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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159960.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
08.03.16, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 09:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0407/WP17 öffentlich 08.03.2016 Dez. III / FB 61/200 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen hier: Bericht über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Beschluss des Konzeptes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.04.2016 20.04.2016 20.04.2016 27.04.2016 27.04.2016 27.04.2016 27.04.2016 12.05.2016 29.06.2016 B0 B-1 B5 B2 B3 B4 B6 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Vorlage FB 61/0407/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2016 Seite: 1/5 Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste Vorlage FB 61/0407/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen hier: Bericht über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss des Konzeptes 1. Aufgabe und Beschlusslage Aufgabe des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist insbesondere die Umsetzung der Zielsetzung, großflächigen Einzelhandel nur noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Vorhandene Zentren sollen benannt und räumlich definiert werden. Bei Anfragen zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben eine Entscheidungsgrundlage. Eine Aktualisierung des Konzeptes ist erforderlich, um zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Shoppingcenters „Aquis Plaza“ die Einzelhandelssituation in Aachen darzustellen. Dies ermöglicht eine vergleichende Betrachtung der Auswirkungen in den nächsten Jahren. Weiterhin wurden die zentralen Versorgungsbereiche und die Datengrundlagen an die heutige Situation angepasst und die Sortimentsliste der Stadt Aachen aktualisiert. Am 19.11.2015 beschloss der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretungen eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes (s. Vorlage FB 61/0271/WP17). In der Vorlage sind Anlass und die einzelnen Änderungen des Konzeptes ausführlich dargestellt. 2. Ergebnis der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Mit Bekanntmachung vom 10.12.2015 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das aktualisierte Zentren- und Nahversorgungskonzept in der Zeit vom 21.12.2015 bis zum 29.01.2016 öffentlich ausliegt und Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Parallel dazu wurden die relevanten Behörden beteiligt sowie der Arbeitskreis STRIKT (StädteRegionalesEinzelhandelskonzept). Von Seiten der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen zu drei Flächen eingereicht. Bei der ersten Stellungnahme wurde der Wunsch geäußert, eine Fläche in Eilendorf in das „Nahversorgungszentrum Von-Coels-Straße / Eilendorfer Markt“ einzubeziehen (s. Anlage 2, Fläche 1). Diese Fläche grenzt zwar direkt an den Versorgungsbereich an, wurde jedoch bewusst nicht einbezogen. 2008 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der das Ziel verfolgt, zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung keine weiteren Einzelhandelsflächen in diesem sensiblen Innenbereich zu entwickeln. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Erweiterungswunsch nicht zu berücksichtigen. Die zweite Stellungnahme enthielt den Vorschlag, zwei Versorgungsbereiche zu erweitern. Einmal handelt es sich um das „Nahversorgungszentrum Richterich“. Dieses sollte Richtung Gewerbegebiet Roder Weg erweitert werden. Da es sich beim Standort "Roder Weg" jedoch um eine städtebaulich nicht integrierte Lage handelt, sollen in diesem Bereich über das heute bestehende bzw. genehmigte Maß hinaus keine weiteren Vorlage FB 61/0407/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2016 Seite: 3/5 Ansiedlungen ermöglicht werden. Dies wurde bereits über einen Bebauungsplan gesichert. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, auch diesen Erweiterungswunsch nicht zu berücksichtigen. Zum anderen wurde in der Stellungnahme eine Ausweitung des „Nahversorgungszentrum Trierer Platz“ angeregt. Hier ist eine Erweiterung des Zentrums aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Durch die Erweiterung wird eine Potentialfläche geschaffen, die den heutigen Standortanforderungen eines Einzelhandelsbetriebes entspricht und so dazu beiträgt, das Zentrum langfristig zu stabilisieren. Sollte hier die Absicht bestehen, Einzelhandel anzusiedeln, wäre aber in jedem Fall eine gutachterliche Betrachtung der Verkehrserschließung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregung zu berücksichtigen. In der Anlage sind die bisherige und die neue Abgrenzung des Nahversorgungszentrums gegenübergestellt (s. Anlage 3). Im Rahmen der Behördenbeteiligung erfolgte eine grundsätzliche Zustimmung. Die IHK und die Bezirksregierung Köln bemängelten jedoch die Aufteilung des Sortiments „Getränke“ in der Aachener Sortimentsliste. Dies sei nicht zulässig und stimme nicht mit der Sortimentsliste der Landesplanung überein. Aus Sicht der Verwaltung hat sich jedoch diese Aufteilung bewährt. Werden Getränke in Fachmärkten angeboten, die aufgrund der angebotenen Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigen und somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen sind, ist es im Einzelfall sinnvoll, Standorte auch außerhalb der zentralen Lagen zu ermöglichen. In diesem Fall ist das Sortiment „Getränke“ nicht zentren- bzw. nahversorgungsrelevant. Aus diesem Grund wird die bisherige Sortimentsliste nicht geändert. In Anpassung an das städteregionale Konzept wurde außerdem die Regelung ergänzt, dass Lebensmittelmärkte, die sich in großen Wohngebieten ansiedeln wollen, nicht nur die Tragfähigkeit nachweisen, sondern auch sicherstellen müssen, dass der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente nicht mehr als 10% beträgt. Darüber hinaus wurde das Konzept nochmals redaktionell überarbeitet. Am 26.11.2015 wurde das Konzept im Arbeitskreis STRIKT vorgestellt bzw. in das städteregional vereinbarte Beteiligungsverfahren eingebracht. Mit Schreiben vom 26.01.2016 wurde der regionale Konsens bestätigt. 3. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, das „Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen – 2015“ in der vorgelegten Fassung einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen. Da das Konzept nach der Offenlage nur geringfügig geändert wurde, werden ausgedruckte Exemplare nicht nochmals versendet. Vorlage FB 61/0407/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2016 Seite: 4/5 Anlage/n: 1. Entwurf Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015 2. Übersicht Erweiterungsanfragen Eilendorf und Richterich 3. Darstellung Erweiterung „Nahversorgungszentrum Trierer Platz“ Vorlage FB 61/0407/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2016 Seite: 5/5 Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen www.aachen.de Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Impressum Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dipl. Ing. Harald Kriesel, Dipl. Ing. Gabi Hergarten Lagerhausstraße 20 52064 Aachen Fon: 0241 432-6125 Fax: 0241 432-6199 Bebauungsplan@mail.aachen.de Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Aufgabenstellung......................................................................................................1 2. Vorliegende Gutachten ..................................................................................................................... 2 3. 2.1 Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Aachen ..............................................................2 2.2 Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen .............................................................................................2 2.3 Städteregionales Einzelhandelskonzept (STRIKT) Aachen ........................................................................2 Gesetzliche Vorgaben ....................................................................................................................... 3 3.1. Baugesetzbuch (BauGB)........................................................................................................................3 3.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel ..................3 3.3 Einzelhandelserlass ..............................................................................................................................4 3.4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) .......................................................................................................4 4. Bestandsaufnahme ............................................................................................................................ 4 5. Angebots- und Nachfrageanalyse .....................................................................................................5 6. Konzept ............................................................................................................................................. 9 6.1 Zentraler Versorgungsbereich - City Aachen (Hauptzentrum) ...................................................................9 6.2 Stadtteilzentren ................................................................................................................................. 10 6.3 Nahversorgungszentren ...................................................................................................................... 13 7. Sortimente ....................................................................................................................................... 23 8. Umsetzung ....................................................................................................................................... 24 9. Fazit ................................................................................................................................................. 25 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang I. Sortimentsliste II. Karte Hauptzentrum - City Aachen III. Karte Stadtteilzentrum – Burtscheid IV. Karte Stadtteilzentrum – Brand V. Karte Stadtteilzentrum – Elsassstraße VI. Karte Nahversorgungszentrum – Frankenberger Viertel VII. Karte Nahversorgungszentrum – Trierer Platz VIII. Karte Nahversorgungszentrum – Soers IX. Eilendorf, Von-Coels-Straße / Severinstraße X. Eilendorf, Von Coels-Straße / Markt XI. Karte Nahversorgungszentrum – Haaren XII. Karte Nahversorgungszentrum – Walheim XIII. Karte Nahversorgungszentrum – Laurensberg XIV. Karte Nahversorgungszentrum – Steppenberg / Kullen XV. Karte Nahversorgungszentrum – Richterich XVI. Karte Einwohner Einzugsbereiche XVII. Karte Ansiedlungsbereiche - Konzept Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 1. Einleitung und Aufgabenstellung Der Einzelhandel ist nach wie vor ein zentrales Thema, das Städte und Gemeinden wie auch den Gesetzgeber beschäftigt. Der Wandel der Einzelhandelsstruktur hat in Aachen - wie im gesamten Bundesgebiet - zu Veränderungen geführt, die nicht nur die Versorgung der Bevölkerung betreffen, sondern sich auch auf die Entwicklung der Innenstädte auswirken. Als Faktoren, die zu diesen Veränderungen führen, sind der Rückgang eigenständiger Betriebe, die Zunahme der Filialisierung und das Wachstum der Verkaufsflächen bei gleichzeitig stagnierenden Einzelhandelsumsätzen zu benennen. Neue Betriebsformen und das Bestreben nach immer größeren Einzelhandelsbetrieben an verkehrsgünstigen Standorten führen zu einem Verlust von Qualität und Vielfalt in den Innenstädten. Gleichzeitig gewinnt zunehmend der Internethandel an Bedeutung. Eine Entwicklung, die noch nicht abgeschlossen ist. Als Reaktion erfolgten die Aufstellung von Nahversorgungs- und Einzelhandels-konzepten durch die Städte und der Erlass von Gesetzen durch die Bundes- und Landesregierung mit dem Ziel, Steuerungsmöglichkeiten für den Einzelhandel zu erhalten. Die jüngsten Änderungen und Ergänzungen des Baugesetzbuches bieten den Städten nun umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels. Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen das Zentren- und Nahversorgungskonzept beschlossen, aufbauend auf das bereits vorliegende Positionspapier zum Einzelhandel (2003), auf das Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (2004) sowie das StädteRegionale Einzelhandelskonzept - STRIKT (10/2008) vor. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzeptes auf Grundlage eines neu erhobenen Datenbestandes ist für eine rechtssichere Anwendung Voraussetzung. Deshalb erfolgte 2011 eine Überarbeitung, die am 08.06.2011 vom Rat beschlossen wurde. 2015 wurde das Konzept erneut aktualisiert, um zum Zeitpunkt vor Fertigstellung des Shoppingcenters "Aquis Plaza" die Einzelhandelssituation in Aachen darzustellen. Dies ermöglicht eine vergleichende Betrachtung der Auswirkungen in den nächsten Jahren. Das Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015 baut auf dem vorangegangenen Konzept auf und schreibt dieses fort. Aufgabe des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist insbesondere die Umsetzung der Forderung, großflächigen Einzelhandel nur noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Vorhandene Zentren sollen benannt und räumlich definiert werden. Bei Anfragen zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept künftig unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben eine Entscheidungsgrundlage. Weiterhin ist es Entscheidungsgrundlage bei Ansiedlungen von nahversorgungs-relevantem Einzelhandel. Wie auch bei den vorgenannten Konzepten und Gesetzesvorgaben wird das Ziel verfolgt, die Zentren als lebendige Mittelpunkte der Städte zu erhalten und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu sichern. Dies kann nur gelingen, wenn ein umfassendes und abwechslungsreiches Einzelhandelsangebot die Funktionsfähigkeit der Zentren gewährleistet. 1 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 2. Vorliegende Gutachten 2.1 Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Aachen Seit November 2003 liegt das Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Aachen vor, das eine auf den Handel bezogene gesamtstädtische Sicht einnimmt. Außer einer Bestandsaufnahme und Analyse der Einzelhandelssituation verfolgt das Positionspapier insbesondere folgende Zielsetzung: • Sicherung und Entwicklung der oberzentralen Funktion des Einzelhandelsstandortes Aachen • Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren • Sicherung der Nahversorgung Zur Umsetzung dieser Ziele empfiehlt das Positionspapier u.a., großflächigen Einzelhandel in der Innenstadt und Stadtteilzentren anzusiedeln und zur Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung die Aufstellung eines Nahversorgungskonzeptes. 2.2 Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen Das bis zum Jahr 2006 geltende Nahversorgungskonzept wurde im Juli 2004 vom Planungsausschuss beschlossen und wurde seitdem bei allen Anfragen für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel erfolgreich angewendet. Die im Konzept dargestellte Abgrenzung der Versorgungslagen einschließlich ihrer Entwicklungsbereiche entsprach jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung bzw. Gesetzeslage. Aus diesem Grund war es erforderlich, das Nahversorgungskonzept zu überarbeiten und eine parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen. Die wesentlichen Aussagen des Nahversorgungskonzeptes wurden in das Zentrenkonzept übernommen. 2.3 Städteregionales Einzelhandelskonzept (STRIKT) Aachen Für die StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis Aachen) wurde ein regionales Einzelhandelskonzept (STRIKT, BBE, Köln 2008) erstellt. Das Konzept legt eine detaillierte Verkaufsflächenerhebung vor und ermittelt die Kaufkraftbewegungen im Bereich der StädteRegion Aachen. Im Juni 2010 erfolgte ein Einzelhandelsmonitoring für die StädteRegion Aachen mit einer aktuellen Datenerfassung. Ein Hauptziel des STRIKT ist die interkommunale Abstimmung zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in der Region. Es wurde ein Prüfverfahren entwickelt, mit Hilfe dessen festgestellt werden kann, ob die gemeinsam vereinbarten Kriterien eingehalten werden und das Vorhaben interkommunal konsensfähig ist. Dieses Verfahren wird angewendet bei großflächigen Vorhaben mit • zentrenrelevanten Kernsortimenten, • nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten und • nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten. Darüber hinaus wurden gemeinsame Ziele entwickelt für die Sicherung der Nahversorgung, für die Bestimmung von nahversorgungsrelevanten-, zentrenrelevanten- bzw. nicht-zentrenrelevanten Sortimenten und für die Abgrenzung von Zentren, in denen sich Einzelhandel künftig ansiedeln sollte. Es wurde eine Hierarchie der zentralen Versorgungsbereiche festgelegt, bei der die City Aachen (Innenstadt) als Oberzentrum (A-Zentrum) Versorgungsfunktion für die gesamte Städteregion übernimmt. Die jeweils größten zentralen Versorgungsbereiche der verschiedenen kreisangehörigen Kommunen übernehmen als Hauptzentren (B-Zentren) Versorgungsfunktion für die eigene Kommune. Stadtteilzentren übernehmen Ergänzungsfunktionen auf Teilraumebene. Um als Stadtteilzentren qualifiziert zu werden, müssen Ortsteile über folgende Voraussetzungen verfügen: Kaufkraftbasis Städtebauliche Lage Einzelhandelsdichte Nahversorgungsfunktion ergänzende Einzelhandelsfunktionen Einzelhandelszentralität des Zentrums mindestens 8.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Lage im historischen Ortskern / zentrale Lage im Stadtteil mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe ansässig mindestens ein Lebensmittelmarkt ansässig Verkaufsfläche in nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten insgesamt 1.500 m2 Umsatz des ansässigen Einzelhandels entspricht mindestens 20 % der Kaufkraftbasis im Stadtteil / Verflechtungsbereich Quelle: BBE 2 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Um die Leistungsfähigkeit der Zentren zu sichern und auszubauen, sollen Neuansiedlungen und Erweiterungen großflächiger Einzelhandelsvorhaben mit überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten nur noch innerhalb der vorgenannten Zentren erfolgen. Sonstige Standortbereiche mit Einzelhandelsbesatz sollen von den Kommunen als Nahversorgungszentren qualifiziert werden. Die jeweiligen Versorgungsbereiche sollen von den Kommunen eigenverantwortlich gebietsscharf abgegrenzt und entsprechend eingestuft werden. 3. Gesetzliche Vorgaben Gesetzliche Grundlagen für das Zentren- und Nahversorgungskonzept sind sowohl das Baugesetz-buch (BauGB) als auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel. Eine weitere Grundlage bildet der Einzelhandelserlass für das Land NRW. Um die nachfolgend aufgeführten Regelungen in Bezug auf "zentrale Versorgungsbereiche" rechtssicher anwenden zu können, ist es erforderlich, diese Zentren räumlich zu fixieren, zu begründen und durch Ratsbeschluss zu legitimieren. 3.1. Baugesetzbuch (BauGB) Mit der Überarbeitung des BauGB vom 21.12.2006 als "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte", bietet dieses nun eine neue Gesetzesgrundlagen zum Schutz der Innenstädte. In den Gesetzestext wurde der § 9 (2a) aufgenommen, der "zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbraucher-nahen Versorgung und der Innenentwicklung der Gemeinden" die Möglichkeit bietet, Bebauungspläne aufzustellen, in denen festgesetzt werden kann, dass nur bestimmte Nutzungsarten zulässig sind. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die Steuerung des Einzelhandels. Das BauGB weist darauf hin, dass dabei städtebauliche Entwicklungskonzepte zu berücksichtigen sind, die "Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde" enthalten. Der § 34 BauGB regelt die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile". Auf Grundlage des § 34 BauGB werden Vorhaben geprüft, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Der § 34 (3) bzw. (3a) bietet die Möglichkeit, auch ohne Bauleitplanverfahren Vorhaben zu verhindern, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen. 3.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Der Teilplan Großflächiger Einzelhandel trat am 12. Juli 2013 in Kraft. Er besteht aus textlichen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Diese textlichen Festlegungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels werden als "Ziele" und "Grundsätze" formuliert. Ziele sind verbindliche Vorgaben, die in der Bauleitplanung zu beachten sind und nicht durch Abwägung überwunden werden können. Dagegen sind Grundsätze Vorgaben, die zu berücksichtigen sind und in der Abwägung überwunden werden können. Der Teil enthält die nachfolgend aufgeführten Ziele und Grundsätze (nur Überschriften): 1 Ziel: 2 Ziel: 3 Ziel: 4 Grundsatz: 5 Ziel: 6 Grundsatz: 7 Ziel: 8 Ziel: 9 Grundsatz: 10 Ziel: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Beeinträchtigungsverbot Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente Überplanung von vorhandenen Standorten Einzelhandelsagglomerationen Regionale Einzelhandelskonzepte Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 (3) BauNVO Anlage ist weiterhin eine Liste der Sortimente, die in jedem Fall als zentren- / nahversorgungsrelevant einzustufen sind. 3 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Grundsätzlich entsprechen sowohl die Regelungen und Vorgaben des STRIKT als auch die des Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzeptes den Vorgaben der Landesplanung. 3.3 Einzelhandelserlass Der Ministerialerlass zur "Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass)" vom 22.09.2008 bietet ebenfalls eine Entscheidungshilfe insbesondere bei der Ansiedlung von großflächigen Vorhaben. Der Einzelhandelserlass verfolgt die Zielsetzung, lokale und regionale Versorgungsstrukturen zu erhalten und zu schaffen. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen • den Einzelhandelsstandorten (Innenstadt/Nebenzentren, wohnortbezogene und dezentrale Lagen), • den einzelnen Handelsbetriebsformen (Branchenmischung, Betriebsformenmischung) und • den Angebotsstrukturen zwischen der Stadt und dem Umland angestrebt. Da der Einzelhandelserlass noch Bezug nimmt auf das Landesentwicklungsprogramm - LEPro vom 19.06.2007, das inzwischen durch den Teilplan Großflächiger Einzelhandel (s.o.) ersetzt wurde, ist eine Überarbeitung des Erlasses erforderlich. 3.4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Der § 11 (3) BauNVO enthält die Regelung, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. In der BauNVO wird festgelegt, dass im Regelfall dann von negativen Auswirkungen auszugehen ist, wenn die Geschossfläche 1.200 m2 überschreitet. Daraus ergibt sich entsprechend der aktuellen Rechtsprechung eine Verkaufsfläche von 800 m2 als Schwellenwert für die Großflächigkeit. Diese Vorschrift ist jedoch widerlegbar, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass solche Auswirkungen trotz Überschreitung der 1.200 m2 Geschossfläche (800 m2 Verkaufsfläche) nicht vorliegen (Nachweis der Atypik). In Bezug auf die Auswirkungen sind dabei insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinden und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen. 4. Bestandsaufnahme Einzelhandel Um die zentralen Versorgungsbereiche in Aachen festlegen zu können, ist eine detaillierte und aktuelle Aufnahme des Einzelhandelsbestandes erforderlich. Die auf die Stadt Aachen bezogenen Daten wurden durch die BBE Köln im Jahr 2005 im Rahmen der Erstellung des STRIKT ermittelt und 2008, 2009 und 2010 aktualisiert. Die Stadt Aachen hat 2015 die Futura Consult, Dr. Kummer, Eschweiler beauftragt eine vollständige Bestandserfassung im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Das Ergebnis ist unter Punkt 5 – Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt Aachen – dargestellt. Die erneute detaillierte Bestandserfassung zeigt teilweise erhebliche Abweichungen von den bisherigen Daten. Insbesondere die Gesamtverkaufsfläche (2011: 479.013 m2, 2015: 408.910 m2) und die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe (2011: 2.075, 2015: 1.562 Betriebe) ist deutlich geringer geworden. Als Ursache wurde festgestellt, dass einerseits Fehler in den bisherigen Bestandsaufnahmen vorlagen, andererseits sind sie aber den in der Einleitung geschilderten Prozessen geschuldet. Die Abnahme der Verkaufsfläche (- 14 %) ist nicht so deutlich wie der Rückgang der Einzelhandelsbetriebe (- 24 %). Großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, vergrößern ihre Verkaufsfläche, jedoch der kleinteilige Einzelhandel, vor allem in Randlagen – aber auch in zentralen Versorgungsbereichen, geht zurück. Teilweise tragen auch überhöhte Mietforderungen oder Nachfolgeprobleme dazu bei. Leerstand wird zunehmend umgewandelt in Dienstleistungen oder in Wohnraum. Der Trend, dass bei steigenden oder auch stagnierenden Verkaufsflächen, die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe zurückgeht, ist deutschlandweit zu verzeichnen - in Aachen ist er sehr ausgeprägt. 4 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Die nachfolgenden Daten sind Grundlage für die Aktualisierung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes. In Bezug auf die Bevölkerung wurden im aktuellen Konzept nur diejenigen Einwohner berücksichtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Aachen haben. Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche wurden mit der Bezirksregierung Köln und dem Arbeitskreis Einzelhandel (STRIKT) abgestimmt. 5. Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt Aachen In der Stadt Aachen gibt es insgesamt 1.565 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von ca. 409.580 m2. Die Jahresumsatzleistung des Aachener Einzelhandels beläuft sich auf ca. 1.502,8 Mio. Euro. Die höchsten Umsatzleistungen werden in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (ca. 372 Mio. Euro) sowie bei Bekleidung / Wäsche (ca. 218 Mio. Euro) erzielt (siehe Tab. 1). Bezieht man die Einzelhandelsverkaufsfläche auf die Einwohnerzahl, ergibt sich ein Dichtewert (Arealitätskennziffer) von ca. 1,73 m2 je Einwohner. (Zu berücksichtigen ist, dass nur die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Aachen in Ansatz gebracht wurden.) Erheblichen Anteil daran hat die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 78.245 m2. Flächenmäßig starke Anbieter in dieser Branche sind z.B. Aldi/Edeka im Hirschcenter, das Real-SB-Warenhaus, Kaufland und Rewe am Krugenofen. Weitere Angebotsschwerpunkte liegen im Bereich des Möbeleinzelhandels mit ca. 78.120 m2 sowie bei Bekleidung/Wäsche mit ca. 71.320 m2. Tab. Potential- und Leistungsdaten des Einzelhandels in Aachen 2015 Kaufkraftkennziffer1): Bevölkerung2): Potentialdaten Aachen 96,83 236.420 Warengruppen 1 Nahrungs- und Genussmittel 2 Bäcker / Metzger 3 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik 4 Pharmazie, Orthopädie 5 Blumen, Zoo, Heimtierbedarf 6 PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher überwiegend kurzfristiger Bedarf 7 Bekleidung, Wäsche 8 Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren 9 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) 10 Baumarktsortiment 11 GPK / Hausrat / Geschenkartikel 12 Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 13 Sportartikel, Fahrräder, Camping überwiegend mittelfristiger Bedarf 14 Teppiche, Gardinen, Deko, Sicht u. Sonnenschutz 15 Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche 16 Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel) 17 Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte 18 UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation 19 Foto, Optik, Akustik 20 Uhren / Schmuck überwiegend langfristiger Bedarf 21 sonstiges Quelle: IBH retail consultants 2015 Verkaufsfläche in qm Umsatz Kaufkraftbindung Deutschland 1.478 261 223 449 76 197 2.684 465 106 79 472 76 96 82 1.376 63 59 286 127 305 109 50 999 51 Aachen 1.431 253 216 435 74 191 2.599 450 103 76 457 74 93 79 1.332 61 57 277 123 295 106 48 967 49 in Mio. € p.a. 338,35 59,75 51,05 102,79 17,40 45,10 614,44 106,45 24,27 18,09 108,05 17,40 21,98 18,77 315,00 14,42 13,51 65,47 29,07 69,82 24,95 11,45 228,70 11,68 insgesamt 78.245 3.715 15.325 2.735 4.160 9.615 113.795 71.320 16.095 12.560 32.540 12.570 5.610 11.840 162.535 5.795 5.315 78.120 8.375 14.250 3.320 2.360 117.535 15.715 davon ZVB 32.785 2.635 11.015 1.825 1.020 8.715 57.995 63.285 10.415 750 1.680 10.635 4.855 6.050 97.670 2.365 3.000 12.180 4.870 12.100 2.985 2.320 39.820 8.095 in Mio. € p.a. 371,81 68,28 71,38 117,74 17,77 52,86 699,85 217,70 48,16 21,68 54,65 32,16 22,99 26,06 423,40 16,36 14,78 116,74 44,60 89,03 27,42 19,45 328,38 51,13 in % 109,9 114,3 139,8 114,5 102,2 117,2 113,9 204,5 198,5 119,9 50,6 184,9 104,6 138,8 134,4 113,4 109,5 178,3 153,4 127,5 109,9 169,9 143,6 438,0 5.110 4.948 1.169,8 409.580 203.580 1.502,8 128,5 Einzelhandel insgesamt 1) Leistungsdaten Aachen Prokopf-Ausgaben in € pro Jahr Marktpotential 2) Quelle: Stadt Aachen ZVB = zentraler Versorgungsbereich Rundungsdifferenzen möglich Bevölkerung mit Hauptw ohnsitz Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer Das Oberzentrum Aachen verfügt im Bereich des Einzelhandels über einen Bedeutungsüberschuss, der sich in einer insgesamt hohen Einzelhandelszentralität niederschlägt. Der Umsatz im Einzelhandel (ca. 1.502,8 Mio. Euro) erreicht eine Größenordnung von ca. 128,5 % des im Stadtgebiet verfügbaren einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens (ca. 1.169,8 Mi5 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 o. Euro, siehe Tab. 1). Per Saldo generiert der in Aachen ansässige Einzelhandel somit einen Kaufkraftzufluss von ca. 333 Mio. Euro. Umsatz-Kaufkraft-Relation in der Stadt Aachen in % Nahrungs- und Genussmittel 109,9 Bäcker / Metzger 114,3 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik 139,8 Pharmazie, Orthopädie 114,5 Blumen, Zoo, Heimtierbedarf 102,2 PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher 117,2 Bekleidung, Wäsche 204,5 Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren 198,5 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) 119,9 Baumarktsortiment 50,6 GPK / Hausrat / Geschenkartikel 184,9 Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 104,6 Sportartikel, Fahrräder, Camping 138,8 Teppiche, Gardinen, Deko, Sicht u. Sonnenschutz 113,4 Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche 109,5 Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel) 178,3 Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte 153,4 UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation 127,5 Foto, Optik, Akustik 109,9 Uhren / Schmuck sonstiges 169,9 N.N. Gesamt 128,5 Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer In der mit ca. 371,8 Mio. EUR umsatzstärksten Branche Nahrungs- und Genussmittel wird ein Zentralitätsindex von ca. 109,9 % erreicht. Dies bedeutet, dass der Lebensmitteleinzelhandel bezogen auf die Gesamtstadt per Saldo Kaufkraftzuflüsse von ca. 33,5 Mio. EUR generiert. Hohe Zuflüsse von ca. 111,3 Mio. EUR sind auch für die Warengruppe Bekleidung/Wäsche festzustellen. Dagegen sind per Saldo deutliche Kaufkraftabflüsse in der Warengruppe Baumarktsortiment (- ca. 53,4 Mio. EUR) zu verzeichnen. Verkaufsflächenausstattung nach Warengruppen in der Stadt Aachen (in m²) Nahrungs- und Genussmittel Bäcker / Metzger 78.245 3.715 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik Pharmazie, Orthopädie Blumen, Zoo, Heimtierbedarf 15.325 2.735 4.160 PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher 9.615 Bekleidung, Wäsche 71.320 Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren 16.095 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) 12.560 Baumarktsortiment 32.540 GPK / Hausrat / Geschenkartikel Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 12.570 5.610 Sportartikel, Fahrräder, Camping 11.840 Teppiche, Gardinen, Deko, Sicht u. Sonnenschutz 5.795 Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche 5.315 Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel) 78.120 Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte 8.375 UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation Foto, Optik, Akustik Uhren / Schmuck sonstiges 14.250 3.320 2.360 15.715 Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer 6 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 In Bezug auf die einzelnen Bedarfsstufen (kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf) ist festzustellen, dass das Oberzentrum Aachen im Bereich des kurzfristigen Bedarfs über ca. 113.795 m2 Verkaufsfläche, im Bereich des mittelfristigen Bedarfs über ca. 162.535 m2 Verkaufsfläche und im Bereich des langfristigen Bedarfs über ca. 117.535 m2 Verkaufsfläche verfügt. Auf sonstige Verkaufsflächen, zu denen auch die nach Einkaufswochen wechselnden Aktionsflächen der LebensmittelDiscounter zählen, entfallen ca. 15.715 m2 Verkaufsfläche. Verkaufsflächenausstattung nach Bedarfsstufen in der Stadt Aachen (in m²) überwiegend kurzfristiger Bedarf 113.795 überwiegend mittelfristiger Bedarf 162.535 überwiegend langfristiger Bedarf Sonstige 21 117.535 15.715 Einzelhandel insgesamt 409.580 Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer Daraus leitet sich ab, dass das Oberzentrum Aachen im Bereich des kurzfristigen Bedarfs eine Kaufkraftbindung von ca. 113,9 %, im Bereich des mittelfristigen Bedarfs von ca. 134,4 % und im Bereich des langfristigen Bedarfs von ca. 143,6 % aufweist. Umsatz-Kaufkraft-Relation nach Bedarfsstufen in der Stadt Aachen in % überwiegend kurzfristiger Bedarf 113,9 überwiegend mittelfristiger Bedarf 134,4 überwiegend langfristiger Bedarf Sonstige 21 143,6 N.N. Einzelhandel insgesamt 128,5 Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer Im Hinblick auf die Handelsstrukturen ist festzustellen, dass sich ein erheblicher Anteil in der Aachener Kernstadt konzentriert. Hier befinden sich ca. 356.000 m2 Verkaufsfläche (ca. 87 % der Gesamtausstattung), auf denen ein Umsatz von ca. 1.270 Mio. EUR (ca. 85 % der gesamten Umsatzleistung) erwirtschaftet wird. 7 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Räumliche Verteilung des Einzelhandels in Aachen Quelle: Stadt Aachen 8 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 6. Konzept Ziel des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen. Diese setzen sich zusammen aus dem • Hauptzentrum (City Aachen) • Stadtteilzentren • Nahversorgungszentren Diese Einteilung entspricht den Empfehlungen des STRIKT. Die zentralen Versorgungsbereiche gelten als schützenswerte Bereiche u.a. i.S.v. § 34 (3) oder auch § 2 (2) BauGB. Unter Berücksichtigung der funktionalen wie auch der städtebaulichen Aspekte wurden die einzelnen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen geprüft, entsprechend klassifiziert und räumlich abgegrenzt. In Bezug auf die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben (> 800 m2 Verkaufsfläche) mit zentrenrelevanten Sortimenten gilt folgende Regelung: Großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll nur innerhalb des Hauptzentrums oder der Stadtteilzentren angesiedelt werden. Neu- oder Erweiterungsplanungen großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandels-betriebe fügen sich entsprechend dieser Zielsetzung nur dann ein, wenn der künftige Umsatz die im Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentrums verfügbare vorhabenrelevante Kaufkraft nicht übersteigt. Standort für Vorhaben mit Bedeutung sowohl für das Stadtgebiet als auch die Region Aachen ist die Aachener City, die als Oberzentrum Versorgungsfunktion für die gesamte Städteregion übernimmt. Standort für Vorhaben, die Versorgungsfunktion für einzelne Stadtteile übernehmen, sind die Stadtteilzentren. Darüber hinaus ist die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben bis 800 m2 VK im gesamten Stadtgebiet möglich, unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um durch Bauleitplanung festgesetzte Ausschlussgebiete (z.B. durch schriftliche Festsetzungen in Gewerbegebieten) handelt oder der umgebende Gebietscharakter entgegensteht. 6.1 Zentraler Versorgungsbereich - City Aachen (Hauptzentrum) (s. Anhang II) Die City Aachen ist das Hauptzentrum Aachens und übernimmt somit Versorgungsfunktion nicht nur für das Stadtgebiet sondern entsprechend seiner oberzentralen Funktion auch für die gesamte Städteregion (Stadt und Kreis Aachen). Die Aachener Innenstadt verfügt über alle Anforderungen, über die ein Hauptzentrum definiert wird: • ein vielfältiges und dichtes Angebot an Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten, Angebote aus dem medizinischen Bereich, Bürodienstleistungen und öffentliche Einrichtungen • der Einzelhandel ist eine der dominierenden Leitnutzungen • nahezu geschlossene Schaufensterfronten in den Hauptgeschäftsbereichen • Vielfalt der Branchen und Absatzformen • Branchenstruktur mit weit überwiegenden Sortimenten des mittel- und langfristigen Bedarfs • ausgewogener Besatz an den innerstädtischen Leitsortimenten Schuhe und Bekleidung In den Randbereichen nimmt die Nutzungsintensität des Einzelhandels ab und andere Nutzungen wie Gewerbe und Wohnen sind anzutreffen. Auf Grundlage des erhobenen Einzelhandelsbesatzes, der in den Darstellungen durch rote Punkte markiert ist (s. Karten im Anhang) und aufgrund der für Aachen spezifischen Ringstruktur, bietet sich als Umgrenzung des Hauptzentrums der Alleenring an, der die historisch gewachsene Innenstadt Aachens umgibt. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgten keine Veränderungen. Die höchste Einzelhandelskonzentration liegt innerhalb des inneren Grabenringes. 9 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Da sich der Einzelhandelsbesatz entlang der Ausfallstraßen auch über den Alleenring hinweg fortsetzt und dieser unmittelbar an das Zentrum angebunden ist, wurden die Übergangsbereiche mit einbezogen. Dagegen sind Bereiche aus der Umgrenzung ausgenommen, in denen die Wohnnutzung dominiert und die aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur und der Verkehrserschließung insbesondere für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels nicht geeignet sind. Die Fläche liegt innerhalb des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) und verfügt über eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz. In der Aachener Innenstadt befinden sich ca. 874 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ca. 154.650 m2, das sind ca. 38 % der gesamten Verkaufsflächen in Aachen. Der innerstädtische Umsatz von ca. 667 Mio. EUR beträgt ca. 45 % des gesamtstädtischen Umsatzes (ca. 1,5 Mrd. EUR). In Bezug auf die Sortimentsstruktur lässt sich feststellen, dass der größte Anteil der innerstädtischen Verkaufsflächen auf die für die Attraktivität und Ausstrahlung einer Innenstadt besonders wichtigen Warengruppen Bekleidung / Textilien und Schuhe / Lederwaren fällt. Innerhalb der Umgrenzung befinden sich die Haupt-Einkaufslagen Adalbertstraße, Großkölnstraße/Markt/Krämerstraße/ Ursulinerstraße und Dahmengraben/Holzgraben /Friedrich-Wilhelm-Platz mit den für derartige Einkaufslagen typischen großflächigen "Frequenzbringern" (Kaufhäuser, Filialbetriebe wie z.B. Kaufhof, Saturn, Sinn-Leffers, Lust for Life, C&A, H&M) sowie die entsprechenden Parkplatzflächen. In der unteren Adalbertstraße wird im Oktober 2015 das ShoppingCenter "Aquis Plaza" eröffnen. Die (maximal) 29.230 m2 Verkaufsfläche bedeuten einen erheblichen Flächenzuwachs in der Innenstadt. Im Bereich der Altstadt (Markt/Rathaus) ist derzeit ein Wandel vom Einzelhandel zur Gastronomie zu beobachten. Ziel ist, auch künftig ein lebendiges und attraktives innerstädtisches Zentrum zu erhalten und zu entwickeln. In Bezug auf den Einzelhandel bleibt die Innenstadt Ansiedlungsstandort für groß- und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten. Sie tragen dazu bei, dass Aachen als Einkaufsstadt in der Städteregion seine Bedeutung erhält und weiterentwickelt. Neue zeitgemäße Projekte, wie die Aquis Plaza (Adalbertstraße) unterstützen diese Zielsetzung und entsprechen den Anforderungen des Zentrenkonzeptes. Neben den großflächigen Ansiedlungen sollen auch inhabergeführte Fachgeschäfte positioniert werden und Standortgemeinschaften unterstützt werden. Die Attraktivität des Einzelhandelsstandorts wird weiterhin unterstützt durch stadtgestalterisch aufwertende Maßnahmen sowie durch ein ausreichendes Stellplatzangebot und eine optimale Verkehrsanbindung, sowohl für den Individualverkehr als auch für öffentliche Verkehrsmittel. Weiterhin ist die Innenstadt ein wichtiger Standort für die Nahversorgung. Aufgrund des hohen Wohnanteils ist eine fußläufig gut erreichbare Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Diese wurde in der Vergangenheit weiter ausgebaut, wie im Bereich des Kapuzinerkarrees (Rewe), oder des City Centers (Aldi, Denn´s Biomarkt). Die Festlegung als Hauptzentrum gewährleistet Ansiedlungsmöglichkeiten auch für großflächige Lebensmittelmärkte. 6.2 Stadtteilzentren Im Rahmen des STRIKT wurde vereinbart, dass Stadtteilzentren bestimmte Kriterien (s. Pkt. 2.3) erfüllen müssen, um als solche eingestuft zu werden. Anhand dieser Kriterien wurden die zentralen Lagen in Aachen funktional qualifiziert und räumlich abgegrenzt. In den Karten (s. Anhang) sind die vorhanden Einzelhandelsbetriebe mit Punkten markiert, geplante und bestehende Standorte der Lebensmittelmärkte wie Discounter (z.B. Aldi, Lidl, Netto) oder Vollsortimenter (z.B. Rewe, Kaisers, Edeka) sind mit Sternen markiert. Den Zentren sind Einzugsbereiche zugeordnet mit Angabe der hier lebenden Einwohner (s. Karte "Einwohner – Einzugsbereiche", Anhang XVI). Der Einzugsbereich der Stadtteilzentren, als Ansiedlungsbereich für großflächigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel umfasst in der Regel einen ganzen Stadtteil. Dies führt dazu, dass in den besonders dicht besiedelten Bereichen im Aachener Osten sich die Einzugsbereiche der Stadtteilzentren und der Nahversorgungszentren überschneiden. Insgesamt entspricht bzw. unterschreitet die in der Nahversorgung gebundene vorhandene Kaufkraft die Summe der Kaufkraft der in den Einzugsbereichen lebenden Einwohner. Als Stadtteilzentren sind nur die Stadtteile Aachens eingestuft, die sowohl die bereits genannten Kriterien des STRIKT erfüllen, als auch aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur und Verkehrsanbindung in der Lage sind großflächigen, zentrenrelevanten Einzelhandel aufzunehmen. Außer den nachfolgend genannten Stadtteilzentren würden hinsichtlich ihrer Einwohnerzahl und Einzelhandelsausstattung auch weitere Stadtteile den Anforderungen entsprechen (Haaren, Walheim). Hier würde die Ansiedlung großflächiger Fachmärkte sich jedoch negativ auf die bestehende kleinteilige Einzelhandels10 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 struktur auswirken. Die Ausweisung von Nahversorgungszentren ermöglicht die Ansiedlung von (großflächigen) Nahversorgungsbetrieben und schützt und fördert die vorhandenen Geschäftslagen. Das bisherige Stadtteilzentrum Eilendorf verfügt nicht mehr über die Mindestanforderungen eines Stadtteilzentrums. Der kleinteilige Einzelhandelsbesatz entlang der Von-Coels-Straße hat in den letzten Jahren stetig abgenommen. Deshalb werden nun die beiden zentralen Lagen des Stadtteils (Von-Coels-Straße/Severinstraße und Von-Coels-Straße/Eilendorfer Markt) als Nahversorgungszentren eingestuft. Nachfolgend sind die Bereiche aufgeführt, die den o.g. Anforderungen entsprechen. 6.2.1 Burtscheid (s. Anhang III) Anforderung: Kaufkraftbasis Städtebauliche Lage ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Lage im historischen Ortskern / zentrale Lage im Stadtteil Einzelhandelsdichte mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe ansässig Nahversorgungsfunktion mindestens ein Lebensmittelmarkt ansässig ergänzende Einzelhandelsfunktionen Einzelhandelszentralität des Zentrums Verkaufsfläche in nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten insgesamt 1.500 m2 Umsatz des ansässigen Einzelhandels entspricht mindestens 20 % der Kaufkraftbasis Zentrenklassifizierung Vorhanden: ca. 27.800 EW ja ca. 56 2 Lebensmittelmärkte ca. 5.245 m2 ca. 38 % Stadtteilzentrum Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das Burtscheider Stadtteilzentrum geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu übernehmen. Der Einwohnereinzugsbereich setzt sich zusammen aus den Bezirken Beverau, Burtscheid-Kurgarten, Burtscheid-Abtei, Steinebrück, Marschiertor (teilw.) und Hangeweiher (teilw.). Das Stadtteilzentrum weist zwei Schwerpunkte auf, den Bereich Krugenofen und den Bereich Burtscheider Markt/ Kapellenstraße. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 wurden die beiden Teilbereiche in einem Versorgungsbereich zusammengefasst. Dabei wurde der Bereich Kasinostraße aufgrund des fehlenden Einzelhandelsbesatzes nicht mehr einbezogen. Am Krugenofen, einer verkehrlich stark frequentierten Ausfallstraße in das südliche Stadtgebiet und nach Belgien, bietet ein SB-Warenhaus (Rewe) auch über die Nahversorgung hinaus ergänzende Versorgung mit Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs. Ergänzt wird dieses Angebot durch weitere Geschäfte und Gaststätten. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dadurch bedingten für Fußgänger unattraktiven Situation nimmt der Einzelhandelsbestand am Krugenofen stetig ab. Leerstehende Ladenlokale werden zu Wohnungen umgebaut. Der Burtscheider Markt und die Kapellenstraße bilden das historische Zentrum Burtscheids. Hier befinden sich außer einem Super- und Drogeriemarkt (Kaisers, DM) zahlreiche Geschäfte, Dienstleistungseinrichtungen und Gaststätten, die dazu beitragen, dass diese Fußgängerzone einen attraktiven Geschäftsbereich darstellt - nicht nur für Bewohner des Stadtteils, sondern auch für die Gäste des Kurgebietes. Sowohl die fußläufige Erreichbarkeit, als auch die Anbindung an den ÖPNV ist in Burtscheid gut. Ziel ist, im Stadtteilzentrum Burtscheid auch künftig die Ansiedlung hochwertiger Einzelhandelsbetriebe zu unterstützen, um ein breit gestreutes Sortimentsangebot zu erhalten. Die Sicherung bzw. Schaffung von Kundenparkplätzen kann dazu beitragen, die zunehmende Leerstandsentwicklung aufzuhalten. 6.2.2 Brand (s. Anhang IV) Anforderung: Kaufkraftbasis ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Städtebauliche Lage Lage im historischen Ortskern / zentrale Lage im Stadtteil Einzelhandelsdichte mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe ansässig Vorhanden: ca. 27.100 EW ja ca. 67 11 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anforderung: Nahversorgungsfunktion mindestens ein Lebensmittelmarkt ansässig ergänzende Einzelhandelsfunktionen Einzelhandels-zentralität des Zentrums Verkaufsfläche in nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten insgesamt 1.500 m2 Umsatz des ansässigen Einzelhandels entspricht mindestens 20 % der Kaufkraftbasis Zentrenklassifizierung Vorhanden: 3 Lebensmittelmärkte ca. 6.300 m2 ca. 25 % Stadtteilzentrum Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das Stadtteilzentrum Brand geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu übernehmen. Das Stadtteilzentrum befindet sich im Bereich Trierer Straße, zwischen Heussstraße und der Freunder Landstraße. Das Brander Stadtteilzentrum zeichnet sich durch seine gute Einzelhandels-ausstattung für den täglichen und mittelfristigen Bedarf aus mit einer Versorgungs-funktion über den eigenen Stadtteil hinaus. Der Einzugsbereich der Einwohner setzt sich zusammen aus den Bezirken Brand, Forst (teilw.), Oberforstbach (teilw.) und Kornelimünster. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte die Änderung, dass an der Trierer Straße ein ehemaliges Tankstellengrundstück am nordwestlichen Ende des Versorgungs-bereiches einbezogen wurde. Hier ist die Ansiedlung eines Discounters (Lidl) geplant. Die entlang der Trierer Straße gelegenen Einzelhandelsbetriebe bieten ein breit gefächertes Sortimentsangebot. Sie profitieren nicht nur von der Einwohnerstärke des Versorgungsbereiches, sondern auch von der Lage an dieser stark befahrenen Radialen. Nahversorgungsfunktion übernehmen die an der Heussstraße gelegene Vollsortimenter Edeka sowie die Discounter Aldi und Netto an der Trierer Straße. Die fußläufige Erreichbarkeit der Lebensmittelmärkte ist für große Teile des Einzugsgebietes nicht gegeben, die Anbindung über den ÖPNV ist dagegen gut. Der außerhalb des Stadtteilzentrums liegende großflächige Vollsortimenter (Rewe) an der Freunder Landstraße liegt zwar nicht mehr in integrierter Lage, ist aber wichtiger Bestandteil der Brander Nahversorgung. Er kann im Bedarfsfall über die Bauleitplanung gesichert werden. Um die Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums Brand zu stärken, ist geplant, den Nahversorgungsstandort im Bereich Trierer Straße/Heussstraße/Rombachstraße auszubauen und neu zu ordnen. Ziel ist, die ansässigen Betriebe baulich zusammenzufassen mit einer gemeinsamen Erschließung und Stellplatzanlagen. Diese Entwicklung soll über die Bauleitplanung gesichert werden. 6.2.3 Elsassstraße (s. Anhang V) Anforderung: Kaufkraftbasis ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Städtebauliche Lage Lage im historischen Ortskern / zentrale Lage im Stadtteil Einzelhandelsdichte mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe ansässig Nahversorgungsfunktion mindestens ein Lebensmittelmarkt ansässig ergänzende Einzelhandelsfunktionen Einzelhandels-zentralität des Zentrums Verkaufsfläche in nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten insgesamt 1.500 m2 Umsatz des ansässigen Einzelhandels entspricht mindestens 20 % der Kaufkraftbasis Zentrenklassifizierung Vorhanden: ca. 41.100 EW ja ca. 78 2 Lebensmittelmärkte ca. 13.255 m2 ca. 27 % Stadtteilzentrum Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das Stadtteilzentrum Elsassstraße geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu übernehmen. Das Stadtteilzentrum befindet sich im Bereich Adalbertsteinweg/ Elsassstraße/Elsassplatz. Der Einwohnereinzugsbereich setzt sich zusammen aus den Bezirken Adalbertsteinweg, Panneschopp, Rothe Erde, Trierer Straße, Frankenberg und Forst (teilw.). Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Der Adalbertsteinweg/Trierer Straße ist eine der am stärksten befahrenen Ausfallstraßen Aachens. Die Elsassstraße mit dem Elsassplatz bildet den sozialen und städtebaulichen Mittelpunkt des Ostviertels. Die Nahversorgung wird gesichert 12 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 über einen Supermarkt (Kaisers). Weitere Fachgeschäfte und Fachmärkte mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten sowie Gastronomie und Dienstleistungen ergänzen das Angebot. Durch die Zunahme von Wettbüros in der Elsassstraße hat allerdings ein Trading-Down-Effekt eingesetzt. Durch entsprechende Bauleitplanung wurde eine weitere Zunahme von Wettbüros verhindert. Östlich der Bahntrasse (Bahnhof Rothe Erde) befindet sich das Einkaufszentrum "Aachen Arkaden" mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 12.000 m2. Außer verschiedenen Fachmärkten mit überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten ist auch ein Lebensmitteldiscounter (Netto) ansässig. Die fußläufige Anbindung in diesem dicht besiedelten Stadtteil ist gut, auch wenn die die Bahntrasse eine Barriere bildet. Das Zentrum ist überdurchschnittlich gut an den ÖPNV angebunden, nicht nur durch die Buslinien auf dem Adalbertsteinweg, sondern auch durch die Anbindung an die Bahn (Bahnhof Rothe Erde). Zielsetzung für den Bereich Elsassstraße ist der Erhalt eines lebendigen Stadtteilzentrums. Vor allem das Angebot im Bereich Elsassstraße und Adalbertsteinweg soll gesichert und durch stadtgestalterische und verkehrliche Maßnahmen unterstützt werden. 6.3 Nahversorgungszentren Der Strukturwandel im Einzelhandel hält insbesondere im Bereich der Nahversorgung an. Nach wie vor besteht der Trend zu großen Betriebsformen bzw. zu einem Anwachsen der Verkaufsflächen (VK). Die vorhandene Kaufkraft wird von immer wenigeren, dafür flächenmäßig größeren Lebensmittelmärkten gebunden. Nicht nur die Lebensmitteldiscounter, sondern auch die Lebensmittelmärkte mit vollem Sortiment (Vollsortimenter wie z.B. Rewe, Edeka) konzentrieren ihre Standorte, fordern dabei einen zunehmenden Flächenbedarf ein. Die Standortwahl ist oft autokundenorientiert mit großem Stellplatzangebot. Hinzu kommt, dass die Discounter preisaggressiv im Kernsortiment (Lebensmittel/Food) sind und ihr Sortiment mit Non-Food-Artikeln – meist zentrenrelevante Sortimente – ergänzen. Diese erreichen nicht selten einen Marktanteil von bis zu 50 % für den Angebotszeitraum und stellen somit eine erhebliche Konkurrenz für andere Anbieter dar. Vollsortimenter und Discounter nutzen verstärkt Synergieeffekte und siedeln an benachbarten Standorten, die aufgrund des hohen Flächenbedarfes selten innerhalb der gewachsenen Zentren liegen. Bei Neuansiedlungen beanspruchen Discounter Verkaufsflächen nicht unter 800 m2, Vollsortimenter benötigen in der Regel 1.200 m2 bis 1.500 m2 um einen Standort wirtschaftliche betreiben zu können. Hier ist die unterschiedliche Umsatzerwartung zu berücksichtigen, die bei einem Discounter durchschnittlich 5.000 EUR/ m2 beträgt (Aldi: ca. 8.000 EUR/ m2), bei einem Vollsortimenter ca. 4.000 EUR/ m2. Dieser steht eine personenbezogene Kaufkraft von ca. 2.434 EUR/EW (Quelle: IHK, Aachen) gegenüber. Um einen Lebensmittelmarkt wirtschaftlich betreiben zu können ist in der Regel ein Einzugsgebiet von ca. 5.000 Einwohnern erforderlich. Die heute vorhandenen in Aachen vorhandenen Betriebsformen • Lebensmittel SB-Markt (< 200 m2 VK) • Lebensmittel Supermarkt (< 400 m2 VK) • Lebensmitteldiscounter (ca. 800 m2 VK) • Verbrauchermärkte (> 1.500 m2) • SB-Warenhäuser (> 5.000 m2) sichern die Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet. Auch wenn in Aachen derzeit mehr Kaufkraft gebunden wird (114 %) als vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Trotz der insgesamt gewachsenen Verkaufsflächen, sind vor allem in den Aachener Außenbezirken nach wie vor unterversorgte Bereiche anzutreffen. Die vorhandene Kaufkraft wird zunehmend von dezentral gelegen, großflächigen Betriebsformen gebunden; dies führt zu einer Verdrängung kleinerer Lebensmittelmärkte an integrierten Standorten. Die Entwicklung von Einzelhandelsstandorten außerhalb der gewachsenen Zentren bedeutet meist, dass bestehende Zentren an Attraktivität und Bedeutung verlieren. Die fußläufige Erreichbarkeit (maximal 700 m) zum nächsten Nahversorger kann in einigen Stadtgebieten nicht gewährleistet werden. Auch aufgrund der demografischen Entwicklung stellt dies eine bedenkliche Entwicklung dar. Die in Aachen vorhandenen Nahversorgungszentren wurden bei der Überarbeitung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes geprüft und bei Erfordernis neu definiert. Es ist festzustellen, dass die Zahl der Versorgungslagen seit Aufstellung des Nahversorgungskonzeptes stetig abgenommen hat. Der bereits erwähnte Trend zu großen Betriebsformen hat dazu geführt, dass weitere Nahversorgungszentren (Trierer Straße 1 und Driescher Hof) nicht mehr die Kriterien eines Nahversorgungszentrums erfüllen. Dieser Prozess wird nicht nur die Aufgabe von Lebensmittelmärkten verursacht, sondern auch durch die Tatsache, dass immer mehr kleinere Einzelhandelsbetriebe bzw. inhabergeführte Fachgeschäfte schließen. Ursache ist einerseits die Konkurrenz der großen Fachmärkte und des Internethandels, andererseits auch fehlende Nachfolger. So fehlt diesen Lagen der notwendige Einzelhandelsbesatz, der Voraussetzung für ein lebendiges Nah13 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 versorgungszentrum ist. Als Ersatz siedeln sich im Stadtgebiet zunehmend Kioske an, die jedoch nur über ein eingeschränktes Sortiment verfügen und als Indikatoren für eine Trading-Down Entwicklung gelten. In Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung und des STRIKT, verfolgt die Stadt Aachen das Ziel, dass sowohl großflächige als auch nicht-großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur an städtebaulich integrierten Standorten anzusiedeln sind. Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind außer den Haupt- und Stadtteilzentren die Nahversorgungszentren sowie größere Wohngebiete. Bei Ansiedlungen in größeren Wohngebieten ist der Bedarf über eine Tragfähigkeitsuntersuchung nachzuweisen. Außerdem ist sicherzustellen, dass der Anteil nahversorgungsrelevanter Sortimente mindestens 90 % der Verkaufsfläche beträgt, der Standort verkehrsverträglich und städtebaulich integriert ist. Weiterhin sollte sich der Einzugsbereich (700 m) nur unwesentlich mit den Einzugsbereichen der Haupt-, Stadtteil- oder Nahversorgungszentren überschneiden. In der beiliegenden Karte "Ansiedlungsbereiche – Konzept" (Anhang XVII) sind sowohl die zentralen Versorgungsbereiche in der Übersicht dargestellt, als auch die Wohnbereiche und die Ausschlussflächen (Gewerbegebiete). Weiterhin sind die unterversorgten Bereiche dargestellt (rosa hinterlegt). Hier sind Ansiedlungen an geeigneten Standorten zu fördern und aktiv zu unterstützen. In den Ausschlussgebieten sollten die überwiegend gewerblich genutzten Flächen über die Bauleitplanung vor unerwünschten Einzelhandelsansiedlungen geschützt werden. Nachfolgend werden die in Aachen vorhandenen Bereiche entsprechend der Aachener Stadtbezirke aufgelistet, die aufgrund ihrer städtebaulichen Lage, der im Gebiet vorhandenen Kaufkraft und ihrer Einzelhandelsausstattung als Nahversorgungszentren klassifiziert werden können. Aufgeführt werden außerdem die Bereiche, die aufgrund ihrer städtebaulichen Lage als zentrale Bereiche definiert werden können, jedoch nicht mehr über einen ausreichenden Einzelhandelsbesatz verfügen, sodass hier eine Grundversorgung nicht sichergestellt ist. Für diese Bereiche werden keine Nahversorgungszentren festgelegt. Dies ermöglicht bei evtl. Ansiedlungswünschen einen größeren Spielraum bei der Beurteilung des Standortes, denn geeignete Grundstücke befinden sich nicht immer in städtebaulich zentraler Lage. Zur Bestimmung sind folgende Kriterien anzulegen: • ca. 4.000 Einwohner im Stadtquartier/Versorgungsbereich • Zentrale Lage im Wohngebiet oder Ortsteil • Lebensmittelsupermarkt oder Discounter vorhanden oder erwünscht • Weitere, ergänzende Einzelhandels- oder Dienstleistungsbetriebe sind vorhanden Nahversorgungslagen innerhalb des Hauptzentrums bzw. der Stadtteilzentren (Burtscheid, Schanz/Lütticher Straße, Elsassstraße, Jülicher Straße, Roermonder Straße, Brand) werden nicht mehr gesondert aufgeführt. In den zugehörigen Karten sind nicht nur die Nahversorgungszentren abgegrenzt und die hier vorhandenen bzw. projektierten Lebensmittelmärkte dargestellt, sondern auch die Einzelhandelsstandorte außerhalb der Zentren, die für die Versorgung der Stadtgebiete von Bedeutung sind. In Nahversorgungszentren, in denen kein ausreichendes Nahversorgungsangebot oder keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes vorhanden sind, erfüllen diese Ansiedlungen eine wichtige Nahversorgungsfunktion. Da es sich aber meist um nicht-integrierte Standorte handelt, sollte die Einzelhandelsentwicklung in diesen Bereichen bauleitplanerisch gesteuert werden. Die Verkaufsflächen sollten auf das notwendige Maß begrenzt werden, um benachbarte Zentren nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin sind in den Karten die Bushaltestellen eingetragen. Die Anbindung an den ÖPNV ist ein wichtiges Merkmal für die Erreichbarkeit eines Nahversorgungszentrums. In der Übersichtskarte "Einwohner – Einzugsbereiche"(s. Anhang XVI) sind auf Grundlage der Einwohnerzahlen in den städtischen Bezirken die Einwohner anteilig den jeweiligen Zentren zugeordnet. Hierbei sind Überschneidungen festzustellen, insbesondere in den Bereichen Adalbertsteinweg, Trierer Straße und Brand. In diesen dicht besiedelten Zonen ist eine genaue Zuordnung der Einwohner zu den jeweiligen Zentren nicht möglich. Insgesamt wird die zugeordnete Gesamteinwohnerzahl aber nicht überschritten. 14 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 6.3.1 Stadtbezirk Aachen – Mitte Hüttenstraße Der Bereich Hüttenstraße stellt zwar eine zentrale Lage im Stadtgebiet Rothe Erde dar, verfügt aber nicht über einen entsprechenden Einzelhandelsbesatz. Außerhalb der zentralen Lage sichern die beiden autokundenorientierten Discounterstandorte (Norma, Netto) an der Philipsstraße/Hüttenstraße die Nahversorgung; diese sollten jedoch aufgrund ihrer nichtintegrierten Lage nicht weiter ausgebaut werden. Bereits heute übersteigt das Flächenangebot das zur Versorgung des Einzugsgebietes erforderliche Maß. ► Die Naheversorgung ist vorhanden, aber keine Einstufung als Nahversorgungszentrum Frankenberger Viertel (s. Anhang VI) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW im Stadtteil/im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 7.500 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet/ Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt vorhanden 2 Ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden Zentrenklassifizierung ca. 24 Nahversorgungszentrum Innerhalb des Nahversorgungszentrums befinden sich zwei Schwerpunkte mit verdichtetem Geschäftsbesatz. Der erste Schwerpunkt liegt im Bereich Lothringerstraße/Schlossstraße/Oppenhoffallee. Neben einer Anzahl von verschiedenen Geschäften und Dienstleistungen sichert hier ein Discounter (Netto) die Nahversorgung. Der zweite Schwerpunkt liegt im Bereich Oppenhoffallee/ Bismarckstraße/Viktoriaallee. Auch hier befinden sich zahlreiche Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen. Die Nahversorgung wird durch einen Lebensmittelsupermarkt (Kaisers) gesichert. Auffällig in beiden Zentren ist die hohe Zahl an spezialisierten Geschäften, Dienstleistungen und Gastronomie, die die besondere Bedeutung dieses Wohnquartiers widerspiegeln. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte die Änderung, dass beide Schwerpunkte in einem Versorgungsbereich zusammengefasst wurden. Darüber hinaus wurden zur Klarstellung und Vereinfachung die Grenzen des Versorgungsbereiches in Randbereichen angepasst. Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Frankenberg. Insgesamt gesehen ist im Frankenberger Viertel die Verkaufsfläche pro Einwohner eher als gering zu bezeichnen. Bushaltestellen befinden sich auf der Oppenhoffallee (Haltestelle Schlossstraße und Viktoriaallee). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. Beverau Im Bereich Beverau gibt es außer zwei Bäckereien (Erzbergerallee, Adenauerallee) keine Nahversorgungseinrichtungen. Eine fußläufige Versorgung ist nicht möglich; die nächstgelegenen Nahversorgungszentren befinden sich in Burtscheid, im Frankenberger Viertel oder in Forst. Hier wird die Kaufkraft des Viertels gebunden. Die Beverau zählt zu den besonders unterversorgten Bereichen. Wünschenswert wäre die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, geeignete Flächen sind jedoch nicht vorhanden. Eine zentrale Lage, die als Nahversorgungszentrum geeignet wäre, kann nicht definiert werden, trotz der ausreichenden Einwohnerzahl (ca. 4.300 EW). ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Trierer Straße/Schönrathstraße An der Trierer Straße/Schönrathstraße bewirkte die Schließung des Supermarktes Kaisers, dass die umgebenden Einzelhandelsbetriebe ebenfalls aufgaben, sodass kein ausreichender Einzelhandelsbesatz mehr gegeben ist. Auch wenn noch ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt (Lux) vorhanden ist, reicht der Besatz nicht mehr aus, um die bisherige Einstufung als Nahversorgungszentrum aufrechtzuerhalten. 15 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Stadteinwärts in ca. 400 m Entfernung befindet sich das Stadtteilzentrum Elsassstraße, das die Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil übernimmt. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Trierer Platz (s. Anhang VII) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 6.500 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt vorhanden 2 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 11 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Das Nahversorgungszentrum umfasst den Bereich Trierer Straße, Neuhausstraße, Reinhardstraße. Als Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 6.500 Einwohner aus dem Bezirk Forst zugeordnet. Die Nahversorgung wird gewährleistet durch die Discounter Netto und Lidl an der Neuhausstraße bzw. Reinhardstraße, ergänzt durch weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe an der Trierer Straße. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 wurde die Fläche des vorhandenen Discounters (Lidl) aufgrund der räumlichen Nähe des Einzelhandelsstandortes in den Versorgungsbereich einbezogen. Darüber hinaus wurde eine Fläche gegenüber dem Trierer Platz, östlich der Bodelschwinghstraße einbezogen, da diese Fläche ein Entwicklungspotential für den Einzelhandel darstellt. Diese potentielle Ansiedlungsfläche soll zur Weiterentwicklung und Sicherung des Nahversorgungszentrums beitragen. Voraussetzung ist eine gesicherte Erschließung. Die Bushaltestelle befindet sich auf der Trierer Straße (Haltestelle Trierer Platz). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. Driescher Hof Das städtebauliche Zentrum der Wohnsiedlung Driescher Hof liegt im Bereich Königsberger Straße/Danziger Straße. Hier befindet sich zwar noch ein kleinerer Supermarkt (Depo), darüber hinaus aber nur noch eine Apotheke. Im Gegensatz zum Konzept 2011 sind die Voraussetzungen für eine Einstufung als Nahversorgungszentrum sind nicht mehr gegeben. Die Nahversorgung wird hauptsächlich über den großflächigen Vollsortimenter (Rewe) an der Trierer Straße gesichert. Dieser Standort ist eher autoorientiert, deckt aber noch in seiner fußläufigen Erreichbarkeit einen Großteil der Siedlung Driescher Hof ab. ► Die Naheversorgung ist vorhanden, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Steinebrück Ansätze eines Quartierszentrums befinden sich im Bereich Eupener Straße/Jahnplatz. Hier befindet sich ein kleinteiliger Einzelhandelsbesatz (Bäckerei, Blumen, Apotheke, Tankstellenshop, Metzgerei), jedoch kein Lebensmittelmarkt mehr. Der Stadtteil Steinebrück verfügt demnach trotz seiner ausreichenden Einwohnerzahl (7.100 EW) über kein Nahversorgungszentrum. Die Einkaufsorientierung erfolgt hauptsächlich zum Stadtteilzentrum Burtscheid, aber auch zum Standort Schillerstraße/Goethestraße (Aldi, Edeka). ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Hangeweiher Das im Aachener Süden gelegene Wohngebiet verfügt über keine städtebauliche Mitte oder Quartierszentrum. Ursprünglich war die Südstraße ein lebendiges Nahversorgungszentrum mit einem dichten Geschäftsbesatz, der in den letzten Jahren aber deutlich zurückgegangen ist. Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile im Aachener Süden übernimmt der Vollsortimenter am Krugenofen (Rewe), die Discounterstandorte am Boxgraben (Netto) und Habsburgerallee (Penny), vor al16 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 lem aber der großflächige Einzelhandelsstandort (Edeka/Aldi) an der Schillerstraße. Dieser kann jedoch nicht als Nahversorgungszentrum eingestuft werden, da er weder über eine entsprechende städtebauliche Lage noch über einen ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz verfügt. Eine fußläufige Erreichbarkeit der genannten Standorte ist überwiegend nicht gegeben. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Preuswald Die Siedlung Preuswald verfügt über keine eigene Versorgungslage mehr. Allein die Einwohnerzahl Preuswalds (ca. 2.000) reicht nicht aus, um einen wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Aufgrund der isolierten Lage der Siedlung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes von besonderer Bedeutung, da der nächste Standort (auf deutscher Seite) erst in ca. 5 km Entfernung liegt. Aus diesem Grund werden zurzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines kleinflächigen (< 800 m2) Discounters geschaffen. Die für die Wirtschaftlichkeit des Marktes erforderliche Kaufkraft wird nicht allein durch die Siedlung Preuswald generiert, sondern auch durch den Pendlerverkehr zwischen Belgien und Aachen. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Hörn Obwohl der Stadtbezirk Hörn über eine hohe Einwohnerzahl verfügt (ca. 5.500 EW), befinden sich hier keine Lebensmittelmärkte, die die Nahversorgung sichern. Die vorhandene Apotheke und der Kiosk an der Ahornstraße reichen als Basis für ein Nahversorgungszentrum nicht aus. Der Bereich Hörn zählt zu den besonders unterversorgten Bereichen und ist zusätzlich durch die abnehmende, älter werdende Bevölkerung geprägt. Die potentielle Kaufkraft wird an außerhalb liegenden Standorten gebunden, durch den Discounter an der Süsterfeldstraße oder am Einzelhandelsstandort Weststraße. Wünschenswert wäre die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in zentraler Lage. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Kronenberg/Hanbruch Die Siedlung Kronenberg verfügte ursprünglich über ein Nahversorgungszentrum an der Straße Kronenberg. Der ehemals vorhandene Supermarkt wurde jedoch aufgegeben, sodass die Grundversorgung nicht mehr gesichert ist. Flächen für einen wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelmarkt sind in diesem Zentrum nicht vorhanden und auch die Einwohnerzahl (ca. 3.600 EW) bildet keine Basis für die Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes. Insofern wird für den Bereich Kronenberg/Hahnbruch kein Nahversorgungszentrum mehr festgelegt. Wichtiger Einzelhandelsstandort außerhalb der Versorgungslage Kronenberg sind der großflächige Verbrauchermarkt an der Vaalser Straße (Kaufland) sowie die Discounter im Bereich Weststraße (Lidl, Aldi). Diese Standorte dienen nicht nur der Versorgung der umliegenden, unterversorgten Wohngebiete Hanbruch und Hörn, sondern des westlichen Stadtgebietes. Die Weststraße ist ein nicht-integrierter und durch seine Lage an einer Ausfallstraße in erster Linie autokundenorientierter Standort. Es besteht eine eher schlechte fußläufige Anbindung an die Wohngebiete. Über die Bauleitplanung wird gesichert, dass in diesem Bereich kein weiterer nahversorgungsrelevanter Verkaufsflächenzuwachs erfolgt. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Soers (s. Anhang VIII) Kaufkraftbasis Städtebauliche Lage Nahversorgungsfunktion Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil Lebensmittelmarkt Vorhanden: ca. 5.000 EW ja 1 17 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Anforderung: Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden Vorhanden: 3 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Das Nahversorgungszentrum Soers befindet sich an der Krefelder Straße. Hier entsteht ein neues Wohngebiet mit einer mehrgeschossigen straßenbegleitenden Bebauung mit Dienstleistungen und Einzelhandel zur Krefelder Straße. Der dort ansässige Vollsortimenter (Hit) mit ca. 2.200 m2 Verkaufsfläche sowie die ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen übernehmen die Nahversorgung für ca. 5.000 Einwohner. Der Einzugsbereich umfasst nicht nur die Soers, sondern auch Teile der angrenzenden Stadtbezirke Hansemannplatz, Jülicher Straße und Ponttor. In diesen Bereichen besteht aufgrund der geringen nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsausstattung Bedarf an zusätzlichen Verkaufsflächen. Diese können am Standort Krefelder Straße gedeckt werden, auch wenn die Entfernung zum Nahversorgungs-zentrum den 700 m Radius übersteigt. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Die Bushaltestelle befindet sich auf der Krefelder Straße (Alter Tivoli). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 6.3.2 Stadtbezirk Aachen – Eilendorf Aufgrund der ehemals guten Einzelhandelsausstattung entlang der Von-Coels-Straße war Eilendorf bislang als Stadtteilzentrum festgelegt. Der vor allem in den äußeren Stadtbezirken festzustellende Rückgang der Einzelhandelsbetriebe führt nun in Eilendorf dazu, dass im Gegensatz zum Konzept 2011 die Voraussetzungen für die Festlegung eines Stadtteilzentrums nicht mehr gegeben sind. Aus diesem Grund werden die zwei Geschäftsbereiche an der Von-Coels-Straße als Nahversorgungszentren festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der nahversorgungs-relevanten Kaufkraft außerhalb Eilendorfs, vor allem im Bereich Breslauer Straße (Hirsch-Center/Real) gebunden wird. Im Bereich Steinstraße/Severinstraße, der historischen Ortsmitte Eilendorfs, reicht die vorhandene Einzelhandelsausstattung nicht aus für die Festlegung eines Nahversorgungszentrums. Aufgrund der kleinteiligen Gebäude- und Nutzungsstruktur sind darüber hinaus keine geeigneten Flächen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes vorhanden. Von-Coels-Straße/Severinstraße (s. Anhang IX) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 7.530 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt 1 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 8 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Der erste Einzelhandelsschwerpunkt in Eilendorf liegt im Bereich Von-Coels-Straße/Forster Straße/Severinstraße. Hier befindet sich ein Discounter (Aldi), der die Nahversorgung gewährleistet. Ein ursprünglich vorhandener Vollsortimenter (Kaisers) hat inzwischen seinen Standort aufgegeben. Weitere Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe entlang der Von-Coels-Straße ergänzen das Angebot. Als Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 7.530 Einwohner aus dem Bezirk Eilendorf zugeordnet. Die Abgrenzung entspricht dem Teilbereich 1 des Stadtteilzentrums Eilendorf aus 2011. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Von-Coels-Straße (Karlstraße und Kirchfeld). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 18 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Von-Coels-Straße/Markt (s. Anhang X) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 7.530 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt 2 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 16 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Der zweite Schwerpunkt befindet sich zwischen Steinstraße und Eilendorfer Markt. Hier sichert insbesondere der neue Einzelhandelsschwerpunkt (Rewe/dm) die Nahversorgung. Darüber hinaus befindet sich ein Discounter (Netto) am Eilendorfer Markt, der aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Weitere Einzelhandels, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe entlang der Von-Coels-Straße ergänzen das Angebot. Als Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 7.530 Einwohner aus dem Bezirk Eilendorf zugeordnet. Die Abgrenzung entspricht dem Teilbereich 2 des Stadtteilzentrums Eilendorf aus 2011. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Von-Coels-Straße (Eilendorf Linde und Eilendorfer Markt). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 6.3.3 Stadtbezirk Aachen – Haaren Haaren (s. Anhang XI) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 12.100 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt 3 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 24 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Der Ortsteil Haaren verfügt über ein lebendiges Zentrum mit einem ausreichendem Einzelhandels- und Dienstleistungsbestand. Auch in Haaren ist – wie in anderen Stadtteilen - der Einzelhandelsbestand rückläufig. Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Haaren (12.100 EW). Die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums schließt den Bereich Alt-Haarener-Straße und Haarbachtalstraße ein. Hier befinden sich auch zwei Vollsortimenter (2 x Edeka) sowie ein Supermarkt (Haarener Supermarkt), die eine Versorgung des Ortsteils sicherstellen. Darüber hinaus befinden sich an der Jülicher Straße, jedoch außerhalb Haarens und in autoorientierter Lage, zwei Discounter (Lidl, Netto), die die Nahversorgung ergänzen. Unter Einbeziehung der beiden Discounter besitzt Haaren eine ausgewogene Umsatz / Kaufkraftrelation. Die angegebene Einwohnerzahl bezieht auch Einwohneranteile aus Verlautenheide mit ein. Die Einzelhandelsstandorte in Haaren sind fußläufig gut zu erreichen, auch die Anbindung an den ÖPNV ist gewährleistet. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Bushaltestellen befinden sich auf der Alt-Haarener-Straße (Haaren-Markt, Haaren-Denkmal) und der Haarener Gracht (Haaren-Tonbrennerstraße). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 19 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Verlautenheide Verlautenheide verfügt mit ca. 3.300 Einwohnern weder über eine ausreichende Kaufkraftbasis noch über den erforderlichen Einzelhandelsbestand, um als Nahversorgungszentrum eingestuft zu werden. Lediglich eine Bäckerei und eine Metzgerei an der Verlautenheidener Straße sind noch vorhanden. Darüber hinaus besteht ein hoher Besatz an Dienstleistungseinrichtungen, der nicht nur auf ein funktionsfähiges Stadtteilleben schließen lässt, sondern der auch von der hohen Verkehrsdichte auf der Verlautenheidener Straße profitiert. Die vorhandene Kaufkraft wird überwiegend außerhalb gebunden, teilweise in Haaren, teilweise im nahe gelegenen Gewerbegebiet "Aachener Kreuz". Ein Ausbau der Verkaufsflächen in integrierter Lage wäre für Verlautenheide wünschenswert und sinnvoll. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. 6.3.4 Stadtbezirk Aachen – Kornelimünster/Walheim Kornelimünster Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt über einen verstreuten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer Straße, Münsterstraße, Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt. In Bezug auf die Nahversorgung sind eine Bäckerei, ein Getränkemarkt und eine Apotheke vorhanden, jedoch kein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung sicherstellt. Somit sind die Mindestvoraussetzungen für eine Festlegung als Nahversorgungszentrum derzeit nicht gegeben. Die vorhandene Kaufkraft wird derzeit an Standorten außerhalb gebunden, vorrangig im Stadtteilzentrum Brand, aber auch in Breinig. Bislang stand die geringe Einwohnerzahl der Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes entgegen. Nun besteht die Aussicht, dass sich in Nachbarschaft zu dem neuen Wohngebiet "Kornelimünster West" ein Discounter an der Schleckheimer Straße ansiedelt. Auch ohne Einstufung als Nahversorgungszentrum ist die Ansiedlung eines Marktes an einem geeigneten Standort künftig möglich. In diesem Fall sind die Verträglichkeit und die Tragfähigkeit des Marktes im Einzelfall nachzuweisen. ► Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum. Oberforstbach/Schleckheim Im Bereich der Ortslagen von Oberforstbach und Schleckheim mit ca. 5.000 Einwohnern befinden sich verschiedene, verstreut liegende Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entlang der Oberforstbacher Straße. Weder die städtebauliche Lage, noch der Einzelhandelsbesatz rechtfertigen die Ausweisung eines Nahversorgungszentrums. Die Versorgung wird gewährleistet über die Discounterstandorte (Lidl, Aldi, Netto) im Gewerbegebiet an der Pascalstraße /Werkstraße. Diese ausschließlich autoorientierten Standorte profitieren von ihrer Lage an der Monschauer Straße, der Ausfallstraße Richtung Eifel mit einem hohen Anteil an Pendlerverkehr. Sie binden nicht nur die Kaufkraft des Ortsteils, sondern auch die benachbarter Ortslagen. Über einen Bebauungsplan ist sichergestellt, dass eine weitere Verkaufsflächenzunahme im Gewerbegebiet nicht möglich ist. Eine fußläufige Erreichbarkeit ist für die meisten Einwohner nicht gegeben, ÖPNV-Angebote für den Einkauf sind kaum nutzbar. Lichtenbusch verfügt über keinen eigenen Einzelhandelsbesatz. ► Die Naheversorgung ist (durch die Ergänzungsstandorte) vorhanden, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum Walheim (s. Anhang XII) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 7.100 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt 2 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden Zentrenklassifizierung ca. 26 Nahversorgungszentrum 20 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Das Nahversorgungszentrum in Walheim liegt im Bereich Prämienstraße; hier befindet sich ein dichter Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Lebensmittelmärkte bzw. Discounter an der Schleidener Straße (Rewe, Penny). Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Walheim (7.100 EW). Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Die Bushaltestellen befinden sich auf Prämienstraße (Walheim-Prämienstraße) und der Schleidener Straße (HaarenFreizeitgelände). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. Die Ortslagen "Friesenrath", "Schmidthof" und "Hahn" verfügen über keine nennenswerten Angebote, hier sind die Bewohner auf den Einkauf mit PKW angewiesen. 6.3.5 Laurensberg Laurensberg (s. Anhang XIII) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 10.000 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt vorhanden 2 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 16 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Das Nahversorgungszentrum Laurensberg befindet sich am Bereich Roermonder Straße/Rathausstraße/Schlossparkstraße. Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Laurensberg (10.000 EW). Hier befinden sich außer einem ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot zwei Vollsortimenter (Edeka, Kaisers). Beide Standorte entsprechen hinsichtlich ihrer Flächen- und Stellplatzausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen, sodass bereits heute ein Teil der Kaufkraft außerhalb gebunden wird, insbesondere von dem Discounter (Aldi) an der Süsterfeldstraße. Beide Märkte liegen an zentralen, integrierten Standorten und erfüllen im Stadtteil eine wichtige Versorgungsfunktion. Aus diesen Gründen sollte der Erhalt und evtl. Ausbau der Standorte unterstützt werden. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Roermonder Straße (Laurensberg) und auf der Rathausstraße (LaurensbergRathausstraße). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. Der Bereich "Orsbach" verfügt über keine Einzelhandelsausstattung. Steppenberg / Kullen (s. Anhang XV) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 9.170 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt vorhanden 1 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden 4 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum 21 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Zwischen den beiden Wohngebieten "Steppenberg" und "Kullen" liegt im Bereich Vaalser Straße/Schurzelter Straße das Nahversorgungszentrum Steppenberg/Kullen. Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Vaalserquartier (9.170 EW). Die Versorgung dieser Wohngebiete wird gewährleistet durch den großflächiger Vollsortimenter (HIT), der sich im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Wohngebäudes an der Schurzelter Straße befindet. Außer dem Lebensmittelmarkt befinden sich hier weitere ergänzende Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe (Bäckerei, Apotheke, Optiker) die der Versorgung des Quartiers dienen. Auch die fußläufige Erreichbarkeit ist für beide Siedlungsbereiche gegeben. Durch den nah gelegenen, jedoch ausschließlich autoorientierten Einzelhandelsstanddort Weststraße, aber auch durch die Nähe der Einkaufslagen in Vaals, fließt ein Teil der Kaufkraft in diese Bereiche ab. Der Standort Kullen sollte aufgrund seiner integrierten Lage erhalten werden und der vorhandene Verbrauchermarkt in seinen Bemühungen die verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern, unterstützt werden. Das Nahversorgungszentrum übernimmt teilweise die Versorgungsfunktion für den Bereich Vaalserquartier, da hier keine Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind. Für die Bewohner bietet es sich an, auch die unmittelbar angrenzenden Einkaufslagen im niederländischen Vaals zu nutzen. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Vaalser Straße (Philipp-Neri-Weg und Reutershag). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 6.3.6 Richterich (s. Anhang XV) Kaufkraftbasis Anforderung: ca. 4.000 EW. im Stadtteil / im Versorgungsbereich Vorhanden: ca. 8.570 EW Städtebauliche Lage zentrale Lage im Wohngebiet / Ortsteil ja Nahversorgungsfunktion Lebensmittelmarkt vorhanden 2 ergänzende Einzelhandelsfunktionen Mehrere Einzelhandels- und Dienstleistungs-betriebe vorhanden 9 Zentrenklassifizierung Nahversorgungszentrum Das Nahversorgungszentrum Richterich befindet sich im Bereich Roermonder Straße/Rathausplatz. Der Einwohnereinzugsbereich umfasst den Bezirk Richterich (8.570 EW). Im Zentrum von Richterich befindet sich ein kleiner Lebensmittelmarkt (Edeka), der zwar zentral gelegen jedoch nur eine beschränkte Nahversorgungsfunktion übernimmt. Ergänzt wird diese durch den Lebensmitteldiscounter (Penny) an der Roermonder Straße. Das Zentrum von Richterich ist aufgrund der städtebaulich integrierten Lage und der vorhandenen weiteren Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote als Versorgungszentrum zu definieren. Die Barrierewirkung der Bahntrasse verhindert eine gute fußläufige Anbindung der Einzelhandelsstandorte, insbesondere an die nördlich gelegenen Wohngebiete. Als bedeutsamer Einzelhandelsstandort außerhalb des Versorgungszentrums sind die Discounteransiedlungen (Aldi, Edeka, Netto) im Bereich des Gewerbegebietes "Roder Weg" zu nennen. Die hier vorhandenen bzw. genehmigten Lebensmittelmärkte mit insgesamt ca. 3.000 m2 Verkaufsfläche stellen die Nahversorgung des Stadtteils Richterich sicher. Außerdem wird durch die verkehrlich günstige Lage an der Ausfallstraße Kaufkraft auch aus den angrenzenden Stadtteilen (Herzogenrath /Kohlscheid, Laurensberg) gebunden. Da es sich beim Standort "Roder Weg" jedoch um eine städtebaulich nicht integrierte Lage handelt, sollen in diesem Bereich über das heute bestehende bzw. genehmigte Maß hinaus keine weiteren Ansiedlungen mehr ermöglicht werden. Dies wird über die Bauleitplanung gesichert. Der Einzelhandelsbestand an der Horbacher Straße reicht nicht aus um ein Nahversorgungszentrum zu bilden. Sollte jedoch die Siedlungserweiterung "Richtericher Dell" realisiert werden, ist die Ausbildung eines weiteren Nahversorgungszentrums möglich. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Roermonder Straße (Richterich-Rathaus). ► Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum. 22 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Die Ortslagen "Vetschau" und "Horbach" werden aufgrund der fehlenden eigenen Einzelhandelsausstattung durch die Lebensmittelmärkte in Richterich versorgt. 7. Sortimente In der in der Anlage I beigefügten Sortimentsliste werden die für die Stadt Aachen geltenden nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente aufgeführt. Während die nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente als Hauptwarengruppen abschließend aufgeführt sind, ergeben sich die nicht-zentrenrelevanten Sortimente im Umkehrschluss aus der vorgenannten Liste; die hier aufgeführten Sortimente sind nicht abschließend. Die Aachener Sortimentsliste berücksichtigt die örtlichen Besonderheiten im Hinblick auf das bestehende Angebot in den Zentren, aber auch in Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung. Sie dient dazu, Einzelhandel mit diesen Hauptsortimenten den hierfür bestimmten zentralen Versorgungsbereichen im Rahmen der Bauleitplanung und der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben zuzuordnen. Sie dient weiterhin als Grundlage für die Sortimentsbindung bei Festsetzungen von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel bzw. bei Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel z.B. in Gewerbegebieten. Die sowohl für die StädteRegion als auch für die Stadt Aachen relevanten Sortimente wurden im Rahmen des Arbeitskreises Einzelhandel (STRIKT) ermittelt. Die Aachener Sortimentsliste beinhaltet weiterhin die zentrenrelevanten Sortimente, die im Ziel 2 des Landesentwicklungsplanes NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel verbindlich vorgegebenen sind. Darüber hinaus enthält die Aachener Sortimentsliste folgende Sortimente, die nicht Bestandteil der Landesliste sind: • Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel: In den zentralen Versorgungslagen Aachens gibt es mehrere Fachgeschäfte, die diese Sortimente als Hauptsortiment führen und deren Standorte vor großflächigen Fachmarktansiedlungen außerhalb der Zentren geschützt werden sollen. • Kunst, Antiquitäten: Diese Sortimente werden in Fachgeschäften bzw. Galerien geführt, die in Aachen vorrangig innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen, wie z.B. Antiquitätengeschäfte in der Annastraße. Sie tragen gerade im historischen Stadtkern zu einer Aufwertung des Stadtbildes bei und sind attraktiv für Touristen. Aus diesem Grund sollen (großflächige) Ansiedlungen außerhalb der Zentren vermieden werden. • Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel): Auch diese Sortimente werden in vielen Fachgeschäften und Kaufhäusern in der Aachener Innenstadt geführt. Es handelt sich um Fachgeschäfte, die bereits seit langem im Zentrum vertreten sind z.B. im Bereich Theater, Büchel und Elisenbrunnen und zu einer Aufwertung des Zentrums beitragen. Auch weiterhin soll eine Ansiedlung von Fachmärkten außerhalb des Zentrums zum Schutz der innerstädtischen Standorte vermieden werden. • Musikalienhandel: Fachgeschäfte mit diesem Hauptsortiment liegen in Aachen fast ausnahmslos in zentralen Versorgungsbereichen (z.B. Großkölnstraße). Sie tragen dazu bei, dass auch spezialisierter Fachhandel in Aachen vertreten ist und Aachen über ein vielfältiges Einzelhandelsangebot verfügt. Um dieses Angebot zu erhalten, soll dieses Sortiment auch weiterhin als zentrenrelevant eingestuft werden. Im Gegensatz zu den Sortimenten, die typischerweise immer zentrenrelevant sind (z.B. Schuhe, Bekleidung), werden die Sortimente Teppiche, Blumen, Campingartikel, Fahrräder, Tiernahrung/Zooartikel entsprechend der örtlichen Verhältnisse als nicht zentrenrelevant eingestuft. • Teppiche: In Aachen befinden sich lediglich drei Anbieter an integrierten Standorten, ansonsten werden sie in Fachmärkten oder als Randsortiment von Möbel- und Baustoffmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angeboten. Aus diesem Grund wird das Sortiment als nicht-zentrenrelevant eingestuft. • Pflanzen / Blumen: Außer Schnittblumen, die in der Regel in Fachgeschäften angeboten werden und deshalb als nahversorgungsrelevant eingestuft werden, werden Pflanzen und Gartenbedarf meist in flächenintensiven Fachmärkten bzw. Bau- und Gartencentern angeboten. Aus diesem Grund wird das Sortiment als nichtzentrenrelevant eingestuft. • Campingartikel: Dieses Sortiment ist ohne Bedeutung für die Attraktivität eines Zentrums und wird deshalb als nicht-zentrenrelevant eingestuft. • Fahrräder: Fahrräder werden in Aachen sowohl in innerstädtischen Lagen im Facheinzelhandel angeboten, der sich verstärkt auf höherpreisige Waren spezialisiert hat, als auch in großflächigen Fachmärkten mit eher niedrigpreisigen Angeboten außerhalb der Zentren. Um dieses differenzierte Angebot weiterhin zu gewährleisten wird das Sortiment Fahrräder und -zubehör als nicht-zentrenrelevant eingestuft. 23 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 • • Tiernahrung / Zooartikel: Dieses Sortiment wird in Aachen fast ausschließlich in spezialisierten Fachmärkten ohne Zentrenbezug sowie als Randsortiment in Lebensmittel-, Getränke-, Drogerie-, Bau- und Gartenmärkten angeboten. Deshalb werden Tiernahrung und Zooartikel als nicht-zentrenrelevant eingestuft. Getränke: Werden Getränke in Fachmärkten angeboten, die aufgrund der angebotenen Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigen und somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen sind, ist es im Einzelfall sinnvoll, Standorte auch außerhalb der zentralen Lagen zu ermöglichen. In diesem Fall ist das Sortiment Getränke nicht zentrenrelevant. Die aufgeführten zentrenrelevanten Sortimente entsprechen den Sortimenten, die bereits heute in der Innenstadt vertreten sind und deren Angebot für die Attraktivität der Aachener Innenstadt von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist das Entwicklungspotential vorhanden, diese jederzeit in der Innenstadt anzusiedeln, wie z.B. im Rahmen des projektierten Vorhabens "Aquis-Plaza". Großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Innenstadt oder der Stadtteilzentren führen demnach zu einer Schwächung der Zentren. Die nicht zentrenrelevanten Sortimente sind in den Zentren nur ausnahmsweise anzutreffen. Es handelt sich meist um flächenintensive Betriebe mit großem Stellplatzbedarf. Zudem rufen sie nur geringe Synergieeffekte in Bezug auf das innerstädtische Angebot hervor. Als nahversorgungsrelevant werden die Sortimente bezeichnet, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören die Sortimente Lebensmittel und Getränke (außerhalb von Fachmärkten), Drogerie, Kosmetik, Schreibwaren, Zeitschriften, Schnittblumen sowie Apotheken. 8. Umsetzung Das Zentren und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen findet Anwendung bei Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen die nach § 34 BauGB beurteilt werden. Hier bietet es - gemeinsam mit dem STRIKT - eine Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung von Anfragen. Weiterhin bildet es die Grundlage für die Bauleitplanung, insbesondere bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einzelhandelsrelevanten Festsetzungen. Bei Einzelhandelsanfragen muss der Standort über die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen verfügen, um den Prüfkriterien zu entsprechen (s. Prüfkriterien STRIKT). Die Standorte nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe sind außerdem anhand der Karte "Ansiedlungsbereiche – Konzept" (s. Anlage XVII) zu prüfen. Großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten • Lage des Vorhabens innerhalb des Haupt- oder Stadtteilzentrums • Umsatz ist nicht höher als die entsprechende Kaufkraft im Versorgungsbereich • Regionaler Konsens (STRIKT) Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten • Lage des Vorhabens innerhalb eines Haupt-, Stadtteil- oder Nahversorgungszentrums: • Die Umsatzerwartung entspricht bzw. liegt unterhalb der zur Verfügung stehenden Kaufkraft der Einwohner im Einzugsbereich (die Anzahl der dem jeweiligen Zentrum zugeordneten Einwohner geht aus der Karte "Einwohner Einzugsbereiche" (s. Anhang XVI) hervor). • Lage in einem großen Wohngebiet:  Es ist eine differenzierte Standortuntersuchung erforderlich.  Die Einzugsgebiete von Vorhaben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten dürfen in Wohngebieten (außerhalb der Zentren) keine deutlichen Überschneidungen mit Einzugsbereichen vorhandener zentraler Versorgungsbereiche aufweisen, um Kaufkraftabzug aus den Zentren zu vermeiden.  Der Einzugsbereich entspricht in der Regel einem Radius von 700 m um den geplanten Standort. Abweichende Einzugsbereiche müssen städtebaulich begründet werden.  Die Tragfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:  Die sortimentsspezifische Kaufkraft (Einwohner x Kaufkraft pro Kopf/Jahr x Kaufkraftkennziffer  der Gemeinde x 0,35) soll größer oder gleich dem zu erwartenden Gesamtumsatz (Verkaufsfläche x Umsatz je m2/Jahr) sein. Dann kann davon ausgegangen werden, dass keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Versorgungsfunktion zu erwarten sind.  Der Umfang nahversorgungsrelevanter Sortimente beträgt mindestens 90 % der geplanten Verkaufsfläche. 24 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 • • Die potentiellen Ansiedlungsflächen sind in der Karte "Ansiedlungsbereiche – Konzept" hellgrün oder rosa hinterlegt:  Hellgrün = Wohnbereiche, Einzugsgebiet ca. 700 m  Rosa = unterversorgte Wohnbereiche, Einzugsgebiet ca. 700 m  Schwarze Schraffur = Ausschlussgebiete, keine Ansiedlungsmöglichkeiten in Gewerbegebieten Regionaler Konsens bei großflächigen Vorhaben (STRIKT) Großflächiger Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten • Lage des Vorhabens innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) • Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt maximal 10 %, jedoch nicht mehr als 2.500 m2 • Umsatz ist nicht höher als die entsprechende Kaufkraft im Verflechtungsbereich • Regionaler Konsens (STRIKT) Werden die o.g. Voraussetzungen bei einem Vorhaben nicht erfüllt, ist davon auszugehen, dass mit negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen zu rechnen sind und das Vorhaben somit unzulässig ist. In der Bauleitplanung wird bei folgenden Planungen bzw. Festsetzungen Bezug auf das Zentren- und Nahversorgungskonzept genommen: • Festsetzung von Kerngebieten oder Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsvorhaben • Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen in Bebauungsplänen • Ausschluss bestimmter Sortimente nach der Sortimentsliste • Bebauungspläne gemäß § 9 (2a) BauGB 9. Fazit Das Zentren- und Nahversorgungskonzept bildet für die Stadt Aachen die Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben können Einzelhandelsstandorte auf Grundlage des Städteregionalen Einzelhandelskonzeptes – STRIKT und des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes geprüft und beurteilt werden. Diese Konzepte ersetzen jedoch nicht die Bauleitplanung, die die planungsrechtliche Grundlage schafft, sowohl für die Ansiedlung insbesondere von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, als auch für den Ausschluss von Einzelhandel an nicht geeigneten Standorten. Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche erfolgten auf Grundlage der derzeitigen städtebaulichen Situation und des vorhandenen Einzelhandelsbesatz. Entwicklungsbereiche künftiger Einzelhandelsstandorte wurden in die Abgrenzung einbezogen. Um auch in Zukunft neue Standorte oder auch Verlagerungen zu berücksichtigen, bietet es sich an, das Zentren- und Nahversorgungskonzept in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. 25 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Quellenverzeichnis • Städteregionales Einzelhandelskonzept STRIKT Aachen, BBE Köln, 2008 • Einzelhandelsmonitoring für die Städteregion Aachen, BBE Juni 2010 • Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt Aachen (Aktualisierung des Standortprofils Aachen) • FUTURA CONSULT, Dr. Rainer Kummer, Juni 2015 • Positionspapier Einzelhandel Stadt Aachen, 2003 • Nahversorgungskonzept Stadt Aachen, 2004 • Verträglichkeitsanalyse Einkaufscenter Adalbertstraße, Aachen, GfK Prisma, Hamburg, 2006 • Masterplan Einzelhandel für die Stadt Bochum, Junker/Kruse, 2006 26 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang I Sortimentsliste Aachen Nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008 Nahversorgungsrelevante Sortimente • Lebensmittel, Getränke  Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und Tabakwaren (WZ 47.11)  Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) (WZ 47.2) • Drogerie, Kosmetik  kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (WZ 47.75) einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9) • Apotheken (WZ 47.73) • Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1) • Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62) * Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant. Zentrenrelevante Sortimente • Bücher (WZ 47.61) • Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) (WZ 47.71) • Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72) • Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) • Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63) • Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2) • Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9) • Haushaltsgegenstände  Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke (WZ 47.59.9) • Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren  Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)  Kommunikationselektronik (WZ 47.42)  Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)  Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54) 27 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 • Foto, Optik  Augenoptiker (WZ 47.78.1)  Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2) • Kunst, Antiquitäten  Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,  Geschenkartikel (WZ 47.78.3)  Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79) • Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel)  Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)  Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53) • Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65) • Musikalienhandel  Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3) • Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77) • Sportartikel  Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote, Yachten) (WZ 47.64.2) 28 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Sortimentsliste Aachen Nicht-zentrenrelevante Sortimente (nicht abschließend) • Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel, Garten- und Campingmöbel • Teppicherzeugnisse, Bettwaren ohne Raumdekoration • Bau- und Heimwerkerbedarf (Bauelemente, Werkstoffe, Baustoffe Fliesen, Holz, Werkzeuge, Beschläge, Rollläden Gitter, Rollos, Markisen, Bad- und Sanitäreinrichtungen u. Zubehör, Elektroartikel z.B. Kabel, Antennen, Batterien, Kompressoren, Türen, Fenster, Blockhäuser, Wintergärten) • Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren • Bürobedarf/Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung) • Campingwagen/Campingartikel/Zelte u. Zubehör • Elektrogroßgeräte (weiße Ware) • Fahrräder und -zubehör, Fahrrad-/Motorradbedarf • Farben/Tapeten/Bodenbeläge • Pflanzen u. Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- u. Düngemittel, Gartengeräte, Rasenmäher, Gartenhäuser, Zäune, Teichbau • Kamine • Kraftfahrzeuge/Autozubehör- u. Reifenhandel • Saunaanlagen/Schwimmbadanlagen • Sportgroßgeräte • Großhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher • Videoverleih, CD-Verleih • sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Autovermietung, Fahrschule • Handwerksbetriebe mit werkstattgebundenem Verkauf und weniger als 200 m2 Verkaufsfläche • Handwerksbetriebe, wie z.B. Autoglaserei, Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten • Tiernahrung, Zooartikel 29 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang II Hauptzentrum – City Aachen Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb 30 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang III Stadtteilzentrum – Burtscheid Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 31 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang IV Stadtteilzentrum – Brand Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Geplanter Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 32 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang V Stadtteilzentrum – Elsassstraße Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 33 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang VI Nahversorgungszentrum – Frankenberger Viertel Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 34 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang VII Nahversorgungszentrum – Trierer Platz Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 35 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang VIII Nahversorgungszentrum – Soers Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 36 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang IX Nahversorgungszentrum – Eilendorf, Von-Coels-Str. / Severinstr. Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 37 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang X Nahversorgungszentrum – Eilendorf, Von-Coels-Straße/Markt Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 38 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XI Nahversorgungszentrum – Haaren Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 39 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XII Nahversorgungszentrum – Walheim Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 40 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XIII Nahversorgungszentrum – Laurensberg Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 41 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XIV Nahversorgungszentrum – Steppenberg/Kullen Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Haltestelle ÖPNV 42 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XV Nahversorgungszentrum – Richterich Legende Umgrenzung Zentrum Einzelhandelsbetrieb Vorhandener Lebensmittelmarkt Bedeutsamer Einzelhandelsstandort außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Haltestelle ÖPNV 43 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XVI Einwohner Einzugsbereiche Statistische Bezirke / Einwohner (nur Hauptwohnsitz) 10 13 14 15 16 17 18 21 22 23 24 25 31 32 33 34 35 Markt: 2771 Theater: 2584 Lindenplatz: 4211 St. Jakob: 6233 Westpark: 7894 Hanbruch: 3639 Hörn: 5526 Ponttor: 11932 Hansemannplatz: 5044 Soers: 2472 Jülicher Str.: 7134 Kalkofen: 2734 Kaiserplatz. 7964 Adalbertsteinweg: 9863 Panneschopp: 7845 Rothe Erde: 2578 Trierer Str.: 7525 36 37 41 42 43 46 47 48 51 52 53 61 62 63 64 65 66 Frankenberg: 7790 Forst: 13274 Beverau: 4301 Burtsch. Kurgarten: 5045 Burtscheider Abtei: 6913 Steinebrück: 6860 Marschiertor: 6967 Hangeweiher: 11541 Brand: 17084 Eilendorf. 15368 Haaren: 12102 Kornelimünster: 3394 Oberforstbach: 5022 Walheim: 7119 Vaalserquartier: 9172 Laurensberg: 9996 Richterich: 8571 44 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015 Anhang XVII Ansiedlungsbereiche – Konzept 45 Anlage 2 Fläche 1 Fläche 1, Nahversorgungszentrum Eilendorf, Von-Coels-Straße / Eilendorfer Markt Fläche 2, Nahversorgungszentrum Richterich Angefragte Erweiterungsfläche Fläche 2 Anlage 3 Bisherige Abgrenzung „Nahversorgungszentrum Trierer Platz“ Angefragte Erweiterungsfläche Neue Abgrenzung „Nahversorgungszentrum Trierer Platz“