Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160109.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
05.04.17, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0093/WP17
öffentlich
14.03.2016
FB 36/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969, Lütticher Straße/
Unterer Backertsweg, hier: Umweltbericht
Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen
Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
05.04.2016
AUK
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt, die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Offenlage der
Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplans, sobald die Ergebnisse zum
Ausgleich und der Entwässerung darin eingearbeitet sind.
Er beschließt den Freiraumplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 als Grundlage
für die Umsetzungsplanung.
Vorlage FB 36/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Zur geplanten Errichtung einer ALDI-Filiale in Aachen an der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan (FNP)
geändert, der für den Planungsbereich vollständig „Fläche für die Forstwirtschaft“ darstellt. Im
Rahmen der Bauleitplanung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Umweltprüfung
durchgeführt, die in den Umweltberichten zur FNP-Änderung und zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 969 dokumentiert wird.
Ergebnis:
Bisheriges Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Waldes mit all seinen Funktionen zum
Schutz des Menschen sowie des Naturhaushaltes.
Durch die künftige gewerbliche Nutzung wird ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgelöst. Die EingriffsAusgleichsbilanz schließt mit einem Defizit von -3.041 Wertepunkten ab. Da das Vorhaben im
Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, ist vorrangig ein Ausgleich über eine
entsprechende Neuanlage von Wald auf einer bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Fläche
im Verhältnis 1:1 (0,83 ha) auf dem Gebiet der Stadt Aachen gemäß Landesforstgesetz erforderlich.
Dadurch werden 1.657 Wertepunkte erreicht, so dass das noch verbleibende Defizit von -1.384
Wertpunkten durch eine weitere Ausgleichsmaßnahme auszugleichen ist. Die Einzelheiten zu den
Ausgleichsmaßnahmen und -flächen sind bis spätestens zum Satzungsbeschluss über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich zu regeln. Entsprechende Verhandlungen sind
derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass der Ausgleich im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung als nicht
gesichert eingestuft wird.
Ebenfalls ist das Entwässerungskonzept noch abzustimmen; es sind verbindliche Regelungen
festzulegen, um die wassertechnische und -rechtliche Erschließung zu gewährleisten und
sicherzustellen, dass die zum Plangrundstück tiefer liegende Nachbarschaft nicht durch wild
abfließendes Wasser beeinträchtigt wird.
Die
umweltrelevanten
Auswirkungen
hinsichtlich
der
noch
anstehenden
Änderung
der
Verkehrsführung sind noch nicht Gegenstand dieses Umweltberichtes, werden jedoch bei der
Fortschreibung des Umweltberichtes mit einfließen.
Erst wenn sowohl ein umsetzungsfähiges Ausgleichskonzept als auch ein tragfähiges
Entwässerungskonzept vorliegen, werden unter Beachtung der übrigen im Umweltbericht
genannten Maßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.
Es ist eine Durchgrünung des Plangebietes vorgesehen, die zum einem zur Verbesserung des
Ortsbilds zum anderen zur Minderung der durch die höhere Versiegelung entstehenden
Aufheizwirkung beiträgt. Der zum Vorhaben erstellte Freianlagenplan ist mit dem Fachbereich Umwelt
abgestimmt und soll als Grundlage für die Umsetzungsplanung und als Bestandteil des
Durchführungsvertrages dienen.
Vorlage FB 36/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 3/4
Anlage/n:
Umweltbericht zum Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 969 – Lütticher Straße/Unterer Backertsweg –
Freianlagenplan zum B-Plan Nr. 969
Vorlage FB 36/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2016
Seite: 4/4
Fachbereich Umwelt
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969
- Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich
zwischen der Lütticher Straße, dem Unteren Backertsweg und dem Aachener Wald
zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Umweltbelange ..................................................................................................................................................... 3
1.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 3
1.1.1.
Lage des Plangebietes ................................................................................................................................. 3
1.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans......................................................................................................................... 3
1.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung .................................................................................................................... 3
1.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (gerundet) ......................................................... 5
1.1.5.
Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................ 5
1.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 5
1.2.1.
Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................ 5
1.2.1.1. Bestandsbeschreibung ................................................................................................................................. 5
1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ....................................................................... 7
1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............... 8
1.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt.............................................................................. 9
1.2.2.1. Bestandsbeschreibung ................................................................................................................................. 9
1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 10
1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 11
1.2.3.
Schutzgut Boden ........................................................................................................................................ 12
1.2.3.1. Bestandsbeschreibung ............................................................................................................................... 12
1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 13
1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 14
1.2.4.
Schutzgut Wasser ...................................................................................................................................... 14
1.2.4.1. Bestandsbeschreibung ............................................................................................................................... 14
1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 15
1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 15
1.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie ......................................................................................................... 16
1.2.5.1. Bestandsbeschreibung ............................................................................................................................... 16
1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 16
1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 17
1.2.6.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild.................................................................................................................. 17
1.2.6.1. Bestandsbeschreibung ............................................................................................................................... 17
1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 17
1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 18
1.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter................................................................................................................ 18
1.2.7.1. Bestandsbeschreibung ............................................................................................................................... 18
1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ..................................................................... 18
1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............. 18
1.2.8.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter ........................................................................................... 19
1.3.
Entwicklungszustand des Umweltzustandes .................................................................................................... 19
1.4.
Grundlagen....................................................................................................................................................... 19
1.5.
Monitoring......................................................................................................................................................... 20
1.6.
Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 20
1.7.
Fazit............................................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
1.8.
Anlagen ....................................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
1.
Umweltbelange
1.1.
Einleitung
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Für das Plangebiet erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB.). Gemäß § 2 a BauGB
ist eine Umweltprüfung durchzuführen und als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan in einem Umweltbericht zu dokumentieren.
1.1.1.
Lage des Plangebietes
Das rund 0,83 ha große Plangebiet wird geprägt durch seine Lage im Wald. Es liegt im südwestlichen Stadtgebiet der Stadt Aachen im Stadtteil Aachen-Preuswald unmittelbar an der Lütticher Straße, die die Hauptverkehrsachse zwischen dem Stadtgebiet der Stadt Aachen und der Gemeinde Kelmis im Nachbarland Belgien
bildet. Es befindet sich in fußläufiger Erreichbarkeit zur der in den 1970er Jahren als Modellsiedlung im
Aachener Wald errichteten Siedlung Preuswald.
Der zu beplanende Bereich wird umgrenzt vom Aachener Stadtwald im Nordwesten, dem Unteren Backertsweg im Nordosten, von der Lütticher Straße im Süden und einem Grundstück mit Wohnnutzung im Südwesten, auf dem kürzlich eine Doppelhaushälfte errichtet wurde. Auf der gegenüberliegenden Seite an der Lütticher Straße befindet sich ein Wohngebiet, welches hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht.
Über den Unteren Backertsweg werden die sich nördlich des Plangebietes befindende Freizeiteinrichtung
„Kletterpark Aachen“ und das nordwestlich gelegene Zentrum für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im
Tann“ an die Lütticher Straße angebunden. Hier beginnt auch das Reitwegenetz der Stadt Aachen durch den
Wald. Außerdem verfügt die Lütticher Straße über einen Fuß- und Radweg, der von der Zufahrt gekreuzt wird.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche „Wald im Sinne des Gesetzes“. Auf dieser Fläche befindet
sich neben dem Baumbestand ein Parkplatz für Pendler (P&R), Wanderer-und Kletterwaldbesucher.
Der größte Teil des Plangebietes liegt etwa 4 m tiefer als die in Dammlage befindliche Lütticher Straße.
1.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Einzelhandelsflächen zur Nahversorgung in fußläufiger
Entfernung sowohl zur Siedlung Preuswald als auch zu den bestehenden Wohngebieten entlang der Lütticher
Straße und dadurch eine Stärkung und städtebauliche Aufwertung der von der Innenstadt isoliert liegenden
Waldsiedlung.
Auch die zukünftige Erschließung erfolgt über den Unteren Backertsweg.
Die Parkmöglichkeiten für Pendler (P&R), Wanderer und Besucher des Kletterwaldes sollen weiterhin auf
dem Gelände erhalten bleiben.
1.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage
2003 mit Ergänzungen, Stand 2015, stellt für das Plangebiet „Waldbereich“ dar überlagert mit der Darstellung
„Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im nordöstlichen
Teilbereich des Plangebietes.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Die geplante Einzelhandelsnutzung übernimmt Nahversorgungsfunktionen in fußläufiger Entfernung für die
Wohnsiedlung Preuswald. Die Nutzung entspricht nicht den Darstellungen des Regionalplanes. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist eine Änderung des Regionalplanes nicht erforderlich, wenn die Verkaufsfläche der geplanten Einzelhandelsnutzung 800 m² unterschreitet und eine gute fußläufige Verbindung
an den Siedlungsbereich Preuswald gewährleistet ist.
Flächennutzungsplan
Der für das Plangebiet geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für den Bereich Lütticher
Str./Unterer Backertsweg „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“
dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan heraus
entwickelt werden, so dass im Parallelverfahren die 137. Flächennutzungsplanänderung ansteht, zu der ein
separater Umweltbericht erstellt wird.
Derzeit geltendes Planungsrecht
Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 (BauGB) zu beurteilen.
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 611 (Siedlung Preuswald)
aus dem Jahre 1973 mit den dazugehörigen Änderungen Nr. 611.I und Nr. 611.II. Im südöstlichen Bereich der
Siedlung Preuswald zwischen Reimser Straße, Lütticher Straße und Waldgebiet gelten die Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 506. In den Nachbarbebauungsplänen zum Plangebiet werden in der Hauptsache
„allgemeines Wohngebiet (WA) und reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Landschaftsplanes 1988
der Stadt Aachen. Es ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Für den Bereich der Lütticher Straße vor
dem Plangebiet ist im Landschaftsplan „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ eingetragen.
In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “,
dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf die Inhalte des Landschaftsplanes aus. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. Die bestehenden textlichen Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den genannten Bereich, die den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes widersprechen, werden gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG) mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes nicht widersprochen hat.
Masterplan
Im Dezember 2012 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Masterplan Aachen*2030 beschlossen, welcher
Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt darstellt bzw. formuliert. Dabei wurde u.a.
die städtebauliche Qualitätsverbesserung von Großsiedlungen im Schwerpunktraum „Stadtumbau Preuswald“
u.a. mit der Zielsetzung der Ansiedlung eines Nahversorgungsunternehmens zur Stärkung der in den 1970er
erbauten Wohnsiedlung beschlossen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
1.1.4.
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (gerundet)
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen:
gesamt
Sondergebiet (SO) GRZ 0,8
7.520 m²
=
vollversiegelt
6.016 m²
davon Anpflanzfläche:
Öffentliche Verkehrsfläche
insgesamt
1.1.5.
teilversiegelt/
unversiegelt
1.504 m²
1.359 m²
761 m²
761 m²
8.281 m²
6.777 m²
1.504 m²
(100 %)
(rd. 82 %)
(rd. 18 %)
Ziele des Umweltschutzes
Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des
Umwelt-schutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im
Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen.
Bisheriges Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Waldes mit all seinen Funktionen zum Schutz des
Menschen sowie des Naturhaushaltes.
Durch die geplante gewerbliche Nutzung wird dieses Ziel aufgegeben. Es wird ein Eingriff in den Naturhaushalt vorgenommen, der auszugleichen ist. Darüber hinaus ist gesundes Arbeiten und Wohnen zu gewährleisten.
1.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
1.2.1.
Schutzgut Mensch
1.2.1.1. Bestandsbeschreibung
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen,
elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Grundlage für die Beurteilung der Planungsabsichten ist die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998, sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).
Verkehrsbelastung
Verkehrstechnisch wird das Plangebiet über den Unteren Backertsweg von der Lütticher Straße aus erschlossen. Im Zufahrtsbereich quert ein Fuß- und Radweg. Über den Unteren Backertsweg verläuft die Anbindung
an das Reitwegenetz westlich der Lütticher Straße.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Lt.. Verkehrsgutachten von BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH beträgt
die durchschnittliche Verkehrsbelastung an den Normalwerktagen (DTVW5) ca. 12.500 Kfz / 24h.
Lärmimmissionen
Auf das Plangebiet wirkt der Verkehrslärm der Lütticher Straße ein.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: Umgebungslärm in NRW
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet selbst und in der näheren Umgebung befinden sich derzeit keine Betriebe, von denen möglicherweise Geruchsentwicklungen ausgehen, die als störend empfunden werden können.
Lichtimmissionen
Die Nutzung des derzeitigen Parkplatzes mit 25 Stellplätzen erfolgt weitgehend tagsüber, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Tierwelt zu verzeichnen sind.
Erholung und Freizeit
Das Plangebiet ist Teil des Naherholungsgebietes Aachener Wald. Der Wald ist als Immissions- und Klimaschutzwald ausgewiesen, jedoch nicht mit der höchsten Schutzstufe (Stufe 2). Die Erholungsfunktion des
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Waldes nimmt einen vorrangigen Stellenwert ein (Stufe 1= Intensiverholungswald). Darüber hinaus kommt
dem Parkplatz im Plangebiet eine besondere Funktion zu. Er ist Startpunkt von Waldbesuchern(auch Reitern)
und von Besuchern des Kletterwaldes und dient daher im weiteren Sinne der Erholung.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen und auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor.
Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist.
Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch BSV, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing.
Reinhold Baier GmbH erstellte Verkehrsgutachten ermittelt das zusätzliche Verkehrsaufkommen, welches
durch die geplante Einzelhandelsnutzung entsteht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung
aller berechnungsrelevanten Parameter für die geplante Einzelhandelsnutzung mit 10 Lkw-Fahrten pro Tag
und bei einem Kopplungsgrad von 20 % täglich mit insgesamt ca. 2.130 Kfz- Fahrten je Werktag zu rechnen
ist.
Der Verkehrsknotenpunkt wird als leistungsfähig beurteilt.
Lärmimmissionen
Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 969 wurde die grundsätzliche Realisierbarkeit der zukünftigen Einzelhandelsnutzung im Sinne der TA Lärm (Gewerbelärm) sowohl an der vorhandenen als auch an der geplanten Wohnbebauung im Umfeld (vorausschauend) aus immissionstechnischer Sicht geprüft. Dazu wurde im April 2015 eine Schallimmissionstechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer erstellt. Vorausschauend wurde auch der geplante, südwestlich
an das Plangebiet angrenzende Neubau berücksichtigt.
Für das Vorhaben wurde eine Einzelfallprüfung nach TA-Lärm durchgeführt. Der Richtwert gemäß TA-Lärm
für Allgemeine und Besondere Wohngebiete (WA) beträgt zur Tagzeit (6.00 bis 22.00 Uhr) 55 dB (A) und zur
Nachtzeit (22.00-6.00 Uhr) 40 dB (A).
Zur Nachtzeit (22:00 – 6.00 Uhr) ist der Lebensmittelmarkt geschlossen; auf eine Nachtanlieferung wird verzichtet. Von dem Betriebsgelände werden daher nur Emissionen der technischen Geräte auf die Umgebung
einwirken. Die technischen Anlagen werden im nördlichen Gebäudeteil des Lebensmittelmarktes untergebracht und damit abgewandt zum nächstgelegenen Gebäudebestand an der Lütticher Straße. Die Schallabstrahlung der technischen Anlagen erfolgt an den Außenwänden bzw. auf den Dächern nach Norden in Richtung Wald.
Die Richtwerte zur Tagzeit der TA-Lärm werden für die bereits vorhandenen Gebäude unterschritten (Insbesondere auch für die am nächsten gelegenen Gebäude Lütticher Straße 512, 517 und 519). Für kurzzeitig
auftretende Geräuschspitzen aus einzelnen Ereignissen (beispielsweise beim Schlagen von Kofferraumdeckeln oder Fahrzeugtüren von Pkw oder beim Entlüften der Betriebsbremse des Lkw in der Ladezone) darf
ein Spitzenpegel zur Tagzeit von 85 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht überschritten werden; lt.
Gutachten sind Spitzenpegel oberhalb von 68 dB(A) zur Tagzeit sicher auszuschließen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Durch die Position des geplanten Gebäudekomplexes im Nordwesten des Plangebietes werden die betriebsbedingten Auswirkungen auf den Waldbereich im Norden und das Kinderheim „Maria im Tann“ minimiert.
Tendenziell ist sogar mit einer Lärmschutzwirkung für den Waldbereich durch den Baukörper zu rechnen.
Für den im Bau befindlichen Immissionsort an der südwestlichen Plangebietsgrenze, welcher räumlich am
nächsten zu den Stellplatzanlagen, Verkehrsflächen und dem Einzelhandelskomplex liegt, wurde ein Immissionskonflikt (ehemaliges Flurstück 64) ermittelt. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass durch die vorgesehene Anschüttung des Geländes auf dem Neubaugelände der Kundenparkplatz topographisch einige Meter
höher liegen wird, als das heutige Niveau des Nachbargrundstückes, so dass die gesamt Fassade von der
Schallauswirkungen betroffen sein wird.
Der Anlage zuzurechnender Fahrzeugverkehr ist auf direktem Weg an das öffentliche Straßennetz angebunden und eine Vermischung in weniger als 500 m Abstand erfolgt bereits an der nächstgelegenen Kreuzung
(Lütticher Straße). Eine Steigerung des Beurteilungspegels um mindestens 3 dB (A) aus dem anlagenbezogenen Zusatzverkehr ist bereits aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung der Lütticher Straße auszuschließen. Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Betrachtung der Einwirkungen des an- und abfahrenden Verkehrs
auf der Lütticher Straße nicht erforderlich.
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen.
Lichtimmissionen
Im Rahmen der Einzelhandelsnutzung ist mit Lichtimmissionen durch Scheinwerfer, Leuchtreklame pp zu
rechnen.
Erholung und Freizeit
Durch die Waldumwandlung wird der über den vorhandenen Parkplatz hinausgehende Bereich für die Erholungsnutzung entfallen.
1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehrsbelastung
Um die zukünftigen Verkehre im bestehenden Verkehrsnetz abwickeln zu können, ist die Anlage eines Linksabbiegestreifens von der Lütticher Straße in Richtung Einzelhandel erforderlich. Dafür muss die vorhandene
Überquerungshilfe in der Lütticher Straße zugunsten des Linksabbiegestreifens nach Westen verschoben
werden. Seitens des Verkehrsgutachters wird empfohlen, die heutige Geschwindigkeit auf der Lütticher Straße in Höhe des Plangebietes von 70 km / h auf 50 km / h zu reduzieren.
Lärmimmissionen
Der Immissionskonflikt am Wohngebäude (ehemals Flustück 64) lässt sich lt. Gutachten durch die Errichtung
einer 3 m hohen und 15 m langen Lärmschutzwand an der Ladezone und einer 3 m hohe und 25 m lange
Lärmschutzwand unmittelbar an der Westseite des Kundenparkplatzes lösen. Der Maßgebliche Richtwert von
55 dB (A) kann dadurch eingehalten werden.
Durch einen Schrankenbetrieb ist sicherzustellen, dass Fahrzeugbewegungen durch Pkw und Lkw im Nachtzeitraum (22.00-6.00 Uhr) auf dem Betriebsgrundstück bzw. Parkplatz unterbunden sind. Die Errichtung einer
Schrankenanlage und die Einhaltung der Geschäftszeiten sind im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu regeln.
Geruchsimmissionen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Da sich innerhalb und in unmittelbare Nähe zum Plangebiet keine Betriebe befinden, von denen einen Geruchskonflikt ausgelöst werden könnte, sind keine Maßnahmen erforderlich.
Bei Flächen mit Aufenthaltsqualität sind Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Geruchsbelastungen im Rahmen der Betriebsgenehmigung zu berücksichtigen.
Lichtimmissionen
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlagen zur Lichtwerbung sind die Vorgaben des LichtImmissions-Erlasses NRW zu berücksichtigen. Werbeanlagen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzustimmen.
Erholung und Freizeit
Die Erreichbarkeit des Aachener Waldes mit dem Pkw für Pendler (P&R), Wanderer, Reiter und Kletterwaldbesucher ist durch die zur Anlage von 25 Stellplätzen (im Bestand sind es nur 21 Stellplätze) für die Besucher
des Waldgebietes zu gewährleisten. Es soll eine entsprechenden Regelung im Durchführungsvertrag erfolgen.
Erschütterungen, Gefahrenschutz und elektromagnetische Felder
Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nicht zu rechnen. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Da nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, wurde ein Hinweis in die
schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen über die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Maßnahmen.
1.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
1.2.2.1. Bestandsbeschreibung
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange der Landespflege und
des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen.
Das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 sowie auch das Landschaftsgesetz NRW führen folgende Ziele des
Landes- und Naturschutzes auf: Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt mit ihren Lebensräumen sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft langfristig zu sichern. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter
den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Das Plangebiet liegt weder in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union ausgewiesenen
FFH-Gebiet oder Natura 2000 Gebiet noch in einem Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG. Das
nächstgelegene FFH-Gebiet „Brander Wald“ ist ca. 10 km Luftlinie vom Plangebiet entfernt, so dass vorhabenbedingte negative Auswirkungen auf dieses Gebiet wegen der großen Entfernung nicht zu erwarten sind.
Auf das nahegelegene Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg werden durch die Realisierung der
Planung keine Auswirkungen erwartet.
Tiere
Im Zusammenhang mit der geplante Siedlungserweiterung Preuswald wurden seinerzeit zwei artenschutzrechtliche Untersuchungen im Auftrag der Stadt Aachen durch das Büro proterra, Büro für Vegetationskunde,
Tier- und Landschaftsökologie (Fledermauserfassung Aachen Preuswald, Stand September 2013) und durch
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Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
das Büro Haese Büro für Umweltplanung (Geplante Siedlungserweiterung Preuswald – Vertiefte Prüfung der
Artenschutzbelange (Stufe II), Stand September 2013) durchgeführt.
Lt. Gutachten hat das Plangebiet direkt an der Lütticher Straße für eine planungsrelevante Art eine Bedeutung, weil es Teil des festgestellten Jagdgebiet von Zwergfledermäusen ist, das den gesamten Siedlungsraum
vor Ort umfasst.
Bei dem nicht von der o.a. Artenschutzprüfung erfassten östlichen Rand des Plangebiets wurde bei der Biotopkartierung besonders auf das Vorhandensein von Niststätten und Baumhöhlen geachtet, um das Vorkommen planungsrelevanter Arten auszuschließen. In den dort vorhandenen Fichten und Laubbaumbeständen
jungen bis mittleren Alters konnten weder Nester noch Baumhöhlen festgestellt werden, so dass hier kein
Konfliktpotential zu erwarten ist.
Ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten kann aufgrund der Untersuchungsergebnisse der oben genannten artenschutzrechtlichen Prüfung ausgeschlossen werden.
Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet besteht zum größten Teil aus „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Den größten Anteil
des Waldes nimmt in einer beckenartigen Lage ein Roteichenforst mit Stammdurchmessern von überwiegend
10-20 cm, teilweise 50-80 cm ein. Untergeordnet sind bodenständige Laubhölzer beigemischt (z.B. Bergahorn, Vogelkirsche, Hasel und Schwarzer Holunder). Zum Parkplatz bzw. zur Lütticher Straße hin überwiegen heimische alte Laubbäume (Eiche, Linde, Bergahorn). Darüber hinaus befindet sich im Nordostteil ein
Fichtenforst mit einem eutrophen Unterwuchs, am östlichen Rand ein weiterer kleiner Laubwaldrest aus bodenständigen Arten (Eiche, Hainbuche, Vogelkirche, Bergahorn) zumeist ohne Unterwuchs. Das reiche Vorkommen der Rasenschmiele an einem Tümpel am Ende einer der zeitweise wasserführenden Rinnenstrukturen innerhalb des Roteichenforstes zeigt hier regelmäßig feuchte bis nasse Standortverhältnisse an. In der
westlichen Fortsetzung des Tümpels ist eine weitgehend baumfreie Verlichtung ausgebildet.
In der östlichen Ecke des Plangebietes befindet sich ein asphaltierter Parkplatz, der teilweise von Gebüsch
bzw. ruderalem Grassaum eingefasst ist. Das Plangebiet ist fast allseits von asphaltierten Wege- und Verkehrsflächen eingerahmt.
1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Tiere
Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht gem. § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“
bei Eingriffen in Natur und Landschaft vor.
Alle heimischen Fledermäuse sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und in Anhang
IV der FFH-RL aufgeführt und zählen somit zu den planungsrelevanten Arten. Mit Ausnahme der verbreiteten
Zwergfledermaus sind alle Arten gefährdet. Für den gesamten Siedlungsraum vor Ort und damit auch für das
Plangebiet wurde ein Jagdgebiet von Zwergfledermäusen festgestellt. Da das vorgefundene Artenspektrum
auch im weiteren Umfeld vertreten ist und das Nahrungshabitat als nicht essentiell eingestuft wird, ist jedoch
davon auszugehen, dass dadurch kein lokaler Artenverlust ausgelöst wird.
Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind nachfolgend beschriebene potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen verbunden:
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Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Anlagebedingte Wirkungen
Der Verlust des Lebensraums Wald durch Versiegelung der Fläche beschränkt sich auf das Plangebiet
selbst.
Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens; da ein
Großteil der natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet bereits vor Jahrzehnten abgegraben wurde, ist
von einem weitgehenden Verlust der oben genannten Funktionen und einer entsprechenden Vorschädigung auszugehen. Die zusätzliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist unter Berücksichtigung der
Vorbelastung durch den bereits vorhandenen asphaltierten bzw. durch Bodenveränderung von eher geringer Bedeutung.
Baubedingte Wirkungen
Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen
(Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastung durch
vorhandenen Verkehr in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind.
Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über einige
Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität.
Die Baufeldfreimachung erfolgt im Zeitraum von Oktober bis Februar und damit außerhalb der Fortpflanzungsperiode aller vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Dadurch kann das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 2 BNatSchG für potentiell vorkommende und allgemein
häufige europäische Brutvogelarten ausgeschlossen werden.
Betriebsbedingte Wirkungen
Vom „Betrieb“ des Sondergebietes gehen akustische und optische Störungen aus. Eingriffserhebliche
Wirkungen sind allerdings in unmittelbarer Nachbarschaft zur stark befahrenden Lütticher Straße auch
durch die randlichen Pflanzflächen auf das Sondergebiet selbst beschränkt.
1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Die erforderlichen Baumfällungen (Baufeldfreimachung) sind vorsorglich jeweils zwischen Oktober und Ende
Februar (Bauzeitenfenster) durchzuführen, um eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für alle vorkommenden Tierarten und Artengruppen, insbesondere für die potentiell vorkommenden und allgemein häufigen europäischen Brutvogelarten sicher ausschließen zu können.
Für die Außenanlagen sind „Insekten-Lampen“ verwendet werden.
Das Betriebsgelände des Supermarktes wird durch einheimische mittelkronige und großkronige Laubbäume
umrahmt und mit Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzfläche entlang der Lütticher Straße durchgrünt.
Entlang der westlichen Grundstückgrenze und entlang des Unteren Backertsweges werden Sträucher heimischer Arten angepflanzt. Auch der Parkplatz für den Kletterwald wird mit Sträuchern heimischer Art umpflanzt.
Im Bebauungsplan sind die folgenden Maßnahmen festzusetzen, die in einem Freianlagenplan dargestellt
sind (siehe Anlage):
o
o
o
o
23 großkronige Laubbäume heimischer Arten entlang der Lütticher Straße
17 mittelkronige Laubbäume heimischer Arten
Sträucher heimischer Arten, die Sträucher sollen gruppenweise in Unterstand mehrerer Baumreihen
sowie als Abgrenzung des Kletterparkplatzes gegenüber dem Gebäude gepflanzt werden.
Verwendung von forstlich anerkannten regionalen Pflanzgut
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Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
o
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Stand 22.03.2016
Die aus schallschutztechnischen Gründen zu errichtende Lärmschutzwand im westlichen Plangebiet
zur Wohnbebauung erhält zusätzlich eine Begrünung mit Kletterpflanzen (Efeu), was auch zur optischen Einbindung des Gebietes in das Landschaftsbild beiträgt.
Ausgleichsmaßnahmen
Die Realisierung der Planung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar; daher gilt die Eingriffsregelung des
§ 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Der Eingriff wurde im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 969 Lütticher Straße / Unterer Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro
raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 28.01.2016) auf der Grundlage des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ ermittelt und bilanziert. Die durchgeführte Eingriffs-Ausgleichsbilanz schließt wegen des hohen zukünftigen Versiegelungsgrades (GRZ 0,8) mit einem Defizit von -3.041 Wertepunkten ab.
Da das Vorhaben im Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, ist vorrangig ein Ausgleich über
eine entsprechende Neuanlage von Wald auf einer bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Fläche im
Verhältnis 1:1 (0,83 ha) auf dem Gebiet der Stadt Aachen gemäß Landesforstgesetz erforderlich. Dadurch
werden 1.657 Wertepunkte erreicht, so dass das noch verbleibende Defizit von – 1384 Wertpunkten durch eine weitere Ausgleichsmaßnahme auszugleichen ist. Die Einzelheiten zu den Ausgleichsflächen und maßnahmen sind bis spätestens zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich zu regeln.
1.2.3.
Schutzgut Boden
1.2.3.1. Bestandsbeschreibung
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und
Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu
sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden von
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das Bundes-Bodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich
so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Altlastenverdachtsflächen
Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung
auf Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.
Im Gebiet und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster der Stadt Aachen.
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Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Im Rahmen der Erstellung des Geotechnischen Berichtes wurde parallel zur Lütticher Straße auf einer Breite
von 10 – 15 m Auffüllungen erbohrt, die zum Teil hohe PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)Werte bis 1460 mg /kg aufweisen.
Schutzwürdige Böden
Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, da der Boden einen besonderen Schutz benötigt, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder
Boden schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede flächenbezogene Planung beeinflusst z. T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine Lebensgemeinschaften sowie seine Funktions- und Leistungsfähigkeit.
Zurzeit befindet sich im Plangebiet ein versiegelter Waldparkplatz auf einer Fläche von ca. 880 m². Der übrige
Teil des Plangebietes weist Waldflächen auf.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Geotechnischer Bericht durch die Herbst Ingenieurgesellschaft mbH & CO. KG, Ingenieurbüro für Tiefbau, Geotechnik, Umwelttechnik und Altlasten (Stand
06.01.2015) erstellt. Zusätzlich wurden einschlägige Kartenmaterialsammlungen, u.a. die Aachener Bodenfunktionskarte ausgewertet. Nach Auswertung der Aachener Bodenfunktionskarte wurde zunächst das Vorliegen von Abgrabungs-Regosol (oberste Bodenartenschicht lehmig-sandig, > 20dm mächtig, basenarm, aus
teilspräquartärem Sand) festgestellt. Dieser Bodentyp weist sogenannte Archivfunktion aus und wäre demnach schutzwürdig. Nach erfolgten Bodenuntersuchungen durch den Bodenschutzgutachter und nach zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde
durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 konnte das Vorliegen schutzwürdiger Böden ausgeschlossen
werden. Die Böden sind größtenteils abgegraben worden, insbesondere im Bereich der vorhandenen Mulde,
so dass schutzwürdige Böden überwiegend nicht mehr vorhanden sind.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Altlastenverdachtsflächen sind für das Plangebiet nicht
bekannt. Es wurden Proben vom Auffüllungsmaterial des Parkplatzes im Rahmen der Baureifmachung des
Parkplatzes entnommen, die teilweise erhöhte PAK-Werte aufweisen.
1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verlust bzw. Beeinträchtigung der Archivfunktion durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung:
Da ein Großteil der natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet bereits vor Jahrzehnten abgegraben wurde,
ist von einem weitgehenden Verlust der oben genannten Funktion und einer entsprechenden Vorschädigung
auszugehen.
Schutzwürdige Böden:
Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten zukünftigen
Nutzungen, da keine schutzwürdigen Böden im Plangebiet vorliegen. Darüber hinaus wird der Boden vor der
Bebauung bis zu 4 m aufgeschüttet bzw. überdeckt, so dass kein Eingriff in den vorhandenen Boden erfolgt.
Altlastenverdachtsflächen
Es sind keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden.
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Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Das belastete Auffüllungsmaterial unterhalb der Parkplatzfläche wird im Rahmen der Baureifmachung vollständig ausgehoben und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies hat unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. Eine Regelung dazu erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan.
1.2.4.
Schutzgut Wasser
1.2.4.1. Bestandsbeschreibung
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt
als Rahmengesetz neben den Bewirtschaftungsgrundsätzen für Gewässer und dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz für die Benutzung von Gewässern insbesondere die Genehmigungstatbestände für bestimmte Gewässerbenutzungen sowie die Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 51a Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Entsprechende Regelungen können als Satzung beschlossen oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen
werden. Weitergehende Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung regelt der Trennerlass
(RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001
2104 – vom 26.5.2004) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundwasser
Im Plangebiet befindet sich keine Grundwassermessstelle (Quelle: Grundwassermessstellenkataster). Es liegt
sowohl außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch
außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges.
Im Hinblick auf die zukünftige Einzelhandelsansiedlung wurde ein Geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro
Herbst erstellt. Aufgrund der vorgefundenen Bodenschichtungen liegt eine nur geringe Bodendurchlässigkeit
des gewachsenen Bodens vor.
Oberflächengewässer
Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Es tangiert weder
ein Oberflächengewässer noch liegt es in einem Gewässerstreifen.
Der Bereich liegt im Einzugsgebiet des Tüljebaches, der im weiteren Verlauf über die Bundesgrenze nach
Belgien fließt. Er ist teilweise verrohrt, besitzt viele diffuse Zuläufe und ist derzeit nahezu ausgelastet.
Bei dem im Plangebiet vorgefundenen Graben handelt es sich nicht um ein Fließgewässer im Sinne des Gesetzes.
Entwässerung / Hochwasserschutz
Die bestehende Niederschlagsentwässerung der bebauten Grundstücke an der Lütticher Straße erfolgt über
ein Trennsystem (Regenwasserkanal), das entlang der Lütticher Straße verläuft, anschließend über das
Plangelände, in geringem Abstand zum Südostrand geführt wird und schließlich über den namenlosen Weg
abgeleitet wird, bis zum 1. Vorfluter Moresneter Wald / Tüljebach. Das Schmutzwasser dieses Bereiches wird
über einen parallel zum Regenwasserkanal verlaufenden Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Plombieres
(Belgien) geleitet.
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Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Das Niederschlagswasser der Lütticher Straße (Fahrbahn) wird in einem Regenwasserkanal, der sich im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, gesammelt, in einem offenen Graben diagonal über
das Plangrundstück geführt und anschließend ins städtische Kanalisationsnetz (Regenwasserkanal) eingeleitet.
Der im Plangebiet befindliche Parkplatz ist nahezu vollständig versiegelt, die übrigen Flächen des Plangebietes sind unbebaut Das in der unbebauten Senke des Plangeländes anfallende Niederschlagswasser versickert entsprechend der geringen Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Böden derzeit nur zum Teil. Der überschüssige Teil entwässert einerseits in den offenen Graben des Landesbetriebes Straßenbau NRW und andererseits in einen weiteren Graben, der auf dem Plangebiet am nordwestlichen Rand verläuft. Bei diesem
Graben handelt es sich um eine städtische Entwässerungsrinne, die Niederschlagswasser aus dem Waldgebiet nordöstlich des Plangeländes bis zum städtischen Regenwasserkanal leitet.
1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasser
Infolge der geringen Bodendurchlässigkeit des gewachsenen Bodens ist eine betriebssichere, punktuelle Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. In Nasszeiten ist der gewachsene, oberflächennahe Boden (Tallehm) vollständig wassergesättigt. Im Plangebiet steht in 3,00 m Tiefe Grundwasser an. In der Geländemulde wurde bereits nach 1,2 m Grundwasser erbohrt.
Ein Einbinden ins Grundwasser von Bauwerken ist damit hier grundsätzlich nicht zu befürchten. Das in der
Mulde liegende Gelände wird für eine Bebauung bis zu 4 m aufgefüllt, so dass auch hier ein Einbinden ins
Grundwasser ausgeschlossen werden kann.
Durch die Realisierung der Bebauung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung über den versiegelten
Teilbereich des bereits bestehenden Parkplatzes hinaus. Eine signifikante Verringerung der Grundwasserneubildung ist jedoch wegen der anstehenden, wenig versickerungsfähigen Böden nicht zu erwarten.
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befindet sich kein Oberflächengewässer, das bei der Planung zu berücksichtigen ist. Das
Plangebiet liegt jedoch im Einzugsbereich des Tüljebachs, das durch die zunehmende Versiegelung der Fläche durch die vermehrte Ableitung von Niederschlagswasser betroffen sein kann. Dies wird Gegenstand der
Entwässerungsplanung sein.
Entwässerung/Hochwasserschutz
Der Versiegelungsgrad des bisher weitgehend unversiegelten Geländes wird sich deutlich erhöhen. Durch die
anstehende Bebauung wird der bisherige Entwässerungsgraben auf dem Gelände überbaut. Im Rahmen der
noch in der Abstimmung befindlichen Entwässerungsplanung ist darzulegen, dass die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung des Vorhabens gewährleistet ist. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Niederschlagswasser auf dem Plangebiet selbst aber auch dem der umliegenden Flächen darzulegen, die bisher über dem
im Plangebiet verlaufenden Graben abgeleitet werden. Dabei ist auch der Hochwasserschutz des Tüljebachs
zu berücksichtigen und dass bei Starkregenereignissen keine Überflutungen tieferliegender Fläche eintreten
werden.
1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Die Wassertechnische Erschließung sowie der Hochwasserschutz sind im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes schlüssig darzulegen. Die Umsetzung dieses Konzeptes ist vertraglich zu sichern.
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1.2.5.
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Schutzgüter Luft und Klima / Energie
1.2.5.1. Bestandsbeschreibung
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu
tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Freilandklima / Waldklima. Als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung an der Lütticher Straße
ist es als Siedlungsinsel im Aachener Wald zu bezeichnen, d.h. in allen Richtungen von Waldnutzung umrahmt. Eine derartige „Waldsiedlung“, weist überwiegend gemäßigte Klimaeigenschaften auf, mit der Ausprägung nur schwacher Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Lütticher Straße). Laut Auswertung der Gesamtkarte liegt das Plangebiet in einer Kaltluftbahn,
die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes keine räumliche Verbindung zum klimatischlufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. Die Kaltluftbahn entlang der Lütticher Straße im Bereich des Ortsteils Preuswald verläuft der Geländeneigung nach Richtung belgische Grenze und zeigt ihren
Fortlauf im Tal des Tüljebaches.
Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Lütticher Straße mit etwa 12.500 Kfz / 24h
und einem LKW-Anteil von durchschnittlich 3,7 % für die Flächen des Plangebietes durch ihre Lage unmittelbar an der Lütticher Straße von einer direkten Luftschadstoffbelastung für mögliche Nutzungen innerhalb und
außerhalb des Plangebietes auszugehen.
1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Das Plangebiet ist bereits heute zum Teil durch die Fläche des Waldparkplatzes versiegelt. Durch die Sonderlage im Aachener Wald abseits anderer dicht bebauter Siedlungen wird die vorgesehene bauliche Flächenerweiterung am Rand des Preuswaldes nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen
Wirkungen zeigen wie dies sonst im städtischen Raum der Fall ist, sondern in abgeschwächter Form. Aus den
zusätzlichen Kfz-Verkehren (rund 1.490 Kfz-Fahrten an einem Normalwerktag (Montag bis Freitag); mit 10
Lkw-Fahrten pro Tag) werden aus lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her aufgrund des offenen Geländes entlang der Lütticher Straße nur geringe Betroffenheit für die benachbarten
Wohnnutzungen hervorrufen werden
Trotz der Planung und damit einhergehenden leichten verkehrlichen Zunahmen um etwa 10 % wird sich die
lufthygienische Situation nur in geringem Maße verschlechtern, zumal davon auszugehen ist, dass die dortige
lufthygienische Situation entlang der Lütticher Straße mit guter Durchlüftung im Vergleich zu innerstädtischen
dicht bebauten Hauptverkehrsstraßen als sehr moderat zu bewerten ist.
Im Gegensatz zu der in Anspruch genommenen Waldfläche ist die Fläche des versiegelten Waldparkplatzes
von niedriger ökologischer Wertigkeit. Durch den zunehmenden Versiegelungsgrad des Plangebietes, insbesondere durch die sich daraus ergebenden großen Aufheizungsflächen, wird sich eine geringfügige Verschlechterung der kleinklimatischen Situation einstellen. Durch die Nähe zum Aachener Wald kann sommerlichen Hitzestaus weiterhin entgegengewirkt werden. Daher bestehen aus klimatologischer Sicht nur wenig
Bedenken gegen die Planung.
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Gegenüber der Bestandssituation ergeben sich durch die Planung keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der vorhandenen klimatischen und lufthygienischen Belastungen.
1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten geplanten Wohnnutzung zu erzielen, sind folgende Klimawirksame Maßnahmen zu treffen:
1.2.6.
Möglichst geringer Versiegelungsgrad
Dauerhafte Begrünungsmaßnahmen des Gebäudes in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen
Begrünung der Stellplatzanlage
Schutzgut Landschaft / Ortsbild
1.2.6.1. Bestandsbeschreibung
Die Landschaft des Plangebietes und seines Umfeldes ist geprägt durch großflächigen Waldbestand, teilweise bereits unterbrochen durch naheliegende Siedlungsstrukturen, insbesondere durch die Wohnbebauung
entlang der Lütticher Straße und die nördlich gelegenen Gebäude des Kinderheimes Maria im Tann. Die
Wohngebäude aus mehreren Jahrzehnten bieten ein heterogenes Bild. Die Lütticher Straße prägt als breiter,
stark frequentierter Verkehrsweg das Plangebiet maßgeblich. Die Fläche des heutigen Waldparkplatzes ist
durch den vorhandenen Höhenversprung im Gelände entlang der Straße (alter Bahndamm) von der Lütticher
Straße aus Aachen kommend kaum einsehbar.
1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Das Gelände wird in großen Teilen aufgehöht, so dass eine ebene Fläche auf 252,30 m NN entsteht, die beckenartige Geländesituation im dem Wald zugewandten Bereich entfällt zukünftig. Zum Unteren Backertsweg
wird die fehlende Höhe von 1 m durch eine Rampe überwunden, die Zugänge nach Norden und Süden durch
Treppenanlagen. Ein weiterer Zugang im Süden entsteht barrierefrei auf gleicher Höhe.
Das L-förmige Gebäude für den zukünftigen SB-Lebensmittelmarkt befindet sich im nordwestlichen Bereich
des Plangebietes. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit Flachdach und einer repräsentativen
Gebäudefront zur Lütticher Straße hin, seine Anlieferzone befindet sich am westlichen Teil des Baukörpers.
Die Stellplatzanlage für den Einzelhandelsbereich sind zur Lütticher Straße hin ausgerichtet, der Parkplatzbereich für den Kletterwald befindet sich am Unteren Backertsweg im Bereich der Zufahrt auf das Gelände. Das
Betriebsgelände des Supermarktes wird durch einheimische mittelkronige und großkronige Laubbäume umrahmt und mit Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzfläche entlang der Lütticher Straße durchgrünt. Entlang der westlichen Grundstückgrenze und entlang des Unteren Backertsweges werden Sträucher heimischer
Arten angepflanzt. Auch der Parkplatz für den Kletterwald wird mit Sträuchern heimischer Art umpflanzt. Die
aus schallschutztechnischen Gründen zu errichtende Lärmschutzwand im westlichen Plangebiet zur Wohnbebauung erhält zusätzlich eine Begrünung mit Kletterpflanzen (Efeu), was zur optischen Einbindung des Gebietes in das Landschaftsbild beiträgt. Durch die Eingrünung des Standortes mit mittel- und großkronigen
Baumpflanzungen und Sträuchern heimischer Arten erfolgt eine Einbindung in die Umgebung. Die Baumpflanzungen entlang der Lütticher Straße und entlang des Unteren Backertsweges führen zu einer Sichtverschattung des Gebäudes und der Stellplatzanlage. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschafts- bzw.
Ortsbildes ist daher nicht zu erwarten.
Mögliche negative Auswirkungen durch Dachaufbauten und Gebäudeteile, die die Gebäudehöhe der Hauptbaukörper überschreiten dürfen, werden durch gesonderte planungsrechtliche Festsetzungen zur Höhe (maSeite 17 / 21
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ximal 2 m) vermieden. Auswirkungen auf das Ortsbild sind aufgrund der innerstädtischen Lage und der planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe daher nicht zu erwarten.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Erschließungssituation im Kreuzungsbereich der Lütticher Straße und des Unteren Backertsweges erfolgt die Anlage eines Linksabbiegestreifens von der Lütticher Straße in
Richtung Einzelhandel. Die vorhandene Überquerungshilfe in der Lütticher Straße wird zugunsten des Linksabbiegestreifens nach Westen verschoben. Es erfolgt eine Aufwertung des Erschließungsbereiches.
Insgesamt betrachtet verändert sich das bisherige Ortsbild. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes
liegt jedoch nicht vor, da sich die geplanten Bebauungsstrukturen in das bestehende Umfeld verträglich einfügen.
1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
-
Trennung der Nutzungen Einzelhandelszentrum und Parkplatz für die Waldbenutzer (Wanderer, Kletterwald, Reiter, Park & Ride) als Erholungs- und Freizeitnutzung durch einen Anpflanzstreifen
-
Bauliche Gestaltung
-
Baumpflanzung entlang der Lütticher Straße als Sichtverschattung des Gebäudes von der Straße
aus Umgestaltung Einfahrtsbereich sowie Knotenpunkt Lütticher Straße / Unterer Backertsweg / Zufahrt
-
Eingrünung der Fläche Standortes mit mittel- und großkronigen heimischen Baumpflanzungen und
Sträuchern heimischer Arten, um den Standort gerecht zu werden und diesen in seine Umgebung
einzubinden
-
Anpflanzen großkroniger einheimischer Laubbäume, um dem Standort gerecht zu werden
-
Begrünung der Schallschutzwand
Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild sind nicht erforderlich.
1.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
1.2.7.1. Bestandsbeschreibung
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt.
1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Bei den vorgenommenen Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen zur Bodenbestimmung vom Büro
Herbst, 2014) wurden keine Hinweise auf erhaltenswerte Bodendenkmäler vorgefunden. Das Gelände wird in
großen Teilen aufgehöht (bis zu 4 m), so dass etwaig vorhandene Bodendenkmäler konserviert würden.
1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
In den Hinweisen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird unter dem Punkt Bodendenkmäler darauf hingewiesen, dass im Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der
Bautätigkeiten im gesamten Plangebiet die zuständige Behörde gem. §§ 15, 16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
1.2.8.
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter
und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die in den Umweltbelangen behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen
und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher
Abstand genommen werden.
1.3.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a)
bei Durchführung
Die bisherige Waldnutzung des Plangebietes entfällt vollständig. Durch die neue Nutzung Einzelhandel wird
das Plangebiet weitgehend dem Naturhaushalt entzogen. Durch Begrünungsmaßnahmen können die negativen Auswirkungen gemindert werden. Eine Bedrohung planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen werden, da im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zum einen die schädlichen Auffüllungen
unterhalb des Parkplatzes zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen zum anderen Schallschutzmaßnahmen u.a. in Form von Schallschutzwänden zur nächstgelegenen Wohnbebauung sowie strikte Reglementierung der Öffnungszeiten zu treffen.
b)
bei Nullvariante
Die Waldnutzung bleibt bestehen.
c)
1.4.
Eine Alternativplanung wurde für das Plangebiet nicht durchgeführt.
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a
BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen
im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das
Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (Oktober 2001) und die Fortschreibung des Klimagutachtens „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel (Oktober 2014) mit herangezogen.
Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht
zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
- Neubau einer Filiale des Lebensmitteldiscounters „ALDI“- Lütticher Straße / Unterer Backertsweg, Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen aus dem geplanten SB-Lebensmittelmarkt an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung nach TA Lärm, Schallimmissionstechnische Untersuchung, IBK
Schallimmissionsschutz Ingenieurbüro Dipl.- Ing. S. Kadansky-Sommer, Stand 04 / 2015
- Verkehrsplanerische Beratung und Verkehrsgutachten im Rahmen des „VEP Preuswald“ zur Errichtung eines Aldi-;Marktes -Aktualisierung- BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier
GmbH, Stand November 2015
- Geotechnischer Bericht über Baugrund, Gründung, Altlasten und Aussagen zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit, Herbst Ingenieurgesellschaft MBH & CO. KG, Stand 06.01.2015
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
- Fledermauserfassung Aachen, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier & Landschaftsökologie,
Stand September 2013
- Geplante Siedlungserweiterung Preuswald, Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Haese Büro
für Umweltplanung, Stand September 2013
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lütticher Straße / Unterer
Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 29.01.2016.
1.5.
Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten,
können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im
Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist
der Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet.
Sollten unerwartete Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
1.6.
Zusammenfassung
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst:
Durch die gewerbliche Nutzung gehen im wesentlichen Waldflächen verloren, die durch ihre Lage an der breiten, stark frequentierten Lütticher Straße bereits lufthygienisch und lärmtechnisch vorbelastet ist. Für den entfallenen Waldparkplatz werden alle 25 Stellplätze weiterhin im Plangebiet als Kletterwald- / Wanderparkplatz
zur Verfügung gestellt, so dass der Startpunkt für den angrenzenden Erholungsraum Wald erhalten bleibt.
Eine wesentliche Zunahme des Verkehrs auf der Lütticher Straße wird nicht erwartet. Das Plangebiet selbst
wird durch die An- und Abfahrten auf dem künftigen Kundenparkplatz wesentlich mehr als bisher in Anspruch
genommen werden, so dass eine konfliktfreie Anbindung an das bestehende Wander- und Reitwegenetz zu
gewährleisten ist.
Die Lärmuntersuchung zur Einzelhandelsnutzung ergab, dass das südwestlich gelegene Gebäude durch eine
Lärmschutzwand zu schützen ist; so dass die maßgeblichen Richtwerte auch hier - wie an den anderen Gebäuden im Umfeld - nicht überschritten werden. Durch Beschränkung der Betriebszeit auf den Zeitraum 6:00
– 22:00 Uhr und eine entsprechende Schrankenanlage kann die Lärmbelastung durch den Betrieb des Einzelhandels während des Nachtzeitraums ausgeschlossen werden.
Durch die Realisierung des Bebauungsplans wird es zu einem höheren Versiegelungsgrad und dadurch bedingt zu einer Zunahme von klimatisch ungünstigen Aufheizflächen kommen. Dem wird durch Begrünungsmaßnahmen entgegengewirkt. Trotz der erwarteten leichten Zunahme der Verkehrsbelastung wird nicht mit
einer wesentlichen Verschlechterung der Lufthygienischen Situation gerechnet
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 969
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Im Plangebiet konnten keine planungsrelevanten Brutvogelarten nachgewiesen werden. Für die Zwergfledermaus ist das Plangebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat einzustufen, so dass ihre Art aufgrund der
Ausweichmöglichkeiten im Umfeld nicht in ihrem Bestand gefährdet ist.
Die Realisierung des Bauvorhabens stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Trotz Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes verbleibt ein Ausgleichsbedarf von – 3041 Wertepunkten. Da das Vorhaben
im Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, ist vorrangig ein Ausgleich über eine entsprechende
Neuanlage von Wald auf einer bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Fläche im Verhältnis 1:1 (0,83
ha) auf dem Gebiet der Stadt Aachen gemäß Landesforstgesetz erforderlich. Dadurch werden 1.657 Wertepunkte erreicht, so dass das noch verbleibende Defizit von – 1384 Wertpunkten durch eine weitere Ausgleichsmaßnahme auszugleichen ist. Die Einzelheiten zu den Ausgleichsflächen und -maßnahmen sind
bis spätestens zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich zu
regeln. Entsprechende Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Im Plangebiet befinden sich keine besonders schützenswerten Böden. Die Fläche wird nicht als Altlastenverdachtsfläche geführt. Bei einer ersten Untersuchung des Baugebietes hat sich herausgestellt, dass sich im
Bereich des Parkplatzes belastetes Auffüllungsmaterial befindet, dass im Zuge der Baureifmachung des Geländes fach- und sachgerecht zu entfernen ist.
Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser werden aufgrund der wenig versickerungsfähigen Böden
nicht erwartet. Im Plangebiet selbst befindet sich kein Gewässer.
Die Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen ist im Hinblick auf die Hochwassersicherheit
und eine geordnete Entwässerung noch im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes nachzuweisen.
Durch die geplanten standortgerechten Begrünungsmaßnahmen wird der Erhalt bzw. die Verbesserung des
Ortsbildes sichergestellt. Die geplanten Bebauungsstrukturen fügen sich nach Umsetzung der Freiraumplanung verträglich in die Umgebung ein, die derzeit noch in der Endabstimmung ist.
Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt.
Die umweltrelevanten Auswirkungen hinsichtlich der noch anstehenden Änderung der Verkehrsführung sind noch nicht Gegenstand dieses Umweltberichtes, werden jedoch bei der Fortschreibung des
Umweltberichtes mit einfließen.
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- 28 Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zur
Änderung Nr. 137. des Flächennutzungsplans der Stadt
Aachen
- Lütticher Straße / Unterer Backertsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
für den Bereich
- Lütticher Straße / Unterer Backertsweg zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
- 29 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung
Planungsrechtliche Einbindung
Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
Monitoring
Grundlagen
Zusammenfassung
Beschreibung des Änderungsbereiches und Ziel und Zweck der Änderung
Zur Stärkung und städtebaulichen Aufwertung des Stadtteilzentrums Aachen Preuswald sollen Einzelhandelsflächen für
die Nahversorgung der Bevölkerung in fußläufiger Erreichbarkeit zur Wohnbebauung auf einer bisher bewaldeten, ca.
0,83 ha großen Fläche direkt an der Lütticher Straße im Bereich des Unteren Backertswegs entwickelt werden.
Der Planbereich wird umgrenzt vom Aachener Stadtwald im Nordwesten, dem Unteren Backertsweg im Nordosten, von
der Lütticher Straße im Süden und einem Grundstück mit Wohnnutzung im Südwesten, auf dem sich derzeit eine Doppelhaushälfte im Bau befindet. In direkter Nachbarschaft insbesondere auf der gegenüberliegenden Seite an der Lütticher
Straße liegt ein Wohngebiet, welches hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht. Über den Unteren Backertsweg, der
zukünftig auch als Erschließungsstraße für das Plangebiet dienen soll, werden die sich nördlich des Plangebietes befindende Freizeiteinrichtung „Kletterpark Aachen“ und des Zentrums für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im Tann“ an
die Lütticher Straße angebunden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche „Wald im Sinne des Gesetzes“. Auf
dieser Fläche befindet sich neben Baumbestand ein Parkplatz für Pendler (P&R), Wanderer-und Kletterwaldbesucher.
Hier beginnt auch das Reitwegenetz der Stadt Aachen durch den Wald.
Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 969 – Lütticher Straße / Unterer Backertsweg - sowie parallel dazu durch die vorliegende 137. Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden.
Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie
„Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen geändert werden.
Gemäß § 2 a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und in einem Umweltbericht zu dokumentieren.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage 2003 mit
Ergänzungen, Stand 2015, stellt das Plangebiet als Waldbereich dar überlagert mit der Darstellung „Regionaler Grünzug“
sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im nordöstlichen Teil des Plangebietes. Die beabsichtigte Einzelhandelsnutzung entspricht nicht den derzeitigen Festlegungen des Regionalplanes. In Abstimmung mit der
Bezirksregierung Köln ist eine Änderung des Regionalplanes nicht erforderlich, wenn die Verkaufsfläche der geplanten
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- 30 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Einzelhandelsnutzung 800 m² unterschreitet und eine gute fußläufige Verbindung an den Siedlungsbereich Preuswald
gewährleistet ist.
Flächennutzungsplan
Der für das Plangebiet geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für den Bereich der Lütticher Straße /
Unterer Backertsweg „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsschutzgebiet“ dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt
werden. Daher ist der Flächennutzungsplan in seiner derzeitigen Darstellung für den Bereich Lütticher Straße / Unterer
Backertsweg parallel zu ändern.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft “, dargestellt, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4 “Ausbau der Landschaft für extensive bzw. intensive Erholung“. Für den
Bereich unmittelbar entlang der Lütticher Straße ist auf Höhe des Plangebietes „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern“ im Landschaftsplan eingetragen.
Masterplan
Im Dezember 2012 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Masterplan Aachen*2030 beschlossen, welcher Perspektiven
und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt darstellt bzw. formuliert. Dabei wurde u.a die städtebauliche Qualitätsverbesserung von Großsiedlungen im Schwerpunktraum „Stadtumbau Preuswald“ u.a. mit der Zielsetzung der Ansiedlung eines Nahversorgungsunternehmens zur Stärkung der in den 1970er erbauten Wohnsiedlung beschlossen.
Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung
Schutzgut Mensch
Auf das Plangebiet wirkt der Verkehr der angrenzenden stark befahrenen Ausfallstraße Lütticher Straße ein, so dass das
Gebiet mit Lärm und Luftschadstoffen vorbelastet ist. Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens mit Parkplatz ist mit einer minimalen Verschlechterung der Belastungssituation zu rechnen, zumal der vorgesehene Betrieb eine
zusätzliche Lärmquelle in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung darstellt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu erfüllen und damit die Einhaltung der Lärmrichtwerte von
tags 55 dB (A) und nachts 45 dB (A).
Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt weder in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union ausgewiesenen FFH-Gebiet
oder Natura 2000 Gebiet noch in einem Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG. Das nächstgelegene FFHGebiet „Brander Wald“ ist ca. 10 km Luftlinie vom Plangebiet entfernt, so dass vorhabenbedingte negative Auswirkungen
auf dieses Gebiet wegen der großen Entfernung nicht zu erwarten sind. Auf das nahegelegene Biotop BK-5202-002 Buchenwälder am Klausberg werden durch die Realisierung der Planung keine Auswirkungen erwartet.
Die im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung der bestehenden Siedlung Preuswald durchgeführten, zwei
artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch das Büro HAESE und das Büro proterra kommen zu dem Ergebnis, dass
im Plangebiet nur eine planungsrelevante Art ihr Nahrungshabitat hat. Da es im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, ist ihr Schutz gewährleistet.
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- 31 Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen
Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Stand 22.03.2016
Bei der Fläche handelt es sich um „Wald im Sinne des Gesetzes“. Durch die Festlegung einer anderen Art der Nutzung –
hier „Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“ – wird die Waldnutzung an dieser Stelle aufgegeben und ein
Eingriff in den Naturhaushalt vorbereitet, der im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens zu bewerten und
auszugleichen ist.
Nach § 1a BauGB ist die Umnutzung von Wald auf das notwendige Maß zu beschränken und zu begründen. Im Bereich
der Siedlung Preuswald besteht eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs, da die nächsten Geschäfte erst
an der Schillerstraße und in Richtung Stadtzentrum an der Lütticher Straße in etwa vier Kilometer Entfernung erreichbar
sind. Daher sind Alternativstandorte vor Ort zu prüfen. Es wurde eine Fläche gegenüber der Zufahrt zur Siedlung Preuswald unmittelbar an der Bahn gelegen auf ihre Eigung als Einzelhandelsstandort geprüft. Da es sich bei dieser Fläche um
das Quellgebiet des Tüljebaches handelt, ist sie sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht als auch zum Schutz des Quellgebietes von jeglicher weiteren Bebauung freizuhalten. Außerdem ist die fußläufige Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich derzeit nicht gegeben.
Der Siedlungsbereich Preuswald ist bereits stark durch Wohnungsbau verdichtet, so dass es keine zentral gelegene
Brachfläche oder Baulücke gibt. Die leerstehenden Ladeneinheiten in der Reimser Straße (Ortsmitte) sind aufgrund der
geringen Fläche nicht für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes geeignet und auch von der Größe für die
Versorgung der Siedlung nicht ausreichend.
Ein weiteres Prüfgrundstück innerhalb der Siedlung Preuswald liegt an der Reimser Straße in der „Südkurve“ ist ebenfalls
Wald im Sinne des Gesetzes, so dass sich hier eine ähnliche Ausgangslage einstellt.
Schutzgut Boden
Nach Auswertung der Aachener Bodenfunktionskarte wurde zunächst das Vorliegen von Abgrabungs-Regosol (oberste
Bodenartenschicht lehmig-sandig, > 20dm mächtig, basenarm, aus teilspräquartärem Sand) festgestellt. Dieser Bodentyp
weist sogenannte Archivfunktion aus und wäre demnach schutzwürdig. Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan die Inanspruchnahme des Bodens zunächst als sehr erheblich eingestuft. Nach erfolgten Bodenuntersuchungen durch den Bodenschutzgutachter und nach zusätzlich durchgeführten Rammkernsondierungen
und anschließender gutachterlicher Bewertung der Bodenfunde durch den Geologischen Dienst am 16.12.2014 konnte
das Vorliegen schutzwürdiger Böden ausgeschlossen werden. Die Böden sind größtenteils abgegraben worden, insbesondere im Bereich der vorhandenen Mulde, so dass schutzwürdige Böden überwiegend nicht mehr vorhanden sind.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1
Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden.
Schutzgut Wasser
Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsbereiches. Im Plangebiet befindet sich keine
Grundwassermessstelle (Quelle: Grundwassermessstellenkataster). Es liegt sowohl außerhalb der Schutzgebiete der
Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw.
Burtscheider Thermenquellzuges. Es befindet sich kein Oberflächengewässern im Änderungsbereich.
Durch die Nutzungsänderung der Fläche ist keine signifikante Verringerung der Grundwasserneubildung wegen der anstehenden nicht wesentlich versickerungsfähigen Böden zu erwarten.
Durch einen höheren Versiegelungsgrad, die bestehende Topographie sowie die geplante Geländemodelation wird sich
die Ableitung des Niederschlagswassers verändern. Da eine Versickerung vor Ort wegen der vorhandenen Bodenbeschaffenheit nahezu auszuschließen ist, eine direkte Einleitung in ein Gewässer mangels vorhandenen Oberflächengewässers auf dem Plangebiet ausscheidet, ist die wasserrechtliche und wassertechnische Erschließung des Plangebietes
im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes im nachgeordneten Verfahren nachzuweisen und verbindlich zu regeln.
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Lütticher Straße / Unterer Backertsweg
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
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Schutzgut Luft und Klima
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Freilandklima / Waldklima. Als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung an der Lütticher Straße ist es als
Siedlungsinsel im Aachener Wald zu bezeichnen, d.h. in allen Richtungen von Waldnutzung umrahmt. Eine derartige
„Waldsiedlung“, weist überwiegend gemäßigte Klimaeigenschaften auf, mit der Ausprägung nur schwacher Wärmeinseln.
Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Lütticher Straße). Laut Auswertung der
Gesamtkarte liegt das Plangebiet in einer Kaltluftbahn, die jedoch aufgrund des Höhenrückens des Aachener Waldes
keine räumliche Verbindung zum klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessel aufweist. Die Kaltluftbahn
entlang der Lütticher Straße im Bereich des Ortsteils Preuswald verläuft der Geländeneigung nach Richtung belgische
Grenze und zeigt ihren Fortlauf im Tal des Tüljebaches.
Durch die Sonderlage im Aachener Wald abseits anderer dicht bebauter städtischer Siedlungen wird die vorgesehene
bauliche Flächenerweiterung am Rand des Preuswaldes nicht die typisch deutlich nachteiligen klimatisch-lufthygienischen
Wirkungen zeigen wie dies sonst im städtischen Raum der Fall ist, sondern allenfalls in abgeschwächter Form. Das bedeutet, dass durch den relativ geringen Versieglungszuwachs (0,7 ha) weder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
den Stadtteil Preuswald noch auf die stark belastete Innenstadt zu erwarten sind.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild
Die Landschaft des Plangebietes und seines Umfeldes ist geprägt durch großflächigen Waldbestand, teilweise bereits
unterbrochen durch naheliegende Siedlungsstrukturen, insbesondere durch die Wohnbebauung entlang der Lütticher
Straße und die nördlich gelegenen Gebäude des Kinderheimes Maria im Tann. Die Wohngebäude aus mehreren Jahrzehnten bieten ein heterogenes Bild. Die Lütticher Straße prägt als breiter, stark frequentierter Verkehrsweg das Plangebiet maßgeblich. Die Fläche des heutigen Waldparkplatzes ist durch den vorhandenen Höhenversprung im Gelände entlang der Straße (alter Bahndamm) von der Lütticher Straße aus Aachen kommend kaum einsehbar.
Bewertet man den Änderungsbereich für sich alleine, verändert sich das bisherige Ortsbild durch eine zukünftig mögliche
Bebauung und den Wegfall des Waldbestandes. Bei Betrachtung des Änderungsbereiches im Kontext mit seiner Umgebung und seiner Lage unmittelbar an der Straße als Fortsetzung der bereits vorhandenen Wohnbebauung und bedingt
durch die vorhandene Topographie, die den Bereich optisch zurücktreten lässt, kann eine erhebliche Beeinträchtigung
des Ortsbildes ausgeschlossen werden.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt.
Bei den vorgenommenen Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen zur Bodenbestimmung vom Büro Herbst,
2014) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden keine Hinweise auf erhaltenswerte Bodendenkmäler vorgefunden.
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung mit
den Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung sind. In dem hier anstehenden Änderungsbereich liegt nach der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter nach den Vorgaben des BauGB eine gegenseitige Beeinflussung von geringem Ausmaß vor. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden unter den
einzelnen Schutzgütern berücksichtigt und im Umweltbericht zum parallelen Bebauungsplanverfahren bereits detailliert
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Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
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ausgeführt. Eine weitergehende Betrachtung ist daher im Rahmen der 137. Flächennutzungsplanänderung nicht notwendig.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung
Die bisherige Waldnutzung des Plangebietes entfällt vollständig. Die Stadt Aachen hat einen Waldanteil von 18%. Eine
Waldvermehrung wird laut LÖBF 2005 als notwendig erachtet.
Demnach ist zwingend erforderlich, dass eine andere Fläche zur Waldentwicklung zur Verfügung steht und für die Waldnutzung gesichert wird.
Durch die neue Nutzung Einzelhandel wird das Plangebiet weitgehend dem Naturhaushalt entzogen. Eine Bedrohung
planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen werden, da im Umfeld ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Die durch den Einzelhandel ausgelösten Lärmbelastungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung sind durch
entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu beheben.
b) bei Nullvariante
Die Waldnutzung bleibt bestehen.
c) Alternativplanung
Darstellung der Waldfläche als “ gemischte Baufläche“
Hierzu erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs 2013 eine Umweltprüfung. In dieser wurden erhebliche Auswirkungen auf den Umweltzustand im Hinblick auf Verlust von Waldflächen und das Landschaftsbild sowie das Schutzgut
Mensch prognostiziert. Es wurde der Erhalt bzw. Ersatz des Waldparkplatzes und der rückwärtigen Wegeverbindung zur
Siedlung empfolhlen.
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (Oktober 2001) und die Fortschreibung des Klimagutachtens „Anpassungskonzept an die Folgen des
Klimawandels im Aachener Talkessel (Oktober 2014) mit herangezogen. Im Rahmen des parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahrens wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
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Geotechnischer Bericht über Baugrund, Gründung, Altlasten und Aussagen zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit, Herbst Ingenieurgesellschaft MBH & CO. KG, Stand 06.01.2015
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Fledermauserfassung Aachen, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier & Landschaftsökologie,
Stand September 2013
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Geplante Siedlungserweiterung Preuswald, Vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II), Haese Büro für Umweltplanung, Stand September 2013
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lütticher Straße / Unterer
Backertsweg und Änderung des FNP 1980 der Stadt Aachen, Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 29.01.2016.
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Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
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Monitoring
Eine Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.
Zusammenfassung (Kommentar noch ungeprüft)
Die derzeitigen Darstellungen im aktuellen Flächennutzungsplan „Grünfläche“ und „Flächen für die Forstwirtschaft“ sowie
„Landschaftsschutzgebiet“ sollen in „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen geändert werden.
Angesichts der umgebenden vorhandenen und geplanten Nutzungen sowie unter Berücksichtigung der detaillierten Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung im parallelen Bebauungsplanverfahren ist die Änderung grundsätzlich vertretbar.
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Textlegende
Pflanzliste
Empfehlung für grünordnerische Festsetzung
Gestalterische Hinweise und Empfehlungen
1 Flächen zur Anpflanzung
Süd-West
Im Bereich der Grünflächen kommt
es zu Neuanpflanzungen von 6 großkronigen Bäumen (z.B. Stieleiche,
in der Qualität Hochstamm 18-20 cm) und Heckenanlagen als Sicht- und Immissionsschutz zur benachbarten
bestehenden Wohnbebauung in
der Lütticher Straße.
Planlegende
5 Lärmschutzwand B
Geltungsbereich (weicht vom B-Plan ab)
Entlang der Stellplatzanlage im
Süden soll eine Lärmschutzwand zur
Abschirmung der angrenzenden Wohnbebauung gegenFahrzeuglärm errichtet.
Höhe: 3,0 m, OK 254,50 ü. NHN.
Die Schallschutzwand wird mit Kletterpflanzen (z. B. Efeu) begrünt.
Schallschutzmauer
Baugrenze
Tiefgarage
Hecken
6 Private Anpflanzfläche
Süd Ost
2 Lärmschutzwand A
Entlang der östlich geplanten
Ladezone wird eine Lärmschutzwand errichtet werden um hier den
Lkw-Anlieferverkehr wirksam abzuschirmen. Die wand wird in die
geplante Fassade integriert und auch
deren Höhe angepasst.
Höhe: 5,50 m, OK 257,50 ü. NHN
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Öffentliche Verkehrsfläche
Parkplatz Kletterwald
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Index
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Backertswerg
Kundenparkplatz
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Sträucher neu
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Bäume Bestand
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Bäume Rückbau
ke
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Lebensmittel - Discountmarkt
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Private Verkehrsfläche
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Private Parkflächen
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Bei den Pflanzlisten handelt es sich
um Vorschläge für die zukünftige Bepflanzung innerhalb des Plangebiets.
Abweichungen von dieser Liste sind in
Abstimmung mit dem Umweltamt der
Stadt Aachen möglich.
Private Grünfläche
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Angesichts der geplanten baulichen
Nutzung ist der Baumbestand nicht zu
erhalten, es findet eine multifunktionale
Waldumwandlung statt um die Baufeldfreimachung auszugleichen.
Pflanzlisten
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Öffentliche Grünfläche
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Bereiche der privaten Parkplatzund Verkehrsfläche die nicht zum
Parken verwendet werden, sollen
nicht versiegelt und stattdessen be pflanzt werden.
Die Bepflanzung ist so zu wählen,
dass keine Beeinträchtigung des Verkehrs stattfindet (Bäume, Hochstamm,
18-20cm). Hier kommt es zwischen
den Stellplätzen zur Anpflanzung von
5 mittelkronigen Bäumen, der restliche
unversiegelte Boden wird mit Rasen
Rabatten versehen.
Baumpflanzstellen werden nach FLLGütevorschriften mit 12 m³ Pflanzsubstrat anzulegen, die Baumscheibengröße 2 x 3.00 m.
Dachbegrünung
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4 Private Parkplatz- und
Verkehrsfläche
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Ein
- & Ausfahrt
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Baum und Flächenbilanz
Im Unterstand mehrerer Baumreihen
kommt es gruppenweise zu Anpflanzungen von Sträuchern (z.B. Weißdorn,
Hasel, Gewöhnlicher Schneeball,
Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und
Gewöhnliche Heckenkirsche).
Private Gärten
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23 groß- und 17 mittelkronige Bäume
bestimmter Arten können auf den geplanten Grünflächen im Geltungsbereich
neu gepflanzt werden.
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An der nordwestlichen Gebäudekante
entsteht durch einen schmalen
Grünstreifen eine Pufferzone
zwischen dem geplanten Gebäude und
dem Fußweg "Maria im Tann". Empfohlen werden das Anpflanzen von 9
mittelkronigen Laubbäumen als Sichtund Immissionsschutz.
Im Bereich der Stellplätze werden
4 Rotbuchen StU 18-20 cm gepfanzt.
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Im Bereich der privaten Grünflächen entlang der Lütticher Straße
kommt es zu Neuanpflanzungen von 13
großkronigen und 3 mittelkronigen
Bäumen (z.B. Eberesche, Hainbuche,
Rotbuche, Stieleiche, in der Qualität
Hochstamm 18-20 cm).
Entlang der Lütticher Straße sollen vorallem Hainbuchen, aufgrund ihrer feinstaubabsorbierenden Wirkung gepflanzt
werden.
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3 Flächen zur Anpflanzung
Nord-West
Mögliche Gebäudeflächen
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Index
02.02.2016
22.09.2015
Datum
Plannummer: 13
Erstellt
Prüfer Index-Notiz
Stand
Grünordnungsplan
Index
02.02.2016
Großkronige Laubbäume heimischer
und standortgerechter Arten,
Hochstamm StU 18-20 cm
:
255,72
Hainbuche, Carpinus betulus
Rotbuche, Fagus sylvatica
Stieleiche, Quercus robur
Schallschutzwand
OK 254,50 ü. NHN
Länge: 25 m
R`w: 25 dB
Projekt
ALDI Preuswald - Maria im Tann
Lütticher Straße
Einheimischer Hecken und Sträucher
(2cv 70-100):
Weißdorn, Crataegus monogyna
Roter Hartriegel, Cornus sanguinea
Hasel, Corylus avellana
Heckenkirsche, Lonicera xylosteum
Gew. Schneeball, Viburnum opulus
Bauherr
52074 Aachen
ALDI GmbH & Co. KG
Mariadorfer Strasse 1
52249 Eschweiler
Architekt
Projektsteuerung
Planungsphase
Cäcilienkloster 8
50676 Köln
THESAUROS AG
Cäcilienkloster 8
50676 Köln
+49 221 60608870
welcome@thesauros.eu
+49 221 60608870
welcome@thesauros.eu
VEP-Entwurfsplanung
Planinhalt
Freianlagenplan
Planformat
Maßstab
DIN A1
H/B = 594 / 841 (0.50m²)
1:500
Allplan 2015