Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
160037.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
10.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tischvorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0411/WP17
öffentlich
10.03.2016
FB 61/201 // Dez. III
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Eisenbahnweg
/ Freunder Weg
hier: Konkretisierung der städtebaulichen Zielsetzung
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
25.02.2016PLA Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschluss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung die Konkretisierung der Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 149 für den
Bereich Eisenbahnweg / Freunder Weg:
Entflechtung der vorhandenen Gemengelage zwischen Wohn- und Gewerbenutzung unter
Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes,
Schaffung einer mindestens viergeschossigen Raumkante entlang des Eisenbahnwegs,
Ausbildung einer raumbildenden Bebauung im Eckbereich Trierer Straße / Eisenbahnweg.
Vorlage FB 61/0411/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Erläuterungen:
Im Zuge der Planung für das Einkaufszentrum Aachen Arkaden wurde im Januar 2003 ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der folgende Zielsetzung hatte: „Ziel der
Planung ist die Beseitigung der bestehenden Gemengelage zugunsten eines räumlich gestaffelten
Nutzungskonzeptes. Dabei sind die Grenzen zwischen Wohn- und Gewerbenutzung unter
Berücksichtigung der bestehenden Schallbelastung durch Schienen- und Straßenlärm (insbesondere
an der Trierer Straße) zu definieren.“
Die Aachen Arkaden sind inzwischen seit einigen Jahren eröffnet und im Umfeld, insbesondere im
Bereich des Freunder Weges und des Eckbereichs zum Eisenbahnweg sind zwei weitere Projekte in
der Umsetzung. Auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück „Kartoffel Braun“ wird eine
Wohnanlage errichtet („Vilis“). Auch die früheren Zollflächen werden einer Wohnnutzung zugeführt
(Projekt „Guter Freund“). Beide Projekte entsprechen der oben genannten Zielsetzung, auf bisher
gewerblich genutzten Flächen im südlichen Teil des Plangebiets eine Wohnbebauung zu realisieren,
die in diesem Bereich den Nutzungsschwerpunkt bildet. Währenddessen ist der Norden nach wie vor
durch eine gewerbliche Bebauung geprägt.
Aus zwei Gründen schlägt die Verwaltung nun die Konkretisierung der oben genannten
städtebaulichen Ziele des Aufstellungsbeschlusses vor:
1. Am Eisenbahnweg verbleibt eine Lücke zwischen der Bebauung „Guter Freund“ und der nördlich
anschließenden Wohnbebauung, während sich im rückwärtigen Teil Gewerbeflächen befinden. Dieser
noch herzustellende bauliche Anschluss stellt besondere Ansprüche sowohl an die Ausformung der
Gebäude (Höhe, Lage zur Straße), als auch der Nutzung im Detail. Dabei sind die Immissionen (Lärm,
Gerüche) der im Umfeld befindlichen Gewerbebetriebe zu berücksichtigen.
2. Durch die realisierten sowie die in Realisierung befindlichen Projekte wurde und wird der Bereich
Trierer Straße / Eisenbahnweg / Freunder Weg städtebaulich aufgewertet. Diese Entwicklung soll sich
auch im Umfeld fortsetzen. Dies betrifft insbesondere die zuvor genannte Lücke am Eisenbahnweg,
als auch den Eckbereich Trierer Straße / Eisenbahnweg. Hier befindet sich heute eine Tankstelle
sowie angrenzend, im Eisenbahnweg, niedrige, gewerblich genutzte Gebäude vor den bis zu
siebengeschossigen Wohnhäusern. Falls diese Nutzungen aufgegeben werden, ist die Ecke in
städtebaulich angemessener Form, angepasst an die Höhe der Gebäude im Umfeld, zu bebauen.
Auch die Lücke am Eisenbahnweg soll mit einer Bebauung geschlossen werden, die die Höhen der
angrenzenden Gebäude aufnimmt. Der „Gute Freund“ ist zwischen vier und fünf Geschossen hoch,
das angrenzende Wohnhaus ist viergeschossig. Bedingt durch Geruchsimmissionen ist hier keine
Wohnbebauung realisierbar, sondern ausschließlich eine gewerbliche Nutzung, in Teilbereichen auch
nur mit Einschränkungen. Möglich wäre entsprechend eine hohe Gewerbehalle, die gestalterisch als
Raumkante ausgebildet wird.
Aktuell liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor, die eine sehr niedrige, gestalterisch nicht
überzeugende Gewerbehalle unmittelbar neben der vorhandenen Wohnbebauung vorsieht. Mit dem
Grundstückseigentümer soll eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden werden. Sollte auf
Vorlage FB 61/0411/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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dieser Teilfläche keine Halle in angemessener Höhe möglich sein, ist alternativ ein Abrücken der Halle
sowie die Schaffung einer dichten und entsprechend hohen Grünkulisse am Eisenbahnweg denkbar.
Die darüber hinaus verbleibende Lücke zum „Guten Freund“ ist auf jeden Fall mit einer mindestens
viergeschossigen gewerblichen Bebauung zu versehen.
Anlage/n:
Übersichtsplan A 149
Vorlage FB 61/0411/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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