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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
160835.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
23.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:52

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0214/WP17 öffentlich 23.03.2016 45/200 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3 Betreuung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.04.2016 19.04.2016 Rat KJA Entscheidung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt 1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren. 2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen 1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren. 2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 68100000 1) PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 78150000 2) PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 78650000 3) Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Einzahlungen Auszahlungen Ergebnis Fortgeschrieb ener Ansatz 2016 Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. bedarf (alt) 2017 ff. 1) 1.200.000 1.200.000 2.400.000 2.400.000 2) 1.200.000 1.200.000 2.400.000 2.400.000 3) 133.000 133.000 266.000 266.000 133.000 266.000 266.000 133.000 Gesamt- Gesamt- bedarf (neu) 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1-3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet werden. Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3 Betreuung. Hierbei sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden. In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Stellungnahme/Prüfung geeigneter Projekte Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des Anteils der Fördermittel geprüft. Im Ergebnis wird befürwortet, dass die für den Kita Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € vollständig für eine Maßnahme verwendet werden. Begründet wird dies damit, dass in diesem Fall kein Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen besteht. Dies wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden würden und anteilig über andere Förderprogramme. Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen. Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt  ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu nehmen  Realisierung bis Ende 2018 möglich (Förderzeitraum)  Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum Aufgrund des hohen Finanzvolumens ist die Verwendung der Mittel für einen Kita Neubau passend. Um in einem Kita Neubau eine Gruppenstruktur vorhalten zu können, die es ermöglicht, dass alle Kinder von Beginn ihrer Kita Zeit bis zum Schuleintritt in der Kita verbleiben können, ist neben der Schaffung von U3 Plätzen auch eine entsprechende Anzahl an ü3 Plätze zu schaffen. Der Beschluss zur Verwendung der Mittel für die U3 Betreuung ist daher entsprechend zu erweitern. Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/4 3. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € für den Neubau einer Kita am Standort Im Kollenbruch in Aachen Brand zu verwenden. Der Standort liegt im Sozialraum 12, Aachen-Brand, in dem ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3 als auch im ü3 Bereich zu verzeichnen ist. Für das Kita-Jahr 2016/2017 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf: U3: 34,43 % ü3: 81,65 % Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung bis Ende 2018 möglich. Mit dem Neubau könnte auf die bestehenden Bedarfe an weiteren Betreuungsplätzen in Brand reagiert werden. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die Verwendung der Fördermittel neben der Schaffung von U3 Betreuungsplätzen auch auf die Schaffung von ü3 Betreuungsplätzen auszuweiten. Wie unter Punkt 2 erläutert, ist ein Kita Neubau immer mit der Schaffung von U3 und ü3 Plätzen verbunden. Gleichzeitig besteht im Sozialraum Brand in beiden Bereichen ein hoher Bedarf, so dass es auch vor diesem Hintergrund sinnvoll erscheint entsprechende Betreuungsplätze zu schaffen. Anlage/n: Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/4 Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Fachbereich Finanzsteuerung B 03/0050/WP17 öffentlich 06.11.2015 01 5 Kommunalinvestitonsförderungsgesetz; Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17 vom 30.09.2015 Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015 TOP:__ Datum Gremium 11.11.2015 01.12.2015 Rat FA 1. 11 .2 Beratungsfolge: Kompetenz Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: at 1 Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden. ge R In Vertretung Vo rla Grehling Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun 20xx ner Ansatz Personal-/ Sachaufwand 0 0 0 0 Abschreibungen 0 Ergebnis 0 + Verbesserung / - 0 ge Verschlechterun ner Ansatz 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vo rla g Fortgeschriebe- Ansatz 20xx ff. 20xx Ertrag 1. 11 .2 Auswirkungen Fortgeschriebe- at 1 Ansatz R konsumtive 01 5 g Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen. Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen „Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. € einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach energetische Maßnahmen an Gebäuden sein. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz – 01 5 KInvFöG NRW) eingebracht. Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist 1. 11 .2 aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: rla ge R at 1 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag) c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung durch Städtetag) Vo 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz umzusetzen ist. Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt eingegangen. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2015 Seite: 3/4 Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden: Volumen 1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 2018 3.600.000 € * 2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium 4.400.000 € 3. Anschaffung von Elektrobussen 6.700.000 € *Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien gewählt. Vo rla ge R at 1 1. 11 .2 01 5 Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar gänzlich zurückgewiesen wird. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2015 Seite: 4/4