
„Wohnungstausch, FB
50“
- Bündelung Forderungsmanagement (56/110
und 56/360)
Aufgabeninhalte Stab
FB 56/500
Service Wohnberatung
FB 56/410
Service Wohnberatung
Prüffeld:
FB 56/001
Stab
„Flüchtlingswesen“
Themenspeicher (allgemein):
Wohngeld in den Bezirken
Prüffelder:
Prüffeld:
Stellenbedarfe
FB 56/200
- Verortung
Grundsatz/Widerspruch
… als Querschnittseinheit
(FB 56/301 und /360)
- Verortung Wohngeld
Prüffeld:
Reorganisation FB
56/500 wg. enormer
Leitungsspannen
Sprechzeiten „Soziale Leistungen“ in
den Bezirken
E-Akte
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen
Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich
„Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den
beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den
Stellenausschreibungstext für die Sitzung des Rates am 06.04.2016 zu überarbeiten bzw. zu
kommentieren.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der
Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung
ergeben sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in
der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.