Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160651.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0056/WP17
öffentlich
14.03.2016
Lütticher Straße von Boxgraben / An der Schanz bis Körnerstraße
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.04.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Lütticher Straße von Boxgraben/An der Schanz
bis Körnerstraße“
zum
Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Maßnahmenbezogene Einnahmen
308.332,58 €
Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Lütticher Straße wurde im Bereich von Boxgraben/An der Schanz bis Körnerstraße von Mai 2014
bis zum 23.05.2015 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage in diesem Bereich
insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen,
Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Bei
der
„Lütticher
Straße“
handelt
es
sich
um
eine
Bundesstraße
mit
erheblichem
Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Fahrbahn in lärmoptimierten Asphalt ist in einer 2,5 cm dicken
Asphaltdeckschicht erfolgt, welche auf einer 9,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 18 cm
dicken Asphalttragschicht sowie einer 45 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 75 cm)
aufgebracht wurde.
Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn von Bundesstraßen sind gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen
Ausbaubeitragssatzung nur insoweit beitragsfähig, wie die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten (hier ca.
9,50 m) breiter sind als die anschließenden freien Strecken (hier ca. 8,00 m). So ergibt sich eine
Fahrbahnbreite von ca. 1,50 m, deren Ausbaukosten beitragsfähig sind.
Der vorhandene Gehweg war durchgängig in Plattenbelag (30er Betonplatte grau) angelegt, wobei
sich der Ausbau der Zufahrten durch Doppel T-Pflaster abgrenzte. Der Gehwegausbau ist in
Betonsteinplatten im Format 40 cm x 40 cm im Diagonalverband mit beidseitigen Bischofsmützen und
taktilen Leitstreifen in Basaltpflaster umgesetzt worden. Der Ausbau wurde in einem 8 cm dicken
Plattenbelag auf 3 bis 5 cm Brechsand-/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb.
Tragschicht sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 40 cm) ausgebaut. Die
Gehwegbreite von durchschnittlich 4,25 m hat sich im Bereich der Bushaltestellen auf ca. sieben bis
neun Meter ausgedehnt.
Im Rahmen des Neuausbaus wurden beidseitig Senkrechtparkstände in 10 cm dickem
Betonsteinpflaster errichtet. Der Ausbau wurde auf einer 3-5 cm dicken Schicht Brechsand/Splittgemisch und einer 20 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 16 cm dicken
Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 50 cm) durchgeführt.
Die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen wurden einschließlich der Ablaufleitungen
erneuert. Der Neuausbau besteht aus einer dreizeiligen (50 cm) Rinne mit neuen DIN-gerechten
Abläufen und Leitungen, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen
Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land
Nordrhein-Westfalen
(KAG
NW)
dar.
Durch
die
Ausbaumaßnahme
wurde
die
Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen
wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich
dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS) Beiträge zu erheben.
Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2016
Seite: 3/4
Die Kosten des Ausbaus werden mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten durch Mittel nach dem
Entflechtungsgesetz bezuschusst. Diese decken jedoch nur die unrentierlichen Baukosten und wirken
sich nicht beitragsmindernd aus.
Im Bereich der Grundstückszufahrten ist ein verstärkter Ausbau erforderlich. Der entstandene
Mehraufwand wird gemäß § 16 Straßen- und Wegegesetz mit den Grundstückeigentümern gesondert
abgerechnet.
Die Einstufung der Lütticher Straße erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen
Ausbaubeitragssatzung als Hauptverkehrsstraße.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3
Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes
erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die
Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0056/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2016
Seite: 4/4
Beitragssatzermittlung
Lütticher Straße im Abschnitt von Boxgraben / An der Schanz bis Körnerstraße
Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
235.577,08 €
4,00 m
5,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
0,00 €
235.577,08 €
94.230,83 €
141.346,25 €
235.577,08 €
Summe städtischer Anteil
94.230,83 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
141.346,25 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die
Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Parkstreifen / -stände :
141.346,25 € :
75.137 m² =
1,88 €/m²
____________
1,88 €/m²
(Beitragssatz)
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
447.897,37 €
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
9,47 m
1,47 m
8,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 80 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 20 %)
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
69.525,78 €
55.620,62 €
13.905,16 €
391.523,55 €
4,25 m
2,50 m
1,75 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
g)
-378.371,59 €
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
-161.215,58 €
230.307,97 €
92.123,19 €
138.184,78 €
48.404,88 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 70 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
48.404,88 €
33.883,42 €
14.521,46 €
348.238,63 €
Summe städtischer Anteil
181.627,23 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
166.611,40 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :
13.905,16 € :
73.927 m² =
0,19 €/m²
Gehweg :
138.184,78 € :
73.927 m² =
1,87 €/m²
Oberflächenentwässerung :
14.521,46 € :
73.927 m² =
0,20 €/m²
____________
2,26 €/m²
(Beitragssatz)