Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160311.pdf
Größe
619 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0418/WP17
öffentlich
14.03.2016
Dez. III / FB 61/200
Krefelder Straße / Am Gut Wolf
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.04.2016
21.04.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Fortführung der Raumkante
des Finanzamtszentrums in einer der Umgebungsbebauung entsprechenden Gebäudehöhe und einer
hohen architektonischen Qualität - die Aufstellung des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Am Gut
Wolf für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2
Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Fortführung der Raumkante des
Finanzamtszentrums in einer der Umgebungsbebauung entsprechenden Gebäudehöhe und einer
hohen architektonischen Qualität - die Aufstellung des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Am Gut
Wolf für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0418/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im März 2016 wurde die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ in den betroffenen
Bezirken Mitte, Laurensberg und Haaren sowie im Sport- und im Planungsausschuss vorgestellt
(Vorlage Nr. FB 61/0379/WP17). Der Planungsausschuss hat nach Empfehlung durch alle anderen
beteiligten Gremien in seiner Sitzung am 17. März 2016 einstimmig beschlossen, den „Sportpark
Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und
der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt. Unter anderem soll für den Bereich gegenüber dem TivoliStadion ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorbereitet werden.
Zu diesen Flächen wird in der oben genannten Vorlage Folgendes ausgeführt:
„Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion
Insgesamt ist entlang der Krefelder Straße in den letzten Jahren eine sehr positive städtebauliche
Entwicklung zu verzeichnen. Durch den Neubau des Finanzzentrums, des Stadions einschließlich der
CHIO-Brücke, des Jobcenters und der Entwicklung im Bereich „Alter Tivoli“ wurde (und wird) diese
wichtige Achse Schritt für Schritt aufgewertet. In Teilbereichen bestehen jedoch nach wie vor
stadtstrukturelle Defizite, sowohl baulicher Art, als auch bezogen auf die Nutzung. Besonders eklatant
ist dies im Bereich unmittelbar gegenüber dem Tivoli-Stadion. Dort zeigt die Rahmenplanung auf, wie
sich die Flächen zukünftig entsprechend ihrer Lage und Einbindung in das Umfeld entwickeln könnten.
Die Verwaltung schlägt vor, auch für diesen Bereich den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan zu fassen. Dabei soll die Raumkante entlang der Krefelder Straße definiert werden
bezüglich Lage und Gebäudehöhen. Das Nutzungsspektrum soll breiter gefächert sein. An diesem
Standort ist sowohl eine Büro- oder Verwaltungsnutzung, als auch nicht innenstadtrelevanter
Einzelhandel denkbar, letzteres unter dem Vorbehalt der verkehrlichen Machbarkeit, die im Einzelfall
noch zu prüfen wäre.“
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Finanzamtszentrum und der Straße am Gut Wolf.
Innerhalb dieses Bereiches soll entlang der Krefelder Straße die Raumkante in Verlängerung des
Finanzamts aufgenommen werden. Auch die Höhe einer Neubebauung soll der des Finanzamtes
entsprechen, um zum einen die begonnene positive Entwicklung in diesem Teilbereich der Stadt
fortzuführen und mittelfristig eine Einheitlichkeit der Straßenrandbebauung zu erreichen. Zum anderen
soll das Stadion ein in der Gebäudehöhe korrespondierendes Gegenüber erhalten. Darüber hinaus
soll die Straßenrandbebauung in einer hohen Architekturqualität ausgeführt werden, analog zum
Verwaltungsgebäude von Trianel, dem Jobcenter oder des Finanzamts. Sofern die betroffenen
Grundstückseigentümer bereit sind, eine solche Entwicklung auf den Weg zu bringen, bietet sich die
Schaffung des Planungsrechts über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan an. Insbesondere
bietet dieser die Möglichkeit zur Sicherung der architektonischen Qualität.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss mit den oben genannten städtebaulichen
Zielen zu fassen. Auf dieser Grundlage können Gespräche mit den Eigentümern der betroffenen
Flächen geführt werden.
Vorlage FB 61/0418/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 2/3
Anlage/n:
Übersichtsplan
Luftbild
Vorlage FB 61/0418/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 3/3
Bebauungsplan
- Krefelder Straße / Am Gut Wolf -
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- Krefelder Straße / Am Gut Wolf -
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