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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
160720.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0422/WP17 öffentlich 15.03.2016 Dez. III / FB 61/200 Ehemalige Schule Franzstraße hier: Auslobung eines Hochbauwettbewerbs Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.04.2016 21.04.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des vorgelegten Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf der Grundlage des vorgelegten Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen. Vorlage FB 61/0422/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.01.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks in der Franzstraße einen Hochbauwettbewerb auszuloben. Anschließend wurden die Grundlagen für den Wettbewerb durch die am Verfahren beteiligten Dienststellen zusammengestellt und erörtert. Neben den inhaltlichen Aspekten ging es dabei insbesondere auch um das am besten geeignete Verfahren. Am 15.05.2014 wurde der Planungsausschuss durch eine Mitteilung der Verwaltung darüber informiert, dass die Verwaltung bei dieser Prüfung zum Ergebnis gekommen ist, dass der zunächst angedachte Investorenwettbewerb ungeeignet ist. Statt dessen sollte zunächst das Grundstück ausgeschrieben und gemeinsam mit dem Erwerber ein „klassischer“ Hochbauwettbewerb durchgeführt werden. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat im Anschluss daran den Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks gefasst. In der verwaltungsinternen Abstimmung hatte sich auch herauskristallisiert, dass nicht das gesamte Schulgelände an einen Investor veräußert werden sollte. Der vorhandene Spielplatz soll erhalten werden, ebenso die Sporthalle, die weiterhin für Schulsport genutzt werden soll. Die angrenzenden Gebäudeteile sollen zur Unterbringung einer viergruppigen Kindertagesstätte umgenutzt werden. Dadurch ergibt sich die im beigefügten Übersichtplan dargestellte Fläche für den Wettbewerb. Innerhalb der Grundstücksausschreibung musste sich der Erwerber dazu verpflichten, gemeinsam mit der Stadt einen Hochbauwettbewerb auszuloben und das Ergebnis anschließend umzusetzen. Darüber hinaus hat er sich zur Übernahme eines Kostenanteils bereit erklärt. Der restliche Teil der Finanzierung erfolgt – unter Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils – über Städtebaufördermittel, die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes beantragt wurden. Die Schule wird seit einiger Zeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll bis Ende 2017 fortgeführt werden. Währenddessen soll die Planung für die Folgenutzung durchgeführt werden. Neben dem nun anstehenden Hochbauwettbewerb umfasst dies auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der erforderlich ist, um eine Neubebauung über das auf Grundlage von § 34 BauGB mögliche Maß hinaus zu ermöglichen. Die Auslobung des Wettbewerbs soll im Juni erfolgen. Anlage/n: Auslobung – Aufgabenteil Übersichtsplan Wettbewerbsbereich Vorlage FB 61/0422/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.01.2017 Seite: 2/2 Auslobung Ehemalige Schule Franzstraße Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Aufgabenteil: Stand 29.03.2016 www.aachen.de Impressum Auslober: Stadt Aachen Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsplanung Lagerhausstraße 20 52064 Aachen Ansprechpartner/in: Frau Ohlmann Telefon: 0241 . 432 /-6128 E-Mail: heike.ohlmann@mail.aachen.de Ansprechpartner/in: Herr Klasen Telefon: 0241 . 432 /-2674 max.klasen@mail.aachen.de Frau Bosseler Telefon: 0241 . 432 /-2634 claudia.bosseler@mail.aachen.de In Zusammenarbeit mit: agp aachen Jens Graaf Südstraße 53-55 52064 Aachen Telefon: 0241 . 4011540 Wettbewerbsbetreuung: scheuvens + wachten Architekt und Stadtplaner Friedenstraße 18 44139 Dortmund Ansprechpartner/ -in: Catrin Kirchner, Martin Ritscherle Telefon:0231 . 18 99 87 /-11 /-16 Bild- und Kartenmaterial: Stadt Aachen scheuvens+wachten Luftbilder: Avia Luftbild, Martin Jochum Stand: 29.03.2016 2 Einleitung Einleitung Anlass und Zweck des Wettbewerbs Nach Aufgabe der Schulnutzung an der Franzstraße, mitten in der Aachener Innenstadt, wird das rund 4.450qm große Grundstück derzeit durch Zwischennutzer belebt und soll zukünftig einer neuen sinnvollen Nutzung zukommen. Daher hat die Stadt Aachen das Grundstück an einen Investor veräußert und diesen beim Erwerb dazu verpflichtet, zur Sicherung der innerstädtischen Qualität der zukünftigen Bebauung gemeinsam einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 auszuloben. Ziel des Wettbewerbs ist es, auf dem Wettbewerbsgrundstück Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau, sowie eine Seniorenpflegeeinrichtung nach dem Hausgemeinschaftskonzept zu planen. Zur Aufgabe der Planer gehört zudem die Neuordnung und Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im öffentlichen Raum entlang der Franzstraße sowohl unter funktionalen, als auch unter gestalterischen Gesichtspunkten. Ein besonderer Fokus bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe liegt auf dem Umgang mit dem historischen Umfeld. Hierbei ist besonders auf die Sichtbeziehungen zu den vorhandenen Denkmälern zu achten, die erhalten werden sollen. Teil 1 Die Rahmenbedingungen 1.1. Stadt Aachen Die Stadt Aachen liegt im äußersten Westen des Landes Nordrhein-Westfalen im Dreiländereck Euregio-Maas-Rhein mit den Niederlanden und Belgien. Die nächsten größeren Städte liegen mit Heerlen, Maastricht und Lüttich damit auch jenseits der Ländergrenzen. Auf deutscher Seite besteht Anschluss an die Rheinschiene um Bonn, Köln und Düsseldorf im Westen und Mönchengladbach im Norden. In Aachen leben rund 250.000 Menschen. Geprägt wird Aachen durch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH), die die Stadt nicht nur attraktiv für junge Menschen macht, sondern auch gleichzeitig viele Arbeitsplätze für Aachen und die Region bereitstellt. Nach der Periode des Wiederaufbaus und des Stadtwachstums in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts steht die Aachener Stadtentwicklung heute vor den Aufgaben der Konsolidierung, der qualitativen Fortentwicklung und Modernisierung der Stadt sowie der Anpassung an neue bzw. veränderte Rahmenbedingungen sowohl in der Stadt Aachen wie auch in der Bundesrepublik. Dazu gehört aktuell auch ein erhöhter Bedarf an Wohnraum in unterschiedlichen Marktsegmenten. 1.2 Lage im Stadtgebiet Das Wettbewerbsgebiet an der Franzstraße liegt im Stadtkern der Stadt Aachen in unmittelbarer Nähe des Aachener Hauptbahnhofs. Die Franzstraße führt vom historischen Marschiertor des früheren zweiten Stadtmauerrings im Süden in nördlicher Richtung in die Fußgängerzone auf den Aachener Dom zu, der eines der besterhaltenden Bauwerke aus der Karolingerzeit darstellt und als UNESCO Welterbe geschützt ist. Die Franzstraße liegt in der Pufferzone im Rahmen des Welterbestatus des Doms und ist als ehemalige Torstraße Teil der Denkmalbereichsatzung der Innenstadt. Durch die direkte Anbindung an den Innenstadtring, der Bundesstraße B1, hat das Gebiet eine sehr gute überörtliche Verbindung zu den anderen Bundesstraßen in und um die Stadt sowie der Autobahn A4. Die Innenstadt Aachens ist fußläufig erreichbar. Das Wettbewerbsgebiet liegt nicht nur zentral an den überörtlichen Verbindungsachsen, sondern ist auch durch Radverkehrsanlagen gut erschlossen. Ebenfalls gut erreichbar ist die RWTH Aachen, die ein wichtiger Ankerpunkt in Aachen ist. Mit der unmittelbaren Nähe zum Aachener Hauptbahnhof erhält das Wettbewerbsgebiet eine sehr gute ÖPNV-Verbindung innerhalb von Aachen wie auch an den Regional und Fernverkehr 1.3 dem Grundstück noch weitere Gebäude der ehemaligen Hauptschule, welche heute durch eine Zwischennutzung belebt werden. Dieser Gebäudebestand soll abgerissen werden und so Raum für die Realisierung für Wohnungsbau geschaffen werden. Auch Teil des Wettbewerbs ist die Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im öffentlichen Raum an der Franzstraße. Auf dem Planungsgrundstück ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Bei einem Neubau an der Franzstraße im Jahr 2008 wurden römische Suchgräben nach Tonlagerstätten sowie ein spätmittelalterliches Handwerkerviertel gefunden. Das Grundstück könnte somit zum Bereich eines antiken Töpferviertels gehören. 1.4 Das Umfeld Das Wettbewerbsgrundstück an der Franzstraße liegt innerhalb eines bebauten Innenstadtblocks, das umschlossen wird von der Karmeliterstraße, dem Boxgraben und der Franzstraße, welche zum Denkmalbereich „Innenstadt“ gehört. Die Bebauung im südlichen Bereich des Baublocks am Boxgraben ist durch eine hohe Anzahl an Baudenkmälern gekennzeichnet, die aus Denkmalschutzgründen in ihrem Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden dürfen. Diese werden jedoch auf Grund der geplanten Geschossigkeit der Neubauten und der Topographie von der Planung nicht betroffen. Auf der Kameliterstraße wird diese auf dem Boxgraben weitestgehend geschlossene Bebauung durch ein Solitärgebäude unterbrochen. Hierbei handelt es sich um das Aachener Studio des Westdeutschen Rundfunks. In der Franzstraße befindet sich westlich an das Schulgebäude angrenzend ein Einzelhandelsgeschäft und östlich angrenzend soll ein Teil des Gebäudebestands zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden. Die dahinter liegende Turnhalle wird saniert und bleibt erhalten. 1.5 Der Investor Bei dem Investor für das Wettbewerbsgrundstück handelt es sich um den Bauträger agp GmbH aus Aachen. Dieser hat das Grundstück von der Stadt Aachen zur weiteren Entwicklung des Wettbewerbsbeitrags erworben. Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt gemeinsam mit dem neuen Grundstückseigentümer. Dieser hat sich beim Erwerb der Fläche zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Wettbewerbsverfahren verpflichtet. Das Grundstück Der Wettbewerbsbereich umfasst das 4.450m2 große Grundstück der ehemaligen Hauptschule an der Franzstraße. Das Wettbewerbsgrundstück umfasst das Flurstück 838 mit Ausnahme der öffentlichen Spielplatzfläche und der geplanten zukünftigen KiTa in den Gebäudeteilen unmittelbar angrenzend an die Sporthalle. Derzeitig befinden sich auf 5 Teil 2 Teil 2 Aufgaben und Ziele des Wettbewerbs 2.1 Städtebauliche Aufgabenstellung 2.2 Architektonische Vertiefung Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines Wohnquartiers für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau. Der Investor steht derzeit in Gesprächen mit dem Seniorenstift Haus Anna, welches die vorhandenen Räumlichkeiten im nördlichen Teil der Franzstraße aufgeben wird und einen neuen Standort sucht. Das Seniorenwohnen soll in die Planung integriert werden und ist daher Teil der Wettbewerbsaufgabe. Die Wohneinheiten sollen ausschließlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen konzipiert werden. Es wird keine explizite Vorgabe zur Geschossigkeit gemacht. Im Bereich der Blockrandschließung soll sich die Höhe der Neubebauung an den jeweiligen Nachbargebäuden orientieren. Punktuelle Abweichungen hiervon sind entwurfsabhängig zu begründen. Im Blockinnenbereich ist ein Gebäudehöhenkonzept zu entwickeln, welches sich harmonisch in die Höhensituation der umgebenden Bestandsbebauung einfügt und gleichzeitig die Gefällesituation des Grundstückes berücksichtigt. Der Nachweis erfolgt über die Schnitte durch den Block. Zu Beachten sind bei der städtebaulichen Neuordnung der Wettbewerbsflächen die vorhandenen Sichtbeziehungen zu den Baudenkmälern Marschiertor und dem Aachener Dom. Die Ausloberin empfiehlt aufgrund der historischen Struktur der Umgebung eine kleinteilige vertikale Struktur der neuen Planung. Im Rahmen der Planung ist eine gewünschte Entsiegelung der bisherigen Innenhofflächen zu beachten. Der Masterplan der Stadt Aachen strebt eine intensivere Durchgrünung der Stadtviertel an, die durch den Klimawandel vom sogenannten Wärmeinsel-Effekt betroffen sind. Dachbegrünungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen wie die Errichtung öffentlich frei zugänglicher Grünflächen wie beispielsweise des unmittelbar an den Wettbewerbsbereich angrenzenden Spielplatzes. Es kann ein Quartiersmittelpunkt entstehen, in dem es sowohl gemeinschaftliche als auch öffentliche Nutzungsmöglichkeiten, sowie Kooperationen der Pflegeeinrichtung mit einem Netzwerk von professionellen sozialen Dienstleistern gibt. Projektbausteine könnten weiterhin ein multifunktionaler Gemeinschaftsraum, Tagespflege, Quartierscafé und ein Quartiersbüro sein. 6 Die Hauseingänge müssen deutlich ablesbar sein, um eine gute Orientierung und Adressbildung zu gewährleisten. Hochwertige Außenraumbezüge sind erwünscht. Die Bezüge und Darstellung der Raumqualitäten der Binnenbereiche zwischen den Gebäuden sind für Entwicklung und Vermarktung von besonderer Bedeutung. Daher sind Aussagen zu Identifikationsmerkmalen und zur Adressbildung zu machen, aber auch Aussagen zur Materialität und Beschaffenheit zu treffen. Im Vordergrund stehen jedoch keine architektonischen Highlights sondern die Nutzerqualität des Wohnraums sowie des Quartiers insgesamt. Über den Wettbewerb soll der Bereich der Senioreneinrichtung weiter ausgearbeitet und dargestellt werden. Die weitere Wohnbebauung des Investors ist systematisch auszuarbeiten. Die Gebäude sollten im Rahmen des Wettbewerbs noch einen hohen Grad an Flexibilität aufzeigen. Sowohl bzgl. der Senioreneinrichtung als auch der verschiedenen Wohnangeboten sind Baukörper mit jeweils zuordbarem Grundstück wünschenswert. Dies kann auch jeweils ein Grundstücksteil der Blockrandbebauung sein. 44 1197 811 46 35 1186 1000 43 516 1736 1195 45 497 822 ar M m 15 1196 1646 989 498 988 1359 499 77 l 48 a nt 23 ie 1151 42 500 79 44 1139 4 81 eli te rs tra ße 35 50 83 6 1148 1642 52 45 52 759 Ka rm 580 1822 1823 47 1336 3 1347 1734 89 8 a 48 50 18 8 46 1643 91 1622 677 93 Schule 867 58 1358 101 Fra 95/ /68 nz 10 str 838 1348 1163 103 aß 1335 e 105 11 107 zukünftige KiTa Spielplatz 1269 1254 9 36 1207 109 a 1202 1214 1201 1213 479 1211 1650 111 Turnhalle 1212 1203 36 1208 1210 30 1204 24/2 612 6 22 1652 11 1205 20 1820 115 74/76 1209 32 1821 113 34 1649 7 18 16 Box 1206 14 grab en 757 12 10 8 6 2/4 919 472 2 1163 Das Wettbewerbsgrundstück Ehemalige Schule Franzstraße 7 2.3 Planungsrecht Das Planungsgrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit einer Neubebauung richtet sich entsprechend nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile). Demnach wäre allerdings im Wesentlichen nur eine Blockrandbebauung entlang der Franzstraße zulässig. Daher soll – im Anschluss an den Wettbewerb - zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der darüber hinaus auch eine maßvolle Bebauung des Blockinnenbereichs ermöglicht. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen beschäftigt sich bereits mit der Thematik der Entsiegelung der Innenhofflächen und sieht auf dem Wettbewerbsgrundstück eine Mischnutzung mit einer Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Innenhof“ vor. 2.4 Anforderungen an den Wohnungsbau Öffentlich geförderter Wohnbau: Ca. 1/3 des Wohnbaus mit folgenden Merkmalen: Grundsätzlich sind die Anforderungen der Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB NRW) zu berücksichtigen. Das Wohnangebot soll sich an die Zielgruppen der Studierenden, Alleinerziehenden, Jungen Familien sowie Senioren/Innen richten. Daraus leiten sich Wohnungen für 1, 2, 3 und 4 Personen ab. Die Wohnflächenobergrenzen der WFB NRW sollten auch bei Anrechnung der für jede Wohnung vorgeschriebenen Freisitze möglichst unterschritten werden. In den Wohnungen für 1 Person ist der Schlafbereich vom Wohn-/Essbereich abzutrennen. In familiengerechten Wohnungen sind neben den bodengleichen Duschen auch Badewannen vorzusehen. An einem Hauseingang sollten maximal 25 Wohnungen erschlossen werden. 8 Entsprechend den Maßgaben der WFP NRW sind die Anforderungen der Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 einzuhalten. Eine teilweise Planung als rollstuhlgerechte Wohnungen wäre wünschenswert. Für den freifinanzierten Wohnungsbau sind 2/3 des Wohnbaus mit folgender Aufteilung zu planen: 1 Zimmer Wohnungen Ca. 35qm Ca. 25% der Wohneinheiten 2-3 Zimmer Wohnungen Ca. 45-55qm Ca. 30% der Wohneinheiten 3-4 Zimmer Wohnungen Ca. 55-80qm Ca. 30% der Wohneinheiten Familienwohnungen Über 80qm Ca. 10% der Wohneinheiten „Luxus“-Wohnungen Über 100qm Ca. 5% der Wohneinheiten 2.5 Seniorenwohnanlage Die derzeitigen Räumlichkeiten der im nördlichen Teil der Franzstraße angesiedelten Seniorenpflegeeinrichtung „Haus Anna entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Eine höhere Einzelzimmerquote, veränderte Badezimmersituation und die veränderte Nachfrage fordern eine zeitgemäße Veränderung hin zu der Realisierung neuer seniorengerechter Wohnangebote. Im Rahmen dieser notwendigen Umstrukturierung verfolgt das Haus Anna daher eine konzeptionelle Neuausrichtung mit einem Hausgemeinschaftskonzept. Diese Hausgemeinschaften bestehen jeweils aus mehreren Einzelzimmern mit eigenen Sanitäranlagen, die je nach Bedürfnissen den unterschiedlichen Zielgruppen zugeordnet werden. Zudem werden öffentliche und interne Gemeinschaftsflächen gewünscht, um dem Charakter einer reinen Pflegeeinrichtung entgegenzuwirken. Durch den höheren Bedarf an ambulanter Betreuung werden in Zukunft vor allem Menschen mit speziellem Assistenzbedarf die Kunden der stationären Altenpflege sein. Dazu gehören besonders Personen mit Demenz und mit erheblichem somatischen und palliativen Hilfebedarf. Diesen Menschen soll vor allem eine Verbesserung der individuellen Wohn- und Lebensqualität zukommen, indem Sie ihre Identität bewahren und ihren Alltag selbstständiger gestalten können. Hier haben sich die Hausgemeinschaften als gutes Mittel erwiesen, ein hohes Maß an Privatheit und Individualität beizubehalten. Allgemeine Planungshinweise: Eine Planung der Senioreneinrichtung unmittelbar an der Franzstrasse sowie in direkter Nachbarschaft zur geplanten Kita ist wünschenswert. Der mögliche Quartiersmittelpunkt kann sich unmittelbar an die Senioreneinrichtung anschließen und das Verbindungsglied zu den Wohnangeboten sein. Der Landschaftsverband erkennt als Obergrenze für Ersatzneubauten 50 qm (Hausgemeinschaften/Haus ANNA), sowie für den reinen Neubau 53 qm (ambulante Wohngemeinschaften) pro Bewohner an.Die Wohnflächen-Obergrenze sollten voll ausschöpft werden, um eine hohe. Wohnund Lebensqualität der Bewohner zu erreichen. Für die Pflegeeinrichtung sind die Richtlinien des WTG sowie GEPA zu beachten. Vorausgesetzt wird eine barrierefreie Erreichbarkeit der Geschosse nach § 49 (2) BauO NRW. Grundsätzlich sind alle Räumlichkeiten der Seniorenwohnanlage barrierefrei zu errichten (nach DIN 18040). Die Einzelzimmer sollten über eine Größe von 18 qm verfügen. Alle der Zimmer einer Hausgemeinschaft sollten den Anforderungen für Rollstuhlfahrer entsprechen, insbesondere im Duschbad. Auf entsprechenden Schallschutz ist zu achten. Das äußere Erscheinungsbild der Pflegeeinrichtung sollte sich nicht (wesentlich) vom geplanten Wohnungsbau unterscheiden, sondern sich in das gesamte Quartier einfügen. Die Rastermaße sollten sich ebenfalls am Wohnbau orientieren, um ggfls. eine spätere Umnutzung zu ermöglichen. Sowohl die Hausgemeinschaften als auch die Ambulanten Wohngemeinschaften sind (bevorzugt) in den Obergeschossen unterzubringen, die übrigen Verwaltung- und Funktionsräume im Erdgeschoß. Hinweise zum Konzept der Hausgemeinschaften: Das Konzept der Hausgemeinschaften hat sich bewährt, da sie eine persönliche Begleitung der Bewohner bei individuellen und gemeinsamen Alltagsaktivitäten gewährleistet. Es wird unterschieden zwischen Hausgemeinschaften für Menschen mit somatischen Erkrankungen und für Menschen mit Demenz. Über- und Unterforderung demenziell erkrankter Bewohner werden somit vermieden. Durch eine zielgruppenspezifische und situativ angemessene Begleitung werden Spannungen zwischen orientierten und demenziell erkrankten Bewohnern deutlich reduziert, Konflikte werden weitgehend vorgebeugt. Im Hausgemeinschaftskonzept leben jeweils 10 Bewohner in einer der sechs geplanten Hausgemeinschaften (HG). Jede Hausgemeinschaft umfasst: • Einzelzimmer mit Bad und WC für jeden Bewohner • einen gemeinsamen Wohn- und Essbereich • einen Küchenbereich für gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten • Funktionsräume für Alltagsaktivitäten (Hauswirtschaftsraum, Vorratskammer, etc.) • Halboffener Dienstplatz und Funktionsräume für Mitarbeiter • Wünschenswert ist für alle Hausgemeinschaften ein Zugang zu einem geschützten Garten- oder Aussenbereich. 9 RAUMPROGRAMM Haus ANNA Senioren-und Seniorenpflegeheim hausgemeinschaften (Standardanforderungen lt. WTG DVO (§§ 6, 7, 8, 38)) Lfd. Nr. Funktionsbereiche / Räume Gesetzliche Anforderungen Planungshinweise Anzahl Einzelfläche qm G esamtfl ä che qm 1 Bewohnerzimmer Einzelzimmer: gesetzl. Mindestanforderungen 14 qm, gesamte Mindestgröße pro Bewohner 50 qm (einschließlich Anteil an der Gemeinschaftsfläche) 18 qm Grundfläche je Bewohnereinzelzimmer zzgl. 2,5 qm Vorraum Bad links oder rechts im Eingang gem. den Vorgaben der DIN, Schiebetüre möglich, Nische um einen Rollstuhl / Rollator (ca. 50 x 60cm) abzustellen Türbreite: 1,13 m Innenmaß Deckenhöhe ca. 2,50 bis 2,55 m Ein Einbauschrank bis unter die Decke, gegenüberliegend eine Garderobe mit Eingangscharakter. Platz für selbstmitgebrachten Sessel. Bodentiefe Fenster mit entsprechender Absturzsicherung. Zwei Schwerlastbetten pro Hausgemeinschaft (Übergewichtige) . Die Türen dieser Bewohnerzimmer müssen breiter sein (1,20 m) 60 Zimmer: 18 qm + Vorraum 2,5 qm 1230 2 Badezimmer = Duschbad Tandembäder sind nicht zulässig grundsätzlich Einzelbäder Größe: DIN 18040 barrierefrei ca. 4,5 qm , Radius 1,20 m DIN 18040 R – rollstuhlfahrergerecht ca. 5,6 qm mit einem Radius von 1,50 Mindest. 6 qm pro Bad im Bewohnerzimmer ist einzuplanen 60 6 qm 360 3 Flure nach Erfordernis nach Erfordernis 4 Gemeinschaftsraum mit offener Wohnküche 6 100 qm 600 5 Dienstzimmer 6 12 qm 72 Flurbreite min. 2,25 m 5 qm je Nutzer, davon mindestens 3 qm als Wohngruppenraum vorgeschrieben (Anforderungen an die Wohnqualität § 27 WTG) In der Nähe des Gemeinschaftsraumes wünschenswert 6 Hauswirtschaftsraum 6 14 qm 84 7 Vorratsraum 6 6 qm 36 8 Hygiene - und Lagerraum 3 12 qm 36 9 Separater Funktionsraum Zur Lagerung von Reinigungswagen/Geräte 6 6 qm 36 10 Pflegebad Für alle sechs Wohngemeinschaften ist nur 1 Pflegebad vorzusehen 1 24 qm 24 11 Rollstuhl-/ Rollatorenabstellfläche Unterbringung im Eingangsbereich zur Wohngemeinschaft möglich 6 1 qm 6 12 Aufzug Ein Liegendtransportaufzug ist erforderlich. Zu beachten ist hierbei die Zugangssteuerung zu den einzelnen Wohngemeinschaften 1 nach Erfordernis nach Erfordernis GesamtgröSSe Hausgemeinschaften ca.: 2484 Ambulante Wohngemeinschaften (3 Stück mit jeweils 10 bewohenern) 13 Bewohnerzimmer Mindestgröße: 14 qm Direkter Zugang Zimmer-Flur/ Wohnküche. 30 23 -27 qm 750 14 Badezimmer grundsätzlich Einzelbäder Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften 30 5,5-6 qm 180 Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften 1 24 qm 24 mindestens 3 qm je Nutzer Gemeinschaftsrtaum mit bedarfsgerechter Küche/ Wohnküche, Integration Küche und Dienstzimmer für Pflegepersonal möglich 3 80 qm 240 15 Pflegebad 16 Gemeinschaftsraum 17 Hauswirtschaftsraum/ Lager In der Nähe des Gemeinschaftsraums/Küche 3 16 qm 48 18 Mitarbeiterraum + Besprechung Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein 1 18 qm 18 19 Abstellraum Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein 1 12 qm 12 20 Mitarbeiter, Gäste WC Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein 1 8 qm 8 GesamtgröSSe Ambulante Wohngemeinschaften ca.: 1280 Tagespflege 21 Eingangsbereich Eingangsbereich für die gesamte Tagespflege mitEmpfang, abschließbaren Schränken für Wertsachen/ Garderobe mit Abstellfläche für Rollstühle 40 qm 40 Nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Küchenbereich 60 qm 60 22 Wohnen/ Aufenthaltsraum 23 Therapie/ Gruppenraum 24 Küche 25 20 qm 20 20 qm 20 Ruheraum 20 qm 20 26 Dienstraum 20 qm 20 27 Pausenraum 12 qm 12 28 Toiletten 24 qm 24 29 Mitarbeiter Toiletten 6 qm 6 30 Abstellraum 10 qm 10 31 Putzmittelraum 6 qm 6 GesamtgröSSe tagespflege ca.: 10 Küche zum gemeinsamen kochen, angeschlossen an den Raum "Wohnen/Aufenthaltsraum" mit Schiebetüre separierbar Damen/ Herren/ Behindertengerecht (8 qm) Ausgussbecken und Stellfläche für Putzwagen 118 Funktionsräume (im EG) 32 Empfang Empfang mit Eingangsbereich. Angliederung der Verwaltung mit Blickkontakt wünschenswert 1 16 qm 16 33 Cafeteria mit angrenzenden Wintergarten zum Innenhofbereich Cafeteria für die gesamte Pflegeeinrichtung, aber auch Quartierscafe´mit Mittagstisch für Festlichkeiten, Seminare etc. integriert Kiosk für Kleinigkeiten wie Zeitungen und gängige Produkte 1 160 qm 160 34 Mehrzweckräume Angrenzend an die Cafeteria wünschenswert, Integration mit flexiblen Trennwänden 2-4 100 qm 100 35 Küche Küche für die gesamte Pflegeeinrichtung. 1 150 qm 150 36 Lagerraum/Kühlzelle Zwei Kühlzellen im Haus, für Küche und Cafeteria 2 5 qm 10 37 Waschküche Zentrale Waschküche für alle Bereiche. Unterbringung im Untergeschoß möglich 1 50 qm 50 38 Lagerraum Hauswirtschaft Lagerung von Wäsche; Reiniungsmittel und Getränke. In der Nähe der Waschküche wünschenswert. Unterbringung im Untergeschoß möglich 1 30 qm 30 39 Mitarbeiter Umkleide Unterbringung im Untergeschoß möglich 1 50 qm 50 40 Mitarbeiter- Sozialraum 1 14 qm 14 41 Abstellraum 1 10 qm 10 Unterbringung im Untergeschoß möglich GesamtgröSSe Funktionsräume ca.: 590 verwaltung 42 Geschäftsführung Übliche Büroanforderungen 1 16 qm 16 43 Hausleitung Übliche Büroanforderungen 1 12 qm 12 44 Verwaltung Übliche Büroanforderungen 1 16 qm 14 45 Pflegedienstleitung Übliche Büroanforderungen 1 12 qm 12 46 Serverraum 2,0 x 3,0m. Unterbringung im Untergeschoß möglich. Belüftung notwendig 1 6 qm 6 47 Kl. Besprechungsraum An das Büro der Geschäftsführung anschließend(ohne eigene außen Türe) 1 12 qm 12 48 Hauswirtschaftsbüro In den Küchenbereich eingebunden 1 12 qm 12 49 Archiv Unterbringung im Untergeschoß möglich 1 10 qm 10 50 Besuchertoiletten Im Eingangsbereich angebunden an Cafeteria/ Besprechungsräume; zusätzlich eine Behindertentoilette 1 36 qm 36 GesamtgröSSe Verwaltung ca.: 130 tiefgarage 51 Tiefgarage Stellplätze max. gem Stellplatzverordnung nach Erfordernis auSSenbereich 52 Außenbereich Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und "Sinnesgarten" wünschenswert. Nutzungsmöglichkeit durch Rollstuhlfahrer notwendig nach Erfordernis 53 Zuwegung/ Anfahrt Ausreichend Platz für Lieferanten LKW, Krankenfahrten, etc., eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen und Abholen von Bewohnern direkt am Eingang (Ausflüge etc.) nach Erfordernis sonstiges 54 Lagermöglichkeiten allgemein Evtl. in "tote Ecken" z.B. der Tiefgarage unterbringen (Matratzen müssen z.B. gelagert werden) nach Erfordernis 55 Werkstatt Bastelraum z.B. angrenzend an die Technik im UG wünschenswert nach Erfordernis 56 Technik Versorgungsraum nach Erfordernis 57 Müll Zentral in einem Raum im Untergeschoß (Tiefgarage), ggfls. Lastenaufzug notwendig nach Erfordernis 11 2.6 Erschließung und ruhender Verkehr Die Parkverkehre sind über Tiefgaragen abzuwickeln. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt an tiefster Stelle entlang der Franzstraße. Im Bereich des Seniorenwohnheimes sind 3-5 Präsenzparkplätze und eine überdachte Vorfahrt für Krankentransportfahrzeuge und Taxen vorzusehen. Zu beachten ist, dass bei einer Großgarage (> 1000 qm) ist eine getrennte Zu- und Abfahrt erforderlich ist. Es ist pro Wohneinheit je 1 Stellplatz vorzusehen. Dies gilt auch für eigenständige Altenwohnungen. Für Altenwohnheime gilt 1 Stellplatz je 17 Plätze. Um dem geforderten Grünflächenanteil zu genügen, kann eine Begrünung der Tiefgarage vorgesehen werden. Für die fußläufige Erreichbarkeit des Geländes wäre eine Durchwegung in Richtung Karmeliterstraße, die öffentlich nutzbar ist, wünschenswert. Zu Berücksichtigen sind ebenfalls Stellplätze für die Beschaftigten der Seniorenwohnanlage. Wünschenswert ist zudem die Integration von Car-Sharing Stellplätzen, durch welche die Anzahl der herzustellenden Stellplätze reduziert werden kann. Generell sind bei der Planung der Fahrradstellplätze die Hinweise zum Fahrradparken der Forschungsgesellschaft Straßenverkehr (FGSV) aus dem Jahr 2012 heranzuziehen. Ziel der Stadt Aachen ist es, den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Eine Errichtung von komfortabel zugänglichen und sicheren Radverkehrsanlagen trägt wesentlich zur Erreichung dieses Ziels bei. 2.7 Feuerwehr – Brandschutz Die Feuerwehrzufahrt in das Blockinnere zur Sicherung des zweiten Rettungsweges mittels Fahrzeugen der Feuerwehr ist durch Errichtung einer Feuerwehrdurchfahrt und weiter mit Darstellung der Feuerwehraufstellund Bewegungsflächen entsprechend Ziffer 5 VV BauO NRW darzustellen. Alternativ ist der zweite Rettungsweg baulich zu sichern. 2.8 Entsorgung Die Entsorgung des Hausmülls – auch des Blockinnenbereichs - erfolgt entlang der Franzstraße. Der Eingangsbereich der Neuplanung ist funktional so zu gestalten, dass die Abfallbehälter am Abholtag an die Straße gebracht werden können. 2.9 Leitungen - Fernwärme Die geplanten Gebäude sind an die in der Franzstraße verlaufende Fernwärmeleitung anzuschließen. 2.10 Künftiger Versiegelungsgrad - Grünflächenanteil Aufgrund des Ziels der Entsiegelung der Innenhöfe fordert die Stadt Aachen einen Anteil von 50% Grünfläche in dem gesamten Innenbereich des Blocks Franzstraße-Boxgraben-Karmeliterstraße. Eingerechnet werden begrünte Dachflächen wie auch hausnahe Spiel- und Freiflächen. Hierzu zählen auch die Freiflächen der geplanten KiTa und der vorhandene öffentliche Spielplatz. Auf dem Wettbewerbsgrundstück, welches 4.450m2 groß ist, bedeutet das einen Grünflächenanteil von 30% 12 (1.250m2), der nachgewiesen werden muss. Die maximale Versiegelung beträgt daher 70% (3200m2), jedoch sollte die gemäß §17 BauNVO maximal zulässige GRZ in Mischgebiet von 0,6 nicht überschritten werden. Der Grünflächenanteil ist so zu planen, dass er die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen erfüllt. Gewünscht sind öffentlich frei zugängliche Grünflächen, die keine reinen Spielplatzflächen aufweisen -immer mit der Möglichkeit der Anpassung an sich ändernde Nutzungsansprüche. Der öffentliche Spielplatz ist über das Projektgrundstück von der Franzstraße aus fußläufig anzubinden. Die Wohnungen im EG sollen einen direkten Zugang zum eigenen Freibereich erhalten. Dass Verhältnis zwischen privatem und öffentlichen Freiraum soll zugunsten der privaten Flächen aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist auch bei der Freiraumgestaltung eine barrierefreie Planung wünschenswert. 2.11 Geschützter Baumbestand Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die Aufgrund ihrer Größe und Art geschützt sind. Die in der Planung zu beachtenden Baumbestände werden bis zum Rückfragenkolloquium nachgereicht. (siehe Plan schützenswerter Baubestand) 2.12 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Franzstraße ist als historische mittelalterliche Torstraße, welche vom Marschiertor ausgeht, Teil des Denkmalschutzbereiches Innenstadt. Das Marschiertor stellt eine „Landmarke“ dar und gehört zu den vier Haupttoren des zweiten Stadtbefestigungsrings aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Die Franzstraße der Anfang der ehemaligen Landstraße nach Burscheid und somit eine historische Nord-Süd Verbindung. Die Denkmalbereichszone dient als Pufferzone zum UNESCO Weltkulturerbe Aachener Dom, um die Blickbezüge und die Stadtstruktur zu bewahren. An der Franzstraße bedeutet dies, dass die Sichtbeziehungen zum Aachener Dom und dem Marschiertor durch die zukünftige Bebauung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Baudenkmäler am Boxgraben bestehend aus historischen Wohnhäusern unterliegen dem Umgebungsschutz des Denkmalschutzgesetztes gem. §9 DSchG NRW. Wird in der „näheren Umgebung“ eine Neuplanung vorgesehen, darf die Planung das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht verändern. Da die neue Planung hinter den Baudenkmälern ansetzt, ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds nicht auszugehen. Teil des heutigen Schulgebäudes ist ein Wandbrunnenstein sowie ein Grabstein stammend aus dem ehemaligen Kloster, welches früher auf den Grundstück der heutigen Schule stand. Diese historischen Denkmäler aus dem 17. Jahrhundert sollen in der neuen Planung wieder Verwendung finden. Die Unterbringung dieser Steine soll nach Möglichkeit im Innenbereich der geplanten Gebäude stattfinden, um die Qualität der Denkmäler zu erhalten. 44 1197 811 46 35 1186 1000 43 516 1736 1195 45 497 822 Im 15 1196 1646 989 ie ar M 498 988 1359 499 77 23 48 al nt 1151 42 500 79 44 1139 Ka rm eli te rs tra ße 35 50 1642 52 45 52 759 580 1822 1823 47 1336 3 1347 1734 89 8 a 1148 83 6 4 81 48 50 18 8 46 1643 91 1622 677 93 Schule 867 101 Fra 95/ /68 58 1358 nz 10 str 838 1348 1163 103 aß 1335 e 105 11 107 zukünftige KiTa Spielplatz 1269 1254 9 36 1207 109 a 1202 1214 1201 1213 479 1211 1650 111 Turnhalle 1212 1203 36 1208 1210 30 1204 24/2 612 6 22 1652 11 1205 20 1820 115 74/76 1209 32 1821 113 34 1649 7 18 16 Box 1206 14 grab en 757 12 10 8 6 2/4 919 Baumbestand im Wettbewerbsgebiet und Umgebung 472 2 1163 13 Stadt Aachen Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsplanung Lagerhausstraße 20 52064 Aachen www.aachen.de