Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
161051.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Umwelt
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0404/WP17
öffentlich
07.03.2016
FB 61/100 // Dez. III
Flächenpool NRW - Bewerbung der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.04.2016
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt die
Bewerbung der Stadt Aachen zur Aufnahme in den Flächenpool NRW.
Vorlage FB 61/0404/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
217.952,88
217.952,88
295.400
295.400
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
* inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015
Vorlage FB 61/0404/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
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Erläuterungen:
Überblick über den Flächenpool NRW
Der Flächenpool NRW ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land verfolgt mit dieser
Initiative das Ziel, brachgefallene oder untergenutzte Standorte zu revitalisieren, um die
Innenentwicklung zu stärken, die Inanspruchnahme von bislang unbebauten Flächen zu reduzieren
und den Freiraum zu schonen. Um diese Standorte gemeinsam zu entwickeln, bietet der Flächenpool
Kommunen und Eigentümern ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Durchgeführt
wird der Flächenpool NRW durch die NRW.URBAN und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
NRW im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.
Bis zum 15.03.2016 lief der 3. Projektaufruf, auf den sich Kommunen zur Aufnahme in den
Flächenpool bewerben können. Aufgrund der besonderen Bedarfslage wurden im aktuellen Aufruf
auch erstmals Flächen für den Wohnungsbau berücksichtigt.
Nach – erfolgreicher – Bewerbung und Aufnahme in den Flächenpool folgen drei Phasen der
Bearbeitung:
1. Findungsphase: Rahmenbedingungen vereinbaren und Kooperation mit den Eigentümern
erreichen
2. Qualifizierungsphase: Nutzungsziele definieren und Entwicklungsperspektiven finden
3. Bindungsphase: Neue Nutzung fixieren und Reaktivierung einleiten
In allen drei Phasen finden intensive Kommunikationsschritte zwischen Flächenpool NRW, der
Gemeinde und den Eigentümern statt mit dem Ziel, schrittweise eine stärkere Verbindlichkeit zu
erreichen. Die Mitwirkung seitens der Eigentümer ist notwendiger Bestandteil der Entwicklung, aber
selbstverständlich freiwillig.
Im Flächenpool stehen „schwierige“ Flächen im Fokus. Die Entwicklungshemmnisse können
beispielsweise im Grundstück selber liegen (z.B. Erschließung, Lage, Altlasten, Umgebung) oder
aufgrund von unterschiedlichen Zielvorstellungen oder auch alten Konflikten bestehen. Mit Hilfe der
externen Beratung und Unterstützung durch den Flächenpool sollen diese Hemmnisse identifiziert und
nach Möglichkeit überwunden werden. Die Vorteile der Einbindung in den Flächenpool bestehen vor
allem in einem Zugewinn von (Arbeits-)Kapazitäten und Fachkompetenz, der Vereinbarung von klaren
Rahmenbedingungen sowie der Neutralität bei der gezielten Eigentümeransprache. Die Arbeit des
Flächenpools NRW wird finanziell zu ungefähr 70% vom Land NRW getragen.
Der Flächenpool für Aachen
Die Stadt Aachen verfolgt schon seit langer Zeit das Ziel, eine ausgewogene Entwicklung zwischen
Spielräumen der baulichen Erweiterung für Wohnen und Gewerbe auf der einen und Erhalt des
Freiraums mit zahlreichen Funktionen auf der anderen Seite zu erreichen. Eine besondere Rolle spielt
hier das im Planungsrecht festgehaltene programmatische Ziel „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“, das auch durch die Formulierung von quantitativen Zielen der Inanspruchnahme
des Freiraums für Siedlungs- und Verkehrszwecke (30ha/ Jahr auf Bundesebene, 5ha/ Jahr auf
Landesebene) gestärkt wird. Auch der Masterplan Aachen*2030, der in Erarbeitung befindliche
Vorlage FB 61/0404/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
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Flächennutzungsplan Aachen*2030, Gutachten und Konzepte zur Klimafolgenanpassung sowie
Konzepte zum Wohnungsmarkt und zur Gewerbeentwicklung spiegeln auf Ebene der Stadt Aachen
aktuell wieder, dass eine verstärkte Innenentwicklung ein besonderes Ziel der Aachener
Stadtentwicklung sein muss.
Schon aufgrund der Mechanismen des Grundstücksmarkts findet in Aachen seit Jahren eine
verstärkte Entwicklung innerhalb von bebauten Bereichen statt. Baulücken werden gefüllt,
Innenblöcke verdichtet, nicht mehr benötigte Gebäude abgerissen und ersetzt, Gewerbe- und
Industriegebiete neu entwickelt. Zunehmend stößt diese stark von privaten Investoren initiierte
Innenentwicklung an ihre Grenzen: Es gibt weniger verfügbare Flächen, auch klimatisch sind nicht alle
Nachverdichtungen sinnvoll. Diese Entwicklungen haben zudem der Marktlogik folgend überwiegend
auf einfacher verfügbaren oder besonders attraktiven Standorten stattgefunden. „Schwierige“
Standorte warten trotz teilweise hoher stadträumlicher Bedeutung noch auf eine Entwicklung. Zudem
ist die städtische Beeinflussung der Entwicklungsperspektive bei privaten Vorhaben häufig
schwieriger. Zentral für den Erfolg der Initiative ist nicht zuletzt auch eine gelungene Kooperation
zwischen Stadt Aachen und den beteiligten Eigentümern. Hier kann der Flächenpool einsetzen.
Sowohl bei der Aktivierung von Flächen als auch bei der gemeinsamen Diskussion über
Zielvorstellungen kann die externe Unterstützung des Flächenpools greifen.
Die Finanzierung der Arbeit des Flächenpools übernimmt überwiegend das Land NRW. Die
Findungsphase ist für Stadt und Eigentümer kostenfrei. In der Qualifizierungsphase steuert die Stadt
Aachen einen Eigenanteil in Höhe von pauschal 8.000€ für die Konzeptentwicklung für 4 Standorte
bei. Die Eigentümer beteiligen sich finanziell nach Flächenumfang und erforderlichem Aufwand.
Zusammen umfassen die Anteile von Stadt und Eigentümer ca. 30% der Kosten dieser Phase. In der
abschließenden Bindungsphase entstehen für Stadt und Eigentümer weitere anteilige Kosten, die im
Einzelfall vereinbart werden müssen.
Bisheriges Verfahren
Die Bewerbung für den Flächenpool musste bis zum 15.03.2016 beim Land eingereicht werden.
Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Beginn der Vorqualifizierungsphase bis zur Bewerbung war
im Vorfeld der Bewerbung ein Beschluss des Verwaltungsvorstands erforderlich, der am 01.03.2016
gefasst wurde. In der Beratung durch den Verwaltungsvorstand wurden ebenfalls die bereits vorab
verwaltungsintern identifizierten Standorte bestätigt. Diese Standorte können vor Aufnahme in den
Flächenpool nicht öffentlich benannt werden.
Zur Bestätigung der Bewerbung sind die Information und ein nachträglicher Beschluss des
Planungsausschusses erforderlich.
Weitere Informationen zum aktuellen Projektaufruf sind unter nrw-flaechenpool.de zu finden.
Vorlage FB 61/0404/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2017
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