Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161101.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
29.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0046/WP17
öffentlich
29.03.2016
Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und
sonstigen Organisationen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.04.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat der Stadt entsendet Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer als Vertreter für Herrn
Oberbürgermeister Marcel Philipp in die Verbandsversammlung des Zweckverbands
Entsorgungsregion West (ZEW). Er soll Herrn Beigeordneten Werner Wingenfeld nachfolgen, der in
dieser Funktion aus der Verbandsversammlung des ZEW ausscheidet.
2.) Der Rat der Stadt schlägt Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer zur Bestellung in den
Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH durch die ZEW-Verbandsversammlung zum 1.7.2016 vor. Er
soll Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp nachfolgen, der zum 30.6.2016 aus dem Aufsichtsrat der
AWA Entsorgung GmbH ausscheidet.
3.) Der Rat der Stadt schlägt Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer zur Bestellung in den
Aufsichtsrat der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG durch die AWA Entsorgung GmbH zum 1.7.2016
vor. Er soll Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp nachfolgen, der zum 30.6.2016 aus dem
Aufsichtsrat der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG ausscheidet.
4.) Der Rat der Stadt entsendet Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer als Nachfolger für Herrn
Oberbürgermeister Marcel Philipp mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der regio iT gesellschaft
für informationstechnologie mbh.
5.) Der Rat der Stadt entsendet Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer als Nachfolger für Herrn
Werner Wingenfeld als beratendes Mitglied in den Aufsichtsrat der WAG Wassergewinnungs- und
- aufbereitungesellschaft Nordeifel mbH.
Vorlage B 06/0046/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.03.2016
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6.) Der Rat der Stadt schlägt der Zweckverbandsversammlung des AVV gem. § 21 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrags der Aachener Verkehrsverbund GmbH i.V.m. § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Satzung für
den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund vor,
- Herrn OBM Marcel Philipp von seinem Aufsichtsratsmandat der AVV GmbH zum nächstmöglichen
Zeitpunkt abzuberufen,
- Herrn Werner Wingenfeld als Nachfolger von Herrn OBM Marcel Philipp in den Aufsichtsrat der AVV
GmbH zu entsenden und
- Ratsherrn __________________________ als Stellvertreter von Herrn Werner Wingenfeld in den
AR der AVV GmbH zu entsenden.
In Vertretung
(Grehling)
Stadtdirektorin
Vorlage B 06/0046/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.03.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
zu 1.)
Gem. § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) besteht
die Verbandsversammlung aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern je Verbandsmitglied. Für jeden
Vertreter wird ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung bestellt. Als Vertreter in der
Verbandsversammlung können nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 1. HS GkG Mitglieder des Rates
sowie städtische Dienstkräfte bestellt werden.
zu 2.)
Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrags der AWA Entsorgung GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates und ihre Stellvertreter durch die Verbandsversammlung des ZEW bestellt und in den
Aufsichtsrat entsandt. Vertreter und beratendes Mitglied bleibt Herr Beigeordneter Werner Wingenfeld.
zu 3.)
Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrags der MVA Weisweiler GmbH & Co KG werden die
Mitglieder des Aufsichtsrates und ihre Stellvertreter von der AWA Entsorgung GmbH bestellt und in
den Aufsichtsrat entsandt. Vertreter bleibt Herr Beigeordneter Werner Wingenfeld. Die grundsätzlich
vorgesehene beratende Stimme des Umweltdezernenten entfällt nach dem Gesellschaftsvertrag ab
dem Zeitpunkt, mit dem Herr Dr. Kremer „ohnehin stimmberechtigte[s] Mitglied des Aufsichtsrats“ wird.
zu 4.)
Gem. § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der regio iT gesellschaft für
informationstechnologie mbh entsenden die Gesellschafter für die Restdauer der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds einen Nachfolger.
zu 5.) Gem. § 7 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages der WAG Wassergewinnungs- und
aufbereitungesellschaft Nordeifel mbH bestimmt der Oberbürgermeister der Stadt Aachen einen
Fachbeamten der Stadt (Umweltdezernent oder Leiter der unteren Wasserbehörde) in den
Aufsichtsrat. Herr Goffin, der Leiter der Unteren Wasserbehörde bleibt Vertreter.
zu 6.)
Gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags (GV) der Aachener Verkehrsverbund GmbH
bestellt der AVV Zweckverband (ZV) für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied drei reguläre
stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Vertreter für den Aufsichtsrat der AVV GmbH.
Da Herr Werner Wingenfeld bislang als stellvertretendes AR-Mitglied für Herrn OBM Philipp bestellt
war, ist für ihn ein künftiger Stellvertreter aus den 4 noch in Frage kommenden
Zweckverbandsmitgliedern zu bestellen:
-
RH Holger Brantin (ordentl. ZV-Mitglied),
-
RH Wilfried Fischer (ordentl. ZV-Mitglied),
-
RH Achim Ferrari (stellvertr. ZV-Mitglied) oder
-
RH Markus Schmidt-Ott (stellvertr. ZV-Mitglied).
Vorlage B 06/0046/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.03.2016
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