Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160720.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0422/WP17
öffentlich
15.03.2016
Dez. III / FB 61/200
Ehemalige Schule Franzstraße
hier: Auslobung eines Hochbauwettbewerbs
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.04.2016
21.04.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des vorgelegten
Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der
ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf der
Grundlage des vorgelegten Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den
nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen.
Vorlage FB 61/0422/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 die Verwaltung beauftragt, für den
Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks in der Franzstraße einen Hochbauwettbewerb auszuloben.
Anschließend wurden die Grundlagen für den Wettbewerb durch die am Verfahren beteiligten
Dienststellen zusammengestellt und erörtert. Neben den inhaltlichen Aspekten ging es dabei
insbesondere auch um das am besten geeignete Verfahren.
Am 15.05.2014 wurde der Planungsausschuss durch eine Mitteilung der Verwaltung darüber
informiert, dass die Verwaltung bei dieser Prüfung zum Ergebnis gekommen ist, dass der zunächst
angedachte Investorenwettbewerb ungeeignet ist. Statt dessen sollte zunächst das Grundstück
ausgeschrieben und gemeinsam mit dem Erwerber ein „klassischer“ Hochbauwettbewerb
durchgeführt werden.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat im Anschluss daran den Beschluss zur
Ausschreibung des Grundstücks gefasst.
In der verwaltungsinternen Abstimmung hatte sich auch herauskristallisiert, dass nicht das gesamte
Schulgelände an einen Investor veräußert werden sollte. Der vorhandene Spielplatz soll erhalten
werden, ebenso die Sporthalle, die weiterhin für Schulsport genutzt werden soll. Die angrenzenden
Gebäudeteile sollen zur Unterbringung einer viergruppigen Kindertagesstätte umgenutzt werden.
Dadurch ergibt sich die im beigefügten Übersichtplan dargestellte Fläche für den Wettbewerb.
Innerhalb der Grundstücksausschreibung musste sich der Erwerber dazu verpflichten, gemeinsam mit
der Stadt einen Hochbauwettbewerb auszuloben und das Ergebnis anschließend umzusetzen.
Darüber hinaus hat er sich zur Übernahme eines Kostenanteils bereit erklärt. Der restliche Teil der
Finanzierung erfolgt – unter Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils – über
Städtebaufördermittel, die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes beantragt wurden.
Die Schule wird seit einiger Zeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll bis
Ende 2017 fortgeführt werden. Währenddessen soll die Planung für die Folgenutzung durchgeführt
werden. Neben dem nun anstehenden Hochbauwettbewerb umfasst dies auch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes, der erforderlich ist, um eine Neubebauung über das auf Grundlage von § 34
BauGB mögliche Maß hinaus zu ermöglichen.
Die Auslobung des Wettbewerbs soll im Juni erfolgen.
Anlage/n:
Auslobung – Aufgabenteil
Übersichtsplan Wettbewerbsbereich
Vorlage FB 61/0422/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 2/2
Auslobung
Ehemalige Schule
Franzstraße
Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013
Aufgabenteil: Stand 29.03.2016
www.aachen.de
Impressum
Auslober:
Stadt Aachen
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsplanung
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartner/in:
Frau Ohlmann
Telefon: 0241 . 432 /-6128
E-Mail: heike.ohlmann@mail.aachen.de
Ansprechpartner/in:
Herr Klasen
Telefon: 0241 . 432 /-2674
max.klasen@mail.aachen.de
Frau Bosseler
Telefon: 0241 . 432 /-2634
claudia.bosseler@mail.aachen.de
In Zusammenarbeit mit:
agp aachen
Jens Graaf
Südstraße 53-55
52064 Aachen
Telefon: 0241 . 4011540
Wettbewerbsbetreuung:
scheuvens + wachten
Architekt und Stadtplaner
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Ansprechpartner/ -in:
Catrin Kirchner, Martin Ritscherle
Telefon:0231 . 18 99 87 /-11 /-16
Bild- und Kartenmaterial:
Stadt Aachen
scheuvens+wachten
Luftbilder: Avia Luftbild, Martin Jochum
Stand: 29.03.2016
2
Einleitung
Einleitung
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Nach Aufgabe der Schulnutzung an der Franzstraße, mitten in der Aachener Innenstadt, wird das rund 4.450qm große Grundstück derzeit
durch Zwischennutzer belebt und soll zukünftig einer neuen sinnvollen
Nutzung zukommen. Daher hat die Stadt Aachen das Grundstück an einen Investor veräußert und diesen beim Erwerb dazu verpflichtet, zur
Sicherung der innerstädtischen Qualität der zukünftigen Bebauung gemeinsam einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 auszuloben.
Ziel des Wettbewerbs ist es, auf dem Wettbewerbsgrundstück Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau, sowie eine Seniorenpflegeeinrichtung nach dem
Hausgemeinschaftskonzept zu planen. Zur Aufgabe der Planer gehört
zudem die Neuordnung und Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im öffentlichen Raum entlang der Franzstraße sowohl unter funktionalen, als auch unter gestalterischen Gesichtspunkten.
Ein besonderer Fokus bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe
liegt auf dem Umgang mit dem historischen Umfeld. Hierbei ist besonders auf die Sichtbeziehungen zu den vorhandenen Denkmälern zu achten, die erhalten werden sollen.
Teil 1
Die Rahmenbedingungen
1.1. Stadt Aachen
Die Stadt Aachen liegt im äußersten Westen des Landes Nordrhein-Westfalen im Dreiländereck Euregio-Maas-Rhein mit den Niederlanden und
Belgien. Die nächsten größeren Städte liegen mit Heerlen, Maastricht
und Lüttich damit auch jenseits der Ländergrenzen. Auf deutscher Seite
besteht Anschluss an die Rheinschiene um Bonn, Köln und Düsseldorf
im Westen und Mönchengladbach im Norden.
In Aachen leben rund 250.000 Menschen. Geprägt wird Aachen durch
die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH), die die Stadt
nicht nur attraktiv für junge Menschen macht, sondern auch gleichzeitig
viele Arbeitsplätze für Aachen und die Region bereitstellt.
Nach der Periode des Wiederaufbaus und des Stadtwachstums in der 2.
Hälfte des 20. Jahrhunderts steht die Aachener Stadtentwicklung heute
vor den Aufgaben der Konsolidierung, der qualitativen Fortentwicklung
und Modernisierung der Stadt sowie der Anpassung an neue bzw. veränderte Rahmenbedingungen sowohl in der Stadt Aachen wie auch in der
Bundesrepublik. Dazu gehört aktuell auch ein erhöhter Bedarf an Wohnraum in unterschiedlichen Marktsegmenten.
1.2
Lage im Stadtgebiet
Das Wettbewerbsgebiet an der Franzstraße liegt im Stadtkern der Stadt
Aachen in unmittelbarer Nähe des Aachener Hauptbahnhofs. Die Franzstraße führt vom historischen Marschiertor des früheren zweiten Stadtmauerrings im Süden in nördlicher Richtung in die Fußgängerzone auf
den Aachener Dom zu, der eines der besterhaltenden Bauwerke aus
der Karolingerzeit darstellt und als UNESCO Welterbe geschützt ist. Die
Franzstraße liegt in der Pufferzone im Rahmen des Welterbestatus des
Doms und ist als ehemalige Torstraße Teil der Denkmalbereichsatzung
der Innenstadt.
Durch die direkte Anbindung an den Innenstadtring, der Bundesstraße
B1, hat das Gebiet eine sehr gute überörtliche Verbindung zu den anderen Bundesstraßen in und um die Stadt sowie der Autobahn A4.
Die Innenstadt Aachens ist fußläufig erreichbar. Das Wettbewerbsgebiet
liegt nicht nur zentral an den überörtlichen Verbindungsachsen, sondern ist auch durch Radverkehrsanlagen gut erschlossen.
Ebenfalls gut erreichbar ist die RWTH Aachen, die ein wichtiger Ankerpunkt in Aachen ist. Mit der unmittelbaren Nähe zum Aachener Hauptbahnhof erhält das Wettbewerbsgebiet eine sehr gute ÖPNV-Verbindung innerhalb von Aachen wie auch an den Regional und Fernverkehr
1.3
dem Grundstück noch weitere Gebäude der ehemaligen Hauptschule,
welche heute durch eine Zwischennutzung belebt werden. Dieser Gebäudebestand soll abgerissen werden und so Raum für die Realisierung
für Wohnungsbau geschaffen werden. Auch Teil des Wettbewerbs ist die
Gestaltung des Vorfeldes des Baugrundstückes im öffentlichen Raum an
der Franzstraße.
Auf dem Planungsgrundstück ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Bei einem Neubau an der Franzstraße im Jahr 2008 wurden römische Suchgräben nach Tonlagerstätten sowie ein spätmittelalterliches
Handwerkerviertel gefunden. Das Grundstück könnte somit zum Bereich
eines antiken Töpferviertels gehören.
1.4
Das Umfeld
Das Wettbewerbsgrundstück an der Franzstraße liegt innerhalb eines
bebauten Innenstadtblocks, das umschlossen wird von der Karmeliterstraße, dem Boxgraben und der Franzstraße, welche zum Denkmalbereich „Innenstadt“ gehört. Die Bebauung im südlichen Bereich des
Baublocks am Boxgraben ist durch eine hohe Anzahl an Baudenkmälern
gekennzeichnet, die aus Denkmalschutzgründen in ihrem Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden dürfen. Diese werden jedoch auf Grund
der geplanten Geschossigkeit der Neubauten und der Topographie von
der Planung nicht betroffen.
Auf der Kameliterstraße wird diese auf dem Boxgraben weitestgehend
geschlossene Bebauung durch ein Solitärgebäude unterbrochen. Hierbei handelt es sich um das Aachener Studio des Westdeutschen Rundfunks. In der Franzstraße befindet sich westlich an das Schulgebäude angrenzend ein Einzelhandelsgeschäft und östlich angrenzend soll ein Teil
des Gebäudebestands zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden.
Die dahinter liegende Turnhalle wird saniert und bleibt erhalten.
1.5
Der Investor
Bei dem Investor für das Wettbewerbsgrundstück handelt es sich um
den Bauträger agp GmbH aus Aachen. Dieser hat das Grundstück von
der Stadt Aachen zur weiteren Entwicklung des Wettbewerbsbeitrags
erworben. Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt gemeinsam mit dem
neuen Grundstückseigentümer. Dieser hat sich beim Erwerb der Fläche
zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Wettbewerbsverfahren verpflichtet.
Das Grundstück
Der Wettbewerbsbereich umfasst das 4.450m2 große Grundstück der
ehemaligen Hauptschule an der Franzstraße. Das Wettbewerbsgrundstück umfasst das Flurstück 838 mit Ausnahme der öffentlichen Spielplatzfläche und der geplanten zukünftigen KiTa in den Gebäudeteilen
unmittelbar angrenzend an die Sporthalle. Derzeitig befinden sich auf
5
Teil 2
Teil 2
Aufgaben und Ziele des Wettbewerbs
2.1 Städtebauliche Aufgabenstellung
2.2 Architektonische Vertiefung
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines Wohnquartiers für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau. Der Investor steht derzeit in Gesprächen mit dem Seniorenstift Haus
Anna, welches die vorhandenen Räumlichkeiten im nördlichen Teil der
Franzstraße aufgeben wird und einen neuen Standort sucht. Das Seniorenwohnen soll in die Planung integriert werden und ist daher Teil der
Wettbewerbsaufgabe.
Die Wohneinheiten sollen ausschließlich im Geschosswohnungsbau für
unterschiedliche Nutzergruppen konzipiert werden. Es wird keine explizite Vorgabe zur Geschossigkeit gemacht. Im Bereich der Blockrandschließung soll sich die Höhe der Neubebauung an den jeweiligen
Nachbargebäuden orientieren. Punktuelle Abweichungen hiervon sind
entwurfsabhängig zu begründen. Im Blockinnenbereich ist ein Gebäudehöhenkonzept zu entwickeln, welches sich harmonisch in die Höhensituation der umgebenden Bestandsbebauung einfügt und gleichzeitig
die Gefällesituation des Grundstückes berücksichtigt. Der Nachweis erfolgt über die Schnitte durch den Block.
Zu Beachten sind bei der städtebaulichen Neuordnung der Wettbewerbsflächen die vorhandenen Sichtbeziehungen zu den Baudenkmälern Marschiertor und dem Aachener Dom. Die Ausloberin empfiehlt
aufgrund der historischen Struktur der Umgebung eine kleinteilige
vertikale Struktur der neuen Planung. Im Rahmen der Planung ist eine
gewünschte Entsiegelung der bisherigen Innenhofflächen zu beachten.
Der Masterplan der Stadt Aachen strebt eine intensivere Durchgrünung
der Stadtviertel an, die durch den Klimawandel vom sogenannten Wärmeinsel-Effekt betroffen sind. Dachbegrünungen sind gleichermaßen zu
berücksichtigen wie die Errichtung öffentlich frei zugänglicher Grünflächen wie beispielsweise des unmittelbar an den Wettbewerbsbereich
angrenzenden Spielplatzes.
Es kann ein Quartiersmittelpunkt entstehen, in dem es sowohl gemeinschaftliche als auch öffentliche Nutzungsmöglichkeiten, sowie Kooperationen der Pflegeeinrichtung mit einem Netzwerk von professionellen
sozialen Dienstleistern gibt. Projektbausteine könnten weiterhin ein
multifunktionaler Gemeinschaftsraum, Tagespflege, Quartierscafé und
ein Quartiersbüro sein.
6
Die Hauseingänge müssen deutlich ablesbar sein, um eine gute Orientierung und Adressbildung zu gewährleisten. Hochwertige Außenraumbezüge sind erwünscht. Die Bezüge und Darstellung der Raumqualitäten der Binnenbereiche zwischen den Gebäuden sind für Entwicklung
und Vermarktung von besonderer Bedeutung. Daher sind Aussagen zu
Identifikationsmerkmalen und zur Adressbildung zu machen, aber auch
Aussagen zur Materialität und Beschaffenheit zu treffen. Im Vordergrund
stehen jedoch keine architektonischen Highlights sondern die Nutzerqualität des Wohnraums sowie des Quartiers insgesamt.
Über den Wettbewerb soll der Bereich der Senioreneinrichtung weiter
ausgearbeitet und dargestellt werden. Die weitere Wohnbebauung des
Investors ist systematisch auszuarbeiten. Die Gebäude sollten im Rahmen des Wettbewerbs noch einen hohen Grad an Flexibilität aufzeigen.
Sowohl bzgl. der Senioreneinrichtung als auch der verschiedenen Wohnangeboten sind Baukörper mit jeweils zuordbarem Grundstück wünschenswert. Dies kann auch jeweils ein Grundstücksteil der Blockrandbebauung sein.
44
1197
811
46
35
1186
1000
43
516
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M
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15
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Schule
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zukünftige
KiTa
Spielplatz
1269
1254
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1202
1214
1201
1213
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1211
1650
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Turnhalle
1212
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24/2
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Box
1206
14
grab
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757
12
10
8
6
2/4
919
472
2
1163
Das Wettbewerbsgrundstück
Ehemalige Schule Franzstraße
7
2.3 Planungsrecht
Das Planungsgrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines
Bebauungsplans. Die Zulässigkeit einer Neubebauung richtet sich entsprechend nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauter Ortsteile). Demnach wäre allerdings im
Wesentlichen nur eine Blockrandbebauung entlang der Franzstraße zulässig. Daher soll – im Anschluss an den Wettbewerb - zur Umsetzung
des Wettbewerbsergebnisses ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt werden, der darüber hinaus auch eine maßvolle Bebauung
des Blockinnenbereichs ermöglicht.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen beschäftigt sich bereits mit der Thematik der Entsiegelung der Innenhofflächen und sieht auf dem Wettbewerbsgrundstück eine Mischnutzung
mit einer Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Innenhof“ vor.
2.4 Anforderungen an den Wohnungsbau
Öffentlich geförderter Wohnbau: Ca. 1/3 des Wohnbaus mit folgenden
Merkmalen:
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB NRW) zu berücksichtigen. Das Wohnangebot soll sich an
die Zielgruppen der Studierenden, Alleinerziehenden, Jungen Familien
sowie Senioren/Innen richten.
Daraus leiten sich Wohnungen für 1, 2, 3 und 4 Personen ab. Die Wohnflächenobergrenzen der WFB NRW sollten auch bei Anrechnung der für
jede Wohnung vorgeschriebenen Freisitze möglichst unterschritten werden.
In den Wohnungen für 1 Person ist der Schlafbereich vom Wohn-/Essbereich abzutrennen.
In familiengerechten Wohnungen sind neben den bodengleichen Duschen auch Badewannen vorzusehen.
An einem Hauseingang sollten maximal 25 Wohnungen erschlossen
werden.
8
Entsprechend den Maßgaben der WFP NRW sind die Anforderungen der
Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 einzuhalten. Eine teilweise Planung
als rollstuhlgerechte Wohnungen wäre wünschenswert.
Für den freifinanzierten Wohnungsbau sind 2/3 des Wohnbaus mit folgender Aufteilung zu planen:
1 Zimmer Wohnungen
Ca. 35qm
Ca. 25% der Wohneinheiten
2-3 Zimmer Wohnungen Ca. 45-55qm Ca. 30% der Wohneinheiten
3-4 Zimmer Wohnungen Ca. 55-80qm Ca. 30% der Wohneinheiten
Familienwohnungen
Über 80qm
Ca. 10% der Wohneinheiten
„Luxus“-Wohnungen
Über 100qm
Ca. 5% der Wohneinheiten
2.5 Seniorenwohnanlage
Die derzeitigen Räumlichkeiten der im nördlichen Teil der Franzstraße angesiedelten Seniorenpflegeeinrichtung „Haus Anna entsprechen nicht
mehr den aktuellen Anforderungen. Eine höhere Einzelzimmerquote,
veränderte Badezimmersituation und die veränderte Nachfrage fordern
eine zeitgemäße Veränderung hin zu der Realisierung neuer seniorengerechter Wohnangebote. Im Rahmen dieser notwendigen Umstrukturierung verfolgt das Haus Anna daher eine konzeptionelle Neuausrichtung
mit einem Hausgemeinschaftskonzept. Diese Hausgemeinschaften bestehen jeweils aus mehreren Einzelzimmern mit eigenen Sanitäranlagen,
die je nach Bedürfnissen den unterschiedlichen Zielgruppen zugeordnet
werden. Zudem werden öffentliche und interne Gemeinschaftsflächen
gewünscht, um dem Charakter einer reinen Pflegeeinrichtung entgegenzuwirken.
Durch den höheren Bedarf an ambulanter Betreuung werden in Zukunft
vor allem Menschen mit speziellem Assistenzbedarf die Kunden der stationären Altenpflege sein. Dazu gehören besonders Personen mit Demenz
und mit erheblichem somatischen und palliativen Hilfebedarf. Diesen
Menschen soll vor allem eine Verbesserung der individuellen Wohn- und
Lebensqualität zukommen, indem Sie ihre Identität bewahren und ihren
Alltag selbstständiger gestalten können. Hier haben sich die Hausgemeinschaften als gutes Mittel erwiesen, ein hohes Maß an Privatheit und
Individualität beizubehalten.
Allgemeine Planungshinweise:
Eine Planung der Senioreneinrichtung unmittelbar an der Franzstrasse
sowie in direkter Nachbarschaft zur geplanten Kita ist wünschenswert.
Der mögliche Quartiersmittelpunkt kann sich unmittelbar an die Senioreneinrichtung anschließen und das Verbindungsglied zu den Wohnangeboten sein.
Der Landschaftsverband erkennt als Obergrenze für Ersatzneubauten 50
qm (Hausgemeinschaften/Haus ANNA), sowie für den reinen Neubau 53
qm (ambulante Wohngemeinschaften) pro Bewohner an.Die Wohnflächen-Obergrenze sollten voll ausschöpft werden, um eine hohe. Wohnund Lebensqualität der Bewohner zu erreichen.
Für die Pflegeeinrichtung sind die Richtlinien des WTG sowie GEPA zu
beachten. Vorausgesetzt wird eine barrierefreie Erreichbarkeit der Geschosse nach § 49 (2) BauO NRW. Grundsätzlich sind alle Räumlichkeiten
der Seniorenwohnanlage barrierefrei zu errichten (nach DIN 18040).
Die Einzelzimmer sollten über eine Größe von 18 qm verfügen. Alle der
Zimmer einer Hausgemeinschaft sollten den Anforderungen für Rollstuhlfahrer entsprechen, insbesondere im Duschbad.
Auf entsprechenden Schallschutz ist zu achten.
Das äußere Erscheinungsbild der Pflegeeinrichtung sollte sich nicht (wesentlich) vom geplanten Wohnungsbau unterscheiden, sondern sich in
das gesamte Quartier einfügen. Die Rastermaße sollten sich ebenfalls
am Wohnbau orientieren, um ggfls. eine spätere Umnutzung zu ermöglichen. Sowohl die Hausgemeinschaften als auch die Ambulanten Wohngemeinschaften sind (bevorzugt) in den Obergeschossen unterzubringen, die übrigen Verwaltung- und Funktionsräume im Erdgeschoß.
Hinweise zum Konzept der Hausgemeinschaften:
Das Konzept der Hausgemeinschaften hat sich bewährt, da sie eine
persönliche Begleitung der Bewohner bei individuellen und gemeinsamen Alltagsaktivitäten gewährleistet. Es wird unterschieden zwischen
Hausgemeinschaften für Menschen mit somatischen Erkrankungen
und für Menschen mit Demenz. Über- und Unterforderung demenziell
erkrankter Bewohner werden somit vermieden. Durch eine zielgruppenspezifische und situativ angemessene Begleitung werden Spannungen
zwischen orientierten und demenziell erkrankten Bewohnern deutlich
reduziert, Konflikte werden weitgehend vorgebeugt.
Im Hausgemeinschaftskonzept leben jeweils 10 Bewohner in einer der
sechs geplanten Hausgemeinschaften (HG). Jede Hausgemeinschaft umfasst:
• Einzelzimmer mit Bad und WC für jeden Bewohner
• einen gemeinsamen Wohn- und Essbereich
• einen Küchenbereich für gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten
• Funktionsräume für Alltagsaktivitäten (Hauswirtschaftsraum, Vorratskammer, etc.)
• Halboffener Dienstplatz und Funktionsräume für Mitarbeiter
• Wünschenswert ist für alle Hausgemeinschaften ein Zugang zu einem geschützten Garten- oder Aussenbereich.
9
RAUMPROGRAMM
Haus ANNA Senioren-und Seniorenpflegeheim
hausgemeinschaften (Standardanforderungen lt. WTG DVO (§§ 6, 7, 8, 38))
Lfd.
Nr.
Funktionsbereiche /
Räume
Gesetzliche Anforderungen
Planungshinweise
Anzahl
Einzelfläche qm
G esamtfl ä che
qm
1
Bewohnerzimmer
Einzelzimmer: gesetzl. Mindestanforderungen 14 qm, gesamte Mindestgröße pro Bewohner 50 qm (einschließlich Anteil an der
Gemeinschaftsfläche)
18 qm Grundfläche je Bewohnereinzelzimmer zzgl. 2,5 qm Vorraum
Bad links oder rechts im Eingang gem. den Vorgaben der DIN, Schiebetüre möglich,
Nische um einen Rollstuhl / Rollator (ca. 50 x 60cm) abzustellen
Türbreite: 1,13 m Innenmaß
Deckenhöhe ca. 2,50 bis 2,55 m
Ein Einbauschrank bis unter die Decke, gegenüberliegend eine Garderobe mit Eingangscharakter.
Platz für selbstmitgebrachten Sessel.
Bodentiefe Fenster mit entsprechender Absturzsicherung.
Zwei Schwerlastbetten pro Hausgemeinschaft (Übergewichtige) .
Die Türen dieser Bewohnerzimmer müssen breiter sein (1,20 m)
60
Zimmer: 18 qm + Vorraum 2,5 qm
1230
2
Badezimmer = Duschbad
Tandembäder sind nicht zulässig grundsätzlich Einzelbäder Größe: DIN 18040 barrierefrei ca. 4,5 qm , Radius 1,20 m DIN 18040 R –
rollstuhlfahrergerecht ca. 5,6 qm mit einem
Radius von 1,50
Mindest. 6 qm pro Bad im Bewohnerzimmer ist einzuplanen
60
6 qm
360
3
Flure
nach Erfordernis
nach Erfordernis
4
Gemeinschaftsraum mit offener
Wohnküche
6
100 qm
600
5
Dienstzimmer
6
12 qm
72
Flurbreite min. 2,25 m
5 qm je Nutzer, davon mindestens 3 qm als
Wohngruppenraum vorgeschrieben (Anforderungen an die Wohnqualität § 27 WTG)
In der Nähe des Gemeinschaftsraumes wünschenswert
6
Hauswirtschaftsraum
6
14 qm
84
7
Vorratsraum
6
6 qm
36
8
Hygiene - und Lagerraum
3
12 qm
36
9
Separater Funktionsraum
Zur Lagerung von Reinigungswagen/Geräte
6
6 qm
36
10
Pflegebad
Für alle sechs Wohngemeinschaften ist nur 1 Pflegebad vorzusehen
1
24 qm
24
11
Rollstuhl-/ Rollatorenabstellfläche
Unterbringung im Eingangsbereich zur Wohngemeinschaft möglich
6
1 qm
6
12
Aufzug
Ein Liegendtransportaufzug ist erforderlich. Zu beachten ist hierbei die Zugangssteuerung zu den einzelnen Wohngemeinschaften
1
nach Erfordernis
nach Erfordernis
GesamtgröSSe Hausgemeinschaften ca.:
2484
Ambulante Wohngemeinschaften (3 Stück mit jeweils 10 bewohenern)
13
Bewohnerzimmer
Mindestgröße: 14 qm
Direkter Zugang Zimmer-Flur/ Wohnküche.
30
23 -27 qm
750
14
Badezimmer
grundsätzlich Einzelbäder
Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften
30
5,5-6 qm
180
Anforderungen siehe stationäre Hausgemeinschaften
1
24 qm
24
mindestens 3 qm je Nutzer
Gemeinschaftsrtaum mit bedarfsgerechter Küche/ Wohnküche, Integration Küche
und Dienstzimmer für Pflegepersonal möglich
3
80 qm
240
15
Pflegebad
16
Gemeinschaftsraum
17
Hauswirtschaftsraum/ Lager
In der Nähe des Gemeinschaftsraums/Küche
3
16 qm
48
18
Mitarbeiterraum + Besprechung
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
18 qm
18
19
Abstellraum
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
12 qm
12
20
Mitarbeiter, Gäste WC
Sollte außerhalb der WG geplant werden und für 3 Wohngemeinschaften gemeinschaftlich nutzbar sein
1
8 qm
8
GesamtgröSSe Ambulante Wohngemeinschaften ca.:
1280
Tagespflege
21
Eingangsbereich
Eingangsbereich für die gesamte Tagespflege mitEmpfang, abschließbaren Schränken für Wertsachen/ Garderobe mit Abstellfläche für Rollstühle
40 qm
40
Nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Küchenbereich
60 qm
60
22
Wohnen/ Aufenthaltsraum
23
Therapie/ Gruppenraum
24
Küche
25
20 qm
20
20 qm
20
Ruheraum
20 qm
20
26
Dienstraum
20 qm
20
27
Pausenraum
12 qm
12
28
Toiletten
24 qm
24
29
Mitarbeiter Toiletten
6 qm
6
30
Abstellraum
10 qm
10
31
Putzmittelraum
6 qm
6
GesamtgröSSe tagespflege ca.:
10
Küche zum gemeinsamen kochen, angeschlossen an den Raum "Wohnen/Aufenthaltsraum" mit Schiebetüre separierbar
Damen/ Herren/ Behindertengerecht (8 qm)
Ausgussbecken und Stellfläche für Putzwagen
118
Funktionsräume (im EG)
32
Empfang
Empfang mit Eingangsbereich. Angliederung der Verwaltung mit Blickkontakt wünschenswert
1
16 qm
16
33
Cafeteria mit angrenzenden Wintergarten zum Innenhofbereich
Cafeteria für die gesamte Pflegeeinrichtung, aber auch Quartierscafe´mit Mittagstisch für Festlichkeiten, Seminare etc. integriert Kiosk für Kleinigkeiten wie Zeitungen
und gängige Produkte
1
160 qm
160
34
Mehrzweckräume
Angrenzend an die Cafeteria wünschenswert, Integration mit flexiblen Trennwänden
2-4
100 qm
100
35
Küche
Küche für die gesamte Pflegeeinrichtung.
1
150 qm
150
36
Lagerraum/Kühlzelle
Zwei Kühlzellen im Haus, für Küche und Cafeteria
2
5 qm
10
37
Waschküche
Zentrale Waschküche für alle Bereiche. Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
50 qm
50
38
Lagerraum Hauswirtschaft
Lagerung von Wäsche; Reiniungsmittel und Getränke. In der Nähe der Waschküche
wünschenswert. Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
30 qm
30
39
Mitarbeiter Umkleide
Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
50 qm
50
40
Mitarbeiter- Sozialraum
1
14 qm
14
41
Abstellraum
1
10 qm
10
Unterbringung im Untergeschoß möglich
GesamtgröSSe Funktionsräume ca.:
590
verwaltung
42
Geschäftsführung
Übliche Büroanforderungen
1
16 qm
16
43
Hausleitung
Übliche Büroanforderungen
1
12 qm
12
44
Verwaltung
Übliche Büroanforderungen
1
16 qm
14
45
Pflegedienstleitung
Übliche Büroanforderungen
1
12 qm
12
46
Serverraum
2,0 x 3,0m. Unterbringung im Untergeschoß möglich. Belüftung notwendig
1
6 qm
6
47
Kl. Besprechungsraum
An das Büro der Geschäftsführung anschließend(ohne eigene außen Türe)
1
12 qm
12
48
Hauswirtschaftsbüro
In den Küchenbereich eingebunden
1
12 qm
12
49
Archiv
Unterbringung im Untergeschoß möglich
1
10 qm
10
50
Besuchertoiletten
Im Eingangsbereich angebunden an Cafeteria/ Besprechungsräume; zusätzlich eine
Behindertentoilette
1
36 qm
36
GesamtgröSSe Verwaltung ca.:
130
tiefgarage
51
Tiefgarage
Stellplätze max. gem Stellplatzverordnung
nach Erfordernis
auSSenbereich
52
Außenbereich
Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und "Sinnesgarten" wünschenswert. Nutzungsmöglichkeit durch Rollstuhlfahrer notwendig
nach Erfordernis
53
Zuwegung/ Anfahrt
Ausreichend Platz für Lieferanten LKW, Krankenfahrten, etc., eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen und Abholen von Bewohnern direkt am Eingang
(Ausflüge etc.)
nach Erfordernis
sonstiges
54
Lagermöglichkeiten allgemein
Evtl. in "tote Ecken" z.B. der Tiefgarage unterbringen (Matratzen müssen z.B. gelagert
werden)
nach Erfordernis
55
Werkstatt
Bastelraum z.B. angrenzend an die Technik im UG wünschenswert
nach Erfordernis
56
Technik
Versorgungsraum
nach Erfordernis
57
Müll
Zentral in einem Raum im Untergeschoß (Tiefgarage), ggfls. Lastenaufzug notwendig
nach Erfordernis
11
2.6 Erschließung und ruhender Verkehr
Die Parkverkehre sind über Tiefgaragen abzuwickeln. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt an tiefster Stelle entlang der Franzstraße. Im Bereich des
Seniorenwohnheimes sind 3-5 Präsenzparkplätze und eine überdachte
Vorfahrt für Krankentransportfahrzeuge und Taxen vorzusehen.
Zu beachten ist, dass bei einer Großgarage (> 1000 qm) ist eine getrennte Zu- und Abfahrt erforderlich ist.
Es ist pro Wohneinheit je 1 Stellplatz vorzusehen. Dies gilt auch für eigenständige Altenwohnungen. Für Altenwohnheime gilt 1 Stellplatz je 17
Plätze. Um dem geforderten Grünflächenanteil zu genügen, kann eine
Begrünung der Tiefgarage vorgesehen werden.
Für die fußläufige Erreichbarkeit des Geländes wäre eine Durchwegung
in Richtung Karmeliterstraße, die öffentlich nutzbar ist, wünschenswert.
Zu Berücksichtigen sind ebenfalls Stellplätze für die Beschaftigten der
Seniorenwohnanlage. Wünschenswert ist zudem die Integration von
Car-Sharing Stellplätzen, durch welche die Anzahl der herzustellenden
Stellplätze reduziert werden kann.
Generell sind bei der Planung der Fahrradstellplätze die Hinweise zum
Fahrradparken der Forschungsgesellschaft Straßenverkehr (FGSV) aus
dem Jahr 2012 heranzuziehen. Ziel der Stadt Aachen ist es, den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Eine Errichtung von komfortabel zugänglichen
und sicheren Radverkehrsanlagen trägt wesentlich zur Erreichung dieses
Ziels bei.
2.7 Feuerwehr – Brandschutz
Die Feuerwehrzufahrt in das Blockinnere zur Sicherung des zweiten Rettungsweges mittels Fahrzeugen der Feuerwehr ist durch Errichtung einer
Feuerwehrdurchfahrt und weiter mit Darstellung der Feuerwehraufstellund Bewegungsflächen entsprechend Ziffer 5 VV BauO NRW darzustellen. Alternativ ist der zweite Rettungsweg baulich zu sichern.
2.8 Entsorgung
Die Entsorgung des Hausmülls – auch des Blockinnenbereichs - erfolgt
entlang der Franzstraße. Der Eingangsbereich der Neuplanung ist funktional so zu gestalten, dass die Abfallbehälter am Abholtag an die Straße
gebracht werden können.
2.9 Leitungen - Fernwärme
Die geplanten Gebäude sind an die in der Franzstraße verlaufende Fernwärmeleitung anzuschließen.
2.10 Künftiger Versiegelungsgrad - Grünflächenanteil
Aufgrund des Ziels der Entsiegelung der Innenhöfe fordert die Stadt Aachen einen Anteil von 50% Grünfläche in dem gesamten Innenbereich
des Blocks Franzstraße-Boxgraben-Karmeliterstraße. Eingerechnet werden begrünte Dachflächen wie auch hausnahe Spiel- und Freiflächen.
Hierzu zählen auch die Freiflächen der geplanten KiTa und der vorhandene öffentliche Spielplatz. Auf dem Wettbewerbsgrundstück, welches 4.450m2 groß ist, bedeutet das einen Grünflächenanteil von 30%
12
(1.250m2), der nachgewiesen werden muss. Die maximale Versiegelung
beträgt daher 70% (3200m2), jedoch sollte die gemäß §17 BauNVO maximal zulässige GRZ in Mischgebiet von 0,6 nicht überschritten werden.
Der Grünflächenanteil ist so zu planen, dass er die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen erfüllt. Gewünscht sind öffentlich frei zugängliche Grünflächen, die keine reinen Spielplatzflächen aufweisen
-immer mit der Möglichkeit der Anpassung an sich ändernde Nutzungsansprüche. Der öffentliche Spielplatz ist über das Projektgrundstück von
der Franzstraße aus fußläufig anzubinden.
Die Wohnungen im EG sollen einen direkten Zugang zum eigenen Freibereich erhalten. Dass Verhältnis zwischen privatem und öffentlichen
Freiraum soll zugunsten der privaten Flächen aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist auch bei der Freiraumgestaltung eine barrierefreie Planung
wünschenswert.
2.11 Geschützter Baumbestand
Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die Aufgrund ihrer Größe und
Art geschützt sind. Die in der Planung zu beachtenden Baumbestände
werden bis zum Rückfragenkolloquium nachgereicht.
(siehe Plan schützenswerter Baubestand)
2.12 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Franzstraße ist als historische mittelalterliche Torstraße, welche vom
Marschiertor ausgeht, Teil des Denkmalschutzbereiches Innenstadt. Das
Marschiertor stellt eine „Landmarke“ dar und gehört zu den vier Haupttoren des zweiten Stadtbefestigungsrings aus dem 14. und 15. Jahrhundert.
Die Franzstraße der Anfang der ehemaligen Landstraße nach Burscheid
und somit eine historische Nord-Süd Verbindung. Die Denkmalbereichszone dient als Pufferzone zum UNESCO Weltkulturerbe Aachener Dom,
um die Blickbezüge und die Stadtstruktur zu bewahren. An der Franzstraße bedeutet dies, dass die Sichtbeziehungen zum Aachener Dom und
dem Marschiertor durch die zukünftige Bebauung nicht beeinträchtigt
werden dürfen.
Die Baudenkmäler am Boxgraben bestehend aus historischen Wohnhäusern unterliegen dem Umgebungsschutz des Denkmalschutzgesetztes
gem. §9 DSchG NRW. Wird in der „näheren Umgebung“ eine Neuplanung
vorgesehen, darf die Planung das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht verändern. Da die neue Planung hinter den Baudenkmälern
ansetzt, ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds nicht auszugehen.
Teil des heutigen Schulgebäudes ist ein Wandbrunnenstein sowie ein
Grabstein stammend aus dem ehemaligen Kloster, welches früher auf
den Grundstück der heutigen Schule stand. Diese historischen Denkmäler aus dem 17. Jahrhundert sollen in der neuen Planung wieder Verwendung finden. Die Unterbringung dieser Steine soll nach Möglichkeit im
Innenbereich der geplanten Gebäude stattfinden, um die Qualität der
Denkmäler zu erhalten.
44
1197
811
46
35
1186
1000
43
516
1736
1195
45
497
822
Im
15
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1646
989
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77
23
48
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79
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ße
35
50
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1823
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3
1347
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91
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677
93
Schule
867
101
Fra
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/68
58
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nz
10
str
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103
aß
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105
11
107
zukünftige
KiTa
Spielplatz
1269
1254
9
36
1207
109
a
1202
1214
1201
1213
479
1211
1650
111
Turnhalle
1212
1203
36
1208
1210
30
1204
24/2
612
6
22
1652
11
1205
20
1820
115
74/76
1209
32
1821
113
34
1649
7
18
16
Box
1206
14
grab
en
757
12
10
8
6
2/4
919
Baumbestand
im Wettbewerbsgebiet und Umgebung
472
2
1163
13
Stadt Aachen
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsplanung
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
www.aachen.de