Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160711.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0424/WP17
öffentlich
35008-2016
15.03.2016
Dez. III / FB 61/200
Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück
Preusweg 91 (Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen) im
Stadtbezirk Aachen-Mitte
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.04.2016
21.04.2016
11.05.2016
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat, für das Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14
Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für
das Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und
§ 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte
Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage FB 61/0424/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 zur Sicherung der
Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Planbereich „Preusweg
Nord“ beschlossen (A 236). Am 01.10.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss (erneut) öffentlich
bekannt gemacht. Das Ziel des zu erarbeitenden Bebauungsplanes „Preusweg Nord“ ist die
planungsrechtliche Umsetzung des „Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der
Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat. Danach sollen insbesondere
folgende städtebaulichen Ziele erreicht werden:
Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen
Siedlungscharakters
Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich des Bebauungsplanes „Preusweg Nord“ liegt das Grundstück Preusweg 91
(Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Antrag
auf Errichtung einer dritten Garage im hinteren Grundstücksbereich vor. Auf Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15
BauGB am 08.10.2015 bis zum 23.07.2016 zurückgestellt.
Eine Klage gegen die Zurückstellung wurde am 22.02.2016 vom Verwaltungsgericht Aachen
abgewiesen.
Da der Bebauungsplan vor Ablauf der Zurückstellung voraussichtlich noch keine Rechtskraft erlangt
haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren
verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich
erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstückes Preusweg 91 eine
Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.
Anlage/n:
1.
Satzungstext
2.
Geltungsbereich
Vorlage FB 61/0424/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
Seite: 2/2
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich des Grundstücks Gemarkung Aachen, Flur 34, Flurstück 365 (Preusweg 91)
Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am …………….
folgende Satzung beschlossen:
§1
Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet, für das der Planungsausschuss der Stadt am 02.12.2010 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, wird eine Veränderungssperre beschlossen. Dieses Gebiet umfasst das folgende Flurstück:
Gemarkung Aachen, Flur 34, Flurstück 365
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der Plan ist Bestandteil
dieser Satzung.
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§3
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme
zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen
mit der Gemeinde.
§4
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.
§5
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bestandteil der Satzung über eine Veränderungssperre für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Preusweg 91
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