Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159947.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.03.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0208/WP17
öffentlich
01.03.2016
45/300
Flüchtlingssituation in Aachen aus Sicht der Jugendhilfe und
Schule - Schulischer Lernort für Flüchtlinge
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.03.2016
17.03.2016
13.04.2016
28.04.2016
SchA
KJA
INT
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0208/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Keine, da Sachstandsbericht
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0208/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bereits 2011 ist die Stadt Aachen zunächst im Zusammenhang mit der Aufnahme unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge und überproportional mit der Flüchtlingssituation in nicht unerheblichem
Umfang konfrontiert worden.
Dies vor dem Hintergrund, dass Aachen an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden liegt und als
Hauptreiseroute zwischen Süd- und Nordeuropa gilt.
Im Grenzgebiet zu Aachen wurden bzw. werden mit zunehmender Tendenz Menschen durch die
Bundespolizei (Standort Aachen) aufgegriffen und an der illegalen Einreise nach Deutschland
gehindert. Die Grenzübertritte erfolgen durch die Nutzung von Bahnverbindungen (Thalys Paris-Köln),
Eurolinern (Busschnellverbindung), Kleintransportern und PKWs.
Im Zeitraum von 2011 bis heute wuchs die Zahl der Inobhutnahmen/Schutzmaßnahmen von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von 10 auf durchschnittlich 600 im Jahr (s. hierzu die
Quartalsberichte der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe des FB 45).
Darüber hinaus werden die bis heute angekommenen Flüchtlingsfamilien im Rahmen des
Angebotsportfolio des FB 45 - Tagespflege, Kindertageseinrichtungen, Jugend und Schule/OGS unterstützt und aufgefangen.
Dies geschieht auf der gesetzlichen Grundlage des Schulgesetzes NRW und des
Sozialgesetzbuches VIII/Bundeskinderschutzgesetz.
Handlungsleitlinie ist der § 1 des SGB VIII
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. …
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbesondere
-
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
-
Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind bei der Erziehung beraten und unterstützen,
-
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und
-
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowohl
eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen."
Ende Februar 2016 lebten insgesamt knapp 3.600 kommunal zugewiesene Flüchtlinge (inkl. der
unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge) in Aachen.
Die beiliegende Matrix gibt einen Überblick über die Handlungsfelder des FB 45 im Zusammenhang
mit den zu beheimatenden Flüchtlingen in Aachen (Anlage).
Im folgenden wird jedoch auf wesentliche Handlungsfelder der Fachabteilungen inhaltlich
eingegangen.
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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2. Handlungsfelder der Abteilung Tagespflege/Kindertageseinrichtungen
Der grundsätzliche Anspruch der o. g. Abteilung beinhaltet sowohl die Bildungs- wie auch
Sprachförderung der angekommenen Kinder unter sechs Jahren im Alltag des vorhandenen Systems.
2.1 Situation in der Kindertagespflege
Bisher wurden keine Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Tagespflege vermittelt und es liegen auch keine
Anfragen vor. Mit Teilnahme am Bundesprogramm zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen ist
ein Handlungsfeld der Bereich der Inklusion mit dem Schwerpunkt Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Das
bedeutet, dass der Verein für familiäre Tagesbetreuung die Voraussetzungen für die Betreuung von
Flüchtlingskindern in der Tagespflege schaffen wird. Es kommt ihm dabei entgegen, dass eine ganze
Reihe von Tagespflegepersonen einen eigenen Migrationshintergrund haben. Für die Zukunft wird es
dabei notwendig sein, Flüchtlingsfamilien über das Angebot Tagespflege als eine Betreuungsform für
Kinder zu informieren und die Tagespflegepersonen entsprechend vorzubereiten.
2.2 Situation in Kindertagesstätten
Seit Anfang 2015 sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von Flüchtlingskindern in
Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen. Dies betrifft insbesondere Kinder über drei Jahre.
Nachfragen nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren gab es nur im Einzelfall. Diese Anfragen
kommen vom Sozialdienst des FB 50, vom Deutschen Roten Kreuz, aus den Sozialraumteams und
auch direkt von den Flüchtlingsfamilien. Bis zum Jahresende 2015 ist es gelungen, für alle Anfragen
gemeinsam mit den freien Trägern eine Lösung zu finden.
Seit Jahresbeginn 2016 hat die Nachfrage nach Plätzen deutlich zugenommen. Es gestaltet sich
zunehmend schwieriger für die Kinder über 3 Jahre einen Kindertagesstättenplatz zur Verfügung zu
stellen.
Selbst Kinder, die im Sommer schulpflichtig werden, haben noch nicht alle einen Platz vermittelt
bekommen.
Diese Kinder werden vom Fachbereich mit höchster Priorität betrachtet, um die Bildungschancen
dadurch zu erhöhen, dass sie beim Eintritt in die Schule zumindest die deutsche Sprache verstehen
und ein wenig sprechen.
Dies gelingt besonders dann, wenn sie Teil einer bestehenden Kindergartengruppe sind. Deshalb sind
Überbelegungen zurzeit das Mittel der Wahl. Hierbei werden aber auch Grenzen deutlich, da die
Kinder wohnortnah untergebracht werden müssen und relevante Einrichtungen bis zur gesetzlich
geregelten Höchstgrenze belegt sind.
Die Einrichtung von Notgruppen ausschließlich für Flüchtlingskinder wurde bisher nicht ins Auge
gefasst, da sie unter inklusiven Gesichtspunkten kontraproduktiv sind.
2.3 Einrichtung von Spielgruppen
In Aachen werden im Rahmen des Landesprogramms zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen
zurzeit drei Anbieter mit acht Spielgruppen gefördert. Ziel dieses Programms ist es, niedrigschwellige
Betreuungsangebote in Wohnortnähe für Kinder von Flüchtlingsfamilien einzurichten. Dabei sollen die
Familien auf den Kindergartenbesuch vorbereitet werden.
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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2.4 Auswirkungen auf den weiteren Ausbau
Durch die Gleichzeitigkeit von vermehrten Zuzügen nach Aachen, einer erhöhten Geburtenrate und
dem Zuzug von Flüchtlingen wird es notwendig sein, auch den Ausbau von Plätzen für Kinder über
drei Jahren voranzubringen. Der notwendige Umfang des Ausbaus ist zurzeit noch nicht absehbar.
3. Handlungsfelder der Abteilung Jugend
Die Handlungsfelder der Abteilung Jugend sind gekennzeichnet durch (vorläufige)
Schutzmaßnahmen, Wahrnehmung der Aufgaben an Elternstatt bei unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen und der Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Unterstützung von Familiensystemen in
Kindeswohl- und Erziehungsfragen, Unterstützung in der Verselbstständigung junger Flüchtlinge
sowie Hilfen im Übergang Schule, Beruf und Arbeitswelt.
3.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind diejenigen unter den Flüchtlingen, die aufgrund ihrer
unmittelbaren Schutzbedürftigkeit ein sofortiges und intensives Tätigwerden der Jugendhilfe erfordern.
Um dieser Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer von Beginn an gerecht zu werden,
schlossen sich die örtlich ansässigen freien Träger und die Abteilung Jugend zur kontinuierlichen
Entwicklung adäquater Angebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Hilfen
zur Erziehung zusammen.
Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit - auch mit dem Landesjugendamt Köln - wurden innerhalb
der Stadt wie auch StädteRegion Aachen bisher rund 332 stationäre Plätze zur Unterbringung der
jungen Menschen geschaffen.
Neue Konzepte, wie z. B. das Café Welcome (Erstaufnahmeeinrichtung) des Zentrums für soziale
Arbeit Burtscheid und die tagesstrukturierenden Maßnahmen für UMA ohne Heim- und Schulplatz
wurden implementiert und bis heute genutzt. Zzt. befindet sich ein Konzept "UMA und Pflegefamilie"
im Aufbau. Auch hier wird in bewährter Weise auf die Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der
Jugendhilfe zurückgegriffen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher gehört die Stadt Aachen zu den sechs Kommunen in NRW,
die aufgegriffene minderjährige Ausländer nach einer vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42 a SGB
VIII und dem damit verbundenen Erstclearingverfahren über die Verteilstelle des Landesjugendamtes
an andere Jugendämter abgeben kann.
Dennoch erhält auch die Stadt Aachen Zuweisungen von UMA. Dies geschieht, wenn erwachsene
Verwandte (in der Regel erwachsene Geschwister, Onkel und Tanten) für Aachen eine kommunale
Zuweisung erhalten haben. Zzt. sind in diesem Zusammenhang ca. 45 Minderjährige zu verzeichnen.
Da in der Regel nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Verwandten bereit und oder in der
Lage sind, die Minderjährigen aufzunehmen, stellt die Fachabteilung die Betreuung und Versorgung
des betroffenen Minderjährigen vollumfänglich - auch mit der Einrichtung einer Vormundschaft zur
gesetzlichen Vertretung - sicher.
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3.2 Flüchtlingsfamilien mit Kindern
Unabhängig von der Gruppe der UMA sind zwischenzeitlich zahlreiche Flüchtlingsfamilien mit Kindern
und Jugendlichen sowohl in den Sammeleinrichtungen als auch dezentral im Stadtgebiet verortet.
Neben der Betreuung dieser Familien durch Fachkräfte des Fachbereichs Soziales ist die Abteilung
Jugend da gefordert, wo Kinderschutz sicherzustellen ist.
Bedingt durch Flucht und die damit verbundenen, teils traumatischen Eindrücke/Erlebnisse sind die
Familien wie z. B. durch Angebote der frühen Hilfen und den Einsatz sozialpädagogischer
Familienhilfen sensibel zu unterstützen.
3.3 Unterstützung für junge Flüchtlinge im Alter von 15 bis 25 Jahren
Zzt. sind rd. 1.350 junge Menschen in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren vertreten.
Für eine gelingende Integration dieser jungen Flüchtlinge ist die Gestaltung der Übergänge in die
Berufs- und Arbeitswelt von elementarer Bedeutung.
Mit dem Schwerpunkt junger Flüchtlinge im Übergang Schule/Beruf sind Schulsozialarbeiter und
sozialpädagogische Beratungskräfte der Jugendberufshilfe - u. a. noch am Standort Kronenberg thematisch befasst. Hier leisten sie zum möglichst nahtlosen und erfolgreichen Übergang individuelle
Unterstützung.
Die jungen Menschen werden seitens der Jugendhilfe ganzheitlich beraten und den Möglichkeiten
entsprechend gefördert. Speziell für ihre Berufsorientierung wurden im Zusammenspiel mit Schule
(KAOA) kultur- und sprachunabhängige Berufsorientierungsmodule, insbesondere im Rahmen der
Potentialanalysen entwickelt und durchgeführt.
Als weitere ad hoc-Maßnahme hat die städt. Jugendberufshilfe eine Werkstattgruppe für bis zu sechs
Teilnehmer eigens für diese Zielgruppe eingerichtet, in der handwerkliche Fähigkeiten ausprobiert
bzw. erworben werden können. Dieses Angebot enthält auch eine tägliche Förderung im Umgang mit
der deutschen Sprache.
Im Rahmen eines EU-Projektes führt der freie Träger Low-tec ein berufsqualifizierendes Projekt mit
dem Titel VORTEIL AACHEN-DÜREN für insgesamt 18 Teilnehmer durch. Dieses Projekt soll den
jungen Flüchtlingen ebenfalls einen positiven Berufseinstieg ermöglichen.
3.4 Weitergehende Angebote
Bedingt durch funktionierende Arbeitskreise unter Beteiligung der Freien Träger der Jugendhilfe, der
Bundespolizei, des Ausländeramtes der StädteRegion, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und
anderer Organisationen ist es gelungen, weitergehende Projekte, wie z. B. Patenschaften über die
Aachener Hände, Familienpatenschaften, Freizeitprojekte und Angebote in offenen
Jugendeinrichtungen anzustoßen, zu initiieren und teils zu implementieren.
4. Handlungsfelder der Abteilung Schule
In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum, der Unteren Schulaufsicht und den
Aachener Schulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich wirkt der Schulträger bei der
Realisierung der Vorbereitungs- sowie internationalen Förderklassen mit. Die Fachabteilung ist im
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weiteren voll verantwortlich für die Komplettausstattung benötigter Räume in Schulen, damit die o. g.
Klassen gebildet werden können. Zum kommenden Schuljahr wird es in der Stadt insgesamt 43
Klassen für Seiteneinsteiger geben. Zwischenzeitlich konnten Schulen aller Schulformen für die
Einrichtung dieser Klassen gewonnen werden.
In enger Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum wird die Kontrolle der Schulpflicht
nachgehalten, da jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren der Schulpflicht unterliegt.
Für die Gewährleistung der entsprechenden Schülerbeförderung zeichnet sich die Fachabteilung
ebenfalls verantwortlich.
Im Primarbereich können Kinder auch an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, sofern freie Plätze
vorhanden sind. Die Aufnahme von Flüchtlingskindern in der OGS folgt einer spezifischen
Finanzierungssystematik.
Im Rahmen des Projektes "Schulischer Lernort für junge Flüchtlinge im Schulverband Aachen-Ost"
und der angestrebten ganzheitlichen Förderung dieser jungen Menschen, ist ein zuverlässiges
Netzwerk verschiedener Partner erforderlich. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass durch
das aufeinander abgestimmte Angebot von Jugendhilfe und Schule die jungen Menschen engmaschig
begleitet werden. Diese Realisierung wird durch die im Schulverband Aachen-Ost verankerten
Schulformen für möglich erachtet.
Zur Einrichtung des schulischen Lernortes sind durch Baumaßnahmen im Gebäudebestand der im
Schulverband vorhandenen Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße Baumaßnahmen vorgesehen.
Diese beinhalten im Einzelnen die Schaffung von Unterrichts, Gruppen- und Besprechungsräumen,
Therapie- und Ruheraum, Orte der Begegnung und eine Waschküche.
Das auf die veränderten Örtlichkeiten und Einbindung der entsprechenden Schulleitungen sowie der
beteiligten Freien Träger bezogene fortgeschriebene Konzept wird der Politik beider Fachausschüsse
nach den Osterferien zur Kenntnis gegeben.
5. Fazit
Die Zuwanderung jungen Menschen und ihrer Familien wird sich auch in den kommenden Jahren
gravierend in der Kindergartenbedarfs- sowie Schulentwicklungsplanung, aber auch in der
Jugendhilfeplanung niederschlagen.
Um eine gelingende Integration der Menschen sicherzustellen, ist es daher unabdingbar die
begonnene Kommunikation und Kooperation mit allen, in diesem Feld tätigen Akteuren, zielgerichtet
und konsequent fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Anlage/n:
Matrix
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