Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
160651.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0056/WP17 öffentlich 14.03.2016 Lütticher Straße von Boxgraben / An der Schanz bis Körnerstraße Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.04.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Lütticher Straße von Boxgraben/An der Schanz bis Körnerstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen Keine Maßnahmenbezogene Einnahmen 308.332,58 € Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Lütticher Straße wurde im Bereich von Boxgraben/An der Schanz bis Körnerstraße von Mai 2014 bis zum 23.05.2015 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage in diesem Bereich insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Bei der „Lütticher Straße“ handelt es sich um eine Bundesstraße mit erheblichem Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Fahrbahn in lärmoptimierten Asphalt ist in einer 2,5 cm dicken Asphaltdeckschicht erfolgt, welche auf einer 9,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 18 cm dicken Asphalttragschicht sowie einer 45 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 75 cm) aufgebracht wurde. Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn von Bundesstraßen sind gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung nur insoweit beitragsfähig, wie die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten (hier ca. 9,50 m) breiter sind als die anschließenden freien Strecken (hier ca. 8,00 m). So ergibt sich eine Fahrbahnbreite von ca. 1,50 m, deren Ausbaukosten beitragsfähig sind. Der vorhandene Gehweg war durchgängig in Plattenbelag (30er Betonplatte grau) angelegt, wobei sich der Ausbau der Zufahrten durch Doppel T-Pflaster abgrenzte. Der Gehwegausbau ist in Betonsteinplatten im Format 40 cm x 40 cm im Diagonalverband mit beidseitigen Bischofsmützen und taktilen Leitstreifen in Basaltpflaster umgesetzt worden. Der Ausbau wurde in einem 8 cm dicken Plattenbelag auf 3 bis 5 cm Brechsand-/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 40 cm) ausgebaut. Die Gehwegbreite von durchschnittlich 4,25 m hat sich im Bereich der Bushaltestellen auf ca. sieben bis neun Meter ausgedehnt. Im Rahmen des Neuausbaus wurden beidseitig Senkrechtparkstände in 10 cm dickem Betonsteinpflaster errichtet. Der Ausbau wurde auf einer 3-5 cm dicken Schicht Brechsand/Splittgemisch und einer 20 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 16 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 50 cm) durchgeführt. Die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen wurden einschließlich der Ablaufleitungen erneuert. Der Neuausbau besteht aus einer dreizeiligen (50 cm) Rinne mit neuen DIN-gerechten Abläufen und Leitungen, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme wurde die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2016 Seite: 3/4 Die Kosten des Ausbaus werden mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten durch Mittel nach dem Entflechtungsgesetz bezuschusst. Diese decken jedoch nur die unrentierlichen Baukosten und wirken sich nicht beitragsmindernd aus. Im Bereich der Grundstückszufahrten ist ein verstärkter Ausbau erforderlich. Der entstandene Mehraufwand wird gemäß § 16 Straßen- und Wegegesetz mit den Grundstückeigentümern gesondert abgerechnet. Die Einstufung der Lütticher Straße erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Ausbaubeitragssatzung als Hauptverkehrsstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2016 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Lütticher Straße im Abschnitt von Boxgraben / An der Schanz bis Körnerstraße Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 235.577,08 € 4,00 m 5,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 235.577,08 € 94.230,83 € 141.346,25 € 235.577,08 € Summe städtischer Anteil 94.230,83 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 141.346,25 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Parkstreifen / -stände : 141.346,25 € : 75.137 m² = 1,88 €/m² ____________ 1,88 €/m² (Beitragssatz) Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten 447.897,37 € durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 9,47 m 1,47 m 8,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 80 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 20 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 69.525,78 € 55.620,62 € 13.905,16 € 391.523,55 € 4,25 m 2,50 m 1,75 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) g) -378.371,59 € Oberflächenentwässerung Ausbaukosten -161.215,58 € 230.307,97 € 92.123,19 € 138.184,78 € 48.404,88 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 70 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 48.404,88 € 33.883,42 € 14.521,46 € 348.238,63 € Summe städtischer Anteil 181.627,23 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 166.611,40 € Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn : 13.905,16 € : 73.927 m² = 0,19 €/m² Gehweg : 138.184,78 € : 73.927 m² = 1,87 €/m² Oberflächenentwässerung : 14.521,46 € : 73.927 m² = 0,20 €/m² ____________ 2,26 €/m² (Beitragssatz)